Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum"

Transkript

1 VGH München, Beschluss v ZB Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum Normenkette: FeV 11 VII, 46 I, III, Nr der Anlage 4 Leitsätze: Im Rahmen der Prüfung, ob nach 124a V VwGO die Berufung zugelassen werden soll, ist nur auf die Antragsbegründung abzustellen. (red. LS Jan Luckey) Wer bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis den Konsum und das Fahren nicht trennen kann, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (Nr Anl. 4 zu 11, 13, 14 FeV). Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Vorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen. (red. LS Jan Luckey) Bei Angabe "zweier Joints unmittelbar hintereinander" liegt zwar noch ein einheitlicher Konsumvorgang vor. Ein THC-Wert von 7,1 ng/ml lässt jedoch auch bei diesem Sachverhalt auf mindestens einen weiteren Konsumakt in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder auf sehr häufigen Konsum schließen. (red. LS Jan Luckey) Schlagworte: Fahrerlaubnis, Entziehung, gelegentlicher Konsum, Blutentnahme, THC-Wert, eingeräumter Konsum, Konsumvorgang, Cannabis, ungeeignet, Führen von Kraftfahrzeugen Vorinstanz: VG München Beschluss vom K Fundstelle: NJW 2016, 1974 Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Tatbestand I. 1 Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. 2 Dem am geborenen Kläger wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung am 24. Februar 2015 um 15:00 Uhr eine Blutprobe entnommen, in der laut Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Ulm vom 4. März 2015 ein THC-Wert von

2 7,1 ng/ml, ein THC-COOH-Wert von 121,5 mg/ml und ein 11-OH-THC-Wert von 4,9 ng/ml festgestellt wurde. 3 Mit Bescheid vom 13. April 2015 entzog die Beklagte dem Kläger nach vorheriger Anhörung unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis der Klasse B einschließlich Unterklassen, verpflichtete ihn zur Ablieferung des Führerscheins innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheids und drohte für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung dieser Verpflichtung ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- Euro an. Aufgrund des festgestellten THC-Werts von 7,1 ng/ml stehe fest, dass er den Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen könne. Aus dem festgestellten THC-Wert, der Angabe bei der Polizeikontrolle, zuletzt am Vorabend Betäubungsmittel konsumiert zu haben, und der Abbaugeschwindigkeit von THC könne auf einen weiteren Cannabiskonsum am 24. Februar 2015 und damit auf einen zumindest gelegentlichen Konsum geschlossen werden, wofür auch der festgestellte THC- COOH-Wert von 121,5 mg/ml spreche. 4 Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 3. November 2015, dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zugestellt am 7. Januar 2016, abgewiesen. Die Fahrerlaubnisbehörde sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Nichteignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen feststehe. Der Kläger konsumiere zumindest gelegentlich Cannabis. Er habe den Konsum mehrerer Joints am Vorabend der Verkehrskontrolle eingeräumt. Dieser Konsum sei zwar als einheitlicher Konsumakt zu werten. Nach einem Einzelkonsum sei der Wirkstoff THC im Blutserum jedoch nur 4 bis 6 Stunden nachweisbar. Ein THC-Wert von 7,1 ng/ml bei der am Folgetag um 15:00 Uhr entnommenen Blutprobe sei allein aufgrund eines Konsums mehrerer Joints am Vorabend nicht erklärbar. Lediglich in Fällen wiederholten oder gar regelmäßigen Konsums könne sich die Nachweisbarkeit des Wirkstoffs THC im Blutserum auf gelegentlich über 24 Stunden verlängern. Hinzu komme der hohe THC- COOH-Wert von 121,5 mg/ml, der ebenfalls für einen weiteren Konsum zwischen dem Abend des 23. Februar 2015 und der Polizeikontrolle am Nachmittag des Folgetags spreche. 5 Hiergegen wendet sich der Kläger mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung, zu dessen Begründung er ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht. Die vom Kläger bestrittenen zwei selbstständigen Konsumvorgänge habe die Fahrerlaubnisbehörde nicht nachgewiesen. Der Schluss aus den festgestellten THC- und THC-COOH- Werten auf einen gelegentlichen Cannabiskonsum sei unzulässig. Das Gericht habe rechtsfehlerhaft auf die Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens zur Frage, dass auch bei einem einmaligen Konsum am Vorabend bis zum Folgetag ein Abbau des Wirkstoffs THC bis zu einem Wert von lediglich 7,1 ng/ml möglich sei, verzichtet. Außerdem habe der Kläger, ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein, ein Urinscreening vorgelegt, aus welchem sich keine Einnahme von Cannabis ergebe. 6 Die Beklagte tritt dem Antrag entgegen. 7 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen. Gründe II. 8 Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in

