Wozu Transportrecht? Wozu Transportrecht? Warum brauchen wir Gesetze und Allgemeine Geschäftsbedingungen (wie z.b. die ADSp)?

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1 IBU/ÜBU Das gesetzliche Transportrecht HORST-DIETRICH THONFELD Haftung und Versicherung beim Gütertransport - was geht mich das an? Es geht alle Mitarbeiter an, die im Logistikgeschäft Entscheidungen zu treffen haben: Öffentliches Recht Grundgesetz Verkehrsrecht Was ist Transportrecht? nationales BGB Allg. Handelsrecht HGB Privatrecht (Zivilrecht) internationales Internat. Privatrecht Internat., völkerrechtliche Verträge, Incoterms Transportrecht bei Vertragsabschlüssen, bei der Planung und Organisation von Logistikleistungen bei Störungen im Transportablauf: >>> Schäden. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 3 Seerechtliche Übereinkommen GüKG AEG LVG BischG/CLNI Seefrachtrecht 476 ff HGB Landfrachtrecht 407 ff HGB (verkehrsträgerübergreifend - gilt für jede gewerbliche Güterbeförderung außer Seetransport) Haager Regeln Haag-Visby-Regeln CMR Cotif ER/CIM Warschauer Abkommen (WA), Montrealer Übereinkommen (MÜ) CMNI Lenkzeitregelungen Speditionsrecht 453 ff HGB FIATA-Bedingungen über EU-Recht z.b. KabotageVO Lagerrecht 467 ff HGB Transportdokumente (z.b. FBL, FCR, FCT, FWR) Gefahrgutvorschriften Allgemeine Geschäftsbedingungen StVG, StVO, StVZO (z.b. ADSp) 4 1

2 Wozu Transportrecht? Im Transportrecht ticken die Uhren anders als im normalen Vertragsrecht. Wie in anderen speziellen Rechtsbereichen (Arbeitsrecht, Mietrecht) soll damit ein bestimmter Personenkreis geschützt werden! Warum ist dieser Schutz notwendig? Die Transportpreise orientieren sich am Gewicht der Sendung, an der Länge der zu bewältigenden Wegstrecke und an der Art der Beförderung, nicht aber am Wert des Gutes. Wozu Transportrecht? Wer soll geschützt werden und warum? Das Frachtrecht als wichtigster Teil des Transportrechts ist primär ein Schutzrecht zugunsten der Frachtführer. Das Frachtrecht schützt zugleich auch den Empfänger. Wie wird dieser Schutz erreicht? Durch zwingende Haftungsregelungen und insbesondere Haftungsbegrenzungen! Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 5 Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 6 Warum brauchen wir Gesetze und Allgemeine Geschäftsbedingungen (wie z.b. die ADSp)? Die ordnungsgemäße Erledigung eines Verkehrsvertrages wird oft beeinträchtigt durch: von außen kommende Störungen Fehler des Versenders Fehler des Transportunternehmens Gesetze und die Geschäftsbedingungen regeln: die Pflichten des Versenders vor Transportbeginn und dessen Haftung Die Pflichten des Verkehrsunternehmens nach Transportbeginn, wenn es zu Störungen kommt die Rechte des Geschädigten auf Schadenersatz >>>>>>> Haftung Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 7 2

3 Was ist ein Vertrag? Wirtschaftliche Beziehungen werden durch Verträge gestaltet. 1. Rechtsgrundsatz im Vertragsrecht: Vertragsfreiheit 2. Rechtsgrundsatz: spezielles Recht hat Vorrang vor allgemeinem Recht! Individuelle Vereinbarung ist die einzelvertragliche Absprache, in der meist nur die unverzichtbaren Einzelheiten des Vertragsinhalts festgelegt werden. Das ist das speziellste Recht! Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die regelmäßig gleichartigen Verträgen - ergänzend zur individuellen Vereinbarung - zugrunde gelegt werden. Gesetzliche Bestimmungen über Verträge beinhalten Problemlösungen für Rechtsfragen, die in der einzelvertraglichen Absprache und ggf. auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt wurden. Wer muss warum haften? Diese Fragen beantworten die gesetzlichen Haftungsprinzipien. Sie beschreiben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass ein Haftungsanspruch entsteht (Grund der Haftung wer welche Tatsachen beweisen muss (Beweislast) Szenario: Während der Fahrt entsteht im Motorraum des LKW ein Brand. Das Feuer breitet sich so schnell auf Fahrzeug und Ladung aus, dass ein Löschversuch scheitert. Es entsteht Totalschaden an Fahrzeug und Ladung. Der Transportunternehmer meint, dass er für den Schaden an der Ladung nicht verantwortlich sei, weil er an dem Brand kein Verschulden trage. Das Fahrzeug war erst kurz zuvor in der Inspektion. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 10 Welche Haftungsprinzipien gibt es? Gesetzliche Grundformen sind Verschuldenshaftung und verschuldensunabhängige Obhutshaftung. Sonderformen im Transportrecht: Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (Haftung für vermutetes Verschulden) und Gefährdungshaftung einedurch Haftungsausschlüsse eingeschränkte Obhutshaftung. In beiden Sonderformen hat der Geschädigte nur die Tatsache eines Schadeneintritts zu beweisen. Dann wird vermutet, dass der Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter für den Schaden verantwortlich ist. Haftungsprinzipien Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 11 Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 12 3

