Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige
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- Günter Maus
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1 Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen! Allgemeine Hinweise Für ein deutsches Kind können folgende Dokumente ausgestellt werden, sofern das Kind seinen alleinigen Wohnsitz in Dänemark hat und in Deutschland abgemeldet ist oder niemals gemeldet war: Reisepass mit biometrischen Merkmalen (epass) Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr) ggf. vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Ausnahmefällen) epersonalausweis Wohnsitzänderung im Reisepass oder Personalausweis Die Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als vollgültiges Einreisedokument anerkannt ist. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor einer Reise bei der zuständigen Botschaft des Reise- und/oder Transitlandes, ob dieses den Kinderreisepass anerkennt bzw. ob ggf. ein Visum zur Ein- oder Durchreise benötigt wird (z.b. USA). Sollte das Kind noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und Sie dennoch einen Reisepass bei der Botschaft Kopenhagen beantragen wollen, kann die Botschaft nur im begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen fuhren. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südschweden, können zwar grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen (epass) oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Antragstellung keine weiteren rechtlichen Fragen verbunden sein dürfen (z.b. Namensführung, familienrechtliche Fragen wie Vaterschaftsanerkennung u. Zustimmungserklärung, Erstantrag). In diesen Fällen, sowie bezüglich der Beglaubigung von Unterschriften für Genehmigungserklärungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Erbausschlagungen sowie andere konsularische Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm. Alle Pässe sind grundsätzlich persönlich bei der Botschaft in Kopenhagen zu beantragen. Zur Antragstellung buchen Sie bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Den Link finden Sie auf unserer Homepage. Hinsichtlich der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses gilt folgendes: Es besteht kein Wahlrecht, ob ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt wird. Gemäß geltender passrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen. Ein vorläufiger
2 Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Daher ist bei der Beantragung eines vorläufigen Passes zeitgleich ein Antrag auf Ausstellung eines regulären Passes zu stellen, um künftige Engpässe zu vermeiden. Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist, dass Sie glaubhaft machen können, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nachweislich nicht bis zum Antritt der Reise möglich ist. Ohne vorherige Terminbuchung können keine Passanträge entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät oder ohne vollständige Unterlagen erschienene Antragsteller in der Regel leider nicht berücksichtigt werden können und einen neuen Termin vereinbaren müssen. Bei Minderjährigen muss der Antrag durch die Sorgeberechtigten (beide Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht, ansonsten entsprechender Nachweis zum alleinigen Sorgerecht) im Beisein des Kindes gestellt werden. Alle Personen, für die ein Ausweisdokument beantragt werden soll, müssen persönlich erscheinen. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist dies zur Abgabe der Fingerabdrücke nötig; bei Antragstellung ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Bei Anträgen auf epässe für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinderreisepässe können, sofern die Namensführung des Kindes für den deutschen Rechtsbereich feststeht, auch die örtlich zuständigen deutschen Honorarkonsuln tätig werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Passantrag von den Sorgeberechtigten beim Honorarkonsul in Middelfart oder Aarhus unterschrieben und die Unterschriften dort beglaubigt werden. Auch die Identitätsprüfung des Kindes kann dort vorgenommen werden. Für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises für Minderjährige wenden Sie sich bitte an die Botschaft Kopenhagen. Bearbeitungszeiten: epass für Minderjährige: Grundsätzlich ist von einer Bearbeitungszeit von ca. 6 8 Wochen auszugehen. Ggf. kann ein Expresspass, in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen, ausgestellt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Kinderreisepass / Vorläufiger Reisepass: Beide Dokumente werden von der Botschaft Kopenhagen selbst erstellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d. Regel einige Tage. Bei Antragstellung über einen deutschen Honorarkonsul ist von einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen auszugehen. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur in der Botschaft Kopenhagen. In dringenden Fällen empfiehlt die Botschaft die persönliche Beantragung direkt in Kopenhagen. Gültigkeitsdauer der Dokumente epass für Minderjährige: 6 Jahre Kinderreisepass: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Vorläufiger Reisepass: längstens 1 Jahr
