Förderung von Frauen im ländlichen Raum bei Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen

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1 Förderung von Frauen im ländlichen Raum bei Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom , geändert durch die Richtlinie vom mit Wirkung vom vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales) Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit eine Möglichkeit der Förderung von Frauen im ländlichen Raum geschaffen. Ziel dieser Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann laut Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu unterstützen. Wer? Gefördert werden 1. Existenzgründungen und 2. Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft dem Haupterwerb der Existenzgründerin bzw. Unternehmerin dient. Weiterhin muss ihr Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen sein. Zuwendungsvoraussetzungen a) Die Gründung oder Sicherung eines Unternehmens von Frauen muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen erfolgen. Der ländliche Raum umfasst die Teile Sachsens, die eine geringe Verdichtung aufweisen. Seine Wirtschaftsstruktur ist durch industrielle und gewerbliche Einzelstandorte sowie einen gegenüber anderen Räumen höheren Beschäftigtenanteil in der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Dem ländlichen Raum im Sinne dieser Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch abgegrenzte ländlich geprägte Ortsteile mit bis zu Einwohnern. Im Gemeindeverzeichnis (siehe Anlage 1) können die Einwohnerzahlen je Gemeinde nach Landkreisen entnommen werden. b) Der Sitz des gegründeten oder gesicherten Unternehmens muss sowie der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit soll im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen angesiedelt sein. c) Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen werden nur gefördert, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens EUR nicht übersteigt. d) Unternehmenssicherungen werden nur gefördert, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 2 Jahren besteht und mit der Sicherung eine Unternehmens- oder Geschäftsfelderweiterung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist. e) Existenzgründerinnen oder Unternehmerinnen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Antragstellerinnen, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß 807 Zivilprozessordnung oder nach 284 Abgabenordnung abgegeben haben. f) Die Zuwendungen werden auf der Grundlage und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis - Beihilfen (ABl. EU L Nr. 379, S. 5) sowie deren Nachfolgeregelungen gewährt. Nach der Verordnung ist unter den dort genannten Voraussetzungen die Gewährung folgender Beihilfen ausgeschlossen: 1. Beihilfen an Unternehmen, die in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind; 2. Beihilfen an Unternehmen, die in der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse tätig sind; 3. Beihilfen an Unternehmen, die in den von der Verordnung genannten Fällen in der Verarbeitung und Vermarktung von in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind; 4. Beihilfen für exportbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind; 5. Beihilfen, die von der Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren abhängig gemacht werden; Seite 1

2 6. Beihilfen an Unternehmen, die im Steinkohlebergbau tätig sind; 7. Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie 8. Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EU C Nr. 244, S. 2), in der jeweils geltenden Fassung. Was und wieviel? a) Die Zuwendung wird einmalig gewährt. Die Zuwendung beträgt maximal 5.000,00 EUR und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Zuwendungsempfänger haben grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Zuwendungen für Existenzgründung und Unternehmenssicherung desselben Unternehmens können im Abstand von mindestens 2 Jahren je einmal gewährt werden. b) Nach der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Richtlinie geltenden Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren ,00 EUR nicht übersteigen. Bei einem Unternehmen, das im Bereich des Straßentransportsektors tätig ist, darf der Gesamtbetrag der De-minimis- Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren ,00 EUR nicht übersteigen. c) Zuwendungsfähig sind: - Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen, - Investitionsausgaben, nicht jedoch für betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft. d) Nicht zuwendungsfähig sind: - Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen, - Ausgaben für Kraftfahrzeuge. Bis wann? Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde vom 1. August bis 31. Oktober für das erste Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) des Folgejahres und vom 1. Februar bis 30. April für das zweite Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) des laufenden Jahres zu stellen. Wie? Voraussetzungen Existenzgründung/Unternehmenssicherung Der Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Leipzig) muss die Tragfähigkeit der Gründung/Unternehmenssicherung nachgewiesen und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit durch die Gründerin/Unternehmerin dargelegt werden. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Darüber hinaus ist zum Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung/Unternehmenssicherung der Bewilligungsbehörde eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Antragstellung Folgende Unterlagen sind erforderlich: 1. Antrag 2. Unternehmenskonzept oder Gründungsidee (bei Existenzgründungen) bzw. Unternehmenssicherungskonzept bei Unternehmenssicherungen, 3. Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre, 4. Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplanung, 5. Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse, 6. befürwortendes, externes Gutachten (Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit) der Industrieund Handelskammer, Handwerkskammer oder der zuständigen berufsständischen Kammer, 7. bei Unternehmenssicherungen zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen 2 Jahre. Wir fertigen Ihnen die Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit kostenlos an. Rechtsgrundlage Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ansprechpartner: Landesdirektion Leipzig Gabriele Markwardt Gleichstellungsbeauftragte Braustr Leipzig Telefon: Telefax: foerdermittel@ldl.sachsen.de Internet: Seite 2