4 Welche Schadenarten gibt es? Allgemein unterscheidet man zwischen Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden. Das Transportrecht kennt folgende Schadenarten: 1. Güterschaden 2. Vermögensschaden a) reiner Vermögensschaden b) Güterfolgeschaden Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 13 Welche Schadenarten liegen hier vor? Szenario: Frachtführer befördert eine Partie Sammelgut. Darunter zwei Sendungen für einen Landwarenhändler -eine Sendung Maschinenöl in Kanistern und eine Sendung Plastiksäcke in Kartons. Während der Fahrt kommt der LKW von der Fahrbahn ab und rutscht langsam in einen Graben. Dadurch werden die Ölkanister eingedrückt und laufen aus. Die Kartons mit den Plastiksäcken bleiben unbeschädigt. Aufgrund der Bergungsarbeiten kann der vereinbarte Abliefertermin nicht mehr eingehalten werden. Der Empfänger macht folgende Schadenersatzansprüche geltend: Wert der ausgelaufenen Ölkanister; entgangenen Gewinn, weil er wegen des fehlenden Öls einen Mähdrescher nicht vermieten konnte; eine Konventionalstrafe, weil er wegen der zu spät gelieferten Säcke einen Auftrag zur Abfüllung von losem Dünger nicht fristgerecht erfüllen konnte. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 14 Was beinhaltet die Schadenersatzverpflichtung? Grundsatz des BGB-Schadenersatzrechts ist die Pflicht zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes: Naturalersatz >> Alternativ: Geldersatz. Es ist soviel Geld zur Verfügung zu stellen, wie erforderlich ist, um den Geschädigten finanziell so zu stellen, als sei kein schädigendes Ereignis eingetreten > unbegrenzte Haftung! Diese Schadenersatzpflicht beinhaltet eine Haftung für jede Art von Schaden. Im Frachtrecht wird die Schadenersatzpflicht auf den Wertersatz begrenzt. Die Haftung für Güterfolgeschäden wird dadurch ausgeschlossen. Zusätzlich wird für reine Vermögensschäden gehaftet. Haftungsumfang bei Güterschäden 429 Wertersatz (1) Hat der Frachtführer für gänzlichen oder teilweisen Verlustdes Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. (2) Bei Beschädigungdes Gutes ist die eingetretene Wertminderung zu ersetzen. Es wird vermutet, dass die zur Schadensminderung und Schadensbehebungaufgewendeten (Reparatur-)Kosten der Wertminderung entsprechen. 432 Ersatz sonstiger Kosten Haftet der Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung, so hat er die Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten aus Anlass der Beförderung des Gutes zu erstatten, im Fall der Beschädigung jedoch nur in dem nach 429 Abs. 2 zu ermittelnden Wertverhältnis. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 16 4

5 Wie viel muss der Frachtführer zahlen? Szenario: Ein Großhändler hat einen Restposten Fernsehgeräte eines Auslaufmodells günstig beim Hersteller erworben (200 ). Während der Beförderung werden die Fernseher durch Unfall unbrauchbar. Der Großhändler hatte die Geräte schon vor dem Transportbeginn an Einzelhändler weiterverkauft (250 ). Um die Einzelhändler beliefern zu können, muss der Großhändler Ersatzgeräte zu einem höheren Preis nachkaufen (300 ). Er verlangt vom Frachtführer Schadenersatz in Höhe von 350 je Fernseher und will die Transportkosten nicht zahlen. Was steht dem Großhändler zu? Vertragstypen für den Transportbereich Wenn die Vertragspartner mögliche Vertragsstörungen und deren Folgen nicht geregelt haben, kommen die Vertragstypen des BGB und HGB zur Geltung. Bei Leistungsstörungen muss ein individueller Vertrag einem gesetzlichen Vertragstyp zugeordnet werden. Die Einstufung eines Vertrages unter einen Vertragstyp orientiert sich am Inhalt der übernommenen Vertragspflichten. Gesetzliche Vertragstypen für den Transportbereich sind: Frachtvertrag gemäß 407 HGB, Speditionsvertrag gemäß 453 HGB, Lagervertrag gemäß 467 HGB. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden Der Kaufvertrag ( 433 ff. BGB) löst meist den Abschluss von Speditions- oder Frachtverträgen aus. Den Kaufvertrag gibt es in zwei Varianten: Handkauf (der Käufer erledigt den Transport der gekauften Ware) Versendungskauf (der Verkäufer ist verpflichtet, durch Abschluss eines Beförderungsvertrages den Transport der Ware zum Käufer zu veranlassen) Ein Versendungskauf löst zwei Fragen aus: wer zahlt die Transportkosten und wer trägt die Transportgefahr. Bei Versendungskaufverträgen zwischen Kaufleuten trägt der Käufer die Transportgefahr, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Kostentragung und Gefahrtragung müssen nicht übereinstimmen! 5

