Abmahnung und Kündigung, praxisnahe Tipps und neue Rechtsprechung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abmahnung und Kündigung, praxisnahe Tipps und neue Rechtsprechung"

Transkript

1 Abmahnung und Kündigung, praxisnahe Tipps und neue Rechtsprechung IHK Regional im Regionalverband Saarbrücken in Zusammenarbeit mit der Stadt Völklingen Donnerstag, 07.Mai 2015, Uhr, im Neuen Rathaus Völklingen Referentin: Silke Brombach Fachanwältin Arbeitsrecht

2

3 Einstiegsfälle Hotelbesitzer R beschäftigt die - an sich - fleißige Servicekraft S. S kommt aber häufig zu spät. R hat sie deshalb schon acht mal abgemahnt. Als S dann an einem Montagmorgen sichtlich unausgeschlafen wieder zu spät kommt platzt R der Kragen und er kündigt ihr. S ist völlig irritiert. Damit hatte sie nicht gerechnet. S geht zum Rechtsanwalt.

4 Einstiegsfälle Die X Y Computer und Software GmbH beschäftigt den Vertriebsmitarbeiter K. K ist jedoch wie sich herausstellt kein Verkaufsgenie. In fast einem Jahr hat er drei Neukunden akquiriert, wovon einer sein Schwiegervater ist. Seine Zielvorgaben hat K nicht annähernd erfüllt. Der GF kündigt ihm daraufhin am zum Am erhält der GF ein Schreiben des Rechtsanwaltes von K, in welchem dieser mitteilt, dass sein Mandant unter Narkolepsie und Depressionen leidet, sich deshalb nunmehr in Kur befindet und im Übrigen eine Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hat. Gleichzeitig teilt er mit, dass er für seinen Mandanten Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht eingereicht hat.

5 Einstiegsfälle K ist GF der Firma YZ Spedition und Logistik GmbH. Er beschäftigt den Fahrer P. P verfügt zudem über eine abgeschlossene Ausbildung als KFZ Mechaniker. K muss einigen Fahrern betriebsbedingt kündigen. Es trifft auch P. P hat eine lange Kündigungsfrist von 5 Monaten. In der hauseigenen Werkstatt kündigt gleichzeitig ein Mechaniker. K wusste also, dass dort demnächst ein Arbeitsplatz frei wird. Hat K es sich zu einfach gemacht?

6 Themenübersicht 1. Begrifflichkeiten und Arten der Beendigungskündigung 2. Kündigungserklärung, Kündigungsfristen 3. Kündigungsschutz, auch besonderer Kündigungsschutz 4. Die Abmahnung 5. Die außerordentliche/fristlose Kündigung 6. Die Änderungskündigung 7. Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag als Alternative?

7 1. Begrifflichkeiten/ Arten der Beendigungskündigung

8 Die Kündigung Beendigungskündigung fristgemäß/ordentlich fristlos/außerordentlich Änderungskündigung milderes Mittel!

9 Arten der Beendigungskündigung Arten der Beendigungskündigung die fristgemäße die fristlose Voraussetzungen Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Soziale Rechtfertigung Kündigungserklärung wichtiger Grund Kündigungserklärungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Rechtsschutz des Arbeitnehmers Kündigungsschutzklage

10 2. Die Kündigungserklärung, Kündigungsfristen

11 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Die Kündigung muss deutlich erkennen lassen, ob sie fristlos oder fristgemäß erfolgt: Sehr geehrter Herr., hiermit kündigen wir das mit ihnen begründete Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum 30. September 2014.

