GEMEINDE. Gemeinde. Der Bürgermeister am Wort. Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Am kommenden Sonntag findet die Nationalratswahl statt.

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1 An einen Haushalt Zugestellt durch Post. at Jahrgang Stück Ausgegeben und versendet am 25. Sept GEMEINDE Gemeinde Deutsch Schützen Eisenberg Höll Edlitz - St. Kathrein 00 A Deutsch Schützen Nr. 76 Kontakt: Tel: 03365/2225 Fax: post@deutschschuetzeneisenberg.bgld.gv.at Der Bürgermeister am Wort Geschätzte GemeindebürgerInnen Liebe Jugend! Am kommenden Sonntag findet die Nationalratswahl statt. Jeder Wahlberechtigte hat bereits die erforderlichen Informationen hinsichtlich Wahlzeit, Wahlort etc. erhalten. Auf dem amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl Regionalwahlkreis 1B Burgenland Süd sind insgesamt 10 Parteien angeführt. Neu bei dieser Wahl ist, dass neben einer Vorzugsstimme für den Wahlwerber des Regionalwahlkreises, nun auch je 1 Vorzugsstimme für den Wahlwerber des Bundeswahlvorschlages und des Landeswahlvorschlages der gewählten Partei vergeben werden kann. Das geschieht durch Bezeichnung des Wahlwerbers entweder mit dem Namen oder der Reihungsnummer auf der entsprechenden Parteiliste. Die jeweiligen Wahlvorschläge sind im Wahllokal bzw. in der Wahlzelle angeschlagen. Geschätzte Wähler u. Wählerinnen, machen Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl. Sie bestimmen damit das politische Geschehen in unserem Land für die nächsten fünf Jahre mit. In der Gemeindestube selbst werden schon Vorarbeiten für die nächste Wahl geleistet nämlich die Wahlen zum Jagdausschuss in den einzelnen Ortsteilen. Bedingt durch den gesetzlich vorgegebenen Fristenlauf können diese Wahlen frühestens im Dezember 2013 stattfinden. Wahlberechtigt sind bei dieser Wahl die Eigentümer der Grundstücke die zum Jagdgenossenschaftsgebiet gehören. Näheres dazu wird rechtzeitig verlautbart. Der Oktober steht vor der Tür und damit auch die Haupterntezeit für unsere Weinbauern. Am Eisenberg hat leider die Natur ihre Kraft gezeigt und einen Großteil der Ernte zunichte gemacht. Trotzdem bin ich mir sicher, dass die Winzer ihr Bestes geben werden, und wir auch einen guten 2013er trinken können. Ich wünsche uns allen einen schönen Herbst! Ihr Bürgermeister

2 Bgld. Baugesetz Auszugsweise werden die wichtigsten Bestimmungen des Bgld. Baugesetzes als Grundinformation mitgeteilt: Geringfügige Bauvorhaben 16: Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten u. Bauteilen bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen. Anzeigeverfahren 17: Errichtung oder Änderung von Gebäuden bis zu einer Nutzfläche von 200 m² Errichtung oder Änderung von Bauwerken (Einfriedung, Carports, Schwimmbäder etc.) Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden. Erforderlich ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer (Nachbarn), die von den Grenzen des Baues weniger als 15 m entfernt sind mit Datum und Unterschrift auf den Bauplänen. Bei Neu-, Zu- u. Umbau ist immer ein Energieausweis vorzulegen. Wenn alle Unterlagen vorliegen hat die Gemeinde innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der vollständigen Bauanzeige die Baufreigabe zu erteilen. Es findet keine Bauverhandlung statt. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben 18: Für alle Bauvorhaben, die - Nicht geringfügig sind, - deren Nutzfläche 200 m² übersteigt oder für die - keine Bauanzeige erfolgen konnte (Nachbarn keine Zustimmung geleistet) ist eine Baubewilligung erforderlich. Es ist zwingend eine Bauverhandlung an Ort und Stelle notwendig. - Die Baubehörde hat binnen 3 Monaten die Baubewilligung mit Bescheid zu erteilen. Für das Verfahren nach 17 und 18 sind jedenfalls Baupläne, von einem befugten Unternehmer erstellt, vorzulegen. Vor rechtskräftiger Erteilung der Baufreigabe bzw. der Baubewilligung darf mit dem Bau nicht begonnen werden! Die Baubehörde kann sich von der ordnungsgemäßen Bauausführung jederzeit durch Besichtigung