Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen

2 Tobias Heilmann EBL-Berater Tel /

3 Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA)

4 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient

5 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

6 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick

7 SEPA Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

8 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA Basis Lastschriftverfahren Start des SEPA Firmen Lastschriftverfahren 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 09. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandat im SEPA Basis Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden Nicht-Verbraucher XML-Pflicht und sollten jetzt handeln 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA vollendet Privatkunden nutzen ausschließlich sog. IBAN only

9 Und so geht es weiter! Der Zeitplan zur Umsetzung am seit ab Feb ab Feb Stichtagsbezogene Umdeutung Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugsermächtigungen wie ein SEPA-Mandat genutzt werden Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA Format läuft aus Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft aus - der einseitigen Ein zugsermächtigung in eine Doppelweisung -der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von Umsetzungshilfen

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 ER1 IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

11 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine ,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO *noch bis 1. Februar 2014

12 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN und BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

13 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

14 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung1) SEPA-Lastschriftmandat2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig Widerspruch 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

15 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

16 SEPA-Lastschriftmandat Merkmale Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher Einzugsermächtigung ) Formerfordernisse: Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen Mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein (z. B. Beitrittserklärung) Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.

17 SEPA-Lastschriftmandat Inhalt Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zu vergeben) Eindeutige Bezeichnung SEPA-Lastschriftmandat Fest vorgeschriebener Mandatstext Hinweis auf 8 Wochen Erstattungsanspruch Name, Adresse, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen

18 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzug von SEPA-Lastschriften fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegt werden in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter

19 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Folgende weitere Daten werden benötigt: Name/Firma und Anschrift Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts Bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, -Adresse

20 Inkassovereinbarung mit der Bank Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der VR-Bank Erlangen-HöchstadtHerzogenaurach eg notwendig Diese nennt sich Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift und regelt unter anderem Folgendes: Die Art des Lastschriftverfahrens Einreichungsfristen Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID die Sie von der Deutschen Bundesbank erhalten haben

21 SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA Lastschriftmandats Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden Grundsätzliche Möglichkeiten: Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer Fortlaufende Nummer Datum des Beitritts Zahlerkonto

22 SEPA-Lastschriftmandat Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigung Voraussetzung: Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, können in ein SEPA Lastschriftformular umgewandelt werden Der Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unter Angabe der Gläubiger-ID und Mandatesreferenz Beispiel: Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab als SEPA Mandat. Ihren Beitrag von 15,00 EUR ziehen wir per SEPA-Lastschrift jährlich zum bzw. dem folgenden Werktag ein.gläubiger ID DE02ZZZ , Ihre Mandatsreferenznr Auf Nachfrage der Bank ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate) Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug

23 SEPA-Lastschriftmandat Vorabankündigung (Pre-Notification) Die SEPA Lastschrift hat ein exaktes Fälligkeitsdatum Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich ist Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine Möglichkeit der Ankündigung: Schriftlich per Brief Aufnahme in den Mitgliedsantrag Bitte beachten Sie: Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneute Vorabankündigung notwendig Das gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten.

24 SEPA-Lastschrift Fristen Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers: 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers: 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank Rückgabefristen: Rückgabe der Bank mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen innerhalb von 8 Wochen wegen Widerspruch Oder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat Mandatsgültigkeit: Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine Gültigkeit

25 SEPA-Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages! Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässig Abbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.

26 SEPA-Lastschriftmandat Sonstiges Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr Wegfall der Einreichung von Disketten und USB Sticks Datenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisher Länge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen statt der 378 Zeichen im DTA Format Übertragung der Dateien nur noch Online möglich Umstellung auf Online-Banking notwendig!

27 Banking-Software Die VR-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 SEPA Lastschriften verwalten Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 SEPA fähig Bei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges Update notwendig Haben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit dem Hersteller ab wann diese Software SEPA fähig ist.

28 SEPA Infos auf

29 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

30 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

31 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

32 SEPA-Produkte Umsetzung Electronic Banking-Produkte Produkt / Anwendung VR-NetWorld SW 4.4 Profi cash 10 GENO cash 3.22 Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja Ja Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.b. Ja Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID: Hinterlegung in Konto-Stammdaten Ja Ja Datenbank zum Speichern von Mandatsinformationen Nein** Ja Ja Umwandlung CSV in XML Format (incl. SEPA-relevanter Daten) Ja Ja Ja Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung Mandatsinformationen aus Datenbank der EB Software Ja* Ja Ja Umwandlung DTA in XML Format Nein** Ja Geplant

33 SEPA-Lastschrift - Zusammenfassung 1. Gläubiger-ID beantragen 2. Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen 3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen 4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten 5. Bankverbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln 6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen 7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln 8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten 9. Umstellung der Banking Software auf SEPA

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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