12 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Die Kündigung soll den Hinweis nach 2, 38 I SGB III enthalten: Wir weisen Sie auf Ihre Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche nach 38 Abs. 1 SGB III hin. Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist gemäß den beiden vorstehenden Sätzen reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

13 Kündigungserklärung Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Angabe von Kündigungsgründen im Kündigungsschreiben? Grundsätzlich keine Angaben nötig Ausnahme: Auszubildende, Mütter im Mutterschutz ( 9 III S.2 MuSchG) oder falls tarif- oder einzelvertraglich vorgeschrieben

14 22 BBiG, Kündigung eines Azubi (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

15 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Form Die Kündigung muss schriftliche erfolgen 623 BGB d. h. mündlich genügt nicht die Kündigung muss unterschrieben sein (Originalunterschrift) Kein Telefax, kein Telegramm, keine E- Mail, keine SMS

16 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Bestimmtheit d. h. ohne Bedingung, (vermeiden Sie Formulierungen wie: Hiermit kündigen wir Ihnen, falls sie montags wieder zur spät zur Arbeit erscheinen das Wort Kündigung ist als Titel zu verwenden!

17 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Zugang Zugang muss für den Arbeitgeber beweisbar sein. Möglichkeiten: Direkte Übergabe Quittung Einwurf in Briefkasten mit Zeugen, schriftliche Bestätigung des Zeugen (Rechtsprechung zur Kenntnisnahme sehr streng), Zugang spätestens am nächsten Tag Gerichtsvollzieher Übergabeeinschreiben (Problem: u. U. nur Benachrichtigung) Einwurfeinschreiben

18 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Vollmacht Befugnis zum Ausspruch der Kündigung - unproblematisch Einzelunternehmer (z. B. eingetragener Kaufmann) - Juristische Personen => Organe, die zur Geschäftsführung berufen - AG => Vorstand - GmbH => Geschäftsführer - KG => persönlich haftende Gesellschafter

19 Kündigungserklärung Geschäftsinhaber/Organe können Dritte mit Kündigungsvollmacht ausstatten oder diese Bevollmächtigung kann sich aus Übertragung einer Position ergeben, z. B. Personalleiter/Prokurist Aber ansonsten ist Vorsicht geboten!!! 174 BGB Zurückweisung der Kündigung

20 Kündigungserklärung BAG AZR 567/13 Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage web-done.de

21 Kündigungserklärung Wirksamkeit einer Kündigungserklärung: Beteiligung des Betriebsrates Arbeitgeber plant Kündigung von Mitarbeitern Betriebsrat muss gehört werden nach 102 BetrVG Betriebsrat stimmt zu Arbeitgeber kann kündigen Betriebsrat verweigert Zustimmung Frist: 1 Woche bei ordentlicher K. Gründe: 102 III Nr.1-5 BetrVG Arbeitnehmer hat einen vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch

22 Kündigungsfristen Kündigungserklärung Kündigungsfrist kein bes. Kündigungsschutz Arbeitsvertrag Tarifvertrag Gesetz

23 Kündigungsfristen Wie berechnen sich grundsätzlich Kündigungsfristen? 622 BGB Grundkündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonat Für Arbeitgeber: zunächst auch vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonat dann, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit ab zwei Jahren längere Fristen nur zum Monatsende! Vorsicht: Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des AN liegen, werden nicht berücksichtigt. Gilt nicht mehr!!!

24 Kündigungsfrist Für die Berechnung der Dauer des Bestandes des AV ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Achtung, Berechnungsfehler können unnötiges Geld kosten! Ausbildungszeiten zählen mit rein (BAG ) Praktikumszeiten zählen nicht dazu wird ein freier MA in eine AV übernommen, Tätigkeit ändert sich nicht, zählen diese Zeiten dazu Vorsicht bei Betriebsübergang, u.u. Vorbeschäftigungszeiten Früheres AV bei demselben AB zählt nicht, außer enger sachlicher Zusammenhang TV sehen oft ordentliche Unkündbarkeiten vor Probezeitkündigung: muss vereinbart sein, 2 Wochen Frist, Kündigung muss innerhalb der 6 Monate zugehen (nicht 2 Wochen innerhalb Frist! )

25 3. Kündigungsschutz, auch besonderer Kündigungsschutz

26 Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach BGB besonderer für sämtliche Arbeitnehmer nach KSchG für besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppen

