SEPA der Zahlungsverkehr der Zukunft
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- Etta Schulz
- vor 8 Jahren
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1 Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau SEPA der Zahlungsverkehr der Zukunft Informationen für Unternehmenskunden der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Seite 1
2 Agenda 1. Der Weg zum SEPA Zahlverfahren 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA Überweisung 4. Beantragung der Gläubiger ID bei der Bundesbank 5. Die SEPA Lastschriftverfahren 6. Das SEPA Lastschriftmandat 7. Unterstützungsangebote der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee 8. Fazit Seite 2
3 1. Der Weg zum SEPA Zahlverfahren Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 3
4 2. IBAN und BIC Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Seite 4
5 2. IBAN und BIC Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Stelle 5 6 Stelle 7 ff. Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Bezeichnet das Land Bezeichnet die Filiale Der BIC der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee lautet: BYLA DE M1MIB Ein Tipp: Den BIC und die IBAN kann der Kunde bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. Seite 5
6 3. Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 1. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts beleghafte Sammelüberweisungen sind nicht möglich Seite 6
7 4. Die Gläubiger-Identifikationsnummer Voraussetzung: Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland Antrag unter bigerid.bundes bank.de Dateneingabe: Angaben zur Juristischen Person /Firma Registernummer und Ort (z.b. Handels-, Genossenschafts-, vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt. mit der Aufforderung zur Freischaltung des Antrages von der Deutschen Bundesbank Freischaltung durch Kunden Mitteilungsschreiben mit Gläubiger-ID per von der Deutschen Bundesbank Das Mitteilungsschreiben ist im Rahmen der Zulassung zum SEPA- Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen. Seite 7
8 5. Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). = Pre-Notification (Pre-Not) Seite 8
9 5. Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 9
10 5. Relevanten Fristen der SEPA-Basis-Lastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D-5 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle im Interbankenverhältnis (max. 2 Tage gemäß AGB im Kundenverhältnis) D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktionen (SONDERFALL), bei dem kein gültiges Mandat vorlag *Gemäß SEPA-Basislastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens an D-5, D-2 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein. Seite 10
11 5. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie). Vor Einlösung von SEPA-Firmen- Lastschriften prüft die Zahlstelle, ob die Mandatsdaten mit denen aus der Mandatsbestätigung übereinstimmen. Seite 11
12 5. Relevante Fristen der SEPA-Firmenlastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-1 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Firmenlastschriften bei Zahlstelle* D+2 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum *Gemäß SEPA-Fimenlastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein. Seite 12
13 6. Das Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original oder in der gesetzlich vorgeschrieben Form durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzubewahren Seite 13
14 6. Das SEPA-Lastschriftmandat Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren des Deutschen Sparkassenverlages Seite 14
15 Vor- und Nachteile eines SEPA-Lastschriftmandates pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat) Vorteile Bei mehreren Verträgen wird die Mandatsanzahl auf ein Rahmenmandat reduziert Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, das auch bei Folgegeschäften genutzt werden kann Kunden- und Mitgliedsnummern können genutzt werden Mandatsänderungen (z.b. Änderung der Kontoverbindung) werden vereinfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist Nachteile Der Widerruf des Mandats betrifft alle Verträge/Grundgeschäfte des Kunden Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertragsnummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt Seite 15
16 Vor- und Nachteile mehrerer SEPA-Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung (Einzelmandate) Vorteile Der Widerruf eines Mandats betrifft nur einen Vertrag Je Vertrag kann ein anderes Konto des Zahlungspflichtigen genutzt werden Die Nutzung von Vertragsnummern als Mandatsreferenz ist möglich Nachteile Der Zahlungspflichtige muss je Vertrag ein neues Mandat unterschreiben Mandatsänderungen (z.b. Änderung der Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en) Die Mandatsverwaltung wird komplexer Seite 16
17 6. Die Mandatsvorlagen im Internet Die Mandatsvorlagen der Deutschen Kreditwirtschaft kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_dk_beispiele_muster_sepa- Firmenlastschrift-Mandat-SDD_Firmen-B2B_ pdf hriftmandat-sdd_basis-core_ pdf Internationale Mandatstexte Es stehen Übersetzungen des Mandatstextes in den Amtssprachen des EWR zur Verfügung. Diese können Sie von der Webseite des European Payments Council herunterladen debit_mandate SVB Seite 17
18 6. Gültigkeit bestehender Einzugsermächtigungen Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 9. Juli 2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsrefernz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Beispiel: Vorankündigung SEPA Lastschrift Ersteinzug Seite 18
19 6. Neue Mandate für bestehende Abbuchungsaufträge Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden Seite 19
20 6. SEPA Umstellung Rechtzeitig beginnen Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stehen Konvertierungstools zur Verfügung * ISO XML-Standard Seite 20
21 6. Weitere Maßnahmen Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank online beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)! Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie heute Seite 21
22 7. Unterstützung zur SEPA Vorbereitung persönliche Ansprechpartner der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Programmtools zum herunterladen unter Seite 22
23 7. Unterstützung durch SEPA-Hilfsprogramme SEPA-Account-Converter Umstellung der Kundenstammdaten von Konto/BLZ auf IBAN/BIC Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter* Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker* Prüfung SEPA-XML-Dateien auf Fehler * Kostenpflichtige Softwarelösungen! Nähere Informationen erhalten Sie vom Expertenteam Medialer Vertrieb der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Seite 23
24 8. Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 1. Februar 2014 stehen insbesondere die Firmenkunden sowie die Gewerbekunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Daher sollten Sie jetzt mit Ihrem Kundenberater sprechen und sich zu den zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten der Sparkasse beraten lassen.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration Seite 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Ansprechpartner in der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Ihr persönlicher Kundenberater der Sparkasse unterstützt Sie bei Fragen rund um SEPA. Technische Unterstützung erhalten Sie von unserer Hotline Medialer Vertrieb Tel Seite 25
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