Reiseschutz-Kompass. Alles Wissenswerte für Vermittler. Gültig ab 1. Februar Mit echten Fällen, Tipps zum Verkauf und Tarifen zum Nachschlagen!

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1 Reiseschutz-Kompass. Alles Wissenswerte für Vermittler. Gültig ab 1. Februar 2016 Mit echten Fällen, Tipps zum Verkauf und Tarifen zum Nachschlagen!

2 Übersicht. Alles rund um den Reiseschutz. Reiseschutz bedeutet weitaus mehr als nur finanzielle Entschädigung. Denn wenn das Schicksal Ihres Kunden mitten in der Urlaubsidylle eine ungeplante Wendung nimmt, übernimmt die ERV alles Weitere und navigiert ihn sicher nach Hause. Wie können Sie Ihre Kunden in Sachen Reiseschutz am besten beraten, welche Produkte gibt es und worauf kommt es im Notfall an? In Ihrem Reiseschutz-Kompass finden Sie alle Antworten rund um den Helfer auf Reisen im Überblick! 1. Die ERV Ihr Spezialist für Reiseversicherungen 3 2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation. 2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz? Wie verkaufen Sie Reiseschutz? Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus? 5 3. Die Produktpalette der ERV 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Übersicht Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Tarife (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz Tarife RundumSorglos-(Jahres-)Schutz Tarife (Jahres-)Reisekranken-Versicherung Produkte für spezielle Zielgruppen Versicherungen für Studenten /Au-pairs Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland Lösungen für Unternehmen Warum eine Dienstreise versichern? Die gesetzliche Fürsorgepflicht Dienstreise-Versicherung CareBasic und CarePlus. Dienstreise-Versicherung Individual Wie helfen wir im Schadensfall? Wie schließen Sie Reiseschutz ab? Gut zu wissen Informationen für Sie und Ihre Kunden 38 Echt passiert 2 Die Echt passiert -Berichte in dieser Broschüre schildern authentische Fälle aus unserer Notrufzentrale Namen und persönliche Angaben wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert.

3 1. Die ERV Ihr Spezialist für Reiseversicherungen Die ERV schreibt seit über 100 Jahren Reiseschutz-Geschichte und ist als einer der führenden Anbieter Europas in über 20 Ländern präsent. Mit dem internationalen Netz von Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Niederlassungen bildet die ERV einen leistungsstarken internationalen Verbund in Sachen Reiseschutz innerhalb der ERGO Gruppe. Die ERV stellt einen herausragenden Versicherungsschutz für Reisende zur Verfügung. Neben der finanziellen Absicherung der Reise bietet die ERV durch zusätzliche umfangreiche Assistance-Leistungen schnelle und aktive Hilfe vor Ort. Assistance-Center Schutz und Hilfe weltweit Notrufzentrale (München) Koordination aller Hilfsmaßnahmen weltweit an 365 Tagen / 24 Std. Die Notrufzentrale in Zahlen (2014) Medizinische Notfälle: Krankenrücktransporte: Prag Madrid New York Istanbul Peking Zypern Mallorca Bangkok Sao Paulo Kapstadt Assistance-Center auf der ganzen Welt bieten Fachkompetenz vor Ort Schnelle Hilfe vor Ort Überprüfen medizinischer Einrichtungen Kostenkontrolle Die Produktübersicht der ERV Die folgende Übersicht zeigt das Angebot der ERV, das Ihnen zur Verfügung steht. Ab Seite 6 erfahren Sie mehr über die Leistungen der ERV. Standard Reiseversicherungen* Spezielle Zielgruppen Lösungen für Unternehmen Jahres-Reiseschutz Studenten / Au-pairs Dienstreise-Versicherung RundumSorglos-Jahresschutz Jahres-Reiserücktritts-Versicherung Jahres-Stornoschutz Jahres-Reisekranken-Versicherung Absicherung einer Reise RundumSorglos-Schutz Reiserücktritts-Versicherung Reisekranken-Versicherung Outgoing Incoming CareBasic CarePlus Individual Gäste aus dem Ausland* Incoming * gilt auch für Geschäftsreisen. 3