überzeugen. Bei Gebäuden mit mehr als 200 m² Nutzfläche ist für die Durchführung des Bauvorhabens ein Bauführer zu bestellen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens verantwortlich. Die Fertigstellung des Baues ist der Gemeinde anzuzeigen. Es ist ein Schlussüberprüfungsprotokoll von einem Bausachverständigen (Baumeister, Architekt) vorzulegen, der an der Bauausführung nicht beteiligt gewesen sein darf. Wird das Protokoll nicht vorgelegt, nimmt die Gemeinde mit ihrem Sachverständigen die Schlussüberprüfung vor. Die Baubehörde hat binnen drei Wochen nach Erhalt eines positiven Schlussüberprüfungsprotokolls schriftlich die Benützungsfreigabe zu erteilen. Vor der Benützungsfreigabe darf das Gebäude nicht benützt werden. Für Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis 5 kw Engpassleistung, die parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen ausfliegen oder in diese eingefügt sind, ist kein Bauverfahren erforderlich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des 17 oder 18 Bgld. Baugesetz.

3 Bei Bauten im Grünland ist die Bezirksverwaltungsbehörde Oberwart Baubehörde I. Instanz. Liegt das Baugrundstück im Landschaftsschutzgebiet, ist zusätzlich eine Bewilligung vom Amt der Bgld. Landesregierung, Abt.5, Hauptref. III Natur- u. Umweltschutz, erforderlich. Hinsichtlich der Errichtung, wesentlichen Änderung und Abnahmeprüfung von Heizungsanlagen sind die Eigentümer verpflichtet, diese mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kw unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vor Inbetriebnahme bei Bürgermeister anzuzeigen. Es wird ersucht diese Bestimmungen zu beachten! Auskünfte zu sämtlichen Bauangelegenheiten erhalten Sie im Gemeindeamt. Planunterlagen sind rechtzeitig zur Bewilligung einzureichen! Auf die Erledigungsfristen ( 17 6 Wochen und 18 3 Monate) wird verwiesen. Günstige Garagenstellplätze f. PendlerInnen nun an 12 Garagenstandorten in Wien und Mödling, alle mit guter Anbindung an den öffentlichen, innerstädtischen Verkehr, um 55,-- Euro im Monat (Jahresgebühr 550,-- Euro) einen garantierten Stellplatz anmieten. Für Besitzer einer Jahreskarte der Wiener Linien und StudentInnen mit Semesterticket gilt sogar ein ermäßigter Tarif von 46,80 Euro im Monat (468,-- Euro für das Jahr). Für die Inanspruchnahme der Aktion benötigen die Antragsteller eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate). Die Anmeldung erfolgt über die Mobilitätszentrale Burgenland. Deren Mitarbeiter informieren gerne zu dieser Aktion und helfen auch bei der Antragsstellung. Die Anmeldung ist bis möglich, die maximale Mietdauer läuft vorerst bis Ende In Zusammenarbeit mit der WIPARK (Garagenbetreiber in Wien) können Burgenländerinnen und Burgenländer mit Hauptwohnsitz im Burgenland Kontakt Mobilitätszentrale Burgenland Mail: office@b-mobil.info Antragsformular und Informationsblatt sind auch im Gemeindeamt erhältlich. Tel.: 02682/21070 Fax: 02682/ Eisenstadt, Domplatz 26 Entsorgung asbesthaltiger Produkte Abfälle, die Asbestzement beinhalten (z.b. Eternitplatten) sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als gefährlicher Abfall eingestuft und als solcher zu behandeln. Gefährliche Abfälle dürfen nur an befugte Sammler übergeben werden und sind begleitscheinpflichtig. Die Entsorgung über den Sperrmüllcontainer der Gemeinde ist nicht gestattet! Die Gefährdung der Gesundheit beruht vor allem darauf, dass ich Fasern im Lungengewebe festsetzen können. Um die Freisetzung solcher Fasern zu verhindern, ist deshalb allerhöchste Vorsicht bei Abbauoder Abbrucharbeiten angebracht. Aber auch beim nachfolgenden Abtransport und der Entsorgung. Deshalb dürfen Asbestzementabfälle, etwa aus dem Abbruch einer Dacheindeckung oder von Fassadenelementen, keinesfalls mit anderen Abfällen (z.b. mineralischen Bauschutt oder Sperrmüll) vermischt werden. Die Entsorgung selbst kann nur durch Deponierung auf einer bewilligten Baurestmassen-, Reststoff- oder Massenabfalldeponie erfolgen.

