Abmahnung und Kündigung, praxisnahe Tipps und neue Rechtsprechung
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- Frieda Geisler
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1 Abmahnung und Kündigung, praxisnahe Tipps und neue Rechtsprechung IHK Regional im Regionalverband Saarbrücken in Zusammenarbeit mit der Stadt Völklingen Donnerstag, 07.Mai 2015, Uhr, im Neuen Rathaus Völklingen Referentin: Silke Brombach Fachanwältin Arbeitsrecht
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3 Einstiegsfälle Hotelbesitzer R beschäftigt die - an sich - fleißige Servicekraft S. S kommt aber häufig zu spät. R hat sie deshalb schon acht mal abgemahnt. Als S dann an einem Montagmorgen sichtlich unausgeschlafen wieder zu spät kommt platzt R der Kragen und er kündigt ihr. S ist völlig irritiert. Damit hatte sie nicht gerechnet. S geht zum Rechtsanwalt.
4 Einstiegsfälle Die X Y Computer und Software GmbH beschäftigt den Vertriebsmitarbeiter K. K ist jedoch wie sich herausstellt kein Verkaufsgenie. In fast einem Jahr hat er drei Neukunden akquiriert, wovon einer sein Schwiegervater ist. Seine Zielvorgaben hat K nicht annähernd erfüllt. Der GF kündigt ihm daraufhin am zum Am erhält der GF ein Schreiben des Rechtsanwaltes von K, in welchem dieser mitteilt, dass sein Mandant unter Narkolepsie und Depressionen leidet, sich deshalb nunmehr in Kur befindet und im Übrigen eine Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hat. Gleichzeitig teilt er mit, dass er für seinen Mandanten Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht eingereicht hat.
5 Einstiegsfälle K ist GF der Firma YZ Spedition und Logistik GmbH. Er beschäftigt den Fahrer P. P verfügt zudem über eine abgeschlossene Ausbildung als KFZ Mechaniker. K muss einigen Fahrern betriebsbedingt kündigen. Es trifft auch P. P hat eine lange Kündigungsfrist von 5 Monaten. In der hauseigenen Werkstatt kündigt gleichzeitig ein Mechaniker. K wusste also, dass dort demnächst ein Arbeitsplatz frei wird. Hat K es sich zu einfach gemacht?
6 Themenübersicht 1. Begrifflichkeiten und Arten der Beendigungskündigung 2. Kündigungserklärung, Kündigungsfristen 3. Kündigungsschutz, auch besonderer Kündigungsschutz 4. Die Abmahnung 5. Die außerordentliche/fristlose Kündigung 6. Die Änderungskündigung 7. Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag als Alternative?
7 1. Begrifflichkeiten/ Arten der Beendigungskündigung
8 Die Kündigung Beendigungskündigung fristgemäß/ordentlich fristlos/außerordentlich Änderungskündigung milderes Mittel!
9 Arten der Beendigungskündigung Arten der Beendigungskündigung die fristgemäße die fristlose Voraussetzungen Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Soziale Rechtfertigung Kündigungserklärung wichtiger Grund Kündigungserklärungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Rechtsschutz des Arbeitnehmers Kündigungsschutzklage
10 2. Die Kündigungserklärung, Kündigungsfristen
11 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Die Kündigung muss deutlich erkennen lassen, ob sie fristlos oder fristgemäß erfolgt: Sehr geehrter Herr., hiermit kündigen wir das mit ihnen begründete Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum 30. September 2014.
12 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Die Kündigung soll den Hinweis nach 2, 38 I SGB III enthalten: Wir weisen Sie auf Ihre Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche nach 38 Abs. 1 SGB III hin. Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist gemäß den beiden vorstehenden Sätzen reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
13 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Angabe von Kündigungsgründen im Kündigungsschreiben? Grundsätzlich keine Angaben nötig Ausnahme: Auszubildende, Mütter im Mutterschutz ( 9 III S.2 MuSchG) oder falls tarif- oder einzelvertraglich vorgeschrieben
14 22 BBiG, Kündigung eines Azubi (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
15 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Form Die Kündigung muss schriftliche erfolgen 623 BGB d. h. mündlich genügt nicht die Kündigung muss unterschrieben sein (Originalunterschrift) Kein Telefax, kein Telegramm, keine E- Mail, keine SMS
16 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Bestimmtheit d. h. ohne Bedingung, (vermeiden Sie Formulierungen wie: Hiermit kündigen wir Ihnen, falls sie montags wieder zur spät zur Arbeit erscheinen das Wort Kündigung ist als Titel zu verwenden!
