NeuernationalerZahlungsverkehr(SEPA) Dies bedeutetfürvereine?
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- Ruth Wetzel
- vor 8 Jahren
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1 Erlangen NeuernationalerZahlungsverkehr(SEPA) Dies bedeutetfürvereine? Seite 1
2 Inhalt 1. Der Weg und die Eckpunkte zum nationalen europäischen Zahlungsverkehr 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 2
3 Ziele und bisherige Schritte zum EU-weiten Zahlungsverkehrs Einheitliche Währung und Verzicht auf Bargeldumtausch: Einführung des Euros als Bargeld Vereinfachter, günstiger EU-weiter Zahlungsverkehr: Start der SEPA-Überweisung Hoher Verbraucherschutz: EU-Zahlungsdiensterichtlinie(PSD) (u.a. Einführung SEPA-Lastschrift) Ausführungsfristen Seite 3
4 Welche Länder beteiligen sich an diesem Prozess? Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung umfasst insgesamt 32 europäische Länder. 27 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Seite 4
5 Nächster Schritt und Folgen des nationalen EU- Zahlungsverkehrs Ein EU-Zahlungsverkehr: Abschaffung des nationalen Zahlungsverkehrs Konsequenzen bzw. Folgen: - SEPA-Zahlungsverkehr ersetzt bisherigen nationalen Zahlungsverkehr - europaweites Bankleitzahlensystem (Konvertierung der Daten) - Mit Umstellung entfallen: * Verarbeitung von Disketten * Einreichen von beleghaften Einzel-/Sammel-Lastschriften sowie Sammelüberweisungen - EU-Lastschriftsystem sieht bei Verbrauchern nur Einzugsermächtigung vor (kein Abbuchungsverfahren) für alle Vereine, welche Mitgliedsbeiträge einziehen, gilt: - für Lastschrifteinzüge = SEPA-Lastschriftverfahren verbindlich Seite 5
6 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 6
7 Exkurs: IBAN und BIC IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. Mit der internationalen Bankkontonummer IBANkönnen Zahlungsverkehrskonten insbesondere in der EU genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d.h. wenn Ihr Verein mehrere Konten hat wird jedes in eine eigene IBAN umgewandelt Seite 7
8 Exkurs: IBAN und BIC IBAN für Konten in Deutschland In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgeführt. So sieht z.b. eine IBAN für ein Konto der Sparkasse aus: DE Seite 8
9 Exkurs: IBAN und BIC BIC die weltweite Bankkennung Die Society für WorldwideInterbank Financial Telecommunications (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den BIC Business Identifier Code. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat elf oder acht Stellen und besteht aus folgenden Teilen: vierstelliger Bank-Code, zweistelliger Länder-Code, zweistelliger Orts-Code, dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Sparkasse lautet MALADE51KRE IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug, im Bereich des Online-Bankings und auf der Rückseite der SparkassenCard (seit ) Seite 9
10 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 10
11 Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung: Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Ab ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu nutzen. Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen dann. Seite 11
12 Die SEPA-Überweisung Merkmale auf einen Blick Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern Transaktionswährung ist immer Euro Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standardüberweisung Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC genutzt ab ist die IBAN bei Inlandsüberweisungen ausreichend Seite 12
13 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick: Verwendungszweckangaben des Auftragsgebers werden dem Empfänger ungekürzt mit bis zu 140 Zeichen übermittelt. (bisher im nationalen Überweisungsverfahren 378 Zeichen) die beleglose SEPA-Überweisungwird seit dem 1. Januar 2012 spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung (D+1) dem Zahlungsempfänger durch sein Kreditinstitut gutgeschrieben (beleghaft zzgl. ein Geschäftstag D+2). Es kommen neue Überweisungsvordrucke zum Einsatz Seite 13
14 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Unterstützung durch die Sparkasse 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 14
15 SEPA-Lastschrift Entstehung und Hintergrund Grenzüberschreitende Lastschriftenwaren bisheraufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 15
16 SEPA-Lastschrift Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 16
17 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 17
18 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft auch nicht eingetragene Vereine, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 18
19 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Vereins evtl. spätere Adressänderungen sind der Bundesbank nicht zu melden Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichtsbzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, -Adresse Seite 19
20 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Siean die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummermit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben istsorgfältig zuverwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 20
21 Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-IDfür Deutschlandist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV Die Nutzung mehrerer individueller Geschäftsbereichskennungen kann organisatorische Probleme bei der Mandatsverwaltung verursachen. Empfehlung: Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht. Seite 21
22 Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keinezulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung wird die Gläubiger-ID eingetragen. Seite 22
23 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 23
24 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaftmit der händischen Unterschriftdes Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h.im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen undgelten in der Folgeals nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Seite 24
25 SEPA Lastschriftmandat Inhalt Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Angaben zu seiner Person (Name des Kontoinhabers) seine Anschrift sowie seine Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC) Seite 25
26 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmungder Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-Mandat umgewidmet werden(agb-änderungen zum 09. Juli 2012). Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages! Vor Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen in Textformmitgeteilt werden: entweder per Brief, oder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Hinweis: Einige Kreditinstitute übermitteln nicht alle technisch möglichen Verwendungszweckzeilen. Manche beispielsweise nur 4 Zeilen à 27 Stellen. Seite 26
