Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AUßENWOHNGRUPPE BRENDLORENZEN. für Menschen mit Behinderung

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1 Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. KONZEPTION AUßENWOHNGRUPPE BRENDLORENZEN für Menschen mit Behinderung Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Meiningerstraße Bad Neustadt/Saale Tel.: / Fax.: / info@lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de

2 Inhaltsverzeichnis (zu Punkt der Gesamtkonzeption) Seite 1. Vorwort 1 2. Träger der Außenwohngruppe 1/2 3. Einrichtung und Ansprechpartner 2 4. Zielgruppe 2 5. Aufnahme Aufnahmekriterien und Anforderungen 2/3 5.2 Aufnahmeverfahren 3/4 6. Standort und Infrastruktur 4 7. Kapazität, Struktur und Öffnungszeiten 4 8. Auftrag 4/5 9. Gestaltung des Aufenthaltes 5/6 10. Schwerpunkte bei der Betreuung Förderung und Weiterentwicklung Gesundheitsvorsorge Zusammenarbeit 8/9 14. Personal Austritts- und Übertrittsverfahren 9/10

3 1. Vorwort Die Hilfe zur Selbsthilfe ist die Leitlinie der pädagogischen Arbeit in der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Die Außenwohngruppe ist neben den Wohnstätten und dem betreuten Wohnen ein wesentlicher Bestandteil der Lebenshilfe. Das vorliegende Konzept soll einen Überblick über die Strukturen und Dienstleistungsinhalte der Außenwohngruppe geben und als Orientierungshilfe bei einem Aufnahmeantrag dienen. 2. Träger der Außenwohngruppe Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Geschäftsstelle Meininger Straße Bad Neustadt/Saale Tel.: / Fax: / info@lebenshilfe@rhoen-grabfeld.de Der Verein Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. mit Sitz in Bad Neustadt ist Träger verschiedener Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Ziel ist es insbesondere Menschen mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung von Geburt an lebenslang zu begleiten und zu unterstützen. Neben den Wohnangeboten sind noch folgende Einrichtungen in der Trägerschaft der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v.: Interdisziplinäre Frühförderstelle für den Landkreis Rhön-Grabfeld ggmbh Fachtherapeutische Praxis für Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik Schwerpunkt geistige Behinderung für den Landkreis Rhön-Grabfeld ggmbh (F.L.E.K.) Schulvorbereitende Einrichtung mit Tagesstätte Förderzentrum Unsleben mit dem Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung mit Tagesstätte Tagesförderstätte für erwachsene behinderte Menschen mit dem Schwerpunkt einer geistigen Behinderung Offene Behindertenarbeit mit familienentlastendem Dienst und Freizeitbereich Die Werkstätten für behinderte Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld befinden sich in der Trägerschaft der Lebenshilfe für Behinderte e.v. Schweinfurt.

4 Die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. ist Mitglied im Landesverband (Sitz Erlangen) und der Bundesvereinigung der Lebenshilfe (Sitz Marburg). 3. Einrichtung und Ansprechpartner Anschrift: Außenwohngruppe Brendlorenzen Riemenschneider Straße Bad Neustadt / Saale Brendlorenzen Tel.: / Tel.: / Fax: / Ansprechpartnerin: Gabriele Krauss telefonisch erreichbar: Mo - Fr ab 16:00 Uhr, Sa, So, Feiertage 10:00 22:00 Uhr 4. Zielgruppe Die Außenwohngruppe bietet Männer und Frauen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung eine betreute Lebensform. Das Zusammenleben findet im Stil einer Wohngemeinschaft statt. Die Betreuungsinhalte und die Infrastruktur der Wohngruppe orientieren sich an einem längerfristigen Aufenthalt und der ganzheitlichen Einbindung der Bewohner in die Gestaltung ihres Aufenthaltes. Unsere Betreuten arbeiten in der Regel in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Lebenshilfe Schweinfurt in Hohenroth. Die Außenwohngruppe ist nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. 5. Aufnahme 5.1 Aufnahmekriterien und Anforderungen Für die Aufnahme in unsere Außenwohngruppe ist entscheidend, dass die Bewerber ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit selbst verbessern wollen und dazu auch in der Lage sind, d.h. dass sie bereits über ein gewisses Maß an Sozial-, Wohn- und Arbeitskompetenzen sowie der Motivation verfügen, die im Förderplan festgelegten Entwicklungsschritte anzustreben. Motivation: Freiwilligkeit für den Aufenthalt grundsätzliche Akzeptanz der Strukturen

