Bergbau. in Mecklenburg-Vorpommern

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1 Bergbau in Thomas Triller Rohstoffe in Potenziale und Perspektiven IHK Neubrandenburg für das östliche M-V, Mittwoch,

2 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Bergamt Stralsund obere Bergbehörde Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für bergrechtliche und energierechtliche Planfeststellungsverfahren Das Bergamt Stralsund bearbeitet alle Bergbauberechtigungen und Betriebsplanverfahren für das Land einschließlich des dazugehörigen Küstenmeeres und Festlandsockels gemäß Bundesberggesetz.

3 Der Bergbau im Land umfasst derzeitig die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen, Kreide, Spezial- und Ziegelton, Torf, Kies, Sand, Sole und Erdwärme sowie die Errichtung und den Betrieb von Untergrundspeichern. Zudem ist das Bergamt Stralsund zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie für die Gefahrenabwehr in Altbergbauen. Steine/Erden-Bergbau Bohrlochbergbau Altbergbau Gashochdruckleitungen

4 Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ( 6 BBergG). Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf bergfreie Bodenschätze. Dagegen stehen grundeigene Bodenschätze gemäß 3 Abs. 4 BBergG im Eigentum des Grundeigentümers. Erlaubnis Bewilligung Bergwerkseigentum grundeigen

5 Bergrechte (Berechtsamswesen); seit 1990 bearbeitet Erlaubnisse Bewilligungen Bergwerkseigentum grundeigen erteilte Rechte erloschen widerrufen aufgehoben 14 Teilungen 1 Vereinigung derzeit bestandskräftig 71 tlw. aufgehoben Erlaubnis-Anträge 351 versagt Bewilligungs- Anträge 51 versagt Anträge grundeigen 39 versagt 441 versagte Rechte 1324 erteilte Rechte 1765 Verfahren insgesamt 1765

6 Steine/Erden und Bohrlochbergbau

7 Bergrechte Kiese und Sande

8 Bergrechte Ton

9 Bergrechte Kreide/Kalk

10 Bergrechte Torf

11

12 Speicher

13 Erteilte bzw. verliehene Bergrechte (Erdöl/Erdgas) und Lage der Bohransatzpunkte Gewinnungsberechtigungen GdF/Suez Erlaubnisse - CEP Seit 1857 (Wietze) ca Öl/Gas-Bohrungen in Deutschland In M-V: ca. 534 (seit )1928

14 Bohransatzpunkte CEP

15 Petrobaltik Lage der Seismik-Profile offshore Quelle: Geologischer Dienst M-V/CEP)

16 Abgeschlossene Betriebsplanverfahren, 2002 bis Steine/Erden BLB RBP, Planfeststellungen u. fakultativ RBP, Änderungen HBP, G+A SBP ABP Ergänzung/Verlängerung HBP Genehmigungen Transitrohrleitungen ( 133 BBergG) Planfeststellungen; Änderungen ( 43 ff. EnWG, GasHDLtgV)

17 Bergbauliche Betriebe in M-V, 2011 Bodenschatz Zahl der Betriebe Beschäftigte mit Förderung ohne Förderung Untersuchungs- Nebenbetrieb erzeugnis Kiessand Quarz/ Quarzsand Kalkstein Ziegelton Spezialton Torf Erdöl Erdölgas sh. Erdöl Erdwärme/ Sole Speicher betriebe Summe

18 Flächeninanspruchnahme: hat eine Fläche von Quadratkilometern, auf der rund 1,63 Millionen Menschen leben. Mit durchschnittlich 70 Einwohnern je Quadratkilometer ist Mecklenburg- Vorpommern das am dünnsten besiedelte Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: ). Knapp zwei Drittel (63 Prozent) der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Fast acht Prozent sind Siedlungs- und Verkehrsflächen. Wald nimmt ein Fünftel ein und Gewässer bedecken etwa sechs Prozent der Landesfläche. Quelle: Statistisches Amt Steine/Erden-Bergbau (Gewinnung): Zugelassene Hauptbetriebsplanfläche 2011: 4090 ha = 0,18% Landesfläche Bohrlochbergbau: Betriebsplanflächen für Nutzhorizonte im tieferen Untergrund, relativ geringe Flächennutzung an der Erdoberfläche!