17 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Zugang Zugang muss für den Arbeitgeber beweisbar sein. Möglichkeiten: Direkte Übergabe Quittung Einwurf in Briefkasten mit Zeugen, schriftliche Bestätigung des Zeugen (Rechtsprechung zur Kenntnisnahme sehr streng), Zugang spätestens am nächsten Tag Gerichtsvollzieher Übergabeeinschreiben (Problem: u. U. nur Benachrichtigung) Einwurfeinschreiben
18 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Vollmacht Befugnis zum Ausspruch der Kündigung - unproblematisch Einzelunternehmer (z. B. eingetragener Kaufmann) - Juristische Personen => Organe, die zur Geschäftsführung berufen - AG => Vorstand - GmbH => Geschäftsführer - KG => persönlich haftende Gesellschafter
19 Kündigungserklärung Geschäftsinhaber/Organe können Dritte mit Kündigungsvollmacht ausstatten oder diese Bevollmächtigung kann sich aus Übertragung einer Position ergeben, z. B. Personalleiter/Prokurist Aber ansonsten ist Vorsicht geboten!!! 174 BGB Zurückweisung der Kündigung
20 Kündigungserklärung BAG AZR 567/13 Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage web-done.de
21 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Beteiligung des Betriebsrates Arbeitgeber plant Kündigung von Mitarbeitern Betriebsrat muss gehört werden nach 102 BetrVG Betriebsrat stimmt zu Arbeitgeber kann kündigen Betriebsrat verweigert Zustimmung Frist: 1 Woche bei ordentlicher K. Gründe: 102 III Nr.1-5 BetrVG Arbeitnehmer hat einen vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch
22 Kündigungsfristen Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Arbeitsvertrag Tarifvertrag Gesetz
23 Kündigungsfristen Wie berechnen sich grundsätzlich Kündigungsfristen? 622 BGB Grundkündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonat Für Arbeitgeber: zunächst auch vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonat dann, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit ab zwei Jahren längere Fristen nur zum Monatsende! Vorsicht: Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des AN liegen, werden nicht berücksichtigt. Gilt nicht mehr!!!
24 Kündigungsfrist Für die Berechnung der Dauer des Bestandes des AV ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Achtung, Berechnungsfehler können unnötiges Geld kosten! Ausbildungszeiten zählen mit rein (BAG ) Praktikumszeiten zählen nicht dazu wird ein freier MA in eine AV übernommen, Tätigkeit ändert sich nicht, zählen diese Zeiten dazu Vorsicht bei Betriebsübergang, u.u. Vorbeschäftigungszeiten Früheres AV bei demselben AB zählt nicht, außer enger sachlicher Zusammenhang TV sehen oft ordentliche Unkündbarkeiten vor Probezeitkündigung: muss vereinbart sein, 2 Wochen Frist, Kündigung muss innerhalb der 6 Monate zugehen (nicht 2 Wochen innerhalb Frist! )
25 3. Kündigungsschutz, auch besonderer Kündigungsschutz
26 Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach BGB besonderer für sämtliche Arbeitnehmer nach KSchG für besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppen
27 Besonderer Kündigungsschutz Personenkreis Schwerbehinderte und Gleichgestellte, 68 SGB IX (Einstiegsfall!) Frauen im Mutterschutz Arbeitnehmer in Elternzeit Arbeitnehmervertreter Auszubildende Kündigung Bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes ( im Saarland Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) Verboten nach dem Mutterschutzgesetz (im Saarland Erlaubnis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz) Verboten nach BEEG ( im Saarland Erlaubnis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz) Nur mit Zustimmung des Betriebsrates aus wichtigem Grund (auch keine Befristung? BAG, Urteil vom 25. Juni AZR 847/12, juris) nach Probezeit nur noch außerordentlich BBiG (evtl. Schlichtungsverfahren
