DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2
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- Erich Lorenz
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1 Dipl.- Ing. Richardt Oldenburg, DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2 Allgemeines (I) 1.Grundbetreuung + betriebsspezifischer Teil = Gesamtbetreuung 2.Beide Anteile gleichwertig und nicht austauschbar. 3.Sinnhaftigkeit erschließt sich aus den Aufgabenkatalogen. 4.Grundbetreuung muss UVT (öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft) übergreifend einheitlich geregelt und stimmig sein (Einstufung nach Wirtschaftszweig). 5.Grundbetreuung: Schaffen und Aufrechterhalten der Arbeitsschutzorganisation. RAK Oldenburg, Seite 2
2 DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2 Allgemeines (II) 8.Degression entfällt wegen Vergleichbarkeit der UVT 9.keine Mindesteinsatzzeit für SiFa (früher 160 h/a bei BGM) 10.Beide Anteile sind mitbestimmungspflichtig. 11. Betrieb ist die größtmögliche Einheit, z. B. auch Konzern 12.BMAS legt fest: arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils. Betriebsspezifischer Teil bedarfsorientiert 13.BG empfiehlt den Handlungsrahmen mit Einsatzzeiten; Grundlage: Erfahrungswissen und Aufgabenkataloge RAK Oldenburg, Seite 3 RAK Oldenburg, Seite 4
3 DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2 Allgemeines (II) 8.Degression entfällt wegen Vergleichbarkeit der UVT 9.keine Mindesteinsatzzeit für SiFa (früher 160 h/a bei BGM) 10.Beide Anteile sind mitbestimmungspflichtig. 11. Betrieb ist die größtmögliche Einheit, z. B. auch Konzern 12.BMAS legt fest: arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils. Betriebsspezifischer Teil bedarfsorientiert 13.BG empfiehlt den Handlungsrahmen mit Einsatzzeiten; Grundlage: Erfahrungswissen und Aufgabenkataloge RAK Oldenburg, Seite 5 Mindesteinsatzzeiten SiFa gem. BGV A2 42 h BG Druck- und Papier 80 h BG Fahrzeughaltungen 160 h Metall-BGén 170 h Bergbau BG RAK Oldenburg, Seite 6
4 DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2 Allgemeines (II) 8.Degression entfällt wegen Vergleichbarkeit der UVT 9.keine Mindesteinsatzzeit für SiFa (früher 160 h/a bei BGM) 10.Beide Anteile sind mitbestimmungspflichtig. 11.BMAS legt fest: arbeitsmedizinische Vorsorge ist Bestandteil des betriebsspezifischen Teils. Betriebsspezifischer Teil bedarfsorientiert 12.BG empfiehlt den Handlungsrahmen mit Einsatzzeiten; Grundlage: Erfahrungswissen und Aufgabenkataloge RAK Oldenburg, Seite 7 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Wegweiser 2 Abs. (3) rechtsverbindlich Anlage 2 Abschnitt 2 Grundbetreuung Anhang 3 Aufgabenfelder der Grundbetreuung Anlage 2 Abschnitt 3 Betriebsspezifische Betreuung Anhang 1 Empfehlung Einsatzzeiten Anhang 4 Leistungskataloge der betriebsspezifischen Betreuung RAK Oldenburg, Seite 8
5 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 2 Grundbetreuung Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (h/a u. Besch.) 2,5 1,5 0,5 Aufteilung: mindestens 20 %, nicht weniger als 0,2 h/a und Beschäftigten BGM empfiehlt im Anhang 1 Aufteilung der Einsatzzeiten RAK Oldenburg, Seite 9 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 4 Zuordnung der BGM-Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen alle anderen WZ Gruppe II Kokerei Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferroleg. X Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige X Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Schiff- und Bootsbau X X X X Bau von Gebäuden X RAK Oldenburg, Seite 10
6 RAK Oldenburg, Seite 11 Handlungsanleitung BGM Tabelle: Ableitung der Betreuungsgruppe des Betriebes aus dem Gefahrtarif (erste zwei Ziffern des GTS) Betriebszweck des Unternehmens nach derzeitigem Gefahrtarif Betreuungsgruppe, die den Umfang der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung des Betriebes definiert Tarifstelle HWBG Tarifstelle MMBG Tarifstelle BGM Betreuungsgruppe 1, 2, 3, 4, 7 4, 6, 7, 8, 27 1, 2, 7 I 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 20, 21, 23, 24, 25, 31 11, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23a, 23b, 23c, 23d, 24, 26 3, 4, 6, 8, 9 II 32, 33 17, 28, 29 5 III RAK Oldenburg, Seite 12