4 Aus diesem Grund bietet die Unternehmergruppe BMV/UDB ab sofort eine neue Entsorgungsschiene für die Entsorgung von Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle (wie z.b. Eternitplatten, Blumenkisten, Wannen, Tröge, Gartenmöbel, etc.) an. Für jede Abfallsammelstelle wird ein Big-Bag mit einem Fassungsvermögen von rd. 1m³ zur Verfügung gestellt. In diesem Big-Bag können die angelieferten Materialien aus Asbestzement gesammelt werden. Um einen problemlosen Abtransport zu ermöglichen sind die Big-Bags unter Dach auf befestigter Fläche zu lagern und auf Europaletten zur Abfuhr bereit zu stellen. Die Abholung wird von der Umweltdienst Burgenland GmbH auf Abruf durchgeführt. Die Big-Bags werden von der Unternehmergruppe BMV/UDB kostenlos zur Verfügung gestellt. Großmengen bzw. größere Produkte, die mit diesen Big-Bags nicht entsorgt werden können, können direkt bei einer Umladestation der Unternehmensgruppe BMV/UDB angeliefert werden. Weiters gibt es bei größeren Mengen noch die Möglichkeit der Direktabholung. Nähre Infos dazu erhalten sie am Mülltelefon zum Nulltarif unter 0800/ Für die Handhabung im Zuge von Sanierungsarbeiten und den Transport unbedingt folgende Punkte beachten: 1. Bei der Entfernung von Asbestzementplatten Staubentwicklung vermeiden evtl. Mundschutz tragen, 2. Platten möglichst zerstörungsfrei demontieren, 3. Bruchstücke in staubdichte Säcke verpacken, 4. Staubentwicklung beim Transport vermeiden, geschlossenen Container verwenden. Tipp: Vermischen sie nicht Asbestzement mit Baurestmassen oder Sperrmüll! Vermischt gilt die gesamte Menge als gefährlicher Abfall, was die Entsorgung unnötig verteuert. Steuerverfahren für Mittellose Mit der neuen Einrichtung Steuerschutz bietet die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mittellosen Personen die Möglichkeit, in scheinbar ausweglosen Steuerangelegenheiten kostenlos Verfahrenshilfe in Anspruch zu nehmen. Das Angebot richtet sich an einkommensschwache und vermögenslose Personen, die mit Forderungen der Finanzbehörde konfrontiert sind, denen sie hilflos gegenüberstehen. Die Verfahrenshilfe unterstützt den/die betroffenen Bürger/innen mit einem/er Steuerberater/in, der/die die Rechte des/der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde wahrt. Voraussetzungen Das Angebot richtet sich an einkommensschwache und vermögenslose Personen (an Personen, welche die zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters erforderlichen Mittel nicht ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts aufbringen können), die mit Forderungen der Finanzbehörde konfrontiert sind, denen sie hilflos gegenüberstehen. Verfahrenshilfe kann daher nur Personen gewährt werden, die weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen sowie steuerlich nicht vertreten sind und in den letzten zwölf Monaten auch nicht vertreten waren. Die Voraussetzungen für die kostenlose Verfahrenshilfe sind nachzuweisen. Um Verfahrenshilfe muss angesucht werden. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder behält sich das Recht vor, auch nach für den Ansuchenden positiver Prüfung der Voraussetzungen Ablehnung vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verfahrenshilfe. Für Vereine und juristische Personen ist die kostenlose Verfahrenshilfe nicht möglich.