6 Was ist ein Frachtführer, was ein Spediteur? 407 HGB - Frachtvertrag 1. Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführerverpflichtet, das Gutzum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. 2. Der Absenderwird verpflichtet, die vereinbarte Frachtzu zahlen. 453 HGB - Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütungzu zahlen. Was ist ein Fixkostenspediteur? 459 HGB Spedition zu festen Kosten Soweit ein Speditionsvertrag geschlossen wurde undals Vergütung ein bestimmter Betrag vereinbart ist, der Kosten für die Beförderung einschließt, hat der Spediteur zusätzlichzu seinen Rechten und Pflichten als Spediteur hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers. Der Spediteur hat danach 2 verschiedenartige Rechtspositionen: Er ist immer ein Geschäftsbesorger > 453 HGB, Er kann zugleich auch Frachtführer sein > 459 HGB. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 21 Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 22 Wozu braucht man einen Spediteur? Zwei Beispielesollen die Bedeutung der Transportbesorgung transparent machen: 1. Eine Maschinenfabrik möchte einige neu entwickelte Maschinen nach Shanghai (China) befördern zu lassen, weil diese Maschinen dort auf einer in 4 Wochen beginnenden Industriemesse ausgestellt werden sollen. 2. Ein Versender möchte 2 Paletten schnell und kostengünstig befördern lassen. Was beinhaltet die Versendungsbesorgung? 454 HGB -Besorgung der Versendung (1) Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfaßtdie Organisation der Beförderung, insbesondere 1. die Bestimmung des Beförderungsmittelsund des Beförderungsweges, 2. die Auswahlausführender Unternehmer, den Abschlußder für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager-und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer (4) Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 23 Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 24 6

7 Für welche Beförderungen gilt das HGB- Frachtrecht? HGB / Internationale Frachtrechte Für internationale Transporte hat die Bundesrepublik Deutschland mehrere Übereinkommen ratifiziert: 407 HGB (3) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn 1. das Gut zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden soll und 2. die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. CMR (Straßengüterverkehr) COTIF mit Anhang ER/ CIM (Eisenbahngüterverkehr) WA / MÜ (Luftbeförderungen) CMNI (Beförderungen auf Binnengewässern) HR/HVR sind als Seehandelsrecht in das 5. Buch des HGB integriert. Sie verdrängen als spezielles Recht das allgemeine Frachtrecht des HGB. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 25 Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 7

8 Multimodaler Transport Szenario: Ein Fixkostenspediteur besorgt den Transport eines Containers von Frankfurt/ M. nach Shanghai (LKW, Flugzeug, Seeschiff). 1. Der Container samt Inhalt wird beim Umschlag im Hafen Shanghai beschädigt. 2. Beim Öffnen des äußerlich intakten Containers wird durch den Empfänger eine Beschädigung am Gut durch Ladungsverschub festgestellt. Nach welchen frachtrechtlichen Bestimmungen haftet der Spediteur? Thonfeld TransSecure 32 8

