Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung?

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1 Dr. Peter Gitschmann Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? (Fachkongress Alle inklusiv der gemeindepsychiatrische Verbund zwischen Anspruch und Wirklichkeit, 07. November 2014, Ravensburg)

2 Übersicht 1. Ziele und Inhalte der Eingliederungshilfe-reform - Bundesteilhabegesetz 2. Derzeitiger Stand des Reformdiskurses 3. Kritische Themen Chancen und Risiken 4. Ausblick (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 2

3 1.1 Ziele der Eingliederungshilfereform Die derzeitige Eingliederungshilfe (6. Kap. SGB XII) deckt ein allgemeines Lebensrisiko ab, ist dabei nachrangig und überwiegend bedürftigkeitsabhängig gestaltet, hat zahlreiche Leistungsschnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen (SGB V, SGB VIII, SGB XI), ist durch eine langjährige dynamische Fallzahl- und Ausgabensteigerung geprägt, muss dem Impuls der VN-BRK entsprechen, d. h. muss vom Leistungsträger kompetent, trägerübergreifend und partizipativ gesteuert werden, muss personen-, leistungs-, sozialraum- und wirkungsorientiert umgestaltet werden. Der aktuelle rechtliche Rahmen sowie die Finanzierungsbedingungen entsprechen nicht mehr den o.g. Anforderungen. (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 3

4 1.2 Fallzahl- und Ausgabensteigerung Daten und Fakten zur Eingliederungshilfe Rechtsgrundlagen: 6. Kap. SGB XII, SGB IX, Teil 1 Finanzierung: Länder/Kommunen (Sozialhilfe) sowie Betroffene (Einsatz Einkommen + Vermögen, Unterhalt) Leistungsträger: 23 überörtl. + hunderte örtl. Träger der Sozialhilfe (Städte und Landkreise) EGH-Ausgaben 2012: 15,1 Mrd. (brutto) 14,4 Mrd. (netto) Leistungsberechtigte 2011: (Jahresverlauf) (Stichtag Jahresende) (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 4

5 1.3 Anforderungen aus der Behindertenrechtskonvention Leitgedanke der sozialen Inklusion Prozessorientierung Bewusstseinsbildung Partizipation (Art. 4 Abs. 3) umfassend verstandene Barrierefreiheit (Art. 9) unabhängige Lebensführung; keine besonderen Wohnformen (Art. 19) Habilitation und Rehabilitation (Art. 26) Arbeit und Beschäftigung (Art. 27) (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 5

6 1.4 Bund-Länder-Prozess 2008 f.: ASMK-Prozess Juni 2012: Fiskalpakt 2. Hj. 2012: Grundlagenpapier der Bund- Länder-AG März 2013: Bundesrats-Entschließung November 2013: ASMK-Beschluss Dezember 2013: Koalitionsvertrag Bund 1. Hj. 2014: Kleine Bund-Länder-Kommunal-AG; Expertengespräche des BMAS 2. Hj. 2014: hochrangiger Beteiligungsprozess (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 6

7 1.5 Inhalt / Auswirkungen der Reform Große Lösung Bundesteilhabegesetz Herauslösung aus dem SGB XII, eigenständige Verankerung mit Allgemeinem Teil (Grundsätze, Zielgruppe, Leistungsformen, durchführende Behörden) Bundesteilhabegeld (vorgelagerter, zweckgebundener Nachteils-ausgleich für alle volljährigen EGH- Leistungsberechtigten; Geldleistung aus Bundesmitteln; bei weitergehendem Teilhabebedarf einzusetzen; Schonbetrag) Leistungen zur Teilhabe (gemäß erw. Grundlagenpapier moderni-siertes bisheriges EGH-Recht) Übergangsvorschriften (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 7

8 Reformdetails Teilhabe am Arbeitsleben: Alternativen zu WfbM, Budget für Arbeit, Übergang Schule Beruf partizipatives, trägerübergreifendes Teilhabemanagement personenorientierte Fachleistungen Leistungserbringungs-/Vertragsrecht: wirtschaftliche Vergütungen, Wirksamkeitsgebot, Budgetierung, Partizipation Beteiligung des Bundes an den Kosten i. H. v. 5 Mrd. ab 2017/2018 (Bundesteilhabegeld) 2015 f.: zunächst 1 Mrd. (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 8

9 Vorteile der großen Lösung Bundesteilhabegesetz Überwindung der separierenden, kausalen Leistungserbringungsstrukturen mit einem finalen, partizipativen und kommunalen Ansatz Einlösung aller konkreten behindertenpolitischen Reformnotwendigkeiten Lösung vieler Systemschnittstellenprobleme inklusiver Ansatz gemäß VN-Behindertenrechtskonvention Mehr Selbstbestimmung über Geldleistungsbasis Struktur- und Verwaltungsvereinfachung, da alle gleichgerichteten Nachteilsausgleiche mit dem Bundesteilhabegeld obsolet werden Überwindung der bisherigen Fürsorge- und Einrichtungslogik Freiräume für neue Wege der Sozialraumorientierung, flexiblen Leistungsorganisation und finanzierung nachhaltige, bereits beim Einstieg hohe, ggf. aufwachsende Kosten-übernahme des Bundes Bundesbeteiligung erweiterbar (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 9

10 2 Stand des Reformdiskurses 1. Hj. 2014: politische Gespräche Bund Länder, Kleine Bund-Länder-Kommunal-AG, Expertengespräche BMAS Behindertenverbände f. (bis April 2015): hochrangiger Beteiligungsprozess beim BMAS Fachpolitische Erörterungen zu Personenkreis/Behinderungsbegriff Fachleistungen existenzsichernde Leistungen Bedarfsermittlungs-, Teilhabeplanungs-, Beratungsprozess Medizinische und berufliche Rehabilitation / Teilhabe 2015/2016: Gesetzgebungsprozess : Inkrafttreten geplant (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 10

11 3 Kritische Themen Chancen und Risiken Bundesteilhabegeld: Alternativen? Staffelung? Wirkungen? Einkommens- und Vermögenseinsatz für Fachleistungen: Neuregelung für Erwerbstätige? Einbezug von Pflegeassistenz? Höhere Schonbeträge Einkommen und Vermögen? Neuregelung Unterhalt? Schnittstellen: SGB XI + Hilfe zur Pflege (SGB XII) SGB VIII große Lösung? (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 11

12 4 Ausblick EGH-Reform mit Bundesteilhabegeld sollte nun umgehend kommen VN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßstab Inklusions-Verantwortung muss grds. bei KiTa, Schule, Hochschule, Arbeitsmarkt liegen SGB IX und SGB XI nach gleichen Grundsätzen ebenfalls weiterentwickeln SGB IX: Evaluation, Schnittstellenklärung, übergreifende Kooperation, Partizipation SGB XI: in SGB IX einbeziehen, Personen-, Leistungs-, Wirkungsorientiert umgestalten (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 12

13 Schluss Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! (c) Dr. P. Gitschmann, BASFI d. FHH, Nov Folie 13

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