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1 des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e.v. (BVMW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEG 2016) Berlin, 28. April 2016

2 Allgemein zur Novelle des EEG Rund ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Stroms wird mittlerweile aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Der schnelle Ausbau der vergangenen Jahre ist maßgeblich auf die Förderung auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie die Innovationskraft des deutschen Mittelstands zurückzuführen. Der wachsende Anteil der Erneuerbaren, der schnelle Ausstieg aus der Kernenergie sowie die Erneuerbaren-Ausbauziele der Bundesregierung erfordern eine Anpassung des EEG. Das Bestreben der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen auch mit weiteren Gesetzesvorhaben der geänderten Situation anzupassen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Insbesondere ist es notwendig, den Kostenanstieg zu stoppen. Die derzeit angedachten Regelungen des Referentenentwurfs sind jedoch nicht geeignet, die Planungssicherheit der Erneuerbaren-Branche zu erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu erhalten sowie die Erneuerbaren kosteneffizient in das Energiesystem zu integrieren. Daher empfiehlt der BVMW Nachbesserungen und nimmt im Einzelnen wie folgt Stellung: 1. Ausbaukorridor Wind an Land Der Ausbaukorridor für Windkraftanlagen an Land basiert auf der sogenannten Weltformel. Diese soll nach dem vorliegenden Entwurf des EEG 2016 ( 28 EEG 2016) Basis für die jährlich auszuschreibende Menge Windenergie an Land sein. Windenergie an Land wird darin als Residualgröße bestimmt, sprich, in Abhängigkeit des Ausbaus der anderen Erneuerbaren- Technologien entfällt die verbleibende Menge auf Windenergie an Land. Ein sachgerechtes Gesamtsystem sollte jedoch gerade die kostengünstigste Erzeugungsform (Windenergie an Land) in den Mittelpunkt rücken, um damit die größtmögliche Kosteneffizienz zu erreichen. Zumindest sollte jedoch sichergestellt werden, dass immer ein ausreichend hoher Anteil dieser günstigsten Erzeugungsart im System zugebaut wird, damit neben Kosteneffizienz die deutsche Technologieführerschaft und insbesondere die durch den Mittelstand geprägte Branche eine verlässliche Perspektive in Deutschland bekommt. Da die Weltformel auf dem vergangenen Bruttostromverbrauch (gewichteter Fünf-Jahres- Durchschnitt) beruht, steht zu befürchten, dass wichtige künftige Entwicklungen nicht zeitnah und ausreichend berücksichtigt werden. Es ist aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung (u. a. durch die Sektorenkopplung) zudem davon auszugehen, dass der Bruttostromverbrauch zunehmen wird. Dies fände ebenso keine ausreichende Berücksichtigung in der Formel. Aufgrund des großen Repowering-Potenzials ist zudem damit zu rechnen, dass der Ausbau der Neuanlagen ab 2019 deutlich sinken wird. Eine Mindestausschreibungsmenge sollte daher immer als netto definiert werden, um tatsächlich auch einen ausreichenden dezentralen Anlagenzubau an neuen Standorten im Süden sicherzustellen. Das mit den Ländern im Jahr 2014 verhandelte Ausbauziel der Windkraft an Land von MW netto pro Jahr sollte auch im Rahmen eines Ausschreibungssystems als garantierte jährliche Mindestmenge erhalten bleiben. Dies gäbe der Branche Planungssicherheit und würde in Verbindung mit einem deutschlandweiten dezentralen Zubau dieser kostengünstigsten Erzeugungsform auch zum kosteneffizientesten Gesamtsystem führen. 1

