- Checkliste für Firmen -
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- Götz Krämer
- vor 8 Jahren
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1 - Checkliste für Firmen - Die SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem grenzüberschreitende und inländische Zahlungen nach gleichen Regeln behandelt werden. Es wird nicht mehr, wie derzeit, zwischen nationalen und grenzüberschreitenden europäischen Zahlungen unterschieden. Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island * Italien Liechtenstein * Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco ** Niederlande Norwegen * Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz ** Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechien Ungarn Zypern * kein EU-Mitglied, nur EWR ** kein EWR-Mitglied Die Sparkasse unterstützt und begleitet Sie als Kunde bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. SEPA-Überweisung Seit /2012 Februar 2014 Verarbeitung von SEPA-Überweisungen Februar 2012: EU-Verordnung: Enddatum für die nationalen Zahlverfahren: 1. Februar 2014 Vorbereitung auf die Umstellung des Zahlungsverkehrs Abschaltung des deutschen DTAUS- Verfahrens laut EU-Verordnung vom Februar 2012 Bis 02/2014: Parallelbetrieb des bestehenden deutschen DTAUS-Verfahrens
2 Ihre Vorteile der SEPA-Überweisung im Überblick: Standardisierung der Euro-Zahlungen innerhalb der 32 Teilnehmerstaaten IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner Maximale Laufzeit ab Auftragserteilung bis zur Gutschrift von einem Bankarbeitstag Weitergabe aller Verwendungszweckdaten (max. 4 x 35 Zeichen) Einstellung einer Kunden-Referenz möglich für verbesserten Offenen-Posten-Abgleich in der Debitoren-Buchhaltung SEPA-Dauerauftrag möglich (damit erstmals ein Dauerauftrag ins Ausland) Ja/nein Bemerkung/Notiz Ich tätige Auslandsüberweisungen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum Ich führe Konten in anderen europäischen Ländern Ich habe Zahlungsempfänger in ganz Europa Ich erhalte Anfragen meiner Geschäftspartner bzgl. IBAN und BIC Ich nutze eine Zahlungsverkehrs-Software Ich erstelle mit einer Software (z.b. FiBu, Lohnbuchhaltung, Excel, etc.) Zahlungsverkehrsdateien (DTAUS) Hinweis: verpflichtende Nutzung des SEPA- XML-Formates ab 02/2014, Dadurch können keine DTAUS-Dateien mehr versendet werden. Ich möchte einzelne Überweisungen zukünftig im SEPA-Format ausführen Ich benötige ein Programm zur Massenänderung meiner Empfängerdaten in das neue SEPA-Format Nutzen Sie unseren IBAN-Rechner: Kostenlos unter Nutzen Sie unseren SEPA Account Converter: Unter kostenlos zum Download
3 Der SEPA-Account-Converter: Ein Programm zur Massenumrechnung aller deutschen Bankverbindungen Der IBAN-Rechner: Zur Umrechnung einzelner deutscher Bankverbindungen SEPA-Lastschrift November /2010 ab 10/2012 Februar 2014 Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa durch die Gesetzgeber und Start der SEPA- Lastschrift verpflichtende Erreichbarkeit für SEPA-Basis- Lastschriften im Euroraum SEPA- Lastschrift über Online Banking (PIN/TAN und Chipkarte) Vorbereitung auf die Umstellung des Zahlungsverkehrs Abschaltung des deutschen DTAUS- Verfahrens laut EU-Verordnung vom Februar 2012 Bis 02/2014: Parallelbetrieb des bestehenden deutschen DTAUS-Verfahrens Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Lastschriftverfahren: Teilnahme nur mit eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-ID) des Einreichers (Creditor Identifier): einmalige Beantragung bei der Deutschen Bundesbank Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger den fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift Durch eine Änderung der Lastschriftbedingungen aller deutschen Kreditinstitute können heutige Lastschrift- Einzugsermächtigungen in SEPA-Basis-Lastschriftmandate umgewandelt (mirgriert) werden. Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B), das Gegenstück zum heutigen Abbuchungsauftrag, ist nur noch mit Nicht- Verbrauchern zulässig. Information des Zahlungspflichtigen bei Erstlastschriften mind. 14 Tage vorher (Pre-Notification) (Diese kann vertraglich vereinbart und verkürzt werden z.b. im Mandat oder in den AGB) Einführung eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift (bisher Einlösung der Lastschrift bei Sicht) Bei Basislastschriften ist eine Vorlagefrist von fünf Bankarbeitstagen bei der Erstlastschrift, bei Folgelastschriften von zwei Bankarbeitstagen vor Fälligkeit bei der Zahlstelle einzuhalten (Bitte beachten Sie eventuelle individuelle Vorlauffristen Ihres Instituts) Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt bei einer autorisierten Lastschrift acht Wochen nach Kontobelastung
4 Das SEPA-Lastschriftverfahren wird ausschließlich beleglos (online) angeboten Ihre Vorteile der SEPA-Lastschrift im Überblick: Europaweite Geldeinzüge auf ein Konto möglich IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer Verbesserte Steuerung der Zahlungsströme Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner Liquiditätsplanung bei SEPA-Lastschriften für Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen durch exaktes Fälligkeitsdatum (Due-Date) Einheitliches Verfahren für inländische und grenzüberschreitende Lastschriften Ich nutze bereits das Lastschriftverfahren, um meinen inländischen Kunden fällige Rechnungsbeträge zu belasten Ich nutze Lastschriften per Abbuchungsauftrag Ich nutze Lastschriften per Einzugsermächtigung Ich habe Kunden in ganz Europa Ich führe Konten in anderen europäischen Ländern Ja/nein Bemerkung/Notiz Hinweis: Festlegung der Logik für die Vergabe von Mandaten und Mandatsreferenz (Der Zahlungspflichtige kann einzelne Mandate verbieten oder erlauben (Black- Whitelist)) Hinweis: Das Gegenstück zum heutigen Abbuchungsauftrag, die SEPA- Firmenlastschrift, ist nur bei Nicht- Verbrauchern zulässig Hinweis: Ein Abbuchungsauftrag kann nicht in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat umgewidmet werden Hinweis: Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei Fragen zur Umwidmung Ihrer Einzugsermächtigungen Allen Kunden muss, vor dem ersten Einzug, die Gläubiger-ID und Mandatsnummer mitgeteilt werden Ich möchte künftig Lastschriften für das Ausland nutzen Ich nutze eine Zahlungsverkehrs-Software Ich erstelle mit einer Software (z.b. FiBu, Lohnbuchhaltung, Excel, etc.) Zahlungsverkehrsdateien (DTAUS) Ich möchte einzelne Lastschriften zukünftig im SEPA-Format ausführen Ich benötige ein Programm zur Massenänderung meiner Empfängerdaten in das neue SEPA-Format Allen Kunden muss, vor dem ersten Einzug, die Gläubiger-ID und Mandatsnummer mitgeteilt werden Prüfen Sie vorweg ob Ihre Zahlungsverkehrs-Software SEPA-fähig ist Hinweis: verpflichtende Nutzung des SEPA-XML-Formates ab 02/2014 Ab 02/2014 können keine DTAUS Dateien in Form von Disketten, USB-Sticks etc. mehr eingereicht werden. Nutzen Sie unseren IBAN-Rechner: Kostenlos unter Nutzen Sie unseren SEPA Account Converter: Unter kostenlos zum Download