3 Benötigte Unterlagen vollständig ausgefülltes Antragsformular dänische Aufenthaltserlaubnis, bzw. Auszug aus dem dänischen Melderegister (erweitertes Bopælsattest) als Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in Dänemark Sygesikringskarte mindestens vom deutschen Elternteil alter Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (ggf. in Kopie) oder polizeiliche Verlust- /Diebstahlsanzeige für Ihren alten Pass im Original Geburtsurkunde Bekræftelse af fødested/confirmation of Place of birth Pässe beider Eltern 2 Passfotos neuesten Datums, die den Anforderungen an Biometrietauglichkeit genügen müssen, s. hierzu oder Maße vom Kinn bis zum Haaransatz: Mindestens 32, maximal 36 mm, vom Kinn bis zum unteren Bildrand ca. 6 mm. Die Fotos sollten möglichst nicht ausgeschnitten sein! Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, wenn der letzte Reisepass des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.b. Scheidungsurteil) Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil der Kindeseltern Bestätigung der dänischen Vaterschaftsanerkennung (Bekræftelse af omsorgs- og ansvarserklæring/confirmation of statement of Care and Responsibility) und Zustimmungserklärung der deutschen Mutter, wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet waren. Ggf. muss die Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung zunächst beurkundet werden. ggf. deutscher Nachweis zur Namensführung des Kindes. Soweit bereits für das erste gemeinsame Kind eine Bescheinigung über die Namensführung nach deutschem Recht vorliegt, gilt diese auch für die Namensführung der weiteren Kinder (bei anderem Recht gilt dies nicht). Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn die Unterlagen vollständig mit vorgelegt werden. Alle Personen, für die Pass beantragt wird, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall nötig sein kann, dass weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen (z.b. bei Scheidung der Eltern, Einbürgerung, Übersetzungen etc.). Hinweis Falls Sie nach deutschem Recht unterschiedliche Familiennamen führen, muss der Familienname des Kindes für den deutschen Rechtsbereich noch von Ihnen bestimmt werden. Dies gilt sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Eltern. Dies geschieht in der Regel durch eine Namenserklärung gegenüber einer deutschen Behörde, in diesem Fall der deutschen Botschaft, und anschließender Bestätigung durch das zuständige deutsche Standesamt.
4 Bitte lesen Sie zunächst das Merkblatt über die Namenserklärung für minderjährige Kinder auf unserer Webseite. Bei Fragen zum Antragsverfahren, können sie sich an die folgende -Adresse wenden: Gebühren: Die Passgebühren sind in bar in Dänischen Kronen oder per Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa) bei Antragstellung fällig. Die Gebühren sind wechselkursabhängig und können sich somit geringfügig ändern. Reisepass für Minderjährige* ca. 437,- DKK* Expresspass zuzüglich * ca. 239,- DKK Kinderreisepass* ca. 194, DKK* Vorläufiger Reisepass* ca. 291,- DKK* Zusendung (auf Wunsch)** ca. 93,- bis 101,- DKK** * Erhöhte Gebühren für Kinder, die in Deutschland oder einem anderen Land als Dänemark gemeldet sind. ** Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll. Hinweis Sollten Sie den Passantrag bei einem deutschen Honorarkonsul in Aarhus oder Middelfart stellen, so fallen weitere Gebühren (siehe Benötigte Unterlagen ) an. Eine Identitätsprüfung aller Personen, für die ein Pass beantragt wird, ist in jedem Fall erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, in einer der grenznahen innerdeutschen Passbehörden (Flensburg, Harrislee, Südtondern) einen Pass, Expresspass oder Personalausweis zu beantragen. In diesem Fall entsteht Ihnen allerdings aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit eine erhöhte Gebühr. Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher die innerdeutsche Behörde an, bei der Sie ggf. den Pass beantragen wollen! Wenn Sie für ein minderjähriges Kind einen Pass beantragen möchten und das Kind nicht in Deutschland geboren wurde, kontaktieren Sie bitte immer vorab die Deutsche Botschaft Kopenhagen, um zu klären, ob eventuell noch Namenserklärungen nach deutschem Recht gemacht werden müssen, die in den grenznahen innerdeutschen Behörden nicht vorgenommen werden können. Passbehörde Flensburg: 0049-(0) Bürgerhaus Harrislee: 0049-(0) Amt Südtondern, Niebüll: 0049-(0) Haftungsausschluss: Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
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