Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten"

Transkript

1 Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden! Erlaubte Hilfsmittel: -Gesetzessammlung Schönfelder, -Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen, -Taschenrechner, -Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer, -Kalender. Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Datum Name, Unterschrift Punkte Datum Name, Unterschrift

2 1. Welches Gericht ist sachlich zuständig? (8 Pkt.) AG LG OLG BGH Mahnbescheid Steuerberaterhonorar ,00 Berufung gegen Urteil des Landgerichts Unterhaltsrückstand eines Kindes 6.900,00 Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung ,00 Kaufpreisforderung 3.455,00 Räumung und Herausgabe Mietwohnung (Streitwert: 8.400,00 ) Revision gegen Urteil des Oberlandesgerichts Beschwerde gegen Scheidungsbeschluss 2. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts... (4 Pkt.) richtig falsch kann der Kläger frei wählen. richtet sich immer nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten. kann davon abhängen, über was sich die Parteien streiten. kann von den Parteien nicht vereinbart werden, wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. «Kennummer» Seite 2

3 3. Erläutern Sie die Begriffe und benennen sie mindestens ein Beispiel: a) allgemeiner Gerichtsstand: (3 Pkt.) Beispiel:... b) besonderer Gerichtsstand: (3 Pkt.) Beispiel:... c) ausschließlicher Gerichtsstand: (3 Pkt.) Beispiel:... «Kennummer» Seite 3

4 4. Rechtshängigkeit eines Rechtsstreits im Zivilprozess tritt ein mit (4 Pkt.) richtig falsch Beauftragung eines Rechtanwalts Eingang der Klageschrift beim Gericht Zustellung der Klageschrift an den Beklagten Beginn der mündlichen Verhandlung 5. Beurteilen Sie die folgenden Aussagen zur Notfrist: (8 Pkt.) richtig falsch Notfristen können weder verkürzt noch verlängert werden. Notfristen betragen immer zwei Wochen. Die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid ist eine Notfrist. Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet. Die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist keine Notfrist. Die Frist zur Einlegung der Berufung ist eine Notfrist. Notfristen betragen in der Regel einen Monat. Die Frist zur Einlegung der Revision ist keine Notfrist. «Kennummer» Seite 4

5 6. Beurteilen Sie folgende Aussagen zum gerichtlichen Mahnverfahren richtig (12 Pkt.) falsch Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann bei jedem Amtsgericht beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers. Für das gerichtliche Mahnverfahren besteht unabhängig vom Streitwert kein Anwaltszwang. Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid kann eine Schadensersatzforderung in Höhe von 980 britischen Pfund geltend gemacht werden. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können vom Antragsgegner Aktien heraus verlangt werden. Der gerichtliche Mahnbescheid wird dem Antragsgegner immer von Amts wegen zugestellt. Die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist eine Notfrist. Der Antragsgegner kann gegen einen Mahnbescheid einen Teilwiderspruch einlegen. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides kann frühestens zwei Wochen nach Erlass des Mahnbescheides gestellt werden. Der Vollstreckungsbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden, die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen nach Zustellung, kann aber auf Antrag verlängert werden. Erfolgt der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig, weist das Mahngericht diesen als verfristet und damit unzulässig zurück. Der Mahnbescheid wird wirkungslos, wenn er zugestellt wurde, kein Widerspruch erhoben wird und der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nichts weiter unternimmt. «Kennummer» Seite 5

6 7. Wann ist ein Antrag auf Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht sinnvoll?(2 Pkt.) 8. Erläutern Sie in Stichworten, welche Angaben in einem Schreiben an eine Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um eine Deckungszusage enthalten sein sollten. (6 Pkt.) 9. Nennen Sie die drei Grundvoraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. (3 Pkt.) «Kennummer» Seite 6

7 10. Beurteilen Sie die folgenden Inhalte einer Klageschrift: (15 Pkt.) notwendig sinnvoll überflüssig Gericht, das über den Rechtsstreit entscheiden soll Name und Anschrift des Klägers Angaben, ob vorab eine Mediation stattgefunden hat Begründung des Anspruchs Antrag zur Vollstreckbarkeit des Urteils Persönliche Anrede des Richters Unterschrift des Klägers oder Rechtsanwalts Streitwert Antrag zum Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren Antrag zur Kostenentscheidung Name und Anschrift des Beklagten Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts Gründe, die gegen eine Entscheidung durch den Einzelrichter sprechen (Klage beim Landgericht) bestimmter Sachantrag Bankverbindung des Klägers oder Rechtsanwalts «Kennummer» Seite 7