27 Besonderer Kündigungsschutz Personenkreis Schwerbehinderte und Gleichgestellte, 68 SGB IX (Einstiegsfall!) Frauen im Mutterschutz Arbeitnehmer in Elternzeit Arbeitnehmervertreter Auszubildende Kündigung Bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes ( im Saarland Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) Verboten nach dem Mutterschutzgesetz (im Saarland Erlaubnis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz) Verboten nach BEEG ( im Saarland Erlaubnis des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz) Nur mit Zustimmung des Betriebsrates aus wichtigem Grund (auch keine Befristung? BAG, Urteil vom 25. Juni AZR 847/12, juris) nach Probezeit nur noch außerordentlich BBiG (evtl. Schlichtungsverfahren

28 Besonderer Kündigungsschutz Personenkreis Datenschutzbeauftragter, nicht freiwillig bestellter MA in Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit Kündigung 4f III BDSG nur aus wichtigem Grund, auch noch bis 1 Jahr nach Beendigung der Bestellung 5 PflegeZG unzulässig, aber Zustimmung möglich ( im Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat C3)

29 Kündigungsschutz Anwendbarkeit des KSchG persönlicher Anwendungsbereich 1 I KSchG erst nach sechs Monaten betrieblicher Anwendungsbereich 23 I KSchG Arbeitsverhältnis ab : KSchG ist anwendbar bei mehr als 10 AN Arbeitsverhältnis bis : KSchG ist anwendbar bei mehr als 5 AN

30 Kündigungsgründe nach dem KSchG betriebsbedingt z. B. Absatzschwierigkeiten Rationalisierungsmaßnahmen Betriebseinschränkungen Änderung von Produktionsverfahren z. B. abnehmende Leistungsfähigkeit häufige oder lang andauernde Krankheit z. B. unterlassene oder unberechtigte Krankmeldung unentschuldigtes zu spät Kommen Beleidigung des Arbeitgebers personenbedingt verhaltensbedingt

31 betriebsbedingt/personenbedingt Betriebsbedingte Kündigung: dringendes betriebliches Erfordernis, unternehmerische Entscheidung, Resultat: Wegfall von Arbeitsplätzen Sozialauswahl, BR, Interessenausgleich, Sozialplan, Punktesystem ohne BR ist die Sozialauswahl schwierig 1a KSchG Krankheitsbedingte Kündigung: Problematik: Erheblichkeit der Ausfallzeiten; Auswertung der Instanzrechtsprechung: 25 % der geforderten Leistung nicht erbracht, allerdings BAG, Urteil vom 23. Januar AZR 582/13, juris (ordentlich unkündbarer MA)

32 Verhaltensbedingte Kündigung Dies ist aus der Trias der Rechtfertigungsgründe der einzige Grund, in dem eine Abmahnung erforderlich ist. Der AN muss rechtswidrig und schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben. Die Kündigung ist jedoch keine Strafe für Vertragsverstöße. Die Leistungsstörung ist nur dann kündigungsrelevant, wenn auch zukünftige Vertragsverstöße zu erwarten sind. Diese Negativprognose wird durch die Abmahnung belegt.

33 4. Die Abmahnung

34 Abmahnung Störung im Leistungsbereich Abmahnungsgegenstand Störung im Betriebsbereich Störung im Vertrauensbereich = Verletzung der Arbeitspflicht Beispiel: - unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes - mangelhafte Führungsqualifikationen - unterdurchschnittliche Arbeitsleistung = technischer Arbeitsablauf, Zusammenarbeit mit einzelnen Arbeitnehmern, Verhältnis zu Vorgesetzten Beispiel: -Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot = Handlung des Arbeitnehmers, die das Arbeitsverhältnis berühren Beispiel: - Missbrauch von Diensttelefon, Internet - Erstellung von unrichtigen Arbeitsberichten

35 Abmahnung Ermahnung Abmahnung Im Gegensatz zur bloßen Ermahnung, mit der der Arbeitgeber lediglich auf eine Pflichtverletzung hinweist, gehört zur Abmahnung die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Eine Abmahnung liegt vor, wenn - der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet - und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

36 Abmahnung Abmahnung Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn eine unmittelbare Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens unangemessen wäre, weil dem Arbeitnehmer zunächst Gelegenheit zur Besserung seines Verhaltens eingeräumt werden soll.

