AGB und Hinweis zur Anlagevermittlung von Kunden an IG Markets plc durch IG Markets Deutschland AG

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1 Königsallee 50 D Düsseldorf Telefon Telefax Vorstand: Andreas Ruether, Cornelia Fichtel AGB und Hinweis zur Anlagevermittlung von Kunden an IG Markets plc durch IG Markets Deutschland AG 1. Die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG, Düsseldorf, als Anlagevermittler IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG stellt als Anlagevermittler den Kontakt zwischen interessierten Anlegern und dem kontoführenden Institut IG Markets, London her. Die Firma IG Markets (Deutschland) AG betreibt Anlagevermittlung im Sinne des 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG. Die Gesellschaft übt diese Tätigkeit ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Firma IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH, Düsseldorf, aus. Die Gesellschaft betreibt keine weiteren Dienstleistungen im Sinne des 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG. Die Firma Falcon Asset Management GmbH übernimmt die zivilrechtliche Haftung gegenüber jedem Kunden im Hinblick auf die von der Gesellschaft vermittelten Wertpapierhandelsaufträge. Die Firma IG Markets (Deutschland) AG ist für die Falcon Asset Management GmbH im Wege der offenen Stellvertretung tätig. Die IG Markets (Deutschland) AG erbringt keine Vermögensverwaltungsdienstleistungen (Finanzportfolioverwaltung) und ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern zu verschaffen. 2. Die Kontaktaufnahme mit der IG Markets Interessierte Anleger, die sich über die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG bei der IG Markets registrieren lassen wollen, wenden sich zunächst an die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG. Wollen sie in einer vermittelten Anlageform tätig werden, sind zunächst die entsprechenden Informationsunterlagen und Risikohinweise des vermittelnden Unternehmens auszufüllen. Nach Übersendung derselben werden dem interessierten Anleger dann direkt die entsprechenden Vertragsunterlagen zugesandt. Der interessierte Anleger füllt die Unterlagen aus und sendet diese an die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG. Die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und steht auch für Nachfragen bezüglich der Ausfüllung der Unterlagen zur Verfügung. Die Unterlagen werden dann von der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG an die IG Markets weiterleitet. 3. Vertragsabschluss direkt der IG Markets plc. (UK) Der zur Durchführung der Anlagegeschäfte (Handel mit Contracts for Differences CFD) erforderliche Kontoführungs- und Brokeragevertrag kommt ausschließlich zwischen IG Markets plc (UK) als Betreiber der Handelsplattform ( und dem Anleger zustande. Die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG fungiert bei diesem Vertrag als Anlagevermittler, ist jedoch nicht als Partei an diesem Vertrag beteiligt. 4. An den Broker zu entrichtende Gebühren (Kommissionen, etc.) Nach Überprüfung der durch die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG an die IG Markets übersandten Vertragsunterlagen betreffend den Vertrag zwischen IG Markets und dem Anleger erhält dieser von der IG Markets eine Kundenbegrüßung. In dieser ist neben den notwendigen Kontoverbindungen zur Überweisung des Investitionsbetrages auch eine auf Grundlage der in dem Gespräch des Anlegers mit seinem Kundenberater vereinbarten Gebühren erstellte Gebührenordnung enthalten (Preis- Leistungsverzeichnis). 5. Keine Beratungstätigkeit der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG Die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG ist grundsätzlich nur als Vermittler tätig. Sie leistet keine laufende Anlageberatung und keine Vermögensverwaltung. Sie steht den vermittelten Anlegern und Interessenten der Gesellschaft jedoch für alle Fragen zur Kontoeröffnung und zur Kontoführung telefonisch zur Verfügung. 6. Keine rechtliche und steuerliche Beratung Mit der Vermittlungstätigkeit von der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG ist weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung über den Vertrag, den der Anleger mit IG Markets plc. (UK) abschließt, verbunden. Es obliegt ausschließlich dem Anleger, den abzuschließenden Vertrag zu prüfen, bzw. mit seinem Rechtsanwalt/Steuerberater vorab zu besprechen. 7. Informationen über die Risiken durch IG MARKETS plc. IG Markets bietet dem interessierten Anleger unterschiedliche Anlageprodukte an. Ihrer diesbezüglichen Aufklärungsverpflichtung als Vermittler kommt die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG durch die beiliegenden spezifischen Informationen und Risikohinweise nach. Bei Interesse an einer Vermittlung eines oder mehrerer Produkte bittet IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG als Nachweis der Kenntnisnahme der entsprechenden Risikohinweise, diese an den vorgeschriebenen Stellen zu Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 1 von 14