5 Ablauf Selbsterklärungsformular ausfüllen Das Formular kann auf der Homepage der KWT oder unter heruntergeladen, per oder zu den Anmeldezeiten (siehe Pkt2) bestellt werden. Anmeldung zur Sprechstunde bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder telefonisch Mi u Do von Uhr T: DW steuerschutz@kwt.or. Der nächstmögliche Termin wird bei Anmeldung bekanntgegeben. Erstgespräch Das Erstgespräch in der Sprechstunde der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist nur mit Anmeldung möglich (siehe Pkt.2). Ein amtlicher Lichtbildausweis sowie das unterfertigte Selbsterklärungsformular sind mitzubringen. Auf Basis der Angaben im Ansuchen und dem vorgebrachten Anliegen wird nach dem Erstgespräch mit dem/der Steuerschutz- Vertreter/in entschieden, ob Verfahrenshilfe gewährt werden kann. Es kann nur dann Verfahrenshilfe gewährt werden, wenn die Angelegenheit nicht offenbar mutwillig betrieben wird oder aussichtslos ist. Die Sprechstunde wird vorerst nur in Wien angeboten und findet nach Anmeldung in 1120 Wien, Schönbrunnerstraße , 6. Stock statt. Verfahrenshilfe Wird Verfahrenshilfe gewährt, wird der/dem Steuerschutz-Suchenden kostenlos ein/e Steuerberater/in für diesen Fall zu Seite gestellt. Lehrlingsfreifahrt Letztes Jahr wurden das Jugendticket (die Lehrlingsfreifahrt um 19,60) sowie das Top- Jugendticket ( 60,00) als Nachfolger der Lehrlingsfreifahrt eingeführt. Mit dem Top-Jugendticket können Lehrlinge unter 24 Jahren in ganz Burgenland, Wien und Niederösterreich (die ganze Woche Montag-Sonntag, auch in den Ferien) die Öffis benützen. Das Jugendticket gilt für Fahrten zwischen Wohnort und Lehrstelle bzw. Wohnort und Berufsschule. Nachdem ursprünglich der Gelegenheitsverkehr für Internatsschüler (Strecke: Wohnort Internate Eisenstadt, Mattersburg, Pinkafeld, Oberwart) nicht mit dem Ticket befahren werden konnte, hat die Arbeiterkammer nach vielen Verhandlungen Anfang 2013 sichergestellt, dass diese Strecke nun auch für das Top-Jugendticket gelten. Ab dem 2. September 2013 kommt es nun zu einigen Änderungen: NEU: Das (Top)-Jugendticket ist in Zukunft in Kombination mit dem neuen Lehrlingsausweis edu.card der AK Burgenland gültig. Beim Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen sowohl das erworbene (Top)-Jugendticket als auch der AK-Lehrlingsausweis edu.card vorgezeigt werden. Wie kommt man zum Ticket? Das Top-Jugendticket oder Jugendticket kaufen Es kann online auf shop.wienerlinien.at, bei allen burgenländischen Postfilialen sowie teilnehmenden Postpartnern und bei den Ticketautomaten und Vorverkaufsstellen der Wiener Linien gekauft werden. Wie kommt man zum AK-Lehrlingsausweis? Den Lehrlingsausweis bei der Arbeiterkammer beantragen. Jede AK-Bezirksstelle bietet dieses Service an. Man braucht einen Ausweis sowie den (Ausbildungs-) Lehrvertrag mit. Dann bekommt man eine Bestätigung, bis man den Ausweis erhält. AK sendet den AK-Lehrlingsausweis innerhalb von 2 Wochen per Post zu Der AK-Lehrlingsausweis edu.card ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Was kann der Ausweis noch? Der AK-Lehrlingsausweis gilt zusätzlich als offizieller Lehrlingsausweis. Bei vielen Veranstaltungen zahlen Lehrlinge weniger Eintritt. Gegen Vorweisen dieses Ausweises können sie diese Ermäßigung erhalten. Weitere Informationen gibt es beim Jugendreferat der AK Burgenland