3 Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, 124a Rn. 54), ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ( 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ( 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B. v BvR NJW 2010, 1062/1063; B. v BvR BVerfGE 134, 106/118). Das ist vorliegend nicht der Fall. 10 a) Nach 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2015 (BGBl I S. 9042), und 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Oktober 2015 (BGBl I S. 1674), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die 11 bis 14 FeV entsprechend Anwendung ( 46 Abs. 3 FeV). Gemäß 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht (BVerwG, U. v C NJW 2015, 2439 Rn. 36). 11 Nach Nr der Anlage 4 zu 11, 13 und 14 FeV ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis den Konsum und das Fahren nicht trennen kann. Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten THC-Werts eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist. Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U. v a. a. O. Rn. 20 f.). 12 b) Der Kläger hat mit einem THC-Wert von 7,1 ng/ml ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt. Dieser Wert liegt weit oberhalb des Grenzwerts von 1,0 ng/ml, der nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zugrunde gelegt werden kann (BVerwG, U. v a. a. O. Rn. 37 ff.). 13 Das Verwaltungsgericht konnte unter den gegebenen Umständen auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass der Kläger mindestens zwei Mal und damit gelegentlich Cannabis konsumiert hat. Der Kläger selbst hat sich wiederholt dahingehend eingelassen, am Vorabend des 24. Februar 2015 Cannabis konsumiert zu haben (laut Sitzungsniederschrift vom zwei Joints unmittelbar hintereinander). Diesen Konsum haben die Beklagte und das Verwaltungsgericht zutreffend als einheitlichen Konsumakt gewertet. Der festgestellte THC-Wert von 7,1 ng/ml lässt jedoch auch bei zwei Joints und damit zwei Konsumeinheiten am Vorabend auf mindestens einen weiteren Konsumakt in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Teilnahme des Klägers am Straßenverkehr oder auf sehr häufigen Konsum schließen. 14 Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, B. v CS juris Rn. 14, B. v CS juris Rn. 18,