2 unterschreiben und jeweils ein unterschriebenes Original zurückzusenden. IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG vermittelt lediglich die Produkte, die nach Erkenntnissen aus der Kategorisierung des Kunden (Vorerfahrung / Anlageziele) für den interessierten Anleger geeignet sind. 8. Ausländisches Recht/ Ausländischer Gerichtsstand für Verträge mit IG MARKETS plc. (UK) Die mit IG Markets plc. (UK) abgeschlossenen Verträge unterliegen dem britischen Gerichtsstand. Dies kann bei Auseinandersetzungen mit der IG Markets dazu führen, dass Rechtsstreitigkeiten im Ausland nach dem dort geltenden Recht durchgeführt werden. 9. Deutsches Recht für die Vermittlungstätigkeit der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG Die durch die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG durchgeführte Vermittlung von Interessenten zur IG MARKETS plc. unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Ich erkläre mein Einverständnis zum Inhalt dieses Schriftstückes. Datum, Unterschrift Name in Druckbuchstaben Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 2 von 14

3 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften, im Währungshandel sowie in Contracts for Difference (CFDs) Jedes Börseninvestment ist mit besonderen Risiken behaftet. Bei Börsentermingeschäften wie dem Handel mit Optionen und Futures sowie Geschäften in CFDs und Währungen ist immer ein Totalverlust des Kapitaleinsatzes möglich. Je nach Handelsposition gibt es auch ein unbegrenztes Verlustrisiko, bei dem mehr als das eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Wir warnen an dieser Stelle ausdrücklich davor, ohne hinreichende vorherige Aufklärung und Informationen Termingeschäfte, Geschäfte in CFDs oder Währungen zu tätigen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kapitalanlagen in Termingeschäften oder CFDs und Währungen aufgrund der hohen Risiken nur als Ergänzung zu Ihren konservativen Anlagen geeignet sind. Wir fordern Sie daher dazu auf, sich von Ihrem Kundenberater detailliert über die Risiken aufklären zu lassen. Gehen Sie nur solche Verpflichtungen ein, die selbst beim schlimmsten anzunehmenden Ereignis nicht Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Ergänzende allgemeine Risikohinweise für Termingeschäfte, im Währungshandel sowie in Contracts for Difference (CFDs) Bei Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, Geschäften mit CFDs oder Währungen kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften, Geschäften in CFDs oder Währungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. (z.b. DAX) sind. Käufer und Verkäufer tauschen Anund Verkaufskurs eines Kontraktes und erwerben somit das Recht auf die Differenz. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Glattstellung des Geschäfts besteht. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Hiermit erkläre ich, die obige Risikoaufklärung gelesen und verstanden zu haben. Name in Druckbuchstaben Datum, Unterschrift Ihr Verlustrisiko steigt erheblich, wenn Sie für Ihre Börsentermingeschäfte, Geschäfte in CFDs oder Währungen einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Geschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten (Wechselkursrisiko) Die speziellen Risiken bei Geschäften in Contracts for Difference (CFDs) Das Geschäft: Bei Contracts for Difference findet ausschließlich ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kontrakte auf Aktien mit hoher Marktkapitalisierung, die in der Regel Rechnungsbestandteil großer Aktienindizes Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 3 von 14

4 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (eingeschlossen sind Warentermingeschäfte) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Finanztermingeschäft eingehen will, muss über die hohen Risiken bei Finanztermingeschäften informiert sein. In dem Begriff Finanztermingeschäfte sind im Folgenden immer auch Warentermingeschäfte mit eingeschlossen. A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (einschließlich Warentermingeschäfte) Das Wertpapierhandelsgesetz ( 37d Abs.1) sieht vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren: Verfall oder Wertminderung Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, je größer kann Ihr Risiko sein. Unkalkulierbare Verluste Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollten (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. Zusätzliches Verlustpotenzial bei Kreditaufnahme oder aus Wechselschwankungen Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten. 1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis. Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z.b. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Preisentwicklung. Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten. 2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.b. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter oben 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz - das ist der für die Option gezahlte Preis - liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Börsentermingeschäften mit Erfüllung per Termin. B: Die Risiken bei den einzelnen Geschäften II. Verkauf von Optionen und Börsentermingeschäften mit Erfüllung per I. Kauf von Optionen Termin Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 4 von 14

5 1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird. Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Börsentermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. 3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.b. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziffer 1. und 2. dieses Abschnittes II. beschrieben ist. III. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich Das Geschäft: Bei manchen Börsentermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderte Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäftes besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. C: Weitere Risiken aus Börsentermingeschäften I. Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko Das Geschäft: Wenn Sie ein Börsentermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit (z.b. Euro) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z.b. bei Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 5 von 14

