Herausforderu. und Chance zugleich. SEPA Herausforderung. Basisinformationen für Banken und Bank. Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken

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1 Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken SEPA Herausforderu SEPA Herausforderung und Chance zugleich und Chance zugleich Basisinformationen für Banken und Bankkunden Basisinformationen für Banken und Bank

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Gemeinsames Ziel SEPA-Beteiligte und Umfeld Auswirkungen Produktänderungen SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Rechtsrahmen Rechtzeitig starten

3 Vorwort Geldtransfers sollen im Euro-Raum einfacher und effizienter werden. Davon werden vor allem Unternehmen mit internationalen Handelsbeziehungen profitieren. Die DZ BANK hat frühzeitig begonnen, sich mit dem Thema Single Euro Payments Area (SEPA) zu beschäftigen. Nutzen Sie den Vorsprung, unser Wissen über die Details und unsere Systemkenntnisse für Ihren Weg in die Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs. Die Harmonisierung des Euro-Zahlungsverkehrs ist beschlossene Sache. Jeder ist davon betroffen: alle europäischen Banken und Zahlungsverkehrsdienstleister, alle Verbraucher und Unternehmen. Die Vorteile werden vor allem auf Seiten der Verbraucher und Unternehmen liegen. Für sie wird vieles einfacher. Die europäische Kreditwirtschaft schafft die Voraussetzungen dafür. Fast ganz Europa eine einzige Zahlungsregion Jetzt stehen wir vor der Verwirklichung einer der wesentlichsten Maßnahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA. Dies ist durchaus ein tiefer Einschnitt, der die Bankenlandschaft ändern wird. Weil bisher jedes Land über eigene Standards verfügt, sind die nationalen Märkte in dieser Hinsicht noch voneinander technisch abgeschottet. Die meisten bargeldlosen Zahlungsströme laufen noch über nationale Dienstleister und Clearinghäuser. SEPA beruht auf einem Beschluss des Europäischen Rates, der im März 2000 gefasst wurde. Er ging als Lissabon-Agenda in die Geschichte der EU ein, mit der sich die EU ehrgeizige Ziele setzte. Sie wollte innerhalb von zehn Jahren zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden. 4

4 SEPA ändert die traditionellen Strukturen. Sobald die Harmonisierung effektiv umgesetzt ist, kann z. B. jeder Kunde ob privat oder als Unternehmen über eine einzige im EU-Binnenmarkt ansässige Bank alle seine europaweiten Zahlungsverkehrsgeschäfte tätigen. Effizienz im Zahlungsverkehr als neuer Wettbewerbsfaktor Equens hat in den vergangenen Jahren weitsichtig investiert und verfügt jetzt über eine der modernsten und leistungsfähigsten Plattformen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die bereits SEPA-fähig ist. Lesen Sie auf den folgenden Seiten mehr über die Hintergründe von SEPA, über die geplanten Änderungen bei den Zahlungsverkehrsprodukten sowie darüber, was Sie jetzt schon tun sollten. Die DZ BANK ist für die kommenden Änderungen gut gerüstet. Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs kooperieren wir mit Equens, einem der führenden europäischen Dienstleister im Zahlungsverkehr. Equens, an dem die DZ BANK zu einem Drittel beteiligt ist, hat sich mit einem Marktanteil von zehn Prozent bereits erfolgreich im EU-Binnenmarkt platziert. 5

