Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

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1 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Vorbemerkung der Landesregierung Der vorsorgende Schutz kritischer Infrastrukturen ist primär eine Aufga be des Betreibers der Infrastruktur, die zumeist gesetzlich und in we sentlichen Bereichen, wie etwa der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, bundesgesetzlich geregelt ist und auch teils durch Bundesbe hörden überwacht wird. Der Katastrophenschutz trägt nicht die Verantwortung der Versorgungs sicherheit oder der Wiederherstellung einer unterbrochenen Versorfff-.August2015 Seite 1 von 6 Telefon Telefax Kleine Anfrage 3701 der Abgeordneten Ina Scharrenbach der Frak tion der CDU Schutz kritischer Infrastruktur: Steht Nordrhein- Westfalen unter Strom?, LT-Drs. 16/9319 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 3701 im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt schaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Gesundheit, Eman zipation, Pflege und Alter wie folgt: Dienstgebäude: Friedrichstr Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nr.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz

2 gung, sondern hat die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr konkreter Seite 2 von 6 Gefahren zu treffen, wenn die vorgesehenen Versorgungssysteme ausfallen oder aufgrund äußerer Einwirkungen (z.b. Überflutung, Brand etc.) auszufallen drohen. Die notwendigen Planungen für Stromaus fallszenarien werden von den Katastrophenschutzbehörden bei ihrer Gefahrenabwehrplanung gemäß 22 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung berücksichtigt. Frage 1 Sofern eine Schädigung des Höchstspannungsnetzes in Nordrhein- Westfalen eintritt: Über wie viele Minuten kann eine Notstromver sorgung der Netzknoten dieses Bereichs aufrechterhalten werden? Die öffentliche Versorgung mit Strom und Gas erfolgt auf der rechtli chen Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hiernach haben die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber für eine sichere Versorgung bzw. für einen sicheren Betrieb des Netzes zu sor gen. Das Höchstspannungsnetz ist in Deutschland nicht länderspezifisch, sondern bundesweit aufgebaut. Ein wesentliches Kriterium ist die enge Vermaschung im Netz, die maßgeblich zu der in Deutschland sehr ho hen Versorgungssicherheit beiträgt. Störungen oder Ausfälle einzelner Leitungen können so in der Regel über andere Leitungen ausgeglichen werden, ohne dass es zu Ausfällen in der Versorgung kommt. Eine Notstromversorgung des Höchstspannungsnetzes ist nicht vorhan den und wegen der Leistungen, die durch das Netz transportiert werden auch nicht darstellbar. Bei einer in der Frage unterstellten physischen Schädigung des Netzes wäre diese ggf. auch nicht hilfreich, wenn das Netz nicht betriebsbereit ist. Hier ist nochmals auf den hohen Grad der

3 Vermaschung sowie auf die große Zahl in das Netz einspeisender An Seite 3 von 6 lagen zu verweisen, die zur Versorgungssicherheit beitragen. Eine Notstromversorgung ist häufig bei wichtigen und sensiblen Einrich tungen auf der Verbraucherseite, wie z. B. Krankenhäuser, vorhanden.. Diese wird über Notstromaggregate, die in der Regel über Verbren nungskraftmaschinen angetrieben werden, sichergestellt. Die mögliche Dauer einer Notstromversorgung ist individuell abhängig von verschie denen Faktoren, u. a. von dem vorhandenen Tankvolumen und der Si cherstellung des Kraftstoffnachschubs. Frage 2 Welche Vorkehrungen hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Schutz kritischer Infrastrukturen bei einem langandauernden groß flächigen Stromausfall getroffen, um beispielsweise den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie die Einsatz fähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes im Hinblick auf des sen Kommunikation zu gewährleisten? Soweit erforderlich, erfolgen Vorkehrungen zum Schutz von Betrieben oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bei einem Stromausfall bereichs- bzw. objektbezogen. Erfordernis und Umfang von Vorkehrun gen orientieren sich unter anderem an der Kritikalität des Betriebs oder der Einrichtung und den möglichen Auswirkungen eines Ausfalls. Die Vorkehrungen erfolgen insbesondere auf Basis gesetzlicher Vorschrif ten, die sich an den Betreiber des Betriebs oder der Einrichtung richten. So werden im Bereich der Gesundheitsversorgung für Krankenhäuser auf der Grundlage der Landesbauordnung in der Regel Sicherheitsbzw. Ersatzstromanlagen gefordert. Die Wirksamkeit und Betriebssi cherheit der Anlage ist gemäß der Verordnung über die Prüfung techni-

