Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten"

Transkript

1 Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten Beitrag zum Fachgespräch der Volkssolidarität Altersarmut verhindern Grundsicherung im Alter fortentwickeln am 14. April 2015 in Berlin von Irene Becker

2 Übersicht I. Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) 2003 Ziele und Ausgestaltung der Reform II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 Höhe der Transfers (neue) Ungleichheiten zwischen Mindestsicherungssystemen III. Entwicklung der Zahl der Leistungsbeziehenden und: Was sagen diese Zahlen aus? IV. Zur Nichtinanspruchnahme zustehender Leistungen ( verdeckte Altersarmut ) V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten Irene Becker,

3 I. Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) 2003 (1) Reform mit Erwartungen Altersarmut sollte vermindert werden Das streng ausgelegte Subsidiaritätsprinzip der alten universellen Sozialhilfe wurde als Problem insbesondere für alte und behinderte Menschen mit der Folge verbreiteter Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialhilfe erkannt: weit reichender Unterhaltsrückgriff verschämte Altersarmut, da die Betroffenen ihre Kinder vor Regress bewahren wollten; Unwissen über Rechtsansprüche unbewusste Nichtinanspruchnahme. Maßnahmen: Verzicht auf Unterhaltsrückgriff, falls Einkommen des Pflichtigen < p. a.; Informationspflicht der GRV für Kleinrentner/innen; allgemeiner Mehrbedarfszuschlag: 15% des Eckregelsatzes 44 in Irene Becker,

4 I. Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) 2003 (2) Im Übrigen Beibehaltung der allgemeinen Vorschriften des BSHG, insbesondere keine Milderung des Subsidiaritätsprinzips bezüglich eigener Ressourcen: vollständige Anrechnung von Alterseinkommen; geringer Freibetrag für Einkommen aus Nebentätigkeit zwischen 25% (Grundfreibetrag) und 50% des Eckregelsatzes; neben Schonvermögen in Form verschiedener Sondervermögensarten (angemessenes Hausgrundstück, Hausrat, Kapital einer staatlich geförderten Altersvorsorge) nur marginale Freibeträge für Barvermögen (2.301 bzw bei Personen unter 60 Jahren; 614 bzw. 256 für Partner/in bzw. je Kind). Höhe der Regelleistung abgesehen vom Mehrbedarfszuschlag (44 ) identisch mit Sozialhilfe, also unverändert 294 (nbl: 284 ) für Alleinlebende, 529 (nl: 511 ) für Paare, jeweils zuzüglich Kosten der Unterkunft, soweit angemessen. Irene Becker,

5 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (1) Änderung der Bedarfsbemessung: stärkere Pauschalierung, dementsprechend Erhöhung der Regelleistung (+17%) und Streichung von einmaligen Leistungen für Bekleidung, Hausrat, Gebrauchsgüter ( weiße Ware etc.), Renovierungskosten, Bedarfe bei besonderen Anlässen. BSHG und GSiG SGB XII, Drittes bzw. Viertes Kapitel, mit wenigen Änderungen. Streichung des mit dem GSiG eingeführten allgemeinen Zuschlags von 15% des Eckregelsatzes, Mehrbedarfszuschlag von 17% nur noch bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G. Anhebung der Altersgrenze für Grundsicherung im Alter entsprechend der GRV-Altersgrenze (aber keine Übernahme der Ausnahmen im GRV-Recht). Keine Übernahme der Verbesserungen des SGB II gegenüber der SH beim Erwerbstätigenfreibetrag und Schonvermögen. Irene Becker,

6 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (2) Höhe des Regelbedarfs (alle Mindestsicherungssysteme), Beispiel: Alleinlebende Regelbedarf (RB) (2004 und 2005: abl/nbl) / einmalige Leistungen 2005 (Hartz IV-Reform) 345 / 331 (incl. Pauschbeträge für bisherige einmalige Leistungen) Veränderung zu 2005 RB Preisindex bis Ende (verfassungswidrig) + 4,1% + 8,1% 2011 (RBEG) 364?????? + 5,5% +10,4% ,7% +15,2% (bis JD 2014) Irene Becker,

7 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (3) Wie kam es zu dem fast unveränderten Regelbedarf RBEG 2011? Berechnung für Alleinlebende, Beträge in p. M. für 2015 Ausgangspunkt: Konsumausgaben der unteren 20% (nach Ausklammerung verdeckter Armut, ohne KdU und GEZ, incl. Mitgliedsbeiträge) 570 Fiktiver Regelbedarf nach Berücksichtigung von Kritik 2010 a) Ausklammerung verdeckter Armut, frühere Berechnungsweise, korrigiert lediglich gemäß BVerfG (-126) b) wie (a), aber ohne Ausklammerung verdeckter Armut 433 c) wie (b), aber weitere Streichungen aus dem regelbedarfsrelevanten Konsum gemäß RBEG wie (c) und Verkleinerung des Referenzeinkommensbereichs auf untere 15% Ergebnis RBEG Summarischer Effekt gegenüber a) -45 Gesamtkürzung gegenüber Ausgangspunkt ( reines Statistikmodell (-30%) Irene Becker,

