R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g
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- Tristan Kappel
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1 An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihr(e) Ansprechpartner(in) s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: Bad Dürkheim, den R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g (Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung) Inhalt: 1 Neuregelung aufgrund des BAG-Urteils vom Beschäftigte im TV-L Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVA-L Beschäftigte im TVöD Besitzstandsregelung Nach dem neu eingestellte Beschäftigte Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVöD UrlVO für rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte UrlVO für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 4 2 Hinweise zu Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall sowie zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bei befristeter Rente wegen Erwerbsminderung Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei befristeter Rente wegen Erwerbsminderung 4 Seite 2
2 ... Seite 2 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 01 vom zu Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Anwender, die die Urlaubsverwaltung nutzen, wurde zwischenzeitlich für alle Personalfälle die maschinelle Urlaubsanspruchsermittlung 2014 durchgeführt. Ausgenommen waren lediglich solche Anwender, die per Rückantwort ausdrücklich einen späteren Termin gewünscht haben. 1 Neuregelung aufgrund des BAG-Urteils vom Vor dem Hintergrund des BAG-Urteils vom (9 AZR 529/10) wurde die Urlaubsdauer nach 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD und TV-L im Rahmen der letzten Tarifrunden sowie 8 Abs. 1 der UrlVO (gültig ab 01. Januar 2014) für alle Beamtinnen und Beamte neu geregelt. 1.1 Beschäftigte im TV-L Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Die programmseitigen Einstellungen wurden entsprechend vorgenommen Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVA-L Für Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVA-L beträgt der Urlaubsanspruch ab 2013 pro Jahr 27 Tage; diese Änderung ist ebenfalls programmseitig berücksichtigt. 1.2 Beschäftigte im TVöD Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Die programmseitigen Einstellungen wurden entsprechend vorgenommen Besitzstandsregelung Des Weiteren erhalten alle Beschäftigten, die spätestens am das 40. Lebensjahr vollendet haben bzw. im Jahr 2014 das 42. Lebensjahr vollenden werden, einen Grundanspruch von 30 Arbeitstagen Nach dem neu eingestellte Beschäftigte Nach dem neu eingestellte Beschäftigte, die am das 40. Lebensjahr vollendet haben, haben lediglich Anspruch auf 29 Tage Urlaub für das Urlaubsjahr 2013 und 2014 (siehe auch unser Rundschreiben Nr. 01/2013 vom zur Neuberechnung des Urlaubsanspruchs) Seite 3
3 ... Seite 3 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 01 vom zu Diese programmseitige Ermittlung erfolgt noch nicht korrekt. Hier wird bei den über 40-jährigen neu eingestellten Beschäftigten ein Tag zu viel Urlaub für 2013 und 2014 ermittelt. Personalfälle zwischen dem 41. und 54. Lebensjahr, die nach dem festgesetzten Stichtag neu eingetreten sind, müssen im Dialog Fehlzeiten & Urlaub ; Register Urlaubsanspruch über das Feld lt. Vertrag manuell auf 29 Tage korrigiert werden. Unterstützend hierzu steht Ihnen die SQL-Anwender-Abfrage Überpr. TVöD-Urlaubsanspr zur Verfügung Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVöD Für Auszubildende, Schüler und Praktikanten im TVAöD beträgt der Urlaubsanspruch ab 2013 pro Jahr 27 Tage; diese Änderung ist programmseitig berücksichtigt. 1.3 UrlVO für rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte Der jährliche Erholungsurlaub beträgt für Beamte, deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, 30 Arbeitstage. Diese programmseitige Ermittlung erfolgt noch nicht korrekt. Hier wird nach wie vor die altersmäßige Staffelung des Urlaubsanspruchs ermittelt. Demzufolge müssen also alle Beamten, bei denen maschinell keine 30 Tage Urlaub ermittelt werden, manuell korrigiert werden. Personalfälle mit weniger als 30 Tagen Urlaubsanspruch müssen im Dialog Fehlzeiten & Urlaub, Register Urlaubsanspruch über das Feld lt. Vertrag manuell auf 30 Tage korrigiert werden. Unterstützend hierzu steht Ihnen die SQL-Anwender-Abfrage Überprüfung BBesG- Urlaubsanspruch 2014 zur Verfügung. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Abhandlung des Urlaubanspruchs für Beamte bis bzw. ab den Newsletter Nr. 51/2013 vom bzw. das Rundschreiben Nr. 23/2012 vom Seite 4
4 ... Seite 4 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 01 vom zu UrlVO für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beträgt der jährliche Erholungsurlaub für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, 27 Arbeitstage. Diese programmseitige Ermittlung erfolgt noch nicht korrekt. Hier wird nach wie vor die altersmäßige Staffelung des Urlaubsanspruchs ermittelt. Demzufolge muss also für alle Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, bei denen maschinell keine 27 Tage Urlaub ermittelt werden, manuell korrigiert werden. Personalfälle mit weniger als 27 Tagen Urlaubsanspruch müssen im Dialog Fehlzeiten & Urlaub, Register Urlaubsanspruch über das Feld lt. Vertrag manuell auf 27 Tage korrigiert werden. Unterstützend hierzu steht Ihnen die SQL-Anwender-Abfrage Überprüfung Anwärter-Urlaubsanspruch 2014 zur Verfügung. Angestrebt ist, diese oben beschriebenen Zwischenlösungen programmseitig durch eine vollautomatische Lösung zu ersetzen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit hierüber informieren. 2 Hinweise zu Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall sowie zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bei befristeter Rente wegen Erwerbsminderung 2.1 Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall Bitte beachten Sie auch die Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall. Der tarifliche Mehrurlaub verfällt auch bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am 31. Mai des Folgejahres (BAG-Urteil vom ). Der gesetzliche Mindesturlaub (i.d.r. 20 Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche), der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte, verfällt 15 Monate nach dem Ende des Urlaubs-jahres, also zum 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres (BAG-Urteil vom ). 2.2 Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei befristeter Rente wegen Erwerbsminderung Laut BAG-Urteil vom entstehen gesetzliche Urlaubsansprüche auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und eine tarifliche Regelung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an den Seite 5
5 ... Seite 5 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 01 vom zu Bezug dieser Rente knüpft. Die gesetzlichen Urlaubsansprüche unterliegen allerdings ebenfalls der 15-monatigen Verfallfrist (siehe oben). Die Sachverhalte der Verfallbarkeitsfristen des Urlaubs im Krankheitsfall sowie der gesetzliche Urlaubsanspruch bei befristeter Rente wegen Erwerbsminderung sind programmseitig nicht berücksichtigt. Im Falle der Verfallbarkeit des Urlaubs im Krankheitsfall sowie bei Anspruch des gesetzlichen Mindesturlaubs bei Rente auf Zeit, sollten im Dialog unter Fehlzeiten & Urlaub, Register Urlaubsanspruch über das Feld lt. Vertrag manuell die entsprechenden Tage korrigiert werden. Unterstützend hierzu steht Ihnen die SQL-Anwender-Abfrage Fehlzeiten (Auswahl) Von- bis zur Verfügung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre ppa Bereich Personalabrechnung
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