Novellierung der Düngeverordnung

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1 Novellierung der Düngeverordnung Dr. Frank Hertwig, Dorothea Heidecke, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Dr. Wilfried Zorn, TLL Jena Novellierung der DüV

2 Gesetzliche Vorgaben Nitrat-RL (RL 91/676/EWG Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaft. Quellen) vom Grenzwert für Grundwasser: 50 mg Nitrat/l 4-jährige Berichtspflicht WRRL (RL 200/60/EG-Wasserrahmenrichtlinie vom RL zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) - Ziel: guter chemischer und ökologischer Zustand der Gewässer - Verringerung der Nährstoffbelastung der Gewässer NEC-RL (RL 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe) Novellierung der DüV 1

3 Trendergebnisse Belastungsmessnetz Nitratbericht Novellierung der DüV 2

4 Novellierung der DüV - Gründe Einschätzung der EU aus letztem Nitratbericht: Besorgnis der EU über Entwicklung der Wasserqualität Bestehendes Aktionsprogramm Deutschlands = DüV ist nicht ausreichend, um Ziele der Nitrat-RL und der WRRL im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen Evaluierung erforderlich Einsatz einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Evaluierungsbericht 2012 daraufhin Änderungsvorschlag DüV Ablehnung des Entwurfes zur Novellierung der DüV durch Europäische Kommission Novellierung der DüV 3

5 Forderung der Europäischen Kommission auf Änderungsvorschläge der DüV Deutliche Verbesserungen der bisherigen Gesetzgebung gefordert Veränderte Vorgehensweise zur Düngebedarfsermittlung, z.z. zu flexibel Forderung der Orientierung an Dänemark und Niederlande - fixe Düngemengen für N und P je Kultur und Boden - Kontrolle der Nährstoffflüsse zwischen Handel und Landwirten - enge zeitliche Begrenzung von Gülle- und Gärrestausbringung - hohe Kontrollraten und Bußgelder Umfangreiche Dokumentationspflichten Sanktionen bei Verstößen Novellierung der DüV aktueller Stand 4

6 Weitere Forderungen Ausweitung der Lagerkapazität für Gülle/Gärreste auf 9 Monate für alle Betriebe Mindestlagerkapazität für Festmist/Begrenzung Feldrandzwischenlagerung Sperrfrist für Ausbringung von Festmist Sperrfristen für Grünland Verbot der Düngung auf gefrorenen und schneebedeckten Flächen Novellierung der DüV aktueller Stand 5

7 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Aktueller Stand Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln - Düngebedarfsermittlung - System der Düngebedarfsermittlung mit frei wählbarem Ertragsniveau für die Kulturen - Zu- und Abschlagssystem mit teilweise größeren Spielräumen für die Landwirte - keine umfassenden Dokumentationspflichten - Einheitliches, verbindliches Sollwertesystem für alle Kulturen und Landwirte in Deutschland mit standortspezifischen Obergrenzen - Zu- und Abschlagssystem mit verbindlichen Vorgaben - Weiterentwicklung der Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der Düngebedarfsermittlung, insbesondere mit Dokumentationspflichten und Sanktionsmöglichkeiten

8 Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln 3a Ermittlung des Düngebedarfs Ausgewählte Sollwerte Kultur Ertragsniveau in dt/ha N-Bedarfswert in kg N/ha Winterraps Winterweizen A, B Winterweizen C Winterweizen E Hartweizen Wintergerste Winterroggen (140 in BB) Wintertriticale Sommergerste Hafer Körnermais Silomais (200 in BB) Zuckerrübe

9 Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln - Ermittlung des Düngebedarfs Faktoren / Nachweis für die Düngebedarfsermittlung Kultur Stickstoffbedarfswert kg N/ha Ertragsniveau lt. Tabelle dt/ha Ertragsniveau der letzten drei Jahre dt/ha Ertragsdifferenz dt/ha Zu- und Abschläge in kg N/ha für im Boden verfügbare Stickstoffmenge (N-min/EUF) Ertragsdifferenz Humusgehalt des Bodens langjährige Anwendung organischer Düngemittel Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha: Zuschläge für Bestandesentwicklung / Witterungsereignisse