6 Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Wechselkursschwankungen können -den Wert der erworbenen Option verringern -den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Börsentermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsentermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen. -den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Börsentermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Börsentermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, sodass Ihnen ein Verlust entsteht. III. Inanspruchnahme von Kredit Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Lieferoder Zahlungsverpflichtungen aus Börsentermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Börsentermingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredites auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwartenden Gewinne Verluste eintreten. IV. Nachschussverpflichtungen Bei Abschluss von Termingeschäften und beim Verkauf von Optionen müssen Sie eine Sicherheit stellen, Einschuss oder Margin genannt. Reicht dieses Margin bei Kursverlusten zur Sicherheit nicht aus, müssen Sie entweder auf Aufforderung unverzüglich nachschießen, also weiter Sicherheiten stellen, oder Ihre Position im Markt wird liquidiert. Nachschussverpflichtungen können weit über gestellte Sicherheiten hinausgehen und ihr gesamtes sonstiges Vermögen erfassen. Zwangsliquidationen mangels Nachschuss können zu erheblichen Verlusten führen, die über die gestellten Sicherheiten weit hinausgehen können. D. Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.b. Optionsschein) verbrieft sind. I. Andienung und Lieferung Es ist zu beachten, dass der Verkäufer per Termin während der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Käufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an den innerhalb der Börse festgelegten Lieferorten erfolgt an dem danach vom Verkäufer bestimmten Lieferort in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitätsspanne nach vorheriger Ankündigung. Dabei kann der Verkäufer den genauen Lieferzeitpunkt frei wählen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankündigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (note of delivery). Ihr Risiko: Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Käufer darin, sich einer plötzlichen Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen. Als Verkäufer können Sie sich beim Auslaufen eines Kontraktes plötzlich mit einer Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Außerdem kann sich der Verkäufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankündigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe dieser Lieferung. Die Ware muss dann auf dem jeweiligen Kassamarkt zu den dortigen Bedingungen erworben oder verkauft werden. Hier können noch zusätzlich die Kosten der dortigen Marktteilnehmer anfallen. II. Abnahmeverpflichtung Das Risiko erhöht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, dass man bei einem Warentermingeschäft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsächlich abnehmen und vollständig bezahlen sowie die sich Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 6 von 14

7 daraus ergebenden erheblichen zusätzlichen Lagerund Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im Vorhinein nicht bestimmbar und geht weit im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen. III. Lieferungsverpflichtung Im Falle der Lieferungsverpflichtung bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellten Warentermingeschäft müssen Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualität kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten müssen von Ihnen zusätzlich getragen werden. Dieses Kostenrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaig geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen. IV. Prognose der Preisentwicklung Bei Waren ist die zukünftige Preisentwicklung aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren besonders schwer abzuschätzen. Es können insbesondere wegen nicht vorhersehbarer Umstände (z.b. Naturkatastrophen), die aber erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben, die Vorhersagen des künftigen Angebotsvolumens sehr erschwert sein. Auch die Nachfrage nach Waren kann starken Schwankungen unterliegen und ist nur schwer vorhersehbar. E. Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.b. Optionsschein) verbrieft sind. Spezielle Risiken aus Finanztermingeschäften (eingeschlossen sind Warentermingeschäfte) Wenn jemand Termingeschäfte abschließt, muss er zusätzlich die folgenden speziellen Risiken berücksichtigen. Ohne Kenntnis dieser bestehenden Risiken sollten keine Termingeschäfte durchgeführt werden. 1. Risiken des Geschäfts a) Die aus diesen Geschäften vom Kunden erworbenen befristeten Rechte können verfallen (Risiko des Totalverlustes) oder eine Wertminderung erleiden. Dies ist kein Ausnahmefall, sondern kommt per Saldo sogar überwiegend vor. b) Das Verlustrisiko besteht bei gekauften Optionen in der aufgewendeten Optionsprämie und den erhobenen Kosten. c) Bei anderen Termingeschäften (Futures) und dem Verkauf von Optionen kann das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und kann auch weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein. Leistet der Auftraggeber diese bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Termingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen erfassen, da das Schuldrisiko nie im Voraus bestimmbar ist. d) Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Termingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stopporders). e) Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn die Geschäfte in einer ausländischen Währung oder einer ausländischen Rechnungseinheit abgewickelt werden (Währungsrisiko). f) So genannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen. 2. Risiken von Transaktionskosten a) Die Kosten für unsere Tätigkeit oder die anderer eingeschalteter Finanzdienstleister haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte. Aufschläge, Disagien und Provisionen auf den oder neben dem Börseneinsatz beeinträchtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch die entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurückverdient werden müssen. Die zu entrichtende Kommission/Courtage kann bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.b. Optionen aus Geld und/oder bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Der professionelle Börsenhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 7 von 14