4 2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation. 2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz? Gut für Ihre Kunden: Reisemediziner auf Abruf. Ein Anruf bei unserer Notrufzentrale genügt und wir sind an 365 Tagen weltweit für Ihre Kunden da. Deutsche Ärzte mit langjähriger Erfahrung und geschulte Mitarbeiter kümmern sich in mehr als 12 Sprachen um alles Notwendige und stehen im Notfall an deren Seite. Finanzieller Rückhalt. Wer im Ausland plötzlich krank wird, steht unkalkulierbaren Kosten gegenüber. Ein Krankenrücktransport aus der Dominikanischen Republik nach Hause kostet zum Beispiel Euro! Wir bewahren Ihre Kunden vor finanziellen Verlusten und übernehmen ihre Kosten, z. B. bei Arztbesuchen im Ausland. Telefonische Stornoberatung. Schon vor der Reise stehen Ihren Kunden die Mitarbeiter der Telefonischen Stornoberatung zur Seite, um im Falle eines drohenden Stornos umfassend zu beraten. Gut für Sie: Richtig beraten und aufklären. Als Experte wissen Sie, wie wichtig ein umfassender Reiseschutz ist. So können Sie Ihren Kunden, die schon eine Reisekranken-Versicherung haben, den RundumSorglos- Jahresschutz ohne diesen Produktbestandteil ergänzend anbieten. Nutzen Sie Ihr Up-Selling-Potenzial! Türen öffnen und Kunden binden. Auf der Suche nach einem sympathischen Einstieg ins Kundengespräch? Wählen Sie das Thema Reise! Fast 75 % der Deutschen machen im Jahr mindestens eine Reise und sichern sich dafür immer noch viel zu oft unzureichend ab. Runden Sie Ihr Portfolio mit dem Reiseschutz ab und schließen Sie die Sicherheitslücke Ihrer Kunden! Provisionen / Courtage verdienen. Mit jedem Erstabschluss verdienen Sie automatisch mit. Beim Abschluss einer Jahres-Versicherung ist Ihnen eine Bestandsprovision / -courtage sicher. 2.2 Wie verkaufen Sie Reiseschutz? Es gibt viele gute Gründe für Reiseschutz. Mit fünf einfachen Regeln können Sie Ihre Kunden optimal beraten: 1Bieten Sie jedem Kunden Reiseschutz an. Denn was ist, wenn er im Falle eines Schadens nicht abgesichert ist? Als sein persönlicher Risiko-Berater kennen Sie ihn am besten und wissen, auf welche Unterstützung er im Notfall nicht verzichten will. 2 Sprechen Sie von Reiseschutz statt von Versicherung. Denn der Reiseschutz ist viel mehr! Wir zahlen nicht nur Geld, wenn ein Schaden eintritt, sondern stehen dem Kunden rund um die Uhr zur Seite. Während der Reise und auch davor (z. B. mit der Telefonischen Stornoberatung). 3 Empfehlen Sie Reiseschutz mit echten Beispielen. Welcher Kunde möchte schon bei seiner Urlaubsplanung an eine mögliche Windpockenwelle im Kindergarten denken? Nicht nur Ihrem Kunden selbst kann vor der Reise Unerwartetes passieren. Gerade mit Kindern weiß man nie, was kommt. Argumentieren Sie mit echten Beispielen aus der Praxis. 4 Empfehlen Sie immer zuerst das Paket als Jahres-Versicherung. Lehnt der Kunde das Paket ab oder ist er schon z. B. durch seine private Krankenversicherung ausreichend versichert, bieten Sie ihm die Reiserücktritts-Versicherung als Mindestschutz für seine Reise an. Dabei kann sich der Jahresschutz sogar schon ab einer Reise für Ihren Kunden lohnen. 5 Die Kreditkarte schützt nicht ausreichend. Hat Ihr Kunde eine Kreditkarte, raten Sie ihm unbedingt die Leistungen zu überprüfen, damit er im Notfall nicht überrascht wird. Viele Kreditkarten-Versicherungen sind in ihrem Umfang eingeschränkt, da es sich nur um eine Zusatzleistung handelt (weitere Informationen dazu siehe Seite 5). 4

5 2.3 Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus? Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Oft argumentiert Ihr Kunde, dass er über die Kreditkarte versichert sei. Fragen Sie ihn daher nach den wichtigsten Versicherungsleistungen seiner Kreditkarte und überzeugen Sie ihn vom ERV-Reiseschutz. Wer betreut Sie bzw. Ihre Familie im Notfall?" Kreditkarten-Versicherung: ERV-Reiseschutz: Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) Call- Center mit der Annahme eines Notrufes beauftragt. Enthält unter Umständen keine erweiterte Unterstützung wie z. B. die Rückholung der Kinder im Krankheitsfall der Erwachsenen. Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihrem Kunden und seiner Familie im Notfall rund um die Uhr zur Seite. Sie betreuen ihn vor Ort und organisieren ggf. die Rückreise seiner Kinder, wenn sie nicht mehr betreut werden können. Weltweit 365 Tage im Jahr. Wenn der Reiseantritt z. B. aufgrund einer Krankheit gefährdet ist, hilft Ihnen unsere Telefonische Stornoberatung bei der Entscheidung zwischen Reise und Stornierung - Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?" Kreditkarten-Versicherung: Bei Storno bzw. Abbruch: Deckt nur einen fixen Betrag an Reisekosten ab, der oft nicht ausreicht. Greift in der Regel nur für Stornos bis zum Reiseantritt (übernimmt nicht die Stornokosten bei Reiseabbruch). Schließt wichtige Reiserisiken (z. B. Schaden am Eigentum) evtl. aus. Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise: Leistet im Notfall häufig nur bis zu einem Maximal- Betrag. Zusätzliche Kosten muss der Kunde selbst tragen. Übernimmt die Krankheitskosten meist nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen. ERV-Reiseschutz: Bei Storno bzw. Abbruch: Sichert den individuellen Reisepreis mit dem passenden Tarif ab. Schützt auch während der Reise: sichert die Stornokosten nach dem Reiseantritt (z. B. nach dem Check-in) bzw. bei Reiseabbruch ab. Sichert die wichtigsten Risiken zuverlässig ab (inkl. Schaden am Eigentum). Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise: Übernimmt die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport in voller Höhe. Zahlt unbegrenzt bis zur Rückkehr nach Hause. Welche Personen aus Ihrem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?" Kreditkarten-Versicherung: ERV-Reiseschutz: In der Regel nur ein eingeschränkter Personenkreis. Angehörige; 4 Personen und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen; Betreuungspersonen. } Details siehe Seite 9 Sind auch Ihre Mitreisenden versichert und wie lange gilt Ihr Reiseschutz?" Kreditkarten-Versicherung: ERV-Reiseschutz: Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert. Ist evtl. zeitlich befristet ( z. B. nur Reisen, die in den nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist). Ob Familien-, Gruppen- (inkl. Reiseleiterrisiko) oder Schülerreise jede Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind. Ihr Kunde kann sich für jede Reise neu absichern oder er wählt die Jahres- Versicherung. Diese gilt für jede Reise ab 50 km vom Wohnort Ihres Kunden; egal, ob geschäftlich oder privat, ob im großen Urlaub oder auf dem Tagestrip. Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?" Achtung: Auf diesen Unterschied kommt es im Notfall an! (siehe Seite 13) Kreditkarten-Versicherung: ERV-Reiseschutz: Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Die ERV sichert immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. 5