3 Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Goerdelerring Leipzig Geschäftsbereich Dienstleistungen Abteilung Unternehmensförderung Branchenbetreuer Ansprechpartner Telefon amt. Abteilungsleiter Sirko Werner werner@leipzig.ihk.de Industrie/Bau/Landwirtschaft André Richter arichter@leipzig.ihk.de Handel Bettina Wendt wendt@leipzig.ihk.de Dienstleistungen Ilka Bornschein bornschein@leipzig.ihk.de Verkehr/Logistik/Dienstleistungen Uta Lewalder lewalder@leipzig.ihk.de Gastronomie/Tourismus/Freizeit Birgit Kratochvil kratochvil@leipzig.ihk.de Regionale Betreuung Landkreis Nordsachsen lk-nordsachsen@leipzig.ihk.de Regionalbüro Torgau Breite Straße Torgau Telefon Telefax Regionalbüro Delitzsch August-Bebel-Straße Delitzsch Telefon Telefax Servicebüro Oschatz im Vogtshaus Kirchplatz Oschatz Telefon Telefax Regionalbetreuer Thomas Pöhnitzsch, Mobiltelefon , poehnitzsch@leipzig.ihk.de Regionale Betreuung Landkreis Leipzig lk-leipzig@leipzig.ihk.de Regionalbüro Grimma Regionalbüro Borna Schulstraße 67 Stauffenbergstraße Grimma Borna Telefon Telefon Telefax Telefax Regionalbetreuerin Undine Bernhardt, Mobiltelefon , bernhardt@leipzig.ihk.de Seite 3

4 Anlage 1 Gemeindeverzeichnis für den Regierungsbezirk Leipzig Stand: Februar 2010 (Einwohner Stand: ) Stadt Leipzig Anschrift /Landrat Telefon/Telefax Einwohnerzahl Fläche in ha Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring Leipzig Burkhard Jung ,54 Landkreis Leipzig Anschrift /Landrat Telefon/Telefax Einwohnerzahl Fläche in ha Landkreis Leipzig Stauffenbergstr Borna Landrat Dr. Gerhard Gey Gemeinde Bennewitz Bahnhofstr Bennewitz Stadt Böhlen Karl-Marx-Str Böhlen Stadt Borna Borna Gemeinde Borsdorf Rathausstr Borsdorf Stadt Brandis Markt Brandis Stadt Colditz Colditz Gemeinde Falkenhain Karl-Marx-Str Falkenhain Stadt Grimma 6/ Grimma Stadt Groitzsch Groitzsch Gemeinde Großbothen Rotsteg 3a Großbothen Gemeinde Großpösna Im Rittergut Großpösna Gemeinde Hohburg Friedensstr Hohburg Stadt Kitzscher Ernst-Schneller-Str Kitzscher Matthias Spalteholz in Maria Gangloff in Simone Luedtke Ludwig Martin Andreas Dietze Manfred Heinz Gerd Härtel Matthias Berger Maik Kunze Dietmar Senf in Dr. Gabriele Lantzsch Uwe Weigelt Maik Schramm / / Seite 4

5 Stadt Kohren-Sahlis Markt Kohren-Sahlis Siegmund Mohaupt Gemeinde Machern Schloßplatz Machern Frank Lange Stadt Markkleeberg Rathausplatz Markkleeberg Dr. Bernd Klose Stadt Markranstädt Markranstädt in Carina Radon Stadt Mutzschen Grimmaische Str Mutzschen Carsten Graf Stadt Nerchau Hauptstr Nerchau Gemeinde Neukieritzsch Schulplatz Neukieritzsch Gemeinde Thallwitz Dorfplatz Thallwitz Gemeinde Thümmlitzwalde Hauptstr Dürrweitzschen Stadt Trebsen/Mulde Trebsen/Mulde Stadt Wurzen Friedrich-Ebert-Str Wurzen Gemeinde Zschadraß Hauptstr Zschadraß Stadt Zwenkau -Ahnert- Platz Zwenkau Stadt Frohburg Frohburg Gemeinde Espenhain Wolfschlugener Weg Espenhain Stadt Rötha Rathausstr Rötha Gemeinde Deutzen Am Markt Deutzen Stadt Regis-Breitingen Rathausstr Regis-Breitingen Gemeinde Elsterstrebnitz Dorfstr Elsterstrebnitz Uwe Cieslack Henry Graichen Kurt Schwuchow Udo Brodhuhn in Heidemarie Kolbe Jörg Röglin Matthias Schmiedel Holger Schulz Wolfgang Hiensch Jürgen Frisch Ditmar Haym in Marika Nowak Thomas Kratzsch Klaus Sommer Seite 5