9 Was ist ein multimodaler Transport? Was ist ein multimodaler Transport? 1. Es muss ein einheitlicher Frachtvertrag über eine Gesamtbeförderungmit dem Auftraggeber geschlossen sein. Das ist z.b. der Fall, wenn ein Speditionsvertraggeschlossen wurde, der wegen Fixkostenspedition zur Anwendung des Frachtrechts führt 2. Es müssen mindestens zwei technisch unterschiedliche Verkehrsmittelauf Teilstrecken zum Einsatz kommen, wobei das Gut jeweils von dem einen auf das andere Verkehrsmittel umgeladen wird. 3. Die verschiedenartigen Beförderungsmittel müssen unterschiedlichen Haftungsregelungenunterliegen. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 33 Warum sind diese Voraussetzungen nur bei internationalen Beförderungen erfüllt? Thonfeld TransSecure 34 Was ist das haftungsrechtliche Problem beim multimodalen Transport? Wie wird das haftungsrechtliche Problem beim multimodalen Transport gelöst? 452 HGB: Zweigeteilte Haftungslage: unbekannter Schadenort als Normalfall : der multimodale Frachtführer haftet nach HGB-Frachtrecht. bekannter Schadenort als Ausnahmefall : der multimodale Frachtführer haftet nach dem Recht der Strecke. Problem für den Geschädigten: Er kann nicht vorhersehen, nach welchem Frachtrecht er im Schadenfall Ersatz erlangen kann! Daher: Transportversicherung sinnvoll. Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 35 Thonfeld TransSecure Dienstleister im Problembereich Transportschaden 36 9

10 Sind das multimodale Transporte? Auch ohne Fixkostenspedition kann der Spediteur in eine Haftung nach Frachtrecht gelangen -durch Selbsteintritt, Sammelladungsspedition oder Obhutam Gut hat, ohne dieses zu befördern (Umschlagstätigkeit der Spediteure). Die unterschiedliche Reichweite der frachtrechtlichen Haftung des Spediteurs kann bildlich wie folgt dargestellt werden: Thonfeld TransSecure 37 Die Einordnung einer Leistung in den richtigen Vertragstyp ist von Bedeutung, weil Fracht- und Speditionsrecht unterschiedliche Haftungssysteme enthalten! Die Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede auf. Der Spediteur mit Rechten und Pflichten eines Geschäftsbesorgers Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (Haftung für vermutetes Verschulden) Unbegrenzte, aber dispositive Haftung; Haftungsbegrenzungen können nach Belieben durch AGB vereinbart werden Der Spediteur mit Rechten und Pflichten eines Frachtführers Verschuldensunabhängige Obhutshaftung für Verlust, Beschädigung und Verspätung; Verschuldenshaftung nur für sonstige Vermögensschäden Halbzwingende Haftungsregelungen mit Haftungsbegrenzungen; Nur die Haftungsbegrenzung für Güterschäden kann innerhalb des Haftungskorridors durch AGB verändert werden Der Sphärengedanke des HGB-Frachtrechts Risikosphäre des Frachtführers = ungewöhnliche Transportereignisse 425: Güter- und Verspätungsschäden, die in der Obhut des Frachtführers eintreten, sofern nicht ein Haftungsausschluss nach 426, 427 vorliegt Risikosphäre des Absenders = Haftungsausschlüsse 426, 427: Schäden, für die der Frachtführer nicht zu haften hat: Unabwendbares Ereignis Verpackungsmängel Ladetätigkeiten von Absender und Empfänger Beschaffenheitsschäden Ungenügende Kennzeichnung Beförderung mit offenen Fahrzeugen Beförderung lebender Tiere 10

