AWG-Novelle Änderungsübersicht
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- Guido Beutel
- vor 7 Jahren
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1 AWG-Novelle Änderungsübersicht
2 AWG-Novelle 2 I. Einleitung Mit dem am bekannt gegebenen Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWG-Novelle) wird das bisherige Außenwirtschaftsgesetz (AWG) neu gestaltet. Die Neufassung des AWG tritt in ihrer Gesamtheit am in Kraft. Der Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Vereinfachung und sprachlichen Überarbeitung der einzelnen Vorschriften. Zudem werden die Straf- und Bußgeldbewehrungen grundlegend neu gefasst.. Zu ersten Information und Orientierung wird hiermit eine Übersicht der Änderungen des AWG in der Form einer Änderungsübersicht veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient nur der ersten Information. Die Übersicht weist lediglich den alten und neuen Standort der Vorschriften aus, zeigt aber nicht die materiell-rechtlichen Änderungen der einzelnen Vorschriften auf. Sie kann daher eine vertiefte Beschäftigung mit den Neuerungen im AWG nicht ersetzen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
3 AWG-Novelle 3 II. Übersicht der Änderungen zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (Anmerkung: Soweit die zitierten Paragraphen keine Gesetzesangabe enthalten, handelt es sich um Vorschriften des AWG) AWG alt AWG neu 1 Abs. 1 1 Abs. 1 Grundsatz der Außenwirtschaftsfreiheit 1 Abs. 2 1 Abs. 2 2 Abs. 1 4 Abs. 3 Art und Ausmaß von Beschränkungen 2 Abs. 2 6 Einzeleingriff 13 Abs. 2 Nr. 2 a) (Zuständigkeit) 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres 13 Abs. 2 Nr. 2 b) (Zuständigkeit) 2 Abs Abs. 4 und 6 Abs. 3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 2a 9 Zertifizierungsverfahren 3 Abs. 1 8 Abs. 1 Erteilung von Genehmigungen 3 Abs. 2 Satz 1 8 Abs. 2 Satz 1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen, insbes. Zuverlässigkeit 3 Abs. 2 Satz 2 8 Abs. 2 Satz 2 Entsprechungsregelung für Nullbescheide 3 Abs. 2 Satz 3 8 Abs. 3 Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Aspekte 3 Abs. 2 Satz 4 Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Aspekte 8 Abs. 4
4 AWG-Novelle 4 4 AWG 4 AWV 4c AWV 21b AWV 23 AWV Begriffsbestimmungen 4 Abs. 1 Nr. 1 AWG Wirtschaftsgebiet 4 Abs. 1 Nr. 2 AWG Fremde Wirtschaftsgebiete 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG Gemeinschaftsgebiet 4 Abs. 1 Nr. 4 AWG Drittländer 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG Gebietsansässige 4 Abs. 1 Nr. 6 AWG Gemeinschaftsansässige 4 Abs. 1 Nr. 7 AWG Gebietsfremde 4 Abs. 1 Nr. 8 AWG Gemeinschaftsfremde 4 Abs. 2 Nr. 1 AWG Auslandswerte 4 Abs. 2 Nr. 2 AWG Waren 8 Abs. 5 Abgabe vollständiger wahrheitsgemäßer Angaben 2 2 Abs. 1 Vorbehalt abweichender Begriffsbestimmungen 2 Abs. 25 Zollgebiet EU 2 Abs. 8 2 Abs. 15 Inländer 2 Abs. 18 Unionsansässige 2 Abs. 5 Ausländer 2 Abs. 19 Unionsfremde 2 Abs. 6 2 Abs. 22