4 B. v ZB juris Rn. 14, B. v CS juris Rn. 10). Zwar kann aus einem in einer Blutprobe festgestellten THC-Wert im Wege der Rückrechnung nicht mit jener Genauigkeit wie beim Alkohol ermittelt werden, wie hoch der Spiegel zu einem bestimmten, vor der Blutentnahme liegenden Zeitpunkt war. Auf die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC darf aber insoweit zurückgegriffen werden, als sich aus ihnen - gleichsam im Wege des Ausschlussverfahrens - negative Aussagen dergestalt herleiten lassen, dass ein für einen bestimmten Zeitpunkt eingeräumter oder sonst feststehender Konsum von Cannabis keinesfalls (alleine) zu der in einer später gewonnenen Blutprobe festgestellten Konzentration geführt haben kann. 15 Der psychoaktive Wirkstoff THC wird bei inhalativem Konsum von Cannabis sehr schnell vom Blut resorbiert und ist nach einem Einzelkonsum sechs bis zwölf Stunden im Blut nachweisbar (Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 247). Im Rahmen der Maastricht-Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass bei der überwiegenden Zahl der Cannabiskonsumenten THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits nach sechs Stunden nur noch THC-Werte zwischen 1 und 2 ng/ml festgestellt werden konnten (vgl. BayVGH, B. v ZB NJW 2014, 407 Rn. 19 ff. m. w. N.). Der Cannabiskonsum des Klägers, der sich in der am 24. Februar 2015 um 15:00 Uhr entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb, sofern kein regelmäßiger Konsum vorlag, angesichts der gemessenen Konzentration von 7,1 ng/ml THC im Blut im Laufe des 24. Februar 2015 und damit deutlich nach dem eingeräumten Konsum am Vorabend stattgefunden haben. Damit lagen aber mindestens zwei selbstständige Konsumakte vor. Bei einer Konzentration in einer Höhe von 3,0 ng/ml oder mehr im Blutserum und sicher länger zurückliegendem Konsum geht die Grenzwertkommission für die Konzentration von THC im Blutserum von einer Anreicherung von THC infolge regelmäßigen Konsums aus (Blutalkohol 2015, S. 322 f.) mit der Folge, dass die Fahreignung nach Nr der Anlage 4 zur FeV ohnehin ausgeschlossen ist, wovon - die Einlassung des Klägers zum Konsumende mindestens 15 Stunden vor der Blutentnahme zugrunde gelegt - hier auszugehen wäre. Sowohl bei gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennungsvermögen als auch bei regelmäßigem Konsum steht die Ungeeignetheit des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen auch ohne Einholung eines Fahreignungs- oder Sachverständigengutachtens fest. 16 c) Ohne dass es darauf ankommt, spricht auch der hohe Wert von 121,5 ng/ml THC-COOH gegen einen lediglich einmaligen Cannabisgebrauch. Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen kann jedenfalls bei THC-COOH-Konzentrationen über 150 ng/ml der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. zuletzt B. v CS juris Rn. 13 m. w. N.). Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geht bereits oberhalb des Werts von 100 ng/ml von einem gelegentlichen Konsum aus (B. v B 8/15 - juris Rn. 11). Vorliegend kann diese Frage jedoch offen bleiben, da bereits aufgrund der festgestellten Konzentration von 7,1 ng/ml THC im Blut des Klägers unter den gegebenen Umständen ein mindestens gelegentlicher Konsum anzunehmen ist. Ergänzend sei lediglich darauf hingewiesen, dass - den Vortrag des Klägers als wahr unterstellt, zuletzt am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben - angesichts der bis zur Blutprobe verstrichenen Zeit von mindestens 15 Stunden die THC-COOH-Konzentration im Zeitpunkt des Konsumendes noch deutlich über dem am Folgetag festgestellten Wert von 121,5 ng/ml gelegen haben muss. 17 d) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergeben sich auch nicht aus dem vom Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgelegten Drogenscreening vom 3. Juli Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids ist die letzte Behördenentscheidung (st.rspr., BVerwG, U. v C NJW 2015, 2439 Rn. 13), hier also der 13. April Das vorgelegte Drogenscreening kann daher allenfalls im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens berücksichtigt werden. 18

5 2. Die Berufung ist auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ( 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen. Abgesehen davon, dass in der Antragsbegründung hinsichtlich der Bedeutung des THC-COOH-Werts für die Beurteilung des Konsumverhaltens keine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert wird (vgl. zu diesem Erfordernis Happ in Eyermann, VwGO, 124a Rn. 72 m. w. N.), hat das Verwaltungsgericht einen gelegentlichen Konsum allein aufgrund des festgestellten THC-Werts als erwiesen angesehen. Der ebenfalls gegen einen einmaligen Konsum sprechende und vom Ausgangsgericht lediglich zusätzlich, aber nicht entscheidungstragend berücksichtigte THC-COOH-Wert war damit für die Klageabweisung nicht ausschlaggebend Als unterlegener Rechtsmittelführer hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen ( 154 Abs. 2 VwGO) Die Streitwertfestsetzung beruht auf 47 und 52 Abs. 1 GKG und den Empfehlungen in Nr des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh. 164 Rn. 14) Dieser Beschluss, mit dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig wird ( 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist unanfechtbar ( 152 Abs. 1 VwGO).