8 Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den professionellen Börsenhandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des professionellen Börsenhandels nicht berücksichtigt. Je höher deshalb die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation nach der Realisierung anfänglicher Verluste ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen. b) Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Termingeschäftes notwendig, um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen während der Laufzeit dieser Geschäfte vorkommen. Auch bei erneuten weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften können die zur Erlangung eines Per-Saldo-Gewinnes erforderlichen Marktbewegungen sich zu Höhen potenzieren, die nicht nur einen Gewinn am Ende der Spekulation ausschließen, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führen. c) Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit Transaktionskosten können im Verhältnis zum Markteinsatz absolut zu hoch oder aber relativ zu hoch sein, und zwar aufgrund zu häufigen Ein- und Ausstiegs in und aus den Geschäften. Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Beratung des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters haben, der einen Anteil an den Provisionen erhält (Provisionsschinderei bzw. Churning). Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäfts kalkuliert sind (z.b. Stopp Order). Dies kann zu einem hektischen Einund Aussteigen führen, mit der Folge von immer neuem Anfall der Kosten, die dann den Einsatz auffressen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert. d) Kreditkostenrisiko Termingeschäfte sind keine taugliche Kreditgrundlage. Sie sollten in keinem Fall mit Kredit finanziert werden. Misslingt die Spekulation, muss nicht nur der Kredit zurückbezahlt werden, sondern zusätzlich die Zinsen. Der Verlust wird dadurch nochmals größer. 3. Risiken in der Person des Vertragspartners und bei der Einschaltung von Dritten (Kontenbevollmächtigten) In der Person Ihres Vertragspartners, des konto- / depotführenden Brokers, besteht ein Insolvenzrisiko. Ferner besteht ein Verwertungsrisiko, weil der Broker berechtigt ist, sein Kundenvermögen nach Maßgabe bestimmter Regeln zu verleihen und als Pfand für eigene allgemeine Kredite zu verwenden. Diese Risiken sind nicht abgesichert, wenn der kontoführende Broker keiner Anlegerentschädigungseinrichtung angehört. Bei der Einschaltung eines Dritten (Kontenbevollmächtigten), der - etwa als Vermögensverwalter - umsatzabhängige Vergütungen erhält, besteht das Risiko, dass er aufgrund seines Vergütungsinteresses wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Transaktionen durchführt (Spesenschinderei). Die hier bestehende Interessenkollision des kontoführenden Dritten, der einerseits zu einer sachgerechten Kontoführung verpflichtet ist und andererseits möglichst hohe Vergütung erhalten möchte, stellt eine zusätzliche Risikolage dar. 4. Unvermeidbarkeit der Risiken Wenn Ihnen jemand erklärt, die obigen Risiken seien im konkreten Fall nicht vorhanden, so handelt er unbefugt. Die obigen Risiken lassen sich weder durch Beratung noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme sicher ausschließen, sondern bestehen in jedem Fall. Nach 37d Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz können Sie die genannten Geschäfte nur dann verbindlich abschließen, wenn Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie über die Risiken von Finanztermingeschäften (einschließlich Warentermingeschäfte) schriftlich informiert wurden. Ort, Datum Ihre Unterschrift Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 8 von 14

9 Zugehörigkeit des Haftungsgebers der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG zu einer Entschädigungseinrichtung Der Haftungsgeber der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach , Berlin, an. Nach 23a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) ist die Gesellschaft verpflichtet, Kunden über nachfolgenden Sachverhalt zu informieren. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils Euro pro Gläubiger schützt. Der Anspruch auf Entschädigung setzt jedoch die Liquidität der Entschädigungseinrichtung voraus. Es kann der Fall eintreten, dass bei einer hohen Anzahl von gleichzeitig auftretenden und festgestellten Entschädigungsfällen die Einlagen des Fonds nicht ausreichen, um alle Fälle zu bedienen, so dass Sie trotz des rechtlichen Bestehens eines Entschädigungsanspruches tatsächlich keine oder nur eine anteilige Entschädigung erhalten. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Zu den genannten Finanzinstrumenten gehören Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussund Optionsscheine, Derivate etc. Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach Höhe und Umfang der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs sind der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls zugrunde zu legen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates und nicht auf Euro lauten. Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der genannten Obergrenze auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche. Von IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. hierzu gegebenenfalls 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, abgedruckt im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998, Teil I, Seite 1842 ff.). Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung. Die vorstehende Informationen habe ich vollständig zur Kenntnis genommen und bestätige dies durch meine nachfolgende Unterschrift. Ort, Datum Unterschrift des Kunden Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 9 von 14

