Baustoffprogramm 2014/2015

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1 Fachhandel Baustoffprogramm 2014/2015 und Produktsicherheit für den Baustoffhandel Premium Of WOOD

2 Holz mit Wert. Wir bieten unseren Kunden für den Holz-, Baustoff- und Bedachungsfachhandel qualitativ hochwertige Produkte sowie eine umfassende Sortimentskompetenz. Unsere starke Kundenorientierung macht uns zum perfekten Ansprechpartner rund um alle Belange des Bauens mit Holz. Vielfältiges Know-how und bedarfsgerechte Lieferung zeichnen uns weiterhin aus. Seite 2

3 Inhalt. Schnittholz sägerauh: Latten 4 Schnittholz sägerauh: Rahmen 5 Schnittholz sägerauh: Brettware 6 Schnittholz sägerauh: Kantholz 7 Schnittholz sägerauh: Bohlen, Dielen 8 Schnittholz sägerauh: Keilbohlen 9 Konstruktionsholz KVH -1plus /QLH -2plus 10 Brettschichtholz Vario 12 Hobelware: Außenbereich/Fassade 13 Hobelware: Glattkant 15 Massivholz-Fußbodendiele und -paneele Plano 16 Schaltafeln/Mehrzwecktafeln 18 Energywood Energie aus Holz 19 Konstruktiver Holzschutz mit Zunftholz 20 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen 22 Seite 3

4 Schnittholz sägerauh: Latten Schnittholz Fichte feingesägt roh gekappt preiswert Standard- vielseitig einsetzbar Lattungen für Dach eindeckungen Unterkonstruktionshölzer für Außenfassaden Wand- und Decken verkleidungen Lagerhölzer Distanzlatten Konterlatten Latten, sägerauh, frisch I-II 18 x /400/450/ x /350/400/450/ x /400/450/ x /400/450/ x /350/400/450/ x /400/450/ x /450/ Latten, S10, DIN 4074, sägerauh, frisch S x /450/ S x /450/ Latten, sägerauh, technisch getrocknet I-II 18 x /400/450/ x /350/400/450/ x /400/450/ x /400/450/ x /350/400/450/ Latten, S10, DIN 4074, technisch getrocknet S x /450/ Seite 4

5 Schnittholz sägerauh: Rahmen Schnittholz Fichte feingesägt roh gekappt preiswert Standard- vielseitig einsetzbar Lattungen für Dach eindeckungen Unterkonstruktionshölzer für Außenfassaden Wand- und Decken verkleidungen Lagerhölzer Distanzlatten Konterlatten Rahmen, sägerauh, frisch I-II 58 x /450/ x /450/ Rahmen, sägerauh, technisch getrocknet I-II 58 x /400/450/ x /400/450/ grüne Tauchimprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauchimprägnierung, schwermetallfrei Seite 5

6 Schnittholz sägerauh: Brettware Schnittholz Fichte feingesägt roh stabil vielseitig einsetzbar preiswert Rohbau Schalungszwecke Blindschalungen Betonschalungen Spundwände Treppenschalungen Dachschalungen Holzverkleidungen Deckelschalungen Brettware, sägerauh, frisch II-IV 24 x /350/400/450/ x /350/400/450/ x /350/400/450/ x /350/400/450/ x /350/400/450/ x /350/400/450/ x /350/400/450/ Auf Anfrage auch technisch getrocknet. Brettware, sägerauh, technisch getrocknet II-IV 21 x /350/400/450/ x /350/400/450/ grüne Tauchimprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauchimprägnierung, schwermetallfrei Seite 6

7 Schnittholz sägerauh: Kantholz feingesägt roh gekappt tragfähig stabil bearbeitungsfreundlich Rohbau Vorrichtungsbau Stützen Streben Kantholz, sägerauh, frisch II-III 78 x /450/ x /450/ x /450/ x /450/ grüne Tauchimprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauchimprägnierung, schwermetallfrei Seite 7

8 Schnittholz sägerauh: Bohlen, Dielen feingesägt roh tragfähig stabil bearbeitungsfreundlich mehrfach einsetzbar Baudielen Arbeitsgerüste Schalungselemente Randbohlen Abstützungen Bohlen/Halbholz, sägerauh, frisch II-III 40 x /450/ x /450/ x /450/ x /450/ x /450/ x /450/ Baudielen, sägerauh, frisch II-III 40 x /450/ x /450/ x /450/ Baudielen, mit Wellband beschlagen, sägerauh, frisch II-III 45 x /450/ grüne Tauchimprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauchimprägnierung, schwermetallfrei Seite 8