8 11. Beurteilen Sie folgende Aussagen zum gerichtlichen Verfahren (9 Pkt.) richtig falsch Die Zustellung der Klageschrift erfolgt ohne besonderen Antrag von Amts wegen. Das Gericht darf die Zustellung der Klageschrift nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig machen. Die Zustellung der Klage kann in der Wohnung der Beklagten an deren zwölfjährige Tochter erfolgen. Eine Güteverhandlung darf auch dann nicht unterbleiben, wenn sie erkennbar aussichtslos erscheint. Ein Zeuge kann im Prozess vor dem Landgericht nicht telefonisch befragt werden. Ein Anerkenntnisurteil kann nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehen. Erscheint der Beklagte nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht in der mündlichen Verhandlung, ergeht auf Antrag ein zweites Versäumnisurteil. Ein gerichtlicher Vergleich kann entweder in der mündlichen Verhandlung protokolliert oder im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbeschluss festgestellt werden. Über die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht im Urteil nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. «Kennummer» Seite 8

9 12. Nennen sie die jeweiligen Arten der zu beachtenden Fristen und berechnen Sie deren Ablauf konkret nach den angegebenen Daten. Erläutern Sie Ihre Berechnungen kurz, auch eventuelle Besonderheiten. a) Das Landgericht erlässt ein Endurteil, mit dem der Beklagte zu einer Zahlung von ,00 verurteilt wird; das Urteil wird am zugestellt. (4 Pkt.) b) Dem Antragsgegner wird am der Vollstreckungsbescheid durch Einlegen in den Briefkasten zugestellt, davon erhält er am nach Rückkehr aus einem Kurzurlaub Kenntnis. (2 Pkt.) c) Gegen den Beklagten ergeht am ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren, weil er die Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig angezeigt hat, das beiden Parteien am zugestellt wird. (2 Pkt.) «Kennummer» Seite 9

10 d) Dem Berufungskläger wird am das die Berufung zurückweisende Endurteil des Oberlandesgerichts Köln zugestellt; hiergegen will er fristgerecht das zugelassene Rechtsmittel einlegen. (4 Pkt.) 13. Welche Beweismittel sind im Zivilprozess vor dem Landgericht zulässig?: (5 Pkt.) 14. Legen Sie den wichtigsten Unterschied zwischen einem ersten Versäumnisurteil und einem zweiten Versäumnisurteil dar. (3 Pkt.) «Kennummer» Seite 10

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum:

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Zivilprozessrecht 90 Minuten - Gesetzessammlung

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

- Kalender. Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Herbst Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum:

- Kalender. Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Herbst Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Herbst 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 04.10.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwendung 60 Minuten - Gesetzessammlung

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum:

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 08.11.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zahlungsmoral ist nach wie vor unbefriedigend. Zahlt der Kunde nicht, bestehen zwei Möglichkeiten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen: Klageverfahren vor den

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZA 14/18 BESCHLUSS vom 22. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Satz 1 I, 700 Abs. 1, 339 Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz:

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz: Beschluss vom 04. August 1999 Az.: 8 U 2159/99 345 ZPO Leitsatz: 1. Ein Verhandeln zur Hauptsache i.s.v. 345 ZPO setzt nicht voraus dass Sachanträge gestellt werden. Es genügt dass nach Erörterung von

Mehr

Anmeldung Teilnahmebedingungen der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung: Anwalt Anwalt Anwalt Anwal Anwalt

Anmeldung Teilnahmebedingungen der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung: Anwalt Anwalt Anwalt Anwal Anwalt Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 07.08.2016). Name, Vorname Kanzlei/Firma Straße PLZ/Ort Fon/Fax

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 9. Vorlesungstag Montag, den 07.12.2009 Wiederholung: Verfahrensablauf II. Das Erkenntnisverfahren Einleitung des

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 27.04.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten -

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 09.11.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten

Mehr

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P) Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung Bearbeitet von Peter David 18. Auflage 2008 2007. Buch. 660 S. Hardcover ISBN 978 3 448 08446

Mehr

Endurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES

Endurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Endurteil In dem Rechtsstreit - mmm K ägerin ~. Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: -' gegen

Mehr

Abschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil

Abschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil Abschrift Az.: 4C158/16 Amtsgericht Zossen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin - Klägerin- Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Zivilprozessrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 W 51/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 O 293/07 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit H D, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur.