8 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (4) Ungleiche Gestaltung des Subsidiaritätsprinzips: Einkommen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II) Alterseinkünfte: volle Anrechnung, kein Freibetrag; Nebenerwerbseinkommen: anrechnungsfrei sind 30% des Erwerbseinkommens, max. 50% des Regelbedarfs; 2005: maximal 173 in abl,166 in nbl, 2015: maximal 200. Freibetrag für Erwerbseinkommen: degressiv gestaffelter Anteil des übersteigenden Erwerbseinkommens, max. 200 (230 in BG mit Kind(ern)) bis zu 330. Irene Becker,

9 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (5) Ungleiche Gestaltung des Subsidiaritätsprinzips: Schonvermögen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung für Arbeitsuchende für (Ehe-)Partner/in für jede unterhaltene Person Grundfreibetrag: 150 * Alter, mind , max für jede/n Volljährige/n und Partner/in; für jedes minderjährige Kind. Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 für jedes Mitglied der BG. 1 abhängig vom Geburtsjahrgang ( 12 SGB II) Freibetrag für geldwerte Ansprüche zur Altersvorsorge: 750 * Alter, max bis für Leistungsberechtigte/n und Partner/in. Angemessenes Kfz für jede/n Erwerbsfähige/n. Irene Becker,

10 II. Veränderungen im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 (6) Ungleiche Gestaltung des Subsidiaritätsprinzips: Schonvermögen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung für Arbeitsuchende Beispiele (Ehe-)Paar : maximal eines Barvermögens anrechnungsfrei. (Ehe-)Paar im Alter von 40 Jahren: maximal eines Barvermögens (falls Kinder in BG: zuzüglich je Kind) von geldwerten Ansprüchen anrechnungsfrei. (Ehe-)Paar im Alter von 65 Jahren: maximal eines Barvermögens von geldwerten Ansprüchen anrechnungsfrei. Ansprüche an private Altersvorsorgesysteme werden allerdings nur bis zur Altersgrenze (z. T.) verschont bei Zufluss als Einkommen volle Anrechnung! Irene Becker,

11 III. Entwicklung der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden und: Was sagen diese Zahlen aus? (1) Zeitreihen der amtlichen Statistik über Grundsicherungsbeziehende wesentlicher Bestandteil der Armutsberichterstattung Dokumentation eines Teils finanzieller Problemlagen und Abhängigkeiten in der Gesellschaft; soziokulturelles Existenzminimum = politische Armutsgrenze, abhängig von normativen Setzungen und institutionellen Ausgestaltungen keine konsistente Messung von Armutsentwicklungen; Ergänzung um Zahl der Wohngeldbeziehenden sinnvoll; Einfluss des Inanspruchnahmeverhaltens auf offizielle Daten über Leistungsberechtigte. Interpretation der Zeitreihen unter armutspolitischen Aspekten schwierig! Irene Becker,

12 III. Entwicklung der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden (2) Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von und in Einrichtungen (in Tsd., jeweils am ) Alte mit HLU: 98 bzw. 78 Tsd. Hartz IV-Reform WoG-Reform (HeizK-Zusch.) Wegfall HeizK-Zusch. Nachrichtlich: Rentner-HH mit WoG bis 2008 ca. 300 Tsd /2010: ca. 400 Tsd : 322 Tsd. WoG-Reform geplant erst für 2016! insgesamt Alter Invalidität Irene Becker,

13 III. Entwicklung der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden (3) Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter in Relation zur Bevölkerung ab 65 Jahren und Quote relativer Einkommensarmut 1 (in %) SOEP, eigene Berechnungen GruSiA_Quote Altersarmutsquote Armutsquote insg Irene Becker,

14 III. Entwicklung der Zahl der Grundsicherungsbeziehenden (4) Potenzielle Ursachen der Diskrepanz zwischen Grundsicherungsquote und Quote relativer Einkommensarmut Selbst ein geringfügiges Vermögen steht Grundsicherungsanspruch entgegen (Schonvermögen im SGB XII vergleichsweise restriktiv abgegrenzt). Gesetzliches Existenzminimum < empirische Einkommensarmutsschwelle Alleinlebende Gesetzliches Existenzminimum 70% der Konsumausgaben der unteren 20% + KdU (+ MBZ) 2011: KdU (+ MBZ) Einkommensarmutsschwelle 60% des mittleren Einkommens 2011: 992 pauschal Nichtinanspruchnahme zustehender Grundsicherungsleistungen Irene Becker,

