Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr
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- Harry Maier
- vor 8 Jahren
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1 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Die Kreissparkasse Stade begleitet Sie als zuverlässiger Partner
2 Europa Quelle: Financial Times Deutschland Seite 2
3 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Kreissparkasse Stade unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 3
4 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 4
5 SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen- eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 5
6 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. NOLADE21STK) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 6
7 SEPA Produkte SEPA - Überweisung SEPA - Lastschrift Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 7
8 1. Die SEPA-Überweisung Seite 8
9 Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen B Hinweistexte erleichtern ab das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Gebührenbescheide erhältlich Seite 9
10 Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE BANKBEBB 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 10
11 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS Seite 11
12 2. Die SEPA-Lastschrift Seite 12
13 Varianten der SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift für Privat- und Firmenkunden Einreichung nur noch beleglos SEPA-Firmen-Lastschrift nur unter Firmenkunden Bisherige nationale Lastschriftverfahren Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren SEPA- Lastschriftverfahren Einreichung verschiedener Lastschriften (Erst-, Folge, Einmallastschrift) in einer Datei möglich - Es erfolgt eine Gutschriftssbuchung -Einreichungsfristen beachten (s. Seite 14 und 15) Einreichung in mehreren Einzel-Dateien. - Pro Datei Eine Gutschriftssbuchung XML-Format ist vorgeschrieben Seite 13
14 Beispiel Ablauf SEPA-Lastschriftverfahrenanhand einer Folge-Lastschrift, Fälligkeitsdatum Freitag, Freitag, Späteste Termin für Info an den Zahlungspflichtigen (Standard: 14 Tage vorher) Dienstag, Späteste Einreichung bei der Inkassostelle / Kreissparkasse Stade (3 Arbeitstage vorher) Mittwoch, Späteste Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle / Andere Bank (2 Arbeitstage vorher) Freitag, Fälligkeitsdatum und Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen Dienstag, Spätester Rückgabetermin für Rückgabe durch die Bank (2 Arbeitstage nach Belastung) Freitag, Spätester Rückgabetermin für Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen (8 Wochen) Montag, Spätester Rückgabetermin wegen fehlendem Mandat (13 Monate) Seite 14
15 Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 15
16 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 16
17 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext (in Landessprache des Wohnsitzes des Zahlungspflichtigen) und bestimmten Angaben B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (siehe nächste Seite) B vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum B Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren Ihrer Sparkasse Übersetzungshilfen: (Basis-Lastschrift) (Firmen-Lastschrift) Seite 17
18 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale B Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) B Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-, Kunden- oder Mitgliedsnummer) Seite 18
19 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: B Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse abschließen. B B Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen bzw. auf der bestehenden Einzugsermächtigung vermerken. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. TIPP: Bei letzter Lastschrift vor dem Umstellungstermin diese Informationen im Verwendungszweck eintragen. Seite 19
20 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss B B der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandatvom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandatsvor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden Seite 20
21 Vorab-Information des Zahlungspflichtigen B B B Dem Zahler ist spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrifteine Vorabinformation(Pre-Notification) zuzuleiten, die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag enthält. Die Frist kann durch Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahler in jede andere Frist, mindestens jedoch in Zugang einen Tag vor Fälligkeit verändert werden. Die Vorabinformationkann gesondert oder als Teil anderer Schriftstücke wie Bescheiden, Rechnungen, etc. versandt werden und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus (Fälligkeitsübersicht) erfolgen.! Die Vorab-Infomuss den Fälligkeitstag der Lastschrift und den fälligen Betrag enthalten. Gläubiger-IDund Mandatsreferenz sollten ebenfalls mitgeteilt werden! Seite 21
22 Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorab-Info des ZP* Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP* Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nichtautorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung (analog heutiger Kontonummer) SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) I. d. R. spätestens 14 Tage vor Fälligkeit 2 bzw. 5 Arbeitstage vor Fälligkeit 3 bzw. 6 Arbeitstage bei KSK Stade Nicht erforderlich 8 Wochen 13 Monate Spätestens 2 Arbeitstage nach Fälligkeit IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) I. d. R. spätestens 14 Tage vor Fälligkeit 1 Arbeitstag vor Fälligkeit 2 Arbeitstage bei KSK Stade Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Ausgeschlossen (durch Verzicht) Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle) Spätestens 2 Arbeitstage nach Fälligkeit IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) *ZP = Zahlungspflichtiger Seite 22
23 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab Belastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab Belastung* Nein Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger * Ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 23
24 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Nein Nein Kontonr. und BLZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt Seite 24
25 Auswirkungen auf unsere Kunden Firmenkunden* mit Lastschriften (Abbuchungsauft.) Firmenkunden* mit Lastschriften (Einzugsermächt.) neue Mandate von Bestandskunden einholen Firmenkunden* ohne Lastschriften Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Beantragung Gläubiger-ID, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Privatkunden Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC * Firmen-, Gewerbe-, Geschäftskunden, Vereine, Kommunen Seite 25
26 Die SEPA-Migrationsverordnung Seite 26
27 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Seite 27
28 Die Migrationsverordnung regelt IBAN only europaweit ab Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format(ELV) läuft aus Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet Seite 28
29 Die SEPA-Migration hausintern vorbereiten Seite 29
30 Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungen / Gebührenbescheide Rechnungsstellung(IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung(Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen(Kundenanfragen) Treasury(Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen kommunale Fachverfahren (Information der Bürger bzw. Unternehmen neue Verträge/Mandate/Formulare) Bürgerservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung(insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Informationstechnologie Seite 30
31 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Kunden und Unternehmen rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung * ISO XML-Standard Seite 31
32 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)! Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften finden Sie in der Internetfiliale unserer Sparkasse unter Seite 32
33 Kostenlose Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen DTA BSEPA Mapping Regeln Umwandlungsregeln für Überweisungsdaten XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic Banking-Experten und unter Seite 33
34 Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software Die Software Ihrer Sparkasse ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung Online-Banking und SB-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) werden gerade implementiert Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA wird erfolgen! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic Banking-Experten Seite 34
35 Alles Wichtige zu SEPA gibt es auch auf Seite 35
36 Alles Wichtige zu SEPA gibt es auch auf Seite 36
37 Die wichtigsten Vorteile der SEPA-Migration Seite 37
38 Die Vorteile von besserer Liquiditätssteuerung und Effizienzgewinnen nutzen B B B B! Die SEPA-Zahlverfahren können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung/-steuerung. Effizienzgewinne insbesondere für europaweit tätige Unternehmen durch: EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlichen Rechtsrahmen Verbesserung der Kontoabstimmung durch Wegfall der Formatvielfalt und Nutzung eines einheitlichen Datenformats einheitliche, klare Rückgaberegeln Bei international tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr kann zentral über Ihr Konto bei Ihrer Sparkasse abgewickelt werden. Das spart Zeit und Kosten. Gern berät und unterstützt Sie Ihre Kreissparkasse bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlungen Seite 38
39 Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum stehen Sie vor der Herausforderung, die SEPA- Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration Seite 39
40 Ansprechpartner in der Kreisparkasse Stade Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an B ihrem Berater vor Ort oder die B Electronic Banking-Berater Markus Schade / Karsten Wichern (04141) e-banking@ksk-stade.de Seite 40
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf ein gutes Gelingen!
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