Nach 39 Jahren des pädagogischen

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Blatt Verbandsgemeinde Wörrstadt und die Ortsge- Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Nr. 27 Donnerstag, den 5. Juli Jahrgang Menschenskinder! Seht, welch ein Mensch! Neubornschule Wörrstadt: Konrektor Helmut Eberle in den Ruhestand verabschiedet Nach 39 Jahren des pädagogischen Wirkens wurde der Konrektor der Neuborn-Grundschule Helmut Eberle zum Schuljahresende in emotionaler und unterhaltsamer Weise offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Er ist zwar voller Pläne und Tatendrang für die Zukunft, trotzdem fiel dem frischgebackenen Ruheständler der Abschied von seinen Schülern und dem Kollegium sichtlich schwer. Schon früh am Schulmorgen verabschiedeten sich alle Schüler der Neubornschule unter blauem Himmel und getrennten Grundschule ernannt. Helga Schaer würdigte seine Charaktereigenschaften wie die große Gelassenheit und Ruhe, die er auch in Stresszeiten ausstrahlte, die Freude an seinem Beruf insbesondere am Fach Mathematik, den Fußball-AG s, dem Schwimmunterricht und gemeinsam mit Eva-Maria Heilmann die Begleitung der Drittklässer zum wöchentlichen Kirchgang. So habe Helmut Eberle generationsweise für den Glauben gesorgt und die jungen Menschen dabei unterstützt, den Raum Kirche kennen, erleben und erfahren zu dürfen. Helga Schaer, Rektorin der Neubornschule, wünscht Herrn Eberle für den Ruhestand alles Gute und dankt für das Engagement. Helmut Eberle, umringt von seinen Schulkindern. Auch wenn er mit dem Stuhl immer wieder in den Schatten rückte, holte ihn die Sonne immer wieder ein. strahlendem Sonnenschein mit Flötenweisen, flottem Tanz, Abschiedsliedern und -gedichten von ihrem überaus beliebten Lehrer und Konrektor. Heute endet deine schöne Grundschulzeit! schallte es laut aus rund 400 Kinderkehlen über den Schulhof. Die Sonne und ihre Strahlen hätten ihn im Leben immer getroffen, beschrieb Helmut Eberle seinen Werdegang. Dieses Motiv spiegelte sich auch in der würdevollen und kurzweiligen Rede der Schulleiterin Helga Schaer wider: Wie die Sonnenblume zur Sonne, so wendete er sich den Kollegen und den Schülern zu! Seit 39 Jahren, länger als manche Eltern unserer Kinder alt sind, betonte H. Schaer, verbrachte Helmut Eberle im Schuldienst. Anfänglich noch als Lehrer der Hauptschule, wurde er bereits 1986 zum Konrektor der inzwischen Verbandsbürgermeister M. Conrad sowie der Pfarrer der katholischen Kirche Kaiser, die Eltern-Vertreterinnen Frau Rathgeber und Frau Meitzler-Stöhr sowie der Schulelternsprecher Herr Thorn zollten seiner Leistung und seinem Wirken Respekt, Mitverantwortung zu übernehmen für die Schule, die Gemeinde und für die Verbandsgemeinde sowie für das Umsetzen eines Anliegens und für den Einsatz für eine Sache. Die würdevollen Ansprachen wurden umrahmt von einem lustigen Sketch, Gedichten und Liedern des Kollegiums. In Zukunft will sich Helmut Eberle beim besten Willen nicht zur Ruhe setzen. Viele Pläne und Vorhaben will er nun mit etwas mehr Zeit umsetzen, vor allem aber mehr für die Familie da sein und alte Freundschaften wieder aufleben lassen. Jedes Kind hatte einen besonderen Spruch und überreichte Herrn Eberle eine Rose. Du hast uns mit deinem Sportgeist angesteckt und vielleicht in dem einen oder anderen einen FCK-Fan geweckt!" In Mathe lief es nicht immer rund, dann hast du auch schon mal gebrummt!" Es war eine gute Zeit mit euch, betonte Helmut Eberle gegenüber seinem Kollegium und der Schulleitung und dankte für die gegenseitige Unterstützung. Sein Dank ging auch an seine Familie, die ihm immer Rückhalt spendete und seinen Einsatz für den Beruf erst ermöglichte. Helmut Eberle hat sich in nachhaltiger und vielschichtiger Weise in das Geschehen der Schule eingebracht. Mit ihm geht eine Epoche zu Ende. Die Lehrer und Lehrerinnen verlieren einen liebenswerten, immer kollegialen Konrektor, die Schüler und Schülerinnen einen kompetenten, sehr geachteten und beliebten Lehrer, so der Tenor aller Ansprachen. Und wehmütig klang das Lied der Schüler in allen nach: So ein lieber Mensch und der wird nun geh n! Wie wird es weitergeh n? Text/Fotos: E. M.-S