6 Jubiläen Geburtstage - 4. Vierteljahr 2013 GUTMANN Martha (60) Eisenberg/P., Hauptstraße Oktober BERGER Gerhard (65) Edlitz i.b Oktober LANG Irma (93) Deutsch-Schützen Oktober KUMMER Karl (65) Eisenberg/P., Dorfstraße Oktober BRITTING Brigitte (55) Deutsch-Schützen Oktober WEBER Irene (75) Eisenberg/P., Gartengasse Oktober WESTERMAYER Erwin (55) Deutsch-Schützen Oktober HALPER Joachim (50) Deutsch-Schützen Oktober STROJIL Mirjana (70) Eisenberg/P., Hauptstraße Oktober BAUER Viorica (60) Deutsch-Schützen Oktober KERN Martha (80) Edlitz i.b Oktober MEYERHOFER Berta (65) Edlitz i.b Oktober WACHTER Maria (55) Deutsch-Schützen Oktober KOPFENSTEINER Berta (94) Deutsch-Schützen Oktober WINDISCH Elsa (80) Deutsch-Schützen Oktober BAUMANN Johann (50) Deutsch-Schützen November SCHLAFFER Gisela (90) Deutsch-Schützen November POLLER Maria (92) Höll November DERGOVITS Silvia (50) Eisenberg/P., Hauptstraße November WEBER Werner (60) Deutsch-Schützen November SIMON Ingrid (60) Höll November WEBER Judit (55) Eisenberg/P., Winzerweg November WEBER Elisabeth (85) Deutsch-Schützen November CSEKO Maria (65) Deutsch-Schützen November HEISCHMANN Karin (70) Deutsch-Schützen November OSWALD Theresia (80) St. Kathrein i.b November HOLZGETHAN Josef (70) Eisenberg/P., Hauptstraße November HEISSIG Helmut (65) Edlitz i.b. 19a 27. November MEIXNER Franz (85) Eisenberg/P., Dorfstraße November WIESLER Paul (50) Deutsch-Schützen Dezember WEBER Helene (75) Eisenberg/P., Winzerweg Dezember PALKOVITS Johann (50) Edlitz i.b Dezember KRAMMER Marianne (55) St. Kathrein i.b Dezember DOMNANOVICS Anna (80) Deutsch-Schützen Dezember ZINTER Franz (80) Deutsch-Schützen Dezember RAMESEDER Wolfgang (70) Eisenberg/P., Am Weinberg Dezember KAINZ Charlotte (65) Eisenberg/P., Hauptstraße Dezember LUIPERSBECK Susanne (50) Edlitz i.b Dezember KOLLAR Michael (65) Deutsch-Schützen Dezember SCHWAB Anna (75) Deutsch-Schützen Dezember UNGER Helmut (75) Deutsch-Schützen Dezember Diamantene Hochzeit MAIXNER Stefan u. Helene Eisenberg/P., Dorfstraße Oktober

7 Oktoberfest der Senioren, Komm Zentrum Bauernpreisschnapsen, SPÖ Deutsch-Schützen, Gh.Kainz Eisenberg Tag der offenen Vinothek, Eisenberg FF Party mit WM-Sounds, FF Eisenberg, Halle Eisenberg Ö3 Disco, Fanclub SC Gerersdorf, Halle Eisenberg (Rad)Wandertag ÖVP Eisenberg friends meets friends, Vinothek am Eisenberg Wildwochen, Wachter-Wieslers Ratschen Spezialitäten von der Weidegans, Wachters-Wieslers Ratschen Filmvorführung Uhr, Bgld.Volkshochschulen, Komm Zentrum Lange Nacht der Weidegans, Wachter-Wieslers Ratschen Weintaufe, Wachter-Wieslers Ratschen Wurst- u. Kernölschnapsen im Feuerwehrhaus Edlitz, ab Uhr, OF Edlitz i.b Weintaufe in der Ortsvinothek Eisenberg, Beginn Uhr Adventbasar Uhr, Komm Zentrum Deutsch-Schützen Entzünden der 1. Kerze am Adventkranz um Uhr, Gemeindeamt