E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis
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- Birgit Thomas
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1 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis Landratsamt Würzburg Konzept Bürgerterminal Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.
2 Konzept Bürgerterminal Landratsamt Würzburg Letzte Änderung: /12
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Fachliche Konzeption des Bürgerterminals Zusatzangebot zur Beschaffung von Lesegeräten vor Ort Technische Ausgestaltung des Konzepts Mögliche Varianten beim Bürgerterminal Ausgewählte Variante für den Betrieb im Landratsamt Würzburg Web-Komponenten des Bürgerterminals im Landkreis Würzburg Software-Komponente Terminbuchung Letzte Änderung: /12
4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2 - buergerservice.org - Angebote für den npa... 8 Abbildung 4 - buergerservice.org Bestellung eines Kartenlesegeräts... 9 Abbildung 5 - buergerservice.org Weiterführende Informationen... 9 Abbildung 6 - Terminbuchung über Buergerservice.org Abbildung 7 - Terminvereinbarung über Buergerservice.org Abbildung 8 Terminbestätigung Abbildung 9 - Zeitmanagementsystem für Behörden (ZMS-B) Letzte Änderung: /12
5 1 Einführung E-Government-Initiative Konzept Bürgerterminal Würzburg Das im Folgenden beschriebene Konzept wurde vom Landratsamt Würzburg in Zusammenarbeit mit dem BMI begleitend zur E-Government-Initiative erstellt. Um Bürger vom Nutzen des neuen Personalausweises zu überzeugen, ist es sinnvoll, egovernment Dienste direkt vor Ort an einem Bürgerterminal anzubieten. Der Bürger kann damit z.b. beim Abholen des neuen Personalausweises erleben, welche Dienste, insbesondere in der ausgebenden Behörde, zur Verfügung stehen. Das in diesem Dokument beschriebene Konzept zum Aufbau eines solchen Terminals setzt sich das Ziel, eine innovative Lösung aufzuzeigen, die es insbesondere kleinen Behörden ermöglicht, mit einfachen Mitteln selbst Bürgerterminals zur Verfügung zu stellen. Diese Bürgerterminals können genutzt werden, um Anwendungsfälle, wie z.b. eine Terminanmeldung für den Bürger vor Ort zur Verfügung zu stellen. Dies kann den Publikumsverkehr verringern und Sachbearbeiter entlasten. Neben dem eigentlichen Anwendungsfall, der Terminvereinbarung für Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz, soll das Terminal auch genutzt werden, um dem Bürger weitere Funktionen des neuen Personalausweises näherzubringen. Dazu kann das Bürgerterminal sowohl das Dienstangebot der Kommune als auch eine Übersicht aller eid-dienste anbieten ( Erreicht werden kann dieses Ziel nach Ansicht des Landkreises Würzburg durch Bereitstellung handelsüblicher PCs und kostenfreier Software, in die egovernment-lösungen der jeweiligen Behörde eingebunden werden. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden daher Software-Angebote evaluiert, die die diese Anforderungen erfüllen, um erste Anwendungsfälle auf dem Terminal umzusetzen. Die technische Umsetzung und der Aufbau des Terminals sind in Würzburg noch nicht erfolgt. Nach Klärung der Beaufsichtigung und des Standorts soll das Terminal in der zweiten Jahreshälfte 2013 aufgestellt werden. Letzte Änderung: /12
6 2 Fachliche Konzeption des Bürgerterminals Zur Nutzung des neuen Personalausweises im Gesundheitsamt Würzburg plant das Landratsamt Würzburg ein Terminal (z. B. Foyer im Eingangsbereich des LRA s), das Bürgern die Möglichkeit bietet, sich mit dem E-Personalausweis die benötigten Unterlagen zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Bescheinigung ohne Unterschrift) selbst zu erstellen. Im weiteren Verlauf sollen die Bürger am Zahlautomaten abrechnen und anschließend in den Belehrungssaal weitergehen können. Darüber hinaus wird an der Onlinebuchungsmöglichkeit für Belehrungstermine gearbeitet. Mit einem Zeitmanagementsystem für Behörden soll die Terminorganisation der Belehrungstermine für die Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung optimiert werden. Beides soll neben einem besseren Bürgerservice auch zu einer schnelleren Abwicklung der Vorgangsbearbeitung und zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt führen. Im Rahmen des Vorhabens wird untersucht, ob eine Ausdehnung der Onlineterminbuchung mit dem npa für andere Dienststellen im Landratsamt in Frage kommt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat ab 01. Januar 2001 in Kraft. Es löst die geltenden seuchenrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Bundes-Seuchengesetzes ab und verwirklicht eine umfassende Neugestaltung des Deutschen Seuchenrechts. Danach benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, einen Nachweis der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Bereits ausgestellte Gesundheitsbescheinigungen nach dem früheren 18 Bundesseuchengesetz gelten wie eine Erstbelehrung. Die erforderliche Folgebelehrung nach 43 Abs. 1 (4) ist Aufgabe des Arbeitgebers und muss seit der Gesetzesänderung (08/2011) alle 2 Jahre vom Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert werden. Seit dem entfällt für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen die Belehrungspflicht im Vollzug des 43 IfSG. Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat dafür das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt. Derzeit werden im Gesundheitsamt Würzburg Belehrungen an zwei Tagen in der Woche zu festen Uhrzeiten angeboten. Eine Vorab-Anmeldung ist nicht erforderlich, der Aufwand für die Abwicklung (Erstellung von Unterlagen, Anmeldung, Zahlung) kann durch Einsatz eines Terminals verringert werden und die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entlasten. Es wurde außerdem untersucht, die Buchung von Belehrungsterminen(und im weiteren Verlauf auch von amtsärztlichen Untersuchungen) ebenfalls über das Bürgerterminal durchzuführen. Als mögliches Zeitmanagementsystem wurde das vom Fraunhofer Heinrich-Hertz- Institut entwickelte Zeitmanagementsystem für Behörden (ZMS-B) identifiziert. ZMS-B wird in Berliner und Hamburger Behörden bereits verwendet und ist als elektronisches Kiosksystem implementiert. Dies ermöglicht eine Nutzung im vorgesehenen Bürgerterminal. Letzte Änderung: /12
7 Hierzu wurden bereits Gespräche mit dem Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut aufgenommen. Ziel ist es, entsprechend der Kieler Beschlüsse 1 das von den Städten Hamburg und Berlin eingesetzte System für ein Landkreismodell zu erreichen. Neben der Anmeldung zu Belehrungen kann ein Bürgerterminal verwendet werden, um den Nutzer Dienste für den neuen Personalausweis näherzubringen. Die Anmeldung zur Belehrung soll daher Teil eines Informationsangebotes sein, das E-Government-Dienste des Landkreises bewirbt und weitere Zusatzangebote für den Bürger mit sich bringt. 2.1 Zusatzangebot zur Beschaffung von Lesegeräten vor Ort Eine der Einstiegshürden für die Nutzung des neuen Personalausweises ist die Beschaffung von Lesegeräten. Der Landkreis Würzburg prüft - aufbauend auf dem Beispiel der Stadt Kitzingen 2 - die Beschaffung von Lesegeräten zu vereinfachen. Diese Maßnahme sieht vor, dass Bürger ein vergünstigtes Lesegerät am Bürgerterminal, im Online-Shop eines Kartenlesegerät-Herstellers erwerben können. Da das Bürgeramt Lesegeräte vorrätig hat, kann dem Bürger direkt Vor-Ort das erworbene Lesegerät ausgehändigt werden. Der Lesegerät-Hersteller schickt das erworbene Lesegerät wiederum an das Bürgeramt, um dort den Lesegerät-Bestand aufzufüllen. Es werden an der Information des Landratsamts außerdem Gutscheine für vergünstigte Lesegeräte ausgegeben, welche im Postbank Finanzcenter erhältlich sind. 1 Die Kieler Beschlüsse sehen vor, dass IT-Programme kostenlos an andere Gebietskörperschaften abgegeben werden dürfen, wenn die kostenlose Abgabe jeweils im Rahmen der Gegenseitigkeit im Haushaltsrecht verankert ist. 2 Siehe Letzte Änderung: /12
8 3 Technische Ausgestaltung des Konzepts 3.1 Mögliche Varianten beim Bürgerterminal Bürgerterminals existieren in folgenden diversen Varianten und Ausbaustufen. Virtuelles Bürgerterminal (unbeaufsichtigt) Mit einem vorhandenen PC (mit npa-kartenlesegerät und AusweisApp) erreicht der Bürger über einen Internet Link Zugang auf alle relevanten Dienste. Über das virtuelle Terminal wird von einem PC eine Webseite aufgerufen. Die Webseite ist ergonomisch so optimiert, dass sie auf einem Terminal verwendet werden kann. Standard-PC als Bürgerterminal (beaufsichtigt) Während das virtuelle Bürgerterminal nur als Webseite zur Verfügung gestellt wird, wird in dieser Form des Bürgerterminals ein Rechner in einem beaufsichtigten Raum bereitgestellt, über den ein Zugriff auf das virtuelle Bürgerterminal möglich ist. Üblicherweise wird die Aufsicht als fachkundige Betreuung an dem Gerät zur Verfügung stehen. Professionelles Bürgerterminal (beaufsichtigt) Ein Selbstbedienungsterminal für beaufsichtigte Räume. Zu dieser Terminalform wird eine fachkundige Person auf Zuruf bereitgestellt. Die verwendete Software wird in der Regel speziell für das Terminal entwickelt. Professionelles Bürgerterminal (unbeaufsichtigt) Ein Selbstbedienungsterminal, welches für unbeaufsichtigte Räume geeignet ist, kann auch außerhalb der Räumlichkeiten der Behörde aufgestellt werden (z.b. in Schulen, Bibliotheken usw.). Der unbeaufsichtigte Betrieb bringt besondere Anforderungen an das Terminal mit sich, z.b. um Komponenten des Terminals wie den Kartenleser vor Diebstahl zu schützen. 