7 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 2 Aufgabenfelder der Grundbetreuung (I): 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention RAK Oldenburg, Seite 13 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 2 Aufgabenfelder der Grundbetreuung (II): 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation RAK Oldenburg, Seite 14
8 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 2 Aufgabenfelder der Grundbetreuung werden konkretisiert 1.Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1. Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur GB 1.2. Unterstützung bei der Durchführung der GB 1.3. Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der GB RAK Oldenburg, Seite 15 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 2 Anhang 3 Aufgabenfelder der Grundbetreuung werden noch einmal konkretisiert 1.Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1. Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur GB Beratung des Arbeitgebers bei der Organisation der GB - Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren - Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln - Regelungen zur Durchführung entwickeln - Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln RAK Oldenburg, Seite 16
9 Stand 11. Juni 2008 RAK Oldenburg, Seite 17 RAK Oldenburg, Seite 18
10 Grundbetreuung: Vorgehen im Betrieb 1. Schritt Ermittlung von: - Betriebsart (WZ-Schlüssel liegt meist im Betrieb vor) - Anzahl der Beschäftigten im Betrieb 2. Schritt Zuordnung Betreuungsgruppe I / II / III Einsatzzeitensumme berechnen - Beschäftigtenzahl x EZ-Faktor 3. Schritt Einsatzzeitensumme aufteilen - Was ist zu tun? (Aufgabenfelder betrachten) - Wer macht was? (spezifische Kompetenzen berücksichtigen) - Mindestzeiten beachten, evtl. BG-Empfehlung - Konsens mit Betriebsrat RAK Oldenburg, Seite Seite DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 3 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 1. Regelmäßige betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen RAK Oldenburg, Seite 20
11 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 3 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien 1. Regelmäßige betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren (I) 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz RAK Oldenburg, Seite 21 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 3 Anhang 4 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung 1.4. Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung Auslösekriterien für betriebsspezifische Betreuung a) Pflichtuntersuchungen erforderlich b) Angebotsuntersuchungen erforderlich c) Wunschuntersuchungen gefordert Betriebsspezifische Betreuung erforderlich: Bei mindestens einem zutreffenden ja nein Ja ist betriebsspezifische Betreuung erforderlich Trifft zu Beschreibung der Leistungen für ja nein Auslösekriterien a) und b): Erkenntnisse beschaffen über die konkreten Arbeitsbedingungen Individuelles Aufklären der Beschäftigten über die Untersuchungen Durchführen der Untersuchungen Beraten der Beschäftigten zum Ergebnis Bescheinigungen erstellen Auswerten und Ableiten von Konsequenzen für Schutzmaßnahmen Umsetzung von Maßnahmen begleiten Wirkungskontrollen Personalaufwand in Stunden für das Aufgabenfeld insgesamt: RAK Oldenburg, Seite 22
12 Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung 1. Schritt Für jedes Aufgabenfeld Auslösekriterien anwenden: mindestens ein Auslösekriterium erfüllt? 2. Schritt Erforderliche Leistungen festlegen Auf Betriebsarzt und Sifa aufteilen Zeitaufwand ermitteln 3. Schritt Schriftliche Vereinbarung Konsens Unternehmer Betriebsrat! RAK Oldenburg, Seite 23 Beispielrechung für die Ermittlung des betriebsspezifischen Betreuungsbedarfs am Beispiel 2.1 des Leistungskatalogs: Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen und Geräten (Auszug aus Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2) RAK Oldenburg, Seite 24
13 RAK Oldenburg, Seite 25 a Std b Std c Std d Std a + b d + e Std Std RAK Oldenburg, Seite 26
14 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Abschnitt 3 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandkriterien Unternehmer prüft: Anlass, Aufgabenfeld, Auslösekriterien auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nach 9 ASiG - Zustimmung bei Ver- oder Entpflichtung SiFa/Ba - Zustimmung bei Aufgabenzuweisung - Anhörung bei Ver- oder Entpflichtung externer SiFa/Ba RAK Oldenburg, Seite 27 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Aufgaben der Arbeitsschutzakteure RAK Oldenburg, Seite 28
