Seminare 2008 MITARBEITER VERTRETUNG

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1 MITARBEITER VERTRETUNG Seminare 2008 Veranstalter: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm Geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen

2 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Mitarbeitervertretungen im Bereich des vkm Deutschland Die Mitarbeitervertretungen stehen vor neuen Herausforderungen. Neue Rechtsformen, neue Strukturen, neue Tarife sind heute an der Tagesordnung. Hinzu kommen die Veränderungen im Bereich der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und des Mitarbeitervertretungsrechtes. Das Profil der Mitarbeitervertretung hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung können nur noch dann ihre Rechte und ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügen. Mitarbeitervertretung zu sein, bedeutet eine hohe Verantwortung für Kolleginnen und Kollegen. Eine solche Tätigkeit benötigt viel innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem Mitgefühl für die Kolleginnen und Kollegen. Warum sollte die Mitarbeitervertretung Seminare besuchen? Verantwortliche Arbeit ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung über Mindestkenntnisse für die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben verfügt. Jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung hat sich für sein Amt vorzubereiten und ist aus diesem Grunde verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Auch muss über die Lektüre von Fachbüchern und Zeitschriften hinaus, die der Dienstgeber zur Verfügung zu stellen hat, die Gelegenheit gegeben werden, den notwendigen Stoff in Seminaren, im Gespräch mit fachkundigen Referenten und im Austausch mit anderen Mitarbeitervertretungen gemeinsam zu erarbeiten und kritisch zu beleuchten. Die alleinige Lektüre von Fachliteratur kann diese Art der Erschließung des Themas nicht ersetzen. Der Schulungsbedarf beschränkt sich nicht nur auf die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten, sondern bezieht sich ebenso auf die Wahrnehmung der allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretungen. Schon deshalb ist es für die Mitglieder der Mitarbeitervertretung erforderlich, sich in Seminaren die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. 2

3 19 Absatz 3 MVG-EKD regelt den Anspruch auf Arbeitsbefreiung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, bei denen die notwendigen Kenntnisse für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung vermittelt werden. Die Dienststelle ist verpflichtet, Mitglieder der Mitarbeitervertretung bis zur Dauer von mindestens vier Wochen der Amtszeit von der Arbeit frei zu stellen ohne deren Minderung der Bezüge und des Urlaubs. Die Übernahme von Kosten für die Teilnahme an Seminaren richtet sich nach 30 MVG-EKD. Die Kosten hat die Dienststelle zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare dienstliche bzw. mitarbeitervertretungsrechtliche Anlässe die Schulung des entsandten Mitgliedes erforderlich machen. Auch für 2008 haben wir wieder ein umfangreiches und attraktives Seminarangebot für Sie zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie die Angebote des vkm Deutschland für den Zeitraum Januar bis Dezember. Sollten Sie ein Seminar vermissen, sprechen Sie uns, Ihre Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm Deutschland, bitte an. Gern können wir Ihnen für Ihre Mitarbeitervertretung ein individuelles Schulungsangebot unterbreiten. Bei weiteren Fragen zu Seminaren des vkm Deutschland wenden Sie sich bitte an die vkm-geschäftsstelle: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Telefon (0 40) Telefax (0 40) info@vkmdeutschland.de Wir freuen uns, Sie zahlreich in unseren Seminaren zu begrüßen. 3

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seminare Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung MVG-Grundlagen: Mitbestimmung Sozialplan, Outplacement. Outplacement eine Alternative bei Personalabbau Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) MVG intensiv Mobbing Was ist Mobbing? Kirchenstruktur verfasste und diakonische Kirche Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Betriebswirtschaft in Kirche MVG Wahlrecht Anmeldeverfahren Anmeldeformular Über den vkm Beitrittserklärung Impressum Herausgeber: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Redaktion: Ursula Christiansen Titelfoto: aboutpixel.de/werner Linnemann Gestaltung und Realisation: Druck: Stand: November