3.2 Ausgewählte Variante für den Betrieb im Landratsamt Würzburg Aufgrund der Anforderungen des Landkreises Würzburg, mit möglichst geringen Mitteln ein Terminal zur Verfügung zu stellen, wurde die Variante Standard-PC als Bürgerterminal ausgewählt. Das Terminal wird in einem beaufsichtigten Bereich (z.b. Foyer) bereitgestellt. Der Rechner ist so eingerichtet, dass ein Zugriff nur auf verlinkte Webseiten des Bürgerservice möglich ist. Der Internet Explorer wird beim Start des Terminals im Kiosk Modus gestartet. Beim Start des Rechners wird automatisch folgende URL geöffnet. Das Bürgerterminal bietet im Bereich Angebote für den npa das beschriebene Angebot zur Anmeldung für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sowie weitere egovernment Dienste des Landkreises Würzburg. 3.3 Web-Komponenten des Bürgerterminals im Landkreis Würzburg Als Webseite zur Bereitstellung des Bürgerterminals wurde im Landkreis Würzburg das Angebot Buergerservice.org ausgewählt. Der Dienst steht kostenfrei zur Verfügung und ist für einfache Terminals geeignet. Buergerservice.org bietet dabei unter anderem eine frei nutzbare Bürgerterminal-Software an, die Nutzern Zugang zu Dienstleistungen der örtlichen Be- Letzte Änderung: /12
9 hörde anbietet, über den npa informiert, sowie die Beschaffung eines Kartengeräts unterstützt. Weitere Informationen zum verwendeten Bürgerterminal sind auf der Webseite von buergerservice.org erhältlich. 3 Die folgende Bilderstrecke zeigt den Entwurf des Bürgerportals des Landkreises Würzburg. Abbildung 1 - buergerservice.org - Angebote für den npa Unter dem Menüpunkt Angebote für den npa wird dem Nutzer eine Übersicht möglicher Anwendungen zur Verfügung gestellt. Dies sind in der prototypischen Umsetzung Würzburg unter anderem elektronische Formulare für den Bauantrag, Verpflichtungserklärung Aufenthaltsgesetz und weitere. Es findet eine Trennung zwischen Anwendungen der zuständigen Behörde und weiteren npa Dienstleistungen statt. Der Landkreis Würzburg kann hier dem Nutzer eigene Dienstleistungen für den npa näher bringen. Das Angebot für die Bestellung eines Kartenlesegeräts stellt sich wie folgt dar: 3 Letzte Änderung: /12
10 Abbildung 2 - buergerservice.org Bestellung eines Kartenlesegeräts Unter Bestellung eines Kartenlesegerätes wird dem Nutzer die Möglichkeit angeboten, ein Kartenlesegerät für seinen neuen Personalausweis zu bestellen. Für die prototypische Umsetzung in Landkreis Würzburg wurde derzeit noch keine Kooperation mit einem Kartenleserhersteller eingegangen. Der Bereich Weiterführende Informationen ist wie folgt gestaltet: Abbildung 3 - buergerservice.org Weiterführende Informationen Letzte Änderung: /12
11 Im Bereich Weiterführende Informationen wurde die in Kapitel Software-Komponente Terminbuchung beschriebene Software integriert. Im den Bereichen neuer Personalausweis, D und Sonstiges werden dem Nutzer Links zu allgemeinen Informationen, unter anderem zum neuen Personalausweis und Deangeboten Software-Komponente Terminbuchung Die folgenden Abbildungen zeigen die prototypische Anwendung der Bürgerterminal- Software zur elektronischen Terminvereinbarung auf Basis des Systems des Heinrich-Hertz Instituts. Durch Nutzung des Kiosk Modus kann die Anwendung ohne Browser Leisten im Bürgerterminal integriert werden. Abbildung 6 zeigt freie Termine im gewählten Zeitraum für das Gesundheitsamt Würzburg. Verfügbaren Zeiten können von einem Termin-Administrator per Web-Oberfläche verwaltet werden. Abbildung 4 - Terminbuchung über Buergerservice.org Abbildung 7 zeigt den Vorgang der Terminbuchung. Das System kann so konfiguriert werden, dass Nutzer auch per SMS informiert werden. Zum Beispiel dann, wenn ein Termin abgesagt werden muss. Letzte Änderung: /12
12 Abbildung 5 - Terminvereinbarung über Buergerservice.org Abbildung 8 zeigt die Bestätigung der Terminvereinbarung. Der Termin wird zusätzlich per und optional per SMS bestätigt. Abbildung 6 Terminbestätigung Letzte Änderung: /12
13 Die nachfolgende Übersicht in Abbildung 9 zeigt die Administrationsoberfläche. Dort kann der Fachbereich unter Anderem seine Terminangebote einpflegen. Abbildung 7 - Zeitmanagementsystem für Behörden (ZMS-B) Letzte Änderung: /12
14 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat IT4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: und Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht August 2013 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Landratsamt Würzburg Herr Emanuel Roos Gesundheitsamt FB 34 Zeppelinstr. 15, Würzburg Internet: (0) Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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