Weinadvent, Eisenberg friends, Vinothek am Eisenberg Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Jugend Eisenberg SVD Bauernpreisschnapsen, Sportplatzkantine Deutsch-Schützen Sautanz, Wachter-Wieslers Ratschen Ö3 Disco, SV Deutsch-Schützen, Halle Eisenberg Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Jugend Eisenberg POP, SV Deutsch-Schützen, Halle Eisenberg Glühweinstand beim Feuerwehrhaus, Halle Eisenberg Silvester in Wachter-Wieslers Ratschen Buschenschanktermine GANZJÄHRIG geöffnet, ab 12 Uhr - Margits Heurigenschenke, Eisenberg/Hummergraben (Montag Ruhetag) Wiesler-Schreiner, Eisenberg, Untere Kellergasse 16 (Sa,So,Ft) ENOTECA Gemütl. Weinlokal(Rennhofer), (ab Uhr) Eisenberg/P., Am Naturpark Poller Helmut, Sautanz, Kulmer Weinberg Wallner Manuela u. Gerhard, Deutsch-Schützen, Weinberg Oktober Wachter-Wiesler Weingut, Deutsch-Schützen, Weinberg (Sa,So ab Uhr) Weber Eduard u. Anita, Deutsch-Schützen, Weinberg Poller Helmut, Sautanz, Kulmer Weinberg Poller Helmut, Kulmer Weinberg Wiesler-Schreiner, Eisenberg, Untere Kellergasse 16

8 Sonn- und Feiertagsbereitschaft Ärzte Oktober Wochentagsbereitschaftsdienst Sonntag Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Sonntag Dr. Pungercic Jeden Mittwoch Sonntag Dr. Moser Heinz Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Feiertag Sonntag Samstag: Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Sonn- und Feiertagsbereitschaft Feiertag Dr. Pungercic Sonntag Dr. Moser Heinz Sonntag Sonntag Sonntag Samstag: Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Sonn- und Feiertagsbereitschaft Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz November Dezember Montag Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Donnerstag, den Dr. Pungercic Freitag Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Wochentagsbereitschaftsdienst Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Jeden Mittwoch Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Montag Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Freitag Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Wochentagsbereitschaftsdienst Sonntag Jeden Dienstag Dr. Pungercic Christine Sonntag Dr. Pungercic Jeden Mittwoch Sonntag Dr. Moser Heinz Jeden Donnerstag Dr. Moser Heinz Sonntag Dr. Pungercic Feiertag Feiertag Sonntag Dr. Moser Heinz Samstag: Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Montag Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Dr. Pungercic Dr. Moser Heinz Dienstag, den Freitag Dr. Pungercic Dr. Pungercic Öffnungszeiten von Dr. Moser AM OG (Dr. Heinz Moser und Dr. Ruth Moser-Mayer) Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Ruhetag Donnerstag Uhr Freitag Uhr Uhr Samstag Uhr Wichtige Telefonnummern - Ärztin/Arzt/Institution Dr. Moser AM OG 2202 Dr. Gert Moser 03323/2217 Dr. Christine Pungercic 03324/ / Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Telefon-Seelsorge: 142 Schutzengelapotheke Großpetersdorf: 03362/22250 Apotheke Diana Güssing: 03322/42231 Krankenhaus Oberwart : 05/ Krankenhaus Güssing: 05/

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