5 Gemeinsames Ziel Der Binnenmarkt fürs Geld Der europäische Einigungsprozess setzt den Banken neue Ziele Die Einführung des Euro in Scheinen und Münzen hat einen einheitlichen Zahlungsraum für das Bezahlen mit Bargeld geschaffen. Der bargeldlose Zahlungsverkehr gestaltet sich bislang noch weniger einheitlich. Jedes Land verfügt über eigene Modalitäten und Standards. Unterschiedliche Zahlungsverfahren, Kontonummernsysteme und Datenformate sorgen noch für fragmentierte Zahlungsverkehrsmärkte. Eben dies soll SEPA überwinden zum Nutzen der europäischen Wirtschaft. SEPA ist Teil der europäischen Vision. Durch die Vereinheitlichung soll die Wirtschaft in der Gemeinschaft weiter zusammenwachsen und sich der gesamte Binnenmarkt noch dynamischer entfalten. Sobald die neuen Regeln (siehe ab Kapitel SEPA- Überweisung) eingeführt sind, kann jeder EU-Bürger und jedes Unternehmen alle seine Euro-Transaktionen innerhalb des EU-Binnenmarktes mit einem einzigen Konto abwickeln. Beispielsweise können dann auch Rechnungsbeträge problemlos länderübergreifend abgebucht werden. Auch die Karte ist dann an jedem Bankautomaten, jeder Tankstelle und jedem Supermarkt so einsetzbar, wie wir das heute im Inland gewöhnt sind. Innerhalb des Bereichs der teilnehmenden Staaten wird es zahlungstechnisch keinen Unterschied mehr machen, bei welcher Bank man sein Konto hat Ausland und Inland sind für Eurozahlungen gleichgestellt. Die Politik betont die Verbraucherfreundlichkeit dieser Regelung. Vieles wird für Privatpersonen und Unternehmen einfacher. Für Banken und Wirtschaft sind allerdings andere Reformziele wichtiger. Durch die Integration aller Zahlungsverkehrsmärkte entsteht auf Seiten der Banken ein europaweiter Wettbewerb um Dienstleistungen und deren Konditionen, auf Seiten der Unternehmen ergeben sich neue Möglichkeiten zur effizienten Steuerung ihrer Zahlungsprozesse und ihrer Liquidität. Bei diesem Veränderungsprozess sollten auch kleinere und mittelgroße Banken und Unternehmen nicht tatenlos zusehen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, dass sie frühzeitig die Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition und Geschäftsstrategie erkennen. Prüfen Sie schon jetzt, wie Sie die organisatorischen und technischen Anpassungen so gestalten und begleiten, dass sich aus den Neuerungen für Sie effektive Vorteile ergeben. 6

6 geplanter SEPA-Raum im Endszenario EU mit derzeit 27 Mitgliedstaaten 1) Euro-Raum mit derzeit 13 EU-Staaten 3 EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) Schweiz (Teilnahme an SEPA geplant) Ende der Kleinstaaterei: Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft entstehen. Neben den 13 Euro- Staaten sind alle 14 weiteren EU-Mitglieder beteiligt. Auch Norwegen, Island und Liechtenstein wollen die Standards einführen. Ob die Schweiz ebenfalls teilnehmen wird, hängt davon ab, ob sie die juristischen Voraussetzungen erfüllt. Nimmt die Schweiz teil, so gilt SEPA am Ende in 31 Staaten einem Raum mit über 25 Millionen Unternehmen und rund Bankinstituten. 1) Die 27 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern 7

7 SEPA-Beteiligte und Umfeld Der Prozess schreitet voran Die Politiker haben sich geeinigt die Umsetzung steht jetzt an Die Einführung von SEPA beruht auf dem politischen Willen der EU-Kommisssion. Er gibt die Richtung für die Gesamtentwicklung vor. Bei der konkreten Ausgestaltung und der Umsetzung sind aber mehrere Instanzen mit vielen internationalen Mitgliedern beteiligt. Anfangs waren die EU-Kommission und das Euro- System (Europäische Zentralbank und die jeweiligen nationalen Notenbanken) die treibenden Kräfte hinter SEPA. Doch bereits seit fünf Jahren tragen auch die europäischen Banken einen großen Teil der Verantwortung für die Verwirklichung des einheitlichen Zahlungsraums. Sie erklärten sich schon 2002 dazu bereit, den Wünschen der Politik zu entsprechen und schufen noch im gleichen Jahr die zentrale Instanz, um die Details zu beraten und festzulegen: den European Payments Council (EPC). Der EPC wurde eingerichtet, um den Banken eine Form der Selbstregulierung zu ermöglichen. Dies erleichtert den schwierigen Ausgleich der nationalen Interessen. Der EPC hat zurzeit 64 Mitglieder aus 27 europäischen Ländern. Neben den europäischen Bankenverbänden sind vor allem die nationalen Bankenverbände sowie große Kreditinstitute vertreten. Hauptaufgabe des EPC ist es, die einheitlichen Standards für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu entwickeln und gemeinsam festzulegen. Der Großteil der SEPA-Arbeiten erfolgt in sechs speziellen Arbeitsgruppen. Der Einführungszeitpunkt rückt immer näher: Ab Januar 2008 sollen die neuen Verfahren den Kunden zur Verfügung stehen. Bis Ende 2010 soll die kritische Masse erreicht sein, die eine endgültige Ablösung der heutigen nationalen Verfahren ermöglicht. Die SEPA-Verantwortlichen in Deutschland Die jeweiligen nationalen Vertreter bringen die Ergebnisse in die Gremien des EPC ein. In Deutschland obliegt dabei dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) die Federführung für die Implementierungsplanung. Ein wesentlicher Punkt aus deutscher Sicht war, viele Elemente der heute schon sehr effizienten Zahlungsverkehrsinstrumente auf europäischer Ebene einzubringen. 8