5 Schalten Sie auf Zukunft: SFirm 2.5 Alles für die SEPA-Umstellung Haben Sie an alles gedacht? Die SEPA-Lastschrift!!! ab Februar 2014 verpflichtend!!! Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank online angefordert und in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm hinterlegt? Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse SEPA-Firmenlastschrift: keine Verpflichtung für Banken, die Firmen-Lastschrift anzubieten Teilnehmende Banken immer aktuell im Verzeichnis des European Payments Council: Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt? Vergabe einer eindeutigen Mandatsnummer Firmen- oder Basis-Mandat? Einmaliges oder wiederkehrendes Mandat? Mandat noch gültig? Ein Mandat verfällt bei Nicht-Nutzung nach 36 Monaten Firmen-Mandat muss vom Zahlungspflichtigen seiner Bank vorgelegt werden ODER: Umwidmung der Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen in ein SEPA-Basislastschrift- Mandat? Achtung: Die Umwidmung einer Einzugsermächtigung oder eines Abbuchungsauftrages in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat ist nicht zulässig. Ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss also immer neu eingeholt werden. Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor Erst-Lastschrift: spätestens 14 Tage vorher (kann z.b. in Form einer Rechnung / eines Zahlplans /eines Kaufvertrags erfolgen) (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat ist möglich) Mitteilung: des Betrages des Belastungstermins der Erstlastschrift der Gläubiger-ID der Mandatsreferenz Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung folgender Vorlauffristen: Basislastschrift: Erst-/Einzel-Lastschrift: spätestens 6 Bankarbeitstage vorher (14.30 Uhr) Folge-Lastschrift: spätestens 3 Bankarbeitstage vorher (14.30 Uhr) Firmenlastschrift: spätestens 2 Bankarbeitstage vorher (14.30 Uhr) Buchung und Gutschrift am Fälligkeitstag evtl. Widerspruch bei Basislastschrift 8 Wochen ab Fälligkeitstag bei Einzug autorisierter Zahlungen 13 Monate ab Fälligkeitstag bei Einzug nicht autorisierter Zahlungen Archivierung des Mandates im Original für mindestens 14 Monate
6 SEPA-Kartenzahlung Voraussichtl Startschuss für die schrittweise Einführung der SEPA-Kartenzahlung Any Card at any Terminal Die SEPA-Kartenzahlung (SEPA Card Frameworks) Banken, die Karten herausgeben, müssen nach SEPA-Standard künftig ihre nationale Marke (z.b. electronic cash) international einsetzbar machen. An einer Lösung arbeitet Die Deutsche Kreditwitschaft mit den anderen Ländern und der EU. Auswirkungen auf die Terminals SEPA-Transaktionen müssen auf dem EMV-Chip der Karte basieren. Die Autorisierungen erfolgen dann entweder online oder offline via Chip. Für Sie bedeutet dies bei der Beschaffung neuer Terminals: Achten Sie darauf, dass diese Geräte EMV und SEPA-fähig sind. Das elektronische Lastschriftverfahren Zahlen ohne Garantie Das elektronische Lastschriftverfahren ist kein SEPA-konformes Bezahlverfahren. Die Sparkassen- Finanzgruppe wird dieses Verfahren solange anbieten, wie es die SEPA-Anforderungen zulassen (voraussichtlich Februar 2016) Hinweis Wenn Sie kein SEPA-konformes Debitkarten-Zahlverfahren akzeptieren, verzichten Sie auf die optimale Sicherheit bei Kartenzahlungen und schränken Ihre Möglichkeiten ein, in Ihrem Geschäft Karten aus anderen Ländern zu akzeptieren. Ihre Vorteile der SEPA-Kartenzahlung im Überblick: Das girocard System erfüllt schon heute die Standards, die die Rahmenbedingungen für SEPA- Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt erfordern Vergrößerung des Kundenkreises: Alle Kunden aus dem europäischen Ausland können bargeldlos bei Ihnen bezahlen (any Card at any Terminal) Kartenzahlungen werden sicherer durch einheitliche Sicherheitstechnologien Das alte (links) und das neue (oder zusätzliche) Akzeptanz-Logo des Handels für girocard Bei Fragen zu Ihrem ec-cash Terminal ob dieses SEPA fähig ist wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragshändler.