6 3. Die Produktpalette der ERV 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Übersicht Diese Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Produkte und Leistungsbestandteile unserer Standard-Reiseversicherungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Leistungsbausteine. Diese Varianten des (Jahres-)Reiseschutzes sichern Ihre Kunden ab: Varianten Inhalt (Ausschnitt) RundumSorglos- (Jahres-)Schutz RundumSorglos-(Jahres-) Schutz ohne Reisekranken- Versicherung (Jahres-)Reiserücktritts- Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung Jahres- Stornoschutz (Jahres-) Reisekranken-Versicherung Stornokosten-Versicherung Wir übernehmen im Versicherungsfall z. B. die vertraglich geschul deten Stornokosten Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt Umbuchungsgebühren Reiseabbruch-Versicherung Wir erstatten im Versicherungsfall z. B. die zusätzlichen Rück reisekosten den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes Reisekranken-Versicherung Wir übernehmen im Versicherungsfall die im Ausland notwen digen Heil behandlungen den medizinisch sinnvollen Kranken rücktransport und leisten 24 Stunden Notfall-Hilfe Reisegepäck-Versicherung Wir erstatten z. B. den Zeitwert bei Beschädigung oder Verlust z. B. durch Diebstahl Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis 250, bei Verspätung des Gepäcks Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV

7 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Stornokosten-Versicherung Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Der Service in der Stornokosten-Versicherung, der den Urlaub Ihres Kunden retten kann: die Telefonische Stornoberatung. Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Was ist die Telefonische Stornoberatung? Die erste Anlaufstelle für Ihren Kunden, wenn der Antritt seiner Reise aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines anderen versicherten Grundes gefährdet ist. Ist der Kunde unsicher, ob er aufgrund z. B. von Krankheit seine Reise antreten kann oder sie stornieren muss, erhält er durch einen Anruf bei der Telefonischen Stornoberatung Unterstützung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihren Kunden bei der Storno-Entscheidung und prüfen, ob er ggf. mit der Stornierung ohne finanzielles Risiko abwarten kann. Unser Service-Plus für Ihren Kunden in jeder Stornokosten-Versicherung! In welchen Fällen können Sie und Ihre Kunden sich an die Telefonische Stornoberatung wenden? Immer, wenn die Stornierung der Reise droht! Unsere Experten beraten Ihre Kunden schnell und neutral. Bei einer Reiseempfehlung übernimmt die ERV das Risiko der höheren Stornokosten. So erhält Ihr Kunde finanzielle Sicherheit. Beispiele: Ihr Kunde hat eine Grippe und weiß nicht, ob er rechtzeitig gesund wird? Die Reisemediziner der Telefonischen Stornoberatung beraten Ihren Kunden! Der Keller Ihres Kunden steht aufgrund eines Wasserrohrbruchs unter Wasser? Die Experten der Telefonischen Stornoberatung helfen ihm weiter! Aus der Praxis Zwei Wochen, bevor Sabine K. ihre Schiffsreise antreten sollte, passiert es: Ihr Pferd tritt ihr mit voller Wucht auf den Vorfuß. Sie erlitt eine Prellung und Quetschung sowie den Abriss zweier Zehennägel. Was sollte sie jetzt tun? Warten und das Risiko eingehen, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben? Oder auf die Schiffsreise verzichten und stornieren? Sabine K. erinnerte sich an den Hinweis ihres Vermittlers, den sie auch in ihren Unterlagen fand: Die Möglichkeit der Telefonischen Stornoberatung. Der Reisemediziner der ERV sah gute Chancen für Sabine K. und riet ihr, nicht zu stornieren. Bis zur Reise sollte Sabine ihren Fuß schonen, den Verband regelmäßig wechseln und zur Förderung des Heilungsverlaufs für die nächste Zeit offene Schuhe tragen. Sabine K. erholte sich wie geplant und somit stand der geplanten Kreuzfahrt nichts mehr im Weg. 7

