THOMAS SIESE STEUERBERATER

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1 Vergütungsübersicht für Lohn- und Gehaltsbuchführung, Finanzbuchhaltung, Abschluss und allgemeine Nebenleistungen gültig ab dem Herr Steuerberater Thomas Siese Hauptstraße Leopoldshöhe Telefon: info@siesestb.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungskatalog Lohn Seite 1/9 2. Lohn- und Gehaltsbuchführung sonstige Tätigkeiten Seite 2/9 3. Leistungskatalog Buchführung Seite 3/9 4. Bescheinigungen/Auswertungen aus der monatlichen Buchführung Seite 4/9 5. Leistungskatalog Jahresabschluss Seite 5/9 6. Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 6/9 7. zusätzliche Tätigkeiten sonstige Tätigkeiten/Allgemeine Nebenleistungen Seite 8/9 8. Besondere Tätigkeiten Seite 9/9

3 Leistungskatalog Lohn Seite 1/9 Honorarvereinbarung bei Abrechnung nach der StBGebV gemäß 4, 14 StBGebV Für Tätigkeiten der Vereinbarung sind, anstelle anderer Regelungen der StBGebV, soweit diese nicht höher sind, nachstehende Vergütungen, auch soweit bestimmte Regelungen in anderen Gebühren enthalten sind, zu entrichten. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nr. Tätigkeit Leistung 3401 erstmaliges Einrichten der Lohnbuchhaltung Stammdatenerfassung Mandant 30,00 inkl. Beantragung Betriebs-Nr./Lohnsteuersignal Zuschlag Arbeitslohn Familienangehörige/r pro AN/Aushilfe 15, Einrichten eines Lohnkontos/Stammdatenerfassung je AN/Aushilfe 15, Änderung eines Lohnkontos je AN/Aushilfe 15, Führen der monatlichen Lohnbuchhaltung je AN/Aushilfe 9, Zuschlag variabler Lohn je AN/Aushilfe 3, Zuschlag Baulohn je AN/Aushilfe 9, Anfertigen der Lohnsteueranmeldung EDV insg. 5,00 Krankenversicherungsmeldungen pro Krankenkasse 5,00 Führung von Lohnjournalen insg. 5, Anmeldung/Abmeldung von AN/Aushilfen pro 15, EDV-Bereitstellung DTAUS/Überweisungsträger für Lohn, Krankenkassenbeitrag 15,00

4 Leistungskatalog Lohn Seite 2/9 Lohn- und Gehaltsbuchführung samt Nebenleistungen sonstige Tätigkeiten Nr ff. Leistung Nachfolgende Tätigkeiten berechnen sich pro Stück und pro angefangene Viertelstunde mit 15,00 / pro angefangene Halbestunde mit 30,00 Telefonische Auskünfte 15,00 Lohnsteuerbescheinigung Nr ,00 Berechnung steuerfreier Zuschläge 15,00 Berechnung Fahrtkostenerstattung 15,00 Ausstellung von Zeugnissen 15,00 Brutto-/Nettolohnberechnung 15,00 Berufsgenossenschaftsnachweise 15,00 Lohnfortzahlungsanträge Nr ,00 Bearbeitung von Schlechtwettergeldanträgen 15,00 Lohn- und Gehaltsbescheinigungen 15,00 Anträge auf Mutterschaftsgeld 15,00 Anträge auf Erziehungsgeld 15,00 Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt 30,00 Bescheinigung für die Kindergeldkasse 15,00 Bescheinigungen für Banken und Ämter 30,00 Unfallmeldungen Berufsgenossenschaft 30,00 Bearbeitung von Pfändungen 30,00 Tantiemenerfassung Geschäftsführer 30,00 Sonstige Bescheinigungen 30,00 Sonstige Anträge 15,00 Sonstige Tätigkeiten 15,00 PSV-Meldungen 15,00 ZVK-Meldungen 15,00 Steuerliche arbeitsrechtliche Beratung 30,00 Teilnahme an Lohnsteuerprüfungen 15,00 Teilnahme an Krankenkassenprüfungen 15,00 Teilnahme an ZVK-Prüfungen 15,00 Steuerliche Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen 30,00 Kontrolle der Lohnbuchführung des Mandanten 30,00 Zahlungsmitteilung 15,00

