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1 Neue Anforderungen an die Hauptuntersuchung

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3 Die Hauptuntersuchung (HU): Was ist neu? Die HU ist ein Garant für Umsatz in Ihrer Werkstatt und die neuen Rahmenbedingungen helfen Ihnen, den Qualitätsstandard Ihres Prüfstützpunkts zu sichern. Wir informieren Sie über die Änderungen, damit Sie gezielt handeln können. Moderne Kraftfahrzeuge sind mit immer mehr elektronischen Sicherheitsund Assistenzsystemen ausgestattet, die im Rahmen der periodischen Fahrzeug überwachung geprüft werden müssen. Mit dieser Entwicklung müssen auch Werkstätten und Prüfstützpunkte Schritt halten und entsprechend ausgerüstet sein. Was kommt alles auf Sie zu? Die wichtigste Neuerung in der Prüfpraxis ist der HU-Adapter 21 Plus: Er ermöglicht die Prüfung von elektronischen Sicherheitssystemen über die Datenschnittstelle des Fahrzeugs und somit eine fehlerfreie Dokumentation der Messergebnisse. Damit liefert er dem Prüfer Informationen über Funktion, Wirkung und Zustand der elektronischen Assistenzsysteme. Für Ihre Brems- und Scheinwerferprüfstände gelten neue gesetzliche Bestimmungen, die ebenfalls Auswirkungen auf Ihren Prüfstützpunkt haben. Hinzu kommt noch die neue Betriebssicherheitsverordnung mit geänderten Anforderungen für Ihren Betrieb, die seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist. Ausführliche Informationen zum HU-Adapter 21 plus, den Neuerungen bei Brems- und Scheinwerfer prüf ständen sowie im Bereich Betriebssicherheit finden sie auf den folgenden Seiten. Die Neuerungen auf einen Blick: HU-Adapter 21 Plus Neue Bremsprüfstandsrichtlinie Neue Scheinwerferprüfstandsrichtlinie Neue Betriebssicherheitsverordnung

4 Datenprüfung mit einem Klick: Der HU-Adapter 21 Plus Sie erleben es im Prüfalltag die Zahl der elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen nimmt ständig zu. Deshalb wird seit dem 1. Juli 2015 bei neueren Fahrzeugen (Erstzulassung ab 1. Januar 2012) der HU-Adapter 21 Plus für die Fahrzeugprüfung eingesetzt. In Verbindung mit den neuen Bremsenprüfstände sorgt der HU-Adapter 21 Plus für mehr Effizienz bei der Bremsenprüfung: Seit dem 1. Juli 2015 muss bei der HU für jüngere PKW* bei der Bremswirkungsprüfung auch die korrekte Verteilung der Bremskräfte auf die Achsen geprüft werden. Der HU-Adapter ermöglicht zuverlässige Aussagen über die Wirksamkeit der Bremsanlage und die korrekte Bremskraftverteilung, indem er die Pedalkraft über den Hydraulikdruck erfasst und sie mit den am Rad gemessenen Bremskräften vergleicht. * Erstzulassung nach oder vorher zugelassene Fahrzeuge, bei denen Werte für Bezugsbremskräfte vorliegen

5 Mit dem handlichen, robusten und universell einsetzbaren HU-Adapter 21 Plus kann der Prüfer über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs die Daten sämtlicher elektronischer Sicherheitssysteme wie beispielsweise ABS oder ESP auslesen. Schrittweise Einführung der Schnittstellenprüfung Fahrzeugklassen M1 N2 Ausführung Funktion und Wirkung Zustand und Weitere Der HU-Adapter liefert in einer ersten Stufe Informationen darüber, welche elektronischen Assistenz systeme verbaut sind. In einer zweiten Stufe werden zusätzlich Funktion und Wirkung der Systeme geprüft. M2, M3 N2, N3 O Ausführung Funktion und Wirkung Zustand und Weitere Ausführung Funktion und Wirkung Zustand und Weitere In der letzten Ausbaustufe erfolgt auch eine Zustandsprüfung der Systeme. Diese Funktionen werden zeitlich gestuft eingeführt, dabei nach Fahrzeugarten differenziert, wie die nebenstehende Tabelle zeigt. Auf einen Blick: Vorteile des HU-Adapters 21 Plus Auslesen der Daten sämtlicher elektronischer Sicherheitssysteme Korrekte Dokumentation Effiziente und objektive Prüfung der Bremsanlage

6 TÜV-Tipp: Wenn Ihr Bremsenprüfstand die neue Bremsprüfstandsrichtlinie nicht erfüllt denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Bremsenprüfstände auszutauschen oder nachzurüsten bei geschätzt Bremsenprüfständen könnte es am Ende der Frist zu Lieferengpässen kommen! Warten Sie nicht, sondern planen Sie die Umrüstung jetzt schon damit Sie die Qualität Ihres Prüfstützpunkts halten können.

