Patentlizenzvertrag. (Adresse) einerseits. und $... $ $ (im Folgenden Lizenznehmer genannt) 1. PRÄAMBEL

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1 Patentlizenzvertrag abgeschlossen zwischen (Name, Firma) (Adresse) (im Folgenden Lizenzgeber genannt) einerseits und $... $ $ (im Folgenden Lizenznehmer genannt) 1. PRÄAMBEL Der LIZENZGEBER ist Inhaber des Patentes betreffend [kurze Beschreibung des Patentes] mit Schutz für die Länder [...] angemeldet beim [...] Patentamt, am... offengelegt am... und erteilt am.... Seit... existiert ein Prototyp des lizenzierten Produktes, der folgende wesentliche Eigenschaften aufweist:... Patentlizenzvereinbarung - exklusiv

2 [Lizenzen wurden bereits erteilt für...]. Der LIZENZGEBER verfügt darüber über geheimes technisches Know-how auf dem Gebiet [...] In Anbetracht des vorstehend Ausgeführten vereinbaren die Parteien Folgendes: 2. GEGENSTAND DER LIZENZ Die Lizenz erstreckt sich auf die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb aller unter den Anwendungsbereich des in der Präambel genannten Patentes fallenden Gegenstände samt des in der Präambel näher umschriebenen dafür erforderlichen technischen Wissens ( lizenzierte Gegenstände ). 3. EINRÄUMUNG DER LIZENZ Der LIZENZGEBER erteilt dem LIZENZNEHMER eine (nicht) ausschließliche Lizenz für die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb der lizenzierten Gegenstände. [Der LIZENZGEBER ist weiterhin berechtigt, die lizenzierten Gegenstände selbst im Vertragsgebiet herzustellen, zu verwenden und zu vertreiben.] 4. ÜBERTRAGBARKEIT Diese Lizenz dar ohne Zustimmung des LIZENZGEBER nicht an Dritte übertragen werden. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 2 -

3 5. UNTERLIZENZEN Der LIZENZNEHMER ist (nicht) berechtigt, Unterlizenzen einzuräumen. 6. VERTRAGSGEBIET Die Lizenz wird für das Land/Gebiet [] erteilt. Ein Vertrieb auch in andere Länder ist zulässig, solange der LIZENZGEBER für diese Länder keine Lizenzen erteilt hat und letzteres dem LIZENZNEHMER schriftlich mitgeteilt hat. Nach Erhalt einer derartigen schriftlichen Mitteilung ist der LIZENZNEHMER noch für die Dauer von [...] berechtigt, bereits abgeschlossene Lieferverträge zu erfüllen. Dem LIZENZNEHMER ist ansonsten ein Vertrieb der lizenzierten Gegenstände in andere Länder nicht gestattet. Bei jedem Verstoß dagegen ist der LIZENZNEHMER zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe gemäß Punkt.. dieses Vertrages verpflichtet. In Bezug auf den Gemeinsamen Markt endet diese Verpflichtung mit dem Ablauf von 5 Jahren ab dem ersten Inverkehrbringen der lizenzierten Gegenstände. 7. VERPFLICHTUNG ZUR GEHEIMHALTUNG BETREFFEND LIZENZIERTEN KNOW-HOW Der LIZENZGEBER stellt dem LIZENZNEHMER geheime technische Kenntnisse und Know- How gemäß Anlage./1 bezüglich der Herstellung der lizenzierten Gegenstände im Vertragsgebiet zur Verfügung. Die Übergabe der Unterlagen erfolgt [nach Erhalt der ersten Lizenzzahlung/nach Erteilung aller Genehmigungen, die für das Wirksamwerden dieses Vertrages erforderlich sind/...]. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, die übergebenen geheimen technischen Kenntnisse und das mitgeteilte Know-How streng vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte insbesondere auch Zulieferer oder Subunternehmer keine Kenntnis hiervon ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LIZENZGEBER erlangen können. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 3 -