5 Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung Eingruppierung ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages. Der KAT als auch der KTD gelten mit ihren neuen Eingruppierungsformen. Aus unserer Erfahrung gibt es Differenzen. Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des Mitarbeitervertretungsrechtes. Sie bedarf also der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Allerdings hat die Mitarbeitervertretung, da es um eine Rechtsanwendung geht, nur ein Kontrollrecht hinsichtlich der Korrektheit der Eingruppierung. Mit diesem Seminar möchten wir Hilfestellung geben, um das Recht besser ausfüllen zu können. Schwerpunktmäßig werden wir in dem Seminar auf die Formen der Entgeltordnung aus dem KAT und dem KTD eingehen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die im Tarif festgelegte Entgeltordnung und die unbestimmten Rechtsbegriffe gerichtet werden soll: Gründliche Fachkenntnisse Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Umfassende Fachkenntnisse Selbstständige Leistungen Schwierige fachliche Leistungen Besonders verantwortliche Tätigkeiten Termin Tagungsort Kosten Referenten Hinweis 15. Januar 2008, Uhr bis 16. Januar 2008, Uhr Tagungszentrum Martinshaus Kanalufer 48, Rendsburg 295,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Rechtsanwalt Manfred Martens, Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland, Mitglied der Tarifkommission Mitzubringende Tagungsunterlagen MVG-EKD Tarifrecht, Göldner-Muus-Blaschke, Rechtsquellensammlung 5

6 MVG-Grundlagen: Mitbestimmung Das Grundprinzip der Mitbestimmung liegt darin, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen eine Dienststellenleitung nur durchführen darf, wenn die Mitarbeitervertretung zuvor ihre Zustimmung erteilt oder das Kirchengericht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung ersetzt hat. Das prinzipielle Interesse der Arbeitnehmer an der Mitbestimmung liegt darin, eine einseitige Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu modifizieren. Da der Arbeitgeber primär am Ziel der Gewinnmaximierung orientiert handelt, soll durch Mitbestimmung diese einseitige Orientierung ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird die Mitbestimmung aus gewerkschaftlicher Sicht als Teil einer umfassenden Demokratisierung der Wirtschaft begründet. Mitbestimmung wird als Möglichkeit verstanden, Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer aus zweckmäßiger, geregelter Weise auszugleichen. Das Seminar möchte diese Möglichkeiten näher beleuchten und die rechtliche Handhabung der Mitarbeitervertretung darlegen. Dieses unter den Schwerpunkten: Grundprinzip der Mitbestimmung Information der MV Reaktion der MV Zustimmung Antrag auf Erörterung Zustimmungsverweigerung Anrufen des Kirchengerichts Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen Verfahren und Verfahrensfehler Termin 6. März 2008, Uhr bis ca Uhr Tagungsort Christophorus-Haus, Hindenburgstraße 26, Rendsburg Kosten 95,00 Euro Referent Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland, Mitglied der Tarifkommission Hinweis Mitzubringende Tagungsunterlagen MVG-EKD Tarifrecht, Göldner-Muus-Blaschke, Rechtsquellensammlung 6

7 Sozialplan, Outplacement. Outplacement eine Alternative bei Personalabbau Sind Entlassungen unvermeidlich, wirken im Falle einer Betriebsänderung Mitarbeitervertretungen am Sozialplan mit. Abfindungen im Sozialplan, über mehr oder minder komplizierte Formeln geregelt, sollen den Verlust des Arbeitsplatzes teilweise ausgleichen. Dieser Ausgleich ist nunmehr durch eine neue Regelung Steuer, Arbeitsförderung, SGB erheblich eingeschränkt. Um so mehr sind die Interessensausgleiche und Sozialpläne mit Arbeitsplatzperspektiven anzustreben. Nach Arbeitszeit, Qualifikation, Beschäftigungsgesellschaften ist Outplacementberatung ein Regelbaustein, der von den Betriebsparteien in Sozialplanverhandlungen und auch bei einzelnen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen in die Überlegungen einzubeziehen sind. In dem Seminar sind unsererseits folgende Themen zu erarbeiten: Entstehung und Entwicklung von Outplacement Abgrenzung gegen andere Instrumente der Personalwirtschaft Personalabbaustrategien Beratungsprozess Methoden und Gegenstände Beratungs- und Verhandlungstechniken Beispiele / Fallstudien Mitbestimmung und Beteiligung der Mitarbeitervertretung im Rahmen des MVG-EKD Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Vorschriften, insbesondere SGB Termin Tagungsort Kosten Referent Hinweis 9. April 2008, Uhr bis 10. April 2008, Uhr Strandhotel Timmendorfer Strand Strandallee 8, Timmendorfer Strand 315,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Friedrich Hartmann, Geschäftsführer Transfer-Beratungs-Gesellschaft mbh Mitzubringende Tagungsunterlagen MVG-EKD Tarifrecht Rechtsquellensammlung Wenn vorhanden: SGB III 7