15 IV. Zur Nichtinanspruchnahme zustehender Grundsicherungsleistungen (1) Simulationsergebnisse für 2007 (SOEP, eigene Berechnungen) Variante 1 Variante 2* Personen mit Anspruch, aber ohne Leistungsbezug ab 65 Jahre 0,7 Mio. 0,5 Mio. unter 65 Jahre 4,5 Mio. 3,5 Mio. insgesamt 5,2 Mio. 3,9 Mio. Quote der Nichtinanspruchnahme ab 65 Jahre 68,3% 57,4% unter 65 Jahre 38,5% 32,6% insgesamt 41,5% 34,8% * Annahme, dass Eigennutzer keinen Anspruch haben. Irene Becker,

16 IV. Zur Nichtinanspruchnahme zustehender Grundsicherungsleistungen (2) Ursachen der Nichtinanspruchnahme (NI) a) rationaler Entscheidungsprozess, wenn Kosten durch - Informationsbeschaffung, Wege, Zeitaufwand, - Stigmatisierungsängste (immaterielle Kosten) relativ hoch gegenüber einem geringen Nutzen (geringer Nettoanspruch wegen eigener Einkommen oder unangemessener KdU) ; b) falsche Einschätzung der Relation von Kosten und Nutzen; c) Befürchtung, zum Verkauf des Eigenheims oder zu einem Umzug aus der gewohnten Umgebung gedrängt zu werden; d) NI ohne bewussten/abwägenden Entscheidungsprozess: - fehlende oder falsche Basisinformationen; - Scheu vor Behörden, Resignation, diffuse Ängste; - Antragsverfahren zu kompliziert Überforderung, fehlende Unterstützung; - Scham, gefühlte Minderwertigkeit und Unterlegenheit. Irene Becker,

17 V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten (1) a) im System der Grundsicherung (ergeben sich aus Analyse) Korrektur der Regelbedarfsbemessung: Rücknahme der 2011 neu eingeführten Restriktionen, Offenlegung der Auswirkungen aller impliziten Normen; Auslegung und Gestaltung des Subsidiaritätsprinzips in Analogie zum SGB II auch zur Stärkung des Vorsorgewillens: Anerkennung von Alterseinkünften als aufgeschobene Erwerbseinkommen und Einführung eines Freibetrags ähnlich dem von Erwerbseinkommen: 20% bzw. 10% der Rente(n) (degressiver Tarif), sofern diese <= ; bei einer Rente von 500 blieben 100 anrechnungsfrei; Grundfreibetrag für Nebenerwerbseinkommen; Altersabhängige Definition des zu verschonenden Barvermögens: 150 * Alter (Maximum gemäß Renteneintrittsalter?); Kfz als Bestandteil des Schonvermögens. Irene Becker,

18 V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten (2) a) im System der Grundsicherung (ergeben sich aus Analyse) Maßnahmen zur Verminderung der Nichtinanspruchnahme Ausweitung der Pflichten der GRV und der Grundsicherungsträger: Mitteilung der GRV an das Grundsicherungsamt über potenziellen Grundsicherungsanspruch, Einleitung eines Antragsverfahrens von Amts wegen (wie bei Sozialhilfe); Beratung/Mitteilung auch durch Wohngeldamt? bessere Unterstützung bei der Antragstellung; Entschärfung der Richtlinien zur Angemessenheit von KdU nicht nur im SGB XII, sondern auch im SGB II, z. B. durch Berücksichtigung der Bedeutung des sozialen Umfelds, der faktischen Verfügbarkeit von preiswerterem Wohnraum, physischer Belastungsgrenzen; gesellschaftspolitische Aufwertung des Mindestsicherungssystems. Irene Becker,

19 V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten (3) b) in vorgelagerten Systemen Arbeitsmarktpolitik hat langfristig auch Effekt auf Altersarmut; Rücknahme / Modifizierung der Maßnahmen zur Ausbremsung des aktuellen Rentenwerts (AR); Dynamisierung bzw. regelmäßige Anpassung des Wohngeldes. Bewertung des jüngsten Rentenpakets aus armutspolitischer Sicht Abschlagsfreie Rente ab 63+ begünstigt eine Teilgruppe der Geburtskohorten bis 1963 mit fragwürdiger normativer Begründung Belohnung für Leistung zur Stabilisierung der GRV, implizite Geringschätzung der Leistungen anderer Gruppen, und problematischer Beitragsfinanzierung, wobei Bestandsrentner/innen leer ausgehen; Mütterrente : Grundsicherungsbeziehende gehen leer aus; Erhöhung Erwerbsminderungsrente: nur für Neuzugänge. Irene Becker,

20 V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten (4) Fazit: Rentenreformen können Grundsicherungsreform nicht ersetzen! Bedürftigkeit kann nicht generell verhindert werden. Rentenpaket zielt nicht auf Armutsvermeidung, kommt nur einem kleinen Teil der Rentner/innen zugute, und die Voraussetzungen der abschlagsfreien Rente werden insbesondere von nicht armutsgefährdeten Gruppen erfüllt. Andere Rentenreformvorschläge sind zwar teilweise stärker armutspolitisch motiviert, z. B. Grüne Garantierente (bedingte Mindestrente in Höhe von 30 Entgeltpunkten bei 30 oder mehr Versicherungsjahren); Bedingungen werden aber insbesondere von armutsgefährdeten Gruppen nicht erreicht, andererseits würden z. B. Vermögende mit geringen Rentenansprüchen begünstigt. Irene Becker,

