VOLLMACHT. außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren
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- Alma Koch
- vor 7 Jahren
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1 VOLLMACHT Der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens 2. Antragstellung im Insolvenzverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht 3. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von Euro (eine Million) begrenzt..... (Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift)..,den.. (Ort) (Datum).... (Unterschrift des Mandanten) Hauptsitz Köln Zweigstelle Berlin Zweigstelle Hamburg Aachener Straße 1 Friedrichstraße 90 Glockengießerwall Köln Berlin Hamburg Zweigstelle Essen Zweigstelle Frankfurt Zweigstelle München Weidkamp 180 Schumannstraße 27 Unsöldstraße Essen Frankfurt/Main München
2 KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße Köln Außergerichtlicher Vergleich Um für Sie in der Sache Ihrer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, benötigen wir per Fax unter der Nummer ), eingescannt per (info@anwalt-kg.de) oder per Post (KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, Köln): 1. die von Ihnen unterschriebene Vollmacht und 2. den ausgefüllten Fragebogen Ihre Daten. (bitte füllen Sie diesen Fragebogen am PC aus und schicken Sie ihn uns per ) Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unter unserer Beratungsnummer ( ). Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen. VERGÜTUNG netto brutto Grundgebühr für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern zur Schuldenbereinigung 630,00 749,70 Kosten je Gläubiger (Beispiel: bei 5 Gläubigern wären dies 5 x 22,61 brutto) 19,00 22,61 Immobilie oder Finanzamt (nur falls gegeben) 95,00 113, (Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift).., den.... (Ort) (Datum) (Unterschrift des Mandanten) KRAUS GHENDLER Telefon: comdirect bank AG USt.-ID: DE Anwaltskanzlei Fax: BIC: COBADEHD055 Finanzamt Köln-Altstadt Aachener Straße 1 info@anwalt-kg.de IBAN: DE Köln Web: KTO: BLZ:
3 KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße Köln SCHULDENVERGLEICH: UNSER VORGEHEN FÜR SIE Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer oder Freiberufler übernehmen wir die vollständige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern bis hin zu Nachverhandlungen. Dies erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines pauschalen Festpreises, welcher sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert. Dadurch stehen schon zu Beginn des Vergleiches die Kosten fest: eine Einbeziehung in die Ratenzahlung nach Vergleichsschluss oder eine hohe Einigungsgebühr nach dem RVG stellen wir nicht in Rechnung! Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches gehen wir für Sie wie folgt vor: 1. ANSCHREIBEN ALLER GLÄUBIGER ZUR VERMEIDUNG VON VOLLSTRECKUNGEN Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Bemühung, auf transparente Art und Weise einen Gesamtvergleich zu erzielen, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Da vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Entschuldungsfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele ernsthafte Schuldenvergleiche durchgeführt haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen einen Schuldenvergleich zunichte machen würden. 2. FESTSTELLUNG IHRER SCHULDEN DURCH ABFRAGEN ALLER GLÄUBIGER Ihre gesamten Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, weil eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind. Rein theoretisch könnten Sie auch selbstständig Abfragen bei Ihren Gläubigern durchführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Gläubiger auf Verhandlungen mit Schuldnern nicht ein, weil sie davon ausgehen, dass Sie bei weiterem Druckaufbau die Zahlungen wieder aufnehmen werden. Wir schaffen es, Ihren Gläubigern zu vermitteln, dass sie bei einer Ablehnung von Ihnen nichts bekommen werden. Die meisten Gläubiger kennen unsere Kanzlei und wissen deshalb, dass unsere Mandanten einen Insolvenzantrag stellen werden, falls ein Vergleich scheitert. Sie wissen dadurch, dass die Entschuldung wirklich angestrebt wird. So erhalten wir in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle klare Rückmeldungen der Gläubiger. 3. ABFRAGEN BEI DEN WIRTSCHAFTSAUSKUNFTEIEN SCHUFA UND ICD SOWIE DEM SCHULDNERVERZEICHNIS Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt.