11 Haftungsbegrenzungen im Frachtrecht Transport Rechtsgrundlage Haftungsbegrenzung für Güterschäden Inland alle Verkehrsmittel HGB-Frachtrecht 8,33 SZR/ kg LKW - international CMR 8,33 SZR/ kg Flugzeug - international MÜ 17 SZR/ kg Eisenbahn - international CIM 17 SZR/ kg Binnenschiff - international CMNI 2 SZR/ kg oder 666,67 SZR/ Packstück Seeschiff HGB-Seehandelsrecht 2 SZR/ kg oder 666,67 SZR/ Packstück Kombinierte internationale Transporte HGB Frachtrecht Multimodaler Transport 452 Thonfeld TransSecure Dienstleistungen rund um das Problem Transportschaden 8,33 SZR/kg bei unbekanntem Schadenort; bei bekanntemschadenort nach dem Frachtrecht der Teilstrecke 41 Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei Ablieferung angezeigt werden. Der Schadenvorbehalt muss Art und Umfang des Schadens hinreichend deutlich kennzeichnen. Für äußerlich erkennbare Schäden, die sofort angezeigt wurden, ist der Frachtführer haftpflichtig, es sei denn er kann beweisen, dass der Schaden durch ein Ereignis eintrat, für welches ein Haftungsausschluss gilt. Für verdeckte Schäden gilt folgendes: Wird der verdeckte Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Frachtführer angezeigt, muss der Anspruchsteller beweisen, dass der Schaden im Obhutszeitraum des Frachtführers eingetreten ist. Wird der verdeckte Schaden dagegen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, sondern erst später angezeigt, kann der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr durchsetzen. Zur Wahrung der 7-Tage-Frist genügt der Nachweis der rechtzeitigen Absendung der Schadenanzeige. Logistikverträge Wann ist ein Vertrag ein Logistikvertrag? Transport-, Speditions- und/oder Lagerleistungen gem. 407 ff. HGB sind stets die Basis eines Logistikvertrages. Im Zusammenhang damit werden oft Zusatzleistungen erbracht, für welche das Werk- oder Dienstvertragsrecht des BGB Anwendung finden. Beispiele für logistische Zusatzleistungen: Aufbau von Verkaufsdisplays und Preisauszeichnung der Waren Montage eines kpl. Armaturenbretts für die Automobilproduktion Umstellung elektrischer Geräte auf eine andere Spannung Einbau von Decodern in Fernsehgeräte aus Fernost Montage/Demontage von Maschinen- oder Industrieanlagen Vermischen von 2 Produkten in einem bestimmten Mengenverhältnis Aufbügeln und Finishen von Textilien Erledigung des Bestellmanagements eines Händlers Ergebnis: typengemischter Vertrag Logistikverträge Ein Logistikvertrag als typengemischter Vertrag kann folgende Vertragstypen beinhalten: Leistungsbereich Rechtsgrundlage Haftungssystem Transportorganisation und Lagerung Beförderungsleistungen (im Selbsteintritt oder durch Dritte) 453 ff HGB Speditionsvertrag 467 ff HGB Lagervertrag 407 ff HGB Abs. 1 HGB ggf. internat. Frachtrecht Bearbeitung des Gutes 631 ff BGB - Werkvertrag Preisauszeichnung etc. Verschuldenshaftung ohne Haftungsbegrenzung, unbegrenzt dispositiv Verschuldensunabhängige, begrenzte Obhutshaftung, nur bei Individualvereinbarung dispositiv Verschuldenshaftung ohne Haftungsbegrenzung, dispositiv; Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht Produkthaftung Produkthaftungsgesetz 611 ff. BGB -Dienstvertrag Verschuldenshaftung ohne Haftungsbegrenzung, dispositiv 11

12 Rechtscharakter / Wirksamwerden der ADSp IBU/ÜBU ADSp 2003 und Versicherung Horst-Dietrich THONFELD, Frankfurt Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen - kein staatliches Recht. ADSp qualifiziert vereinbaren: Kunden den Text der ADSp zur Verfügung zu stellen und sich bestätigen zu lassen, dass man für alle zukünftigen Aufträge diese Bedingungen als Vertragsgrundlage akzeptiert oder im Angebot oder Auftragsbestätigung auf die Geltung der ADSp hinzuweisen und hierbei die Haftungsbegrenzungen aus Ziff. 23 ADSp zu benennen. Die Sorgfaltspflicht des Spediteurs als Leitgedanke Der Spediteur ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen hat. Jede Handlung, die den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft, ist eine Sorgfaltspflichtverletzung. Jede Sorgfaltspflichtverletzung des Spediteurs, die zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Auftraggebers führt, ist ein Schaden, für den der Spediteur haftet. Haftung ist also eine Art zivilrechtlicher Strafe für sorgfaltswidriges Verhalten. 1

13 Anwendungsbereich der ADSp (Ziff. 2) Personeller Geltungsbereich Geltung gegenüber jedem Auftraggeber. Aber: Verbraucherschutz - die ADSp können nicht wirksam mit einem Verbraucher vereinbart werden, weil die ADSp-Haftung in einigen Punkten für den Auftraggeber ungünstiger ist als die gesetzliche Haftung. Das ist nach 449, 466 HGB nicht zulässig! Anwendungsbereich der ADSp Sachlicher Anwendungsbereich: Die ADSp gelten für alle üblichen Dienstleistungen eines Spediteurs. Als üblich gelten die Leistungsbereiche, die durch die HGB-Vertragstypen Fracht-, Speditions- und Lagervertrag geregelt werden: das Besorgen des Transports, die Ausführung der Beförderung und die verfügte Lagerung. Als unüblich gelten logistische Mehrwertleistungen, durch welche die Güter verändert werden oder Dienstleistungen, die nichts mehr mit der Transportbesorgung zu tun haben. Für solche Zusatzleistungen findet das Werk- oder Dienstvertragsrecht des BGB Anwendung. Verträge, die sowohl übliche als auch unübliche Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden als bezeichnet. Logistikverträge Sie sind in der Regel auf eine lange, intensive Zusammenarbeit der Vertragspartner gerichtet. Zur Regelung einfacher logistischer Mehrwertleistungen, die oft auf Zuruf erbracht werden, wurden die Logistik-AGB erarbeitet, die hierfür ergänzend zu den ADSp vereinbart werden sollten. 2