37 Abmahnung Abmahnung Kündigung An dieser Stelle ist Vorsicht geboten! Ist das Fehlverhalten eins MA gravierend, kann auf eine Abmahnung verzichtet werden. Es kommt hierbei stets auf den Einzelfall und die Gesamtumstände an. In Betracht kommt sodann eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Merke: Der Arbeitgeber verzichtet konkludent auf sein Kündigungsrecht, wenn er wegen eines abgeschlossenen Fehlverhaltens des AN lediglich eine Abmahnung ausspricht! Daher bitte keine übereilten Handlungen!

38 Abmahnung Abmahnungserklärung Wirksamkeit einer Abmahnungserklärung: Bestimmtheit Form Frist, Zeitpunkt, Zugang, Wirkungsdauer Abmahnungsberechtigte Person/en Anhörungspflicht AN/BR? Sammelabmahnungen zu viele Abmahnungen? (Einstiegsfall!)

39 Muster Abmahnung Sehr geehrte(r) Frau/Herr., leider sehen wir uns gezwungen, Sie aus folgenden Gründen abzumahnen: Sie haben am. zu Ihrem Kollegen gesagt:,,du dummer.. oder Sie sind am. zum wiederholten Male ohne triftigen Grund zu spät zur Arbeit erschienen, nämlich erst um. Uhr statt um. Uhr. oder Sie haben wiederholt wegen mangelnder Sorgfalt fehlerhafte Arbeit geleistet. Am und am. waren von den von Ihnen zu bearbeitenden Produktionsteilen Teile unbrauchbar. Dadurch haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Wir fordern Sie auf, künftig Pflichtverletzungen wie oben angeführt oder ähnlicher Art zu unterlassen/pünktlich zur Arbeit zu erscheinen/ihre Arbeit sorgfältig zu leisten. Sollte sich eine vergleichbare Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Mit freundlichen Grüßen (Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) Bestätigung des Arbeitnehmers Ich habe die Abmahnung vom.. erhalten. (Ort, Datum)

40 5. Die außerordentliche Kündigung

41 Die fristlose Kündigung Kündigungserklärung Wichtiger Grund Kündigungserklärungsfrist kein bes. Kündigungsschutz 626 II BGB 2 Wochen ab Kenntnis Vorsicht: Auch bei außerordentlicher Verdachtskündigung!

42 Die fristlose Kündigung Vorsicht Falle! Sie haben ausschließlich fristlos gekündigt! Grundsätzlich wird vor Gericht geprüft, ob eine unwirksame fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann. Aber es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen: - Der hypothetische Parteiwille ist zu ermitteln. - Wird die Kündigung auf einen besonderen Grund gestützt, der sich als völlig unzutreffend herausstellt, ist die Umdeutung ausgeschlossen. - Anhörung des BR: 102 II BVerfG wird nur genügt, wenn 1. der BR auch zu der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung gehört wird 2. oder der BR hat der fristlosen Kündigung vorbehaltlos zugestimmt (nicht durch Verstreichenlassen der Anhörungsfrist!).

43 6. Die Änderungskündigung

44 Änderungskündigung Die Kündigung Beendigungskündigung fristgemäß/ordentlich fristlos/außerordentlich Änderungskündigung milderes Mittel!

45 Änderungskündigung Begriff: Nach 2 KSchG liegt eine Änderungskündigung vor, wenn der AG das AV kündigt und im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet. Somit liegen 2 Willenserklärungen vor: 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses 2. Angebot der Fortsetzung unter geänderten Bedingungen Das unterbreitete Änderungsangebot muss konkret gefasst sein, d.h. eindeutig bestimmt. (BAG )

46 Änderungskündigung Bedenken Sie: Das Instrument der Änderungskündigung ist vielfältig einsetzbar! Beispiele: Art/Ort der Arbeit (Einstiegsfall!) Arbeitszeit Begleitumstände der Arbeit, z.b. Arbeit im Home Office Laufende Vergütung Zulagen und Zuschläge, sonstige Entgeltbestandteile Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit

47 7. Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag als Alternative?

