Stellungnahme. der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH. zum Thema. Verkehr und technische Infrastruktur

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1 Stellungnahme der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zum Thema Verkehr und technische Infrastruktur im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom

2 1. Kernthesen 1.1 Die Einstufung des Flughafens Paderborn/Lippstadt als regionalbedeutsamer Flughafen a) ist de facto eine Rückstufung. b) ist intransparent, da im Entwurf des Landesentwicklungsplans weder Gründe für diese neue Einstufung, noch objektive Abgrenzungskriterien genannt werden. c) schränkt den Flughafen erheblich in seiner zukünftigen Entwicklung ein. d) führt zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung zugunsten der als landesbedeutsam eingestuften Flughäfen. e) ist nicht sachgerecht und entspricht in keiner Weise der Bedeutung des Flughafens. f) kann daher nicht akzeptiert werden. 1.2 Der Flughafen Paderborn/Lippstadt ist landesbedeutsam, a) weil er einen wertvollen Beitrag zur Funktionalität des nordrhein-westfälischen Flughafensystems leistet. b) weil er eine wichtige Entlastungsfunktion für die mittel- bis langfristig an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden größeren NRW-Flughäfen hat. c) weil sein Einzugsgebiet insbesondere im Touristik-Charterflugverkehr weit über die regionalen Grenzen hinausgeht. d) weil er die wichtigen und wirtschaftlich starken Regionen Südwestfalen und Ostwestfalen an den internationalen Luftverkehr anbindet. 2

3 2. Grundsätzlicher Sachverhalt Im Juni 2013 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt, der den geltenden Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 1995 ablösen soll. Kapitel 8 des Entwurfs widmet sich dem Thema Verkehr und technische Infrastruktur. Dabei soll in Bezug auf die Luftverkehrsinfrastruktur des Landes zukünftig zwischen landesbedeutsamen und regionalbedeutsamen Flughäfen unterschieden werden, wobei klar erkennbar ist, dass die als lediglich regionalbedeutsam eingestuften Flughäfen den landesbedeutsamen Flughäfen gegenüber deutlich benachteiligt werden sollen. Während die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück als landesbedeutsame Flughäfen eingestuft werden sollen, ist geplant, u.a. den Flughafen Paderborn/Lippstadt als lediglich regionalbedeutsam einzustufen. Das Beteiligungsverfahren sieht vor, dass u.a. die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans abgeben dürfen. 3. Benachteiligung der regionalbedeutsamen gegenüber den landesbedeutsamen Flughäfen Die Einstufung des Flughafens Paderborn/Lippstadt als ein lediglich regionalbedeutsamer Verkehrsflughafen ist de facto eine Rückstufung und wird den Flughafen erheblich in seiner weiteren Entwicklung beeinträchtigen. So beschreibt der Entwurf des Landesentwicklungsplans explizit zukünftige erhebliche Nachteile für die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen, denen lediglich eine regionale Bedeutung zukommen soll. Während z.b. die landesbedeutsamen Flughäfen des Landes einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe mit leistungsfähigen Verkehrsanbindungen (Schienen- und Straßenverkehr, ÖPNV) bedarfsgerecht zu entwickeln sind, dürfen regionalbedeutsame Flughäfen und sonstige Flughäfen nur bedarfsgerecht und in Abstimmung mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen gesichert werden. (vgl. LEP-Entwurf, S.102f.) Eine Optimierung der Verkehrsanbindung des Flughafens, wie z.b. ein Bahnanschluss oder ein vierspuriger Ausbau der nördlich des Flughafens verlaufenden L776, sowie die Weiterentwicklung des benachbarten Gewerbegebietes der Stadt Büren oder die Neuentwicklung von Gewerbeflächen nördlich des Flughafengeländes würden in Zukunft kaum mehr zu realisieren sein. Die für die zentrale Koordination der Luftverkehrskontrolle in Europa verantwortliche internationale Organisation EUROCONTROL prognostiziert in ihrer Studie Challenges of Growth 2013, dass der Luftverkehr in Europa bis zum Jahr 2035 um rund 50 % im Vergleich zu 2012 zunehmen wird. Der Flughafen Paderborn/Lippstadt wird von einem Teil dieses Wachstums profitieren. Ein dann evtl. notwendiger Ausbau u.a. der Terminal- und Vorfeldkapazitäten wäre dann ebenfalls kaum bzw. nur in Abstimmung mit den landesbedeutsamen Flughäfen realisierbar. Dabei ist zu beachten, dass die als landesbedeutsam eingestuften Flughäfen im Wettbewerb zum Flughafen Paderborn/Lippstadt stehen. Die Einstufung des Flughafens Paderborn/Lippstadt als lediglich regionalbedeutsam wird außerdem dazu führen, dass der Flughafen erheblich in seiner Position geschwächt wird, wenn es um die Akquise neuer Fluggesellschaften oder auch die Sicherung des Engagements bereits ansässiger Fluggesellschaften geht. Ein Luftfahrtunternehmen wird sich im Zweifel eher für einen landesbedeutsamen Flughafen entscheiden, weil dort keine oder deutlich weniger Einschränkungen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten gesehen werden. Damit führt die Einstufung als lediglich regionalbedeutsam zu einer nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrung, die mit dem Ziel der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, faire Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer herzustellen, nicht vereinbar ist. 3