28 Besonderer Kündigungsschutz Personenkreis Datenschutzbeauftragter, nicht freiwillig bestellter MA in Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit Kündigung 4f III BDSG nur aus wichtigem Grund, auch noch bis 1 Jahr nach Beendigung der Bestellung 5 PflegeZG unzulässig, aber Zustimmung möglich ( im Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat C3)
29 Kündigungsschutz Anwendbarkeit des KSchG persönlicher Anwendungsbereich 1 I KSchG erst nach sechs Monaten betrieblicher Anwendungsbereich 23 I KSchG Arbeitsverhältnis ab : KSchG ist anwendbar bei mehr als 10 AN Arbeitsverhältnis bis : KSchG ist anwendbar bei mehr als 5 AN
30 Kündigungsgründe nach dem KSchG betriebsbedingt z. B. Absatzschwierigkeiten Rationalisierungsmaßnahmen Betriebseinschränkungen Änderung von Produktionsverfahren z. B. abnehmende Leistungsfähigkeit häufige oder lang andauernde Krankheit z. B. unterlassene oder unberechtigte Krankmeldung unentschuldigtes zu spät Kommen Beleidigung des Arbeitgebers personenbedingt verhaltensbedingt
31 betriebsbedingt/personenbedingt Betriebsbedingte Kündigung: dringendes betriebliches Erfordernis, unternehmerische Entscheidung, Resultat: Wegfall von Arbeitsplätzen Sozialauswahl, BR, Interessenausgleich, Sozialplan, Punktesystem ohne BR ist die Sozialauswahl schwierig 1a KSchG Krankheitsbedingte Kündigung: Problematik: Erheblichkeit der Ausfallzeiten; Auswertung der Instanzrechtsprechung: 25 % der geforderten Leistung nicht erbracht, allerdings BAG, Urteil vom 23. Januar AZR 582/13, juris (ordentlich unkündbarer MA)
32 Verhaltensbedingte Kündigung Dies ist aus der Trias der Rechtfertigungsgründe der einzige Grund, in dem eine Abmahnung erforderlich ist. Der AN muss rechtswidrig und schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben. Die Kündigung ist jedoch keine Strafe für Vertragsverstöße. Die Leistungsstörung ist nur dann kündigungsrelevant, wenn auch zukünftige Vertragsverstöße zu erwarten sind. Diese Negativprognose wird durch die Abmahnung belegt.
33 4. Die Abmahnung
34 Abmahnung Störung im Leistungsbereich Abmahnungsgegenstand Störung im Betriebsbereich Störung im Vertrauensbereich = Verletzung der Arbeitspflicht Beispiel: - unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes - mangelhafte Führungsqualifikationen - unterdurchschnittliche Arbeitsleistung = technischer Arbeitsablauf, Zusammenarbeit mit einzelnen Arbeitnehmern, Verhältnis zu Vorgesetzten Beispiel: -Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot = Handlung des Arbeitnehmers, die das Arbeitsverhältnis berühren Beispiel: - Missbrauch von Diensttelefon, Internet - Erstellung von unrichtigen Arbeitsberichten
35 Abmahnung Ermahnung Abmahnung Im Gegensatz zur bloßen Ermahnung, mit der der Arbeitgeber lediglich auf eine Pflichtverletzung hinweist, gehört zur Abmahnung die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Eine Abmahnung liegt vor, wenn - der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet - und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.
36 Abmahnung Abmahnung Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn eine unmittelbare Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens unangemessen wäre, weil dem Arbeitnehmer zunächst Gelegenheit zur Besserung seines Verhaltens eingeräumt werden soll.
37 Abmahnung Abmahnung Kündigung An dieser Stelle ist Vorsicht geboten! Ist das Fehlverhalten eins MA gravierend, kann auf eine Abmahnung verzichtet werden. Es kommt hierbei stets auf den Einzelfall und die Gesamtumstände an. In Betracht kommt sodann eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Merke: Der Arbeitgeber verzichtet konkludent auf sein Kündigungsrecht, wenn er wegen eines abgeschlossenen Fehlverhaltens des AN lediglich eine Abmahnung ausspricht! Daher bitte keine übereilten Handlungen!
38 Abmahnung Abmahnungserklärung Wirksamkeit einer Abmahnungserklärung: Bestimmtheit Form Frist, Zeitpunkt, Zugang, Wirkungsdauer Abmahnungsberechtigte Person/en Anhörungspflicht AN/BR? Sammelabmahnungen zu viele Abmahnungen? (Einstiegsfall!)