15 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Anhang 1 Hinweise zur Bestellung und zum Tätig werden von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Ermittlung der Zahl der Beschäftigten - Teilzeitkräfte anteilig und entliehene Leiharbeitnehmer zählen - Heimarbeiter und im Rahmen von Werkverträgen Tätige zählen nicht Empfehlungen zur Aufteilung der Einsatzzeiten in der Grundbetreuung Ermittlung des regelmäßigen und anlassbezogenen betriebsspezifischen Teils der Betreuung der Gruppen I-III Berechnungsbeispiele der Gesamtbetreuungszeiten der Gruppen I-III Anwendung des Begriffs Betrieb nach Anlage 2 dieser UVV RAK Oldenburg, Seite 29 Betriebsbegriff nach Anhang 1 Ein Betrieb [ ] ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe [ ] erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten. RAK Oldenburg, Seite 30
16 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Anhang 1 Empfehlungen der BGM Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 2,5 1,5 0,5 davon für Betriebsarzt 0,6 0,4 0,2 davon für Fachkraft für Arbeitssicherheit 1,9 1,1 0,3 Bestandteile der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sind auch die Beratung des Unternehmers bei der Feststellung der Befähigung der Versicherten für die ihnen zugewiesenen Tätigkeiten sowie die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge. RAK Oldenburg, Seite 31 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Anhang 1 Empfehlungen der BGM Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Einsatzzeiten/Personalaufwand für Gießereien (Gruppe I), Maschinenbau (Gruppe II) und Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (Gruppe III) : Für regelmäßige betriebsspezifische Betreuung empfohlen: Personalaufwand 1,0 Stunden/Jahr und Beschäftigten gemeinsam Bei Anwendung der Regeln von Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene bewährte Anteile: Betriebsarzt 0,2 Stunden/Jahr und Beschäftigten Fachkraft für Arbeitssicherheit Anteil 0,8 Stunden/Jahr und Beschäftigten Plus Aufwand des Betriebsarztes zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß Anlage 2 Abschnitt 3 Nummer 1.4: Dieser Aufwand kann in der gleichen Größenordnung wie dessen Aufwand für die übrigen Aufgabenfelder des betriebsspezifischen Teils liegen (d. h. 0,2h / a MA). Für alle übrigen Betriebe ist im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sinngemäß zu verfahren. RAK Oldenburg, Seite 32
17 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Anhang 1 Empfehlungen der BGM Die nachfolgende zusammenfassende Tabelle ist nur eine Empfehlung einer möglichen Aufteilung und Ermittlung der Einsatzzeiten von SiFa und BA Betriebsart Gießereien Maschinenbau Kfz-Hersteller Einsatzzeit Betriebsarzt (Std./Jahr je Beschäftigtem) Gruppe I Gruppe II Gruppe III Grundbetreuung 0,6 0,4 0,2 betriebsspezifisch regelmäßig 0,2 0,2 0,2 betriebsspezif. Vorsorge / anlassbez., z.b. 0,2 0,2 0,2 Gesamtbetreuung Betriebsarzt 1,0 0,8 0,6 Einsatzzeit Fachkraft für Arbeitssicherheit (Std./Jahr je Beschäftigtem) Grundbetreuung betriebsspezifisch regelmäßig betriebsspezifisch anlassbezogen, z.b. Gesamtbetreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Gruppe I Gruppe II Gruppe III 1,9 1,1 0,3 0,8 0,8 0,8 0,1 0,1 0,1 2,8 2,0 1,2 RAK Oldenburg, Seite 33 Warum? Planungssicherheit für AS-Abteilungen Betriebsfrieden RAK Oldenburg, Seite 34
18 RAK Oldenburg, Seite 35 DGUV Vorschrift 2 2 Abs. (3) Anlage 2 Maschinenbau Hersteller Kfz- Betriebsart Gießereien Einsatzzeit Betriebsarzt Gruppe IGruppe II Gruppe III (Std./Jahr je Beschäftigtem) Grundbetreuung betriebsspezifisch regelmäßig betriebsspezifisch anlassbezogen Gesamtbetreuung Betriebsarzt Einsatzzeit Fachkraft für Arbeitssicherheit 0,6 0,2 0,2 1,0 0,4 0,2 0,2 0,8 0,2 0,2 0,2 0,6 Gruppe IGruppe II Gruppe III (Std./Jahr je Beschäftigtem) Grundbetreuung 1,9 1,1 0,3 betriebsspezifisch regelmäßig 0,8 0,8 0,8 betriebsspezifisch anlassbezogen 0,1 0,1 0,1 Gesamtbetreuung 2,8 2,0 1,2 Fachkraft für Arbeitssicherheit Gesamtbetreuung 3,8 2,8 1,8 RAK Oldenburg, Seite 36
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