5 Leistungskatalog Buchführung Seite 3/9 Buchführung Die Tätigkeit der Buchführung gem. 33 Abs. 1 StBGebV besteht aus: Entgegennahme der Unterlagen, geordnet nach dem Kanzleiordnungssystem, Kontieren der Belege, Eingabe in die EDV, Abstimmen der Konten, Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber Buchführung Grundpaket Nr /10-3/10 + Umfang 1/10-3/10 + Schwierigkeit 1/10-3/10 + Bedeutung (EF, GmbH, Personengesellschaft, Risiken 1/10-3/10 für Unternehmer und StB, Haftung) + Anfertigung der USt-Voranm. EDV gem. 33 StBGebV 1/10-3/10 Offene Posten Buchführung Debitoren zusätzlich 1/10-3/10 Offene Posten Buchführung Kreditoren zusätzlich 1/10-3/10 Die genaue Höhe bestimmt sich durch die Besonderheiten der Buchhaltung! Für die Bestimmung der Rahmengebühren sind die Einkommen- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ausschlaggebend. (AZ 26 C 38/06 AG Lippstadt) Darüber hinausgehende Arbeiten sind Nebenarbeiten im Sinne dieser Übersicht und werden gesondert abgerechnet insbesondere: - nach der Mittelgeb. gem. 33 Abs. 7, 13 i. V. 4, 14 StBGebV - pro angefangene Viertelstunde 15,00 Belege sortieren Kassenbuchführung nach Grundaufzeichnungen Kassenprüfung auf Fehlbeträge Führung Wareneingangs-/Warenausgangsbuch Schlüssigkeitsprüfung der Buchführungsauswertung Klärung von Belegen Prüfung von Belegen, z.b. - Repräsentationsaufwendungen - Reisekosten - Überprüfung der Reparaturaufwendungen - Überprüfung der übrigen Konten auf den richtigen Ausweis Beratung - Bewirtungsquittungen, Rechnungsformalien, usw. Mandantenrückfragen

6 Leistungskatalog Buchführung Seite 4/9 Bescheinigungen/Auswertungen aus der monatlichen Buchführung FIBU-Paket "Standard" 4, 13 StBGebV - Druck einer BWA auf Basis der aktuellen Buchhaltung 15,00 - grafische BWA mit Vergleich Gewinn / Entnahmen + Tilgung 28,00 FIBU-Paket "Comfort" (auf Vorjahresbasis) 4, 13 StBGebV 56,00 - monatliche Bruttolohnbuchung - Verbuchung der anteiligen Vorjahres-AFA - Eigenverbrauch auf Vorjahresbasis - Zinsbuchung auf Vorjahresbasis - Abrenzungsbuchungen - grafische BWA mit Vergleich Gewinn / Entnahmen + Tilgung FIBU-Paket "Supreme" (immer aktuell) 4, 13 StBGebV 250,00 - monatliche Bruttolohnverbuchung mit Überwachung - Anteilige AfA aktuell - Eigenverbrauch aktuell - Zinsbuchung aktuell - Halbfertige Arbeiten kalkulatorisch (Anzahlungen) - Warenbestandsveränderung kalkulatorisch (Aufschlagsatz) - grafische Premium-BWA mit Vergleich Gewinn / Entnahmen + Tilgung Gewinnverwendung, Kalkulationsgrundlagen, Bewegungsbilanz Zahlungsmitteilung 5,00 Bereitstellung DTAUS-Dateien 15,00 Dauerfristverlängerung einmal jährlich pauschal 30,00 Steuerliche Überwachung durch qualifizierte/n MitarbeiterIn pro angefangene Halbestunde 42,00 - Arbeitsverträge Mitarbeiter, z.b. Sonderleistungen VwL - Ehegattenarbeitsverträgen - Gesellschafter-Geschäftsführerverträgen - Tantiemevereinbarungen, Provisionsvereinbarungen - Verträgen mit nahen Angehörigen - Miet-, Pachtverträgen, Darlehensverträgen Steuerliche Überwachung des Steuerberaters pro angefangene Halbestunde 66,00 - Arbeitsverträge Mitarbeiter, z.b. Sonderleistungen VwL - Ehegattenarbeitsverträgen - Gesellschafter-Geschäftsführerverträgen - Tantiemevereinbarungen, Provisionsvereinbarungen - Verträgen mit nahen Angehörigen - Miet-, Pachtverträgen, Darlehensverträgen Steuerliche und laufende Überwachung und Prüfung der vom Auftraggeber erstellten Buchführung Nr pro angefangene Halbestunde 30,00 Einlesen der vom Auftraggeber bereitgestellten Buchführungsdaten Nr pro angefangene Viertelstunde 15,00 Anlagenbuchführung/lineare AfA 33 I StBGebV 3-6/10 + Erhöhte AfA zusätzlich 1/10 + Sonderabschreibung zusätzlich 2/10