4 Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung schließt insbesondere die Pflicht ein, geheime technische Kenntnisse und Know-How nicht in irgendeiner Weise ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung seitens des LIZENZGEBER für andere als in Erfüllung dieses Vertrages genannten Zwecke zu verwenden. Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, geheime technische Kenntnisse und Know-How ausschließlich solchen Mitarbeitern zu offenbaren, die für die Erfüllung dieses Vertrages Zugang erhalten müssen. Der LIZENZGEBER verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, diese Geheimhaltungsverpflichtung sämtlichen Personen, welchen berechtigterweise geheime technische Kenntnisse und Know-How im Sinne des Punktes 6. dieser Vereinbarung weitergegeben werden, schriftlich zu überbinden und halten die jeweilige andere Partei für sämtliche Schäden aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung unverzüglich schad- und klaglos. Über Aufforderung des LIZENZGEBER hat der LIZENZNEHMER die abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen jederzeit zu übergeben. Soweit schriftliche Unterlagen, die geheime technische Kenntnisse und Know-How enthalten oder in sonstiger Form ( z. B. auf Datenträger) überlassen werden, ist die Anfertigung von Kopien ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages gestattet. Sämtliche übergebenen Unterlagen, angefertigte Kopien sowie eigene Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen wird der LIZENZNEHMER unverzüglich mit Beendigung dieses Vertrages zurückgeben. Der LIZENZNEHMER wird auch nach Beendigung dieses Lizenzvertrages die geheimen technische Kenntnisse und Know-How weiterhin geheim halten und diese Verpflichtung auch sämtlichen Personen, welchen berechtigterweise geheime technische Kenntnisse und Know- How im Sinne des Punktes 6. dieser Vereinbarung weitergegeben werden, schriftlich zu ü- berbinden und halten die jeweilige andere Partei für sämtliche Schäden aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung unverzüglich schad- und klaglos. Diese Verpflichtung gilt, solange geheime technische Kenntnisse und Know-How nicht offenkundig sind. Hinsichtlich des Umfanges der Geheimhaltungsverpflichtung trägt der LIZENZNEHMER die Beweislast dafür, dass geheime technische Kenntnisse und Know-How, das ihm aufgrund dieses Vertrages mitgeteilt wurde, bereits offenkundig war. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 4 -

5 8. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG UND EINSCHULUNG Der LIZENZGEBER wird für die Dauer von [...] technisches Personal im erforderlicher Anzahl zur Unterstützung bei der Aufnahme der Fertigung zur Verfügung stellen. Der LIZENZGEBER wird weiters bei Bedarf Mitarbeiter des LIZENZNEHMER in seinem Betrieb hinsichtlich [...] einschulen. Das dafür zu entrichtende Entgelt und Spesenersatz ist in Anlage./.. näher festgelegt. 9. GEWÄHRLEISTUNG Der LIZENZGEBER leistet Gewähr, dass [nach seinem Wissen] die Herstellung, Verwendung und der Vertrieb der lizenzierten Gegenstände keine fremden Schutzrechte verletzt. Der LIZENZGEBER leistet weiters für die Herstellbarkeit der lizenzierten Gegenstände Gewähr. Der LIZENZGEBER leistet jedoch nicht Gewähr für die Fabrikationsreife und kaufmännische Verwertbarkeit der lizenzierten Gegenstände. 10. KENNZEICHNUNGSPFLICHTEN Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet, die lizenzierten Gegenstände mit einem deutlichen Hinweis hergestellt unter der Lizenz von [...]. Der LIZENZNEHMER ist berechtigt, auf den lizenzierten Gegenständen die Marke des LIZENZGEBER sowie seine eigene Marke anzubringen. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 5 -

6 11. QUALITÄTSKONTROLLE, PRODUKTHAFTUNG Der LIZENZNEHMER hat die lizenzierten Gegenstände in der gleichen Qualität wie der LIZENZGEBER herzustellen. Der LIZENZGEBER ist berechtigt, die Qualität zu kontrollieren und den Verkauf von nicht dem Qualitätsanforderungen entsprechenden lizenzierten Gegenständen zu untersagen. Für Zwecke der Kontrolle hat der LIZENZNEHMER ein jederzeitiges Zugangsrecht zu den Produktionsstätten des LIZENZNEHMER und er kann jederzeit Untersuchungen an den lizenzierten Gegenständen wahr Der LIZENZNEHMER stellt den LIZENZGEBER aus allfälligen Produkthaftungsansprüchen Dritter hinsichtlich der lizenzierten Gegenstände frei. Dasselbe gilt für Werbeaussagen des LIZENZNEHMER über die lizenzierten Gegenstände. 12. VERÄNDERUNGEN UND VERBESSERUNGEN DURCH DEN LIZENZNEHMER Veränderungen der lizenzierten Gegenstände bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LIZENZGEBER. Verbesserungen der lizenzierten Gegenstände sind dem LIZENZGEBER mitzuteilen. Der LIZENZGEBER ist berechtigt, je nach dem Ausmaß seiner Beteiligung an der Verbesserung als Miterfinder genannt zu werden oder anderenfalls die Verbesserung im Wege einer [nichtexklusiven, unentgeltlichen] Lizenz zu nutzen. 13. VERÄNDERUNGEN UND VERBESSERUNGEN DURCH DEN LIZENZGEBER Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, Verbesserungen der lizenzierten Gegenstände dem LIZENZNEHMER unentgeltlich mitzuteilen. Dies gilt selbst für Verbesserungen, die zu einer Patentanmeldung führen.. Die Bedingungen dieses Vertrages gelten dann auch für diese mitgeteilten Veränderungen. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 6 -