10 Umsetzung neuer Vorschriften zur Düngebedarfsermittlung Gemeinsames Modell der neuen Bundesländer zur N- Düngebedarfsermittlung: Nachfolger SBA / BEFU Berücksichtigt Vorgaben der DüV (N-Sollwerte, Dokumentationspflichten, ) Softwarevarianten: - Labore - Landwirte / Berater + handschriftliche Berechnung ab 2016 mittelfristig: Erweiterung auf Grunddüngung,

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13 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Aktueller Stand Ausbringen von Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden 3b Beschränkungen für das Aufbringen von Düngemitteln a) Wasser gesättigt = verboten b) überschwemmt = verboten c) gefroren = verboten Ausnahme: Düngung erlaubt, wenn der Boden tagsüber auftaut d) schneebedeckt = verboten, wenn mehr als 5 cm Schnee liegen a) Wasser gesättigt = verboten b) überschwemmt = verboten c) gefroren = verboten Ausnahme: Düngung erlaubt, wenn der Boden nachts nur oberflächlich gefriert, tagsüber auftaut und aufnahmefähig ist. d) schneebedeckt = verboten (Kriterium: Mindestflächenanteil mit Schneebedeckung)

14 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Aktueller Stand Einarbeitung flüssiger Wirtschaftsdünger Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel, mit jeweils wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff - unverzügliche Einarbeitung Organische oder organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdünger, mit jeweils wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff unverzüglich einzuarbeiten...im Regelfall Einarbeitung bis vier Stunden nach Beginn der Aufbringung gilt nicht für Festmist von Huf- oder Klauentieren keine Einschränkung nur noch streifenförmige Ausbringung auf bestelltem Ackerland: ab 1. Februar 2020 auf Grünland: ab 1. Februar 2025

15 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Sperrzeiten: - Ackerland: bis Sperrzeiten Aktueller Stand Sperrzeiten: - Ackerland: nach der Ernte der Hauptfrucht bis des Folgejahres Ausnahmen: bis zum : - Wintergetreide nach Getreidevorfrucht, - Zwischenfrucht, Feldgras oder Raps; - max. 40 kg verfügbarer / 80 kg Gesamt-N/ha bis zum beim Anbau von Feldgemüse; danach nur bei Wintergemüse - Grünland: bis Festmist: bisher keine Sperrzeit - Grünland / etabliertes Feldfutter: bis Festmist Huf- und Klauentiere: bis

16 Konsequenzen für Gülle-/Gärrestausbringung Herbst Reduzierung der Gülleausbringung nur zu Kulturen mit N-Bedarf im Herbst Keine Gülle zur Strohrotteförderung Frühjahr Mehr Gülle im Frühjahr - In wachsende Bestände (NH 3 -Verluste!) - zu Sommerungen (verlustarm) - Güllelagerkapazität - Schlagkraft bei Ausbringung - verlustarme Ausbringtechnik - Gülleeinsatzplanung Konsequenzen

17 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Aktueller Stand Betrieblicher Nährstoffvergleich 6 Bewertung betrieblicher Nährstoffvergleich Stickstoffbilanz - 3-Jahres- Mittel 60 kg N/ha Phosphorbilanz - 6-Jahres-Mittel 20 kg P 2 O 5 /ha - Bewertung nach Bodengehalten im Betriebsmittel (20 mg P 2 O 5 /100 g Boden CAL 25 mg P 2 O 5 /100 g Boden DL) 3,5 mg P/100 g Boden EUF) Einzelschläge: keine Bewertung Stickstoffbilanz - 3-Jahres- Mittel 60 kg N/ha Forderung der KOM: - Grenze absenken (40 kg N/ha) Phosphorbilanz - 6-Jahres-Mittel max. 20 kg P 2 O 5 /ha - P-Saldengrenze ggf. abhängig von BU Einzelschlag Bewertung: - keine Nährstoffüberschuss auf Flächen mit hohen Boden-P-Gehalten Bei N-Saldenüberschreitung: Beratungspflicht