7 Leistungskatalog Jahresabschluss Seite 5/9 Bilanz Handelsbilanz (Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden entsprechend abgerechnet) Die Tätigkeit Anfertigung des Jahresabschlusses gem. 35 Abs. 1 Nr. 1 a StBGebV besteht aus: Zuordnung zu Bilanzpositionen Anfertigung der Umbuchungen Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber 25/10 I.d.R. Handelsbilanz = Steuerbilanz, wenn die Wahlrechte gleich ausgeübt werden können Steuerbilanz Das Zusammenführen von Sonder- oder Ergänzungsbilanzen mit der Bilanz wird entsprechend abgerechnet (anderes stl. Ergebnis als Handelsbilanz). Die Tätigkeit Anfertigung des Jahresabschlusses gem. 35 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV besteht aus: Ableitung des steuerlichen Ergebnisses Anfertigung der Umbuchungen. Aushändigen der Unterlagen an den Auftraggeber. 8,5/10 Nur, wenn Wahlrechte nicht entsprechend der Handelsbilanz ausgeübt werden oder Bilanzen zusammengeführt werden. Handelsregisterbilanz / Veröffentlichungsbilanz mit Anhang 5/10 Gliederung nach handelsrechtlichen Anfordungen Darüber hinausgehende Arbeiten sind Nebenarbeiten im Sinne dieser Vereinbarung und werden einzeln je nach Schwierigkeitsgrad/Qualifikation mit 30,00/ 42,00/ 66,00 pro angefangene Halbestunde gesondert abgerechnet. Insbesondere : Belege sortieren Abstimmungsarbeiten Inventuraddition Inventuraufnahme Ermittlung des Rückstellungswertes der Pensionsrückstellung Aufstellung halbfertige Arbeiten Inventurbewertung Mandantenrückfragen Berechnung von Rückstellungswerten z.b. Urlaubsrückstellung Garantierückstellungen Bewertung halbfertiger Arbeiten Berechnung der Herstellungskosten selbstgeschaffener WG des Anlagevermögens Gesellschafter-Darlehnsverzinsung berechnen Berechnung von Pauschal-, Einzelwertberichtigungen Schriftlicher Erläuterungsbericht 5/10 Erstellung eines Anhangs 6/10 Beratende Mitwirkung bei Erstellung des Lageberichtes 3/10

8 Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 6/9 Gemäß 24 StBGebV erhält der Steuerberater für die Anfertigung volle Gebühr nach Tabelle A 1. der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 1/10 bis 6/10 2. der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte 1/10 bis 5/10 3. der Körperschaftsteuererklärung ohne die Erklärung zur gesonderten Feststellung 2/10 bis 8/10 nach den 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes 4. der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach den 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes 1/10 bis 5/10 5. der Erklärung zur Gewerbesteuer 1/10 bis 6/10 6. der Gewerbesteuerzerlegungserklärung 1/10 bis 6/10 7. der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge 1/10 bis 8/10 und Meldungen 8. der Vermögensaufstellung zur Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens 1/20 bis 14/20 9. der Vermögensteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung des 1/20 bis 18/20 Vermögens von Gemeinschaften 10. der Erklärung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Wertes nicht notierter 1/20 bis 18/20 Anteile an Kapitalgesellschaften 11. der Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung 2/10 bis 10/10 nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes 12. der Schenkungsteuererklärung 2/10 bis 10/ der Kapitalertragsteuererklärung 1/20 bis 6/ der Lohnsteuer-Anmeldung 1/20 bis 6/ von Steuererklärungen auf dem Gebiet der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und der 1/10 bis 3/10 Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben erhoben werden, 16. von Anmeldungen oder Erklärungen auf dem Gebiete der Verbrauchsteuern, die 1/10 bis 3/10 nicht als Einfuhrabgaben erhoben werden, 17. von Anträgen auf Gewährung einer Verbrauchsteuervergütung oder einer einzelgesetzlich 1/10 bis 3/10 geregelten Verbrauchsteuererstattung, sofern letztere nicht in der monatli- chen Steuererklärung oder Steueranmeldung geltend zu machen ist, 18. von Anträgen auf Gewährung einer Investitionszulage 1/10 bis 6/ von Anträgen auf Steuervergütung nach 4a des Umsatzsteuergesetzes 1/10 bis 6/ von Anträgen auf Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige 1/10 bis 6/10 Unternehmer 21. von Anträgen auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Vergütung der anrechenbaren 1/10 bis 6/10 Körperschaftsteuer 22. von Anträgen nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes 2/10 bis 10/ von Anträgen nach dem Eigenheimzulagengesetz 2/10 bis 10/ der Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen 1/10 bis 6/10