10 Zusätzliche Risikoinformation für Kunden, die Differenzhandelsgeschäfte (CFD s) tätigen Diese Hinweise werden Ihnen gemäß 37d Wertpapierhandelsgesetz vor Abschluss von Geschäften gemäß dem Differenzhandelsvertrag bereitgestellt. Wir informieren Sie im Rahmen dieser Hinweise über die mit dem gemäß dem Differenzhandelsvertrag abgeschlossenen Geschäfte verbundenen wirtschaftlichen Verlustrisiken. Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrem Schutz ist es vor Erteilung eines Auftrages aus dem Differenzhandelsvertrag zwingend erforderlich, dass Sie der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG diese Informationsschrift korrekt ausgefüllt, datiert und unterschrieben zurücksenden. Diese Hinweise erläutern Ihnen die Risiken und sonstigen bedeutsamen Aspekte von derivativen Produkten, wie z.b. Terminkontrakten, Optionen und Differenzkontrakten. Sie sollten keine Differenzhandelsgeschäfte eingehen, wenn Sie die Art dieser Geschäfte und das Ausmaß des mit diesen Geschäften verbundenen Risikos nicht kennen. Sie sollten sich zudem ausreichend Informationen beschaffen, um eine fachlich und rechtlich gut fundierte Entscheidung treffen zu können, ob das jeweilige Geschäft nach Ihrer eigenen Finanzlage und Ihrem eigenem Anlagehorizont für Sie geeignet ist. Insbesondere weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass z.b. eine "Spread-Position" oder ein "Straddle" genauso risikoreich sein können, wie eine einfache "Long"- oder "Short"-Position. Auch wenn Differenzhandelsgeschäfte (derivative Instrumente) zur Streuung des Anlagerisikos eingesetzt werden können, sind diese für viele Investoren ungeeignet. Die einzelnen Arten von Differenzhandelsgeschäften beinhalten einen unterschiedlichen Risikoumfang. Wenn Sie eine Entscheidung zum Abschluss eines bestimmten Differenzhandelsgeschäftes treffen, sollten Sie sich folgender Kernpunkte bewusst sein. A. Grundsätzliche Verlustrisiken (1) Differenzhandelsgeschäfte verschaffen Ihnen stets nur befristete Rechte, die verfallen oder an Wert verlieren können. Das Risiko des jeweiligen Geschäftes steigt, je kürzer seine Laufzeit ist. (2) Das Verlustrisiko aus Differenzhandelsgeschäften kann unbestimmbar sein und neben den von Ihnen geleisteten Sicherheiten auch Ihr sonstiges Vermögen erfassen. (3) Die Risiken aus Differenzhandelsgeschäften können möglicherweise nur bei Inkaufnahme zusätzlicher Verluste ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. (4) Haben Sie für den Abschluss von Differenzhandelsgeschäften einen Kredit in Anspruch genommen oder handelt es sich bei dem Differenzhandelsgeschäft um ein Geschäft in ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit, so ist generell von einem höheren Verlustrisiko auszugehen. B. Terminkontrakte (1) Transaktionen mit Terminkontrakten umfassen die Verpflichtung, ein Kontrakt-Basisobjekt per Termin zu verkaufen oder zu kaufen, bzw. in manchen Fällen eine eingegangene Position bar auszugleichen. Sie sind mit einem großen Risiko verbunden. Mit Terminkontrakten ist oft eine Hebelwirkung verbunden. Dies bedeutet, dass eine kleine Einlage oder Anzahlung zu großen Verlusten wie auch Gewinnen führen kann. Dies bedeutet außerdem, dass eine relativ kleine Marktbewegung zu einer stark überproportionalen Wertveränderung Ihres Investments führen kann. Dieser Effekt kann sich für Sie nachteilig oder günstig auswirken. Für Transaktionen mit Terminkontrakten kann eine Sicherheitseinlage erforderlich sein und Sie sollten sich der damit verbundenen Auswirkungen, die im Absatz (5) unten beschrieben werden, bewusst sein. Optionen (2) Es existieren viele verschiedene Arten von Optionen, die je nach ihren Bedingungen unterschiedliche Merkmale aufweisen Der Kauf von Optionen Der Kauf von Optionen ist weniger risikoreich als der Verkauf von Optionen. Dies begründet sich in dem Umstand, dass man bei einer nachteiligen Preisentwicklung des Basisobjektes die Option Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 10 von 14

