Sergey Mashonsky Managing Partner

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1 Liebe Freunde! Wie freuen uns, eine weitere Ausgabe vom rechtlichen Newsletter zu präsentieren. In dieser Ortoberausgabe können Sie von den Veränderungen in Regelung der Leasing, den Neuigkeiten der Durchführung des Werbungspiels in der Republik Belarus erfahren. Es wurde auch die letzten Veränderungen in der Regelung der Tätigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft und der bauenden Organisation präsentiert. Newsletter NEUIGKEITEN DER GESETZGEBUNG Sergey Mashonsky Managing Partner Neuigkeit im Verkauf des Leasing-Fahrzeugs Es wurde der Erlass der Präsidenten der Republik Belarus am 1. Dezember 2013 verabschiedet. Gemäβ dem Erlass werden die Fahrzeuge, die von juristischen Personen der Republik Belarus (Leasinggeber) in Jahren bei den inländischen Herstellern mit der Anzahl der Arbeitgeber mehr als 20 Tausend stand 1. Januar 2013 gekauft werden, den Gesellschaften und Einzelkaufleuten der Republik Belarus mit der Belohnung nicht mehr als 2% des Abgabepreises des Fahrzeugs übergeben. Die Leasinggeber bekommen von dem Staat die Kompensation zur Bezahlung des Prozentsatzes der Zinsen für den Kredit. Die Kompensation für Kredit in belarussischen Rubeln beträgt 50% des Refinanzierungssatzes der Nationalen Bank der Republik Belarus, aber nicht mehr als 20% pro Jahr. Die Kompensation wird für Kredit in ausländischen Zahlungsmitteln in belarussischen Rubeln zum laufenden Kurs bezahlt (ausgehend von 50% des Refinanzierungssatzes der Nationalen Bank der Republik Belarus, aber nicht mehr als 4% pro Jahr). Solche Veränderungen in der Rechtsregelung der Leasing werden dem Nehmen der belarussischen Leasing Fahrzeuge und der Organisation des Automontages der ausländischen Brandmarken in Belarus fördern. Der Erlass trat am 4. in Kraft. Der Erlass der Präsidenten der Republik Belarus vom 1.? 450 «Über einige Fragen der Leasing - Fahrzeuge in der Republik Belarus» 1

2 Veränderungen in der Durchführung des Werbungspiels in der Newsletter Republik Belarus VERÄNDERUNGEN IN DER DURCHDFÜHRUNG DES WERBUNGSPIELS IN DER REPUBLIK BELARUS Alexander Korsak Partner Es wurde den Erlass der Präsidenten der Republik Belarus am 7. verabschiedet, der einige Veränderungen in die Rechtregelung des Werbungspiels in Belarus vornimmt. Der Erlass enthält das Verbot der Teilnahme an dem Werbungspiel der Personen, die in den Arbeitsverhältnissen mit dem Organisatoren stehen sowie das Teilnahmeverbot der Ehepartner dieser Personen, der nahen Verwandten und der, die in der Verwandtschaft durch Heirat mit denen stehen. Im Erlass stehet auch, dass die Sendungen per Post oder SMS, die im Rahmen des Spiels vorgesehen sind, müssen zu minimalen Tarifen für solche Dienstleistungen bezahlt werden. Der Erlass wurde am 9. offiziell veröffentlicht. Der Erlass tritt in drei Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Der Erlass der Präsidenten der Republik Belarus vom 7.? 458 «Über die Veränderungen und Ergänzungen in den Erlass der Präsidenten vom 30. Januar 2013? 51» 2