Fahrerlaubnisentzug - Konsum von Amphetamin und gelegentlicher Cannabiskonsum

Fahrerlaubnisentzug - Konsum von Amphetamin und gelegentlicher Cannabiskonsum VGH München, Beschluss v. 03.08.2016 11 ZB 16.966 Titel: Fahrerlaubnisentzug - Konsum von Amphetamin und gelegentlicher Cannabiskonsum Normenketten: FeV 11 Abs. 7, 46 Abs. 3 StPO 81a Abs. 1 S. 2, Abs.

Mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentliche Einnahme von Cannabis

Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentliche Einnahme von Cannabis VG München, Beschluss v. 09.03.2017 M 6 S 16.5404 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentliche Einnahme von Cannabis Normenketten: StVG 3 Abs. 1 FeV 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 VwGO 80 Abs. 5 Leitsatz:

Mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums VGH München, Beschluss v. 03.01.2017 11 CS 16.2401 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums Normenketten: StVG 3 Abs. 1 VwGO 80 Abs. 5 FeV 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 46 Abs. 3

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 03.06.2016 Wichtige neue Entscheidung Fahrerlaubnisrecht: Empfehlung der Grenzwertkommission von September 2015 11 Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 626/08 3 K 1123/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragsgegnerin - gegen die Deutsche

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S.

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S. VGH München, Beschluss v. 03.08.2015 11 CS 15.1292 Titel: VGH München: FeV, Fahrerlaubnisbehörde, Drogenbesitz, Haaranalyse, BtMG, ärztliches Gutachten, KVR, Rechtsquelle, Strassenverkehr, Kraftfahrtbundesamt,

Mehr

Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge VGH München, Beschluss v. 09.08.2016 11 ZB 16.880 Titel: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge Normenketten: FeV 3 Abs. 1, Abs. 2, 13 S. 1 Nr. 2 BayVwVfG Art. 37 Abs. 1 Leitsätze: 1 Ein

Mehr

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Klägerin, 33, Arnsberg, g e g e n

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Klägerin, 33, Arnsberg, g e g e n 2 A 984/13 8 K 2316/12 Arnsberg B e s c h l u s s In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Prozessbevollmächtigte: Klägerin, Rechtsanwälte Dielitz und Leisse-Dielitz, Gutenbergplatz 33, 59821 Arnsberg,

Mehr

Schlagworte: Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Urin-Test, THC, Marihuana, Joint, Vollziehung, gelegentlicher Konsum, Probierkonsum

Schlagworte: Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Urin-Test, THC, Marihuana, Joint, Vollziehung, gelegentlicher Konsum, Probierkonsum VG Augsburg, Beschluss v. 27.04.2016 Au 7 S 16.398 Titel: Abgelehnter Antrag gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, Abs. 2, 47 Abs. 2 S. 2 BayVwZVG Art.

Mehr

Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Beschluss

Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Beschluss Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 B 75/18 (VG: 5 V 3721/17) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn Antragsteller und Beschwerdeführer, Prozessbevollmächtigte: gegen

Mehr

Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis VGH München, Beschluss v. 20.02.2017 11 CS 16.2605 Titel: Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: FeV 11 Abs. 8 S. 1, 14 Abs. 1 S. 2 StVG 3

Mehr

Fahrerlaubnisentzug - Verwertbarkeit von Angaben über die Einnahme von Cannabis gegenüber der Polizei