11 einfach auslaufen lassen kann. Der maximale Verlust beschränkt sich auf die Prämie zuzüglich etwaiger Provisionen und sonstiger Transaktionsgebühren. Wenn Sie jedoch eine Kaufoption auf einen Terminkontrakt erwerben und diese Option später ausüben, werden Sie den Terminkontrakt erwerben. Dadurch setzen Sie sich den Risiken aus, die unter den Überschriften "Terminkontrakte" und "Margin-Transaktionen" beschrieben sind. Der Verkauf von Optionen Der Verkauf von Optionen ist mit einem wesentlich höheren Risiko verbunden als der Kauf von Optionen. Sie können dazu verpflichtet werden, die Deckungssumme zu erhöhen, um Ihre Position aufrecht zu erhalten, und Sie können einen Verlust erleiden, der von Ihnen erhaltene Prämien weit übersteigt. Durch den Verkauf einer Option verpflichten Sie sich rechtskräftig - unabhängig davon, wie weit sich der Marktpreis vom Ausübungspreis entfernt hat - das Basisobjekt zu kaufen oder verkaufen, wenn die Option Ihnen gegenüber ausgeübt wird. Sind Sie bereits im Besitz des Basisobjekts, zu dessen Verkauf Sie sich verpflichtet haben (so genannte "Gedeckte Kaufoptionen"), so ist das Risiko beschränkt. Wenn Sie das Basisobjekt nicht besitzen (so genannte "Ungedeckte Kaufoptionen"), kann sich das Risiko unbeschränkt auswirken. Nur erfahrene Personen sollten einen Verkauf von ungedeckten Optionen ins Auge fassen, und auch nur dann, nachdem komplette Angaben über die geltenden Bedingungen und das potenzielle Risiko sichergestellt worden sind. Differenzkontrakte (3) Terminkontrakte und Optionen können auch als Differenzkontrakte bezeichnet werden. Diese können in Optionen und Terminkontrakten auf dem FTSE-100 Index oder einem beliebigen anderen Index oder Aktie, wie auch in Währungs- und Zinsswaps bestehen. Im Gegensatz zu anderen Terminkontrakten und Optionen findet bei diesen Kontrakten ausschließlich ein Barausgleich statt. Das Investieren in einen Differenzkontrakt ist mit dem selben Risiko verbunden wie das Investment in einen Terminkontrakt oder eine Option diese Risiken wurden in den Absätzen (1) bzw. (2) beschrieben und Sie sollten sich dessen bewusst sein. Transaktionen mit Differenzkontrakten können auch eine Eventualverbindlichkeit beinhalten und Sie sollten sich der damit verbundenen Auswirkungen, die im Absatz (5) unten beschrieben werden, bewusst sein. Außerbörsliche Transaktionen (4) Es ist nicht immer erkennbar, ob eine Transaktion in einem bestimmten derivativen Produkt im Börsenhandel oder außerbörslich stattfindet. Bei außerbörslichen Transaktionen muss Ihr Händler Sie darauf hinweisen, bevor Sie eine solche Transaktion tätigen. Obwohl auf manchen außerbörslichen Märkten eine hohe Liquidität vorhanden ist, können Transaktionen in außerbörslich gehandelten oder "nichtübertragbaren" derivativen Produkten ein größeres Risiko beinhalten als das Investieren in auf einer Börse gehandelten derivativen Produkten, weil bei den ersteren die Börse fehlt, auf der man eine offene Position glattstellen kann. Es kann vorkommen, dass eine bestehende Position nicht glattgestellt, der Wert einer außerbörslich eingegangenen Position nicht festgestellt oder das Risiko nicht bewertet werden kann. Ankaufs- und Verkaufskurse müssen nicht quotiert werden und selbst wenn Quotierungen vorhanden sind, werden die Kurse von Händlern dieser Instrumente gestellt, wodurch es schwierig sein kann zu ermitteln, bei welcher Höhe ein Preis angemessen ist. Wenn Kontrakte auf Fremdwährungen lauten, wirken sich Wechselkursschwankungen auf das Gewinn- bzw. Verlustpotenzial aus. Märkte im Ausland (5) Auf Märkten im Ausland bestehen Risiken, die sich von den Risiken auf britischen Märkten unterscheiden. In manchen Fällen sind die Risiken größer. Wenn Transaktionen auf ausländischen Märkten getätigt werden, oder Kontrakte auf ausländische Währung lauten, wirken sich Wechselkursschwankungen auf das Gewinn- bzw. Verlustpotenzial aus. Transaktionen mit Eventualhaftung (6) Im Rahmen von Transaktionen, die eine Eventualhaftung umfassen, wobei eine Sicherheitseinlage vorgesehen ist, verpflichten Sie sich, eine Reihe von Zahlungen für den Kaufpreis zu leisten, anstatt den vollen Kaufpreis sofort zu bezahlen. Wenn Sie mit Differenzkontrakten handeln, hinterlegen Sie bei Ihrem Händler eine Sicherheitseinlage zur Eröffnung oder Aufrechterhaltung einer Position. Sie können einen Totalverlust der Sicherheitseinlage erleiden. Wenn sich der Markt für Sie nachteilig entwickelt, können Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 11 von 14