8 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Stornokosten-Versicherung Auf diese Leistungen (Ausschnitt) kann Ihr Kunde im Notfall zählen: Ersatz der Stornokosten Das sind die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, wenn der Kunde die Reise nicht antreten kann. Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt Das sind die Mehrkosten der Hinreise, z. B. für ein neues Flugticket, wenn der Kunde die Reise aus versichertem Grund verspätet antritt. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. Es wird maximal die Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, erstattet. Die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten. Entschädigung bei Verspätung während der Hinreise Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. der Bahn) sein erstes versichertes Verkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr erreicht wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort). Erstattung: Mehrkosten der Hinreise bis 500, pro Person nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis 100, pro Person Erstattung des Einzelzimmerzuschlags Wenn Ihr Kunde mit einer ebenfalls bei uns versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht hat und diese die Reise stornieren muss, erstatten wir den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist, dass sich der Kunde entscheidet, die Reise alleine anzutreten. Erstattung: maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt angefallen wären. Erstattung bei Autopanne und Unfall Wird das Kfz ihres Kunden maximal einen Tag vor Antritt der Reise aufgrund von Unfall oder Panne fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten: nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500, pro Person Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis 1.000, Aus welchen Gründen kann der Kunde zurücktreten? Unerwartete schwere Erkrankung Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung Schwere Unfallverletzung Tod Schwangerschaft Impfunverträglichkeit Bruch von Prothesen Lockerung von implantierten Gelenken Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten Betriebsbedingte Kündigung Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel Konjunkturbedingte Kurzarbeit Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben Gerichtliche Ladung Diebstahl des Reisepasses oder des Personalausweises Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres Wiederholungsprüfungen an einer Schule / Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels 8

9 Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Entschädigung für Umbuchungsgebühren Erstattet werden Umbuchungsgebühren (max. bis zur Höhe der bei unverzüglicher Stornierung anfallenden Stornokosten), wenn die Reise aus einem versicherten Grund (z. B. Tod eines Angehörigen) umgebucht werden muss. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, pro Person. Echt passiert Im Kampf gegen die Wassermassen Das Ehepaar Altmann konnte es kaum erwarten, ihre Stadtwohnung in Magdeburg gegen ein paar erholsame Tage in einem Ferienhaus in Schweden einzutauschen. Am 8. Juni sollte die Fähre ab Kiel nach Göteborg starten, doch plötzlich war ihr Eigentum vom Hochwasser bedroht. 2. Juni: Seit Tagen steigt das Wasser in der Elbe, und die Stadt Magdeburg rechnet mit einem dramatischen Anstieg in den kommenden Tagen. Die Altmanns sind besorgt, denn sie wohnen in einem kritischen Stadtteil nahe der Elbe. 4. Juni: Die Pegel steigen weiter an, die Stadt löst den Katastrophenalarm aus. Die betroffenen Bewohner werden aufgefordert, ihre Keller zu räumen. Zu spät für die Altmanns: Ihre Tiefgarage, in der noch ihr Auto steht, ist in kürzester Zeit überschwemmt. An ihre Reise nach Göteborg ist jetzt nicht mehr zu denken. 8. Juni: Das ganze Stadtgebiet, in dem die Altmanns wohnen, muss geräumt werden. Freunde haben sie für diese schlimme Zeit bei sich aufgenommen. Dank der Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der ERV mussten sich die Altmanns zumindest keine Sorgen um ihre Stornokosten machen. Die ERV erstattete ihnen die 1.200,. Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Wer kann den Versicherungsfall auslösen? Die Risikopersonen und die versicherte Person selbst. Risikopersonen können sein: Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten Ehe- bzw. Lebenspartner Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern Enkel, Großeltern Geschwister, Schwager, Schwägerinnen Onkel, Tanten, Neffen, Nichten Betreuungs personen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Was ist nicht versichert? Die Stornokosten-Versicherung ersetzt den finanziellen Schaden bzw. die Stornokosten, wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von einer gebuchten Reise zurücktreten muss. Wenn allerdings in den letzten sechs Monaten deswegen eine ärztliche Behandlung (ausgenommen Kontrolluntersuchungen) erfolgte, gelten Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen nicht als unerwartet. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. 9