5 Glauben an positive Zukunftsgestaltung Sozialkompetenz: Bereitschaft, sich auf bestehende Gruppen einzulassen, sich mit dieser und sich selbst auseinanderzusetzen Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit internen Bezugspersonen erkennbares Engagement für die Umsetzung von Zielen Verantwortungsübernahme für sich selbst und die Gemeinschaft Mindestmaß an Rücksichtnahme, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Mitbewohnern und Mitarbeitenden keine Gewaltgefährdung keine Suchtstrukturen, die das gemeinsame Zusammenleben und die Entwicklung beeinflussen. Wohnkompetenz: Mindestmaß an Hygiene (Körperpflege, Zimmer) angemessener Umgang mit Zimmergestaltung, Zimmerordnung und Kleiderpflege motorische Fähigkeiten für die Mitarbeit im Haus und Garten Verbringung eines Teils der Freizeit in der Außenwohngruppe Arbeitskompetenz: Bereitschaft einer Tagesstruktur nachzugehen (Arbeit und Haushalt) 5.2 Aufnahmeverfahren Durch die Definition von Aufnahmekriterien werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen den Betreuten, Bezugspersonen und beteiligten Dritten transparent gemacht, um so frühzeitig die entsprechenden Schritte oder Entscheidungen einleiten zu können. Unsere Mitarbeiter/innen klären mit den Bewerbern und seinem gesetzlichen Vertreter sowie dem Kostenträger ab, ob die Bewerber über die nötigen Fähigkeiten verfügen, die für den Aufenthalt in einer Außenwohngruppe Voraussetzung sind, und ob das entsprechende Angebot und der vorgegebene Rahmen den jeweiligen Bedürfnissen gerecht werden kann. Gliederung des Aufnahmeverfahrens: Anfrage nach einen Wohn- und Beschäftigungsplatz Überprüfung, ob der Bewerber der Zielgruppe entspricht Vorstellungsgespräch Entscheidung gemäß des Leistungsauftrags (Ja oder Nein: bei Nein keine Aufnahme) Schnupperwoche Auswertungsgespräch und Definition der möglichen Ziele für den Aufenthalt

6 Entscheidung gemäß des Leistungsauftrags (Ja oder Nein: bei Nein keine Aufnahme) gegebenenfalls abwarten bis ein Platz frei wird Eintritt in die Außenwohngruppe Aufnahme abgeschlossen 6. Standort und Infrastruktur Die Außenwohngruppe liegt in einem ruhigen Wohngebiet in Brendlorenzen. Ein Garten bietet genug Gelegenheit zur Erholung und Entspannung. Die Innenstadt von Bad Neustadt ist nur zwei Kilometer entfernt und gut zu Fuß oder mit dem Bus erreichbar. Arzt, Apotheke, Einkaufsmöglichkeiten, Friseur, Kirche, Vereinsheime, Sportplatz,... liegen ebenfalls in unmittelbarer Nähe und sind in 5-10 Geh- Minuten zu erreichen. 7. Kapazität, Struktur und Öffnungszeiten Die Außenwohngruppe verfügt über neun Wohnplätze und ist auf eine ganzjährige Betreuung ausgelegt. Die Betreuungsleistungen orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Bewohner. An den Wochentagen sind zwischen 6:00 und 7:30 sowie zwischen 16:00 und 21:00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien gemäß Planung von 10:00 bis 21:00 Uhr die Mitarbeiter/innen entsprechend dem Dienstplan in der Außenwohngruppe präsent. Die Nachtbetreuung wird durch eine Rufbereitschaft, bei Krisen von Betreuten durch eine Nachtpräsenz, durch unser Mitarbeiterteam sichergestellt. Jeder Bewohner besitzt sein eigenes Zimmer. Dieses verfügt über eine Grundausstattung oder kann je nach Wunsch mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. In der Außenwohngruppe befinden sich neben den Zimmern der Betreuten verschiedene Gemeinschaftsräume (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer). In die Gestaltung der Räumlichkeiten und des Umfeldes sowie der alltäglich anfallenden Aufgaben werden die Bewohner im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten beteiligt. 8. Auftrag Das betreute Wohnen innerhalb der Außenwohngruppe wird im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung gesehen, d.h.:

