Mi lt. Zeitplan Praktische Prüfung Werken 10a (Hr. Nörenberg) Do :30 12:30 Abschlussprüfung Deutsch

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1 Dominikus-Zimmermann-Realschule Staatliche Realschule Günzburg Informationen zur Abschlussprüfung Günzburg, Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler der 10. Klassen, die Zeit an der Realschule nähert sich dem Ende und die Termine der Abschlussprüfung nahen. Die folgenden Übersichten sollen über die anstehenden Termine und die Vorgaben der Realschulordnung informieren. I. Termine Mi lt. Zeitplan Praktische Prüfung Werken 10a (Hr. Nörenberg) Di :40 08:25 bis 09:00 bis 11:45 Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten durch die Klassenleiter/innen Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern gem. 69 Abs. 1 Meldung zur freiwilligen mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern im Sekretariat Aushang des Zeitplans für die mündlichen Prüfungen Fr lt. Zeitplan Freiwillige mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern Do :30 12:30 Abschlussprüfung Deutsch Fr :30 09:00 09:30 11:15 Abschlussprüfung Englisch (Listening Comprehension, Pause, Reading Comprehension) Mo :30 11:00 Abschlussprüfung Mathematik I / II Di :30 10:30 Abschlussprüfung Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Gr. II) Mi :30 10:30 Abschlussprüfung Physik (Gr. I) Fr :30 10:00 Abschlussprüfung Werken (Gr. III) Mo. Mi bis :40 11:00 1. bis 4. Stunde Unterricht nach Stundenplan 1

2 Do :40 bis 08:25 Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsnoten durch die Klassenleiter/innen Meldung für die mündliche Prüfung gem. 69 Abs. 2 Satz 1 RSO im Sekretariat Fr :40 11:00 11:00 1. bis 4. Stunde Unterricht nach Stundenplan / ggf. schulische Veranstaltungen nach Sonderplan (schwarzes Brett) Aushang Zeitplan der mündlichen Prüfungen Unterrichtsende nach erfolgter Bücherabgabe aller 10. Klassen Mo. Di schulfrei Lerntage für die mündliche Prüfung Mi lt. Zeitplan Mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern Do lt. Zeitplan Mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern Fr., :40 11:00 Abgabe der restlichen Bücher, schulische Veranstaltungen nach Sonderplan Mo. Do bis Fr :30 anschl. Schulische Veranstaltungen nach Sonderplan, Vorbereitung Abschlussfeier mit Gottesdienst / Vorbereitung Abschlussball (Sonderplan) Abschlussgottesdienst Entlassfeier/ Übergabe Zeugnisse der 10. Klassen abends Abschlussball Mo., Unterrichtsfrei für die 10. Klassen bis Fr Änderungen vorbehalten! Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben. II. Hinweise zur Bewertung der Prüfungsleistungen Alle schriftlichen Prüfungsarbeiten werden unabhängig von zwei Korrektoren bewertet. Die mündlichen Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus dem Fachlehrer des jeweiligen Faches und in der Regel aus einem weiteren Mitglied besteht. Die erzielten Punkte des vor den Osterferien absolvierten English Speaking Tests (max. 30) fließen direkt in die Gesamtpunktzahl der Abschlussprüfung Englisch ein. Sie werden mit den Punkten aus der schriftlichen Abschlussprüfung (Hörverständnis / schriftliche Prüfung) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. 2