7 14. AUSÜBUNGSPFLICHT Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet, die Lizenz auszuüben und jährlich mindestens [...] der lizenzierten Gegenstände herzustellen. 15. BEZUGSPFLICHT Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet, vom LIZENZGEBER [...] zu beziehen. Die dafür geltenden Lieferbedingungen und preise sind in Anlage./.. geregelt. 16. WETTBEWERBSVERBOT Dem LIZENZNEHMER ist es untersagt, das aufgrund dieses Vertrages erworbene Wissen bei der Herstellung, der Montage oder dem Vertrieb von Wettbewerbserzeugnissen einzusetzen. 17. SCHUTZRECHTE Der LIZENZGEBER ist verpflichtet, die Schutzrechte, die Gegenstand dieses Lizenzvertrages sind, während der Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Kosten trägt [...]. Die Vertragsparteien werden einander von sämtlichen Verletzungen der vertragsgegenständlichen Schutzrechte im Vertragsgebiet unterrichten. Der LIZENZGEBER ist verpflichtet, diese Schutzrechte gegen Angriffe Dritter (Nichtigkeitsverfahren, Löschungsverfahren) auf seine Kosten zu verteidigen. Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet [auf seine Kosten] gegen Patentverletzungen durch Dritte vorzugehen. Soweit dem LIZENZNEHMER im Rahmen derartiger Verletzungsverfahren Schadenersatzzahlungen oder sonstige Entgelte, die nicht Ersatz Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 7 -

8 für Verfahrenskosten darstellen, zufließen, unterliegen auch diese Zahlungen der Bemessungsgrundlage für den dem LIZENZGEBER zustehenden Lizenzentgelt. Wird der LIZENZNEHMER aufgrund der Nutzung der vertragsgegenständlichen Schutzrechte von Dritten wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, so hat er den LIZENZGEBER hiervon unverzüglich zu unterrichten und in einem Verfahren den Streit zu verkünden. Der LIZENZGEBER ist berechtigt, dem Verfahren beizutreten. Die Kosten eines derartigen Verfahrens trägt [...]. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Schutzrechte während der Dauer dieses Vertrages nicht anzugreifen oder Dritte dabei zu unterstützen. 18. LIZENZENTGELT Der LIZENZNEHMER zahlt dem LIZENZGEBER ein Lizenzentgelt in der Höhe von [...] seinen Umsatzes ohne Berücksichtigung allfälliger Umsatz- oder Mehrwertsteuern und Frachtkosten. Eingeräumte Rabatte führen nicht zur Minderung der Bemessungsgrundlage. Ebensowenig führen Zahlungsausfälle zur Minderung der Bemessungsgrundlage. Die Fälligkeit der Lizenzentgelte ist der Tag der Rechnungslegung des LIZENZNEHMER. Das Mindestlizenzentgelt beträgt [...]. Das Entgelt für die Überlassung der geheimen technischen Kenntnisse und Know-How beträgt [...] zahlbar [...]. Dieser Betrag ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages nicht rückzahlbar. [LG verpflichtet sich, falls in Lizenzverträgen mit Dritten diesen günstigere Bedingungen hinsichtlich der Lizenzentgelte eingeräumt werden, diese auch dem LN einzuräumen.] Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 8 -