5 AWG-Novelle 5 4 Abs. 2 Nr. 3 AWG Güter 4 Abs. 2 Nr. 4 AWG Ausfuhr (in die EU und Drittländer) 4 Abs. 2 Nr. 5 AWG Verbringung (aus dem Inland in andere EU-Staaten) 4 Abs. 2 Nr. 6 AWG Einfuhr (Verbringen von Sachen oder Elektrizität aus EU oder Drittländern in das Inland) 4 Abs. 2 Nr. 7 AWG Durchfuhr 4 Absatz 2 Nummer 8 AWG Gold 4 Abs. 2 Nr AWG Wertpapiere 4 AWV Wert einer Ware oder eines Gutes 4c Nr. 1 AWV Ausführer (in die EU und Drittänder) 4c Nr. 2 AWV Verbringer in andere EU-Staaten 4c Nr. 3 AWV Ausfuhrsendung 4c Nr. 4 AWV Käuferland 4c Nr. 5 AWV Bestimmungsland 4c Nr. 6 AWV Handels- und Vermittlungsgeschäft 4c Nr. 7 AWV Technische Unterstützung 2 Abs Abs. 3 (nur in Drittländer) 2 Abs. 21 Nr. 1 (Lieferungen/ Übertragungen aus dem Inland in die EU) 2 Abs. 11 (Lieferungen/ Übertragungen aus Drittländern in das Inland) 2 Abs. 21 Nr. 2 (Lieferungen/ Übertragungen aus anderen EU-Staaten in das Inland) 2 Abs. 9 2 Abs Abs. 23 Wert eines Gutes 2 Abs. 2 (in Drittländer) 2 Abs. 20 Nr. 1 2 Abs. 4 2 Abs. 7 2 Abs Abs. 16
6 AWG-Novelle 6 4c Nr. 8 AWV Transithandelsgeschäft 21b Abs. 1 AWV Einführer (für Einfuhren aus der EU und Drittländern in das Wirtschaftsgebiet) 23 Abs. 1 AWV Einführer (für Einfuhren aus Drittländern in das Wirtschaftsgebiet) 21b Abs. 2 AWV Einkaufsland 4a Abs. 1 Nr. 1 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 4a Abs. 1 Nr. 2 Handlungen von oder gegenüber Zweigniederlassungen 4a Abs. 2 Abweichende Rechtsverordnungen oder Anordnungen 4b Rechtsgeschäfte für Rechnung Gebietsfremder 4c Rechtsgeschäfte für Rechnung Gebietsansässiger 5 Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen 6 Abwehr schädigender Einwirkungen 7 Abs. 1 Nr. 1 4 Beschränkungsgründe 7 Abs. 2 Nr. 1-3 Besondere Beschränkungsmöglichkeiten (Rüstungsgüter) 7 Abs. 2 Nr. 4 Gewerbliche Schutzrechte 7 Abs. 2 Nr. 5, 6 Besondere Beschränkungsmöglichkeiten (Erwerb von Unternehmen) 7 Abs. 3 Deutsche im Ausland 2 Abs. 17 Transithandel 2 Abs. 10 (aus Drittländern) 2 Abs. 20 Nr. 2 (aus der EU) 2 Abs. 10 (aus Drittländern) 2 Abs Abs. 1 3 Abs. 2 3 Abs. 3 4 Abs. 2 4 Abs. 1 Nr Abs. 1 5 Abs. 2 und 3 5 Abs. 5
7 AWG-Novelle 7 8 Abs. 1 Beschränkungen zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs 8 Abs Besondere Beschränkungsbefugnisse und Einfuhrregelungen 25 Deutsche Bundesbank 26 Verfahrens- und Meldevorschriften 26a Besondere Meldepflichten 27 Erlass von Rechtsverordnungen 28 Erlass von Verwaltungsakten/ Zuständigkeiten 29 Weisungsbefugnis der Bundesregierung 30 Verwaltungsakte 31 Rechtsunwirksamkeit 32 Urteil und Zwangsvollstreckung 33 Ordnungswidrigkeiten 33 Abs. 1 in Verbindung mit 70 Abs. 1 AWV 33 Abs. 2 Nr. 1 Verstoß gegen Einzeleingriff 33 Abs. 2 Nr. 1a Ungenehmigte Einfuhr 33 Abs. 2 Nr. 2 Verstoß gegen Verwendungsbeschränkung 33 Abs. 2 Nr. 3 Verstoß gegen Verwendungsbeschränkung 33 Abs. 2 Nr. 4 Verstoß gegen Nebenbestimmungen 4 Abs. 1 Nr. 5 oder in die AWV überführt aufgehoben aufgehoben Abs. 3 Nr. 1 Verstoß gegen bestimmte vollziehbare Anordnungen oder bestimmte Pflichten aus Abs. 3 Nr. 2 (bezogen auf 7 AWG) In die AWV überführt In die AWV überführt In die AWV überführt