39 Muster Abmahnung Sehr geehrte(r) Frau/Herr., leider sehen wir uns gezwungen, Sie aus folgenden Gründen abzumahnen: Sie haben am. zu Ihrem Kollegen gesagt:,,du dummer.. oder Sie sind am. zum wiederholten Male ohne triftigen Grund zu spät zur Arbeit erschienen, nämlich erst um. Uhr statt um. Uhr. oder Sie haben wiederholt wegen mangelnder Sorgfalt fehlerhafte Arbeit geleistet. Am und am. waren von den von Ihnen zu bearbeitenden Produktionsteilen Teile unbrauchbar. Dadurch haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Wir fordern Sie auf, künftig Pflichtverletzungen wie oben angeführt oder ähnlicher Art zu unterlassen/pünktlich zur Arbeit zu erscheinen/ihre Arbeit sorgfältig zu leisten. Sollte sich eine vergleichbare Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Mit freundlichen Grüßen (Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) Bestätigung des Arbeitnehmers Ich habe die Abmahnung vom.. erhalten. (Ort, Datum)
40 5. Die außerordentliche Kündigung
41 Die fristlose Kündigung Kündigungserklärung Wichtiger Grund Kündigungserklärungsfrist kein bes. Kündigungsschutz 626 II BGB 2 Wochen ab Kenntnis Vorsicht: Auch bei außerordentlicher Verdachtskündigung!
42 Die fristlose Kündigung Vorsicht Falle! Sie haben ausschließlich fristlos gekündigt! Grundsätzlich wird vor Gericht geprüft, ob eine unwirksame fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann. Aber es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen: - Der hypothetische Parteiwille ist zu ermitteln. - Wird die Kündigung auf einen besonderen Grund gestützt, der sich als völlig unzutreffend herausstellt, ist die Umdeutung ausgeschlossen. - Anhörung des BR: 102 II BVerfG wird nur genügt, wenn 1. der BR auch zu der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung gehört wird 2. oder der BR hat der fristlosen Kündigung vorbehaltlos zugestimmt (nicht durch Verstreichenlassen der Anhörungsfrist!).
43 6. Die Änderungskündigung
44 Änderungskündigung Die Kündigung Beendigungskündigung fristgemäß/ordentlich fristlos/außerordentlich Änderungskündigung milderes Mittel!
45 Änderungskündigung Begriff: Nach 2 KSchG liegt eine Änderungskündigung vor, wenn der AG das AV kündigt und im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet. Somit liegen 2 Willenserklärungen vor: 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses 2. Angebot der Fortsetzung unter geänderten Bedingungen Das unterbreitete Änderungsangebot muss konkret gefasst sein, d.h. eindeutig bestimmt. (BAG )
46 Änderungskündigung Bedenken Sie: Das Instrument der Änderungskündigung ist vielfältig einsetzbar! Beispiele: Art/Ort der Arbeit (Einstiegsfall!) Arbeitszeit Begleitumstände der Arbeit, z.b. Arbeit im Home Office Laufende Vergütung Zulagen und Zuschläge, sonstige Entgeltbestandteile Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit
47 7. Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag als Alternative?
48 Sonstige Beendigungsgründe Wie kann ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung enden? - Befristungsablauf - Tod des Arbeitnehmers - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Vorläufige personelle Maßnahme endet gem. 100 III BetrVG - oder eben Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
49 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ist ein ganz normaler Vertrag, der allerdings gem. 623 BGB der Schriftform unterliegt (ansonsten nicht wirksam). Der Unterschied zwischen einem Aufhebungs- uns einem Abwicklungsvertrag liegt darin, dass bei einem Abwicklungsvertrag die Kündigung das AV beendet und man sich über die Modalitäten der Beendigung einigt.
50 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Vorteile: - Rechtssicher, theoretisch anfechtbar - Kein Sonderkündigungsschutz - Kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz - Keine Unterrichtung des Betriebsrates - Kein Kündigungsschutzverfahren
51 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Nachteile: Dem Arbeitnehmer drohen Sperr- und Ruhenszeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld Sperrzeiten bis zu 12 Wochen, Ruhenszeiten bis 1 Jahr, allerdings ohne Kürzung des Anspruchszeitraums Informationen hierzu findet man unter Merkblatt 17 der Bundesagentur für Arbeit Entlassungsentschädigungen
52 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Umgangen wird diese Problematik häufig indem man pro forma den Weg über das Arbeitsgericht wählt. Es wird sodann eine Einigung in einem gerichtlichen Vergleich gefunden, die häufig sogar im schriftlichen Verfahren ergeht. Es kann jedem Arbeitnehmer nur angeraten werden, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages diesen dem Arbeitsamt vorzulegen und abnicken zu lassen.
53 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag üblicher Inhalt: Beendigung, bzw. Klageverzicht Abfindung Freistellung, Urlaub, Überstunden, ggf. Sprinterklausel Belehrung Unterlagen, PKW Zeugnis Geheimhaltung, Sprachregelung Abgeltungsklausel
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