6 Gemeinde Kitzen Am Kulturhaus Kitzen Wolfgang Körner Stadt Pegau Pegau Stadt Geithain Geithain Gemeinde Narsdorf Siedlung Narsdorf Stadt Bad Lausick Bad Lausick Gemeinde Otterwisch Bahnhofstr Otterwisch Gemeinde Belgershain Schloßstr Belgershain Stadt Naunhof Naunhof Gemeinde Parthenstein Große Gasse Parthenstein, OT Großsteinberg Landkreis Nordsachsen Peter Bringer in Romy Bauer in Romy Bauer Josef Eisenmann Matthias Kauerauf Thomas Hagenow Uwe Herrmann Jürgen Kretschel Anschrift /Landrat Telefon/Telefax Einwohnerzahl Fläche in ha Landkreis Nordsachsen Schloßstr Torgau Landrat Michael Czupalla Stadt Bad Düben Bad Düben Stadt Belgern Markt Belgern Gemeinde Cavertitz Friedensstr Cavertitz Stadt Dahlen Markt Dahlen Stadt Delitzsch Markt Delitzsch Gemeinde Doberschütz Breite Str Doberschütz Stadt Eilenburg Marktplatz Eilenburg in Astrid Münster Harald Thomas in Gabriele Hoffmann Matthias Löwe Dr. Manfred Wilde Roland Märtz Hubertus Wacker Seite 6

7 Gemeinde Laußig Bahnhofstr. 1a Laußig Lothar Schneider Gemeinde Liebschützberg Straße der Jugend Liebschützberg Karl-Heinz Börtitz Gemeinde Löbnitz Parkstr Löbnitz Axel Wohlschläger Gemeinde Mockrehna Unterdorf Mockrehna Peter Klepel Stadt Mügeln Mügeln Gotthard Deuse Gemeinde Naundorf Am Dorfplatz Hof Stadt Oschatz Neumarkt Oschatz Gemeinde Rackwitz Hauptstr Rackwitz Stadt Schildau Gneisenaustadt Marktstr Schildau Stadt Schkeuditz Rathausplatz Schkeuditz Gemeinde Sornzig-Ablaß Mügelner Str Sornzig-Ablaß Stadt Taucha Schloßstr Taucha Gemeinde Wermsdorf Altes Jagdschloss Wermsdorf Gemeinde Krostitz Dübener Str Krostitz Gemeinde Schönwölkau Parkstr Schönwölkau Gemeinde Jesewitz Alte Dorfstr Jesewitz Gemeinde Zschepplin Bahnhofstr Zschepplin Gemeinde Neukyhna Hauptstr Neukyhna, OT Kyhna Gemeinde Wiedemar Schulstr Wiedemar Michael Reinhardt Andreas Kretschmar Manfred Freigang Michael Jatzwauk Jörg Enke Volkmar Winkler Dr. Holger Schirmbeck Matthias Müller Wolfgang Frauendorf Volker Tiefensee Ralf Tauchnitz in Roswitha Berkes in Christine Lösch in Karin Bödemann Seite 7

8 Gemeinde Zwochau Hauptstr Zwochau Rudolf Ryll Gemeinde Arzberg Platz der Einheit Arzberg Hartmut Krieg Gemeinde Beilrode Bahnhofstr Beilrode in Heike Schmidt Gemeinde Großtreben-Zwethau Dorfstr Dautzschen Hans-Jürgen Löwe Gemeinde Dreiheide Schulstr Süptitz Wolfgang Sarembe Stadt Torgau Torgau Gemeinde Zinna Dorfstr Zinna Stadt Dommitzsch Dommitzsch Gemeinde Elsnig Bahnhofstr Elsnig Gemeinde Trossin Dahlenberger Str Trossin in Andrea Staude in Karin Knorscheidt Harald Koch Karlheinz Herrmann amt. Tilo Süptitz Seite 8

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