Fahrerlaubnisentzug - Verwertbarkeit von Angaben über die Einnahme von Cannabis gegenüber der Polizei VG München, Beschluss v. 01.07.2016 M 6 S 16.2624 Titel: Fahrerlaubnisentzug - Verwertbarkeit von Angaben über die Einnahme von Cannabis gegenüber der Polizei Normenketten: StVG 3 Abs. 1 FeV 11 Abs. 7,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 357/11 2 L 416/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 47/08 1 K 2536/04 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Firma vertreten durch den Geschäftsführer prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. VGH München, Beschluss v. 03.07.2015 11 CS 15.1030 Titel: VGH München: THC, FeV, Marihuana, Cannabiskonsum, Landesanwaltschaft, Jugendgerichtsgesetz, Sofortvollzug, Fahreignung, Rechtsquelle, Verkehrskontrolle,

Mehr

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie VGH München, Beschluss v. 04.10.2016 11 ZB 16.1535 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie Normenketten: FeV 11 Abs. 2 S. 1, Abs. 8, 46 Abs. 3 Anlage 4 zur FeV Nr. 6.6 Leitsatz: Bei Epilepsie

Mehr

Schlagworte: Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum, Trennvermögen, Interessenabwägung, Blutentnahme

Schlagworte: Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum, Trennvermögen, Interessenabwägung, Blutentnahme VG Augsburg, Beschluss v. 02.08.2016 Au 7 S 16.809 Titel: Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums Normenketten: FeV 46 StVG 3 VwGO 80 Abs. 5 Leitsatz: Gelegentlicher Cannabis-Konsum kann zu bejahen sein,

Mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin VG Augsburg, Urteil v. 01.02.2017 Au 7 K 16.1085 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin Normenketten: FeV 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 S. 1 StVG 3 Abs. 1 S. 1 Anlage 4 zur FeV

Mehr

Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger sofortigen Vollziehbarkeit der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung

Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger sofortigen Vollziehbarkeit der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung VGH München, Beschluss v. 09.03.2017 11 CS 17.315 Titel: Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger sofortigen Vollziehbarkeit der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung

Mehr

Gelegentlicher Konsum von Cannabis - Bedeutung von THC-Werten

Gelegentlicher Konsum von Cannabis - Bedeutung von THC-Werten VG Augsburg, Beschluss v. 13.07.2016 Au 7 S 16.812 Titel: Gelegentlicher Konsum von Cannabis - Bedeutung von THC-Werten Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 FeV 11 Abs. 7, 46 Anlage 4 FeV Nr. 9.2.2 StVG 3 Leitsätze:

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B.

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B. VG Augsburg, Beschluss v. 22.01.2016 Au 7 S 15.1859 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabis-Konsument Normenketten: VwGO 80 V StVG 3 FeV 46 FeV Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV 11 VII Schlagworte:

Mehr

Zweifel am Gutachten der MPU

Zweifel am Gutachten der MPU VGH München, Beschluss v. 18.10.2016 11 ZB 16.1493 Titel: Zweifel am Gutachten der MPU Normenketten: FeV 46 Abs. 1 S. 1 VwGO 124 Abs. 2 Nr. 5 Leitsätze: 1 Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

Mehr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2017, Az. 4 A 1998/14

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2017, Az. 4 A 1998/14 Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2017, Az. 4 A 1998/14 Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung

Mehr

Orientierungssätze: G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Orientierungssätze: G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Das Rauchverbot in Gaststätten gilt grundsätzlich auch für Rauchervereine. Es greift im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft nicht ein. 2. Reine Vereinstreffen eines Rauchervereins

Mehr

hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 16. Dezember 2013, beschlossen:

hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 16. Dezember 2013, beschlossen: VG Neustadt, Beschluss vom 16.12.2013-3 L 1079/13.NW In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 63/16 2 L 32/16 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwaltskanzlei

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE 3 L 110/15.NW Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn T., - Antragsteller - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Ist der Ehegatte des antragstellenden Ausländers zur Ausreise verpflichtet und muss er daher das Bundesgebiet verlassen, so ist bei der zur Beurteilung der zukünftigen Sicherung des

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB VGH München, Beschluss v. 03.09.2015 11 ZB 14.659 Titel: VGH München: FeV, Führerschein, Neuerteilung, Regensburg, Umtausch, Aufbauseminar, Schlüsselzahl, Fahrerlaubnisbehörde, Landesanwaltschaft, Rechtsquelle,

Mehr

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis VG München, Beschluss v. 17.12.2015 M 6a S 15.4195 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 3 I FeV 46 I Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1 Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung,

Mehr

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO 5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO Ist ein solcher, der das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben kann. In dem Antrag müssen die Tatsachen bezeichnet werden, die den gerügten Verfahrensmangel

Mehr

Keine analoge Anwendung von 4 Abs. 5 S. 7 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Keine analoge Anwendung von 4 Abs. 5 S. 7 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis VGH München, Beschluss v. 06.10.2017 11 CS 17.1144 Titel: Keine analoge Anwendung von 4 Abs. 5 S. 7 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis Normenkette: StVG 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, Satz 5 bis 7, 28 Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 196/09 6 K 479/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen den Landkreis Bautzen

Mehr

Normenketten: StVG 3 Abs. 3 Satz 1 FeV 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Anlage 4a zu 11 Abs. 5

Normenketten: StVG 3 Abs. 3 Satz 1 FeV 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Anlage 4a zu 11 Abs. 5 VGH München, Beschluss v. 30.11.2015 11 ZB 15.1994 Titel: VGH München: Fahrerlaubnisbehörde, FeV, Fahreignung, Landesanwaltschaft, Rechtsquelle, Rote Ampel, Beklagte, Fahrtauglichkeit, Arztbericht, Gerichtsbescheid,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 A 195/14 6 K 84/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GbR i. L. Objekt - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: gegen die

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 776/11 3 K 354/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache 1. des 2. der beide wohnhaft: - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: gegen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 655/13 1 K 293/12 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 544/15 3 K 247/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin

Mehr

Einmal saufen, zweite Chance; einmal kiffen, Pappe weg Cannabiskonsum und Straßenverkehr

Einmal saufen, zweite Chance; einmal kiffen, Pappe weg Cannabiskonsum und Straßenverkehr Drucksache 18 / 13 105 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 896/16 11 K 460/15 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren

Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren VGH München, Beschluss v. 13.02.2015 11 ZB 14.1452 Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren Normenketten: StVG 2 Abs. 4 Satz 1, 3 Abs. 4 FeV 11 Abs. 1, Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 A 534/10 1 K 325/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen die

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 708/09 3 K 1398/06 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Kläger - - Antragsteller - gegen den

Mehr

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 289/15 6 L 651/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 63/15 3 K 1161/13 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Antragsteller - gegen den Freistaat

Mehr

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum VG München, Beschluss v. 14.09.2016 M 6 S 16.2604 Titel: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum Normenketten: VwGO 80 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5, 88 FeV 11 Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 479/11 3 K 1632/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen den

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen vorsätzlicher Straftaten begründen die regelmäßige waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nur dann, wenn sie mindestens zweimal innerhalb

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Versendet ein Beamter wiederholt Mitteilungen mit privaten Ansichten an den allgemeinen E-Mail-Verteiler mit mehreren hundert Empfängern und stört dadurch den Dienstbetrieb, kann

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 485/15 6 K 1809/13 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Kläger - - Antragsteller -

Mehr

Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit

Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit VG München, Beschluss v. 16.12.2015 M 6a S 15.4082 Titel: Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit Normenketten: 3 Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 367/13 3 K 983/10 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin - Kläger - - Antragsteller -

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 8 K 10.1602 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: - Klägerin - gegen Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Cham Rachelstr. 6, 93413 Cham