21 V. Ausblick auf Reformmöglichkeiten (5) Fazit: Rentenreformen können Grundsicherungsreform nicht ersetzen! Sonderregelungen für Teilgruppen bergen Gefahr zunehmender Stigmatisierung derjenigen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen und auf das unterste Netz angewiesen bleiben. Infolge einer Mindestrente auf Grundsicherungsniveau werden Betroffene in andere Statistik verschoben Komplexität der Mindestsicherungsstatistik nimmt zu, Erfassung von Armut im Alter wird schwieriger. Grundsicherung ist unter armutspolitischen Aspekten zielgruppengenau, was mit rentenrechtlichen Regelungen nicht erreicht werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Irene Becker,

22 Wesentliche Quellen Statistisches Bundesamt, Fachserie 13 (Sozialleistungen), Reihe 2.2, verschiedene Jahre. BA 2013: Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern. Download von am Becker 2012: Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter. Zeitschrift für Sozialreform, Heft 2/2012, S Irene Becker,

Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten

Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten Anmerkungen zur Grundsicherung im Alter und bei Invalidität Ausblick auf Reformmöglichkeiten Beitrag zum Fachgespräch der Volkssolidarität Altersarmut verhindern Grundsicherung im Alter fortentwickeln

Mehr

Frauen und Männer mit Bezug von Grundsicherung im Alter Frauen beziehen häufiger als Männer Grundsicherung im Alter

Frauen und Männer mit Bezug von Grundsicherung im Alter Frauen beziehen häufiger als Männer Grundsicherung im Alter armutsgefährdung und mit Bezug von Grundsicherung im Alter 25 216 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner beziehen häufiger als Grundsicherung im Alter Grafik AR 8.1 und mit Bezug von Grundsicherung

Mehr

1/8. Frauen beziehen häufiger als Männer Grundsicherung im Alter

1/8. Frauen beziehen häufiger als Männer Grundsicherung im Alter 1/8 beziehen häufiger als Grundsicherung im Alter und mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Deutschland ** ( 213), absolute Zahlen 35. 313.11 3. 262.673 271.37 25. 228.468 2. 15. 186.185 1. 18.513

Mehr

Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe: Zielverletzungen durch Armut

Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe: Zielverletzungen durch Armut Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe: Zielverletzungen durch Armut Beitrag von Irene Becker zum 3. Fachgespräch der Friedrich-Ebert-Stiftung und der AG Verteilungsgerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion

Mehr

Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik

Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik Statistik-Tage 2016 Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland: Messung, Befunde und Maßnahmen Bamberg, 22.07.2016 Jürgen Wiemers

Mehr

Familienarmut Beitrag zum WSI-Herbstforum von Irene Becker

Familienarmut Beitrag zum WSI-Herbstforum von Irene Becker Familienarmut Beitrag zum WSI-Herbstforum Armut, Reichtum und Sozialstaat. Ist die soziale Spaltung noch lösbar? am 29./30.11.2007 in Berlin von Irene Becker Potenzielle Ursachen von Familienarmut und

Mehr

1/8. Frauen beziehen seltener als Männer Grundsicherungsleistungen

1/8. Frauen beziehen seltener als Männer Grundsicherungsleistungen 1/8 beziehen seltener als Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Deutschland ** (25 213), absolute Zahlen 35. 3. 26.997 25. 2. 156.786

Mehr

Soziale Sicherung I. Sommersemester Vorlesung Grundsicherung in Deutschland

Soziale Sicherung I. Sommersemester Vorlesung Grundsicherung in Deutschland Soziale Sicherung I Sommersemester 2007 11. Vorlesung Grundsicherung in Deutschland Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma 1 7.3 Grundsicherung

Mehr

Altersarmut: Ausmaß und Dynamik

Altersarmut: Ausmaß und Dynamik Altersarmut: Ausmaß und Dynamik Kurzexpertise Paritätische Forschungsstelle Dr. Andreas Aust Dr. Joachim Rock Greta Schabram Berlin, November 2017 Kontaktdaten: Dr. Andreas Aust Telefon: 030/24636 322

Mehr

Das Grundsicherungsniveau im Spiegel der Verteilung und normativer Setzungen

Das Grundsicherungsniveau im Spiegel der Verteilung und normativer Setzungen Das Grundsicherungsniveau im Spiegel der Verteilung und normativer Setzungen Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung, Kurzdarstellung auf der Fachtagung Wie viel

Mehr

Grundsicherung Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung. Dr. Verena Tobsch (INES Berlin)