10 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Reiseabbruch-Versicherung Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde zählen, wenn unterwegs etwas passiert. Reisekosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise Wenn Ihr Kunde eine Reise aus versichertem Grund nicht wie geplant beenden kann, bekommt er die zusätzlichen Rückreisekosten nach ursprünglich gebuchter Art und Qualität erstattet (er kann nicht First Class zurückfliegen, wenn er Economy gebucht hatte). Dabei kann es sich handeln um: eine frühere Abreise (z. B. weil die Oma gestorben ist) einen längeren Aufenthalt (z. B. im Krankenhaus) Wichtig: Die Rückreise muss mitgebucht und versichert sein. Erstattung bei Autopanne und Unfall Wird das Kfz Ihres Kunden während der Reise aufgrund von Unfall oder Panne fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten: nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500, pro Person Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis 1.000, Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen Muss Ihr Kunde seine Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen, bekommt er die Leistungen vor Ort, die er nicht in Anspruch genommen hat, erstattet. Gleiches gilt bei Reiseunterbrechung aufgrund einer stationären Behandlung. Das können z. B. die restlichen Übernachtungen oder auch ein Ausflug sein. Voraussetzung ist, dass die Leistungen versichert sind. Die Kosten für die Rückreise (die der Kunde ja tätigt) werden nicht erstattet. Kosten für einen verlängerten Aufenthalt Eine im Urlaub plötzlich auftretende Krankheit oder eine Unfallverletzung kann dazu führen, dass Ihr Kunde oder eine mitreisende Risikoperson nicht planmäßig zurückreisen kann. Dem Kunden entstehen in diesem Fall zusätzliche Übernachtungskosten. Diese werden wie folgt nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität übernommen: bis zu 1.500, bei stationärer Behandlung einer mitreisenden Risikoperson bis zu 750, bei ambulanter Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson Nehmen wir an, Ihr Kunde hat eine Schiffs-Rundreise gebucht. Unterwegs bricht er sich das Bein und muss drei Tage im Krankenhaus bleiben. Das Schiff legt nach zwei Tagen wieder ab. In diesem Fall muss die Reise für Ihren Kunden nicht beendet sein. Der Kunde kann wenn er es wünscht zur nächsten Anlegestelle reisen und die Reise wie geplant fortsetzen. Die Nachreisekosten bekommt er von uns bis zur Höhe des Wertes der noch nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. 10

11 Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Kosten durch Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort Ihr Kunde wird während der Reise von Feuer oder einem Elementarereignis wie Hochwasser oder Erdbeben überrascht. Er kann seine Reise deshalb nicht planmäßig beenden. Beispiel: Ein Erdbeben macht die geplante Abreise eines Kunden unmöglich. Er muss länger am Urlaubsort bleiben. In diesem Fall erstattet die ERV Ihren Kunden die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthalts nach Art der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der versicherten Reiseleistung. Entschädigung bei Verspätung während der Rückreise Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Rückreise erstattet, wenn aufgrund einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. der Bahn) ein Anschlussverkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr erreicht wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort). Erstattung: Mehrkosten der Rückreise bis 500, pro Person nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis 100, pro Person Aus welchen Gründen kann der Kunde die Reise abbrechen? Unerwartete schwere Erkrankung Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich behandelt wurde Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung Schwere Unfallverletzung Tod Schwangerschaft Bruch von Prothesen Lockerung von implantierten Gelenken Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, pro Person. Echt passiert , Argentinien, 10:23 Ortszeit Elke Sperling, mit ihrem Mann Gerhard unterwegs in Argentinien, erhält die Nachricht, dass ihre Mutter im Krankenhaus gestorben ist. Frau Sperling möchte umgehend nach Hause. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale der ERV helfen den Sperlings bei der Umbuchung der Rückflugtickets. Bereits am nächsten Morgen fliegen die Sperlings nach Hause. Dabei entstehen Kosten für eine Hotelübernachtung am Airport in Buenos Aires sowie den Transfer zum Airport und die Umbuchung der Rückflugtickets nach Frankfurt. Insgesamt fallen 2.312, zusätzliche Rückreisekosten an. Außerdem können Elke und Gerhard Sperling 8 Tage der Rundreise nicht nutzen. Dank dem Reiseschutz-Paket mit der Reiseabbruch-Versicherung bekommen die Sperlings die Extra-Kosten in voller Höhe plus den Wert der nicht genutzten Urlaubstage erstattet! 11

