GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUNGSEIGENTUM

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1 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUNGSEIGENTUM

2 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUNGSEIGENTUM Eine Horrorvorstellung für die meisten Wohnungseigentümer: Endlich ist der Traum von der eigenen Wohnung erfüllt und dann gibt es nur Probleme. Das Dach ist undicht, der Lift ist nicht wie vereinbart - barrierefrei zugänglich, im WE-Objekt werden gravierende Mängel ersichtlich, die neu errichtete Baulichkeit befindet sich somit in keinem ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand. Wie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche insbesondere infolge von Baumängeln geltend gemacht werden können, erfahren Sie in unserem halbtägigen Seminar am 11. Februar 2015! Das Seminar beleuchtet die spezifischen Voraussetzungen und die typischen in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten bzw Unsicherheiten bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen im Wohnungseigentum. Welche Ansprüche kann die Eigentümergemeinschaft, welche der einzelne Wohnungseigentümer geltend machen und durchsetzen? Wie ist gegen einen Werkunternehmer, der im Auftrag der Eigentümergemeinschaft eine Werkleistung erbracht hat (zb Einbau eines Liftanlage, Wärmedämmung), wie gegen einen Bauträger im Zusammenhang mit Mängeln an allgemeinen Teilen (zb undichtes Dach, Eintritt von Feuchtigkeit im Keller), wie gegen einen Schädiger (zb bauführender und schädigender Grundstücksnachbar oder ein den Schaden verursachender Wohnungseigentümer) und wie gegen sonstige Dritte (zb den vom insolventen Bauträger beauftragten Werkunternehmer) vorzugehen? Im Rahmen des Seminars Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum werden die in der Praxis eingenommenen Rechtsstandpunkte bei der Geltendmachung oder Bestreitung derartiger Ansprüche aufgezeigt sowie damit in Zusammenhang stehende Fragen des allgemeinen Zivilrechts (zb Verjährungsproblematik, Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Zession) und des Zivilprozessrechts (Aktiv und Passivlegitimation, verfahrensrechtliche Auswirkungen einer erfolgten Forderungsabtretung bei Streitanhängigkeit oder im Laufe des Verfahrens) erörtert. Die praxisrelevanten Inhalte stellen eine ideale Ergänzung Ihres Wissens im Wohnungseigentumsrecht dar und unterstützen Sie in Ihrer täglichen Arbeit mit Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften.

3 SEMINARINHALTE Uhr Mag. Christoph Rechberger Welche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche kann der Wohnungseigentümer, welche die Eigentümergemeinschaft geltend machen? Spannungsfeld: Durchsetzung von Gewährleitungsansprüche und ordentliche bzw außerordentliche Verwaltung Wie kann ein einzelner Wohnungseigentümer Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln (etwa auch an allgemeinen Teilen der Liegenschaft) gegen den Bauträger geltend machen? Ist für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen die Einholung eines Mehrheitsbeschlusses erforderlich? Muss bei der Geltendmachung solcher Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümer auch die möglicherweise unterschiedliche Interessenlage der anderen Wohnungseigentümer beachtet werden? Haben Wohnungseigentümer, deren Ansprüche bereits verjährt sind, ein Stimmrecht? Welche Wirkung entfaltet ein Mehrheitsbeschluss? Schadenersatz nach 933a ABGB, fiktive Sanierungskosten, Begehren eines Vorschusses für die Mängelbeseitigung Was ist bei der Abtretung von Schadenersatzansprüchen aus Kauf- bzw Werkverträgen des Voreigentümers zu beachten? Wann beginnt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum? Was muss bei der Gefahr der Verfristung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln an allgemeinen Teilen des Hauses beachtet werden? Haftung des Bauträgers für das Fehlverhalten des Baumeisters nach 1313a ABGB Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft: Welche Voraussetzungen sind bei der Abtretung von Forderungen der einzelnen Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft einzuhalten? Deliktische Schadenersatzansprüche im Wohnungseigentum: Aktiv- und Passivlegitimation der Eigentümergemeinschaft Wie können deliktische Schadenersatzansprüche gegen Dritte (zb Nachbar, Republik) geltend gemacht werden? Welche Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers besteht gegenüber der Eigentümergemeinschaft und wie kann gegen diesen vorgegangen werden? DER VORTRAGENDE Mag. Christoph Rechberger Mag. Rechberger ist seit 2005 selbstständiger Rechtsanwalt in Wien; seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Liegenschafts- und Wohnrecht sowie im allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht.

4 TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: 11. Februar 2015 Veranstaltungsort: Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 Uhrzeit: Uhr Teilnahmebetrag: EUR 250. zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen und Pausenverpflegung inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an / 10! INFORMATION Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU ; Firmenbuchnummer: f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: /04 Fax: /10 office@wohnakademie.at ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zum Halbtagesseminar Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.

5 ANMELDUNG GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUGSEIGENTUM ANMELDUNG bitte per an oder per FAX an /10. TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Meisterklasseseminar Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum am an. TEILNEHMER/IN Titel Vorname Nachname Frima Aufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontakdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

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