SeniorInnen- und Angehörigen- beratung
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- Justus Fischer
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 SeniorInnen- und Angehörigen- beratung Gerhild Hirzberger, MA Master (Gerontologie) Fachsozialbetreuerin/A und Brigitta Schandl, FSB/A Bereich Betreuung und Pflege Grabenstraße Graz Tel: 0316/ Mobil: 0676/
2 Wir verstehen uns als Anlaufstelle für: Alle Fragen rund ums Alter Beratung rund ums Thema Betreuung und Pflege Information über personelle und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten Entlastungsgespräche für pflegende Angehörige Telefonische Anfragen von MO Fr möglich, Angehörigensprechstunde: montags von 8-12 Uhr Für weitere persönliche Termine bitte um Terminvereinbarung 2
3 1. Pflegegeld 2. Notruftelefon 3. Mobile Dienste 4. Selbstversicherung für pflegende Angehörige 5. Weiterversicherung für pflegende Angehörige 6. Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger 7. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit 3
4 8. Familienhospizkarenz Std. Betreuung 10. Pflegeheimkosten 11. Betreubares Betreutes Wohnen 12. Begleitdienst vom Krankenhaus nach Hause 4
5 1. Pflegegeld Soll selbstbestimmtes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen Ständiger Betreuungs- und Pflegeaufwand von mehr als 60 Std. monatlich Zuständig ist auszahlende Pensionsstelle Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom erforderlichen Pflegeaufwand Sieben Pflegestufen Feststellung durch Sachverständige 5
6 2. Notruftelefon Sinnvoll, bevor etwas passiert Zusatzgerät zum Telefon und wasserdichter Sender Bei einem Notfall Alarmierung mit Knopfdruck Kontakt zu Notrufzentrale über Freisprecheinrichtung Notwendige Hilfsmaßnahmen werden eingeleitet Schlüssel entweder bei in der Nähe wohnenden Kontaktperson hinterlegt oder in einem Schlüsselsafe vor der Wohnungstür Kosten: monatlicher Kostenbeitrag von Euro gestaffelt Notruftelefon mobil: für unterwegs - Ortung per GPS möglich 6
7 3. Mobile Dienste Bieten qualifizierte Unterstützung und pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden Kontakt über den jeweiligen Trägerverein, der für einen Bezirk in Graz bzw. in der Steiermark für eine Gemeinde, Stadt zuständig ist Diplomkrankenschwestern beraten und planen mit Ihnen Ihre Pflege und Betreuung zu Hause Jeweils erforderlicher Dienst übernimmt die Tätigkeit: Heimhilfe Unterstützung bei alltägl. Verrichtungen FachsozialbetreuerInnen bzw. PflegehelferInnen - sorgen für Betreuung und Pflege Diplomiertes Personal - verrichtet medizinischpflegerische Maßnahmen 7
8 4. Selbstversicherung für pflegende Angehörige in der PV Voraussetzungen: - Pflegegeld zumindest Stufe 3 - erhebl. Beanspruchung durch die Pflege - Wohnsitz im Inland Beiträge werden vom Bund übernommen Pro Pflegefall nur für eine Person möglich Antrag bei zuständiger Sozialversicherung 8
9 5. Weiterversicherung für pflegende Angehörige in der PV Voraussetzungen: - Pflegegeld zumindest Stufe 3 - erhebl. Beanspruchung durch die Pflege - Vorliegen von Vorversicherungszeiten Beiträge werden vom Bund übernommen Pro Pflegefall nur für eine Person möglich Antrag bei zuständiger Sozialversicherung 9
10 6. Zuwendung für pflegende Angehörige Finanzielle Unterstützung, wenn Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub ausfällt Vertretung durch professionelle oder private Ersatzpflege Ab Pflegestufe 3, bei Demenz ab PS 1 Höhe der Unterstützung nach Pflegegeld gestaffelt, für höchstens 4 Wochen/Jahr Einkommensgrenze des pflegenden Angehörigen Antrag beim Bundessozialamt 10