14 Logistikverträge Beispiele für logistische Zusatzleistungen: Aufbau von Verkaufsdisplays und Preisauszeichnung der Waren Erledigung des Bestellmanagements eines Händlers Montage eines kpl. Armaturenbretts für die Automobilproduktion Umstellung elektrischer Geräte auf eine andere Spannung Austausch von Decodern in Fernsehgeräte aus Fernost Montage/Demontage von Maschinen- oder Industrieanlagen Vermischen von 2 Produkten in einem bestimmten Mengenverhältnis Aufbügeln und Finishen von Textilien Die ADSp sollen nicht vereinbart werden von Unternehmen, die ausschließlich spezielle Leistungen erbringen wie: Verpackungsarbeiten, Beförderung oder Lagerung von Umzugsgut, Kran- oder Montagearbeiten, Befördern oder Lagern abzuschleppender oder zu bergender Güter Schwer- und Großraumtransporte. Für derartige Spezialunternehmen gibt es am Markt speziellere AGB. Auftrag, Übermittlungsfehler, ausgeschlossene Güter Ein Auftrag oder eine Weisung kann formlos erfolgen, sofern nicht die ADSp oder das Gesetz ausnahmsweise eine schriftliche Information vorschreibt. Im Streitfall muss jede Partei Beweis dafür antreten, was man der anderen Partei gesagt haben will. Bei komplizierten oder umfangreichen Aufträgen empfiehlt es sich, eine Beweisurkunde durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zu schaffen. Denn das Schweigen des Empfängers auf eine Auftragsbestätigung bedeutet unter Kaufleuten Zustimmung. Ausgeschlossene Güter: Der Spediteur braucht keine Güter anzunehmen, die Nachteile für andere Güter oder Personen zur Folge haben können. Die entsprechenden Angaben muss daher der Auftraggeber machen. Um folgende Güter handelt es sich hierbei: lebende Tiere und Pflanzen, leicht verderbliche Güter, gefährliche Güter, besonders wertvolle und (deshalb) diebstahlgefährdete Güter. Die Information über gefährliche bzw. diebstahlgefährdete Güter muss nach Gesetz und ADSp schriftlich erfolgen! Denn diese Produktgruppen beinhalten ein höheres Schadenrisiko. 3

15 Besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Güter: Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung anzugeben, ob es ich um die nachfolgenden Güter handelt: Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente, Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und Zubehör Alle Güter mit einem Wert von mehr als 50 /kg. Besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Güter: Wenn der Spediteur über den hohen Wert informiert wurde, muss er entscheiden, ob er den Auftrag annehmen will. Zur Entscheidungsfindung sind zwei Fragen zu beantworten: Habe ich Versicherungsschutz für derartige Güter? Bin ich in der Lage, besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz dieser Güter vor Diebstahl zu bieten? Die Rechtsfolgen fehlender Information: Der Spediteur kann die Annahme des Gutes verweigern, bereits übernommenes Gut zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten oder nachträglich eine zusätzliche Vergütung für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen verlangen. Verpackungs- u. Markierungspflicht des Auftraggebers Alle dem Spediteur übergebenen Packstücke sind mit den Angaben zu versehen, die für eine ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich sind. Diese Angaben müssen auch in den Begleitpapieren enthalten sein, damit eine Zuordnung der Papiere zu den Packstücken möglich ist. Zu den Markierungspflichten gehört auch die Angabe des richtigen Bruttogewichtes. Packstücke sind so zu verschließen, dass sie nicht geöffnet werden können, ohne das dies Spuren hinterlässt. Paletten sind zu verschweißen! Umwicklung mit Folie reicht nicht aus. 4

16 Verpflichtung zur Schnittstellenkontrolle Schnittstellen sind: der Übergang der Obhut von einer Rechtsperson auf eine andere (1. und 2. Schnittstelle) am Ende einer jeden Beförderungsstrecke (3. Schnittstelle) Kontrollpflicht des Spediteurs An den Schnittstellen sind zu kontrollieren: Vollzähligkeit, Unversehrtheit sowie die Identität Bei verplombten Fahrzeugen oder Wechselbrücken muss die Unversehrtheit der Plombe geprüft werden. Fehlmengen oder Beschädigungen sind in den Frachtpapieren zu dokumentieren. Lieferfristvereinbarungen Mangels Vereinbarung werden Lieferfristen nicht gewährleistet. Lieferfristvereinbarung bedeutet eine verbindliche Fahrplanauskunft des Spediteurs. Verspätung löst eine begrenzte Haftung aus, es sei denn, dass der Spediteur diese mit der äußersten zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Lieferfristgarantie führt zu einer Haftung des Spediteurs, egal aus welchem Grunde die Verspätung erfolgte. Angebote des Spediteurs Ein individuelles Angebot gilt nur solange, wie sich die Kalkulationsgrundlagen für den Spediteur nicht geändert haben. Bei Auftragserteilung hat der Kunde auf das ihm vorliegende Angebot Bezug zu nehmen! Allgemein gehaltene Angebote (Werbeofferte) gelten nur, wenn es sich um Güter normaler Beschaffenheit handelt (z.b. nicht für Sperrgut). Darüber hinaus ist bei einer Lieferfristgarantie die Haftung des Spediteurs unbegrenzt und durch keine Versicherung gedeckt. 5