Grundsicherung Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung. Dr. Verena Tobsch (INES Berlin) Grundsicherung Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung Dr. Verena Tobsch (INES Berlin) Armut in den Blick nehmen Sozialstaat stärken. Sozialpolitisches Fachgespräch der Volkssolidarität,

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) www.biaj.de email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Regelsätze in Hartz IV Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung

Regelsätze in Hartz IV Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung Regelsätze in Hartz IV Kritik und Hinweise zu einer sachgerechten Regelsatzermittlung Dr. Verena Tobsch (INES Berlin) Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt) Armutskongress 2017,

Mehr

Strukturen und Entwicklungen bei den Leistungsberechtigten des SGB II

Strukturen und Entwicklungen bei den Leistungsberechtigten des SGB II Strukturen und Entwicklungen bei den Leistungsberechtigten des SGB II Hartz IV : Was hat s gebracht? Loccum, 14.3.2013 Helmut Rudolph Übersicht Entwicklung Alterstruktur Rechtliche Änderungen Dauer des

Mehr

Das Rentenpaket 2014

Das Rentenpaket 2014 STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten

Mehr

Mindestsicherungsquote

Mindestsicherungsquote Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung in Prozent, 31.12.2012* Berlin 19,5 Bremen 16,7 Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Sachsen Nordrhein-Westfalen

Mehr

Grundsicherung wegen Alters: Projektion bis 2030

Grundsicherung wegen Alters: Projektion bis 2030 Grundsicherung wegen Alters: Projektion bis 2030 Ergebnisse aus der FNA-geförderten Forschungsarbeit Brigitte L. Loose Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Leiterin

Mehr

Armut in Deutschland

Armut in Deutschland Mitgliederversammlung des SKM Katholischer Verein für soziale Dienste in Aachen e.v. 6. September 2017 Absolute Armut Phänomen in unterentwickelten Gesellschaften Definition: Mangelzustand, der die Sicherung

Mehr

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,

Mehr

Vermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung?

Vermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung? Vermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung? Gundula Roßbach Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/ Vorlesung Grundsicherung in Deutschland

Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/ Vorlesung Grundsicherung in Deutschland Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/06 11. Vorlesung Grundsicherung in Deutschland Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma

Mehr

Sozialpolitisches Fachgespräch am 14. April Vorschläge der Volkssolidarität zur Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialpolitisches Fachgespräch am 14. April Vorschläge der Volkssolidarität zur Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Sozialpolitisches Fachgespräch am 14. April 2015 Vorschläge der Volkssolidarität zur Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Altersarmut verhindern Grundsicherung im Alter fortentwickeln

Mehr

Schnittstellenprobleme zwischen dem Wohngeld und der Übernahme der Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung aus Sicht der Betroffenen

Schnittstellenprobleme zwischen dem Wohngeld und der Übernahme der Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung aus Sicht der Betroffenen Fachtagung Fragmentierung und Integration. Schnittstellenprobleme und Schnittstellenmanagement im deutschen Sozialstaat, 21.06.2018, Duisburg Schnittstellenprobleme zwischen dem Wohngeld und der Übernahme

Mehr

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3 Anlage 3 Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 Stand: 02.November 2004 Anlage 3 (VVROOWHKHUDXVNRPPHQ =XVDPPHQI KUXQJ YRQ$UEHLWVORVHQKLOIHXQG6R]LDOKLOIH Å+LOIHQXUQRFKDXVHLQHU+DQG

Mehr

EINKOMMENSICHERUNG & ARMUT IM DEUTSCHEN SOZIALSTAAT. Dr. Eric Seils WSI-Herbstforum November 2015, Berlin

EINKOMMENSICHERUNG & ARMUT IM DEUTSCHEN SOZIALSTAAT. Dr. Eric Seils WSI-Herbstforum November 2015, Berlin EINKOMMENSICHERUNG & ARMUT IM DEUTSCHEN SOZIALSTAAT Dr. Eric Seils WSI-Herbstforum 2015 27. November 2015, Berlin Einleitung: Armut im deutschen Sozialstaat Einkommensarmut, 1996-2014 1996 2005 2014 Bevölkerung

Mehr

Verteilung der Bedarfe bei der Grundsicherung im Alter

Verteilung der Bedarfe bei der Grundsicherung im Alter Verteilung der Bedarfe bei der Grundsicherung im Alter Präsentation am 4. März 2016 bei einer Kooperationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt

Mehr

Altersarmut in Deutschland: wie wird sie gemessen und wer ist betroffen?