7 Geänderte Anforderungen: Bremsenprüfstand Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2020 für alle im Verkehr befindlichen Bremsenprüfstände (und bereits seit dem 1. Oktober 2011 für neu in den Verkehr kommende Bremsenprüfstände). Sie definiert die Anforderungen an Anwendung, Beschaffenheit und die zweijährliche Stückprüfung der Bremsenprüfstände. Dem Betreiber eines Prüfstützpunktes dient sie zum Nachweis, dass messtechnische und gesetzliche Vorschriften erfüllt sind, sowohl was den Bremsenprüfstand selber als auch mitgelieferte Messeinrichtungen betrifft. Hinzu kommt: Spätestens ab dem müssen alle für die HU genutzten Bremsen prüfstände mit einer standardisierten Datenschnittstelle (dem so genannten ASA-Livestream) ausgerüstet sein! Über diese Schnittstelle können dann auf elektronischem Weg die am Bremsenprüfstand gemessenen Brems werte übermittelt werden. Nachweise dienen der Qualitätssicherung Die geforderten Nachweise dienen Auf einen Blick: Neue Anforderungen an Bremsenprüfstände Standardisierte Datenschnittstelle zur Erfassung der Messwerte in Echtzeit (ASA-Livestream) Rollendurchmesser mind. 200 mm Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Rolle trocken 0,7 und nass 0,6 Prüfgeschwindigkeit unter Last mind. 4 km/h Ihrem Prüfstützpunkt zur Qualitätssicherung der Bremsenprüfung. Gleichzeitig bedeutet dies: In wenigen Jahren haben ältere Bremsenprüfstände ausgedient. Prüfabstandschaltung bei 27% (+/-3%), Drehzahldifferenz zwischen Tast- und Bremsrolle Bezugswerteverfahren zur Ermittlung der Mindestbremskraft bezogen auf den Bremssystemdruck oder wahlweise Fußbremskraft am Bremspedal (mittels Pedalkraftsensor)

8 TÜV-Tipp: Lassen Sie Ihren Scheinwerfereinstellplatz rechtzeitig prüfen, da er ab dem der Richtlinie entsprechen muss. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor und investieren Sie in die neueste Technik, um Ihren Kunden einen optimalen Service zu bieten. Bedenken Sie dabei auch, dass Fahrzeuge mit LED-Schein werfern mit analogen Lichteinstellgeräten nicht mehr geprüft werden können!

9 Geänderte Anforderungen: Scheinwerferprüfung Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie betrifft sowohl das Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP) als auch die Flächen, auf denen Fahrzeug und SEP bei der Prüfung stehen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2015 für neue Scheinwerfereinstellplätze; bestehende Scheinwerfereinstellplätze sind ab dem 1. Januar 2017 betroffen also schon sehr bald! Auch hier gilt: Die neuen Anforderungen sichern die Qualität der Scheinwerferprüfung und die Genauigkeit der Prüfmethoden. Die Entwicklung der Lichttechnologie mit Xenon- und LED-Scheinwerfersystemen erfordert künftig digitale statt der herkömmlichen analogen Prüfgeräte. Für die Stückprüfung von Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP) und Aufstellflächen geprüft wird das komplett zusammengesetzte Messgerät gelten allerdings enge Vorgaben (siehe Auf einen Blick ). Neueste Technik sichert optimalen Service Auf einen Blick: Neue Anforderungen an die Scheinwerferprüfung Mindestgröße, -breite und -länge Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das Fahrzeug Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das SEP eindeutige Kennzeichnung In der Praxis bedeutet dies, dass ein SEP auf die eventuell vorhandene Neigung der Fläche kalibriert werden muss und ausschließlich an diesem Prüfplatz eingesetzt werden darf. Eine regelmäßige Überprüfung der Maßhaltigkeit der Systeme (alle zwei Jahre) muss durchgeführt und protokolliert werden.