8 AWG-Novelle 8 33 Abs Abs. 3 Nr. 1 Zuwiderhandlung gegen AWV 33 Abs Abs. 4 u.a. Verstöße gegen EU-VOen im Außenwirtschaftsverkehr 33 Abs. 5 Nr Abs. 2 Abgabe unrichtiger Angaben 33 Abs. 5 Nr Absatz 3 Nr. 1 u. a. Verstoß gegen AWV - Melde- und Aufbewahrungspflichten 33 Abs. 5 Nr Abs. 3 Nr. 1 Bestimmte Verstöße gegen die Auskunfts- und Darlegungspflicht 33 Abs. 5 Nr. 4 Entfällt 33 Abs Abs. 6 Höhe der Geldbuße 33 Abs. 7 aufgehoben 70 Abs. 5g, 5h, 5i, 5k, 5l, 5m, 5n, 5p, 5r Nr. 1, Abs. 5s, 5t Nr. 19 Abs. 5 1 und 2 sowie Nr. 4 und 5, Abs. 5u S. 1 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 11 und Nr. 13, Abs. 5v, 5w, 5x, 5y, 5z, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8, Abs. 9 Nr. 4 und Abs. 10 AWV u.a. Verstöße gegen Melde- und Unterrichtungspflichten in Embargoverordnungen 34 AWG 17 und 18 Straftaten 34 Abs. 1 Nr Abs. 2 Nr. 11. Alt., Nr. 3 Ungenehmigte Ausfuhr und Verbringung von Teil I A Gütern 34 Abs. 1 Nr Abs. 5 Nr. 11. Alt. Ungenehmigte Ausfuhr bestimmter EU-weit gelisteter Ungenehmigte Ausfuhr EU-weit gelisteter Dual-use Dual-use Güter Güter 34 Abs. 2 ivm 33 Abs. 1 und 4 Bestimmte vorsätzlich begangene OWis, die von 34 Abs. 2 AWG grundsätzlich erfasst waren, sind jetzt Straftaten nach 18 AWG
9 AWG-Novelle 9 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Absatz 1 Nr. 21. Alt AWV i. V. m. 18 Abs. 2 Nr. 11. Alt. (national gelistete Güter) 34 Abs. 2 AWG 18 Abs. 5 Nr. 11. Alt ungenehmigte Ausfuhr von Gütern des Teils I Abschnitt C (EU-weit gelistete Güter) der Ausfuhrliste 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 1 Nr. 23. Alt AWV i. V. m. 18 Abs. 2 Nr. 12. Alt. 34 Abs. 2 AWG Verstoß gegen die Catch-All Vorschrift des 9 Abs. 1 Verstoß gegen die Catch-All Vorschrift des 5d AWV a.f. AWV (Ausfuhr von Gütern für kerntechnische Anlagen in (Ausfuhr von Gütern für kerntechnische Anlagen in bestimmten Empfängerländern) bestimmten Empfängerländern) 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 1 Nr. 31. Alt AWV unter der 18 Abs. 2 Nr. 2 Voraussetzung des 34 Abs. 2 AWG Verstoß gegen die Catch-All Vorschrift des 9 Abs. 2 AWV 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 1 Nr. 6-6b AWV unter der 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 Voraussetzung des 34 Abs. 2 AW Ungenehmigte Handels- und Vermittlungsgeschäfte (AWV) 33 Absatz 1 AWG ivm 70 Abs. 1 Nr. 6c - 8 AWV unter 18 Abs. 2 Nr. 6 und 7 der Voraussetzung des 34 Abs. 2 AW Ungenehmigte technische Unterstützung (AWV) 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 5j Nr. 1 und 3 AWV unter 18 Abs. 3 der Voraussetzung des 34 Abs. 2 AW Verstoß gegen bestimmte Vorschriften der EU- Kimberley-Verordnung 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 5q Nr. 1, 3 und 5 AWV unter 18 Abs. 4 der Voraussetzung des 34 Abs. 2 AWG Verstoß gegen bestimmte Vorschriften der EU-Anti- Folter-Verordnung 33 Abs. 1 AWG ivm 70 Abs. 5a Nr. 1 bis 5 AWV unter 18 Abs. 5 der Voraussetzung des 34 Abs. 2 AWG Verstoß gegen bestimmte Vorschriften der EG-Dual- Use-Verordnung 34 Abs Abs. 4 Nr Absatz 1 Verstoß gegen ein Waffenembargo (Grundtatbestand) 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 18 Abs. 1 Verstoß gegen bestimmte Verbote und Genehmigungspflichten in EU-Embargoverordnungen 34 Abs Abs. 1 ivm 23 Abs. 1 StGB Versuchsstrafbarkeit 18 Abs Abs. 6 Nr. 1 Qualifikationstatbestand (Gefährdung bestimmter Schutzgüter)