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur. Anmeldung Spätester Abgabetermin der Klausur bei der DeutschenAnwaltAkademie: 20.09.2015 An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die

Mehr

Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil ~ C 284/15 Verkündet durch Zustellung an: Kläger-Vertr. am 30. Bekl.-Vertr. am Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES Urteil als Urkundsbeamter Geschäftsstelle 1 dem Rechtsstreit der Lorraine

Mehr

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Vergütung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. Januar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF V ZB 131/15 BESCHLUSS vom 28. Januar 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 232 Legt eine anwaltlich nicht vertretene Partei Berufung ein und verwirft das

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Mein Recht vor Gericht

Mein Recht vor Gericht Hans-Joachim Musielak Mein Recht vor Gericht Rechte und Pflichten im Zivilprozeß Springer nhaltsverzeichnis i i Verwendete Abkürzungen X r 1 Was will dieses Buch? 1 Wie läuft ein Zivilprozeß ab? 2 Die

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre

Mehr

Geschäfts- und Leistungsprozesse

Geschäfts- und Leistungsprozesse Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 07.11.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Geschäfts- und Leistungsprozesse

Mehr

Amtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 7C620/15 I Amtsgericht Waiblingen lm Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevonmäcbtigte: Rechtsanwålte Waldorf Frommer, Beethovenstrasse

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Der Zivilprozess in der Praxis

Der Zivilprozess in der Praxis St t* /**- **** - " /" \ ** ff C* f %f f 4 # / J i» -' H ""»* Friedrich Pukall Vizepräsident des Landgerichts a.d., Mainz Der Zivilprozess in der Praxis 6. Auflage Nomos Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 16/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 C 164/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des O H, - Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41 Inhalt ZPO I - Erkenntnisverfahren Einleitung 7 A. Aufgabe des Zivilprozesses 7 B. Gliederung des Zivilprozesses 7 C. Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit 8 Lektion 1: Die Verfahrensgrundsätze 10 A. Dispositionsgrundsatz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil

Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil Vollstreckbare Ausfertigung 23 C 20/16 Verkündet am 02.05.2016 Duscha, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht. Leitsätze: 1. Lehnt das Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und erlässt das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ein Versäumnis,- und nach zulässigem Einspruch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF X I Z R 3 9 7 / 1 4 BESCHLUSS vom 12. Mai 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ZPO 78 Abs. 1, 307, 335 Abs. 1, 555 Abs. 1 und 3 1. Nachdem die Revision begründet worden

Mehr

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Mehr

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG 3 280 281 512a ZPO; 12 14 GKG 1. Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss so ist die dagegen gerichtete sofortige

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 58/06 BESCHLUSS vom 5. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 1 Ablauf des gewöhnlichen Erkenntnisverfahrens beim Landgericht im Überblick 15 A. Der Geschäftsbetrieb ab dem Eingang einer Sache, Organe der Rechtspflege... 15

Mehr

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Informationsband 3. Ausbildungsjahr Cleesattel Gansloser Garcia Grillemeier König-Herick Kurrle Pott VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL

IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL Ausfel;tigung Amtsgericht Dresden Abteilung tar Ziloilsachen Aktenzeichen: 108 C 2020/16 AA Verkündung statt zugestellt am: Urkundsbeamterlin der Geschaftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 52/16 BESCHLUSS vom 18. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 233 Satz 1 B, Fe Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber

Mehr

:16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC,

:16, A,;?.90A'l am: os:ua. ChAC, 32 C 2196/15 Zugestellt an a) Klägerseite a :16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC, Amtsgericht Oberhausen,IM-NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.d,d, GeschäftsflJhrer,

