Die Umstellung auf den SEPA- Zahlungsverkehr

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1 Die Sparkasse Bremen AG Die Umstellung auf den SEPA- Zahlungsverkehr Stand

2 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa 2 Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Sparkasse Bremen unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.

3 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten 3 Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern

4 SEPA wird Wirklichkeit 4 Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt (verlängerte Übergangsfrist für DTA-Einreichungen bis **) * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. **nur für Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften; bei Sparkasse Bremen keine Einreichung auf Datenträgern (Diskette/CD/DVD) mehr möglich

5 IBAN und BIC Die neue Kontokennung 5 IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.b. SBREDE22XXX) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden

6 6 Die SEPA-Überweisung

7 Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 7 Hinweistexte erleichtern das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich

8 Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE BANKBEBB 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16.

9 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages (beleghaft + 1 weiterer Tag) Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Abschaffung beleghafter Sammelüberweisungen

10 10 Die SEPA-Lastschrift

11 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) 11 Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).

12 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) 12 Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6* Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 3* Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). * = Einreichungsfristen Sparkasse Bremen; bei Inlandslastschriften Verkürzung auf einheitlich 2 Geschäftstage

13 Der Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren 13 Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-6* bzw. D-3*) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift * = Einreichungsfristen Sparkasse Bremen; bei Inlandslastschriften Verkürzung auf einheitlich 2 Geschäftstage (als COR1-Lastschrift zu kennzeichnen)

14 Bei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-Basis-Lastschrift) 14 Vorlagefristen der 1. Inkasso- und der Zahlstelle Zu beachten vom Einreicher und seiner Bank Rückgabefristen D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D-6* Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Sparkasse Bremen als 1. Inkassostelle (14h) D-5** Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle D-3* Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Sparkasse Bremen als 1. Inkassostelle (14h) D-2** Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D+8 Wochen Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen D+13 Monate Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für unautorisierte Transaktionen (SONDERFALL), bei dem kein gültiges Mandat vorlag *für Inlandslastschriften (als COR1-Lastschrift zu kennzeichnen): D-2 **Inlandslastschriften (als COR1-Lastschrift zu kennzeichnen): D-1

15 Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 15 Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats).

16 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher Bestandteil 16 Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 5 6 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Bestätigung Mandat 4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-2*) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift * = Einreichungsfrist Sparkasse Bremen

17 Bei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-Firmen-Lastschrift) 17 Vorlagefristen der 1. Inkasso- und der Zahlstelle Zu beachten vom Einreicher und seiner Bank Rückgabefristen D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Firmenlastschriften bei Sparkasse Bremen als 1. Inkassostelle (14h) D-1 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Firmenlastschriften bei Zahlstelle Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D+2 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum

18 18 Das SEPA-Lastschriftmandat

19 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung 19 Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

20 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben 20 Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren der Sparkasse Bremen.

21 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale 21 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags- /Kundennummer); verwendbare Zeichen: 0-9 A-Z a-z :?,-()+./

22 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden 22 Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse Bremen abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.

23 Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen 23 Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, Bahnhofstr 7, Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, benötigen Sie nur noch SEPA-Lastschriftmandate

24 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt 24 Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden

25 25 Die SEPA-Migrationsverordnung

26 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein* Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) *verlängerte Übergangsfrist für DTA-Einreichungen bis ; nur für Überweisungen und Einzugsermächtigungslastschriften; bei Sparkasse Bremen keine Einreichung auf Datenträgern (Diskette/CD/DVD) mehr möglich

27 Die Migrationsverordnung regelt IBAN only europaweit ab Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet

28 28 Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten

29 Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder 29 In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.b. Call Center) Informationstechnologie

30 Checkliste für die Vorbereitung 30 Abschluss der SEPA-Vorbereitungen vor dem Umstellungszeitpunkt Herstellen der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Verfahren durch Anpassung der Finanzbuchhaltungssoftware an das SEPA-Datenformat (ISO XML-Standard) Ergänzung der Kundenstammdaten, Verträge und Formulare sowie Rechnungen um IBAN und BIC Entscheidung ob SEPA-Basis- und / oder SEPA-Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Abschluss der Inkassovereinbarungen mit der Sparkasse Bremen Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) bei der Bundesbank Festlegung für Aufbau und Format der Mandatsreferenz und Erfassung im System Nutzung der vorgegebenen Texte für die SEPA-Lastschriftmandate Entscheidung über Einsatz des Kombi-Mandats Einholung der SEPA-Mandate soweit nötig bzw. Informieren der Kunden mit Einzugsermächtigung über Umstellungszeitpunkt Aufsetzen einer Mandatsverwaltung zur Sicherstellung der Gültigkeit (Überwachen der 36-Monate- Frist, Archivierung der beendeten Lastschriftmandate bis 14 Monate nach letzter Abbuchung) Anpassung der Einreicherprozesse auf die neuen Fristen Anpassung der internen Unternehmensprozesse an die geänderten Rahmenbedingungen der Rücklastschriften im SEPA-Umfeld rechtzeitige Absendung der Prenotification an den Zahlungspflichtigen rechtzeitige Einreichung des Lastschrift- bzw. Überweisungsdatensatzes bei der Sparkasse Bestätigung über die Lastschrifterteilung bei der Sparkasse einreichen (als Zahlungspflichtiger im SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren)

31 Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung 31 SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler DTA SEPA Mapping Regeln Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Firmenkundenberater oder Electronic Banking-Experten

32 Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software 32 SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung Online-Banking und SB-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) sind geplant Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Firmenkundenberater oder Electronic Banking-Experten

33 Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich 33 Zum Beispiel auf Sparkasse.de

34 34 Die wichtigsten Vorteile der SEPA-Migration

35 Die Vorteile von besserer Liquiditätssteuerung und Effizienzgewinnen nutzen 35! Die SEPA-Zahlverfahren können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung/-steuerung. Effizienzgewinne insbesondere für europaweit tätige Unternehmen durch: EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlichen Rechtsrahmen Verbesserung der Kontoabstimmung durch Wegfall der Formatvielfalt und Nutzung eines einheitlichen Datenformats einheitliche, klare Rückgaberegeln Bei international tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr kann zentral über Ihr Konto bei Ihrer Sparkasse abgewickelt werden. Das spart Zeit und Kosten. Gerne berät und unterstützt Sie Ihre Sparkasse Bremen bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlungen

36 Fazit 36 Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre Sparkasse Bremen begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration

37 37 Zusatzinformationen

38 Das neue SEPA-Datenformat ! Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung XML als Syntax (ISO-Standard 20022) Ab dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z.b. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht Einreichung in nur einer Datei für: Mehrere Konten und/oder Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder Erst-, Folge- und Einmallastschriften Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-Datenformat-Spezifikation unter:

39 Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 39 Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit 1 Tag vor Fälligkeit Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) 8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht) 13 Monate Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle) Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional)

40 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren 40 Nutzungsmöglichkeit SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats 8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung* Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger Nein Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger * ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen

41 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren 41 Nutzungsmöglichkeit SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Nein Nein Kontonr. und BLZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt

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