10 AWG-Novelle 1 34 Abs. 6 Nr Abs. 2 Nr. 2, Abs Abs. 7 Nr. 2, Absatz 8 Qualifikationstatbestand des gewerbsmäßigen Handelns 17 Abs. 2 Nr. 1 Qualifikationstatbestand des Handelns für den Geheimdienst einer fremden Macht 17 Abs. 4 Minder schwerer Fall 34 Abs Abs. 5 (Beschränkung auf Leichtfertigkeit) 34 Abs Abs Abs Abs. 7 Nr. 1 Qualifikationstatbestand des Handelns für den Geheimdienst einer fremden Macht 18 Abs. 7 Nr. 3 Qualifikationstatbestand proliferationsrelevanter Handlung 18 Abs. 11 Persönlicher Strafausschließungsgrund Abs. 7 Auslandstaten Deutscher 18 Abs Einziehung und Verfall Befugnisse der Zollbehörden Abs. 1 3 Straf- und Bußgeldverfahren 22 Abs. 4 Selbstanzeige bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten
11 AWG-Novelle 1 44 Abs. 1 S. 1, 2 Allgemeine Auskunftspflicht Vorlage von Unterlagen 44 Abs. 1 S Allgemeine Auskunftspflicht Außenprüfung 44 Abs. 2 Allgemeine Auskunftspflicht Einsichtnahme in gespeicherte Daten 44 Abs. 3 Allgemeine Auskunftspflicht Auskunftspflichtige Person 44 Abs. 4 Recht auf Verweigerung der Auskunft 45 Übermittlung von Informationen 45 Abs. 1 Satz 1 Übermittlung von Informationen an andere Behörden zur Verfolgung der genannten Schutzzwecke 45 Abs. 1 Satz 2 Übermittlung von Informationen an den BND 45 Abs. 1 Satz 3 Übermittlung von Informationen an andere Behörden zur Verfolgung der genannten Schutzzwecke 45 Abs. 1 Satz 4 Zweckbindung 45 Abs. 2 Befugnis des Zollkriminalamts zum Informationsaustausch 23 Abs Abs Abs. 3 Befugnisse des BAFA 23 Abs Abs Abs. 6 Aufgeteilt in zwei Vorschriften: - Befugnisse ( 24) - Verfahren ( 25) 24 Abs. 1 ( 8 BND-Gesetz) 24 Abs Abs Absatz 2 (Informationen über die Versagung von Genehmigungen) 25 Abs. 1
12 AWG-Novelle 1 45 Abs. 3 Ausgestaltung des Informationsaustauschs mit dem Zollkriminalamt 45 Abs. 4 Zustimmungserfordernisse 45 Abs. 5 Sätze 1, 2 Verantwortlichkeit des Zollkriminalamts 45 Abs. 5 Sätze 3, 4 Verantwortlichkeit des BAFA 45b Übermittlung personenbezogener Daten in Strafverfahren 45b Satz 1 Übermittlung personenbezogener Daten zur Verfolgung der genannten Schutzzwecke 45b Satz 2 Zweckbindung 45b Satz 3 Beschränkung der Weitergabe erlangter Daten 46 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs 46 Abs. 1 Sätze 1, 2 Inhalt und Umfang der Überwachung 46 Abs. 1 Satz 3 Überwachung von Beförderungsmitteln, Gepäckstücken und sonstige Behältnisse 46 Abs. 2 Erklärungspflicht 46 Abs. 3 Pflicht zur Gestellung der Sendung 46 Abs. 4 Befugnisse der Zollbehörden 46a Kosten 25 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 5 28
13 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str Eschborn Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr kontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Referat: Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Stand Bildnachweis Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Sonderaufgaben" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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