8 Die Testszenarien und Testfälle sind bereits erstellt. Die Tests werden ab Herbst 2007 in mehreren Wellen stattfinden. Die DZ BANK ist sowohl in den Arbeitsgruppen des ZKA als auch in den Gremien des EPC vertreten und leistet dort einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung von SEPA. Die DZ BANK stellt gemeinsam mit ihrem Dienstleister Equens die Erreichbarkeit im EU-Binnenmarkt sicher. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme an den SEPA-Verfahren. SEPA-Beteiligte und Umfeld Die Akteure Europäische Kreditwirtschaft (EPC) EU-ZV-Regelwerke Prozessdesign, Spezifikationen, Standards Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen Anforderungen und Zeitpläne Europäische Kommission Europäische Zahlungsverkehrsrichtlinie (Payment Services Directive) Kunden: Privatkunden (Verbraucher) und Firmenkunden (Händler, Unternehmen, öffentliche Verwaltung) An der SEPA-Initiative sind hauptsächlich drei Instanzen beteiligt. Die politische Leitlinie für die Harmonisierung wurde im Wesentlichen von der Europäischen Kommission vorangetrieben. Daneben ist die Europäische Zentralbank involviert. Sie hat die Anforderungen definiert und den Zeitrahmen vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung und die Spezifikation der Zahlungsverfahren liegen schließlich in der Verantwortung des European Payments Council (EPC). 9

9 Auswirkungen Jeder ist betroffen Es geht um mehr Effizienz und geringere Kosten beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung Die Standardisierung der nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente erhöht die Prozesseffizienz und ermöglicht Skaleneffekte. Sie sollen der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen. Letztlich muss sich jeder auf Veränderungen einstellen. Das Thema SEPA gewinnt in der Öffentlichkeit an Bedeutung. Vor allem größere Unternehmen beginnen sich allmählich mit der Frage zu beschäftigen, welche organisatorischen Änderungen auf sie zukommen. Für die Firmen wird in der Tat vieles einfacher. Im Idealfall benötigen sie zukünftig nur noch ein einziges Konto für alle Zahlungsvorgänge innerhalb der EU. Einige bereiten sich schon auf die Einführung zum Januar 2008 vor und starten Projekte, um ihre internen Abläufe, Systeme und Bankbeziehungen auf SEPA vorzubereiten. Die EU-Kommission rechnet insgesamt mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 50 bis 100 Milliarden Euro, das hauptsächlich von europäisch tätigen Unternehmen realisiert werden soll. Der größte Teil der Einsparungen soll durch die Optimierung der Wertschöpfungskette in den Unternehmen entstehen, beispielsweise durch Nutzung von e-billing. Die immensen Realisierungsinvestitionen vor allem der Kreditwirtschaft sind hierbei allerdings nicht gegengerechnet. SEPA wird sich für Banken, Firmen, Privatpersonen und öffentliche Kassen des EU-Binnenmarktes unterschiedlich auswirken. Banken Banken als Zahlungsverkehrsdienstleister müssen ihre Verfahren und Systeme auf SEPA umstellen. Inlandszahlungsverkehr und grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr verschmelzen zu einem Produkt: SEPA macht beides zum Euro-Zahlungsverkehr. Die Umstellung betrifft viele Details. Von der Liquiditätssteuerung bis zur Risikosteuerung müssen die Banken neben neuen Formularen ihre Prozesse, Formate und Masken anpassen, natürlich auch im Electronic/Online Banking. Doch abgesehen von den technisch-organisatorischen Aspekten ist SEPA für die Banken auch eine strategische Herausforderung. Sie müssen ihre Privat- und Firmenkunden 10