7 Wir bieten unseren Bewohnern eine langfristige Lebens- und Wohnqualität, unter Einbeziehung der vorhandenen Möglichkeiten und in Rücksicht auf die gegebene Lebenssituation. Wir unterstützen die individuell im Förderplan ausgearbeiteten Entwicklungsschritte und stabilisieren die bisher erreichten Fähigkeiten und Fertigkeiten (Kompetenzen). Wir begleiten und betreuen unsere Bewohner in den jeweiligen Lebenssituationen, z.b. bei der Arbeit, in der Freizeit, in Beziehungen und in ihrem sozialen Verhalten. Wir bieten den Betreuten eine Lebensgemeinschaft, die Beziehungen ermöglicht und das Gefühl von Zugehörigkeit vermittelt. Wir verpflichten sowohl die Bewohner, als auch unsere Mitarbeiter/innen auf eine partnerschaftliche und kooperative Haltung. Das Zusammensein bzw. Zusammenleben soll als gemeinschaftliche Lebensgestaltung verstanden werden. Unsere Bewohner werden in alle Aktivitäten mit einbezogen, die dem Erhalt der erlernten Fähigkeiten und der gemeinsamen Lebensgestaltung dienen. 9. Gestaltung des Aufenthaltes Um den Aufenthalt aller Bewohner im Sinne unseres Auftrages optimal gestalten zu können, bedienen wir uns folgender Instrumente: Heimvertrag Der Aufenthalt ist für unsere Betreuten mit verschiedenen Wünschen, Hoffnungen und Zielen, allerdings auch mit neuen Anforderungen verbunden. Die Aufenthaltsvereinbarung ist die Grundlage, um gemeinsam an der Verwirklichung dieser Ziele zu arbeiten. Diese umfasst die allgemeinen, gegenseitig einzuhaltenden Verhaltensregeln und Zielsetzungen, Rechte und Pflichten der Bewohner, die individuell getroffenen Vereinbarungen sowie das Beschwerderecht. Förderplanung Unter der Förderplanung verstehen wir ein schriftlich dokumentiertes und reflektiertes Vorgehen der im Heimvertrag formulierten individuellen Ziele. Unsere Mitarbeiter erarbeiten gemeinsam mit den Bewohnern eine Förderplanung und reflektieren diese regelmäßig in Gesprächen. Das Gespräch zwischen Betreuten und Eltern, gesetzlichen Vertretern, Arbeitgebern und Bezugspersonen ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für alle Beteiligten.

