Vertrag über die Pflege von Standardsoftware

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1 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, IT-Angelegenheiten der Bezirksverwattung (N/ITB) Weidestraße 122c Hamburg - im Folgenden Auftraggeber genannt - und CC e-gov GmbH Tempowerkring Hamburg - im Folgenden Auftragnehmer genannt - wird foigender Vertrag geschiossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Vertragsgegenstand ist die Pflege von Standardsoftware' gemäß Nummer 3, 1.2 Für aiie in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden 13 gegen eine jährliche Pauschale gemäß Nummer in Höhe von ,-Euro Q gegen eine abweichende monatliche Pauschale gemäß Nummer für die dort vereinbarten Zeiträume gegen eine einmalige Pauschale gemäß Nummer in Höhe von gegen eine Vergütung nach Aufwand gemäß Nummer zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: Dieser Vertrag (Seite 1 bis 9) einschließlich der Anlage "Angebot der Ausschreibung ÖA RE2/2118/12" Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware* (EVB-IT Pflege S) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 - Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, EVB-iT Pflege S und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit, 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert.

2 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 2 von 9 3 Art und Umfang der Pflegeieistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die folgenden Pflegeleistungen: 3.1 Pflegeleistungen zur Mängelbehebung H Basispflegeleistung H Bereitstellung verfügbarer Umgehungen*, Patches* und Updates*. Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb der Reaktionszeit*. Unverzüglich sobald verfügbar. Art der Lieferung: n Postalischer Versand; Datenträger; D Elektronische Zustellung; Adresse: 1^ Bereitstellung im zum Zusätzliche Unterstützungsleistung für die Basispflege Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung einer Umgehung* bzw. der Installation von Patches* und Updates*. Art der Leistungserbringung der zusätzlichen Unterstützungsleistung: Die Leistung wird als Teleservice* gemäß Anlage Nr. (Teleservicevereinbarung) erbracht. D Die Leistung wird als Vor-Ort-Service* erbracht, Adresse: {ggf Rechner) Sonstige Art der Leistungserbringung gemäß Anlage Nr, D Additive Pflegeleistungen^ {Mangeibehebung) gegen Vergütung nach Aufwand 3.2 Lieferung von Upgrades*, Releases*A/ersionen* S Upgrade*-Service S Bereitstellung verfügbarer Upgrades* ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang. Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb der Reaktionszeit*. 0 Unverzüglich sobald verfügbar. Art der Lieferung: Postalischer Versand; Datenträger: Elektronische Zustellung; Adresse: ^ Bereitstellung im Internet zum Download; Release*-A/ersions*-Service S Bereitstellung verfügbarer Releases*/Versionen* ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang. Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb der Reaktionszeit*. IS) Unverzüglich sobald verfügbar. Art der Lieferung: Postalischer Versand; Datenträger: Elektronische Zustellung; Adresse: ^ Bereitstellung im Internet zum Download; Voraussetzung für die Erbnngung dieser Leistung ist, a) dass die Lizenzbedingungen/Nutzungsrechlsbeslimmungen, denen der Auftraggeber unterworfen ist, für die zu pflegende Slandardsoftware* keine Einschränkung für die Erbringung dieser Pflegeleislung, insbesondere Bearbeilungsrechle durch Dritte" enthaiten, und b) die Berechtigung des Auftragnehmers, diese Pflegeieistungen zu erbringen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert. Fassung vom 13. Febmar 2003, gültig ab 01. März 2003 Bffl