10 informieren sowie ggf. ihre Firmenkunden zur Umstellung beraten. Überdies müssen sie sich Gedanken über neue Produkte und Dienstleistungen machen. Firmen mit Inlandsgeschäft Schon im bisherigen Inlandszahlungsverkehr wird sich einiges für die Firmen ändern. Wer heute den Zahlungsverkehr beleghaft oder elektronisch abwickelt oder sein Liquiditätsmanagement softwaregestützt durchführt, muss die Stammdaten, Abläufe, Systeme und Bankprodukte an die neuen Standards anpassen. Besonders gilt dies für Lastschriften, da die SEPA-Lastschrift einen anderen Ablauf haben wird und einige Anpassungen erfordert. Auch wenn sich bei Firmen mit Inlandsgeschäft noch nicht viel ändert, müssen sie sich abhängig von ihrer Geschäftsstruktur und Systemlandschaft auf SEPA einstellen: Die nationalen Verfahren werden spätestens bei Erreichen der kritischen Masse abgestellt. Ausland überwiesen werden, können die Zahlungsempfänger künftig auf das für sie günstigere SEPA- Lastschriftverfahren umstellen, denn die Zahlungsliquidität steht ihnen schneller zur Verfügung. Bei der SEPA-Überweisung entfällt die Betragsgrenze. Auch dies ist ein Vorteil für Firmen mit Europageschäft. Privatpersonen Auch Privatpersonen werden früher oder später von SEPA Notiz nehmen. Spätestens wenn sie z. B. die Ferienwohnung mittels einer SEPA-fähigen Überweisung bezahlen sollen oder ihre Stromrechnung mittels SEPA-Lastschrift einziehen lassen. Zudem müssen sie künftig statt der gewohnten deutschen Kontonummer und Bankleitzahl auch für innerdeutsche Überweisungen die internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) angeben. Öffentliche Kassen Firmen mit Europageschäft Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen EU-weit importieren und exportieren, profitieren am meisten. Wo heute die fälligen Beträge meist aus dem Einer der größten Zahlungsverkehrsnutzer in Deutschland ist die öffentliche Hand. Bund, Länder und Gemeinden müssen mitwirken, um die bisher fragmentierten nationalen Verfahren in das neue europaweit einheitliche Verfahren zusammenzuführen. Wer ist von den Neuerungen betroffen? Firmenkunden Privatpersonen Öffentliche Kassen... die Zahlungsverkehr im Binnenmarkt abwickeln... die heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten... die Potenzial für die europäische Lastschrift haben... die heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und ihre Systeme umstellen wollen/müssen... die z. B. einen Zweitwohnsitz im Ausland haben 11

11 Produktänderungen Rechnen Sie mit Veränderungen Die europäische Zukunft der klassischen Zahlungsverkehrsprodukte Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird heute in allen EU-Ländern von drei Zahlungsinstrumenten dominiert: Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung. Der European Payments Council konzentriert sich als Organ der europäischen Kreditwirtschaft dementsprechend auf diese drei Zahlungswege und hat dafür bereits 2006 die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen verabschiedet. Bereits 2008 geht s los die ersten Standard- SEPA-Produkte sind dann effektiv nutzbar. Zunächst werden die Banken die neuen Verfahren parallel zu den länderspezifischen Instrumenten anbieten. Da ein Parallelbetrieb mit hohen Kosten verbunden ist, streben die Banken an, die nationalen Verfahren sobald wie möglich abzuschalten. Zeitstrahl Lissabon-Agenda Der EPC verabschiedet die Verfahrensbeschreibungen Der European Payments Council (EPC) startet die Entwicklung der vereinheitlichten Zahlungsinstrumente Verabschiedung der PSD 1) im Europäischen Parlament 1) Payments Service Directive (EU-Zahlungsverkehrsrichtlinien) 12