8 An den Standortbestimmungen werden die im Förderplan getroffenen individuell festgelegten Zielsetzungen thematisiert, überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Die individuellen Förderplanungen werden regelmäßig ausgewertet, überarbeitet und gegebenenfalls neu formuliert. Der Turnus der Standortbestimmungen wird mit den Bewohnern und den gesetzlichen Vertretern vereinbart, allerdings werden diese mindestens halbjährlich durchgeführt. 10. Schwerpunkte bei der Betreuung Ziel des Zusammenlebens in unserer Außenwohngruppe ist die bestmöglichste Entwicklung und Förderung der Bewohner zu erreichen. Um dieses Ziel zu gewährleisten, setzen wir im Alltag folgende Schwerpunkte: Bezugspersonen Die Bezugsperson begleitet die Bewohner während ihres Aufenthalts. Gemeinsam erarbeiten sie die individuellen Ziele der Aufenthaltsvereinbarung. Die jeweilige Bezugsperson ist zuständig für die Förderplanung, Wohnsituation, Finanzen, Gesundheitsvorsorge, Arbeit, Verwaltung und den Kontakt zu externen Stellen. Die Bezugspersonenarbeit ist ganzheitlich und entspricht dem Auftrag. Beziehungsarbeit Basis für die Zusammenarbeit zwischen unseren Mitarbeiter/innen und den Bewohnern ist die Beziehungsarbeit. Sie dient als Ausgangslage für das Umsetzen der Handlungskompetenz. Durch die Beziehungsarbeit soll eine Basis zwischen dem Bewohner und der Bezugsperson geschaffen werden, so dass durch das Zusammenleben Konflikte schneller und leichter erkannt und angemessene Lösungsstrategien entwickelt werden können sowie eine Verbindlichkeit entwickelt werden kann, die auf Respekt und gegenseitiger Akzeptanz beruht. Individualität Für die Entwicklung der Betreuten stehen für uns primär ihre verfügbaren Möglichkeiten im Vordergrund. Die individuelle Entwicklung basiert auf regelmäßigen Reflexionen, auf Aufforderungen, die Handlungsebenen entsprechend dem Normalitätsprinzip zu richten sowie auf verschiedenen Beziehungsangeboten. Bedingt durch das hohe Maß an Partizipation und gemeinsamer Planung der Verbindlichkeiten, pflegen wir einen realitätsorientierten Umgang mit den Betreuten. Gruppensitzung An den regelmäßig stattfindenden Gruppensitzungen werden alle wichtigen Belange besprochen. Dies sind u.a. die Verteilung der anstehenden

9 Arbeiten, die Thematisierung und Lösung aktueller Aufgaben, sowie die Menü- und Wochenplanung. Die Bewohner genießen in diesen Besprechungen Mitspracherecht. Wir legen hohen Wert darauf, unsere Betreuten so weit wie möglichst an allen anfallenden Aufgaben teilnehmen zu lassen bzw. die Partizipation der Betreuten optimal zu fördern und zu fordern. Die Teilnahme an den Gruppensitzungen ist obligatorisch. Umwelt und soziale Integration Wir sehen uns als Teil der Gesellschaft. In dem vorgegebenen Lebensraum wollen wir unsere Ziele verwirklichen. In diesem Sinne pflegen wir einen ganzheitlichen und verantwortungsvollen Umgang mit Mitmenschen, Ressourcen und Produkten. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wiedererlangen von selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln unserer Betreuten. Freizeit Die Bewohner werden zur sinnvollen Planung und Umsetzung ihrer freien Zeit angeleitet. Durch verschiedene Gruppenaktivitäten sollen unseren Betreuten unterschiedliche Freizeitangebote zugänglich gemacht werden. Wir unterstützen und fördern die Integration in externe Kultur-, Freizeit-, und Weiterbildungsangebote. Ein Teil der Freizeit muss allerdings von den Bewohnern für die Reinigung und Pflege ihrer Zimmer, der Liegenschaft und des Umfeldes eingesetzt werden. Privatsphäre Je nach Zielsetzung werden durch die Bezugspersonen die Zimmerordnung und Hygiene reflektiert. Falls notwendig bieten wir den Bewohnern entsprechende Hilfestellungen an. Die Zimmer werden, außer in Notfällen, nur in Absprache oder im Beisein der Betreuten von unseren Mitarbeiter/innen betreten. Partnerschaft und Sexualität Das Gestalten von Partnerschaft und Sexualität erachten wir als Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Unsere Mitarbeiter/innen beraten und informieren die Betreuten der Außenwohngruppe in diesem Bereich. Tagesstruktur Die Betreuten sollten einer angemessenen Tagesstruktur nachgehen. Bei Abwesenheit sind die Bewohner verpflichtet, die Mitarbeiter/innen der Außenwohngruppe zu informieren. Verpflegung Die Bewohner sind für die Menüplanung, den Einkauf und die Zubereitung der Mahlzeiten selbst verantwortlich. Je nach Fähigkeiten werden sie dabei von unseren Mitarbeiter/innen unterstützt.

