ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN

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1 nach 30 Absätze (2) und (3) der Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei Ausgabe 2014n ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN An den Antragsteller: FDP- -Verband Name/Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Als Amtsträgerbezeichnung Delegierter Amtsträgerbezeichnung Mitglied eines Fachausschusses / Arbeitskreises Aufgrund eines besonderen Auftrages des Vorstandes des FDP -Verbandes beantrage ich die Erstattung nachstehend aufgeführter Ausgaben. Von den untenstehenden Bestimmungen des 10 b Abs. (3) Sätze vier und fünf EStG, des 26 Abs. (4) PartG, des 30 der Bundessatzung und von dem Beschluß des Landesverbandes / des Kreisverbandes / über die Höhe und die Nachweisung erstattungsfähiger Kosten und Ausgaben habe ich Kenntnis genommen. Ich bitte, den nach Prüfung festzusetzenden Erstattungsbetrag zu überweisen auf mein Konto Kto-Nr/IBAN bei der BLZ/BIC Ich verzichte auf die Auszahlung und spende den festgesetzen Betrag dem FDP -Verband Ort, Unterschrift Einkommensteuergesetz 10 b Abs. (3) Sätze fünf und sechs "Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang steuerlich abzugsfähiger Zuwendungen berechtigten Körperschaft sind nur abzugsfähig, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein." Parteiengesetz 26 Absatz (4) Die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien erfolgt grundsätzlich unentgeldlich. Sach-, Werk- und Dienstleistungen, die die Mitglieder außerhalb eines Geschäftsbetriebes üblicherweise unentgeldlich zur Verfügung stellen, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein Kostenersatz bleibt hiervon unberührt. Bundessatzung 30 - Parteiämter (1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der FDP sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. (2) Kosten und notwendige Auslagen, die einem Amtsträger, einem beauftragten Mitglied oder Bewerber bei öffentlichen Wahlen durch Ausübung des Ehrenamtes erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet. (3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesverband und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelung des Landesverbandes nicht überschreiten. Bewerber bei öffentlichen Wahlen haben Anspruch auf Ausgabenerstattung nur im Rahmen des Wahlkampfhaushaltes.

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14 II. Erstattungsfähige Einzelausgaben für die Partei Erstattung nur nach Originalbelegen / Tele-Gebühren, Porti, Vervielfältigungen, Bürobedarf, Anzeigen, Drucksachen, Veranstaltungskosten, Dienstleistungen (Originalbelege mit Zahlungs- und Verwendungsnachweis), Bewirtungen (Originalbelege mit Anlaß und Namen) Ausgabenart Nachweisung (Rechnung, Quittung) Betrag 001 Tele-Gebühren siehe Anlage -,-- + Tätigkeit für die Partei auf volle runden -,--

15 Anlage zum Antrag auf Erstattung von Kosten und Ausgaben von Tele-Gebühren (Rechnungen müssen im Original oder als Kopie beiliegen!) Rechnungsmonat Jan. 11 Feb. 11 Mrz. 11 Apr. 11 Mai. 11 Jun. 11 Jul. 11 Aug. 11 Sep. 11 Okt. 11 Nov. 11 Dez. 11 Jan. 12 Feb. 12 Mrz. 12 Apr. 12 Mai. 12 Jun. 12 Jul. 12 Aug. 12 Sep. 12 Okt. 12 Nov. 12 Dez. 12 Jan. 13 Feb. 13 Mrz. 13 Apr. 13 Mai. 13 Jun. 13 Jul. 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Jan. 14 Feb. 14 Mrz. 14 Apr. 14 Mai. 14 Jun. 14 Jul. 14 Aug. 14 Sep. 14 Okt. 14 Nov. 14 Dez. 14 n Festnetz 1 Brutto Festnetz 2 Brutto Mobil Brutto Gesamt Brutto Abzüge (z.b. Kabelanschluß) Erstattungsfähiger Betrag Erstattungs- Betrag

16 FESTSTELLUNG DES ERSTATTUNGSBETRAGES 1. der Gliederung Der Vorstand des FDP -Verbandes hat durch Beschluss vom die Richtlinien des Bundesvorstandes zur Erstattung von Kosten und Ausgaben übernommen. Die Antragsprüfung und die Feststellung des Erstattungsbetrages wurde übertragen auf Amtsträger Vorname/Name Der/die Antragsteller/in hat keinen Rechtsanspruch auf Erstattung. Der Antrag wird abgelehnt und zurückgegeben. Der/die Antragsteller/in hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung. Der Erstattungsbetrag wird festgestellt auf Ort, Unterschrift 2. Prüf- und Erfassungsvermerk des Landesverbandes Der Erstattungsbetrag ist rechtlich, sachlich und rechnerisch ordnungsgemäß festgestellt worden. Der Erstattungsbetrag ist nach festgesetzt worden auf Der Antragsteller hat Auszahlung beantragt. Der Antrag wird zur entsprechenden Erledigung an den gegeben. Verband Der Antragsteller hat auf Auszahlung verzichtet und den Erstattungsbetrag gespendet. Spendenquittung wird nach Erfassung auf dem Personenkonto des Mitglieds ausgestellt. Antrag nach Erledigung zurück an den Buchung und Aufbewahrung. Verband zur Ort, Unterschrift 3. Buchungsvermerk der Gliederung Der Erstattungsbetrag wurde - überwiesen - ausgezahlt - am /Buchungs- Der festgestellte Erstattungsbetrag ist auf dem Ausgabekonto "Allgemeine politische Arbeit" gebucht worden. Aufgrund der Auszahlungsverzichts- und Spendenerklärung des Antragstellers ist der Erstattungsbetrag als Spende über das Konto "Spenden von natürlichen Personen" vereinnahmt und als "Aufwandsspende" besonders erfasst worden. Ort, Unterschrift

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