3 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 3 von Umsetzung - und Installationslelstungen O Umsetzung von Umgehungen und Installation* von Patches* und Updates* gemäß der in Nummer vereinbarten Basispflegeleistung, P Installation von Upgrades*, Releases /Versionen* gemäß Nummer 3.2. Art der Installation: Die Leistung wird als Teleservice* gemäß Anlage Nr. (Teleservicevereinbarung) erbracht. Die Leistung wird als Vor-Ort-Service* erbracht; Adresse: {ggf. Rechner) Sonstige Art der Leistungserbringung gemäß Anlage Nr Weitere Pflegeleistungen P Informations Service Unverztlgliche Bereitstellung verfügbarer Informationen über bekannt gemachte Programmkorrekturen* durch: Q Postalischer Versand; Datenträger; P Elektronische Zustellung; Adresse; P Bereitstellung im Internet zum Download P Hotline-Service gemäß Anlage "Angebot der Ausschreibung ÖA RE2/2118/12" während der vereinbarten Servicezeiten* P Sonstige Pflegeleistungen gemäß Anlage Nr.. 4 Ergänzende Beschreibung der Pflegeleistung Die Beschreibung der Pflegeleistung ergibt sich ergänzend aus p folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom P folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. Anlage{n) Nr. P folgenden weiteren Dokumenten Angebot zur ÖA RE2/2118/12 Anlage{n) Nr. Es gelten die Dokumente in P obiger Reihenfolge P folgender Reihenfolge: 5 Nutzungsrechte* des Auftraggebers und Bearbeitungsrechte durch Dritte* P Dia Standardsoftware* gemäß Nr lfd. Nr. darf bis zu -fach genutzt werden. P Die Standardsoftware* gemäß Nr lfd. Nr. darf bis zu -fach genutzt werden. P Sonstige Angaben zum Nutzungsrecht* des Auftraggebers und/oder Bearbeilungsrechte durch Dritte* gemäß Anlage Nr.. Die mit * gekennzeichnelan Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert. bs

4 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 4 von 9 6 Standardsoftware* und Vergütung 6.1 Pflege gegen pauschale Vergütung Produkte, Leistungsdauer, Pauschale Ud. Produktbezeichnung und -beschreibung Nr. Release-/Versions-Nr, Produkt-Nr. An- Pflegezahl/ leiste ng Li- gemäß zenz- Nummer MVD Leistungsdauer Monatliche Pauschale netto Einmalige Pauschale netto ALLRIS Gcsamtpreis (netto) 1.610,00 MVD = Mindestvedragsdauer', gerechnet ab vereinbartem Beginn der Leislungsdauer. monatlich einmalig Abweichende monatliche Pauschale ab Beginn der Leistungsdauer Lfd, Nr. Ende des gemäß Zeitraumes der Nummer abweichenden 6.1.1, Vergütung Spalte 1 von Nummer 6.1,1 abweichende monatliche Pauschale netto Einzelpreis Summe Preis Abweichend vom monatlichen Gesamlpreis gemäß Nummer ergeben sich für folgende Zeiträume nachstehende monatliche Gesamtpreise von bis Gesamtpreis (netto) Zwischen folgenden Produkten aus Nummer besieht ein funktionaler Zusammenhang (Ziffer 7.3 Absatz 4 EVB-IT Pflege S): Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert. BüeH

5 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 5 von Rechnungsstellung bei pauschaler Vergütung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich {zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) n quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zwäten Quartalmonats) 0 jährlich (zahlbar bis zum ) Q einmalig zum O halbjährlich (zahlbar bis zum 4. Monat) Reaktionszeit*, Servicezeiten* D Reaktionszeit* Servicezeiten* ^ Es wird folgende Reaktionszeit* vereinbart; Die Pflegeleistungen beginnen, gerechnet vom Zugang der Störungsmeldung an, innerhalb von 4 Stunden während der vereinbarten Servicrezeiten*. Andere Vereinbarungen zur Reaktionszeit* gemäß Anlage Nr.. Es werden folgende Servicezeiten* vereinbart: Montag bis Freitag 08:0 bis 18:00 ybr. bis von bis Uhr. von bis Uhr. Für Feiertage gilt ^ Die o.a. Zeiten gelten nicht an Feiertagen am Erfüllungsort. VVeilergehende Vereinbarungen zu den Reaktions*- und Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert.