12 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Reisekranken-Versicherung Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde im Krankheitsfall zählen (Ausschnitt): Erstattung von Kosten für Heilbehandlungen im Ausland Ambulante und stationäre Heilbehandlungen Arznei-, Heil- und Verbandsmittel Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche Schmerzstillende Zahnbehandlungen Herzschrittmacher und Prothesen, die wegen Unfall oder Krankheit während der Reise erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit herzustellen Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise notwendig werden Wahlweise: Krankenhaustagegeld von 50, pro Tag max. für 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitreisendes Kind unter 18 Jahren stationär im Krankenhaus behandelt werden muss Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis max. 25, je Versicherungsfall In Deutschland: Krankenhaustagegeld von 50, pro Tag (max. für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung) Krankenrücktransport und Gepäckrücktransport Organisation und Kosten für die Überführung an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz Kranken-, Gepäck-Transporte und Überführung Krankentransport zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland Krankentransport zur ambulanten Erstversorgung im Krankenhaus Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort (siehe Seite 13) Rückholung des Gepäcks vom Aufenthaltsort an den Wohnort der versicherten Person Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten Wichtig Bei allen Produkten mit Reisekranken-Versicherungen besteht unabhängig von der Laufzeit keine Gesundheitsprüfung! Krankenbesuch Wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als 5 Tage dauert, werden die Beförderungskosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person übernommen. Betreuung Die Ärzte und Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sprechen mehr als 12 Sprachen. Sie nehmen Kontakt zu den behandelnden Ärzten vor Ort auf, übersetzen dem Kunden die Diagnose und bleiben mit dem Hausarzt in Verbindung. Kostenübernahmegarantie Viele Krankenhäuser im Ausland verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die ERV gibt eine Kostenübernahmegarantie ab. Arzneimittel-Beratungs-Service Sollten während der Reise Arzneimittel oder Ersatzpräparate nötig werden (wenn ein Kunde z. B. seine Schilddrüsenmedikamente verliert), beraten die Mitarbeiter der Notrufzentrale hinsichtlich vor Ort erhältlicher Medikamente. Rückholung von Kindern Wenn sich z. B. die Eltern aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr um die Kinder (unter 18 Jahren) kümmern können, organisiert die ERV deren Rückreise zum Wohnort und übernimmt die Mehrkosten der Rückreise. Such-, Rettungs- und Bergungskosten Diese Kosten können anfallen, wenn ein Kunde beispielsweise beim Skifahren oder Wandern einen Unfall erleidet. In diesem Fall werden die Kosten bis maximal , übernommen. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: Bei Heilbehandlungskosten: 100, je Versicherungsfall. Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. Was ist nicht versichert? Eine Reisekranken-Versicherung schützt Ihren Kunden vor hohen finanziellen Kosten, wenn er im Urlaub akut erkrankt oder einen Unfall hat, d. h. genau vor den Schicksalsschlägen auf Reisen, die er im Vorfeld weder einschätzen noch absehen kann. Nicht versichert sind dagegen Behandlungen, bei denen er bereits vor Reiseantritt weiß, dass sie aus medizinischen Gründen stattfinden müssen (z. B. Dialysen). 12

13 Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Krankenrücktransport ist nicht gleich Krankenrücktransport. Es gibt Unterschiede, die im Notfall entscheidend sein können: Medizinisch sinnvoll und vertretbar g ERV Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transportiert. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherers. Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet g viele andere Versicherer Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort. Wichtig Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport prinzipiell nicht! 13

14 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Reisegepäck-Versicherung Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Die Reisegepäck-Versicherung versichert alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken. Grundsätzlich ist das Reisegepäck maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Reisegepäck ist ist nicht gleich Reisegepäck! Mitgeführtes Reisegepäck Reisegepäck, das der Kunde im eigenen Gewahrsam hat Aufgegebenes Reisegepäck Reisegepäck, das der Kunde im fremden Gewahrsam hat (z. B. Koffer, der im Hotel in den Gepäckraum oder bei einer Fluggesellschaft aufgegeben wurde) Die Versicherung leistet, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhandengekommen ist durch Straftat eines Dritten durch Unfall eines Transportmittels durch z. B. Feuer, Sturm, Hochwasser während es im Gewahrsam ist von Beförderungsunternehmen Beherbergungsbetrieben Gepäckaufbewahrungen Eingeschränkt versichert sind: Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, EDV-Geräte, Software einschließlich Zubehör nur als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme Sportgeräte bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme nicht versichert: im bestimmungsgemäßen Gebrauch (z. B. der Golfschläger zerbricht beim Golfspielen) Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert, wenn sie in einem ortsfesten verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen sind oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Geschenke und Reiseandenken bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme. Wie hoch ist die Entschädigung? Zeitwert: bei abhandengekommenen und zerstörten Sachen Reparaturkosten: bei beschädigten Sachen (maximal der Zeitwert) Materialwert: bei Bild-, Ton- und Datenträgern Gebühren der Wiederbeschaffung: bei amtlichen Ausweisen und Visa Nicht versichert sind: Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: 100, je Versicherungsfall. Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. Verspätet ausgeliefertes Reisegepäck Kommt der Koffer mehr als 12 Stunden später als Ihr Kunde am Zielort an, erstatten wir die Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250, pro Person. 14