3 Im Fach Werken zählt die Note der praktischen Prüfung zur Note der schriftlichen Prüfung im Verhältnis 1 : 1. Nach Abschluss der Prüfungen werden in allen Fächern die Prüfungsergebnisse festgestellt und den Schülern schriftlich bekannt gegeben (siehe Terminplan!). Aus den Prüfungsnoten und den Jahresfortgangsnoten werden gleichgewichtig die Gesamtnoten ermittelt. Dabei ergibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag (Berechnungsbeispiel: Jahresfortgang 3, Prüfungsnote 2 ergibt in der Regel die Gesamtnote 2, aber umgekehrt: Jahresfortgangsnote 3 und Prüfungsnote 4 ergibt deshalb Gesamtnote 4!). III. Mündliche Prüfungen in Nichtprüfungsfächern Vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden zunächst die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgesetzt. Diese entsprechen dann auch den Noten im Abschlusszeugnis, soweit es sich um Nichtprüfungsfächer handelt. Die Jahresfortgangsnoten werden den Schülern vor Beginn der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. In allen Nichtprüfungsfächern (nur Vorrückungsfächer), in denen das Ergebnis mangelhaft (5) oder ungenügend (6) erzielt wurde, können sich die Schüler einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen. Diese hat den gesamten Jahresstoff zum Inhalt und dauert mindestens 20 Minuten. Eine Verbesserung der bisherigen Jahresfortgangsnote ergibt sich grundsätzlich nur dann, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung um zwei Notenstufen besser als die bisherige Note ist. IV. Mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern (RSO 69) Nach der schriftlichen Prüfung können Schüler in den Prüfungsfächern durch die Prüfungskommission in die mündliche Prüfung eingewiesen werden, wenn der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch den Jahresfortgang nicht geklärt ist oder wenn Verdacht auf Unterschleif besteht. Schüler können sich dieser mündlichen Prüfung (Prüfungszeit ebenfalls 20 Minuten) freiwillig unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Ein Verzicht muss von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt werden. Eine Verbesserung der bisherigen Jahresfortgangsnote ergibt sich auch hier grundsätzlich nur dann, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung um zwei Notenstufen besser ist als die bisherige Note. (Beispiel: Ist die Note der mündlichen Prüfung um zwei Stufen besser als die schriftliche Note, so errechnet sich z. B. aus schriftlicher Prüfungsnote 4 und mündlicher Prüfungsnote 2 die Prüfungsnote 3; Jahresfortgangsnote 3 und Prüfungsnote 3 ergeben die Zeugnisnote 3). Nur in von der Prüfungskommission gesondert zu diskutierenden Ausnahmefällen kann die Jahresfortgangsnote den Ausschlag gegenüber der um eine Stufe schlechteren Prüfungsnote geben. Alle Schüler, die an einer mündlichen Prüfung teilnehmen können, erhalten für das entsprechende Fach von der Klassenleitung ein Formular. Diese Erklärung muss noch am gleichen Tag bis spätestens 08:25 Uhr mit der Unterschrift des Schülers bei der Klassenleitung vorgelegt werden (nach Kenntnisnahme wird diese Erklärung zur Unterschrift für die Erziehungsberechtigten wieder mitgegeben und ist am folgenden Schultag beim Klassenleiter abzugeben). Die Klassenleiter geben am Tag der Notenbekanntgabe sogleich nach der ersten Stunde die Teilnahme im Direktorat bekannt (per Klassenliste). Die in der Aula aushängenden Pläne zur mündlichen Prüfung müssen unbedingt eingehalten werden. Jeder Prüfling findet sich 15 Minuten vor seinem Termin bei dem ihm zugeteilten Aufsichtsraum ein. 3