4 scher Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Seite 4 von 6 (PrüfVO) in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Zur Sicherstellung ihrer Kommunikationsfähigkeit verfügen die für den Zivil- und Katastrophenschutz zuständigen Bezirksregierungen und das Ministerium für Inneres und Kommunales über redundante Systeme für Satellitentelefonie, Funk- und Datenkommunikation mit einer Netzer satzanlage bzw. eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, die auch bei einem Stromausfall eine elektronische und telefonische Kommunika tion ermöglichen. Die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit der kommunalen Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes obliegt den jeweiligen kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Frage 3 Verfügen die einzelnen Akteure im Zivil- und Katastrophenschutz über aktuelle Informationen zur Struktur und zu den Spannungs ebenen der Übertragungs- und Verteilnetze? Das ist der Landesregierung nicht bekannt. Für die Aufgaben des Zivil und Katastrophenschutzes ist diese Information nicht relevant. Die zu ständigen Behörden benötigen vielmehr einerseits Informationen über die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gelegenen schützenswer ten Einrichtungen der Stromversorgung. Diese können sie im Informati onssystem Gefahrenabwehr des Landes abrufen. Außerdem müssen sie die Ansprechpartner in den Stromversorgungsunternehmen kennen, die Auskunft über die voraussichtliche Dauer und das Ausmaß des Stromausfalls geben können. Der Kontakt mit den jeweiligen Stromver sorgungsunternehmen ist bei temporären lokalen Stromausfällen geübte Praxis der Katastrophenschutzbehörden.

5 Frage 4 Gibt es von Seiten des zuständigen Ministeriums - vergleichbar dem Land Hessen - eine Rahmenempfehlung für die unteren Kata strophenschutzbehörden, damit die Folgen eines Stromausfalls für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten wer den können? In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wird derzeit an einer Empfehlung zu Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall gearbeitet. Frage 5 Wie steht das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen zur Erarbeitung eines Krisenmanagement-Handbuchs Stromausfall - vergleichbar em Land Baden-Württemberg-, um ein bereichs- und organisationsübergreifendes Krisenmanagement in Nordrhein- Westfalen sicherzustellen? Um ein bereichs- und organisationsübergreifendes Krisenmanagement in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, hat die Landesregierung in ih rem Entwurf des Klimaschutzplans nach 6 Klimaschutzgesetz NRW unter anderem die Maßnahme "Runder Tisch zur Verwundbarkeit durch großflächigen Stromausfall" vorgesehen. Es handelt sich um eine Maß nahme aus dem Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawan dels, da das Stromnetz gerade in Folge der erwarteten Zunahme der Häufigkeit von Extremwetterereignissen im Zusammenhang mit dem Klimawandel künftig gegenüber Sturmschäden, Eisbildung und Hagel schlag in besonderer Weise exponiert sein kann. Die Maßnahme sieht vor, mittels eines Runden Tisches das Szenario eines großflächigen und andauernden Stromausfalls zu analysieren. So soll der Handlungsbe darf zur Vorbereitung auf und die Bewältigung von Stromausfällen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (z.b. Energieversorgungsunterneh men, Gesundheitswesen, Telefonnetze/Internet), Behörden und be troffene Organisationen aufgezeigt werden. Dabei werden Aspekte der

6 Klimafolgenanpassung berücksichtigt. Hierzu können beispielsweise Seite 6 von 6 auch die Information der Betroffenen zu möglichen Vorsorgemaßnah men und ggf. die Anpassung oder Erweiterung der Anforderungen an Gefahrenabwehrplanungen sowie an Übungen und Aus- und Fortbil dungen gehören. Das vom Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und die Katastro phenhilfe mit dem Land Baden-Württemberg und dem Karlsruher Institut für Technologie erarbeitete Handbuch Krisenmanagement Stromausfall ist sehr umfangreich und weist einen hohen Abstraktionsgrad auf. Es basiert auf den Erfahrungen der Übung LÜKEX Grundsätzlich kann es wegen des Abstraktionsgrades für jegliche Planung auch au ßerhalb des Landes Baden-Württemberg als Hilfestellung herangezo gen werden und so möglicherweise auch Anhaltspunkte für die Arbeiten des Runden Tisches bieten. Dabei muss aber die inzwischen fortge schrittene Entwicklung seit Erstellung des Handbuchs beachtet werden. Die von der Landesregierung verfolgten Ansätze zielen auf eine stärkere Konkretisierung der Handlungsempfehlungen, als sie das Handbuch bietet. Mit freundlichen Grüßen

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