4 4. Landesbedeutsamkeit des Flughafens Paderborn/Lippstadt 4.1. Grundsätzliches Wenngleich wir die Notwendigkeit einer Einteilung der nordrhein-westfälischen Verkehrsflughäfen in landes- und regionalbedeutsam grundsätzlich bezweifeln, ist der Flughafen Paderborn/Lippstadt ohne Zweifel landesbedeutsam, wenn die Landesregierung an dieser Kategorisierung festhalten möchte Beitrag des Flughafens Paderborn/Lippstadt zur Funktionalität des nordrhein-westfälischen Flughafensystems Der Flughafen Paderborn/Lippstadt beweist seit mehr als 20 Jahren regelmäßig, dass er einen wertvollen Beitrag zur reibungslosen Funktionalität des nordrhein-westfälischen Flughafensystems leistet. Immer wieder kommt es an anderen Flughäfen in NRW zu Situationen, in denen dort zeitweise kein oder nur ein eingeschränkter Flugbetrieb möglich ist. Dieser Umstand kann z.b. schlechten Wetterverhältnissen, Sperrungen wegen Bombendrohungen oder dem Auffinden verdächtiger Gegenstände, Streiks etc. geschuldet sein. Populäre und teilweise auch tragische Beispiele dafür sind u.a. der bundesweite Streik der Gewerkschaft ÖTV im Mai 1992 oder der Flughafenbrand in Düsseldorf im April Auch aktuelle Fälle, wie das Schneechaos in Düsseldorf im März 2013, der Streik des Sicherheitspersonals in Köln/Bonn und Düsseldorf ebenfalls im Frühjahr 2013 oder die stundenlange Sperrung des Flughafens Düsseldorf aufgrund des Auffindens eines herrenlosen Gepäckstücks im September 2013, können beispielhaft für regelmäßig auftretende Störungen an anderen Flughäfen genannt werden. Mittel- bis langfristig werden die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Hier wird auf die o.g. Studie von EUROCONTROL verwiesen. Ein Ausbau größerer Flughäfen ist jedoch politisch immer schwieriger durchsetzbar. In den An- und Abflugsektoren des Flughafens Paderborn/Lippstadt sind, verglichen mit den größeren NRW-Flughäfen, erheblich weniger Menschen Fluglärmemissionen ausgesetzt. Die Verlagerung eines Teils der aktuellen Verkehre oder auch zusätzlicher zukünftiger Verkehre von den größeren Flughäfen nach Paderborn/Lippstadt würde zu einer Reduktion der Verkehrsbelastung an diesen Flughäfen führen. Dies würde nicht nur die Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungen und einen damit verbundenen zusätzlichen Flächenverzehr vermeiden, es wäre nicht zuletzt auch ein wertvoller Beitrag zur Erreichung des Ziels Schutz vor Fluglärm, das im Entwurf des LEPs explizit genannt wird. Auch in dieser Hinsicht ist der Flughafen Paderborn/Lippstadt somit ein wichtiger Baustein innerhalb des nordrhein-westfälischen Flughafensystems und damit landesbedeutsam Einzugsgebiet des Flughafens Paderborn/Lippstadt Naturgemäß wählen Geschäftsreisende, die oftmals regelmäßig das Flugzeug als Transportmittel nutzen, den nächstgelegenen Flughafen. Insofern hat jeder Verkehrsflughafen in diesem Segment eine regionale Bedeutung. Im Touristikcharterflugverkehr, der mit Abstand aufkommensstärksten Verkehrsart am Flughafen Paderborn/Lippstadt, ist dieser überwiegend regionale Bezug jedoch nicht gegeben. Wir stellen fest, dass das Einzugsgebiet des Flughafens insbesondere im Touristikcharterflugverkehr weit über die regionalen Grenzen hinausgeht. Regelmäßige Fluggastbefragungen und weitere gezielte Erhebungen bestätigen dies. So kommt ein nicht unerheblicher Teil der Fluggäste aus dem nordhessischen und südniedersächsischen Raum. 4

