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2 Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz HR-Fachforum vom Karin Detmer Beyeler Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales

3 Karin Detmer Beyeler - Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales - Langjährige Erfahrung im Bereich Human Resources 3

4 Chronologie der Ausgangslage : Gleichstellungsgesetz : FGS stellt Handlungsbedarf fest : Wenige Vorfälle bekannt : Bekanntwerden von Missbrauchsfällen 4

5 Warum braucht es eine Kampagne? - Erfüllen von Arbeitgeberpflichten - Annäherung an ein heikles Thema - Reduktion von Verunsicherung - Fördern eines neuen Denkens - Schaffen eines neuen Zugangs 5

6 Personalleitbild - Vertrauen und Motivation durch Wertschätzung und persönlichen Anerkennung - Sicherstellen physischer und psychischer Gesundheit sowie persönlicher Integrität 6

7 Der Weg zum Ziel - Informations- und Schulungsmittel - Externe Ansprechstelle Ziele: Belästigungsfreies Klima Gegenseitiger Respekt Rat und Hilfe 7

8 8

9 Vorgehen 1. Prüfen des Konzepts / der Unterlagen 2. Schaffen einer externen Ansprechstelle 3. Verfassen des neuen Leitfadens 4. Start der Kampagne 5. Laufende Aktualisierung / Überarbeitung 9

10 1. Schritt: Überprüfung Konzept - Ansprechpersonen in den Direktionen - Neue Grundlagen und Rahmenbedingungen - Layout und Inhalte der Unterlagen 10

11 2. Schritt: Externe Ansprechstelle - Auflösen der bisherigen Organisation - Suche nach geeigneten Partnern - Kommunikation des Angebots 11

12 3. Schritt: Neuer Leitfaden - Seriös, verständlich und anschaulich - Prägnante Handlungsanweisungen - Klares Layout - Passende Bildsprache 12

13 Der Leitfaden 13

14 4. Schritt: Start Kampagne Juni 2011: HR-Fachforum - ab Juli 2011: Gadget: Kleber - August 2011: BEinfo-Beitrag: Kampagnen- Seite 14

15 Toiletten-Kleber und Papiertaschentücher 15

16 5. Schritt: - Anpassen des Konzepts und der Broschüre - Online-Kommunikation (Internet-Seite) - Publikation des Konzepts 16

17 Leporello neuer Leitfaden Zielgruppe: - Alle Mitarbeitenden der kant. Verwaltung Rechtliche Grundlagen: - Eidg. Gleichstellungsgesetz - Personalgesetz des Kt. BE - Personalverordnung des Kt. BE 17

18 Hauptbotschaft wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet! 18

19 Rolle der Vorgesetzten - Informieren der Mitarbeitenden - Sicherstellen eines belästigungsfreien Klimas - Handeln bei Klagen von Mitarbeitenden 19

20 Rolle der Personalverantwortlichen - Handeln bei Anfragen - Unterstützen disziplinarischer Massnahmen - Bewältigen der «Sandwich-Position» 20

21 Ansprechstelle für sexuelle Belästigung: wer ist das? lic. phil. Claudia Stam-Wassmer, Psychologin Co-Geschäftsleiterin und Beraterin Mobbing Beratungsstelle Zürich & Bern Erfahrungen: 6 Jahre Erfahrung im Human Resources Management verschiedener Firmen 10 Jahre Erfahrung in der Beratung von Mobbing Betroffenen 2 Jahre Erfahrung in der Beratung von Betroffenen sexueller Belästigung Qualifizierung durch diverse Weiterbildungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Fortbildung in personenzentrierter Beratung nach Carl Rogers Ausbildung in lösungsorientiertem Coaching nach Steve de Shazer Ausbildung in systemisch-lösungsorientierter Psychotherapie und Beratung

22 Ansprechstelle für sexuelle Belästigung: wer ist das? lic. iur. Christian Hodler, Rechtsanwalt & Fürsprecher, Mediator SAV Mitglied Vorstand Mobbing Beratungsstelle Zürich & Bern Erfahrungen: 25 Jahre praktische und forensische Erfahrung in allen Fragen des Personal- und Sozialversicherungsrechts 20 Jahre Führungspraxis (Linie) in verschiedenen Organisationen. Führung eines Personaldienstes während 5 Jahren Inhaber einer u. a. auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei

23 Unser Auftrag für den Kanton Bern Externe professionelle Beratung (juristisch und psychologisch) und Unterstützung im Falle der sexuellen Belästigung für alle Angestellten des Kantons Bern. Telefonische Kontaktaufnahme via Sekretariat (Mo bis Fr 8-18 Uhr durchgehend erreichbar) oder via Garantierter Beratungstermin innerhalb einer Woche Persönliche Beratung wahlweise bei Frau Claudia Stam-Wassmer oder bei Herrn Christian Hodler Maximal drei Stunden Gesprächsberatung pro Person vom Kanton Bern bezahlt Absolute Anonymität der Gespräche

24 Konkrete Beispiele von Beratungen Einmalige Beratung einer Juristin, welche sich von ihrem direkten Vorgesetzten durch anzügliche Bemerkungen sexuell belästigt fühlt Beratung einer Personalchefin bei der Erstellung eines betrieblichen Präventionskonzepts Unterstützung einer Personalchefin bei der sofortigen Intervention angesichts der Belästigung mehrerer Lernenden durch einen Mitarbeiter Beratung eines Spitals beim Umgang mit einer Belästigung durch einen Patienten

25 Die nächsten Schritte Einmal pro Jahr: Kommunikationsmassnahmen mit Mitteln aus der Kampagne

26 Das Schulungsangebot - Basierend auf dem Leitfaden - Richtet sich an HR-Fachleute und Linienvorgesetzte - Wird im zentralen Kursprogramm des Personalamtes ausgeschrieben 26

27 Sie erreichen mich unter

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