4 4. WIEDERHOLTE ABFRAGEN BEI IHREN GLÄUBIGERN Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände Basis des freiwilligen Verzichtes auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf. 5. UNTERBREITUNG IHRES VERGLEICHSVORSCHLAGES NACH ABSPRACHE MIT IHNEN Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung. 6. NACHVERHANDLUNG Lehnen Gläubiger unseren Vorschlag ab, versenden wir eine Angebotsnachbesserung. 7. VERGLEICHSERGEBNIS Nach der Nachverhandlung steht das Ergebnis des Schuldenvergleiches fest. Hiernach nehmen Sie bei Zustandekommen des Vergleiches die Zahlungen der geminderten Gesamtrate auf monatlich oder als Einmalzahlung. SO BEREITEN SIE SICH AUF IHRE ENTSCHULDUNG VOR Wir leiten Ihre Entschuldung ein. Um Sie bestmöglich begleiten zu können, sollten Sie sich wie folgt vorbereiten: 1. NEUES KONTO BEI EINER ANDEREN BANK EINRICHTEN UND KONTO IN EIN P-KONTO UMSTELLEN Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sollte die schnellst-mögliche Eröffnung eines neuen Kontos bei einer Bank sein, bei der Sie keine Schulden haben. Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Schon diese einfache Maßnahme bewahrt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger oder dem Verlust eines vollen Monatseinkommens. Nutzen Sie dieses Konto von nun an für Ihre Zahlungen und Geldeingänge den Gläubigern sollten Sie es nicht mitteilen. Stellen Sie das Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Dadurch sind Sie in Höhe der gestaffelten Pfändungsfreibeträge vor einer Pfändung durch einen Gläubiger sicher. Vergessen Sie nicht, den Pfändungsschutz an die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten anzupassen gerne können wir Ihnen eine dafür benötigte Bescheinigung nach 850k ZPO ausstellen. 2. KEINE WEITERE ZAHLUNG IHRER SCHULDEN Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger! Die Zahlung an einzelne Gläubiger könnte eine Bevorzugung dieser Gläubiger bedeuten und dies kann später u. U. zur Restschuldversagung führen. Im Falle eines Vergleiches würden sich Gläubiger nicht mit einer niedrigeren Rate in der Schuldenregulierung zufrieden stellen. Das eingesparte Geld dürfen Sie für sich verwenden oder damit eine Kriegskasse für schwere Zeiten anlegen orientieren Sie sich dazu an Ihrem Pfändungsfreibetrag.
5 Drohungen bzgl. möglicher Pfändungsmaßnahmen seitens der Gläubiger wie z. B. eine eidesstattliche Versicherung spielen ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. Normalerweise schreiben wir zu dieser Zeit alle Gläubiger an. Diese wissen dann, dass Sie sich in der Entschuldung durch eine Anwaltskanzlei befinden und verstehen, dass keine weiteren Zahlungen kommen werden. In der Regel werden die Gläubiger deshalb ihre Mahnungen/Vollstreckungen einstellen. Was Sie unbedingt weiter zahlen sollten, sind die Miete für Ihre Wohnung, die Telekommunikationsdienstleistungen, den Energieversorger sowie für Sie wichtige Versicherungen; sprich alle Rechnungen, die für Ihren weiteren Lebensbedarf wichtig sind. Zahlen Sie diese nicht weiter, können die Verträge gekündigt werden und Sie können die zum Leben notwendigen Leistungen nicht sicherstellen. Ebenso sollten Sie weiter an Gläubiger zahlen, welche Finanzierungen stellen, die Sie behalten wollen und dürfen. Das ist zum Beispiel die finanzierende Bank einer Immobilie, sofern Sie diese behalten wollen und können. Oder der Finanzierer Ihres PKW ebenfalls für den Fall, dass sie diesen bezahlen können und dürfen. Anderenfalls kündigt dieser das Darlehen und wird das Haus versteigern bzw. den PKW von Ihnen zurückverlangen. Bitte beachten Sie, dass Strafen und Ordnungswidrigkeiten nicht von der Insolvenz umfasst sind. Bitte zahlen Sie bei Verurteilung die festgelegten Tagessätze bzw. Strafbefehle weiter. 3. KEINE WEITEREN VERBINDLICHKEITEN EINGEHEN Ab diesem Moment sollten Sie keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen. Bezahlen Sie für Ihre für den Lebensbedarf erforderlichen Ausgaben von Ihrem Geldeingang auf dem neuen Konto. Weitere Verbindlichkeiten wie neue Darlehen, weitere Dispositionsüberziehungen oder Waren, die nicht bezahlt werden, sollten Sie nicht tätigen Sie werden durch die Einstellung aller Zahlungen an die Gläubiger die Möglichkeit haben, Ihren Lebensbedarf zu decken. Wir übernehmen derweil die Kommunikation mit Ihren Gläubigern bezüglich Ihrer Entschuldung dies ist unsere Hauptaufgabe während der Einleitung einer Entschuldung.