Altersarmut in Deutschland: wie wird sie gemessen und wer ist betroffen? Altersarmut in Deutschland: wie wird sie gemessen und wer ist betroffen? Johannes (DIW) Fachtag Altersarmut als Realität und Zukunftstrend Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Folgen der Hartz IV-Reform für die Beobachtung und Bewertung von Arbeitsmärkten und Armutslagen

Folgen der Hartz IV-Reform für die Beobachtung und Bewertung von Arbeitsmärkten und Armutslagen Folgen der Hartz IV-Reform für die Beobachtung und Bewertung von Arbeitsmärkten und Armutslagen Dr. Julia Brennecke Landeshauptstadt Wiesbaden, Statistische Wochen Dresden 2006 Ziele und Funktionen des

Mehr

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Jens Schumacher Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, 24.11.2014 www.bmub.bund.de 1 Aufbau

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV - Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) und des

Mehr

Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen. Sommersemester 2007, FH Frankfurt : Grundsicherung

Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen. Sommersemester 2007, FH Frankfurt : Grundsicherung Grundkurs Wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen Sommersemester 2007, FH Frankfurt 21.5.07: Grundsicherung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma Gliederung

Mehr

Frauen und Männer mit Bezug von Sozialhilfe

Frauen und Männer mit Bezug von Sozialhilfe armut Frauen und Männer mit Bezug von Sozialhilfe 2005 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen beziehen seltener als Männer Sozialhilfe Grafik AR 09.1 Anteil von Frauen und Männern

Mehr

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II Strukturprinzip: Grundsatz der Nachrangigkeit der Leistungen nach Vorrangiger Einsatz u. a. von Vermögen Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen nach Orientiert am bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber

Mehr

Von der heutigen und der kommenden Altersarmut

Von der heutigen und der kommenden Altersarmut Prof. Dr. Stefan Sell Hochschule Koblenz Von der heutigen und der kommenden Altersarmut Vortrag auf der Auftaktveranstaltung zur Kampagne gegen Armut im Alter in Hessen (Bündnis Soziale Gerechtigkeit in

Mehr

K I - j / 08. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr

K I - j / 08. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr K I - j / 08 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2008 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum Maximum Rheinland-

Mehr

Altersarmut in Deutschland

Altersarmut in Deutschland Altersarmut in Deutschland Bestandsaufnahme und Handlungsansätze SPDNRW-AG 60plus, Kevelaer 24. Februar 2015 www.wsi.de Gliederung Altersarmut: Bestandsaufnahme Rentenpolitik: Überblick Reformoptionen

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww.

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww. Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 (Ww.) (Ww.)1111111111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum

Mehr

Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition und Beitragsjahren,

Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition und Beitragsjahren, Folgen des sinkenden Rentenniveaus: Zunehmende Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Renten Beitragsjahre Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe

Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe ( 82ff. SGB XII) Der Bezug von Sozialhilfe ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Betroffene müssen also zunächst die eigenen

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen

Mehr

K I - j / 10. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr

K I - j / 10. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr K I - j / 10 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2010 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

Überschneidung Bruttoarbeitsentgelt und Grundsicherungsanspruch/SGB II im Bundesdurchschnitt, nach Haushaltskonstellationen, 01/2013, in Euro/Monat

Überschneidung Bruttoarbeitsentgelt und Grundsicherungsanspruch/SGB II im Bundesdurchschnitt, nach Haushaltskonstellationen, 01/2013, in Euro/Monat Grafik des Monats 06/2013: Bei Niedriglöhnen und hohen Mieten - Trotz Vollzeitarbeit droht ein Einkommen unter Hartz IV-Niveau Überschneidung und Grundsicherungsanspruch/SGB II im Bundesdurchschnitt, nach

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Konzepte gegen Kinderarmut

Konzepte gegen Kinderarmut Konzepte gegen Kinderarmut vor dem Hintergrund des derzeitigen Familienlastenausgleichs und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Beitrag zur Fachtagung Wege aus der Kinderarmut der Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung

Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung Die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung Dr. Axel Reimann Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 8. aktuelles Presseseminar 13. und 14. November 2012 in Würzburg 1 Zweistufiges System

Mehr

DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN

DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN DIE BEDEUTUNG VON MINDESTRENTEN IN EINEM BEITRAGSSYSTEM UND DIE ROLLE VON BEITRAGSFREIEN MINDESTGARANTIEN Konferenz DIE ANGEMESSENHEIT DER ALTERSRENTENSYSTEME ZUS_DRV 24.04.2017 IN WARSCHAU Prof. Dr. Gerhard

Mehr

Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen.

Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen. Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen. Ein Mehr zur Grundsicherung ist nun möglich. Der Ansatz: Das BRSG bietet neue Chancen für Arbeitnehmer

Mehr

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Abteilung Arbeitsmarktpolitik Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Berlin, 10.04.2003 Inhalt: Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Fakten zur Arbeitslosenhilfe

Mehr

Arbeit. Bevölkerugsfortschreibung (Basis: Zensus 2011). Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE

Arbeit. Bevölkerugsfortschreibung (Basis: Zensus 2011). Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) www.biaj.de email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter

Mehr

BIAJ-Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE Seite 1 von 18

BIAJ-Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft AG BIC: BFSWDE33HAN IBAN: DE Seite 1 von 18 BIAJ-Materialien Hartz IV vor und nach der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses: Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II- Bedarfsgemeinschaften, Kinder ohne Leistungsanspruch und Bedarfsgemeinschaften