Mehr

Landgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg

Landgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 18 S 112/16 09.01.2017 235 C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg In dem Rechtsstreit 1., 2., 3., Kläger und Berufungskläger, sämtlich, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen 16. Teil: Rechtsmittel A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen Folie 121 Begriff: Rechtsbehelfe Rechtsmittel (= mit Devolutiveffekt)

Mehr

Handbuch der Rechtspraxis. Band 1 a. Zivilprozess. Begründet von. Siegfried Schrader f. Senatspräsident a. D. Fortgeführt von

Handbuch der Rechtspraxis. Band 1 a. Zivilprozess. Begründet von. Siegfried Schrader f. Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a Zivilprozess Begründet von Siegfried Schrader f Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinen Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock a. D. Kai-Uwe

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

Agricola-Verlag GmbH, Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 / / Fax:

Agricola-Verlag GmbH, Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24  / / Fax: Agricola-Verlag GmbH, 26969 Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 www.agricola-verlag.de / info@agricola-verlag.de / Fax: 0 47 35-10 30 Nachtrag zur 8. Auflage des LwVG-Kommentars (Stand 2012/2013)

Mehr

Amtsgericht Cloppenburg

Amtsgericht Cloppenburg - Abschrift - Amtsgericht Cloppenburg 21 C 901/17 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigter: Geschäftszeichen:

Mehr

Beglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin-

Beglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin- Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.: 641 C 512/15 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 25.02.2016 ohne Urkundsbeamtin der Geschäf1sstelle In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am:

Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am: Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am: 22.1.2008 Ließ Urk.beamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren - Klägerin / Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil

147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil Aktenzeichen: 4 C 156/16 Vollstreckbare Ausfertigqog. 147\ W Amtsgericht Pforzheim Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Hauptstr. 117,

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 189/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 12 O 421/05 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 4.4.2007 Verkündet am 4.4.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin ).

An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin ). Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 20.10.2011). Name, Vorname Kanzlei / Firma Straße PLZ/Ort Fon./Fax

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 94/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 72/06 Landgericht Cottbus Anlage zum Protokoll vom 18.09.2007 Verkündet am 18.09.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004,

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004, Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004 Az: 8 W 82/04 Leitsatz Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender

Mehr

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Deggendorf Az.: 1 C 525/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit M. I. C. M. Mircom International Content Management & Consulting LTD, Spyrou Kyprianou 32, 2 nd floor,

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit: ZPO Grundzüge des Zivilprozessrechts ZPO (Fall 54) Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10.1 Zuständigkeit 10.1.1 Die vollstreckbare Ausfertigung von zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titeln, welche einen vollstreckungsfähigen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 6. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 6. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 80/06 BESCHLUSS vom 6. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 712, 714, 719 Abs. 2 Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Endunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az.

Endunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az. Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Traunstein Az.: 312 C 1328/17 In dem Rechtsstreit - Klägerin -... _ E l II I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:_ gegen - Beklagter

Mehr

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 11.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 5/10 Verkündet am: 17. September 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber

Mehr

DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR

DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR Methodik und Taktik Dr. iur. Kerstin Diercks-Harms Rechtsanwältin - zugelassen am Oberlandesgericht Celle Arbeitsgemeinschaftsleiterin am Landgericht Lüneburg Mitglied des

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF II ZB 4/06 BESCHLUSS vom 5. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 520 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 2 Z/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss-OWi 39/06 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 67 OWi 255/06 Amtsgericht Cottbus 1521 Js-OWi 25255/06 Staatsanwaltschaft Cottbus

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Frühjahr Kommunikation und Büroorganisation

Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Frühjahr Kommunikation und Büroorganisation Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Frühjahr 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 15.03.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Kommunikation und Büroorganisation

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellter

Mehr

mit Untervollmacht, die zu den Akten genommen wird,

mit Untervollmacht, die zu den Akten genommen wird, i Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts,Charlottenburg Berlin, den 25.02.2015 Zivilprozessabteilung 214 Geschäftszeichen: 214 C 261/14 Gegenwärtig: Richteram Amtsgericht Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin

Mehr

Leitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09

Leitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09 Leitsatz 281 ZPO Eine vor Zustellung der Klage ausgesprochene Unzuständigerklärung samt klägerantragsgemäßer "Verweisung" wird nicht rechtskräftig und bindet auch nicht, sondern ist als in die Form einer

Mehr