3 2. Referenzertragsmodell Das Referenzertragsmodell soll einen Ausgleich für die Unterschiede der Standortqualität für Windenergieanlagen schaffen. Dies ist daher zu begrüßen, da es einen gleichmäßigeren und damit dezentraleren Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland ermöglicht. Somit ist das Referenzertragsmodell neben guten Rahmenbedingungen für die Speicherung von Energie ein wichtiges Instrument, die dezentrale Energiewende voranzubringen. Derzeit ist jedoch vorgesehen, dass die Korrekturfaktoren unterhalb eines Gütefaktors von 70 Prozent nicht weiter erhöht werden ( 36g EEG 2016). Damit kann ein Ausbau der Windenergie in weiten Teilen Mittel- und Süddeutschlands im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungssystems nicht sichergestellt werden, da ein Großteil der Standorte unter der vorgesehenen Differenzierungsgrenze von 70 Prozent liegt. Insbesondere der Ausbau in Süddeutschland liefe damit Gefahr, nahezu vollständig zum Erliegen zu kommen. Das angestrebte Ziel eines Ausbaus in allen Regionen würde damit nicht erreicht. Ein Zubau nur im Norden verschärft die aktuell bereits bestehenden Netzengpässe, führt zu weiteren Mehrkosten durch Netze, Speicher und Abregelungen und daher zu einer gesamtwirtschaftlich betrachtet schlechteren Lösung. Ein flächendeckender und verbrauchsnaher Einsatz der Windkraft ist netzdienlich und hilft, die gesamtwirtschaftlichen Kosten zu senken. Der BVMW schlägt vor, eine gedeckelte Verlängerung der Korrekturfaktorkurve bis zu einer Standortgüte von 65 Prozent einzuführen. Zwischen 65 Prozent und 70 Prozent wird linear interpoliert, analog den Bereichen über 70 Prozent. Dabei wird die maximale Vergütung für Standorte kleiner als 70 Prozent Güte auf den maximalen Vergütungssatz des 70-Prozent- Standortes (definiert durch Höchstgebotspreis am 100-Prozent-Standort und Korrekturfaktor am 70-Prozent-Standort) gedeckelt. 3. Ausschreibungen und Akteursvielfalt Der bisherige Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde stark vom Engagement einer Vielzahl verschiedener Personen, Unternehmen und Verbände vorangetrieben. Das vorgesehene Ausschreibungsmodell bringt insbesondere für kleine Akteure viele Marktrisiken mit sich. Es besteht die Sorge, dass deren Engagement ausgebremst wird und die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sinkt. Zudem würde eine jährliche Schwankung der ausgeschriebenen Menge die Investitionssicherheit für die Unternehmen verringern. Im Referentenentwurf zum EEG 2016 sind Maßnahmen zum Schutz der Akteursvielfalt vorgesehen, um das Engagement dieser auch nach Einführung der Ausschreibungen nicht zu gefährden ( 36f EEG 2016). Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie Risiken für kleine Akteure reduzieren. Dennoch bleiben die Risiken, die eine Ausschreibung mit sich bringt, bestehen. Es bleibt weiterhin zu befürchten, dass die bisher vorgesehenen Regelungen die Akteursvielfalt und damit das Engagement und die Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren bremsen würden. Die Regelungen zum Erhalt der Akteursvielfalt insbesondere im Bereich der Windenergie müssen nachgebessert werden. Die durch das Ausschreibungsmodell entstehenden Risiken müssen wirksam reduziert werden. Ein erster Schritt wäre es, die vorgesehene Bagatellgrenze auf 3 MW anzuheben, anstatt diese wie teilweise diskutiert weiter abzusenken. Zudem sollten zu starke Schwankungen der Ausschreibungsmenge von Auktion zu Auktion bzw. von Jahr zu Jahr vermieden werden. 2