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 21.06 (3 PKH 6.06) VGH 10 S 2854/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2006 durch den Vorsitzenden

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 7 AV 4.02 OVG 1 Bf 158/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2002 durch die Richter

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 59/15 5 K 1056/11 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: - Klägerin - - Antragstellerin - gegen die Sächsische

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 29.12 OVG 16 A 1456/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT - 2. Senat - 2 EO 37/11 Verwaltungsgericht Weimar - 1. Kammer - 1 E 1412/10 We Beschluss In dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn T, K, E bevollmächtigt: Rechtsanwältin

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 305/16 2 L 843/16 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Antragsteller - - Beschwerdeführer

Mehr

Aktenzeichen: 5 ZB Sachgebietsschlüssel: 532. Rechtsquellen: 30 Abs. 1 und Abs. 3 StAG. Hauptpunkte:

Aktenzeichen: 5 ZB Sachgebietsschlüssel: 532. Rechtsquellen: 30 Abs. 1 und Abs. 3 StAG. Hauptpunkte: Gericht: VGH Aktenzeichen: 5 ZB 18.844 Sachgebietsschlüssel: 532 Rechtsquellen: 30 Abs. 1 und Abs. 3 StAG Hauptpunkte: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweis Erfordernis

Mehr

Entziehung, Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, Nichtvorlage, Gutachten

Entziehung, Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, Nichtvorlage, Gutachten VG München, Beschluss v. 03.09.2015 M 6a S 15.3114 Titel: Entziehung, Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, Nichtvorlage, Gutachten Normenketten: StVG 3 I FeV 11 VIII, 46 I BayVwVfG Art. 28 Schlagworte: Entziehung,

Mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten medizinischpsychologischen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten medizinischpsychologischen VG München, Beschluss v. 10.11.2015 M 6b S 15.2813 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten medizinischpsychologischen Fahreignungsgutachtens Normenketten: FeV 11 VIII,

Mehr

hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 21. Januar 2015 beschlossen:

hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 21. Januar 2015 beschlossen: VG Neustadt vom 21.01.2015 1 L 1118/14.NW In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 A 81/14 6 K 851/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: gegen den Landkreis vertreten

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Der Besuch eines Gymnasiums im Ausland für die Dauer der gesamten Gymnasialzeit stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund nach 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 1.08 VGH 10 S 1272/07 Verkündet am 26. Februar 2009 Mitschke als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 907/10 4 K 981/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn letzte mitgeteilte Anschrift: - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt:

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE 1 L 405/16.NW VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn X - Antragsteller - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwaltskanzlei Schliecker, Marstall 2,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 169/09 3 K 1469/06 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 B 132/15 3 L 176/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GmbH - Antragstellerin - - Beschwerdegegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 179/10 5 K 2112/06 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsgegner - prozessbevollmächtigt: gegen das Studentenwerk

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 316/12 2 K 1398/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen die

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

Berechnung des Punktestandes nach 4 Abs. 5 StVO

Berechnung des Punktestandes nach 4 Abs. 5 StVO VGH München, Beschluss v. 23.05.2016 11 CS 16.585/11 CS 16.553 Titel: Berechnung des Punktestandes nach 4 Abs. 5 StVO Normenketten: FeV 48 Abs. 10 StVG 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3, S. 5, S. 6 Nr. 1, Abs. 6 S.