9 Schnittholz sägerauh: Keilbohlen feingesägt roh Spezialprofil sauber vorgefertigt dimensionsgenau Dachbau Befestigung von Dachrinnen Traufbohle Keilbohlen/Traufbohlen, lufttrocken I-II 50/0 x /450/ /20 x /450/ /30 x /450/ Auf Anfrage auch technisch getrocknet. grüne Tauchimprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauchimprägnierung, schwermetallfrei Seite 9

10 Konstruktionsholz, KVH -1plus /QLH -2plus für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Konstruktionsvollholz KVH -1plus für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) keilgezinkt S10/DIN 1052 Einschnitt herzgetrennt getrocknet auf 15 % +/- 3 % Holzfeuchte gehobelt und gefast maßhaltig formstabil dimensionsstabil berechenbar qualitäts- und güteüberwacht hochwertige Zimmerer- ökologische Holzbauweisen Dachausbau Innenausbau Carport Pergola Vordach Konstruktionsholz, Fichte/Tanne, 4-seitig gehobelt und gefast NSi 40x x x Konstruktionsvollholz KVH -1plus, Fichte/Tanne, 4-seitig gehobelt und gefast NSi 60x x x x x x x x x x Seite 10

11 Konstruktionsholz, KVH -1plus /QLH -2plus für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Konstruktionsvollholz KVH -1plus, gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSi 100x x x x slamellenholz QLH-Duo-plus, 4-seitig gehobelt und gefast NSi 120x Seite 11

12 Brettschichtholz Vario für den sichtbaren Bereich (Si) mehrschichtig verleimt ausgesuchte Lamellen flachseitig mit hochbelastbarem, formaldehydfreiem Leim wasserfest verleimt getrocknet auf max. 15 % Holzfeuchte 4-seitig fein gehobelt Kanten gefast einzeln foliert konstruktiver Innenausbau Zwischenwände Dachausbau Vordach Pergola u. a. maßhaltig form- und dimensionsstabil berechenbar gutes Stehvermögen qualitäts- und güteüberwacht EAN-Code Lief.-Art. St./Bund Bund/Hub St./Hub Nr. Brettschichtholz, Fichte/Tanne, 4-seitig gehobelt, gefast Si 60x Si 60x Si 80x Si 100x Si 100x Si 120x Seite 12

13 Hobelware: Außenbereich/Fassade unbehandelt fein gehobelt getrocknet auf 18 % +/- 2 % Holzfeuchte foliert dauerhaft widerstandsfähig witterungsbeständig energiesparend dekorativ vielseitig einsetzbar Außenfassaden Giebelverkleidungen Untersichtschalungen Dachvorsprünge Balkenlagen Dachstühle Wandverkleidungen Douglasie Massivholzprofile Ligno Softline A 14 x /210/240/270/300/ /360/390/420 HF 14 x /240/270/ B 14 x /210/240/270/300/ /360/390/420 Massivholzprofile Ligno Softline HF 19 x /210/240/270/300/ /360/390/420/510 Boden-Deckel-Schalung x /400/ Select 21 x /400/ Seite 13

14 Hobelware: Außenbereich/Fassade Massivholzprofile Ligno Fase, DIN HF 19 x /450/ B 19 x /250/300/ B 14 x /250/300/ Massivholzprofile Ligno Blockhaus HF 19 x /240/270/300/360/ Seite 14

15 Hobelware: Glattkant Hobelware getrocknet auf 18 % +/-2 % Holzfeuchte 4-seitig gehobelt und gefrast widerstandfähig witterungsbeständig vielseitig einsetzbar Außenfassaden Boden-Deckel-Schalungen Balkonverkleidungen Windbretter Stellbretter Innenverkleidungen Akustikverkleidungen Ortgangbretter Stirnbretter Sichtschalungen Glattkantbretter HF 19 x HF 19 x HF 19 x HF 19 x Seite 15