9 19. BUCHFÜHRUNGSPFLICHTEN UND EINSCHAURECHTE DES LIZENZNEHMER Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet, über die Herstellung der lizenzierten Gegenstände gesondert Buch zu führen, sodass die genaue Anzahl der von ihm aufgrund dieses Vertrages hergestellten Gegenstände, die Empfänger und die Lieferdaten sowie sonstige wesentliche Umstände ersichtlich sind. Der LIZENZGEBER ist einmal pro Jahr berechtigt, die Richtigkeit der Buchführung durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Buchprüfer, Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater auf seine Kosten prüfen zu lassen. Bei der Aufdeckung von Unrichtigkeiten trägt die Kosten der LIZENZNEHMER. 20. ABRECHNUNG UND ZAHLUNG Der LIZENZNEHMER hat über die Lizenzentgelte jeweils ein Monat nach Anlauf eines jeden Kalenderquartals über dieses Quartal eine Abrechnung zu übermitteln und gleichzeitig das sich daraus ergebende Lizenzentgelt auf das Konto des LIZENZGEBER in der Währung des LIZENZGEBER zu überweisen. Sämtliche Kosten der Überweisung gehen zu Lasten des LIZENZNEHMER. Das Wechselkursrisiko trägt der LIZENZNEHMER. Ab dem Tag der Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 21. ABWERBEN VON MITARBEITERN Jede Partei verpflichtet sich, während aufrechter Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von [..] Monaten nach Beendigung dieser Vereinbarung Mitarbeiter der anderen Partei nur mit deren ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung anzuwerben bzw ein Arbeitsverhältnis abzuschließen. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv - 9 -

10 22. VERTRAGSSTRAFE Für jeden Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung des LIZENZNEHMER ist dieser verpflichtet, an die andere Partei eine schadens- und verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von EUR [...] unverzüglich zu bezahlen. [Der Anspruch auf Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.] Der LIZENZGEBER ist berechtigt, einen über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 23. NICHTIGERKLÄRUNG UND BESCHRÄNKUNG DES SCHUTZRECHTES Werden die vertragsgegenständlichen Schutzrechte rechtskräftig für nichtig erklärt, so ist der LIZENZNEHMER berechtigt, den Vertrag binnen [...] zu kündigen und eine Anpassung der Lizenzentgelte hinsichtlich des lizenzierten geheimen Wissens und Know-how zu fordern. Bezahlte Lizenzentgelte können nicht zurückgefordert werden. Bis zum Tag der rechtskräftigen Nichtigerklärung fällige, aber noch nicht bezahlte Lizenzentgelte sind vom LIZENZNEHMER zu bezahlen. Wird ein vertragsgegenständliches Schutzrecht durch teilweise Nichtigerklärung beschränkt oder stellt sich eine Abhängigkeit von einem älteren Patent heraus, so kann der LIZENZNEHMER eine Anpassung an die geänderten rechtlichen Verhältnisse fordern. Im Falle der Abhängigkeit von einem älteren Patent hat der LIZENZGEBER alle Anstrengungen zu unternehmen, um durch Zahlung von Lizenzentgelten den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. 24. VERTRAGSDAUER Der Vertrag tritt durch Unterfertigung beider Parteien und nach Erteilung aller für seine Durchführung erforderlichen Genehmigungen in Kraft. Der Vertrag endet am... Patentlizenzvereinbarung - exklusiv

11 Der LIZENZGEBER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Derartige wichtige Gründe sind insbesondere Die Nichteinhaltung der Bestimmungen über das Vertragsgebiet durch den LIZENZNEHMER Die Nichteinhaltung der Rechnungslegungs- und Zahlungsfristen für die Lizenzentgelte trotz vorheriger Abmahnung Die Nichteinhaltung der Qualitätsanforderungen trotz vorheriger Abmahnung Der Konkurs des LIZENZNEHMER Der LIZENZNEHMER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Derartige wichtige Gründe sind insbesondere Die Nichteinhaltung der Bestimmungen über das Vertragsgebiet durch den LIZENZGEBER Die Nichtigerklärung der vertragsgegenständlichen Schutzrechte Die rechtliche Unmöglichkeit des Absatzes der lizenzierten Gegenstände Der Konkurs des LIZENZGEBER 25. AUSLAUFKLAUSEL Der LIZENZNEHMER ist berechtigt, alle im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch vorhandenen lizenzierten Gegenstände binnen einer Frist von [...] zu den üblichen Bedingungen zu verkaufen und alle vor der Beendigung abgeschlossenen Geschäfte noch zu erfüllen. Patentlizenzvereinbarung - exklusiv

12 26. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch für Bestehen und nach ihrer Beendigung, ist das für Handelssachen zuständige Gericht für Wien. [Alternativ: Vereinbarung eines Schiedsgerichtes] Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen anwendbar. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen Bestimmung(en) entspricht. Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot., am... [LIZENZGEBER], am... [LIZENZNEHMER] Patentlizenzvereinbarung - exklusiv

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