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. VG Augsburg, Beschluss v. 01.03.2016 Au 3 S 16.138 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Normenketten: VwGO 80 V FEV 48 IV, Nr. 1, X Schlagworte: einstweiliger Rechtsschutz, Erlaubnis,

Mehr

Oberverwaltungsgericht für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 4 A 543/15

Oberverwaltungsgericht für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 4 A 543/15 Oberverwaltungsgericht für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 4 A 543/15 Tenor Gründe 1 2 3 4 5 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 487/13 1 K 308/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn vertreten durch die Betreuer - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis VG Augsburg, Beschluss v. 23.01.2017 Au 7 S 16.1724 Titel: Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 StVG 3 FeV 11 Abs. 7, 14 Abs. 2 Nr. 2, 46 Abs. 3,

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1837/12 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2012-11 ZB 12.1362 - hat

Mehr

Titel: "Gelegentlicher Konsum" von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag

Titel: Gelegentlicher Konsum von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag VG Augsburg, Beschluss v. 16.06.2016 Au 7 S 16.671 Titel: "Gelegentlicher Konsum" von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 StVG 3 Abs. 1 S. 1 FeV 46 Abs. 1 S. 2 Leitsätze:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: PL 9 A 240/09 9 K 1522/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache der Geschäftsführung Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig - Antragstellerin Vorinstanz -

Mehr

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Sachgebiet: Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 2 Satz 1 Titelzeile: Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Stichworte: Berufung;

Mehr

2 E 176/15 Me VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN BESCHLUSS. In dem Verwaltungsstreitverfahren

2 E 176/15 Me VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN BESCHLUSS. In dem Verwaltungsstreitverfahren VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren der Frau J, N, M, bevollmächtigt: Rechtsanwälte Henkel und Kehl, Bahnhofstraße 40, 99084 Erfurt - Antragstellerin - gegen den Landkreis

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 A 754/08 2 K 845/06 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: gegen die Landeshauptstadt

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 D 35/14 2 K 1518/14 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen den Landkreis Zwickau

Mehr

Anbau, Ausnahmegenehmigung, Betriebserlaubnis, Fahrzeug, Verpflichtungsklage, Ackerschlepper, Anbaugerät, Erlaubnis

Anbau, Ausnahmegenehmigung, Betriebserlaubnis, Fahrzeug, Verpflichtungsklage, Ackerschlepper, Anbaugerät, Erlaubnis VGH München, Beschluss v. 16.12.2014 11 ZB 14.2023 Titel: Anbau, Ausnahmegenehmigung, Betriebserlaubnis, Fahrzeug, Verpflichtungsklage, Ackerschlepper, Anbaugerät, Erlaubnis Normenketten: BayVwVfG Art.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 103/17 6 L 260/17 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 411/07 4 K 1602/05 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Kläger - Antragsteller - gegen die Stadt Görlitz

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 495/15 11 K 1001/12 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 05.09.2018 Wichtige neue Entscheidung Staatsangehörigkeitsrecht: Kein Staatsangehörigkeitsausweis ohne Sachbescheidungsinteresse

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 A 91/11 2 K 2083/08 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsgegner - prozessbevollmächtigt: gegen den Abwasserzweckverband

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

2. Aus einem zweimaligen Alkoholmissbrauch im medizinischen Sinn binnen dreier Jahre ergibt sich nicht der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit.

2. Aus einem zweimaligen Alkoholmissbrauch im medizinischen Sinn binnen dreier Jahre ergibt sich nicht der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit. VGH München, Beschluss v. 27.05.2014 11 CS 14.258 Titel: Auswechseln der Befugnisnorm, auf die die öffentliche Verwaltung die Forderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, gestützt hat; Verdacht auf

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 30.12 OVG 16 A 2527/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 416/10 4 K 626/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das

Mehr

Aktenzeichen: 6 ZB Sachgebietsschlüssel: Rechtsquellen: 133 Abs. 1 BauGB. Hauptpunkte:

Aktenzeichen: 6 ZB Sachgebietsschlüssel: Rechtsquellen: 133 Abs. 1 BauGB. Hauptpunkte: Gericht: VGH Aktenzeichen: 6 ZB 07.2050 Sachgebietsschlüssel: 1131 Rechtsquellen: 133 Abs. 1 BauGB Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht Vorausleistung nicht gefangene Hinterliegergrundstücke Zufahrt

Mehr