Wie funktioniert die Marktüberwachung?
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- Reinhold Seidel
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1 Wie funktioniert die Marktüberwachung? Vortragsveranstaltung des RLT-Herstellerverbandes zur Ökodesign-Richtlinie, 18. November 2015 in München Dipl.-Ing. Robert Plechinger Referat 33/35 Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung
2 Die Themen heute Rahmenbedingungen auf EU-Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit Was bedeutet Marktüberwachung Schutzklauselverfahren worauf es ankommt Kurzer Ausblick 2
3 EU-Binnenmarkt und Produktsicherheit zwei Seiten der gleichen Medaille Der Grundsatz des freien Warenverkehrs ist im EU Vertrag verankert und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Gemeinsame Produkt-Vorschriften für Verkehrsfähigkeit Keine Marktbeschränkungen für konforme Produkte Die EU-Vorschriften unterstützen den freien Warenverkehr und den Verbraucherschutz 3
4 Produktbeispiele Bayerisches Staatsministerium für Spielzeug Aktive implantierbare medizinische Geräte In-vitro-Diagnostika Aufzüge Maschinen Medizinprodukte Gasverbrauchseinrichtungen Aerosolpackungen Sportboote Geräte für explosionsgefährdete Bereiche Druckgeräte Ortsbewegliche Druckgeräte Geräuschemissionen Niederspannungsgeräte Einfache Druckbehälter Persönliche Schutzausrüstung Umweltgerechte Gestaltung (Öko-Design) Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltsgeräte, Pkw, Reifen Allgemeine Produktsicherheit 4
5 Ökodesign-Durchführungsverordnungen VO (EG) 1275/2008 Standby und Auszustand VO (EU) 932/2012 Haushaltswäschetrockner + VO (EG) 107/2009 Einfache Set-Top-Boxen VO (EU) 1194/2012 Lampen mit gebündeltem Licht, LED- Lampen + VO (EG) 244/2009 Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht + VO (EU) 617/2013 Computer und Computerserver VO (EG) 245/2009 Leuchtstofflampen, Entladungslampen + VO (EU) 666/2013 Staubsauger + VO (EG) 278/2009 Externe Netzteile VO (EU) 813/2013 Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte + VO (EG) 640/2009 Elektromotoren VO (EU) 814/2013 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher VO (EG) 641/2009 Nassläufer-Umwälzpumpen VO (EU) 66/2014 Haushaltsbacköfen, -kochmulden und - dunstabzugshauben + + VO (EG) 642/2009 Fernsehgeräte + VO (EU) 548/2014 Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren VO (EG) 643/2009 Haushaltskühlgeräte + VO (EU) 1253/2014 Lüftungsanlagen + VO (EU) 1015/2010 Haushaltswaschmaschinen + VO (EU) 2015/1095 Gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler + VO (EU) 1016/2010 Haushaltsgeschirrspüler + VO (EU) 2015/1185 Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte + VO (EU) 327/2011 Ventilatoren VO (EU) 2015/1188 Einzelraumheizgeräte + VO (EU) 206/2012 Raumklimageräte und Komfortventilatoren + VO (EU) 2015/1189 Festbrennstoffkessel + VO (EU) 547/2012 Wasserpumpen 5
6 Ausgangspunkt Konformitätsbewertung Konformitätsbewertung ist ein vom Hersteller durchgeführter Vorgang, mit dem nachgewiesen werden soll, dass bestimmte Anforderungen an ein Produkt erfüllt worden sind. (Blue Guide, Abschnitt 5.1) 6
7 bis hin zur Marktüberwachung Marküberwachung erfolgt nach dem Inverkehrbringen (post market surveillance) Je nach Art der Produkte unterschiedlich, von der Kontrolle der formalen Anforderungen bis hin zu Laboruntersuchungen Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen zur Marktüberwachung beitragen und haben entsprechende Verpflichtungen (Blue Guide, Abschnitt 7.2) 7
8 als Aufgabe der Mitgliedsstaaten Die Marktüberwachung wird auf nationaler Ebene organisiert, die Mitgliedstaaten sind dabei die wesentlichen Akteure Bei nichtkonformen Produkten finden Korrekturmaßnahmen, Verbote, Rücknahmen und Rückrufe Anwendung Der Umfang von Sanktionen wird auf nationaler Ebene festgelegt (Blue Guide, Abschnitt 7.3) 8
9 New Legislative Framework (NLF) Verordnung (EG) Gegenseitige Anerkennung Nr. 764/2008 Verordnung (EG) zur Akkreditierung und Marktüberwachung Nr. 765/2008 Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 768/2008/EG 9
10 Allgemeine Anforderungen Mitgliedstaaten organisieren und praktizieren eine Marktüberwachung in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Kapitel der EG-Verordnung 765/2008 Durch Strukturen und Programme für die Marktüberwachung auf nationaler Ebene wird sichergestellt, dass in Bezug auf jede Produktkategorie, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft fällt, wirksame Maßnahmen ergriffen werden können 10