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 5. Juli 2012 Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt / Rettungsdienst DRK Krankentransport oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 19 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notfalldienst (0,12 Euro/Min.) an Wochenenden und Feiertagen / Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: N O T D I E N S T E Elektro-Notdienst / Störungsdienst des EWR Worms / Nach Dienstschluss und am Wochenende / EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter / Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK / Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm / Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: Uhr, Sa, So u. Feiertag: Uhr (0,06 Euro/Anruf) / Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung / an den zuständigen Meister weitergeleitet. G O T T E S D I E N S T E Katholische Gottesdienste: Armsheim: Wegen der Ferien fallen die Werktagsgottesdienste v , außer im Seniorenzentrum, aus. Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim: Sa 17 Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelheim; 17 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wallertheim; Uhr Hl. Messe in Partenheim. So 9 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinheim; Uhr Hl. Messe in Vendersheim; Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsheim. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Fr Krankenkommunion in Saulheim und in Udenheim, 18 Uhr Rosenkranz, Uhr Hl. Messe in Saulheim. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsheim. So 9.30 Uhr Amt in Gabsheim, 11 Uhr Amt in Saulheim. Di 18 Uhr Rosenkranz, Uhr Hl. Messe in Saulheim. Do 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim Spiesheim: Wegen der Ferien fallen die Werktagsgottesdienste v , außer im Seniorenzentrum, aus. So Uhr ökum. Wort-Gottes-Feier anl. der Kerb. Sulzheim: Wegen der Ferien fallen die Werktagsgottesdienste v , außer im Seniorenzentrum, aus. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Wörrstadt: Wegen der Ferien fallen die Werktagsgottesdienste v , außer im Seniorenzentrum, aus. So Uhr Eucharistiefeier. Evangelische Gottesdienste: Armsheim: So Uhr Gottesdienst (Pfr. Bendler). Ensheim: So Uhr ökum. Kerbegottesdienst mit Posaunenchor in Spiesheim. Nieder-Saulheim: Do Uhr Seniorenspielkreis (DBH). So Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer M. Engelbrecht). Di 20 Uhr Sitzung des Kirchenvorstandes (Anbau DBH). Bürozeiten: montags Uhr, dienstags u. donnerstags von Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Saulheim, Tel , Fax: Unsere Homepage: und EvKi-Nieder-Saulheim@t-online.de. Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst (Fr. Scheuermann-Bangerter). Sprechzeiten von Pfr. Ansorg nach tel. Vereinbarung, Bürozeiten von Fr. Schilling im MLH: montags von Uhr und mittwochs von 9-12 Uhr, Tel Kleidersammlung für die Nieder-Ramstädter-Heime: immer Mo, Mi und Sa von 9-11 Uhr, im Raum gegenüber der Kirche; Kleidersäcke bitte in den Raum stellen. Partenheim: So 8.40 Uhr Kirchen-Taxi zum Gottesdienst um 9 Uhr. Di Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde; 9.30 Uhr Krabbelkreis; Uhr Bücherei. Schornsheim: Do Uhr Jungschar mit Marion. So Uhr Gottesdienst (Walter Klippel). Mo Uhr Jungschar mit Marion. Di keine Konfirmandenstunde. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe im ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi v Uhr und Do v Uhr. Tel. 4048, Fax: EvKGSchornsheim@t-online.de. Unsere Homepage: Sprechstunden von Pfarrer Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax Spiesheim: So Uhr ökum. Kerbegottesdienst mit Posaunenchor. Udenheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Walter Klippel); kein Kindergottesdienst im Gemeindehaus. Di keine Konfirmandenstunde. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi v Uhr und Do v Uhr; Tel. 4048, Fax: EvKGSchornsheim@t-online.de. Unsere Homepage: Sprechstunden von Pfarrer Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax Vendersheim: So 9.55 Uhr Kirchen-Taxi zum Gottesdienst um Uhr. Di Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde. Wörrstadt: Sa 18 Uhr Gottesdienst in Sulzheim (Pfrin. Becker). So Uhr Gottesdienst in Wörrstadt (Pfrin. Becker). Mi 16 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Seniorenheim Wö. (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Do 20 Uhr Kantorei. Fr Uhr Seniorennachmittag. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe; Uhr Suchtkrankenhilfe. Sprechstunde Pfarrerin Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfarrer Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. Homepage: Rommersheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Mo 20 Uhr Posaunenchor. Sprechstunde Pfarrer Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung: im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13, Wörrstadt. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro Wö., Hermannstraße 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst Schatzinsel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So 10 Uhr; Kreis Junger Erwachsener Di 20 Uhr Kontakt Fam. Löffler Tel ; Seniorentreff Fr 15 Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel Termine im Internet: Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr. 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Fr 12 Uhr Grillfest der Senioren auf dem Jakobsberg. Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Fr 12 Uhr Grillfest der Senioren auf dem Jakobsberg. Diakonisches Werk Soziale Betreuung Männerrunde - Gesprächskreis für Männer zu Alltagssorgen, Lebens krisen, Partnerschaft, Familie, Beruf tägig, dienstags von Uhr Schloß gasse 14, Alzey, Telefon

3 Donnerstag, den 5. Juli 2012 Beginn Amtlicher Teil Seite 3 VG Wörrstadt Zum Römergrund Wörrstadt Telefon Verwaltung / Telefon Bürgerbüro / Telefax / info@vgwoerrstadt.de Internet: Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, bis Uhr Freitag, 8.30 bis Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, Freitag, 8.30 bis Uhr, Samstag bis Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Wörrstadt sucht ab dem neuen Schuljahr 2012/2013 (ab ) eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für die betreuende Grundschule Saulheim. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 4 Stunden, von montags bis donnerstags jeweils von Uhr bis Uhr. Das Aufgabengebiet umfasst die Betreuung von Grundschülern der Klassenstufen 1 bis 4. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD. Erfahrungen im Umgang mit Kindern sind von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum an die Verbandsgemeinde Wörrstadt, FB Zentrale Dienste und Finanzen, Herrn Winfried von Donat, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt. Fragen vorab beantwortet Ihnen gerne Herr Akim Menger, Telefon Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des 2 SGB IX sind möglich. Nähere Informationen über unsere Verbandsgemeinde erhalten Sie unter Stellenausschreibung Erzieher/Erzieherin gesucht In unserer 3-gruppigen Kindertagesstätte Abenteuerland ist ab eine unbefristete Halbtagesstelle für eine Erzieherin/einen Erzieher frei. Die Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden/Woche. Wir bieten eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Bezahlung nach TVöD. Von Interessenten wünschen wir uns Engagement und Begeisterung in der Bildung und Erziehung von Kindern. Dabei gehen wir von einer abgeschlossenen pädagogischen Berufsausbildung, von Flexibilität, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamgeist aus. Sollten Sie sich angesprochen fühlen, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den üblichen Unterlagen bei der Ortsgemeinde Wallertheim, Neustraße 3, Wallertheim. Bewerbungsschluss ist Samstag, der um 12 Uhr. Armsheim Ortsbürgermeister Peter Starck Sprechstunden: montags von bis Uhr mittwochs von bis Uhr Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 17 Telefon / 3 52 Öffnungszeiten Rathaus: dienstags, donnerstags und freitags von bis Uhr montags und mittwochs von bis Uhr ortsgemeinde@armsheim.de Internet: Sitzung des Ortsgemeinderates Am Dienstag, dem 10. Juli 2012, findet um 19:30 Uhr die 23. Sitzung des Ortsgemeinderates Armsheim im Dorfgemeinschaftsraum, Bahnhofstraße 17, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 Absatz 1 GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Armsheim zur Anschaffung einer Fahne/Standarte 3. Beratung und Beschlussfassung über a) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012/2013 b) das Investitionsprogramm 2012/ Information über den Bau des Radweges durch die Verbandsgemeinde zwischen Bernhardsgraben und Rommersheimer Straße 5. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Einrichtung des Thekenraumes in der Wiesbachtalhalle 6. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben für notwendige Sanierungsarbeiten an der Friedhofshalle in Schimsheim 7. Ersatzwahlen zu den Ausschüssen 8. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Defibrillators 9. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss haben die Zuhörer(innen) bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Information und gegebenenfalls Beratung und Beschlussfassung über Rechtsangelegenheiten 2. Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag 3. Mitteilungen und Anfragen Der Ortsbürgermeister informiert über die Sitzung des Ortsgemeinderates am Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Neuaufstellung LEP IV - Erneuerbare Energien Die Ortsgemeinde Armsheim nimmt die Teilfortschreibung des LEP IV Erneuerbare Energien zustimmend zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich das Ziel 163 b, in dem nur noch Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen sind und Eignungsflächen nicht erwähnt werden. Die Landesregierung beabsichtigt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV). Im derzeit laufenden Beteiligungs- und Anhörungsverfahren können von der Verbandsgemeinde und ihren Gemeinden Anregungen und Bedenken an das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung mitgeteilt werden. Die Stellungnahme wird bis spätestens erbeten. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Fristverlängerung beantragt. Eine Rückantwort mit Stand vom steht bisher noch aus. Der komplette Verordnungsentwurf kann unter der Internetseite im Bereich Landesplanung eingesehen werden. Hauptanlass zur Änderung des LEP IV ist, die Energiewende in Rheinland-Pfalz voranzutreiben. Durch diese Anpassung sollen hierfür die landesplanerischen Rahmenbedingungen verbessert werden. Bis zum Jahr 2020 sollen die Stromerzeugung aus Windkraft im Land verfünffacht und bis 2030 etwa 2 % der Landesfläche für diese Form der Energieerzeugung genutzt werden. Insgesamt soll bis 2030 der im Land verbrauchte Strom bilanziell zu 100 % aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zusammengefasst ergeben sich folgende wesentliche Punkte (Auszüge und Zitatausschnitte): Im 1. Teil B Abschnitt V Nummer 5.2 Energieversorgung wird folgendes geändert: Grundsatz 162a wird eingefügt: Die Verbandsgemeinden, sollen Klimaschutzkonzepte aufstellen. Die Klimaschutzkonzepte der kommunalen Ebene sollen die räumlichen Nutzungskonzepte der Planungsgemeinschaften ergänzen. Ziel 163 wird ersetzt durch: Ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung ist durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung sicherzustellen. Dabei sind Räume mit hoher Windhäufigkeit vorrangig zu sichern. Es ist eine gemeinsame Aufgabe der Regionalplanung und der Bauleitplanung, für den erforderlichen Ausbau der Windenergie auf der Basis einer geordneten Planung Sorge zu tragen Ziel 163b wird ersetzt durch: In den Regionalplänen sind Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Die Ausweisung von Vorranggebieten auf der Ebene der Regionalpläne dient der Flächensicherung zum Erreichen der vorgenannten energiepolitischen Zielsetzungen. Ziel 163c wird ersetzt durch: Landesweit sind mind. zwei Prozent der Fläche des Waldes für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Ziel 163d wird ersetzt durch: FFH- und Vogelschutzgebiete stehen einer Ausweisung nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führt und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann. Die Regionalplanung weist zur Umsetzung der Klimaschutzziele Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung aus. Außerhalb dieser Vorrang- und Ausschlussgebiete leisten die Gemeinden über die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung in ihren Flächennutzungsplänen einen Beitrag zur Energiewende. Grundsatz 166 erhält folgende Fassung: Von baulichen Anlagen unabhängige Fotovoltaik- Anlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf ertragsschwachen Acker- oder Grünlandflächen sowie zivilen und militärischen Konversionsflächen errichtet werden. Im 2. Teil C der strategischen Umweltprüfung (SUP) werden im Wesentlichen die Auswirkungen der o.g. Änderungen erläutert und im Ergebnis die Auswirkungen auf die Umwelt zusammengefasst/analysiert. RM Schäfer ergänzt die Beschlussvorlage dahingehend, dass die Ausgleichsfläche gestrichen bzw. zumindest reduziert werden soll, da 4 ha/ Windrad Ausgleichsfläche zu hoch sind. Beschluss: 15 ja-stimmen, 1 Enthaltung. Die vollständige Niederschrift kann während der Sprechzeiten bei der Ortsgemeindeverwaltung oder im Internet nachgelesen werden. Ensheim Ortsbürgermeister Klaus Kappler Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse 16 Telefon / und / gemeinde-ensheim@t-online.de Gabsheim Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 6 Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Tel / 33 06, Tel. privat / Internet: verwaltung@gabsheim.de Sitzung des Ortsgemeinderates Am Montag, 9. Juli 2012, findet um Uhr die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Gabsheim im Dorfgemeinschaftsraum statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines Schriftführers gemäß 41 (1) GemO.