10 Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Vermaßung Die Maße für die Aufstellfläche der Kraftfahrzeuge, sowie für das Scheinwerfer-Einstellgerät müssen der Abbildung entsprechen. Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge und für das SEP müssen eindeutig gekennzeichnet werden (z. B. durch Bodenmarkierungen). max. 0,9 m min. 8,5 m (LKW) min. 4,0 m (PKW) 1,0 m min. 2,5 m max. 1,4 m min. 2,3 m (LKW) min. 2,0 m (PKW) Foto:

11 TÜV-Tipp: Vorab-Prüfung 70 Prozent aller Mängel betreffen die Bereiche Licht, Sicht und Bremse. Falls Sie in Ihrer Werkstatt eine Vorab- Prüfung durchführen, beachten Sie besonders folgende Punkte: Einwandfreies Funktionieren der gesamten Beleuchtung Korrekte Einstellung der Abblend-/ Fernlicht- und Nebelscheinwerfer Zustand von Bremsscheiben und Bremsbelägen Notwendige und gleichmäßige Verzögerung der Bremsen Zustand der Windschutzscheibe Zustand der Scheibenwischer

12 TÜV-Tipp: Die GBU und die Prüfergebnisse dürfen elektronisch dokumentiert werden. Stellen Sie Betriebsanweisungen und -anleitungen für jeden Mit arbeiter zugänglich zur Verfügung, ggf. auch online. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter regel mäßig in den Gebrauch der von ihnen verwendeten Arbeitsmittel. Dies betrifft Geräte in Ihrer Werkstatt, aber auch im Büro.

13 Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Betriebssicherheitsverordnung 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bleibt nach wie vor ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Folgendes gilt es zu beachten: Für alle Arbeitsmittel sind vor der Verwendung die Gefährdungsrisiken zu ermitteln. Notwendige Schutzmaßnahmen sind abzuleiten und umzusetzen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Vor dem ersten Einsatz der Arbeitsmittel ist das Ergebnis der GBU zu dokumentieren. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der GBU ist erforderlich, inklusive Dokumentation der Überprüfung. Die Erstellung der GBU muss durch fachkundige Personen erfolgen. Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfabstände für Arbeitsmittel wendung vorhandener Schutzeinrichmitteln ist zu berücksichtigen. Die Ver- sind festzulegen. Bei Änderungen an tungen und notwendiger persönlicher Arbeitsmitteln ist festzustellen, ob es Schutzausrüstungen ist sicher zustellen. sich um eine "prüfpflichtige Änderung" handelt. Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen müssen jederzeit funktionsfähig Mögliche psychische Belastungen bei sein und dürfen nicht auf einfache der Verwendung sowie die alters- und Weise zu umgehen sein (Manipulationsverhinderung). alternsgerechte Gestaltung von Arbeits- Auf einen Blick: Seminare zum Thema Arbeitssicherheit Informieren Sie sich bei Ihrer geschulten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch der TÜV Rheinland bietet Seminare zu diesem Thema an.

14 Überblick über die neuen Anforderungen an die Hauptuntersuchung HU-Anforderungen Anforderung Einführungsdatum Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015 HU-Adapter 21 Plus schrittweise seit 1. Juli 2015 HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie Datenschnittstelle 1. Januar 2017 Bremsprüfstandsrichtlinie 2020 / Ausrüstung mit Datenschnittstelle (ASA-Livestream) 1. Januar 2020

15 TÜV Rheinland Newsletter Informationen, die sich rechnen. Gute Informationen sind bares Geld wert. Intensive Marktkenntnisse und Fachwissen helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir liefern Ihnen dieses Wissen ab sofort frei Haus. Mit zwei Fach- Newslettern für Auto häuser und Fuhrparks informieren wir Sie regelmäßig aus dem Themen feld zwischen täglicher Praxis und wirtschaftlichen Aspekten. Wir zeigen Ihnen Einspar potenziale und Best Practices und sorgen dafür, dass Ihr Branchen wissen auch ohne großen Recherche aufwand ständig up to date bleibt. Profitieren Sie von der Expertise der TÜV Rheinland Spezialisten und melden Sie sich jetzt zu diesem kostenfreien Service an. Jetzt direkt für unseren Newsletter registrieren!

16 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Am Grauen Stein Köln TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.

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