10 Haushalt Haushalt und Umfeld sind direkte Lebensräume der Betreuten. Normalität heißt, dass sie im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten an den anfallenden Arbeiten beteiligt werden. 11. Förderung und Weiterentwicklung Im Sinne des integrativen Auftrags sowie der individuellen Förderplanung unterstützen wir die Betreuten mit inhaltlichen und strukturellen Maßnahmen in ihren Bildungsbestrebungen durch eine individuell abgestimmte Förderplanung und Weiterentwicklung sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Verbindliche Förderungen und Bildungsinhalte legen unsere Mitarbeiter/inne mit den Bewohnern gemeinsam fest. Bestehende externe Bildungsangebote werden in die Förderungs- und Ausbildungsplanungen einbezogen und durch Information, Motivation und gegebenenfalls durch Mitfinanzierung unterstützt. Die Bewohner der Außenwohngruppe können zudem an den Bildungsangebote der Gesamtinstitution teilnehmen. Förderung geschieht auch bei gemeinsamen Tätigkeiten. Durch Anleitung im lebenspraktischen Bereich unterstützen wir die Betreuten in ihren Bestrebungen zu einer selbständigen Lebensführung. Therapie Die Lebenshilfe unterstützt und fördert die Zusammenarbeit mit externen Therapie- und Fachstellen. Vorausgesetzt werden diese, wenn therapeutische Interventionen mit den Zielformulierungen des Aufenthaltes im Zusammenhang stehen. 12. Gesundheitsvorsorge Unter Gesundheitsvorsorge verstehen wir die Sensibilisierung der Betreuten im Umgang mit ihrer Gesundheit. Wir schaffen Rahmenbedingungen, in denen ein natürlicher Umgang mit Körper und Geist möglich ist. 13. Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit Eltern, externen Bezugspersonen, gesetzlichen Vertretern, Behörden, anderen Organisationen und der Öffentlichkeit bildet die Grundlage zur gegenseitigen Akzeptanz. Zudem erleichtert diese das Erreichen der formulierten Ziele. Die Zusammenarbeit stellt einen wesentlichen Beitrag zur Qualität des Auftrags dar und wird aus diesem Grund durch die Trägerschaft und unsere Mitarbeiter/innen gefördert.

11 Eltern und Familienarbeit Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht der angemessene Umgang mit dem sozialen Umfeld und der parallel laufenden Verselbständigung unserer Bewohner. In Absprache mit den Betreuten werden Eltern oder Familienmitglieder und bei Bedarf Fachstellen in den Entwicklungsprozess mit einbezogen. Gesetzliche Vertretung Die gesetzliche Vertretung wird in allen maßgeblichen und vor Eintritt abgesprochenen Entscheidungsprozessen und Planungsschritten involviert. Der Informationsgehalt und die Kommunikationsformen werden gemeinsam festgelegt und an den Standortbestimmungen kontrolliert. Externe Dienste Die Zusammenarbeit mit externen Diensten wird bei Bedarf durch die Bezugsperson geregelt, organisiert und strukturiert. Diese können als Berater für Betreute sowie zur Unterstützung der Mitarbeiter/innen eingesetzt werden und bei Bedarf an Standortbestimmungen, Gruppen- und Teamsitzungen teilnehmen. 14. Personal Ein Personalschlüssel ist notwendig und angemessen. Dieser ist in dem er Wohnstätten der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. berücksichtigt. Entsprechend dem Dienstplan sind unsere Mitarbeiter/innen vor und nach der Arbeit der Bewohner in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sowie an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien in der Außenwohngruppe vor Ort. Sie unterstützen und fördern die Bewohner/innen in ihrer Selbstständigkeit und beziehen sie im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten in die anfallenden Alltagsaufgaben mit ein. 15. Austritts- und Übertrittsverfahren Austritt Austritte sind unter Beachtung der Aufenthaltsvereinbarungen und der Kostenzusage geregelten Kündigungsfrist grundsätzlich möglich. Übertritt Übertritte in andere Wohnformen innerhalb der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. sind unter Beachtung der in der Kostenzusage geregelten Kündigungsfrist grundsätzlich und unter der Voraussetzung der Aufnahmekriterien des jeweiligen Bereiches möglich.

12 Ausschluss Massive Überschreitungen und Verletzungen von Regeln, Werten und Normen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus der Außenwohngruppe. Die Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. schlägt in solchen Fällen eine geeignete Anschlusslösung vor. Stand 05/2006

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