8 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich (Antidiskriminierungsgesetz) genannt, ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Zieles erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen. Das AGG gilt in seinem arbeitsrechtlichen Teil ( 6-18) für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Hier möchten wir den Schwerpunkt darauf richten, die besondere Bedeutung für Mitarbeitervertretungen zu beleuchten und abzugrenzen. Definition der Diskriminierungsmerkmale des AGG Neue gesetzliche Organisationspflichten des Dienstgebers (Beschwerdestelle) Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Welche Bereiche und Prozesse sind besonders betroffen und in welcher Weise? Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung Termin 5. Mai 2008, bis Uhr Tagungsort Christophorus-Haus, Hindenburgstraße 26, Rendsburg Kosten 95,00 Euro Referentin Bettina Zielke-Bülck, Bildungsreferentin, Neumünster Hinweis Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Tarifrecht, Rechtsquellensammlung AGG 8

9 MVG intensiv Sie wissen es selbst, noch nie war das Arbeitsrecht so in Bewegung wie heute. Was vor einem Jahr eingeführt wurde, soll schon wieder abgeschafft werden. Neue Gesetze, neue Urteile. Wie sollen Sie sich nun verhalten? Wie können Sie die erwartete Gesetzesflut in Ihrem Betrieb rasch umsetzen? Genau hier setzt das Seminar an: Arbeitsrecht, MVG kompakt. Wir wollen in diesem Seminar die wichtigsten neuen arbeitsgesetzlichen Entwicklungen, Urteile und MVG-Bestimmungen aufbereiten. Das Seminar möchte diese Themen näher beleuchten und die rechtliche Handhabung der Mitarbeitervertretungen darlegen. Dieses unter den Schwerpunkten von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Termin 27. Mai 2008, Uhr bis 28. Mai 2008, Uhr Tagungsort Christian-Jensen-Kolleg, Kirchenstraße 4-13, Breklum, Kosten 295,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland, Mitglied der Tarifkommission Hinweis Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Tarifrecht, Rechtsquellensammlung 9

10 Mobbing Was ist Mobbing? Aus der Vielzahl verschiedener Mobbing-Definitionen erscheint uns die arbeitsrechtliche am prägnantesten: Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Mobbing greift das Selbstwertgefühl an und zerstört das Vertrauen in das bisherige eigene Weltbild. Bei Betroffenen führt der äußerst schwerwiegende psychosoziale Stress rasch zu körperlichem und seelischem Unwohlsein. Hieraus entstehen dann gesundheitliche, psychische und betriebliche Folgen. In diesem Seminar möchten wir die Grundlagen der Problemquellen aufzeigen: Betriebliche Voraussetzung Soziale und gesundheitliche Folgen Juristische Aspekte Psychosoziale Unterstützung und Intervention Flankierende Maßnahmen Rehabilitationsformen Ein besonderes Augenmerk liegt in der Verhaltensweise und Rolle der Mitarbeitervertretung in einem Mobbing-Konflikt. Termin Tagungsort Kosten Referent 17. September 2008, Uhr bis 18. September 2008, Uhr Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, Rendsburg 315,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Dr. Alfred Fleissner, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 10

11 Kirchenstruktur verfasste und diakonische Kirche Fusion, Organisation und Reorganisation, Zusammenlegung von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen bis hin zu Landeskirchen sind derzeit das Thema bei der EKD. Wir möchten in diesem Seminar die Kirchenstruktur sowohl in der verfassten Kirche als auch in der diakonischen Kirche mit ihren einzelnen landesdiakonischen Werken aufzeigen. Die Mitarbeitervertretungen werden durch neue Strukturen neu aufzustellen sein. Wir möchten die rechtlichen Voraussetzungen, die Entscheidungsstrukturen, die Entscheidungswege und die Mitbestimmung und Mitberatung bei diesen Fragen konkreter analysieren und erläutern. Termin 7. Oktober 2008, bis Uhr Tagungsort Christophorus-Haus, Hindenburgstraße 26, Rendsburg Kosten 95,00 Euro Referent Holger Olesen, Bildungsreferent, Mitglied des Vorstandes vkm Deutschland Hinweis Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Tarifrecht, Rechtsquellensammlung 11