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Dezernat II Az. 50.00.50 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND 24.05.2018 V278/2018 Betreff Lohnabstandsgebot Betrifft Antrag / Anfrage: A080/2018 Vorlage nur zum Versand an die Mitglieder des Gemeinderates

Mehr

Material. zur Information. Bericht zur Ermittlung. der Regelbedarfe: Ergebnisse und Folgerungen

Material. zur Information. Bericht zur Ermittlung. der Regelbedarfe: Ergebnisse und Folgerungen Material zur Information Bericht zur Ermittlung der Regelbedarfe: Ergebnisse und Folgerungen 26. Juni 2013 Berichtsauftrag Gemäß 10 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ist das Bundesministerium für Arbeit

Mehr

Michael Schröter BBE-Newsletter 4/2010. Armut ist nicht gleich Erwerbslosigkeit: Einkommensarmut in Deutschland

Michael Schröter BBE-Newsletter 4/2010. Armut ist nicht gleich Erwerbslosigkeit: Einkommensarmut in Deutschland Michael Schröter BBE-Newsletter 4/2010 Armut ist nicht gleich Erwerbslosigkeit: Einkommensarmut in Deutschland Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade unmissverständlich festgestellt, dass soziale

Mehr

K I - j / 11. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr

K I - j / 11. Sozialhilfe in Thüringen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Bestell - Nr K I - j / 11 Sozialhilfe in Thüringen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12.2011 Bestell - Nr. 10 108 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

Freibetrag für Renten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wirkungen auf Leistungsempfänger und Leistungsausgaben

Freibetrag für Renten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wirkungen auf Leistungsempfänger und Leistungsausgaben Freibetrag für Renten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wirkungen auf und Leistungsausgaben Dr. Stefan Moog, Gwendolyn Huschik, Dr. Oliver Ehrentraut Freiburg, 01.02.2019 Übersicht

Mehr

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Deutscher Bundestag Drucksache 16/6898 16. Wahlperiode 31. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter

Mehr

Armut im Alter. Aktueller Stand und Perspektiven. 11. Juni Dipl. Soz. Brigitte L. Loose

Armut im Alter. Aktueller Stand und Perspektiven. 11. Juni Dipl. Soz. Brigitte L. Loose 1 Armut im Alter Aktueller Stand und Perspektiven Veranstaltungsreihe Die Rückkehr des Sozialen in die Politik 11. Juni 2014 Dipl. Soz. Brigitte L. Loose Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Deutsche

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I - j / 06 Sozialhilfe in Thüringen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2006 Bestell - Nr. 10 101 Thüringer Landesamt für Statistik Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte

Mehr

1/5. Transferleistungen sind für Leistungsbeziehende die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts

1/5. Transferleistungen sind für Leistungsbeziehende die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts 1/5 Transferleistungen sind für Leistungsbeziehende die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts von Arbeitslosengeld I beziehenden und n nach Haushaltskontext in

Mehr

Niedriglohnsektor und Armutsrisiko

Niedriglohnsektor und Armutsrisiko Niedriglohnsektor und Armutsrisiko Dr. Markus M. Grabka (DIW Berlin / SOEP) Niedriglohnsektor Chance zum Einstieg oder Sackgasse? Gesprächskreis Arbeit und Qualifikation Friedrich-Ebert-Stiftung und DGB,

Mehr

Informationen aus der Statistik

Informationen aus der Statistik Hauptamt - Statistik und Stadtforschung Informationen aus der Statistik Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Stadt Ingolstadt Hauptamt Statistik und Stadtforschung Technisches

Mehr

Bericht des Direktoriums

Bericht des Direktoriums Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Mehr

A. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen

A. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 13.03.2008 A. Zusammenfassung der

Mehr

Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung?

Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung? Mindestsicherungselemente in der Rentenversicherung? Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 08. und 09. Juli 2014

Mehr

ARMUT UND EINWANDERUNG

ARMUT UND EINWANDERUNG POLICY BRIEF Nr. 12 Policy Brief WSI 08/2017 ARMUT UND EINWANDERUNG Armutsrisiken nach Migrationsstatus und Alter - Eine Kurzauswertung aktueller Daten auf Basis des Mikrozensus 2016 Eric Seils und Jutta

Mehr

hier immer nur die Alleinerziehenden mit Kind bzw. Kindern im Alter von unter 18 Jahren. 2

hier immer nur die Alleinerziehenden mit Kind bzw. Kindern im Alter von unter 18 Jahren. 2 BIAJ-Materialien Alleinerziehende: Armutsgefährdung und Hartz IV im Ländervergleich - 2007 bis 2017 (BIAJ) Wie stellt sich bei den Alleinerziehenden 1 (Tabelle 1) die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Das kindliche Existenzminimum sichern!? und mögliche Handlungsoptionen

Das kindliche Existenzminimum sichern!? und mögliche Handlungsoptionen Das kindliche Existenzminimum sichern!? und mögliche Handlungsoptionen Beitrag zur Tagung des Bündnisses Kindergrundsicherung am 4. April 2011 in Berlin von Irene Becker Übersicht I. Handlungsoptionen