12 Sie aufgefordert werden, kurzfristig eine zusätzliche Sicherheitseinlage in beträchtlicher Höhe zu leisten, um die Position aufrecht zu erhalten. Wenn Sie die Verpflichtung nicht innerhalb der erforderlichen Frist erfüllen, kann Ihre Position mit einem Verlust liquidiert werden und Sie sind für alle daraus resultierende Defizite haftbar. Selbst wenn für eine Transaktion keine Sicherheitseinlage vorgesehen ist, kann sie unter bestimmten Umständen zur Leistung weiterer Zahlungen verpflichten, die über die bei Abschluss des Kontrakts gezahlten Beträge hinausgehen. Transaktionen in Kontrakten, die eine Eventualhaftung umfassen und nicht an einer anerkannten oder designierten Wertpapierbörse gehandelt werden, bzw. gemäß deren Vorschriften, können ein wesentlich größeres Risiko für Sie beinhalten. Hinterlegte Sicherheit (7) Wenn Sie bei Ihrem Händler eine Sicherheit hinterlegen, sollten Sie sich bei Ihrem Händler vergewissern, wie Ihre Sicherheit behandelt wird. Eine hinterlegte Sicherheit kann ihre Identität als Ihr Eigentum verlieren, sobald für Sie Geschäfte getätigt werden. Selbst wenn sich Ihre Geschäfte letztlich als Gewinn bringend erweisen sollten, kann es sein, dass Sie nicht dieselben Vermögensgegenstände zurückerhalten, die Sie hinterlegt hatten, und Sie müssen möglicherweise eine Barabfindung akzeptieren. Provisionen (8) Bevor Sie mit dem Handel beginnen, sollten Sie nähere Angaben über alle Provisionen und Gebühren, zu denen Sie sich verpflichten, einholen. Sollten Gebühren nicht in Geldbeträgen beziffert sein (sondern zum Beispiel als Handelsspread), sollten Sie eine deutliche schriftliche Erklärung anfordern, die passende Beispiele enthält, damit Sie nachvollziehen können, wie sich solche Gebühren konkret in Geldbeträgen auswirken. Handelsaussetzungen (9) Unter bestimmten Handelsbedingungen kann es schwierig oder unmöglich werden, eine Position zu liquidieren. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn Preisbewegungen so stark ausfallen, dass der Preis in einer Handelssitzung über eine Grenze steigt bzw. fällt, bei der eine Aussetzung oder Einschränkung des Handels ausgelöst wird. Die Erteilung eines Stop-Loss-Auftrags wird Ihre Verluste nicht unbedingt auf die gewünschten Beträge beschränken, weil die Marktbedingungen es unmöglich machen können, einen solchen Auftrag zum festgelegten Preis durchzuführen. Clearingstellen-Schutz (10) An vielen Börsen wird von der Börse oder ihrer Clearingstelle "garantiert", dass eine Transaktion durch Ihren Broker durchgeführt wird (oder die Drittpartei, mit der er für Ihre Rechnung handelt). Diese Garantie bietet dem Klienten, also Ihnen, jedoch in den meisten Fällen keinen Schutz. Sie kann Sie nicht schützen, wenn Ihr Broker oder eine andere Partei Ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht erfüllt. Auf Anfrage muss Ihnen Ihr Broker für ein börsengehandeltes derivatives Produkt, mit dem Sie handeln, den Schutz erläutern, der Ihnen gemäß der Clearing-Garantie zusteht. Für traditionelle Optionen gibt es keine Clearingstelle, ebenso nicht für diejenigen Instrumente, die nicht gemäß den Vorschriften einer anerkannten oder designierten Wertpapierbörse außerbörslich gehandelt werden. Insolvenz (11) Eine Insolvenz Ihres Händlers (der Partei, mit der Sie einen Kontovertrag geschlossen haben) oder seine Zahlungseinstellung kann dazu führen, dass ohne Ihre Zustimmung Positionen liquidiert oder glattgestellt werden. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Sie dieselben Vermögenswerte, die Sie als Sicherheit hinterlegt haben, nicht mehr zurückerhalten und Sie eine Barabfindung akzeptieren müssen, sofern diese verfügbar ist. Hinweis für österreichische Kunden Diese Anmerkung gilt für österreichische Kunden. Die von IG Markets Deutschland AG angebotenen und in Deutschland vertriebenen Dienste werden für Sie nicht von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, sondern von der deutschen Finanzaufsicht BAFin reguliert. Abhängig von den Informationen in diesem Hinweis, stimmen Sie allen relevanten Bedingungen in unserer Kundenvereinbarung, auf unserer Webseite ( in den Börsenvereinbarungen sowie in allen anderen relevanten Bedingungen für Falcon Produkte und Dienstleistungen zu. In dem Fall, dass es zwischen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Hinweis Unterschiede gibt, dann gilt ausschließlich die Information in diesem Hinweis. Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 12 von 14