19 Wiedernutzbarmachung seit bis ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha Summe 2153 ha

20 Fördermengen von Bodenschätzen in Jahr KS/QS/Qz KS/QS/Qz KS/QS/Qz KS/QS/Qz KS/QS/Qz Torf Ton SpTon Kreide Erdöl Erdölgas Erdwärme Sole UGS gesamt Ostsee Ostsee ohne Ostsee Ostsee balneol. davon gewerblich Küstenschutz t t t t t m³ t t t t Mio m³ MWh m³ Anzahl , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Summe ,

21 Gewinnung aus der Ostsee terrestrische Gewinnung t t t t t t 0 t Torf Ton Kreide

22 t t Erdöl Erdölgas 10 Mio m³ 9 Mio m³ t 8 Mio m³ t 7 Mio m³ t 6 Mio m³ t 5 Mio m³ t 4 Mio m³ 7500 t 3 Mio m³ 5000 t 2 Mio m³ 2500 t 1 Mio m³ 0 t Mio m³ MWh MWh MWh MWh MWh MWh MWh MWh MWh 5000 MWh 0 MWh Erdwärme

23 Hauptaufgabe des Bergamtes (der Bergbehörden): Überwachung bergbehördlich zu beaufsichtigender Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Bergaufsicht), einschließlich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes

24 insgesamt tödlich 8 Wochen 4 Wochen bis einschl. 8 Wochen insgesamt tödlich 8 Wochen 4 Wochen bis einschl. 8 Wochen insgesamt tödlich 8 Wochen 4 Wochen bis einschl. 8 Wochen Statistik der Unfälle in M-V, im Vergleich zur BRD, bezogen auf eine Million verfahrene Arbeitsstunden (Jahresstatistik des BMWi und Technologie: Der Bergbau in der BRD; Blaues Heft) Erdölbergbau (einschl. Erdgas) Steine und Erden sowie sonstiger Bergbau Gesamter Bergbau darunter darunter darunter mit einer mit einer mit einer Arbeitsun- Arbeitsun- Arbeitsunfähigkeit fähigkeit fähigkeit über von über von über von 2009 Unfälle auf 1 Mill. Stunden ,79 0 1,11 5,56 17,52 0 1,1 5,48 BRD 1,55 12,9 7, Unfälle auf 1 Mill. Stunden ,12 0 3,18 4,24 19,82 0 3,13 4,17 BRD 0,68 15,38 7, Unfälle auf 1 Mill. Stunden ,21 0 3,06 2,04 9,91 0 2,97 1,98

25 Bergaufsicht Betriebsbefahrungen durch die Berginspektoren des Bergamtes Stralsund Tagebau über Tage Bergaufsicht - markscheiderische Arbeiten Risswerkprüfung

26 Anzeigen nach 127 BBergG Bohrarbeiten über 100 m incl. Horizontalbohrungen Anzeigen Anzahl der Bohrungen mit gesamt 45 Bohrungen mit gesamt 18 Bohrungen mit gesamt 6 Bohrungen mit gesamt 4 Bohrungen mit gesamt 10 Bohrungen mit gesamt 18 Bohrungen mit gesamt 1 Bohrungen mit gesamt 5 Bohrungen mit gesamt 16 Bohrungen mit gesamt 15 Bohrungen mit gesamt 5 Bohrungen mit gesamt 40 Bohrungen mit gesamt 36 Bohrungen mit gesamt 49 Bohrungen mit gesamt 45 Bohrungen mit gesamt 54 Bohrungen mit gesamt 119 Bohrungen

27 Das Bergamt als Träger öffentlicher Belange abgegebene bergbauliche Stellungnahmen für F-Pläne, B-Pläne, ROV, Natura 2000-Gebiete, WKA, Straßenbau, Bauvorhaben etc Altbergbau!

28 Altbergbaugebiet Braunkohlentiefbau Malliß/Conow (1817 bis 1960) Übersichtsplan ehem. Braunkohlentiefbau Malliß/Conow Isolinien Flöz-Unterkante Bergbauflächen Quelle: Vortrag Birndt (DMT-Leipzig)/Triller (Bergamt Stralsund) Clausthal-Zellerfeld, 2005

29 Altbergbaugebiet Braunkohlentiefbau Malliß/Conow (1817 bis 1960); Conow-Feld Ausschnitt aus bergschadenkundlichem Riss, Blatt 1, M 1:1000 Conow-Feld - Conow VI Monsterloch Quelle: Vortrag Birndt (DMT-Leipzig)/Triller (Bergamt Stralsund) Clausthal-Zellerfeld, 2005