12 Was sind die wesentlichen Neuerungen für die Anwender der Produkte? SEPA-Kartenzahlungen: Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich nichts. Die Karten erfüllen bereits heute die SEPA- Bedingungen. Händler sollten ihre Verträge zur Kartenakzeptanz sowie ihre POS-Terminals auf SEPA-Fähigkeit überprüfen. Gegebenenfalls müssen neue Verträge geschlossen oder Akzeptanzlogos geändert werden. Eventuell wird eine Umstellung auf Chip-/EMV-Verarbeitung notwendig. SEPA-Lastschriften: Die Widerspruchsfrist für den Verbraucher wird nun auf acht Wochen für autorisierte Belastungen und 13 Monate für nichtautorisierte Belastungen ab Belastungsdatum beschränkt. Außerdem ist von Vorteil, dass der exakte Tag der Kontobelastung künftig vorher bekannt ist. Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf die neuen Verfahren für SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ein. SEPA-Überweisungen: Außer der Verwendung von IBAN und BIC auch im Inland wird sich im Vergleich zu den heutigen EU-Standardüberweisungen nicht viel ändern. Einführung der SEPA- Überweisung Anpassung der nationalen Gesetzgebungen Ende der alten nationalen Verfahren X Vollumfängliche Einführung der SEPA-Lastschrift 13

13 SEPA-Überweisung Das Geld ist schnell auf dem Konto Neue Ausführungsfristen und eine neue Datenstruktur bei der Euro-Überweisung Die EU-Standardüberweisung und die künftige SEPA-Überweisung haben einiges gemeinsam. IBAN und BIC gelten sowohl für Absender als auch für Empfänger generell für alle Überweisungen im EU-Binnenmarkt, also auch innerhalb Deutschlands. Die IBAN (International Bank Account Number) als internationaler Kontonummernstandard und BIC (Bank Identifier Code) als Bankadresse sind schon seit Jahren von der EU-Standardüberweisung her bekannt. Sie sind dort unverzichtbare Bestandteile, um das Straight Through Processing (STP) zu ermöglichen, das heißt eine voll automatisierte Abwicklung ohne manuellen Eingriff (STP-Fähigkeit). Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen werden mit SEPA betragsunabhängig zu gleichen Konditionen wie vergleichbare inländische Transaktionen abgerechnet, d. h. die bisherige Betragsgrenze von Euro entfällt. Die AWV-Meldungen an die Bundesbank für Beträge über Euro bleiben davon unberührt. Dieser Entwurf des SEPA-Überweisungsbelegs kann noch Änderungen erfahren. In den wesentlichen Punkten dürfte er sich aber so darstellen. 14

14 Der grundsätzliche Aufbau der deutschen IBAN D E stellige Kontonummer 8-stellige Bankleitzahl 2-stellige Prüfziffer, vom System vergeben Länderkennzeichen DE für Deutschland In manchen Ländern ist die IBAN bis zu 34-stellig. Die SEPA-Überweisung baut auf IBAN und BIC auf. Zusätzlich findet eine Umstellung im Datenformat statt. Im Rahmen von SEPA wird nur noch der plattformunabhängige XML-Standard verwendet werden. Die Grundlage für das SEPA-Überweisungsverfahren ist das entsprechende EPC-Regelwerk (Rulebook SCT SEPA Credit Transfer). Es definiert alle Anforderungen an die SEPA-Überweisung. Die Produktmerkmale der SEPA-Überweisung Konten-/Transaktionswährung Euro Auflieferung elektronisch beleghaft Gebühren Gebührenart SHARE Erforderliche Angaben IBAN und BIC Ausführungsfristen bis 2011: D + 3 ab 2012: D + 1 (elektronische Aufträge) D + 2 (beleghafte Aufträge) Neue Ausführungsfristen Die Laufzeiten für die SEPA-Überweisungen sollen kürzer sein, als es heute vielfach üblich ist. Das Ziel der Europäischen Kommission für 2012 lautet: Spätestens am Ende des folgenden Arbeitstages sollen Euro-Überweisungen auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein (D + 1). Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der noch drei Arbeitstage bis zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten akzeptiert werden (D + 3). Der Zeitrahmen Die SEPA-Überweisung wird zum 28. Januar 2008 für grenzüberschreitende Überweisungen eingeführt. Auch wenn noch nicht alle Banken in Europa pünktlich darauf eingestellt sind die DZ BANK ist auf diesen Termin vorbereitet. Die Electronic Banking- Produkte und Internetanwendungen werden rechtzeitig auf SEPA umgestellt sein. Die neuen Formulare werden ab Januar 2008 parallel zu den bekannten Vordrucken angeboten. Technische Basis XML-Format 15