15 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Jahresschutz und Einmalschutz Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Empfehlen Sie Ihren Kunden einen Reiseschutz, der sie auf allen Unternehmungen rundum absichert: den Jahres-Reiseschutz der ERV. Vorteile des Jahresschutzes: Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz 1. Einmal abgeschlossen jede Reise abgesichert: Im Versicherungsjahr sind beliebig viele Reisen (jeweils max. 45 Tage) abgesichert. 2. Jede Reise ab 50 km: Auch Tagesausflüge (in Deutschland!), mindestens 50 km vom Wohnort entfernt, sind versichert. 3. Alleine oder zusammen: Der Versicherungsschutz greift auch, wenn die Familienmitglieder getrennt voneinander verreisen. Bitte beachten Sie: Die Versicherungssumme entspricht dem entsprechenden Tarif für Einzelpersonen. 4. Maximale Wahlfreiheit: Komplett-Paket oder Einzelschutz Geschäftsreise Kurztrip Klassenfahrt Segel-Törn Tages-Ski-Tour Jahres-Versicherung Ausflug in die Berge Pauschalreise Städtereise Besuch bei Verwandten Fernreise Wellness-Wochenende Gemeinsamkeiten und Unterschiede: Für wen? Jahres-Reiseschutz Einzelpersonen Familien / Paare, die häufig unterwegs sind. Lohnt sich oft schon ab der ersten Reise! Einmal-Reiseschutz Einzelpersonen Familien, die nur eine geplante Reise versichern möchten. Produktangebot Abschluss Gesundheitsprüfung Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (Storno- und Abbruch-Schutz) Jahres-Stornoschutz RundumSorglos-Jahresschutz komplett (inkl. Storno-, Abbruch, Kranken- und Gepäck-Schutz) ohne Krankenschutz (inkl. Storno-, Abbruch- und Gepäck-Schutz) Jahres-Reisekranken-Versicherung Bequem online über den Buchungsassistenten Nein Abgesicherte Reisen Alle Reisen pro Jahr, die maximal 45 Tage andauern. Jede (Tages-)Reise ab 50 km von zu Hause ist abgesichert. (Verlängerung ist mit der Einmal-Versicherung bis zu 365 Tagen möglich). Die jeweils versicherte Reise. Geltungsbereich Weltweit Tarife für Europa oder Weltweit Familiendefinition Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. 15

16 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Tarife (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz Einzelperson mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Einzelperson Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Reiserücktritts- Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 6, RL , 9, RL , 14, RL , 400, 18, RL603 29, JTA100 64, JTG100 26, JRA100 58, JRG , 21, RL , 26, RL , 32, RL , 1.000, 37, RL607 34, JTA101 74, JTG101 31, JRA101 69, JRG , 44, RL , 1.400, 49, RL609 44, JTA102 84, JTG102 39, JRA102 79, JRG , 53, RL , 2.000, 59, RL611 54, JTA103 99, JTG , 67, RL , 73, RL , 79, RL , 3.000, 86, RL615 73, JTA , JTG , 94, RL , 103, RL , 116, RL , 4.000, 132, RL619 98, JTA , JTG , 5.000, 172, RL , JTA , JTG , 212, RL , 249, RL , 287, RL , 342, RL624 Neu! Allgemeine Hinweise: Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen (Details siehe Seite 18). Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV Versicherte Reisen (Jahres-Versicherung): Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu einer Reisedauer von jeweils 45 Tagen. Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte sind nicht versichert. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage. Dies gilt nicht: für die Stornokosten-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise; für die Reiseabbruch-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal jedoch für ein Jahr. 16

17 Tarife Einzelperson ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Einzelperson Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Reiserücktritts- Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 9, RL , 17, RL , 26, RL , 400, 29, RL653 49, XTA100 99, XTG100 44, XRA100 89, XRG , 36, RL , 39, RL , 44, RL , 1.000, 49, RL657 59, XTA , XTG101 54, XRA101 99, XRG , 61, RL , 1.400, 69, RL659 69, XTA , XTG102 64, XRA , XRG , 79, RL , 2.000, 89, RL661 79, XTA , XTG , 94, RL , 104, RL , 114, RL , 3.000, 124, RL , XTA , XTG , 134, RL , 144, RL , 164, RL , 4.000, 184, RL , XTA , XTG , 5.000, 234, RL , XTA , XTG , 284, RL , 334, RL , 384, RL , 459, RL674 Neu! Versicherungsschutz (Jahres-Versicherung): Versichert sind alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde! Wichtig: Damit Ihr Kunde Versicherungsschutz in den Jahres-Versicherungen hat, die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, geben Sie bei der Buchung bitte nicht wie bei Einmalreise-Versicherungen das Datum des Reisebeginns, sondern das Buchungsdatum als Beginn ein. 17

18 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Tarife (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Reiserücktritts- Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Neu! Einmalreisen Jahres-Vers Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 7, RL , 12, RL , 16, RL , 19, RL , 23, RL , 600, 29, RL , 36, RL , 42, RL , 49, RL , 56, RL , 61, RL , 1.800, 69, RL , 76, RL , 84, RL , 92, RL , 2.600, 103, RL , 113, RL , 123, RL , 133, RL , 4.000, 149, RL , 194, RL , 6.000, 244, RL , 289, RL , 8.000, 333, RL723 55, JTC100 99, JTH100 47, JRC100 89, JRH100 64, JTC , JTH101 59, JRC101 99, JRH101 74, JTC , JTH102 69, JRC , JRH102 99, JTC , JTH , JTC , JTH , JTC , JTH , , 399, RL , JTC , JTH106 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV Selbstbeteiligung: In der Stornokosten- und Reiseabbruch- Versiche rung beträgt die Selbst beteiligung je Versicherungs fall 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindes tens 25, je Person, in der Reisekranken-Versicherung bei Heilbehand lung im Ausland 100, je Versicherungsfall und in der Reisegepäck-Versicherung 100, je Versicherungsfall. 18