17 Fälligkeit von Spediteurrechnungen Rechnungen des Spediteurs sind sofort nach Zugang fällig. Der Kunde gerät nach BGB - ohne dass es einer Mahnung bedarf - 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Die 30-Tage-Frist kann dadurch verkürzt werden, dass der Spediteur den Kunden mahnt und in dieser Mahnung eine Zahlungsfrist setzt. Der Spediteur kann nach Fristablauf Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 8% gegenüber Kaufleuten und 5% gegenüber Verbrauchern über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Aufrechnung zwischen Spediteur und Auftraggeber Kunde Frachtrechnung Spediteur Schadenrechnung Die Verrechnung von Frachtforderungen des Spediteurs mit Schadenersatzforderungen des Auftraggebers ist nach dem BGB nur bei Vorliegen von 3 Voraussetzungen zulässig: 1. Es muss sich um gleichartige Forderungen handeln. 2. Es muss sich um gegenseitige Ansprüche handeln. 3. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Aufrechnung fällig sein. Ablieferung des Gutes / Nachnahme Der Spediteur darf die Güter an jede Person aushändigen, die sich in den Räumen des Empfängers aufhält und den Anschein erweckt, zum Geschäft oder Haushalt des Empfängers zu gehören. Hat der Auftraggeber eine Nachnahmeweisung erteilt, darf das Gut nur abgeliefert werden, wenn der Empfänger den Nachnahmebetrag in bar bezahlt. Spediteurhaftung im Umfang der ADSp Grundaussage: der Spediteur haftet, auch wenn die ADSp vereinbart sind, im Umfang der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des HGB oder des internationalen Frachtrechts. Wenn der Spediteur nach den Bestimmungen des HGB haftet, ergeben sich durch die ADSp jedoch folgende vom Gesetz abweichende Haftungsbegrenzungen: 6

18 Haftung als Schreibtisch- Spediteur Ziff. 22, 23.3: 3-facher Betrag dessen, was bei Verlust zu zahlen wäre, max. jedoch je Schadenfall Versicherung des Gutes Haftung als vertraglicher Frachtführer Ziff. 23: Güterschäden: je Schadenfall: 5 /kg bei Güterschäden im Umschlagsbereich 2 SZR/kg bei multimodalen Transporten mit Beteiligung eines Seeschiffs bei unbekanntem Schadenort max. jedoch 1 Mio., mindestens aber 2 SZR/kg je Schadenereignis: 2 Mio., mindestens aber 2 SZR/kg Versicherungen die der Spediteur nur auf Wunsch des Kunden einzudecken hat (Ziff. 21 ADSp) Das sind: Transport- und Lagerversicherungen Die Transportversicherung deckt nur Güterschäden (Beschädigung und Verlust), die während der Beförderung eines Gutes vom Absender zum Empfänger ("von Haus zu Haus") aus einer von außen kommenden Transportgefahr entstehen können. Reine Vermögensschäden und Güterfolgeschäden können über eine Zusatzdeckung in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Dies ist wegen der starken Haftungsbegrenzungen für Verspätung und des Haftungsausschlusses für Güterfolgeschäden sinnvoll. Die Transportversicherung ersetzt Schäden ohne jeglichen Abzug (Franchise - Selbstbeteiligung). Die Transportversicherung kann als Allgefahrendeckung (volle Deckung) oder als Strandungsfalldeckung (eingeschränkte Deckung) abgeschlossen werden. Macht der Auftraggeber keine Angaben über den Umfang des Versicherungsschutzes, hat der Spediteur die volle Deckung zu wählen. Versicherungssumme ist der Wert des Gutes am Bestimmungsort. Warum ist der Abschluss einer Transportversicherung für Absender/Empfänger sinnvoll? Das Frachtrecht beinhaltet Haftungsbegrenzungen. Der Frachtführer haftet nicht für unabwendbare Ereignisse, verdeckte Schäden sowie Be-/Entladefehler des Absenders/Empfängers. 7