Mehr

Altersarmut Ein Vortrag des Landkreises Hameln-Pyrmont anlässlich der Sitzung des Kreisseniorenrates am in Aerzen

Altersarmut Ein Vortrag des Landkreises Hameln-Pyrmont anlässlich der Sitzung des Kreisseniorenrates am in Aerzen Altersarmut Ein Vortrag des Landkreises Hameln-Pyrmont anlässlich der Sitzung des Kreisseniorenrates am 28.11.2018 in Aerzen Referent: Frank Buchholz Leiter des Sozialamtes Inhalt Armutsbegriffe und ihre

Mehr

1/7. Leistungsbezugsquoten der Frauen im SGB III etwas niedriger und im SGB II deutlich höher als die der Männer 14,0 10,4 1,7 1,8 1,6 1,6

1/7. Leistungsbezugsquoten der Frauen im SGB III etwas niedriger und im SGB II deutlich höher als die der Männer 14,0 10,4 1,7 1,8 1,6 1,6 1/7 Leistungsbezugsquoten der im SGB III etwas niedriger und im SGB II deutlich höher als die der Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld (ALG) I und II nach Geschlecht und Alter ** in Deutschland (Januar

Mehr

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl

Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Senioren-Arbeitskreis IG Metall Berlin 23. April 2014 Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Gliederung 1. Zum Einstieg: Ein paar Zahlen Von Riester-Rente, Dämpfungsfaktoren und der Rente mit 67 2. RV-Leistungsverbesserungegesetz

Mehr

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wegweiser durch den Amtsdschungel für Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Asylbewerberleistungen

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Armut soziale Sicherung Hartz IV

Armut soziale Sicherung Hartz IV Nr. 2 - Oktober 2016 (überarbeitet 7. Januar 2017) Armut soziale Sicherung Hartz IV Was ist eigentlich Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV In Deutschland sind die Systeme sozialer Sicherung und Unterstützung

Mehr

Ziele der Alterssicherung in Deutschland

Ziele der Alterssicherung in Deutschland Ziele der Alterssicherung in Deutschland Lebensstandardsicherung: Kontinuität u. Sicherheit im Lebensverlauf Vermeidung von Armut: Alterseinkommen oberhalb des sozial-kulturellen Existenzminimums Würde

Mehr

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.

Mehr

Aufstocker: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II- Bezieher

Aufstocker: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II- Bezieher Aufstocker: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II- Bezieher Wissenschaft trifft Praxis, Workshop 1 Arm trotz Arbeit Nürnberg, 14.07.2016 Dr. Kerstin Bruckmeier Einführung Arbeitslosengeld-II-Empfänger können

Mehr

Bericht des Senats über die Umsetzung der Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom Altersarmut stärker bekämpfen -

Bericht des Senats über die Umsetzung der Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom Altersarmut stärker bekämpfen - Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 4. April 2017 Bericht des Senats über die Umsetzung der Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 26.05.2016 - Altersarmut stärker

Mehr

Soziale Mindestsicherung in Deutschland

Soziale Mindestsicherung in Deutschland Soziale Mindestsicherung in Destatis, 04. Dezember 2008 Die Finanzierung und Zukunftssicherheit der sozialen Sicherungssysteme steht im Zentrum der aktuellen Reformdebatte in. Vor diesem Hintergrund liefern

Mehr

Soziales. Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com. Statistisches Jahrbuch 2018

Soziales. Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com. Statistisches Jahrbuch 2018 Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com 155 Statistisches Jahrbuch 2018 Seite Bedarfsorientierte Sozialleistungen zum Lebensunterhalt in der Übersicht 158 Grundsicherung für Arbeitsuchende 160 Sozialhilfe

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit

Mehr

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine soziale Errungenschaft? Grundgesetz Art 1

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine soziale Errungenschaft? Grundgesetz Art 1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine soziale Errungenschaft? Grundgesetz Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 50/17 25.01.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches

Mehr

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistik informiert... 5. August 2009 I/2009 Unterstützung bedürftiger Personen in den Kreisen Schleswig-Holsteins 2007 In den kreisfreien Städten

Mehr

Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts

Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts Sozialleistungen für ältere Menschen die Situation nach der Reform des Sozialhilferechts Die Reform des Sozialhilferechts zum 01. Januar 2005 im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) brachte insbesondere für

Mehr

Zur Vermögensberücksichtigung

Zur Vermögensberücksichtigung Zur Vermögensberücksichtigung Nach 12 Abs. 1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vom nicht geschonten Vermögen abzusetzenden

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

con_sens Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner Hamburg, Juni 2016 Seite

con_sens Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner Hamburg, Juni 2016 Seite Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner GmbH Hamburg, Seite Inhalt 1 Anlass: Revision der Statistik der Grundsicherung für

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 50/17 25.01.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches

Mehr