15 SEPA-Lastschrift Abbuchungen von überall im Euro-Zahlungsraum Neues Lastschriftverfahren mit definierten Vorlauffristen für den Zahlungseinzug Die gegenwärtig praktizierten nationalen Lastschriftverfahren divergieren zum Teil sehr stark. Der European Payments Council hat sich deshalb frühzeitig entschlossen, für SEPA ein neues Verfahren zu entwickeln. Aus deutscher Sicht enthält es einige bekannte Elemente, aber auch wichtige Neuerungen. Das zukünftige Lastschriftverfahren hat Ähnlichkeiten mit der deutschen Einzugsermächtigung. Zu den wesentlichen Neuerungen des Prozesses zählen insbesondere das so genannte Mandat und das vorher festgelegte Abbuchungsdatum der Lastschrift, Due Date (D). Über das Mandat erfolgt zwischen Zahlungspflichtigem und -empfänger die Autorisierung einer Lastschrift. Mit D wird das Fälligkeitsdatum für eine Lastschrift präzise festgelegt. Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Zahlungsempfänger 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum (D - 14) den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift informieren. Das Regelwerk lässt aber abweichende Vereinbarungen zu, was die Informationswege angeht. So genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen. Der Zahlungsempfänger benötigt eine eindeutige Identifizierung, den Creditor Identifier (CI), der der Lastschrift mitgegeben werden muss. Diesen CI kann der Zahlungsempfänger über die Bundesbank oder ggf. über seine Hausbank beziehen. Neue Ausführungsfristen Das Mandat autorisiert den Zahlungsempfänger, die Lastschrift anzustoßen, und ermächtigt die Bank des Zahlungspflichtigen, dessen Konto zu belasten. Ein entsprechendes Formular wird zurzeit von der deutschen Kreditwirtschaft abgestimmt. Dabei sind Mindestvorlaufzeiten zu beachten. Der Datensatz mit den Transaktions- und Mandatsdaten soll bei einer Erst- oder Einmallastschrift fünf Tage vor Fälligkeit (D - 5) bei der Bank des Zahlungspflichtigen in elektronischer Form vorliegen, bei Folgelastschriften zwei Tage vor Fälligkeit (D - 2). Am Fälligkeitstag (D) wird nach entsprechenden Prüfungen das Konto des Zahlungspflichtigen durch seine 16