4 4. Eigenstromversorgung Die Energiewende kann nur dezentral gelingen. Viele lokale Projekte und die Eigenstromversorgung haben sich in den letzten Jahren entwickelt. Ein dezentraler Ausbaupfad der Energiewende nützt der regionalen Wertschöpfung und steigert die Akzeptanz. Beim dezentralen Ausbau leistet die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erreichung der ambitionierten CO2- Reduktionsziele der Bundesregierung. Im Vergleich zur ungekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung werden durch die KWK jährlich rund 56 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Zudem trägt die Eigenstromversorgung dazu bei, dass mittelständische Unternehmen trotz steigender Steuern, Umlagen und Abgaben auf Strom wettbewerbsfähig bleiben. Die 2014 eingeführte Belastung mit der EEG-Umlage auf Eigenstrom belastet die Unternehmen und benachteiligt sie gegenüber ihren Wettbewerbern im Ausland. Der Referentenentwurf des EEG 2016 sieht nicht vor, dass die 2014 eingeführte Belastung der Eigenstromversorgung wieder zurückgenommen wird. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands und die dezentrale Energiewende. Die Belastung des Eigenstromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienter KWK muss zurückgenommen werden. Eine entsprechende Änderung des 60 EEG 2014 sollte im EEG 2016 vorgenommen werden. 5. Speicher Die wachsende Bedeutung der Speicher für die Energiewende ist allgemein anerkannt. Je mehr Verantwortung die Erneuerbaren im Stromsystem übernehmen, umso wichtiger wird es, die volatile Erzeugung zu glätten. Um den Einsatz der benötigten Speicher anzureizen, müssen die Rahmenbedingungen entsprechend verbessert werden. Bisher sind lediglich netzgekoppelte Speicher von der EEG-Umlage befreit ( 60 Abs. 3 EEG 2014). Mit dem Entwurf des EEG 2016 soll die bestehende Doppelbelastung von Speichern mit der EEG- Umlage abgeschafft und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lässt die derzeitige Formulierung ( 61a EEG 2016) Raum für Auslegung und Unsicherheiten. Das Ziel, Speicher von Letztverbraucherpflichten wie der EEG-Umlage zu befreien, um eine Doppelbelastung bei der Ein- und Ausspeisung auszuschließen, sollte weiter verfolgt werden. Dabei ist jedoch eine Regelung zu finden, die praktikabel und rechtssicher ist. Sinnvoll und einfach umzusetzen wäre eine Änderung der Begriffsbestimmung von Letztverbrauchern im EEG. In 3 Nr. 33 EEG sollte, anders als im Entwurf vorgesehen, klargestellt werden, dass Speicher keine Letztverbraucher sind. Folgende Formulierung wäre geeignet, fairere Wettbewerbsbedingungen für Speicher zu schaffen: [ ] Letztverbraucher jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht, also nicht zum Zweck der Zwischenspeicherung an einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher leitet [ ] 3

5 6. Biomasse Bioenergie ist erneuerbar, grundlastfähig sowie speicherbar und erfüllt damit eine wichtige energiewirtschaftliche Funktion als Ausgleichsenergie in einem zunehmend durch Erneuerbare geprägten Stromsystem. Insofern sollte die derzeitige Kapazität erhalten und moderat ausgebaut werden. Der im Referentenentwurf vorgesehene jährliche Neubau von 100 MW würde nicht ausreichen, um das derzeitige Niveau zu halten, da in den kommenden Jahren bestehende Anlagen nach Ende der Förderung die Produktion einstellen werden. Zudem schafft die angedachte Verordnungsermächtigung über die Details einer Ausschreibung keine Planungssicherheit für die Unternehmen. Das jährliche Ausbauziel von 100 MW neuer Kapazität sollte moderat angehoben werden, um einen realen Zubau der Biomasse zu erreichen. Zudem sollten die Details für die Ausschreibung bereits im EEG festgeschrieben werden, um Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. 7. Geothermie Geothermie ist planbar, jederzeit verfügbar, flexibel und im Betrieb CO2-neutral. Projekte der Tiefengeothermie sind Infrastrukturvorhaben mit langen Realisierungszeiträumen von fünf bis sieben Jahren. Daher ist das Vertrauen der Investoren auf stabile Rahmenbedingungen besonders wichtig. Es ist zu begrüßen, dass die Markteinführung der Tiefengeothermie auch mit dem EEG 2016 fortgeführt werden soll. Die vorgesehene Degressionsregelung von 5 Prozent im Jahr ab 2018 ( 45 EEG 2016) gefährdet jedoch den weiteren Ausbau. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung im Bergrecht und damit einhergehender höherer Umweltstandards und längerer Genehmigungszeiten, würde sich der Beginn neuer Projekte nicht mehr lohnen begonnene Projekte müssten bei Inbetriebnahme bereits nach sieben Jahren mit einer um 30 Prozent verringerten Vergütung rechnen. Die hohe Degression ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Der BVMW schlägt eine am Ausbaupfad orientierte Degressionsregelung vor. Dabei sollte die Vergütungsregelung auf lange Frist festgeschrieben werden, um der Langfristigkeit der Tiefengeothermie-Projekte zu entsprechen. 4

6 Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist der größte freiwillig organisierte Mittelstandsverband in Deutschland. Er vertritt im Rahmen seiner Mittelstandsallianz die Interessen von rund Unternehmen, die über neun Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Mit seinen rund 300 Repräsentanten und jährlich mehr als Unternehmerkontakten vor Ort steht der BVMW täglich im direkten Dialog mit dem Mittelstand regional, national und international. Ansprechpartner BVMW-Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz Berlin Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister a.d. Philipp Behm Bundesgeschäftsführer Energiereferent Tel.: Tel.: Alle Positionen und Stellungnahmen zur Energiepolitik:

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