12 Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Fundierte Rechtskenntnisse sind die Grundlage jeder erfolgreichen Mitarbeitervertretung. Doch was tun, wenn die Beschäftigten das sachkundige Gremium wenig beachten, weil seine Mitglieder sich kein Gehör verschaffen können? Hier helfen rhetorische Kenntnisse entscheidend weiter. Der Aufbau der überzeugenden Argumentation, das freie Reden vor größeren Gruppen oder richtige Sprachtechnik, das sind nur einige der hier vermittelten Fähigkeiten. Sicher durch Gespräche und Verhandlungen steuern, um den Aufgaben als Mitarbeitervertretung kompetent und professionell gewachsen zu sein. Dieses Seminar wird Sie schwerpunktmäßig vorbereiten, wie Sie eindeutig Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als MV rhetorisch darstellen, wie Sie in Gesprächen den roten Faden in der Hand behalten, wie Sie auch bei schwierigen Gesprächspartnern ruhig bleiben, wie Sie auf unerwartete oder unangemessene Äußerungen reagieren, wie Sie Ihre persönliche und fachliche Autorität erweitern, wie Sie sich kompetent an Diskussionen beteiligen, wie Sie Konflikte entschärfen, wie Sie professionell Distanz aufbauen. Es werden keine Rollenspiele gemacht, aber zur Unterstützung der eigenen Wahrnehmung wird angeboten, eine Videokamera einzusetzen. Termin 13. Oktober 2008, Uhr bis 15. Okotber 2008, Uhr Tagungsort Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6, Farchau Kosten 387,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referenten Barbara Schmodde, Kommunikationstrainerin Karin Jensen-Bundels, stellv. Vorsitzende des vkm, Landesverband Nordelbien 12

13 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Die Beteiligung an der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) der Beschäftigten ist eine grundlegende Aufgabe für Mitarbeitervertretungen. Diese 1996 neu geschaffenen Arbeitsschutzvorschriften enthalten viele ausfüllungsbedingte Rahmenvorschriften, deren Konkretisierung der Arbeitgeber bestimmen kann. Hieraus ergeben sich Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeitervertretungen. In dem Seminar sollen einfach anwendbare Instrumente zur Bewertung und Gestaltung von Arbeit vorgestellt und erforderliche Gestaltungsmaßnahmen beispielhaft anhand von gemeinsam bewerteten Arbeitssituationen abgeleitet werden. Das Seminar beinhaltet: Zweck der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen Grundsätze für Gestaltung und Auswahl von Handlungshilfen Arbeitssysteme Arbeitsmittel Brandschutz und Erste Hilfe Termin 28. Oktober 2008, bis Uhr, Tagungsort Christophorus-Haus, Hindenburgstraße 26, Rendsburg Kosten 95,00 Euro Referent Roland Schulz, Arbeitssicherheitstechnischer Dienst der NEK, Kiel 13

14 Betriebswirtschaft in Kirche Betriebswirtschaft in Kirche war aufgrund des kameralistischen Systems kein großes Thema, schon gar nicht für Mitarbeitervertretungen. Dieses hat sich verändert und wird sich nach unserer Einschätzung verändern, weil sich viele kirchliche Einrichtungen durch Rechtsformveränderungen in eine ggmbh der betriebswirtschaftlichen Gewinnoptimierung hingeben. Das MVG-EKD sieht die Einrichtung und Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses vor. Der Wirtschaftsausschuss als auch die durch tarifrechtliche Regelungen eingerichteten Steuerungsgruppen erhalten dann Unterlagen mit Begrifflichkeiten wie G und V, Ist- / Sollzahlen, Planansatz, Bilanzen, Abgrenzungen von Geldern, Rückstellungen usw. Wir möchten Ihnen in diesem Seminar die Begrifflichkeiten, die Formeln und die Gesetzgebung einer betriebswirtschaftlichen Rechnung in kirchlichen Einrichtungen näherbringen. Mitarbeitervertretungen müssen nach unserer Auffassung in der Lage sein, diese Begriffe und Inhalte zu kennen und damit umgehen zu können. Termin 5. November 2008, Uhr bis Uhr Tagungsort Christophorus-Haus, Hindenburgstraße 26, Rendsburg Kosten 95,00 Euro Referent Michael Jacobsen, Revisor, Mitglied des Vorstandes vkm Deutschland, LV Nordelbien 14