16 Vergleich der Lastschriftverfahren Deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) Nutzung ausschließlich national, in EUR Nutzung von Kontonummer/BLZ Nutzung in EU-/EWR-Staaten, in EUR Nutzung von IBAN und BIC Mandat Verweis auf Mandat, d. h. Einzugsermächtigung (ohne Daten) Mandat wird als Mandatsinformation mitgegeben Fälligkeit Fälligkeit bei Sicht Vorgabe eines Fälligkeitsdatums D und Pflicht zur Vorabinformation ( Pre-Notification ) an den Zahlungspflichtigen mit einer Frist von 14 Tagen Betragsgrenze keine Begrenzung im nationalen Umfeld nach zukünftigem EU-Rechtsrahmen ist keine Betragsgrenze vorgesehen Ermächtigung Ermächtigung des Zahlungsempfängers (Gläubigers) zum Einzug Ermächtigung des Zahlungsempfängers (Gläubigers) und der Zahlstelle zum Einzug Widerspruch Widerspruch von 6 Wochen (Interbankenbereich) Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsdatum D ist vorgesehen Ident-Nummer keine Ident-Nummer des Einreichers Ident-Nummer des Einreichers Grundlage ZKA-Lastschriftabkommen EPC-Regelwerk zu Direct Debit Bank belastet. Gleichzeitig finden die entsprechenden Buchungen bei den übrigen Beteiligten statt. Der Zeitrahmen Die Einführung der SEPA-Lastschrift hängt ab von der Umsetzung der Europäischen Zahlungsverkehrsricht- linie (PSD) in nationales Recht, d. h. europaweit wird die europäische Lastschrift erst ab Ende 2009 flächendeckend zur Verfügung stehen. Abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern kann das Verfahren schon früher für bestimmte Zielländer genutzt werden. Nähere Einzelheiten finden Sie im nächsten Kapitel. 17

17 Widerspruchsfristen Das Regelwerk (Rulebook SDD) definiert neben dem Basisprozess auch Verfahren für den Abbruch einer Lastschrift, beispielsweise wenn eine Lastschrift aus technischen Gründen nicht ausgeführt werden kann oder ein Zahlungspflichtiger widerspricht. Es wird verschiedene Arten von Sonderprozessen geben (so genannte R-Transaktionen oder auch Rücktransaktionen). Sie unterscheiden sich zum einen durch den Zeitpunkt ihres Auftretens, zum anderen durch den Entstehungsgrund: So können Abweisungen aus technischen oder formalen Gründen bereits vor der Interbankenverrechnung auftreten, Rückgaben hingegen nur danach. Besonders wichtig für Kunden und Banken sind die Regelungen zur Rückgabe. Der gegenwärtige Stand ist: Die Produktmerkmale der SEPA-Lastschrift Lastschrifttypen einmalige und wiederkehrende Aufträge Konten-/Transaktionswährung Euro Auflieferung elektronisch (es gibt kein Formular) Gebühren Gebührenart SHARE Erforderliche Angaben IBAN und BIC Ausführungsfristen erst- und einmalige Lastschriften: D - 5 wiederkehrende Lastschriften: D - 2 Ausführung, D Buchung Technische Basis XML-Format Der Zahlungspflichtige kann Lastschriften innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum zurückgeben, und zwar ohne Angabe von Gründen. Kann der Kunde gegenüber seiner Bank einen unberechtigten Einzug nachweisen, hat er sogar 13 Monate lang ab Belastungsdatum das Recht, die Lastschrift zurückzugeben. 18

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19 SEPA-Rechtsrahmen Auch zivilrechtlich gibt es Anpassungen Von Informationspflicht bis Haftpflicht Änderungen, die zu beachten sind Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums ist die Payments Service Directive (PSD), die im April 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Sie bereitet den einheitlichen Rechtsrahmen vor, der sich spätestens bis Ende 2009 in den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen wiederfinden soll. Erst die PSD ermöglicht, dass für die einheitliche Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen auch überall der gleiche rechtliche Rahmen gilt. Er betrifft nicht nur die SEPA-Produkte, sondern gilt auch für die sonstigen heute genutzten Zahlungsinstrumente. Die im April 2007 verabschiedete EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt (Payments Service Directive) regelt unter anderem: die Informationspflichten Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft existieren bereits ausreichend harmonisierte Vorgaben für SEPA- Kartenzahlungen 1) und SEPA-Überweisungen 2). die Ausführungsfristen die Haftungsbegrenzungen Anders sieht es beim europäischen Lastschriftverfahren aus. Hier bedarf es einer einheitlichen europäischen Regelung, weil die Verfahren in den einzelnen Ländern noch sehr unterschiedlich sind. 1) Empfehlung für elektronische Zahlungsinstrumente (97/489/EG) 2) EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in 675 ff. BGB) sowie die EU-Preisverordnung 2560/2001 das Aufsichtsrecht zivilrechtliche Haftungsfragen und Rückgabefristen für das neue Lastschriftverfahren Weiterhin sieht die PSD Regelungen vor, die den Wettbewerb fördern sollen. So ermöglicht die PSD eine neue Gruppe von Dienstleistern im Zahlungsverkehr, die so genannten Zahlungsinstitute. Sie können in Zukunft ihre Dienste neben Kreditinsti- 20