3 Es wurde die Verwaltung des Wohnraumbestands von den nichtstaatlichen Newsletter Organisationen widerrufen ES WURDE DIE VERWAITUNG DES WOHNRAUMBESTAND VON DEN NICHTSTAATLICHEN ORGANISATIONEN WIDERRUFEN Es wurde den Erlass der Präsidenten der Republik Belarus am 9. Oktober unterstrichen, der die Veränderungen in der Leitung des Wohnraumbestands vornimmt. Es wurde die Verwaltung des Wohnraumbestands von den nichtstaatlichen Organisationen widerrufen. Der Erlass sieht 3 Formen der allgemeinen Vermögensverwaltung: von den Hausbesitzern, wenn die Hausbesitzer über nicht mehr als 5 Objekte der Immobilien verfügen; von der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder der bauenden Organisation; von dem kompetenten Person, der von dem vollziehenden Organ ernannt wird. Bei den Wartungsverträgen zwischen der Wohnungseigentumsgemeinschaft und den Hausinwohnern muss die Bezahlung zu den Tarifen, die für die Bevölkerung vorgeschrieben sind, durchgeführt werden. Der Verwaltungsleiter muss jährlich die Rechenschaft vor den Eigentümern über die wirtschaftliche Tätigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft ablegen. Der Erlass trat am 12. in Kraft. Der Erlass der Präsidenten der Republik Belarus vom 9.? 461 «Über die Veränderungen und Ergänzungen in den Erlass der Präsidenten vom 14. Oktober 2010? 538» 3

4 Nachrichten der Kanzlei Newsletter NEUIGKEITEN DER KANZLEI Im Oktober fand in der Ukraine das XII internationale juristische Forum statt, an dem mehr als 50 Delegierte aus den acht Ländern teilnahmen. Der wichtigste Schwerpunkt der Veranstaltung war die aktuelle Praxis und die Entwicklung der Bankengesetzgebung. Die Redner waren die Leiter der Banken und Bankenabteilungen, der Vorsitzende des Wirtschaftsgerichts der GUS Frau Kamenkowa, die Managing Partner der juristischen Firmen aus der Ukraine, Belarus, Russland, Usbekistan. In der Sektion «Bankstreitfälle und Rechtsprechung» hielt der Managing Partner der Kanzlei «Arzinger und Partner» Sergej Maschonskij eine Rede. Während des Forums wurde die Präsentation der Kanzlei «Arzinger und Partner» durchgeführt, neue Geschäftskontakte mit den Vertretern der Bankenkreise der GUS und des ferneren Auslands angebahnt. Der Managing Partner der Kanzlei «Arzinger und Partner» Sergey Maschonsky nahm an der Konferenz, die anlässlich der erfolgreichen Funktion der BALARUSBANK Repräsentanz in Frankfurt-am- Main von BELARUSBANK organisiert wurde, teil. Im Rahmen der Konferenz fanden die Begegnungen mit den Repräsentanten der größten Banken Europas, wie Commerzbank, Tschechische Handelsbank, Landesbank, UBS und mit den deutschen und belarussischen Unternehmen statt. Es wurde auch Gespräche von Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie im Büro des deutschen Bankenkonsortiums AKA geführt. 4