19 Die Lagerversicherung versichert die Risiken, denen gelagerte Gütern bei verfügten Lagerungen ausgesetzt sind. Die Lagerversicherung ersetzt nur Güterschäden, die ihre Ursache in einem der folgenden Ereignisse haben: 1. Feuer 2. Leitungswasser 3. Einbruchdiebstahl 4. Sturm/Hagel. Warum ist die Lagerversicherung für den Einlagerer sinnvoll? Form der Versicherungsbesorgung: "Versicherung für fremde Rechnung". Der Spediteur als Versicherungsnehmer schließt mit einem Versicherer seiner Wahl einen Versicherungsvertrag ab. Versicherter aber ist der jeweilige Auftraggeber des Spediteurs. Der Lagerhalter haftet nach dem HGB-Lagerrecht nur für verschuldete Schäden. Der Versicherungsschutz aus der Lagerversicherung erstreckt sich auf Gefahren, die meist ohne Verschulden des Lagerhalters Schäden auslösen. Die Lagerversicherung kann als kurzfristige oder langfristige Versicherung abgeschlossen werden. Versicherer Spediteur Auftraggeber Bei der Versicherungsbesorgung über eine Spediteur-Transport- Generalpolice sind zu beachten: Prämiensätze, differenziert nach Warengruppen, Länderrelationen und Beförderungsmitteln, Höchstversicherungssumme und Mindestprämie je Sendung, die Versicherungssteuer bei Inlandstransporten und Lagerungen, der Katalog der ausgeschlossenen Güter. Dem Auftraggeber dürfen die Prämien nur in der Höhe in Rechnung gestellt werden, wie sich das aus der Prämientabelle des Versicherers ergibt. 8

20 Haftungsversicherung des Spediteurs (Ziff. 29 ADSp) Der Spediteur ist nach Ziff. 29 ADSp verpflichtet, die ihn treffende vertragliche Haftung durch eine spezielle Haftpflichtversicherung abzudecken >> Verkehrshaftungsversicherung. Gegenstand dieser Versicherung ist die vertragliche Haftung des Spediteurs aus den Tätigkeiten, die in der Betriebsbeschreibung erfasst sind. Umfang des Versicherungsschutzes: Die Versicherung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden oder zur Minderung eines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens Schadenfeststellungskosten Ausgeschlossene Verträge, Leistungen und Güter: Die Versicherer schließen Verträge über Güter, die sie für besonders schadenanfällig (insbes. diebstahlgefährdet) halten, und speditionsunübliche Logistikleistungen vom Versicherungsschutz aus. Diese Ausschlüsse können aufgrund von Zusatzvereinbarungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Obliegenheiten: Unter Obliegenheiten versteht man bestimmte Verhaltensweisen, die der Spediteur beachten muss. Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor und nach Eintritt eines Schadenfalles. Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalles beschreiben Verhaltensweisen, die der Schadenverhütung dienen. Die Obliegenheiten, die nach Eintritt eines Schadens zu beachten sind, sollen den Versicherer in die Lage versetzen, frühzeitig an der Schadenabwicklung mitzuwirken zu können. 9

21 Obliegenheiten, die vor Eintritt eines Schadens zu erfüllen sind. Risikofaktor Technik Risikofaktor Mensch Risikofaktor Recht Risikofaktor Subunternehmen Begrenzung der Versicherungsleistung: Die Ersatzleistungsverpflichtung des Versicherers wird durch verschiedene Versicherungssummen begrenzt. Es werden Begrenzungen festgelegt je Schadenfall, je Schadenereignis, je Versicherungsjahr und für qualifiziertes Verschulden. Selbstbeteiligung des Spediteurs: Der Versicherer kann mit dem Spediteur eine Selbstbeteiligung in beliebiger Form und Höhe vereinbaren. Folgende SB-Regelungen sind üblich: 15% des ersatzpflichtigen Schadens, mindestens 125/150, max ; bei Inventurdifferenzen gelten 500/600 als 1 Schadenfall. Sofern ein Regress gegenüber dem schadenverursachenden Subunternehmer möglich ist, fällt für den Spediteur keine Selbstbeteiligung an, weil er oder sein Versicherer ja den Schaden an den Subunternehmer weiter belastet. Wirtschaftlicher Nutzen einer Selbstbeteiligung: Jeder Schaden, den ein Spediteur über seine Versicherung abwickeln lässt, kostet ihm mindestens das doppelte an Versicherungsprämie. Daher lohnen hohe SBs, wenn ein Spediteur mit einer überschaubaren Anzahl betragsmäßig kleiner Schäden rechnen muss. 10

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