19 Tarife Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Reiserücktritts- Versicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Neu! Einmalreisen Jahres-Vers Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 12, RL , 19, RL , 27, RL , 32, RL , 38, RL , 600, 42, RL , 49, RL , 55, RL , 67, RL , 77, RL , 82, RL , 1.800, 94, RL , 104, RL , 115, RL , 125, RL , 2.600, 139, RL , 149, RL , 159, RL , 184, RL , 4.000, 206, RL , 257, RL , 6.000, 307, RL , 355, RL , 8.000, 409, RL773 79, XTC , XTH100 69, XRC , XRH100 99, XTC , XTH101 89, XRC , XRH , XTC , XTH , XRC , XRH , XTC , XTH , XTC , XTH , XTC , XTH , , 515, RL , XTC , XTH106 Familiendefinitionen: Einmalreise-Versicherungen Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer. Jahres-Versicherungen Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie /des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen. Bitte beachten: Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich. 19

20 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Tarife RundumSorglos-(Jahres-)Schutz Einzelperson mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) 3 Reisekranken-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Einzelperson 2.000, Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Einzelperson RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers Europa Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 11, FL100 15, AL , 16, FL101 26, AL , 22, FL102 34, AL , 400, 27, FL103 41, AL103 49, JPA100 79, JPG100 40, JOA100 59, JOG , 33, FL104 46, AL , 37, FL105 53, AL , 43, FL106 62, AL , 1.000, 52, FL107 69, AL107 59, JPA101 89, JPG101 50, JOA101 69, JOG , 62, FL108 75, AL , 1.400, 71, FL109 82, AL109 69, JPA , JPG102 60, JOA102 89, JOG , 81, FL110 91, AL , 2.000, 91, FL , AL111 84, JPA , JPG103 75, JOA , JOG , 103, FL , AL , 109, FL , AL , 116, FL , AL , 3.000, 124, FL , AL , JPA , JPG , JOA , JOG , 129, FL , AL , 135, FL , AL , 149, FL , AL , 4.000, 169, FL , AL , JPA , JPG , JOA , JOG , 5.000, 209, FL , AL , JPA , JPG , JOA , JOG , 254, FL , AL , 299, FL , AL , 344, FL , AL , 409, FL , AL124 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV

21 Tarife Einzelperson ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) 3 Reisekranken-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Einzelperson 2.000, Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Einzelperson RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers Europa Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 17, FL150 29, AL , 24, FL151 39, AL , 34, FL152 49, AL , 400, 41, FL153 59, AL153 79, XPA , XPG100 64, XOA , XOG , 51, FL154 72, AL , 59, FL155 82, AL , 68, FL156 93, AL , 1.000, 77, FL , AL157 89, XPA , XPG101 74, XOA , XOG , 87, FL , AL , 1.400, 94, FL , AL159 99, XPA , XPG102 84, XOA , XOG , 104, FL , AL , 2.000, 114, FL , AL , XPA , XPG103 94, XOA , XOG , 124, FL , AL , 134, FL , AL , 144, FL , AL , 3.000, 158, FL , AL , XPA , XPG , XOA , XOG , 173, FL , AL , 187, FL , AL , 207, FL , AL , 4.000, 229, FL , AL , XPA , XPG , XOA , XOG , 5.000, 269, FL , AL , XPA , XPG , XOA , XOG , 323, FL , AL , 377, FL , AL , 424, FL , AL , 499, FL , AL174 Längere Reisedauer: Der RundumSorglos- (Jahres-) Schutz kann durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung um max. weitere 45 Tage auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden. Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39). 21

22 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden Tarife RundumSorglos-(Jahres-)Schutz Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung (RAB) 3 Reisekranken-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Familien- / Objekttarif bzw. Familie / Paar 4.000, Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers Europa Welt Reisepreis Vers.-Summe Welt Welt in bis in bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100, 12, FL200 20, AL , 19, FL201 35, AL , 24, FL202 45, AL , 29, FL203 53, AL , 37, FL204 62, AL , 600, 42, FL205 72, AL205 89, JPC , JPH100 74, JOC100 96, JOH , 49, FL206 82, AL , 59, FL207 92, AL , 72, FL208 99, AL , 84, FL , AL , 97, FL , AL , 1.800, 109, FL , AL211 99, JPC , JPH101 84, JOC , JOH , 122, FL , AL , 129, FL , AL , 139, FL , AL , 2.600, 149, FL , AL , JPC , JPH102 99, JOC , JOH , 158, FL , AL , 164, FL , AL , 182, FL , AL , 4.000, 204, FL , AL , JPC , JPH , JOC , JOH , 254, FL , AL , 6.000, 299, FL , AL , JPC , JPH , JOC , JOH , 349, FL , AL , 8.000, 399, FL , AL , JPC , JPH , JOC , JOH , , 499, FL , AL , JPC , JPH , JOC , JOH106 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV

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