5 Newsletter Nachrichten der Kanzlei NEUIGKEITEN DER KANZLEI Alexander Korsak, Partner der Kanzlei «Arzinger&Partner», nahm an dem geschäftlichen Besuch der belarussischen Delegation in die Republik Österreich teil (Wien, Linz), der vom 30. September bis 3. Oktober stattfand. Die Glieder der Delegation waren auch der Exminister der Republik Belarus Herr Sidorskij S. S. (zurzeit der Mitglied des Industriekollegiums und Agrar-Industrie-Komplex der Eurasische Wirtschaftskommission), der Ministervertreter des Auβenministeriums der Republik Belarus Herr Gurjanow A. W., der Vorsitzende des belarussischen Industrie-und Handelskammers Herr Mjztlikow M. M., die Repräsentanten der Bankenstrukturen und Privatwirtschaft. Während des Besuchs stellte Alexander die Präsentation über die Investitionsmöglichkeiten für ausländisches Unternehmen in der Republik Belarus und die Investitionsprojekte, die von der Kanzlei «Arzinger&Partner» begleitet wurde, erfolgreich vor. Die Kontaktkooperationsbörse mit den Vertretern des österreichischen Unternehmens fand statt. Vom 7. bis 9. fand der Besuch der belarussischen Geschäftskreise in Ungarn mit der Beteiligung der Partner der Kanzlei Arzinger und Partner Dmitry Viltovsky statt. Der Besuch wurde von der ungarischen Industrie-und Handelskammer gemeinsam mit dem Außenministerium der Republik Belarus und Botschaft der Republik Belarus in Ungarn. Im Rahmen des Besuchs fand das Belarussisch-Ungarischen Geschäftsforum und die Kontaktkooperationsbörse unter den Repräsentanten der Geschäftskreise der beiden Länder. Die Vertreterin des Außenministeriums der Republik Belarus E. Kuptschina, Staatssekretär des Kabinetts des Premierministers in Ungarn für Auslandstätigkeit und internationalen wirtschaftlichen Beziehungen P. Sijarto, der Vertreter des Vorsitzenden der belarussischen Industrie-und Handelskammer V. Ulanovitsch, der Präsident der ungarischen Industrie-und Handelskammer L. Parag nahmen an dem Forum teil. Es wurde die Fragen der Partnerschaft im wirtschaftlichen Bereich diskutiert. 5

6 Newsletter Nachrichten der Kanzlei NEUIGKEITEN DER KANZLEI Der Partner der Kanzlei «Arziger und Partner» Dmitry Viltovsky nahm am 9. an der konstituierenden Sitzung der deutsch-belarussischen Arbeitsgruppe «Transport, Logistik und Zollwesen», die unter der Ägide der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in der Republik Belarus durchgeführt wurde, teil. Es wurde die Interessen der deutschen und belarussischen Gesellschaften im Bereich Verkehr und Logistik formuliert und vereinigt. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe förderte dem besseren Informiertsein der Gesellschaften, der Weiterführung der deutschen praktischen Erfahrung in den belarussischen Markt, der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Dmitry Viltovsky hielt Rede über die Probleme des Zolladministrierens im Rahmen des einheitlichen Wirtschaftsraums. Die wichtigsten Probleme sind: џdie große Anzahl der Normativakten; џbürokratie; џeinschränkung der Regelung im nationalen Niveau. Der Jurist der Kanzlei Arzinger und Partner Maksim Slepitch nahm am Gebietsforum «Geschäftsaufbau und Geschäftsentwicklung. Franchisetechnologie. Programm der Dienstleistungen der EBRD», der in Brest durchgeführt wurde, teil. In seinem Vortrag berichtete Maksim von Hauptaspekten des Abschlusses des Franchisevertrags und von den Hauptnormen, die der Bilanz der Franchiseparteien fördern. Die Zuhörer haben die Fragen gestellt und ausführliche Antworten von Maksim bekommen. Die Veranstaltung wurde von BELFRANCHISE mit der Unterstützung der EBRD organisiert. Maksim Slepitch Associate 6

7 Newsletter Nachrichten der Kanzlei Am Ende Oktober wurde die Geschäftsfahrt des führenden Partners S. Maschonsky in die Länder Zentraleuropas (die Slowakei, Ungarn, Serbien, Makedonien und Griechenland) durchgeführt. Die Fahrt wurde auf Einladung von der Leitung der juristischen Kanzleien und Gesellschaften, die an der Partnerschaft und Realisierung der Projekte in unserem Land interessiert sind. Während der Fahrt wurden Besuche und Gespräche durchgeführt. Die populärsten Fragen waren die Fragen der Investitionspartnerschaft und der wirtschaftlichen Partnerschaft, Gesellschaftsaufbau und Eröffnung der Repräsentanzen der ausländischen Gesellschaften in Belarus. Das gro?e Interesse wurde zur Bodengesetzgebung entwickelt. Arzinger & Partner GmbH Prospekt Nezavisimosti 169, Büro 304C , Minsk, Republic of Belarus 7

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