6 Fragebogen - Ihre Daten Angaben zu Ihrer Person: Anrede (Herr, Frau), Vorname(n), Nachname Angaben zu Ihrer Erwerbstätigkeit Ihr erlernter Beruf Straße, Hausnummer Wohnort, Postleitzahl Telefon tagsüber (Festnetz und Mobil), , Fax Zurzeit oder zuletzt tätig als (z. B. Arbeitnehmer(in), Angestellte(r), Beamter/Beamtin, Aushilfe, Sonstiges (bitte bezeichnen)) Zurzeit nicht erwerbstätig, weil (Rentner(in) oder Pensionär(in) seit, arbeitslos seit, Schüler(in) /Student(in) bis, Hausfrau/Hausmann, Sonstiges (bitte bezeichnen)) Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland Geburtsname, früherer Name Waren Sie früher oder sind Sie derzeit selbständig? Falls ja: (1) Bezeichnung Ihres Betriebs, Gewerbenummer o.ä., (2) falls zutreffend: Datum der Einstellung Ihrer selbstständigen Tätigkeit Akademischer Grad, Titel Familienstand (ledig, verheiratet seit, eingetragene Lebenspartnerschaft seit (beendet seit), getrennt lebend seit, geschieden seit, verwitwet seit) (1) Haben Sie 19 oder mehr Gläubiger aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit? (2) Schulden Sie Ihren Angestellten Geld? (3) Haben Sie sonstige Schulden aus arbeitsrechtlichen Schuldverhältnissen? Zusätzliche Anmerkungen (optional)
7 (3) Angaben zu Ihrer Schuldensituation und den Aussichten eines Vergleichs Wie hoch sind Ihre gesamten Schulden derzeit (Schätzwert der Gesamtsumme inkl. Zinsen)? Wie viele Gläubiger haben Sie (Falls Sie die genaue Gläubigerzahl nicht kennen, dann einen möglichst genauen Schätzwert)? Wie hoch ist Ihr derzeitiges monatliches Nettoeinkommen (aus allen Einkommensquellen)? Wenn sich Ihr Einkommen in Zukunft voraussichtlich ändert nur bei konkreten Anhaltspunkten: (1) Wie hoch wird Ihr Einkommen sein (netto)? (2) Ab wann ist mit Ihrer Einkommensänderung zu rechnen? (3) Falls nur vorübergehende Änderung ansteht: Wie lange wird die Einkommensänderung voraussichtlich andauern? Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern zur Tilgung eine einmalige Zahlung anzubieten möglicherweise durch die Zuwendung einer nahestehenden Person? Eine Einmalzahlung bietet die höchste Vergleichsaussicht. Falls ja: Wie hoch ist Ihr Budget für eine einmalige Zahlung Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung anzubieten? Falls ja: Wie hoch kann eine Vergleichsrate sein, die Sie monatlich innerhalb der nächsten max. 6 Jahre zahlen könnten? (Bitte Ihren realistischen (finanziell zu stemmenden) Höchstbetrag angeben, den Sie Ihren Gläubigern anbieten) Falls Sie die Anzahl der Monatsraten bestimmen wollen: bitte hier angeben (z.b. 12, 24, 48 usw.) Haben Sie Schulden beim Finanzamt/einer Krankenkasse/einer Berufsgenossenschaft? Hat jemand von ihnen bereits vollstreckt? Falls ja: wer/wann? Wie viele Unterhaltspflichten erfüllen Sie monatlich (z. B. an Kinder, Ehegatte), davon minderjährig? Welchen Gesamtwert haben Ihre Vermögenswerte? (z. B. Bargeld, Guthaben, wertvolle Sachen, PKW (Achtung: keine geleasten Fahrzeuge), Forderungen, Rückkaufwert Versicherungen, Grundstücke, Aktien, Urheberrechte, sonstiges Vermögen) Befindet sich unter Ihren Vermögenswerten ein Grundstück? Wenn ja: Anzahl und Verkehrswert in Sind Ihre Vermögenswerte belastet? Falls ja, wie hoch? (z. B. durch Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen, Lohnabtretungen, Sicherungsabtretungen, Grundpfandrechte, Hypotheken bitte belasteten Vermögenswert sowie den Gläubiger und dessen Forderung bezeichnen, die durch die Belastung gesichert wird Wie hoch ist das durchschnittliche Alter der Forderungen Ihrer Gläubiger (ältere Forderungen wirken sich positiv auf Ihre Vergleichschancen aus, weil Ihre Gläubiger Sie länger kennen, möglicherweise bereits vollstreckt haben und wissen, dass sie mit einem Vergleich besser stehen werden) Wird Ihr Einkommen bereits gepfändet? Wurden gegen Sie bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt oder werden zurzeit Maßnahmen durchgeführt? Falls ja: (1) Welche Maßnahmen (Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerung eines Hauses, Pfändung, eidesstattliche Versicherung etc.) (2) Wann? Wie hoch sind Ihre gesamten monatlich wiederkehrenden Lebenserhaltungskosten? (Wohnkosten, Verpflegung, Kleidung etc.)
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