18 Stand: gültige DüV vom zuletzt geändert: Aktueller Stand Betrieblicher Nährstoffvergleich ab 10 ha LF / bzw. 1 ha Gemüse, Hopfen, Erdbeeren bzw. 500 kg N tierische Ausscheidungen ab 15 ha LF / bzw. 2 ha Gemüse, Hopfen, Erdbeeren bzw. 750 kg N tierische Ausscheidungen Futterbaubetriebe keine Prüfung Futterbaubetriebe Prüfung Produktion von Grundfutter (Plausibilisierung) Anpassung N-Gehalte und N-Verlust-Werte

19 Weitere geplante Regelungen 170 kg Regelung für organische und organisch-mineralische Düngemittel tierischer und pflanzlicher Herkunft Ausnahmeregelung auf Antrag (jährlich) bei Gärrestausbringung aus betrieblicher BGA auf Flächen zur Gewinnung von Substraten für die BGA bis 250 kg/ha*a - Anteil Gärreste tierischer Herkunft max. 170 kg/ha*a - Nährstoffüberschuss für N im Vorjahr die gesetzlichen Vorschriften nicht überschreitet - Nährstoffüberschuss für P eingehalten wird - Nachweis des erhöhten Nährstoffbedarfs für die 3 Jahre vor Antragstellung bei zuständigen Stelle - Schlagdokumentation der Düngung gefordert - Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele nach WHG bei Genehmigung - bei Änderung der Voraussetzungen im Genehmigungszeitraum Rückzug der Genehmigung möglich Novellierung der DüV 18

20 neue Gerätebestimmungen u. a. für Geräte, die nach dem in Betrieb genommen werden bezüglich Verteil- und Dosiergenauigkeit (Übergangsregelungen für ältere Geräte) Einarbeitungsfrist auf unbestellten Ackerland jetzt im VO-Text verankert Ausbringung flüssige organ. und organ.-min. Düngemittel ab auf bestelltem AL nur noch direkt auf den Boden möglich oder Einbringung in den Boden Novellierung der DüV aktueller Stand 19

21 Offene Regelungen aus Sicht der KOM Reduzierung der N-Überschüsse auf max. 40 kg N/ha Sperrfristen sollen alle mindestens 4 Monate betragen (AL, GL) Neueinführung von Sperrfristen für Festmist Regelungen für Lagerkapazität soll neu aufgenommen werden. 6-monatige Lagerkapazität reicht generell nicht aus. Forderung von 9- Monate-Lagerkapazität wird erhoben! Auch für Stallmist soll eine Vorgabe (mind. 4 Monate) erfolgen. Die Abstandsregelungen zu Gewässern sind nicht ausreichend. Das gilt für hanggeneigte und ebene Flächen (bisher 1-Meter-Abstand in der Novelle DüV).

22 Zusammenfassung Es wird eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen geben. Das Novellierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.. Weitere Änderungen sind zu erwarten. Optimierung der Düngung ist erforderlich (Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Minderung Umwelteinflüsse) Exakte Düngebedarfsermittlung realistische Ertragseinschätzung (N-Tester, Pflanzenanalyse, Biomasse, Düngefenster ) Kenntnis über Nährstoffversorgung der Böden (Bodenuntersuchungen auch für ph-wert, P, K, Mg) Anrechnung organischer Düngung (MDÄ) Reduzierung von Verlusten (Verlagerung, gasförmige Emissionen) Düngerverteilung auf der Fläche (Maschine, teilflächenspezifische Düngung sonstige Maßnahmen (Beseitigung Bodenverdichtungen, Schädlingsbekämpfung ) Durch die neuen BL wird ein Düngebedarfsermittlungsprogramm mit den geänderten Bedingungen erarbeitet werden Novellierung der DüV 21

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LELF

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