9 Leistungskatalog Steuererklärungen Seite 7/9 (2) Für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach 5 des Erbschaftsteuergesetzes erhält der Steuerberater 5 Zehntel bis 15 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A. (3) Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Antrag auf Eintragung von Freibeträgen) erhält der Steuerberater 1/20 bis 4/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Leistungskatalog Rechtsbehelfe/Anträge/Klageverfahren Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5 Zehntel bis 25/10 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle E gem. 40 StBGebV. 40 StBGebV regelt im Besonderen die Geschäftsgebühr für Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt sowie Änderungs- und sonstige Anträge sowie Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Leistungskatalog alle Tätigkeiten Alle Tätigkeiten, die nicht in dieser Übersicht separat aufgeführt sind, werden nach Steuerberatergebührenverordnung berechnet. Einen Link hierzu finden Sie auf meiner Homepage

10 zusätzliche Tätigkeiten Seite 8/9 sonstige Tätigkeiten Abrechnung nach der StBGebV gemäß 4, 14 StBGebV Anstelle vorstehender Vergütungen werden berechnet: Besprechungen, Rückfragen oder Informationseinholung beim Finanzamt oder bei Dritten: durch Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 32,50 durch qualifizierten Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 42,00 durch den Steuerberater angefangene Halbestunde 66,00 Bei Abschlussarbeiten, Steuerberatung, Unternehmensbegleitung erhöht sich der Stundensatz um 25%, sofern nichts anderes vorher vereinbart wird. (Dritter ist jeder, der nicht Auftraggeber oder Mitarbeiter ist). Bei Aufträgen, die sich nicht aus dem Tagesgeschäft ergeben, werden grundsätzlich vorher der Auftragsumfang und der Honorarrahmen vereinbart. Allgemeine Nebenleistungen Prüfung von Steuerbescheiden, pro angefangene Halbestunde 32,50 Virenkontrolle bei Disketten/Datenübertragen 15,00 Raumbereitstellung für Prüfungen pro Tag 60,00 Reisekosten (gem. 18 StBGebV) - PKW pro km 0,30 - Bahn 1. Klasse, Flugzeug, Taxi, Hotel, Verzehr nach Belegen - Abwesenheitsgeld pro Stunde bis 4 Stunden 20,00 von 4 8 Stunden 35,00 mehr als 8 Stunden 60,00 Auslagenersatz - zusätzliche Druckkosten pro Seite 0,10 Pro Rechnung werden die Auslagenpauschale mit 10% der Nettorechnungshöhe und eine EDV-Pauschale mit 5% der Nettorechnungshöhe angesetzt. Eine Systemspeichergebühr von 10,50 pro Monat wird berechnet. Bei eigener Datenarchivierung wird eine pauschale von 25,00 pro Kalenderjahr und Daten-CD berechnet. Die insgesamt in dieser Übersicht abgedruckten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der derzeit im Zeitpunkt des Fälligwerdens geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 %!

11 Besondere Leistungen Seite 9/9 Besondere Tätigkeiten - ABC-Analyse nach Zeitaufwand - Chi-Quadrat-Test nach erhöhtem Zeitaufwand - Steuerentwicklung bei SoPo-Einstellung nach erhöhtem Zeitaufwand - Invenstitionsrechnung nach Zeitaufwand - Vergleich Grund- oder Splittingtabelle im Rahmen der Einkommensteuererklärungen - Beratungen/Vorschläge zu Gesellschaftsformwechsel insbesondere Aufzeichnung der steuerlichen Auswirkungen nach erhöhtem Zeitaufwand - Spannentwicklung und Mehrjahresvergleich nach Zeitaufwand - Abtretungsanzeigen für das Finanzamt nach Zeitaufwand - Erstellung der Angaben zum wert des Nachlasse zur Beantragung eines Erbscheines (Nachlassangelegenheiten) - Erstellung von Bestätigungen über Einsatzwechseltätigkeit - Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - Erstellung des Fragebogens zur Gründung einer Kapitalgesellschaft - Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft, jeweils nach Zeitaufwand - Erstellung des Antrags auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach Zeitaufwand - Erstellung des Fragebogens zur Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges eines Existenzgründungszuschusses nach Zeitaufwand - Vorbereitung der Gründungsunterlagen für eine Mini-GmbH nach Zeitaufwand durch Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 32,50 durch qualifizierten Mitarbeiter/In angefangene Halbestunde 42,00 durch den Steuerberater angefangene Halbestunde 66,00 Bei vorgenannten Tätigkeiten nach erhöhtem Zeitaufwand erhöht sich der Stundensatz um 25%, sofern nichts anderes vorher vereinbart wird. Lohngestaltung nach gesonderter Vereinbarung

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