Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich. Siim Vahtrus Wien,
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- Hanna Günther
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1 Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich Siim Vahtrus Wien,
2 Inhalt des Vortrags Besonderheiten des Rechtsschutzes im Bereich Umweltrecht Hintergrund und Begründung der Regeln Sonderregeln für Umweltorganisationen in EuGH Praxis und in verschiedenen Länder Mögliche Auswirkungen
3 Hintergrund Als Faustregel gilt in vielen Ländern: Die Parteistellung ist an die Verletzung subjektiver Rechte geknüpft (sogenannte Kontinentale Tradition ) Im Bereich Umweltrecht gibt es bestimmte Sonderregeln, besonders für Umweltorganisationen Wichtigster Grund und Quelle für Sonderregeln: Aarhus-Konvention, Art 9 In der EU auch die Richtlinien (UVP, IVU) die auf der Aarhus-Konvention beruhen und EuGH Entscheidungen (vor allem C-115/09 Trianel)
4 Warum gibt es eine Sonderbehandlung von Umweltorganisationen? Eine gute Argumentation stammt von Generalanwältin Sharpston im Fall C-263/08 (Djurgården): Umweltschutz ist die Aufgabe der Gesellschaft, nicht die von Einzelpersonen; Umwelt-NGOs vertreten und fördern kollektive Interessen; Sie filtern Beschwerden von Einzelpersonen, was Verfahren eventuell sogar beschleunigt; Sie bringen technische Expertise und Wissen ein; Kompromiss zwischen Popularklage/actio popularis und der sehr engen, traditionellen Herangehensweise
5 Parteistellung von Umweltorganisationen laut EuGH C-115/09 Trianel: Verletzung eines subjektiven Rechtes als Voraussetzung für die Access to Justice in der UVP nicht zulässig Dies würde dem Ziel der Richtlinie (breiter Zugang zum Recht) und dem Effektivitätsgrundsatz widersprechen, da es die meisten Umweltorganisationen ausschließen würde Daher: Umweltorganisationen müssen Verletzungen von Unionsrecht, welches die Öffentlichkeit schützt, aufgreifen können NB! Das Gericht urteilte, dass die Access to Justice Grundsätze der UVP-Richtlinie direkt anwendbar sind!
6 Parteistellung in Deutschland Schutznormtheorie es müssen subjektive Rechte verletzt worden sein Für Individuen: Verletzung subjektiver Rechte als Grundvoraussetzung Für Umwelt-NGOs: Haben im Naturschutzrecht Parteistellung, wenn sie anerkannt sind (Antrag, mind. dreijähriges Bestehen, satzungsgemäßes Ziel des Naturschutzes, offene Mitgliedschaft) und betroffen sind In UVP- und IVU-Projekten: Gerichte nahmen zuerst Schutznormtheorie an, nach Trianel jedoch eine weitere Interpretation
7 Parteistellung in Portugal Popularklage/actio popularis für Umweltschutz seit 1989 in der Verfassung Seit 1995 genauere Regelung Jede Person oder NGO mit dem Ziel des Umweltschutzes kann Handlungen der Behörde ohne Nachweis des persönlichen Interesses anfechten. Dies betrifft zivile und verwaltungsrechtliche Fälle
8 Parteistellung in Schweden Strenges, auf Rechtsanspruch basierendes System Wenn ein Rechtsakt bestimmte Interessen betrifft, haben VertreterInnen dieser Interessen Parteistellung Für Einzelpersonen: Falls ihre privaten Interessen berührt werden Für NGOs: Genehmigungen und Ausnahmen im Umweltschutz können angefochten werden, wenn sie: seit 3 Jahren bestehen und mindestens 100 Mitglieder oder sonst nachweisbar öffentliche Unterstützung haben
9 Parteistellung in Frankreich Zwei Arten von Verfahren: Rechtswidrigkeit und vollständige Überprüfung Rechtswidrigkeit: RichterIn kann entscheiden, ob die Entscheidung rechtswidrig war oder nicht Vollständige Überprüfung: ganze Entscheidung kann abgeändert werden Einzelpersonen: Rechtswidrigkeit: Verletzung persönlicher und sachgemäßer Interessen Vollständige Überprüfung: jede Rechtsverletzung NGOs: Jede Umweltorganisation kann einen Fall anhängig machen, wenn es ihren Statuten entspricht Sofern sie anerkannt sind (3 jähriges Bestehen, Schwerpunkt im Umweltschutz) wird die Parteistellung vermutet, wenn es ihren Statuten entspricht
10 Parteistellung der Umweltorganisationen in Estland In Umweltfragen wird Parteistellung der Umweltorganisationen vermutet zusätzliches Kriterium: die angefochtene Tätigkeit steht in Beziehung mit den satzungsgemäßen Zielen, oder dem vorhergehenden Tätigkeitsbereich der Organisation Z.B. der ornitologische Verein könnte einen Gehenemigungsbescheid zur Eröffnung eines Steinbruchs anfechten, wenn er das Habitat einer geschützten Vogelart bedroht
11 Begriff der Umweltorganisation in Estland Stiftungen und eingetragene Vereine: Umweltsschutz als satzungsgemäßes Ziel und Fördert Umweltsschutz in den eigenen Aktivitäten Personengesellschaft (vertragliche Partnerschaft, keine juristische Person): Fördert Umweltsschutz in seinen Aktivitäten und anhand einer schriftlichen Vereinbarung repräsentiert einen erheblichen Anteil der BewohnerInnen vor Ort (beruht auf OG )
12 OG (Ess-Schumpf)
13 Förderung des Umweltschutzes Das entscheidende Kriterium für Umweltorganisationen Fähigkeit zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele sollte auch bewertet werden: unter Berücksichtigung vorheriger Aktivitäten oder im Falle einer neuen Organisation: Organisationsstruktur, die Anzahl der Mitglieder und die Anforderungen an die Mitgliedschaft, wie in der Satzung festgelegt
14 Andere potentielle Probleme für Zugang zum Recht Parteistellung ist wichtig, aber nicht der einzige Aspekt von Access to Justice/Zugang zum Recht Auch wichtig sind: Ob nur zu formalen Fehlern, oder auch inhaltlich vorgebracht werden kann Verfahrenskosten Verfahrensdauer Aufschiebender Rechtsschutz
15 Praktische Auswirkungen in Estland Neue Klagen im Bereich des Umweltschutzes Anzahl % 4% 2% 2% 1% 1%
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Siim Vahtrus
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