5 4.4. Anbindung der wichtigen Regionen Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen an den internationalen Luftverkehr Wenngleich der Flughafen Paderborn/Lippstadt wie viele andere Flughäfen im Geschäftsreiseverkehr überwiegend von Menschen aus der Region bzw. von Menschen, die in die Region reisen möchten, genutzt wird, darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, der Flughafen hätte lediglich eine regionalbedeutsame Rolle. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans attestiert der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gleich auf den ersten Seiten eine im Vergleich zu anderen Bundesländern stärkere Internationalisierung. In Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen sind bundes-, oft auch weltweit tätige und bekannte Unternehmen ansässig. Die Firmen Bertelsmann, Wincor Nixdorf, Hella, Benteler, Oetker, Miele, Claas Gildemeister, Melitta, Phoenix Contact, Schüco, Goldbeck und Weidmüller sollen hier beispielhaft genannt werden. Die größeren Wirtschaftsunternehmen der Region nehmen ohne Zweifel eine sehr bedeutende Rolle innerhalb der Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ein Gesellschafterstruktur der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH 5. Fazit Die Gesellschafterstruktur der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH ist kommunal geprägt. Neben dem Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter wird die Flughafengesellschaft von den Kreisen Soest, Gütersloh, Lippe, Höxter, dem Hochsauerlandkreis, der Stadt Bielefeld sowie den Industrie- und Handelskammern Lippe zu Detmold und Ostwestfalen zu Bielefeld getragen. Damit erstreckt sich der Gesellschafterkreis über zwei Regierungsbezirke. Die Gesamtfläche der beteiligten Gebietskörperschaften beträgt ca km², was einem Anteil von ca. 24% der Fläche Nordrhein-Westfalens entspricht. Mit ca. 2 Mio. Einwohnern leben knapp 12% der Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens in den o.g. Gebietskörperschaften. Auch aus dieser Betrachtung heraus kann eine Einstufung des Flughafens Paderborn/Lippstadt als lediglich regionalbedeutsam nicht sachgerecht sein. Für die beabsichtigte Einstufung des Flughafens Paderborn/Lippstadt als ein lediglich regionalbedeutsamer Flughafen lässt der Entwurf des Landesentwicklungsplans weder sachliche Gründe, noch klare Abgrenzungskriterien erkennen. Die im LEP-Entwurf genannten nordrhein-westfälischen Verkehrsflughäfen sind relativ gleichmäßig über NRW verteilt und stellen somit ein landesweites Flughafensystem dar. Eine Aufteilung dieser wichtigen Infrastruktureinrichtungen in landes- und regionalbedeutsame Flughäfen ist nicht sachgerecht. Auch rechtlich ist eine derartige Differenzierung fragwürdig. Sie ist wettbewerbsverzerrend und steht im Widerspruch zu den gleichrangigen Betriebsgenehmigungen der Verkehrsflughäfen im Vergleich z.b. mit den Verkehrslandeplätzen. Wir können die Einstufung daher keinesfalls akzeptieren und fordern die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans dahingehend zu ändern, dass nicht mehr zwischen landes- und regionalbedeutsamen Verkehrsflughäfen innerhalb des Landes NRW unterschieden wird. Alternativ fordern wir, dass Paderborn/Lippstadt als landesbedeutsamer Flughafen eingestuft wird. Die Entwicklungschancen unseres Flughafens dürfen nicht von Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen an anderen Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen, mit denen wir im Wettbewerb stehen, abhängen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich klar zu unserem Flughafen zu bekennen und sich so engagiert für uns und unsere Region einzusetzen wie die hessische Landesregierung für den benachbarten Flughafen Kassel-Calden. 5

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