27 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA-Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Vorgehensweise eventuell für Schläfer geeignet? Seite 27
28 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute neue Mitglieder aufnehmen, aber noch mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren Ihre Beiträge einziehen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. Seite 28
29 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 29
30 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 30
31 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-IDder eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbauder Mandatsreferenz könnenvom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Erlaubte Sonderzeichen: 0 9 A Z a z :?, -( +. ) / Andere Zeichen sind nicht zulässig, z.b. ä, ö, ü oder Leerzeichen Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Seite 31
32 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Der Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängt zum Beispiel davon ab, ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen (z.b. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer) ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertragsabschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden soll In der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob ein SEPA-Lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat) oder mehrere SEPA-Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung (Einzelmandate) vergeben werden sollen. Seite 32
33 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer / Beispiele Bezug zum Vereinsmitglied Manfred-Mueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Tischtennis 2007/01/01-passiv Bezug zum Zahlerkonto DE DE Manfred-Mueller fortlaufende, neue Nummer TSV-Musterstadt.0999 Seite 33
34 SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? Zahlungsempfänger muss innerhalb von 7 Bankarbeitstagen in der Lage sein, Mandatsunterlagen vorzulegen Erster Einzug im SEPA-Verfahren (auch nach Umwidmung) ist als Erstlastschrift zu deklarieren! Seite 34
35 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 35
36 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Der Zahlungspflichtige ist vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen LA-Einzug,...) zu informieren, damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 36
37 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatumoder der Lastschriftbetragändern, ist eine erneute Pre-Notificationnotwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummeroder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 37
38 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 38
39 SEPA-Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstag 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bis Uhr Vorlagetermin bei der 1. Inkassostelle 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bis Uhr Vorlagetermin bei der 1. Inkassostelle bis 5 sog. TARGET-Tagenach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung bis 8 Wochennach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen bis 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit 1. Inkassostelle = Bank des Einreichers/Auftraggebers Zahlstelle = Bank des Zahlungspflichtigen Seite 39
40 SEPA-Lastschrift Fristen Wenn Lastschriften mit unterschiedlichem Fälligkeitsdatum gemeinsam an einem Tag in einer Datei eingereicht werden, muss das Einreichungsdatum an der längsten Mindesteinreichungsfrist der zuerst fälligen Erst- bzw. Folgelastschrift ausgerichtet werden. Beispiel gemischte Datei Fälligkeitstag (D) Art der Lastschrift (Fr.) Folgelastschrift (Di.) Erstlastschrift (Mi.) Erstlastschrift (Mi.) Folgelastschrift Mindesteinreichungsdatum aufgrund vereinbarter Frist (Di.) = D (Mo.) = D-6 (wg. Wochenende 14./15.05.) (Di.) = D-6 (wg. Wochenende) (Fr.) = D-3 (wg. Wochenende) Gemeinsame Einreichung am (Mo.) Anstatt einer gemischten Datei können auch mehrere Dateien eingereicht werden. Seite 40
41 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 41
42 SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank Hinterlegung der Gläubiger-ID in Ihrem Zahlungsverkehrs-/Vereinsprogramm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften Entwicklung neuer Beitrittserklärungen mit integriertem Mandat Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Seite 42
43 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 43
44 SEPA-Umstellung im Verein Wo finden Sie weitere Informationen? glaeubiger-id.bundesbank.de ec.europa.eu Seite 44
45 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung 6. Unterstützung durch die Sparkasse Seite 45
46 Unterstützung durch die Sparkasse Software-Produkte SPG-Verein(aktuelle Version 3.1.5) komplette Vereinsverwaltung SEPA-fähig Verwaltung Mitgliederstammdaten (z.b. auch Funktionen, Ehrungen,...) Mitgliedskonten Abteilungszugehörigkeiten Beitragsverwaltung inkl. Lastschrifteinzug Mandatsverwaltung Mitgliederlisten + Datenexport für Serienbriefe Statistiken SFirm(aktuelle Version 2.5) für Vereine ausreichend, wenn nur Abwicklung des Zahlungsverkehrs Überweisungen + Lastschrifteinzüge SEPA-fähig Mandatsverwaltung Kontoabruf Online-Übertragung Seite 46
47 Unterstützung durch die Sparkasse SEPA-Hilfsmittel SEPA-Account-Converter(entgeltfrei) Ergänzung einer CSV-Datei(Excel-fähigesFormat) mit BLZ/Kontonummer um IBAN und BIC wird nur von Kunden benötigt, deren Software IBAN/BIC nicht selbst ermitteln kann Download über Internet-Auftritt der Sparkasse SEPA-File-Converter Umwandlung einer Zahlungsverkehrsdatei im alten Format (DTAUS) in das neue SEPA-Format(XML) Lastschrift-Mandate können manuell erfasst oder über eine Datei zugesteuert werden wird nur dann benötigt, wenn die vorhandene Zahlungsverkehrs-Software nicht SEPA-fähig ist demnächst über Internet-Auftritt der Sparkasse bestellbar SEPA-XML-Checker Prüfung selbst erstellter (eigen programmierter) SEPA-Zahlungsdateien auf Korrektheit demnächst über Internet-Auftritt der Sparkasse bestellbar Seite 47
48 Unterstützung durch die Sparkasse Noch Fragen? Ihre Fragen zum Thema SEPA im Verein beantworten wir Ihnen jetzt oder im Anschluss an diese Veranstaltung: Guido Eid, Tel.: 0671/ Gerd Marquis, Tel.: 0671/ Erik Kügler, Tel.: 0671/ Werner Straßburger, 06721/ Seite 48
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