30 Altbergbaugebiet Braunkohlentiefbau Malliß/Conow (1817 bis 1960); Conow-Feld; südl. Begleitstrecke des Stollens Conow VI Lage Tagesbruch Ansicht ca. 3 Monate zuvor Tagesbruch gefallen zwischen Ansicht nach ca. 18 Tagen Quelle: Vortrag Birndt (DMT-Leipzig)/Triller (Bergamt Stralsund) Clausthal-Zellerfeld, 2005

31 Altbergbaugebiet Braunkohlentiefbau Malliß/Conow (1817 bis 1960); Conow-Feld; südl. Begleitstrecke des Stollens Conow VI Tagesbruch gefallen zwischen Durchmesser = 7,5 m Tiefe max. 9 m Volumen ca. 340 m³ Ansicht nach ca. 18 Tagen Quelle: Vortrag Birndt (DMT-Leipzig)/Triller (Bergamt Stralsund) Clausthal-Zellerfeld, 2005

32 Marienstollen bei Malliß (um 1885) betrieben von 1875 bis 1908 (ersoffen) Quelle: Herr B. Golz, Oschersleben, Foto vermutlich von Christoph Meyer, Obersteiger in Malliß, verstorben 1897 in Malliß

33 Marienstollen bei Malliß Foto: Bergamt Stralsund

34 Altbergbau Schachtverwahrung Conow Fotos: Bergsicherung Ilfeld

35 Zuständigkeiten des Bergamtes nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie nach 133 BBergG Planfeststellungsverfahren nach EnWG In den vergangenen Jahren wurden bzw. werden ggw. noch folgende energierechtliche Verfahren bearbeitet: BGI FGL304 FGL305 InterConnector NEL NEUBRAL NORDAL OPAL Ostsee-Pipeline Genehmigungsverfahren nach 133 BBergG In den vergangenen Jahren wurden bzw. werden noch u. a. folgende bergrechtliche Verfahren bearbeitet: Transit-Rohrleitungen: BalticPipe Ostsee-Pipeline Unterwasserkabel: BALTICA 1 BalticCable DK-Ger3 Electra-GC1 Gedser-Warnemünde N KONTEK

36

37 NordStream Ostsee-Pipeline OPAL Ostsee-Pipeline- Anbindungsleitung NEL Norddeutsche- Erdgasleitung Länge gesamt 1224 km 480 km 440 km Länge in M-V 2 x 49 km AWZ 103 km 237 km 2 x 32 km 12 sm Durchmesser 1200 mm 1400 mm 1400 mm Druckstufe 177,5 bar 100 bar 100 bar Kapazität 2 x 27,5 Mrd. m³/a 36,5 Mrd. m³/a 21,8 Mrd. m³/a Baustart April 2010 Sept März 2011 Inbetriebnahme

38 Eröffnung OPAL Anhörung Erörterung Planänderungen Beschluss OPAL Februar TÖB beteiligt Auslegung in 9 Ämtern (März- April 2008) 7 Erörterungstage (November 08, Januar 09) 15 Planänderungen bzw. Ergänzungen Auslegung im September und Dezember 2008 August Monate Eröffnung Nord Stream Anhörung Erörterung Planänderung Beschluss Nord Stream Dezember TÖB beteiligt Espoo Verfahren mit allen Ostseeländern (ab 2006) Auslegung März- April 2009 Erörterung gemeinsam mit dem BSH im Juni 2009 Planänderung Ersatzmaßnahme Auslegung November- Dezember 2010 Dezember Monate

39 Ausblick Es gibt derzeit einige Aktivitäten zur Neuregelung/Änderung von Gesetzen/Verordnungen (Bund/EU), die voraussichtlich Auswirkungen auf bergbauliche Tätigkeiten haben werden: Anträge von NRW und Niedersachsen zur Änderung der UVP-V Bergbau, u.a. Hydraulic Fracturing, Vorprüfung des Einzelfalls für Erdwärmebohrungen ab m Teufe Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu Umweltauswirkungen von Fracking bei deraufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten Risikobewertung; Handlungsempfehlung und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen ( die Studie wurde am in Bonn den Behörden vorgestellt; die breite Öffentlichkeit soll im Dezember informiert werden) Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Umweltbundesamtes (UBA) vom : Fracking an sich soll nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden. Geplante EU-Offshore-Verordnung bzgl. Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen; vorgesehen ist u.a. eine Trennung von Lizensierung und Betriebsaufsicht

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Glück auf!

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