4 V. Praktische / schriftliche Prüfungen (RSO 68) 1. Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung aller Schülerinnen und Schüler in Bayern und legt das Datum fest. In Deutsch besteht die schriftliche Prüfung (240 Minuten) aus einem Aufsatz mit Gliederung. Jeder Lehrer wählt für seine Klasse vier Themen aus, darunter auch Arbeiten des Textgebundenen Aufsatzes. Die Prüfung im Fach Englisch besteht aus einem Hörverständnistest (30 Minuten), einer schriftlichen Prüfung (105 Minuten) und dem bereits abgeleisteten Speaking Test (15 Minuten). Die Abschlussprüfung im Fach Mathematik unterscheidet zwischen den Aufgaben der Wahlpflichtfächergruppe I und allen anderen Wahlpflichtfächergruppen, die Arbeitszeit beträgt jeweils 150 Minuten. Schüler der WPF I haben sich noch einer Prüfung in Physik, Arbeitszeit 120 Minuten, zu unterziehen. In der WPF II ist das vierte Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Arbeitszeit 120 Minuten. In der WPF III b ist das vierte Prüfungsfach Werken. Die Prüfung besteht aus einer praktischen Prüfung, Arbeitszeit 240 Minuten, sowie einer schriftlichen Prüfung, Arbeitszeit 90 Minuten. 2. Die Prüfungsaufgaben werden dem Prüfling schriftlich vorgelegt. Gestempeltes Papier für die Reinschrift und das Konzept stellt die Schule. Es darf nur von der Schule gestelltes Papier verwendet werden. 3. Die Prüflinge dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen. Die Erlaubnis wird jeweils nur einem Prüfling erteilt. Die Zeit seiner Abwesenheit ist im Prüfungsprotokoll und auf der Prüfungsarbeit von der Aufsicht einzutragen. 4. Eine schlampige und unsaubere Arbeitsweise kann sich negativ auf die Bewertung auswirken. 5. Erkrankungen, die die Teilnahme an allen oder einzelnen Fächern der Abschlussprüfung verhindern, sind durch ein ärztliches (bzw. schulärztliches) Zeugnis nachzuweisen. Schüler, die in allen oder einzelnen Fächern aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht teilnehmen konnten, können diese nachholen. Erkrankungen, welche die Teilnahme an der Abschlussprüfung verhindern, können nur durch ein schulärztliches Zeugnis (Amtsarzt) nachgewiesen werden; dieses muss noch am gleichen Tag der versäumten Prüfung ausgestellt sein! Dann können fehlende Teile oder die gesamte Abschlussprüfung bei einem Nachtermin (Mitte September) nachgeholt werden. Bei selbst verschuldetem Versäumnis einer Prüfung muss die Note 6 erteilt werden, ebenso führen selbst verschuldete Verspätungen nicht zu einer Verlängerung der Arbeitszeit. Nachträglich, also nach der Prüfung, können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Gelegentlich kommt es vor, dass Schüler an einer Prüfung teilnehmen, hinterher aber erklären, sie seien wegen einer Erkrankung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen, wobei sie zum Beweis auch ärztliche Zeugnisse vorlegen. Solche Zeugnisse werden nicht anerkannt, vielmehr müssen Prüfungen, an denen der Prüfling teilgenommen hat, auch ausgewertet werden (vgl. RSO 76-77). VI. Täuschung, Unterschleif und unerlaubte Hilfsmittel Um alle möglichen Versuchungen von vornherein auszuschließen, ist das Mitnehmen von Taschen, Beuteln, Jacken usw. an den Prüfungsplatz verboten. Diese müssen an einem angewiesenen Platz abgelegt werden. Natürlich können bei langen Prüfungen eine Kleinigkeit zum Essen und ein kleines Getränk mitgebracht werden. Als Hilfsmittel zugelassen ist bei den Prüfungen in Mathematik und in Physik eine für die Realschule genehmigte Formelsammlung, ferner im Fach Deutsch ein Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung. Diese Hilfsmittel müssen frei von persönlichen Eintragungen sein und dürfen keine Einmerker aufweisen. In Mathematik, Physik und Rechnungswesen ist ein 4