6 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 6 von 9.AßS^Z^~y^ 6.2 Pflegeleistung gegen Vergütung nach Aufwand Produkte, Leistungsdauer, Vergütung Lfd. Produktbezeichnung und -beschrelbung Nr. Release-/Versions-Nr, Produkt-Nr. Anzahl/ ü- zenzarl Pflegeleistung gemäß Nummer 3. Leistungsdauer Beginn 5 Ende 6 Preis je Stunde netto gern, Nummer Preis je Stunde netto gern. Nummer 6,2.2, ,2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht O während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen) bis von bis Uhr. bis von bis Uhr während sonstiger Zeiten bis ^ von bis Uhr. bis von bis Uhr. an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr, Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert.

7 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 7 von Weitere Vergütungsregelungen Reisezeiten S Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet, D Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr Reisekosten* und Nebenkosten* 0 Reisekosten* und Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten und Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr Reaktionszeit*, Servicezeiten* Reaktionszeit* (abweichend von Ziffer 1.7 EVB-IT Pflege S) Servicezeiten* D Es wird folgende Reaktionszeit* vereinbart: Die Pflegeleistungen beginnen, gerechnet vom Zugang der Störungsmeldung an, innerhalb von, Stunden während der vereinbarten Servicezeiten*. Andere Vereinbarungen zur Reaktionszeit* gemäß Anlage Nr.. Es werden folgende Servicezeiten* vereinbart Montag bis Freitag von bis Uhr. bis von bis Uhr. von bis Uhr, Für Feiertage gilt D Die o. a. Zeiten gelten nicht an Feiertagen am Erfüllungsort. Weitergehende Vereinbarungen zu den Reaktions*- und Servicezeiten gemäß Anlage Nr Vorhaltepauschale Das Vorhalten von Personal und Material wird nicht gesondert vergütet. Das Vorhalten von Personal und Material wird in Form einer Pauschale zusätzlich vergütet gemäß Anlage Nr.. 7 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt Q auf die monatliche Pauschale vereinbart gemäß Ziffer 6.3 EVB-IT Pflege S, Q anderweitige Regelung gemäß Ziffer 6.3 EVB-IT Pflege S. O auf die Stundenverrechnungssätze nach Aufwand vereinbart D gemäß Ziffer 6.3 EVB-IT Pflege S. Q anderweitige Regelung gemäß Ziffer 6.3 EVB-IT Pflege S. Die mil * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S definiert, bhh

8 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 8 von 9 ^06^2- Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ÖA RE 2/21I8/ Störungsmeldung 8.1 Adresse für Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT FTIege S - Störungsmeldeformular - an: Name/Firma: CC e-gov GmbH Organisationseinheit/Atateilung: El ^ E ^ 8.2 Annahme der Störungsmeldung Die Störungsmeldung wird während der in den Nummern bzw, vereinbarten Zeiten angenommen, ö Zusätzlich werden Störungsmeldungen während folgenden Zeiten angenommen: 9 Erfüllungsort Soweit nicht an anderer Stelle für einzelne Leistungen bereits vereinbart: 10 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 11 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleislungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: 12 Schlichtungsverfahren O Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 13 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S) 0 Es wird eine Kündigungsfrist von Monaten vereinbart. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pfiege S definiert. erai

9 EVB-IT Pflegevertrag S Seite 9 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ÖA RE 2/21I8/ Versicherung ^ Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 10,2.1 EVB-IT Pflege S durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Milgiiedsstaat der EU entspricht. 15 Sonstige Vereinbarungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die Bestimmungen des Hamburger Datenschutzes, insbesondere 7 HmbDSG bei Einsichtnahmen in Datenbestände (Datengeheimnis); einzuhalten. Hamburg on aru Hamburg Öri FHh N/ITB Datum 01- nlerschri en uttragne er (Name(n) in Druckschrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende derevb-!t Pflege S definiert, Fassung vom 13. Febaiar 2003, gültig ab 01. März 2003