20 tuten und Finanzdienstleistern anbieten, haben aber einen deutlich geringeren Angebotsradius als ein Kreditinstitut (z. B. ist Kreditgewährung nur sehr eingeschränkt erlaubt) und müssen nicht alle banktypischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. bei Eigenkapitalanforderungen). Der zeitliche Rahmen Fazit: Für Kartenzahlungen und Überweisungen (SCT SEPA Credit Transfer) gilt: Nach wie vor besteht keine Notwendigkeit für einen neuen Rechtsrahmen, deshalb gilt definitiv der Januar Nachdem es unter der deutschen Ratspräsidentschaft gelungen ist, dass sich die Finanzminister über die PSD im ECOFIN (Economic and Financial Affairs Council, dem Rat der Europäischen Union) geeinigt haben und die Direktive anschließend im EU-Parlament verabschiedet wurde, müssen jetzt die beteiligten Staaten die Regelung in nationales Recht umsetzen. Dies soll bis zum 1. November 2009 europaweit geschehen sein. Für Lastschriften (SDD SEPA Direct Debit): Ein vollumfänglicher Einsatz ist erst Ende 2009 möglich (nach Umsetzung der PSD in das jeweilige nationale Recht). Künftige rechtliche Bedingungen sind bereits absehbar, deshalb wird derzeit in der deutschen Kreditwirtschaft erörtert, ob der Start innerhalb Deutschlands oder auf bilateraler Ebene früher erfolgen kann. Auf Kundenwunsch wird die DZ BANK die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Lastschrift schon vor Ende 2009 auf bilateraler Basis prüfen. 21

21 Rechtzeitig starten Veränderung ist eine Chance Sprechen Sie jetzt mit den SEPA-Experten der DZ BANK Die Umstellung auf SEPA wird vor allem denen gut gelingen, die sich frühzeitig genau informieren und ihre Organisation schrittweise und mit einem strategisch klaren Plan darauf vorbereiten. Die SEPA-Experten der DZ BANK helfen Ihnen gerne dabei, zu definieren, wie der Prozess in Ihrer Bank oder Ihrem Unternehmen am effektivsten gestaltet werden kann. Die DZ BANK hat frühzeitig alle notwendigen Investitionen zur Vorbereitung auf SEPA getätigt. Beispielsweise haben wir schon 2002 eine innovative Plattform für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingeführt, die die unterschiedlichsten Formate verarbeiten kann. Dadurch kann die genossenschaftliche Zentralbank heute dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum gelassen entgegensehen. Partizipieren Sie an unseren Vorbereitungen Die Spezialisten von Equens und der DZ BANK haben inzwischen die ersten Tests für die SEPA-Verfahren erfolgreich durchgeführt. Damit steht fest: Die DZ BANK ist pünktlich zum Januar 2008 in der Lage, die neuen einheitlichen Zahlungsverkehrsinstrumente anzubieten. Entdecken Sie schon jetzt Ihre Chancen Solche Leistungen werden als Additional Optional Services (AOS) bezeichnet, die die Standardverfahren nicht beeinträchtigen dürfen. Community AOS gelten für mehr als nur eine Bank, also zum Beispiel national oder verbundweit. Weitere AOS kann jede Bank ihren Kunden individuell anbieten, zum Beispiel um sich im Wettbewerb von anderen Banken abzuheben. Additional Optional Services Die DZ BANK wird zum Beispiel attraktive Services rund um die Mandats-Verwaltung und das Mandats- Handling sowie zur Unterstützung bei der automatisierten Rechnungslegung anbieten. Im Zahlungsverkehr sind künftig auch Mehrwertleistungen möglich, die über die in den Rulebooks definierten Produkte und Services hinausgehen. 22

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