5 zugelassener Taschenrechner erlaubt (Info: Fachlehrer!). Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so muss die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt werden. Dies gilt auch bei unerlaubter Hilfe zu Gunsten eines Mitschülers oder wenn nachträglich der Unterschleif festgestellt wird. Schon das Mitführen oder Auffinden eines Handys (auch ausgeschaltet) sowie einer handyfähigen Armbanduhr im Prüfungsbereich gilt als Unterschleif und führt zur Bewertung mit der Note 6 (Unterschleif s. a. RSO 78). VII. Das Bestehen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden bei einmal Gesamtnote 6 oder zweimal Gesamtnote 5 in Vorrückungsfächern, soweit nicht Notenausgleich gewährt wird. VIII. Der Notenausgleich Schülern, die nach diesen Bestimmungen den Abschluss nicht erreicht hätten, kann Notenausgleich zugebilligt werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Gesamtnote 1 in mindestens einem Vorrückungsfach, Gesamtnote 2 in mindestens zwei Vorrückungsfächern, mindestens viermal die Gesamtnote 3 oder besser in Vorrückungsfächern. Über die Gewährung des Notenausgleichs entscheidet der Prüfungsausschuss. (Bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch ist kein Notenausgleich möglich!) IX. Das Abschlusszeugnis Der erfolgreiche Besuch der Realschule wird durch das Abschlusszeugnis nachgewiesen. Dieses Zeugnis enthält: - die Gesamtnoten in allen Fächern, - eine allgemeine Beurteilung (soweit nicht aufgrund von häufigem oder schwerwiegendem Fehlverhalten davon abgesehen werden muss), - die Bemerkung über einen erfolgreichen Besuch von Wahlunterricht in Jgst. 10, - auf Antrag die Noten eines Pflichtfaches, das in der 8. oder 9. Jgst. ausgelaufen ist, z.b. Erdkunde. Neben dem Original erhalten die Schüler eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses. Schüler, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Jahreszeugnis, in das die Ergebnisse der Abschlussprüfung nicht eingerechnet werden, mit dem Zusatz: Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen. X. Wiederholung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann bei Nichtbestehen auf Antrag einmal im nächsten Jahr wiederholt werden, wenn die Höchstausbildungsdauer an der Realschule (8 Jahre, inkl. Besuch eines Gymnasiums in den Jahrgangsstufen 5-10) nicht überschritten ist. XI. Die Zeit nach der Prüfung So sehr die Schule auch die Freude der Schüler über das Ende der Prüfungen nachvollziehen kann, so sehr muss die Ordnung bis zur Entlassung gewahrt bleiben. Das Übernachten auf dem Schulgelände, der Genuss von Alkohol / bewusstseinsverändernden Substanzen und das Rauchen auf dem Schulhof sind und bleiben für Schüler verboten. Es gilt: Wer sich nicht an diese Beschränkung hält, wird auf alle Fälle von der Abschlussfeier ausgeschlossen. Ferner kann die Zeugnisbemerkung im 5

6 Abschlusszeugnis gestrichen werden. Der einzelne Schüler trägt selbst die Verantwortung, wenn er erklären muss, warum gerade in seinem Zeugnis die Bemerkung fehlt. XII. Die Abschlussfeier Die Abschlussfeier findet am Freitag, dem 22. Juli 2016, statt. Wir beginnen mit einer ökumenischen Andacht um 9:30 Uhr. Anschließend folgt dann um ca. 10:30 Uhr die Entlassfeier in der Aula der Dominikus-Zimmermann-Realschule mit der Übergabe der Abschlusszeugnisse. Die Absolventen und ihre Angehörigen sind herzlich zu dieser festlichen Veranstaltung eingeladen, markiert sie doch einen entscheidenden Abschnitt im Leben der Jugendlichen. Die kommenden Wochen bieten noch gute Möglichkeiten, sich auf die Prüfungen vorzubereiten, das Wissen zu festigen oder evtl. Versäumtes nachzuholen. Gute Vorbereitung gibt Sicherheit und schützt vor Nervosität. Für Fragen oder die Besprechung von Sonderfällen stehen die Klassenleiter/innen, die Beratungslehrkraft oder das Schulleitungsteam gern zur Verfügung. Im Namen aller Lehrkräfte wünschen wir unseren Schülern viel Erfolg für die bevorstehenden Aufgaben. Und sollte einmal eine Einzelprüfung danebengehen, so ist das noch lange kein Grund aufzugeben. Schließlich entscheidet die Summe aller Leistungen über den Prüfungserfolg. Viel Glück und gutes Gelingen! Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schön, Karl-Heinz Kerließ, Silke Schnürer Schulleiterin Stellvertreter ÖPR-Vorsitzende 6

7 Bitte Bestätigung unterschrieben bis spätestens Freitag, , an die Klassenleitung zurückgeben. Name, Vorname des Schülers Klasse Ich bestätige die Informationen zur Abschlussprüfung 2016 (mit Anhang: Amtliche Vorgaben) erhalten zu haben. Den 78 Unterschleif (Einziehung und Berichtigung des Abschlusszeugnisses) habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift des Schülers/der Schülerin Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 7

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