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 5. Juli Begrüßung 3. Beratung und Beschlussfassung über den Dorfgeschichtlichen Rundweg der Ortsgemeinde Gabsheim 4. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Fragestunde nach 16 der Gemeinde Ordnung statt. Nichtöffentlich: 5. Beratung und Beschlussfassung über Baumaßnahmen 6. Mitteilung und Anfragen Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister Dorferneuerung Gabsheim: Rundweg geplant Im Rahmen der Dorferneuerung plant die Ortsgemeinde Gabsheim die Schaffung eines Dorfgeschichtlichen Rundwegs. Hierbei sollen neben der Beschilderung des Weges und dem Aufstellen von Informationstafeln auch Bepflanzungs- und Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese wurden mit dem Arbeitskreis Dorferneuerung vorbereitet und sollen nun am Montag, dem 9. Juli um Uhr im Dorfgemeinschaftsraum der Bevölkerung vorgestellt werden. Eine rege Diskussion und weitere Anregungen sind ausdrücklich erwünscht! Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, bis Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Telefon / oder oder Internet: ortsgemeinde@gau-weinheim.de Verschmutzungen durch Hunde Leider ist es erneut erforderlich, Hundehalter auf das Verbot von Verschmutzungen ihrer Hunde durch Kot hinzuweisen. In den letzten Tagen mehren sich wieder Meldungen, wonach sich Bürgerinnen und Bürger über Kot-Hinterlassenschaften von Hunden beschweren. Oft treffen Haus- und Wohnungsbesitzer vor ihren Türen und Toren Hundekot an und müssen diesen notgedrungen beseitigen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jeder Hundehalter für eine sofortige und ordnungsgemäße Beseitigung der Verschmutzung seines Hundes zu sorgen hat. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus sollte es für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, Gehwege und Straßen von solchem ekligen und unhygienischen Schmutz zu verschonen. Es bleibt aber auch zu erwähnen, dass die Mehrzahl der Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern in dieser Hinsicht vorbildlich umgehen. Hans-Bernhard Krämer, Ortsbürgermeister Fundsache Auf dem betonierten Wirtschaftsweg zwischen Wallertheim und Gau-Weinheim wurde eine guterhaltene Brille gefunden. Der/die Verlierer/in kann die Brille beim Ortsbürgermeister wieder bekommen. Hans-Bernhard Krämer, Ortsbürgermeister Partenheim Ortsbürgermeister Frank Runkel Montag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Rathaus, Schmiedgasse Telefon / Telefax / Internet Ortsbuergermeister@partenheim.de Saulheim Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, bis Uhr 1. Beigeordneter Denis Kittl Montag, bis Uhr Beigeordneter Dr. Markus Bachen Dienstag, bis Uhr Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, bis Uhr Bürozeiten Sekretariat Montag, Dienstag u. Freitag 8.00 bis Uhr Mittwoch, bis Uhr Rathaus, Auf dem Römer 8 Telefon: / Fax: / Internet: info@saulheim.de Straßensperrungen In der Siedlung, Prof.-Neeb-Str., Jahnstr., Schillerstr., Stielpfad, Alte Bahnhofstr., Neue Pforte, Im Flachsgarten, Goethestr., Saarstr., Am Goldberg, Am Holderstrauch ist vom 2. bis 20. Juli 2012 die Fahrbahn wegen Sanierungsarbeiten an Bordsteinen eingeengt. In der Platanenstr. 25 ist vom 2. bis 28. Juli 2012 der Gehweg wegen Errichtung eines Bauzaunes und Lagerung von Baumaterial gesperrt. Wir bitten um Beachtung. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Schornsheim Ortsbürgermeister Edwin Henn Montag, bis Uhr Freitag, bis Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße 16 Telefon / oder Internet: info@hennonline.de Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Sängerhalle Raum 1 Montag, bis Uhr Sängerhalle, Raum 1 Telefon / Internet: buergermeister@spiesheim.de Sulzheim Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser Montag, bis Uhr Rathaus, Hauptstraße 3 Telefon / Internet: gemeinde@sulzheim-rhh.de Auslegung der neuen Satzung und des Protokolls der Jagdgenossenschaft Sulzheim Die Jagdgenossenschaft Sulzheim hat in ihrer Versammlung am eine neue Satzung gemäß 11 Abs. 2 Landesjagdgesetz beschlossen. Diese wurde am durch die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung des Landkreises Alzey-Worms genehmigt. Sie liegt gemäß 4 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme öffentlich im Rathaus bei der Gemeindeverwaltung Sulzheim, Hauptstr. 3, Sulzheim während der Amtsstunde aus. Ebenso liegt das Protokoll der Sitzung vom zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Gudrun Kayser, Jagdvorsteherin Udenheim Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer Montag,18.00 bis Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1 Telefon / Internet: buergermeisterin@udenheim.de Fundsache Am 27. Juni 2012 wurde gegen 18:00 Uhr ein Autoschlüssel auf dem Spielplatz in Udenheim gefunden. Er kann während der Bürozeiten bei mir abgeholt werden. Ruthilde Breyer, Ortsbürgermeisterin Marktsatzung der Ortsgemeinde Udenheim in der Verbandsgemeinde Wörrstadt vom 8. Juni 2012 In der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), sowie den 67 ff der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBI. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2258) geändert wurde, wird auf Beschluss des Ortsgemeinderates Udenheim vom 5. Juni 2012 folgende Marktsatzung erlassen. 1 Geltungsbereich (1) Die Marktsatzung gilt für den Wochenmarkt der Ortsgemeinde Udenheim. (2) Den Markt veranstaltet die Ortsgemeinde Udenheim als öffentliche Einrichtung. Sie genügt dort ihrer Marktaufsicht und ihrer Verkehrssicherungspflicht als Trägerin öffentlicher Gewalt. (3) Der Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz in Udenheim statt. (4) Für die Dauer der Märkte ist der Gemeingebrauch an den belegten Straßen und Plätzen soweit eingeschränkt, wie es für den Betrieb dieser Märkte erforderlich ist. (5) Für die Verkaufsplätze werden derzeit keine Gebühren erhoben. (6) Die Marktverwaltung und Marktaufsicht wird von der Ortsgemeinde Udenheim ausgeübt. (7) Der Wochenmarkt wird ganzjährig stattfinden. 2 Sicherheit und Ordnung (1) Jeder hat sich auf dem Markt so zu verhalten, dass der Marktverkehr nicht gestört und niemand belästigt wird. (2) Insbesondere ist verboten: a. die Anbieter in der ordnungsgemäßen Nutzung ihrer Verkaufsflächen zu behindern oder sie in anderer Weise zu belästigen, b. die Marktfläche während der Marktzeiten mit Fahrzeugen aller Art ohne Genehmigung zu befahren; ausgenommen hiervon sind Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Einkaufswagen sowie Polizei- und Rettungsfahrzeuge, c. Fahrzeuge auf der Marktfläche abzustellen, sofern sie nicht den Marktbeschickern gehören oder es sich um Polizei- bzw. Rettungsfahrzeuge handelt d. ruhestörenden Lärm zu verursachen. (3) Der Aufbau des Marktes hat so zu erfolgen, dass die Durchfahrt für Rettungs- und Katastrophenschutzfahrzeuge jederzeit gewährleistet ist. Vorbauten der Stände dürfen in die Rettungswege nicht hineinragen. (4) Die Markthändler haben sich so verhalten, dass die Besucher nicht belästigt werden. Insbeson-

5 Donnerstag, den 5. Juli 2012 Amtlicher Teil Seite 5 dere sind das laute Ausrufen und das ungebührliche Anpreisen der Waren sowie das Feilbieten im Umhertragen verboten. (5) Beim Anpreisen und den Verkaufsverhandlungen ist auf die Inhaber der Nachbarstände Rücksicht zu nehmen und insbesondere das unlautere Werben zum Nachteil eines Standinhabers zu unterlassen. (6) Maße, Gewicht und Waage müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Lebensmittel sind auf Tischen oder in Kisten mindestens 60 cm über dem Erdboden aufzustellen oder zu lagern. Im Einzelfall können nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen abweichende Regelungen getroffen werden. Zum Schutz des Verkaufspersonals und der Waren vor ungünstigen Witterungseinflüssen sind Schirme aufzustellen, die sich in einem saubereren Zustand befinden und dem Marktbild angepasst sein müssen. 3 Markttage (1) Der Wochenmarkt findet jeden Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. (2) Mit dem Aufbau der Marktstände darf frühestens 1 Stunde vor Beginn der Verkaufszeiten begonnnen werden. Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Marktverwaltung. (3) Die Standplätze müssen bis spätestens 1 Stunde nach Ende der Verkaufszeiten von Verkaufsständen, Waren und Zubehör geräumt sein. Kommt ein Marktbeschicker dieser Bestimmung nicht nach, hat er alle Mehrkosten, die der Ortsgemeinde durch zusätzliche Reinigung entstehen, zu tragen. 4 Einschränkung des Marktbetriebes Die Ortsgemeinde Udenheim ist berechtigt, in Ausnahmefällen die Plätze für den Wochenmarkt auch an Markttagen für Sonderveranstaltungen zu nutzen oder zu vergeben. Sie entscheidet im Einzelfall über eine örtliche oder zeitliche Verlegung des Marktes bzw. über ein Ausfallen des Markttages. 5 Reinhaltung und Reinigung des Marktplatzes Auf dem Marktplatz dürfen weder Abfälle, noch verdorbene Waren gelagert oder weggeworfen werden. Verpackungsmaterial und alle Abfälle sind in Behältern aufzubewahren und von den Standinhabern nach Beendigung des Marktes mitzunehmen. Nach Beendigung des Marktes sind die Standplätze von den Marktbeschickern zu reinigen und besenrein zu verlassen. 6 Gegenstände des Marktverkehrs (1) Gegenstände der Wochenmärkte sind: a. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft- mit Ausnahme des größeren Viehs- sowie der Fischerei, der Handel mit lebenden Tieren ist untersagt. b. Lebensmittel im Sinne des 1 Lebensmittelund Bedarfsgegenstandgesetzes und selbsterzeugte alkoholische Getränke c. rohe Naturerzeugnisse d. Waren des täglichen Bedarfs (2) Das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr vor Ort und Stelle ist erlaubt. Die Verwendung von Einweggeschirr kann untersagt werden. 7 Beschaffenheit der Ware (1) Angebotene Waren müssen einwandfrei beschaffen sein. (2) Es ist verboten, a. in Fäulnis übergegangenes Obst und Gemüse oder b. unreifes Obst zu verkaufen oder in Verkehr zu bringen. (3) Von dem Angebot des Abs. 2 Buchst. b sind unreife Äpfel, Birnen, Stachelbeeren und Nüsse ausgenommen. Diese sind von reifem Obst getrennt zu lagern und auffällig mit der deutlich lesbaren Beschriftung unreif kenntlich zu machen. Mit dieser Beschriftung ist auch jedes Behältnis zu versehen, das unreifes Obst enthält. 8 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Teilnahme an den Märkten ist von der Zulassung durch die Ortsgemeinde Udenheim abhängig. Zugelassen werden kann jedermann, der Waren der in 6 bezeichneten Art anbietet. Die Auswahl der Anbieter richtet sich nach dem Warenangebot und dem zur Verfügung stehenden Platz. Ziel ist es, ein möglichst umfangreiches und ausgewogenes Warensortiment auf dem Wochenmarkt vorzuhalten. (2) Anträge auf Zulassung müsse genaue Angaben enthalten über a. Firma, Name und Anschrift des Anbieters b. Art der anzubietenden Waren, c. Größe des Verkaufsplatzes und d. gewünschter Markt bzw. Markttage. (3) Anträge auf Monats- und Jahresplätze sind schriftlich der Ortsgemeinde Udenheim einzureichen. Anträge auf Tagesplätze können mündlich an den Ortsbürgermeister gerichtet werden. 9 Widerruf der Zulassung (1) Die Zulassung erfolgt widerruflich. (2) Der Widerruf kann insbesondere erfolgen, wenn a. ein Dauerstandplatz auf den Wochenmärkten 6 Markttage ohne vorherige Unterrichtung der Marktverwaltung vom Inhaber nicht in Anspruch genommen wurde, b. ein Marktbeschicker den sich aus dieser Satzung ergebenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Marktverkehr nicht nachkommt, c. gegen Anordnungen der Marktaufsicht verstoßen wird. 10 Zuweisung und Benutzung der Verkaufsplätze (1) Verkaufsplätze werden nach Art der Ware zugewiesen. (2) Die Zuweisung der Verkaufsplätze erfolgt durch den Marktaufseher. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes besteht nicht. (3) Vor der Zuweisung durch den Marktaufseher darf kein Verkaufsplatz genutzt werden. Die Platzinhaber sind nicht befugt, einen Verkaufsplatz ohne Genehmigung durch die Marktverwaltung zu wechseln, zu tauschen oder einen Dritten auch nicht unentgeltlich oder vorübergehend zu überlassen. (4) Werden Dauerplätze von den Inhabern nicht bis spätestens 14:00 Uhr in Anspruch genommen, kann der Marktaufseher diese Plätze anderweitig für diesen Tag vergeben. Der eigentliche Platzinhaber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf a. Räumung seines zugeteilten Platzes, b. Zuteilung eines anderen Platzes, c. Schadensersatz. 