11 7. Pflegeteilzeit und Pflegekarenz Ermöglicht Herabsetzung der Arbeitszeit oder Abwesenheit vom Arbeitsplatz für mind. 1 Monat bis max. 3 Monate Möglich ab Pflegestufe 3, bei Demenz ab PS 1 Bei Verschlechterung um mind. 1 PS weitere 3 Monate möglich Möglich für nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes (Ehepartner/in, Eltern, Großeltern usw.) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in 11
12 7. Pflegeteilzeit und Pflegekarenz Es besteht Anspruch auf: Pflegekarenzgeld (Rechtsanspruch auf 55 % des Nettoeinkommens) Übernahme von Pensions- und Krankenversicherungsbeträgen Rückkehrrecht zur ursprünglichen Normalarbeitszeit Schutz vor Kündigung Antrag beim Bundessozialamt 12
13 8. Familienhospizkarenz Zur Begleitung von schwerst erkrankten Angehörigen Es besteht Rechtsanspruch Verkürzung der Arbeitszeit od. gewisse Zeit ganz zu Hause bleiben In dieser Zeit kranken- und pensionsversichert 13
14 9. 24 Stunden Betreuung Voraussetzungen für Förderung: Dienstverhältnis oder Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft Pflegegeld zumindest Stufe 3 Fachliche Voraussetzung des/der Personenbetreuers/betreuerin Einkommensgrenze 2500 netto monatl. keine Vermögensgrenze! 14
15 10. Pflegeheim Wenn eigenes Einkommen plus Pflegegeld nicht reicht: o Eigenes Vermögen ist heranzuziehen o Eigene Wohnungen, Häuser können belastet werden (Achtung bei Übergabe von Liegenschaften) o Ansonsten werden Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen o Sozialhilfeantrag in der Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen stellen Zu beachten bei Zuzahlung durch Sozialhilfe: o Pflegebedarf entsprechend Pflegestufe 4 o Alle Möglichkeiten an mobiler Betreuung und sonstiger Hilfe schon ausgenützt o Arzt, mobile Dienste können Dringlichkeit anmerken o Dringlichkeit wird geprüft o Auskünfte erteilt zuständige BH 15
16 11. Betreutes betreubares Wohnen Zielgruppe: Ältere Menschen ab dem vollendeten 54. Lebensjahr, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände in dieser Wohnform wohnen können oder die kurz- bis mittelfristig nicht mehr in der Lage sind, in ihrer eigenen Wohnsituation zu verbleiben (Pflegestufe 1 3) Hausleitung mit gewisser Stundenanzahl anwesend Gemeinschaftsraum für gemeinsame Aktivitäten Abgeschlossener Wohnraum (40 bzw. 60 m²) 16
17 11. Betreutes betreubares Wohnen Kosten Betreutes Wohnen (lt. Fördervertrag) Wohnkosten inklusive Betriebskosten. (Anspruch auf Wohnbeihilfe) Kosten für die Grundbetreuung (EUR 277,--pro Bewohner / Monat) Soferne die zumutbare Eigenleistung überstiegen wird, werden diese Kosten zwischen Vertragspartner und dem Land Steiermark abgerechnet. Wahlserviceleistungen (individuell und nach Bedarf) Mobile Sozial- und Gesundheitsdienste 17
18 12. Begleitdienst vom Krankenhaus nach Hause Freiwillige besuchen im Raum Graz, Südoststeiermark und im Raum Leoben Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause kommen und in dieser veränderten Lebenssituation Hilfe brauchen Begleitdienst beginnt im Krankenhaus und setzt sich zu Hause bis zu drei Monate fort Ziel ist es Angehörige zu entlasten, Einsamkeit zu vermindern, für Gespräche, Spaziergänge, Spiele u. a. da zu sein 18
19 SeniorInnen- und Angehörigenberatung im Einkaufszentrum Shopping-Nord Beratungen und Entlastungsgespräche im Zweimonats-Abstand Nächste Termine: Mittwoch, , 9 12 Uhr Mittwoch, , 9 12 Uhr 19
20 SeniorInnen- und Angehörigenberatung im Begegnungszentrum Graz-Süd Beratungen und Entlastungsgespräche mit Brigitta Schandl Jeden dritten Donnerstag im Monat von 9 11 Uhr Donnerstag, , 9 11 Uhr Donnerstag, , 9 11 Uhr Donnerstag, , 9 11 Uhr 20
21 Kontakt: Gerhild Hirzberger, MA SeniorInnen- und Angehörigenberatung Bereich Betreuung und Pflege Grabenstraße 39, 8010 Graz Tel: 0316/ Mobil: 0676/
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