13 Anmerkung für Schweizer Kunden Diese Anmerkung gilt für IG MARKETS DEUTSCHLAND AG-Kunden, die in der Schweiz wohnhaft sind. Die von IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG angebotenen Dienste werden für Sie von der deutschen Finanzaufsicht BAFin über den Haftungsgeber Falcon Asset Management GmbH reguliert. Die Dienste der kontoführenden Stellen werden von der englischen Finanzaufsicht Financial Services Authority kontrolliert. Alle von den kontoführenden Stellen angebotenen Dienste unterliegen dem englischen Recht. Für Information, die Sie auf der Falcon Webseite ( finden gilt folgendes: Diese Website dient rein zur Information und gibt keine Empfehlungen oder Investmentratschläge. Diese Informationen sind kein Verkaufprospekt (Prospectus) nach dem Artikel 625 (a) (für Aktien) oder 1156 (für Bonds/festverzinsliche Papiere) nach dem Schweizer Bundesgesetztes für Finanzverpflichtungen (Obligations). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass alle eingegangen Transaktionen zwischen Ihrer Person und der jeweiligen Depotstelle, die gegebenenfalls vermittelt werden, keinesfalls als Wetten oder Glückspiel verstanden werden. Daher sind diese Transaktionen und eingegangenen Geschäfte jederzeit rechtlich und wirtschaftlich bindend innerhalb des Rahmens des IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG Kundenvertrages. Der Handel mit CFD trägt ein hohes Investmentrisiko, und es ist möglich, dass dieses Produkt nicht für alle Investoren geeignet ist. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die unterliegenden Risiken vollständig verstehen. Falls notwendig bitten wir Sie unabhängig von uns Finanzratschlag über dieses Produkt einzuholen. IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG gibt keinerlei Finanzratschläge und handelt ausschließlich in Execution-only-Geschäftsbesorgung" (d.h. wir führen Ihre Anordnungen aus, geben Ihnen aber keine Ratschläge zum Handel). Ich habe vorstehende Hinweise gelesen und verstanden und möchte trotz der Warnhinweise mit CFDs handeln! Ort, Datum Unterschrift des Kunden Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 13 von 14

14 Informationen über besondere Verlustrisiken beim Daytrading im Rahmen des durch den Kunden durchgeführten eigenverantwortlichen Handels IG Markets plc. bietet Ihnen im Rahmen der Vermittlung durch die IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG die Möglichkeit des sog. Daytrading, indem Ihnen ermöglicht wird, in CFDs und sonstigen Finanzterminkontrakten durch Anwendung eines internetbasierten Orderroutingsystems oder telefonischer Übermittlung, kurzfristige Kursschwankungen zu nutzen. Dieser Begriff des sog. Daytradings bezeichnet Termingeschäfte (einschl. CFDs, Termingeschäfte in Devisen und Forex-Geschäfte), die während eines Tages geöffnet und wieder geschlossen werden. Solche Geschäfte können auch mehrmals im Laufe eines Tages durchgeführt werden. Daytrading ist mit hohen Gewinnchancen verbunden, birgt aber auch erhebliche Verlustrisiken. Daytrader, die Finanztermingeschäfte (einschl. CFDs, Termingeschäfte in Devisen und Forex-Geschäfte) abschließen, handeln in aller Regel sehr häufig und kurzfristig. Finanztermingeschäfte (einschl. CFDs, Termingeschäfte in Devisen und Forex-Geschäfte) sind hoch spekulativ und können zu einem Totalverlust der Anlage führen oder eine erhebliche Wertminderung erleiden. Das Verlustrisiko ist häufig nicht vorhersehbar und kann auch über eventuell geleistete Sicherheiten (»Margins«) hinausgehen. Aufgrund der genannten Risiken sollten diese Geschäfte niemals auf Kredit finanziert werden. Zu den allgemeinen Kosten kommen Transaktionskosten und sonstige Gebühren für die die Geschäfte ausführenden Broker hinzu. Da Daytrader sehr kurzfristig handeln, reduzieren diese Kosten die Gewinnchancen erheblich. Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang die Risikohinweise im Abschnitt»Weitergehende Risiken bei Finanztermingeschäften einschließlich CFDs«aufmerksam. Wir empfehlen nur solchen Personen das Daytrading, die über fundierte Sachkenntnisse im Finanzterminhandel verfügen und das Daytrading mit dem aufgrund der hohen Verlustgefahren erforderlichen Risikobewusstsein betreiben. IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG und IG Markets weisen Sie darauf hin, dass technische Störungen eintreten können, die den Zugang zu der von IG Markets zur Verfügung gestellten elektronischen Handelsplattformen ausschließen oder erheblich verzögern können. Der Kunde bestätigt, die vorgenannten Informationen zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Insbesondere bestätigt er in Kenntnis des Risikos einer relativ hohen Gebührenbelastung, dass das Daytrading gewünscht ist. Ort, Datum Unterschrift des Kunden Vermittlerhinweis und Aufklärung seitens der IG MARKETS (DEUTSCHLAND) AG GmbH - Seite 14 von 14

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