48 Sonstige Beendigungsgründe Wie kann ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung enden? - Befristungsablauf - Tod des Arbeitnehmers - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Vorläufige personelle Maßnahme endet gem. 100 III BetrVG - oder eben Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag

49 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ist ein ganz normaler Vertrag, der allerdings gem. 623 BGB der Schriftform unterliegt (ansonsten nicht wirksam). Der Unterschied zwischen einem Aufhebungs- uns einem Abwicklungsvertrag liegt darin, dass bei einem Abwicklungsvertrag die Kündigung das AV beendet und man sich über die Modalitäten der Beendigung einigt.

50 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Vorteile: - Rechtssicher, theoretisch anfechtbar - Kein Sonderkündigungsschutz - Kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz - Keine Unterrichtung des Betriebsrates - Kein Kündigungsschutzverfahren

51 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Nachteile: Dem Arbeitnehmer drohen Sperr- und Ruhenszeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld Sperrzeiten bis zu 12 Wochen, Ruhenszeiten bis 1 Jahr, allerdings ohne Kürzung des Anspruchszeitraums Informationen hierzu findet man unter Merkblatt 17 der Bundesagentur für Arbeit Entlassungsentschädigungen

52 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Umgangen wird diese Problematik häufig indem man pro forma den Weg über das Arbeitsgericht wählt. Es wird sodann eine Einigung in einem gerichtlichen Vergleich gefunden, die häufig sogar im schriftlichen Verfahren ergeht. Es kann jedem Arbeitnehmer nur angeraten werden, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages diesen dem Arbeitsamt vorzulegen und abnicken zu lassen.

53 Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag üblicher Inhalt: Beendigung, bzw. Klageverzicht Abfindung Freistellung, Urlaub, Überstunden, ggf. Sprinterklausel Belehrung Unterlagen, PKW Zeugnis Geheimhaltung, Sprachregelung Abgeltungsklausel

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Mehr

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

V. Kündigungsrecht II

V. Kündigungsrecht II V. Kündigungsrecht II 1. Betriebsbedingte Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG 4. Anhörung der Mitarbeitervertretung 5. Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung

Mehr

C. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44

C. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit

Mehr

Prüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG

Prüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,

Mehr

6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87

6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87 Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......

Mehr

Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag Anfechtung Altersgrenze Die Kündigung Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können z. B. Fragen der Tarifvertragsgeltung, betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände

Mehr

Dr. Götz Zerbe. Referent: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Götz Zerbe. Referent: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Referent: Dr. Götz Zerbe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht STREITBÖRGER SPECKMANN, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld g.zerbe@streitboerger.de www.streitboerger.de Aufhebungsvertrag Befristung Kündigung

Mehr

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der

Mehr

Teil F: Prüfungsschemata

Teil F: Prüfungsschemata Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung

Mehr

1. ES DARF KEIN BESONDERER KÜNDIGUNGSSCHUTZ BESTEHEN

1. ES DARF KEIN BESONDERER KÜNDIGUNGSSCHUTZ BESTEHEN MERKBLATT Recht und Steuern AUßERORDENTLICHE (FRISTLOSE) KÜNDIGUNG Kündigungen auszusprechen ist nicht einfach. In unserem Merkblatt geben wir Ihnen wichtige Hinweise, was Sie beim Ausspruch einer fristlosen

Mehr

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung

Mehr

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016 Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016 Bestandsschutznormen in Deutschland Bestandsschutz in Deutschland - Gliederung

Mehr

WasIhnen dieses Buchbietet 13. Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15

WasIhnen dieses Buchbietet 13. Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15 WasIhnen dieses Buchbietet 13 Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15 1 Betriebsbedingte Kündigungeinzelner Mitarbeiter 17 1.1 Beispiele für betriebsbedingte Kündigungsgründe 17 1.1.1 Auftragsrückgang/Umsatzrückgang

Mehr

DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft

DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz 21.11.2015 Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Mehr