11 Haftung (1) Das Betreten der Märkte geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Udenheim haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Marktbereich, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der eingesetzten Aufsichtspersonen. (2) Mit der Platzzuweisung wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Anbietern zum Verkauf angebotenen Waren, Geräte oder dergleichen übernommen. In der gleichen Weise ist die Haftung für außerhalb des Marktbereiches abgestellte Fahrzeuge mit und ohne Waren ausgeschlossen. (3) Die Anbieter haften für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten und der Nichtbeachtung dieser Marktsatzung ergeben (4) Dem Inhaber des Marktstandes obliegt die Verkehrssicherungspflicht für seine gesamte Einrichtung. Er haftet auch für die Beschädigungen des Marktgeländes oder der sonstigen Markteinrichtungen, die von ihm oder seinem Personal verursacht werden. (5) Die Gemeinde Udenheim haftet für die von ihr oder ihren Bediensteten verursachten Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 12 Marktaufsicht (1) Der Markt unterliegt der Aufsicht durch die Ortsgemeinde Udenheim. Sie trifft alle im Rahmen dieser Satzung für die Abhaltung und ordnungsgemäße Abwicklung des Marktes erforderlichen Maßnahmen und überwacht die Befolgung der Vorschriften dieser Satzung. (2) Die Ortsgemeinde bestellt zur Durchführung ihrer Anordnung eine geeignete Person als Marktaufseher. Die Weisungen des Marktaufsehers sind zu befolgen. (3) Die Beauftragten der Ortsgemeinde Udenheim haben jederzeit Zutritt zu den Geschäften der Marktbeschicker. 13 Sonstige Vorschriften Auf die Beachtung sonstiger Vorschriften, insbesondere a. der Gewerbeordnung, des Eichgesetzes, des Tierschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesseuchengesetzes, des Milchgesetzes, des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, des Gaststättengesetzes und des Handelsklassengesetzes einschl. der zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen, b. der Verordnung zur Regelung der Preisangaben und der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, wird besonders hingewiesen. 14 Gebühren Die Benutzung des Marktes ist derzeit gebührenfrei. 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 Gemeindeverordnung für Rheinland-Pfalz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 Abs. 2 a Anbieter in der ordnungsgemäßen Nutzung ihrer Verkaufsflächen behindert oder in anderer Weise belästigt, 2. entgegen 2 Abs 2 b die Marktfläche während der Marktzeiten mit Fahrzeugen aller Art ohne Genehmigung befährt, 3. entgegen 2 Abs. 2 c Fahrzeuge auf der Marktfläche abstellt, 4. entgegen 2 Abs. 2 d auf den Märkten ruhestörenden Lärm verursacht, 5. entgegen 2 Abs. 3 Markstände so aufbaut, dass die Durchfahrt für Rettungs- und Katas - trophenfahrzeuge nicht gewährleistet ist, 6. entgegen 2 Abs. 4 als Markthändler Besucher belästigt, insbesondere Waren ungebührlich anpreist bzw. laut ausruft oder Waren im Umhertragen feilbietet, 7. entgegen 2 Abs. 5 Inhaber von Nachbarständen durch unlauteres Werben behindert oder belästigt, 8. entgegen 2 Abs. 6 Lebensmittel niedriger als 60 cm vom Erdboden lagert oder ausgestellt, sowie das Verkaufspersonal und die Waren vor ungünstigen Witterungseinflüssen nicht ausreichend schützt, 9. entgegen 3 Abs. 5 seinen Standplatz nicht rechtzeitig abräumt, 10. entgegen 5 auf den Marktplätzen Abfälle bzw. verdorbene Waren lagert oder wegwirft, Verpackungsmaterial und Abfälle nicht in Behältern aufbewahrt bzw. nach Beendigung des Marktes nicht mitnimmt; ferner auf den Wochenmärkten seinen Standplatz nicht ordnungsgemäß reinigt. 11. entgegen 7 Waren anbietet, die nicht einwandfrei beschaffen sind, 12. entgegen 10 Abs. 3 einen anderen als den zugewiesenen Verkaufsplatz nutzt, ohne Genehmigung durch die Marktverwaltung wechselt, tauscht oder einem Dritten überlässt, 13. entgegen 12 Abs. 2 Weisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, 14. entgegen 12 Abs. 3 Beauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt den Zutritt zu den Geschäften verwahrt. (2) 146 GewO bleibt unberührt. (3) Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 kann gemäß 24 Abs. 5 GemO mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann der Betroffene verwarnt und gegen ihn ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erhoben werden ( 56 bis 58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Udenheim, den 8. Juni 2012 Ortsgemeinde Udenheim gez.: Ruthilde Breyer Ortsbürgermeisterin Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses

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