15 MVG Wahlrecht Für das Jahr 2009 stehen turnusgemäß Neuwahlen in vielen Bereichen der nordelbischen Kirche an. Vorbereitend auf diese Tatsache möchten wir Sie in die Wahlordnung, Durchführung der Wahl, Bildung des Wahlvorstandes, Wahltermine, vereinfachte Wahl einführen. Termin Tagungsort Referent Hinweis 12. November 2008, Uhr bis Uhr Verwaltungsamt des Kirchenkreises Schleswig, Norderdomstraße 15, Schleswig Klaus-Dirk Wildoer, freigestellter Mitarbeitervertreter, Vorsitzender des vkm Deutschland Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD 15

16 Anmeldeverfahren Unsere Anmeldeadresse lautet: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Telefon (0 40) Telefax (0 40) info@vkmdeutschland.de Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn des gewünschten Seminars an. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu das Formular auf der folgenden Seite kopieren, ausfüllen und an uns faxen. Gern nehmen wir Ihre Anmeldung auch per Post, Telefon oder an. Ihre Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich bestätigt. Für den Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung müssen wir eine Ausfallentschädigung in Höhe von 85 % der Seminarkosten in Rechnung stellen. Kann der Platz mit einem Nachrücker besetzt werden, berechnen wir 30,00 Euro Verwaltungskosten. 16

17 Verbindliche Anmeldung für folgende(s) Seminar(e): (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung MVG-Grundlagen: Mitbestimmung Sozialplan, Outplacement. Outplacement eine Alternative bei Personalabbau Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) MVG intensiv Mobbing Was ist Mobbing? Kirchenstruktur verfasste und diakonische Kirche Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Betriebswirtschaft in Kirche MVG Wahlrecht Nachname Vorname Privatanschrift Telefon privat privat Dienstanschrift und Art der Einrichtung Telefon dienstlich dienstlich Bitte ankreuzen bei Zustimmung: Ich bin Diabetiker/in. Ich bin Vegetarier/in. Ich benötige keine Übernachtung für das Seminar. (Dieses trifft nur für mehrtägige Seminare zu.) Ort, Datum Unterschrift 17

18 Über den vkm Deutschland Der vkm ist eine Gewerkschaft und besitzt Tarifhoheit, d. h. das Recht, Tarifverträge zur Regelung der Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder abzuschließen. Der vkm ist die Interessenvertretung aller kirchlichen und diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er vertritt deren wirtschaftliche, soziale und berufliche Interessen. Um die Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder ständig zu verbessern, ist der vkm in folgenden Bereichen aktiv: Abschluss von Tarifverträgen Einflussnahme auf die kirchliche Gesetzgebung Schulung der Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Förderung der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gewährleistung von Rechtsberatung und finanziellem Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht Errichtung von Unterstützungseinrichtungen Die Mitgliedschaft in Ihrem Verband sollte für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso selbstverständlich sein wie die Mitgliedschaft in Ihrer Kirche! Darum lohnt es sich, Mitglied zu werden: Sie erhalten trotz günstiger Beiträge eine qualifizierte Beratung. Sie können die allgemeine Tarifentwicklung in Kirche und Diakonie mitgestalten. Sie werden durch die Zeitschrift vkm Info regelmäßig umfassend informiert. Werden Sie noch heute Mitglied. Füllen Sie bitte einfach die Beitrittserklärung auf der folgenden Seite aus und senden sie an unsere Geschäftsstelle. Sie können Ihren Beitritt auch online auf unserer Website erklären. Willkommen! 18

19 Beitrittserklärung Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Kirche und Diakonie. Nachname Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Ort Telefon privat privat Telefon dienstlich dienstlich Ich bin beschäftigt als Arbeitgeber Im Kirchenkreis seit Ich bin (bitte Zutreffendes ankreuzen) unter 29 Wochenstunden beschäftigt über 29 Wochenstunden beschäftigt im Ruhestand in der Ausbildung zurzeit erwerbslos in Elternzeit Ich bin in der Lohn-/Vergütungs-/Besoldungsgruppe Eintritt in den kirchlichen/diakonischen Dienst Ich wurde geworben von Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung für den vkm Deutschland Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen: Kontoinhaber Konto-Nr. Bank BLZ Ort, Datum Unterschrift 19

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