Die so genannte Grundkündigungsfrist beträgt nach 622 Abs. 1 BGB vier Wochen

Die so genannte Grundkündigungsfrist beträgt nach 622 Abs. 1 BGB vier Wochen Kündigung - ordentliche: Kündigungsfristen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist 3. Verlängerte Kündigungsfristen 4. Möglichkeiten außerhalb ordentlicher Kündigungen 5. Rechtsprechungs-ABC

Mehr

Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II

Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II Liebe Leserin, lieber Leser, Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II Sie erinnern sich noch an unseren letzten Newsletter im Arbeitsrecht? Dort hatten wir

Mehr

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitgeber Bitte füllen Sie diesen Frageboten soweit Ihnen dies möglich ist sorgfältig und vollständig aus. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache benötigt,

Mehr

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer

Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer Bitte füllen Sie diesen Frageboten soweit Ihnen dies möglich ist sorgfältig und vollständig aus. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache benötigt,

Mehr

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines

Mehr

Kündigung in Kleinbetrieben

Kündigung in Kleinbetrieben MERKBLATT Kündigung in Kleinbetrieben Ansprechpartner: Simon Alex Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-83 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt. Dessen ungeachtet können

Mehr

Personalabbau in der Krise. Dr. Dirk Freihube. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Personalabbau in der Krise. Dr. Dirk Freihube. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Personalabbau in der Krise Dr. Dirk Freihube Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Vorüberlegungen Abfindungsrisiko es gibt keine allgemeingültige Formel Annahmeverzugsrisiko Abfindungshöhe ist

Mehr

Trennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Trennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung

Mehr

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Rund ums Arbeitsrecht Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Inhalte I. Begründung des Arbeitsverhältnisses II. Laufendes Arbeitsverhältnis

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis

Mehr

Das deutsche Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -

Mehr

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin 10., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff

Mehr

MERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern

MERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN Wer einem Arbeitnehmer wirksam kündigen will, muss die dafür geltenden Kündigungsfristen einhalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die dafür

Mehr

Inhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?

Inhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...

Mehr

Bereiche in Sozialkunde

Bereiche in Sozialkunde https://www.woxikon.de/referate/politik%20und%20wirtschaft/bereiche-in-sozialkunde Bereiche in Sozialkunde Fach Politik und Wirtschaft Klasse 10 Autor DidSky Veröffentlicht am 12.09.2018 Zusammenfassung

Mehr

ARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis

ARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis ARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut Ernst Schwindl Rechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht

Mehr

6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung

6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......

Mehr

14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3

14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3 14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3 1 nach 102 BetrVG Zwischen der Geschäftsführung der Firma..., im Folgenden Arbeitgeber genannt, und dem Betriebsrat der Firma... wird folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechtsanwältin Sabrina Klaesberg Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Burkhard-Neuhaus & Kollegen Westring 23, 44787 Bochum info@burkhard-neuhaus-kollegen.de

Mehr

E. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64

E. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64 Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis. 13 Abkürzungsverzeichnis. 15 1 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess. 19 A. Allgemeines. 19 B. Mandatsannahme. 21 C. Interessenkonflikt. 22 D. Sachverhaltserfassung.

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalf Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff und Inhalt der Kündigung

Mehr

Fragen an den Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung: Vorbereitung eines Kündigungsschutzprozesses

Fragen an den Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung: Vorbereitung eines Kündigungsschutzprozesses Stand Januar 2008 Fragen an den Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung: Vorbereitung eines Kündigungsschutzprozesses Arbeitnehmer: Name... Alter... Familienstand... Unterhaltspflichten... Eintritt

Mehr

MODUL 5. Sachverhalt. Ist die beim Arbeitsgericht Frankfurt a.m. fristgerecht eingelegte Kündigungsschutzklage des A zulässig und begründet? S.