7 Ihr Unternehmen Ich generiere mit meiner Finanzbuchhaltungssoftware Zahlungsverkehrsdateien Ich nutze weitere Anwendungen, die DTAUS-Dateien erstellen Ja/nein Bemerkung/Notiz Hinweis: Prüfen Sie ob Ihre Finanzbuchhaltungssoftware SEPA fähig ist und den neuen XML-Standard ab 02/2014 beherrscht. Hinweis: Prüfen Sie Ihre Anwendungen ob diese SEPA fähig sind, hierzu wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Anwendung. Ich plane Investitionen in eine neue Buchhaltungssoftware Ich nutze elektronische Kontoinformationen zur automatisierten Weiterverarbeitung Ich reiche Zahlungen über ein Service- Rechenzentrum (z.b. DATEV) ein Ich reiche beleghafte Zahlungen ein Ich arbeite mit Disketten Ich plane, weitere Absatzmärkte mit einzubeziehen Meine BIC und IBAN finden meine Geschäftspartner bereits: - auf meinen Rechnungen - auf meinem Briefpapier - auf meiner Homepage Hinweis: Kontoinformationen im neuen SEPA-camt-Format sind nicht verpflichtend, aber enthalten alle Informationen aus einer SEPA-Zahlung Hinweis: ab 2012 auch Online-Freigabe möglich Lastschriften sind ab dem 02/2014 nur noch online möglich. Ab dem 02/2014 werden von der Sparkasse keine Disketten etc. mehr akzeptiert. Ich wünsche eine Überprüfung der Unterschriften-/Kontrollregelung im elektronischen Zahlungsverkehr Ich nutze für meinen Zahlungsverkehr Onlinebanking mit PIN und TAN und interessiere mich für Alternativen
8 12/2001 Verabschiedung der EU-Preisverordnung 07/2003 Einführung der EU-Standardüberweisung Seit Januar Einführung der SEPA-Überweisung Startschuss für die schrittweise Einführung der SEPA-Kartenzahlung November: Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die SEPA-Lastschrift durch die Gesetzgeber (Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR)) 2010 November 2010: verpflichtende Erreichbarkeit für SEPA- Basislastschriften November 2010: Start der SEPA-Lastschrift bei den deutschen Sparkassen (aktiv und passiv) für Onlinebanking mit EBICS 2011 Möglichkeit zur Bereitstellung von CAMT-Nachrichten im SEPA-Format (camt052: Vormerkposten / camt053: Kontoumsätze) 2012 Februar 2012: Beschluss des EU-Parlaments: Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum Quartal 2012: Inkrafttreten der EU-Verordnung 1 Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Voraussichtlich Mitte 2012: Verabschiedung eines nationalen Begleitgesetzes 9. Juli 2012: Änderung der Lastschriftbedingungen bei allen deutschen Kreditinstituten: Grundlage zur Umwidmung von nationalen Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate Ihre Vorbereitungen auf den SEPA- Zahlungsverkehr Ihr Unternehmen SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Kartenzahlungen Ab Oktober 2012: SEPA-Lastschrift im Onlinebanking per HBCI (PIN/TAN und Chipkarte) : neues Belegabkommen Österreich: Wegfall der nationalen Überweisungsvordrucke 2014 Abschaltung der nationalen Überweisungsverfahren im Euro-Raum Abschaltung der nationalen Lastschriftverfahren im Euro-Raum SEPA - Single European Payments Area: SEPA-Überweisungen und lastschriften für alle Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes. Das gilt auch für den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands : IBAN-only Regelung für nationale Zahlungen (dieser Zeitpunkt kann durch den deutschen Gesetzgeber auf dem verschoben werden). Übergangsregelung für nationale Zahlungen von Verbrauchern zur Nutzung von Kontonummer und BLZ mit kostenloser Konvertierung in IBAN und BIC durch die Bank bis möglich (deutsches Begleitgesetz erforderlich) : Abschaltung eventueller nationaler Übergangsregelungen : Einstellung des deutschen ELV-Verfahrens bei Kartenzahlungen : IBAN-only Regelung für nicht-nationale Zahlungen : Einstellung nationales Clearing für Nicht-Euroländer
Sparkasse Hochfranken
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