11 Organisatorische Verpflichtungen Befugnisse und Kenntnisse der Behörden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Erstellung und Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Funktionsweise der Überwachungstätigkeiten 11
12 Grundsätze für die Zusammenarbeit Mitgliedstaaten gewährleisten eine effiziente Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch zwischen ihren Marktüberwachungsbehörden und denjenigen der anderen Mitgliedstaaten und sowie auch einigen weiteren beteiligten Behörden/ Gemeinschaftsagenturen 12
13 Aufgabenverteilung Deutschland Bundesregierung: Gesetzgebung (Umsetzung von EU-Richtlinien Was zu tun ) 16 Bundesländer: Vollzug ( Wie zu tun insb. Organisation und Durchführung der Marktaufsicht, Überwachungspläne, etc.) 13
14 Koordinierung der Marktüberwachung Bund-Länder-Ausschuss EVPG/EnVKG Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden Koordinierung von Überwachungsprogrammen Weiterentwicklung des Marktüberwachungskonzepts Einheitliche Verfahren zur Marktüberwachung Kontaktpflege mit Wirtschaftsakteuren Koordinierung von ländereigenen Prüfstellen Erfahrungs- und Informationsaustausch Fragen der Rechtssetzung auf nationaler und EU-Ebene 14
15 Herausforderungen für die Marktüberwachung Komplexe technische Zusammenhänge und Prüfverfahren Kostenintensität Unschärfen bei Prüfergebnissen Z.T. eingeschränkte Verfügbarkeit von Prüfmöglichkeiten Einführung eines freiwilligen Erstermittlerprinzips Lösungsansatz Länder-Spezialisierung 15
16 Handlungsmöglichkeiten nach EVPG 7 Abs. 3 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz Maßnahmenkatalog (nicht abschließend) Katalog sieht ein abgestuftes, flexibles, dem Einzelfall angemessenes Vorgehen vor Verhältnismäßigkeit der Mittel 16
17 Maßnahmenkatalog bei Abweichungen Ausstellen eines Produkts zu untersagen Korrekturmaßnahmen anzuordnen Prüfung durch zugelassene/geeignete Stelle anzuordnen Anbringung notwendiger Informationen anzuordnen Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens/Bereitstellens Verbot des Bereitstellens bei Mängel Rücknahme oder Rückruf anzuordnen, Sicherstellen Vorlage von notwendigen Unterlagen innerhalb zehn Tage Im Weiteren: Besichtigungs- und Informationsrechte, Duldung 17
18 Ermessensspielräume für Behörden 7 Abs. 3 Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz Bei begründetem Verdacht, dass ein Produkt nicht den Anforderungen nach 4 EVPG entspricht: Behörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, d.h. kein Ermessen, ob eingeschritten, aber Ermessen, wie eingeschritten wird! (abhängig vom jeweiligen Risiko) Vorrang der eigenen Maßnahmen des Marktakteurs 18
19 Schutzklauselverfahren Art. 114 Abs. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) Die vorgenannten Harmonisierungsmaßnahmen sind in geeigneten Fällen mit einer Schutzklausel verbunden, welche die Mitgliedstaaten ermächtigt, aus einem oder mehreren der in Artikel 36 genannten nicht wirtschaftlichen Gründe *) vorläufige Maßnahmen zu treffen, die einem Kontrollverfahren der Union unterliegen. *) Gründe der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums 19
20 Schutzklauselverfahren Maßnahmen von Behörden innerhalb der EU gegen ein Produkt werden darauf geprüft, ob sie gerechtfertigt sind Verfahren kann sich auch gegen fehlerhafte Anwendung von oder Unzulänglichkeiten in harmonisierte Normen richten Kommission hört Betroffene an und teilt Bewertung oder Entscheidung mit, Ergebnis hat EU-weite Wirkung für Produkt Nach Fristablauf für Stellungnahmen bzw. nach einer Entscheidung ist Einflussnahme nicht mehr möglich 20
21 Was könnte die Zukunft bringen? Intensivierung der Diskussionen zur Material- / Ressourceneffizienz, Obsoleszenz und Kreislaufwirtschaft Zunahme der Regelungsdichte (Ökodesign + Label) Weiterentwicklung von Risikobewertungsverfahren Überprüfung der Überprüfbarkeit technischer Vorschriften 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Robert Plechinger Bayerisches Staatsministerium für Referat Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht Referat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Rosenkavalierplatz 2, München
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