S-Kreissparkasse Wiedenbrück. Wiedenbrück. fürvereine Seite 1
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- Gerrit Bachmeier
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1 fürvereine Seite 1
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 2
3 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 3
4 Einleitung Geltungsbereich der SEPA Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnungumfasst insgesamt 32 europäische Länder. Die 27 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz nehmen an der SEPA teil. Seite 4
5 Einleitung Bisher ist es möglich, im SEPA-Raumneben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der SEPA-Überweisungzu zahlen oder per SEPA-LastschriftBeträge einzuziehen. Ab Februar 2014wird es nur nochdas SEPA-Verfahrengeben, sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Abschaltung der nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA-Zahlverfahren. Seite 5
6 Der Weg zum SEPA Zahlverfahren Start der SEPA Überweisung die EU Zahlungsdiensterichtlinie (PSD ) tritt in Kraft Ausnahmeregelungen laufen aus Endetermin ELV- Verfahren Start der SEPA Lastschrift Abschalten der nationalen Zahlverfahren Ausführungsfrist wird gemäß PSD auf D + 1 verkürzt Seite 6
7 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 7
8 Exkurs: IBAN und BIC IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. Mit der internationalen Bankkontonummer IBANkönnen Zahlungsverkehrskonteninsbesondere in der EU genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d. h. wenn Ihr Verein mehrere Konten hat wird jede Kontonummer in einen eigenen IBAN umgewandelt Seite 8
9 Exkurs: IBAN und BIC IBAN für Konten in Deutschland In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt. So sieht z.b. eine IBAN für ein Konto der Kreissparkasse aus: DE Seite 9
10 Exkurs: IBAN und BIC BIC die weltweite Bankkennung Die Society für Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den BIC Business IdentifierCode. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat elf oder acht Stellen und besteht aus folgenden Teilen: vierstelliger Bank-Code, zweistelliger Länder-Code, zweistelliger Orts-Code, dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Kreissparkasse lautet WELADED1WDB IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug, ihrer Sparkassencard und im Bereich des Online-Bankings Seite 10
11 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 11
12 Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung: Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Ab 2014 ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu nutzen. Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen dann. Seite 12
13 Die SEPA-Überweisung Merkmale auf einen Blick Transaktionswährung ist immer Euro Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standardüberweisung Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC genutzt Seite 13
14 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick: Verwendungszweckangaben des Auftragsgebers werden dem Empfänger ungekürzt mit bis zu 140 Zeichen übermittelt. (bisher im nationalen Überweisungsverfahren 378 Zeichen) die beleglose SEPA-Überweisungwird seit dem 1. Januar 2012 spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung (D+1) dem Zahlungsempfänger durch sein Kreditinstitut gutgeschrieben (beleghaft zzgl. ein Geschäftstag D+2). Es kommen neue Überweisungsvordrucke zum Einsatz Seite 14
15 Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Entwurf Quality Counts Ltd. AT RVSAAT2S029 Zahlung nach Österreich mit IBAN und BIC Max Mustermann Seite 15
16 Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Entwurf Hans Müller DE Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Max Mustermann Seite 16
17 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 17
18 SEPA-Lastschrift Entstehung und Hintergrund Grenzüberschreitende Lastschriftenwaren bisheraufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschriftwurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 18
19 SEPA-Lastschrift Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschriftbildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 19
20 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 20
21 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch bei der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 21
22 Gläubiger-ID Link auf die Seite der Bundesbank Seite 22
23 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, - Adresse Seite 23
24 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Siean die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahrendem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 24
25 Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-IDfür Deutschlandist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 25
26 Gläubiger-ID Aufbau Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TSV Test Sportverein DE 02 F Fussball 01 DE 02 F Fussball 99 DE 02 GH Gymnastik Herren 1 DE 02 GD Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 Seite 26
27 Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel Max Mustermann Bahnhofstr Musterhausen DE98ZZZ Seite 27
28 Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahrenteilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-IDein. Seite 28
29 Seite 29
30 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 30
31 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaftmit der händischen Unterschriftdes Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Seite 31
32 SEPA Lastschriftmandat Inhalt Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA- Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Angaben zu seiner Person (Name des Kontoinhabers) seine Anschrift sowie seine Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC) Seite 32
33 SEPA Lastschriftmandat Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer Seite 33
34 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmungder Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden(agb-änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahrenmuss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Briefoder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 34
35 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Vorgehensweise eventuell für Schläfer geeignet? Seite 35
36 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute neue Mitglieder aufnehmen, aber noch mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren Ihre Beiträge einziehen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahrendem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. Seite 36
37 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 37
38 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriftenbei denen der Zahler ein Verbraucherist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahrenabgewickelt werden. Seite 38
39 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 39
40 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-IDder eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbauder Mandatsreferenz könnenvom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Seite 40
41 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer / Beispiele Bezug zum Vereinsmitglied Manfred Mueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied 01/02/1987 Tischtennis 01/01/2007-passiv Bezug zum Zahlerkonto DE DE Manfred Mueller fortlaufende, neue Nummer TSV Seite 41
42 SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 42
43 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. Unterstützung durch die Sparkasse 7. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 43
44 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzugerfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen LA-Einzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 44
45 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatumoder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notificationnotwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummeroder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsterminerfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 45
46 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 46
47 SEPA-Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst-und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstag 5 Tagevor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5Tagenach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochennach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 47
48 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 48
49 Sonstiges Wegfall von beleghaften Lastschriften und Disketten ab entfällt: die Einreichung von beleghaften Lastschriften die Verarbeitung von Disketten (ÜW und LA ) Seite 49
50 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugermächtigung Kombimandat Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. sonstige Neuerungen / technische Aspekte 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 50
51 SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften Entwicklung neuer Beitrittserklärungen mit integriertem Mandat Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Seite 51
52 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 52
53 Ihre Ansprechpartner Ihre Fragen zum Thema SEPA im Verein beantworten Ihnen: Gerd Beilmann Stefan Schreibvogel 05242/ / Seite 53
54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 54
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