MODUL 5. Sachverhalt. Ist die beim Arbeitsgericht Frankfurt a.m. fristgerecht eingelegte Kündigungsschutzklage des A zulässig und begründet? S. MODUL 5 Sachverhalt Die K-GmbH betreibt in Frankfurt am Main einen Gebrauchtwagenhandel mit 27 fest angestellten Mitarbeitern, welche C als Geschäftsführer leitet. A ist seit Anfang Dezember 2003 bei der

Mehr

RECHTSANWALTSKANZLEI DR. ZACHARIAS

RECHTSANWALTSKANZLEI DR. ZACHARIAS Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Der wirtschaftlich schwächere Arbeitnehmer soll vor Willkür und wirtschaftlichem Ruin bewahrt werden. Denn wer eine Kündigung

Mehr

Abmahnung - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: November 2016

Abmahnung - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: November 2016 Abmahnung - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: November 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis I. Abgrenzung

Mehr

LEITFADEN DIESE KÜNDIGUNGSFRISTEN MÜSSEN SIE BEACHTEN. Ein Überblick für Arbeitgeber

LEITFADEN DIESE KÜNDIGUNGSFRISTEN MÜSSEN SIE BEACHTEN. Ein Überblick für Arbeitgeber LEITFADEN DIESE KÜNDIGUNGSFRISTEN MÜSSEN SIE BEACHTEN Ein Überblick für Arbeitgeber DAS ERWARTET SIE GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN Sie erhalten einen Überblick, welche Fristen Sie bei einer ordentlichen

Mehr

Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden

Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden MERKBLATT Seite 1 von 9 Recht und Steuern Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren

Mehr

Die häufigsten Fehler bei der Trennung von Mitarbeitern. München, 26. September 2017

Die häufigsten Fehler bei der Trennung von Mitarbeitern. München, 26. September 2017 Coffee@EMPLAWYERS Die häufigsten Fehler bei der Trennung von Mitarbeitern München, 26. September 2017 Rechtzeitig vorbereiten Vorfragen klären Ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten? -> 6 Monate Beschäftigungsdauer

Mehr

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.

Mehr

Berichte aus der Rechtswissenschaft. Cevat Gökhan Erbas

Berichte aus der Rechtswissenschaft. Cevat Gökhan Erbas Berichte aus der Rechtswissenschaft Cevat Gökhan Erbas Die Entwicklung des türkischen Kündigungsschutzrechts bis zur Neufassung und Rechtsvergleich des neuen türkischen Kündigungsschutzrechts mit dem deutschen

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Abmahnung

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Abmahnung Arbeits- und Sozialrechts-Info Abmahnung Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Abmahnung Was ist eine Abmahnung? Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers,

Mehr

WAS SIE BEI EINER ORDENTLICHEN (FRISTGEMÄßEN) KÜNDIGUNG BEACHTEN SOLLTEN:

WAS SIE BEI EINER ORDENTLICHEN (FRISTGEMÄßEN) KÜNDIGUNG BEACHTEN SOLLTEN: MERKBLATT Recht und Steuern DIE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG IM ARBEITSRECHT Sie müssen einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, was Sie dabei formal beachten sollten sowie Antworten

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und

Mehr

Arbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von

Arbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.

Mehr

Einleitung 11. Teil A: Grundsätze/Übersicht/Checklist 13. I. Begriff Abmahnung" 13. II. Übersicht/Checkliste 14. Teil B: Abmahnung in der Praxis 20

Einleitung 11. Teil A: Grundsätze/Übersicht/Checklist 13. I. Begriff Abmahnung 13. II. Übersicht/Checkliste 14. Teil B: Abmahnung in der Praxis 20 Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil A: Grundsätze/Übersicht/Checklist 13 I. Begriff Abmahnung" 13 II. Übersicht/Checkliste 14 Teil B: Abmahnung in der Praxis 20 I. Form und Inhalt der Abmahnung 20 1.

Mehr

Arbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen.

Arbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen. Arbeitshilfen für Betriebsräte Weinbrenner Fischer Antworten für die Praxis Kündigung Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen Verlag Vahlen Einleitung Kündigung Einleitung Die Themen Kündigung und Kündigungsschutz

Mehr

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Berechnung

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Berechnung Kündigungsfristen - Berechnung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Fristbeginn 3. Fristende 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Falscher Beendigungszeitpunkt 4.2 Klagefrist 4.3 Spätschicht 4.4 Starre Fristen 4.5

Mehr

Fachtagung In den Räumen der Bucerius Law School

Fachtagung In den Räumen der Bucerius Law School Fachtagung 14.02.2019 In den Räumen der Bucerius Law School Die Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Verletzung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Gesetzliche