10 öffentliche Ausschreibung ÖA Rt 2/211&/li Einführung eines neuen Ratsinforni.)tionss/stems In den Sezirksverwaltungen der Freien- und Flansestadt Hamburg (FHH) Angebot der Fa. CC e-gov GmbH, Hamburg vom 25. Juli 2012 Anlagen zu: 05 Kriterienkatalog Anlage zu Punkt Kriterium Pflege und Support Eine Beschreibung der Supportleistungen (Help Desk etc.) zu den üblichen Büroarbeitszeiten (Montags bis Freitags, S;00 bis 18:00 Uhr) und außerhalb dieser Zeiten liegt vor, Es wird u. A, detailliert dargelegt, zu welchen Feiertagen die Supportleistungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie weiterhin an, wie Anfragen/Tickets aufgenommen und dokumentiert werden sowie die Bearbeitung vom Auftraggeber abgenommen wird und welche Reaktionszeiten garantiert werden. Angebot CC e-gov GmbH: Pflege und Support CC e-gov leistet für die Anwendung umfassenden Support. Der Support umfasst alle Themen im Umfeld der Software einschl. organisatorischer Beratung bei der Abbildung einzelner Prozesse. Der Support umfasst regelmäßig die Bearbeitung - tel, Hotline (kostenlos, keine Nummern oder ähnliches) - schriftlich / per Mail eingehende Anfragen und Wünsche - Bearbeitung / Unterstützung über Fernwartungswerkzeuge Pflege und Support beinhalter^i^ereitstellun^teuei^oft^restände über einen kostenlos Support-Server Der Support steht zu den üblichen Bürozeiten (Montags bis Freitags, 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Bürozeiten kann (gerade in der Phase der Betriebsaufnahme oder bei besonderen Aufgaben (Installation von Updates, Abrechnung von Sitzungsgeldern, Sitzungen der Gremien, interne Schulungen etc.) eine Support-Bereitschaft kurzfristig vereinbart werden. Der Support ist zu Ferienzeiten (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg) uneingeschränkt erreichbar. Für die Supportmeldung muss keine vorherige interne Qualifikation der Anfrage erfolgen; die Supportmeldung muss nicht von bestimmter Stelle erfolgen und es müssen keine besonderen Vordrucke etc. Verwendung finden. CC e-gov GmbH, Tempowerkring 7, Hamburg Seite 7

11 öffentliche Ausschreibung ÖA Ri Einführung eines neuen Ratsintcrmationssystems in den r.ei.irk-iverwaltungen der Freien- und Hansestadt Hamburg (FHH) Angebot der Fa. CC e-gov GmbH, Hamburg vom 25. Juli 2012 Anlagen zu: 05 Kriterienkatalog Die Anfragen werden je nach Eingang entweder bei Kleinigkeiten sofort in der Hotline tel. bearbeitet und bei Bedarf per bestätigt. Alle Anfragen werden ansonsten in der Hotline- Zentrale entgegengenommen, bearbeitet und jeweils in der elektronischen Kundenakte der CC e-gov dokumentiert. Reaktionszeiten im Bereich von 4 Stunden werden garantiert. Für die Aufnahme von Support-Anfragen stehen folgende zentral bearbeitete Wege zur Verfügung: Telefon - Zentrale der Hotline: Hamburg^^^^^^^^ Adresse: Bei Hotline- Reaktion bieten wir an, dass die Kommunikation zur zentralen Verwaltung eingehender und bearbeiteter Calls regelmäßig Cc. an eine anzugebende Adresse gegeben wird. Zusammenarbeit mit dataport: CC e-gov steht im engen Kontakt mit dataport - das Produkt ALLRIS ist bei dataport im sog. Standard-Warenkorb" enthalten und auch dataport kann auf Wunsch in die Bearbeitung von Anfragen eingebunden werden. CC e-gov hat den Firmensitz mit Zentrale und Sitz der Geschäftsführung und der Projektleitungen in - kurzfristige Schulungen oder inhaltliche Unterstützungen können so ermöglicht werden. Ha b.ur CC e-gov GmbH, Tempowerkring 7, Hamburg Seite 8

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