Mehr

Die ordentliche Kündigung. Nr. 141/10

Die ordentliche Kündigung. Nr. 141/10 Die ordentliche Kündigung Nr. 141/10 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463

Mehr

V. Kündigungsrecht II

V. Kündigungsrecht II V. Kündigungsrecht II 1. Betriebsbedingte Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Verdachtskündigung 4. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG 5. Anhörung der Mitarbeitervertretung 6. Klagefrist 7. Aufhebungs-

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Krämer Rechtsanwältin 11., überarbeitete Auflage, 2008 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungsverzeichnis 9 I. Allgemeines

Mehr

Tendenzen in der Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Tendenzen in der Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ortstagung Hamm am 26.10.2016 Am 26.10.2016 begrüßte Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, im gut besuchten Foyer des Landesarbeitsgerichts den Referenten, Burghard Kreft, Vorsitzender

Mehr

MEIN GUTES RECHT. Kündigung was tun? Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

MEIN GUTES RECHT. Kündigung was tun? Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Kündigung was tun? Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer MEIN GUTES RECHT Die IG BCE informiert über Kündigung 1. Abmahnung Eine Abmahnung ist die»gelbe Karte«im Arbeitsverhältnis.

Mehr

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11 Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche

Mehr

Zwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4

Zwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4 Anlage 2 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender Arbeitsvertrag 8 geschlossen: 1 (1) Frau/Herr

Mehr

2 Voraussetzungen HI660690

2 Voraussetzungen HI660690 TK Lexikon Arbeitsrecht Außerordentliche Kündigung 2 Voraussetzungen HI660690 Nach 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund

Mehr

Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Grundbegriffe des Arbeitsrechts Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. iur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 6., völlig neubearbeitete und erweiterte

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Praxishilfe mit Top10- Aktionsplan. Arbeitsrecht-Soforthilfe: Was tun, wenn mir gekündigt wurde? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Praxishilfe mit Top10- Aktionsplan. Arbeitsrecht-Soforthilfe: Was tun, wenn mir gekündigt wurde? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Praxishilfe mit Top10- Aktionsplan Arbeitsrecht-Soforthilfe: Was tun, wenn mir gekündigt wurde? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. 1 2 Arbeitsrecht-Soforthilfe-Paket Klagefrist Achtung: Es muss jetzt

Mehr

Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen 1 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Gliederung Befristungsablauf Auflösende Bedingung Rente, Erwerbsminderung Altersteilzeit Jahressonderzahlung

Mehr

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir

Mehr

PD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006

PD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006 Humboldt-Universität zu Berlin WiSe 2005/2006 PD Dr Eva Kocher 1 Rechtsquellen und Normenkollisionen im Arbeitsrecht 4 Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 5 Wirksamkeit und Inhaltskontrolle

Mehr

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe

Mehr

Vorwort. Literaturverzeichnis. A. Einfuhrung 1

Vorwort. Literaturverzeichnis. A. Einfuhrung 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Einfuhrung 1 I. Abgrenzung personen- und verhaltensbedingte Kündigung 2 1. Kündigung wegen alkohol- bzw. drogenbedingter Störung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren Kündigungsfristen 2017 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei

Mehr

Kündigungsschutz und Kündigungsgründe

Kündigungsschutz und Kündigungsgründe ARBEITSRECHT A20 Stand: August 2017 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Kündigungsschutz und Kündigungsgründe Fällt ein Unternehmen

Mehr

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren

2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren Kündigungsfristen 2018 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun n 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei einer

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2012/2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom Dienstvertrag?

A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom Dienstvertrag? A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem 01.09.2013 I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom 01.03.2011 Dienstvertrag? a) P: Deklarierung als Werkvertrag b) L: Bestimmung des

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2006/2007, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau

Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich 1.1 Leistungen nach den Bestimmungen

Mehr

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die

Mehr

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2007/2008, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung

Mehr

Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse

Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 1 Brennpunkte Arbeitsrecht 2013 10 Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht

Mehr