16 Massivholz-Fußbodendiele und -paneele Plano fein gehobelt foliert verbessert das Raumklima fördert die Behaglichkeit fußwarm hygienisch atmungsaktiv gesundheitsschonend pflegeleicht Fußboden in Wohnräumen Dachboden Nebengebäude Gartenhaus Blindboden u. a. Massivholz-Fußbodendiele Plano, DIN 4072, nachgetrocknet auf ca % Holzfeuchte A 22,5 x /240/270/300/360/ Massivholz-Fußbodenpaneele Plano, endlos verlegbar, nachgetrocknet auf ca % Holzfeuchte A 21 x / Seite 16

17 Massivholz-Fußbodendiele und -paneele Plano Rauspund, getrocknet auf ca % Holzfeuchte, nachsortiert II-III 19 x /250/300/ Rauspund, getrocknet auf ca % Holzfeuchte, nachsortiert II-III 19 x /250/300/ Rauspund, getrocknet auf ca % Holzfeuchte, nachsortiert II-III 22,5 x /240/270/300/360/ Rauspund, getrocknet auf ca. 18 % Holzfeuchte II-IV 21 x 116* 400/450/ II-IV 24 x 136* 400/450/ II-IV 28 x 165* 400/450/ * auch andere Breiten möglich. Seite 17

18 Schaltafeln/Mehrzwecktafeln Schaltafel/Mehrzwecktafel: 3-seitig gehobelt Rückseite egalisiert ölimprägniert feuerverzinkter C-Profil- Metall-Kantenschutz 3-Schichtschaltafel: feuerverzinkter E-Profil- Metall-Kantenschutz wasser- und alkalifest verleimt (AW 100) heißaufgepresste Kunstharzschicht Kanten versiegelt strapazierfähig hohe Stabilität/Lebensdauer Rohbau Schalungen Gerüstbau Abdeckung multifunktionale Verwendung Stärke Mehrzwecktafeln, C-Profil-Metall-Kantenschutz Standard 50 x x x Schicht-Schaltafeln, E-Profil-Metall-Kantenschutz, rot Standard 50 x x x Schicht-Schaltafeln, ohne Metall-Kantenschutz, gelb Standard 50 x x x x Standard 50 x x x x Seite 18

19 Energywood Energie aus Holz Holz-Briketts: Heizwert ca. 19 MJ/kg Restfeuchte ca. 12 % Ascheanfall ca. 0,5 % lange Brenndauer Pelletsöfen/-heizungen Holz- und Kaminöfen Kachel- und Schwedenöfen u. a. ökologische Brennstoffe nachwachsende Energieträger Biomasse verbrennt CO 2 -neutral sauber und handlich verpackt Verpackungseinheit kg/pack Pack/Euro-Palette EAN Lief.-Art. Nr. Energywood-Holz-Briketts Seite 19

20 Konstruktiver Holzschutz mit Zunftholz Zubehör (neue für DIN Sichtschutz/Zaunelemente ) Holzschutz Teil 1 DIN , neue Gebrauchsklassen, Voraussetzungen für Insekten- und Pilzbefall, chem. Holzschutz im Innenbereich Mit Erscheinen der neuen DIN Ende 2011, wird die praktische Erfahrung des konstruktiven Holzschutzes der vergangenen 20 Jahre endlich in einem Normenwerk widergegeben. Desweiteren wurden die einzelnen Teile (1-4) komplett überarbeitet und damit ein zeitgemäßes Komplettwerk erstellt. Tabelle 1: Gebrauchsklassen statt Gefährdungsklassen: GK HF / Exposition Allgemeine Gebrauchsbedingungen Insekten Pilze Holzschädlinge im Meer Moderfäule Auswaschbeanspruchung 0 Trocken (ständig < 20 %) Mittlere relative LF bis 85 % Holz- oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt. Die Gefahr von Insekten kann entsprechend ausgeschlossen werden. Nein Nein Nein Nein Nein 1 Trocken (ständig < 20 %) Mittlere relative LF bis 85 % Holz oder Holzprodukte unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt. Ja Nein Nein Nein Nein 2 Gelegentlich feucht > 20 % m. r. LF > 85 % Oder zeitweise Befeuchtung durch Kondensat Holz- oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung ausgesetzt, eine hohe Umgebungssfeuchte kann zu gelegentlicher, aber nicht dauernder Befeuchtung führen. Ja Ja Nein Nein Nein 3.1 Gelegentlich feucht > 20 % Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt. Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, nicht zu erwarten. Ja Ja Nein Nein Ja 3.2 Häufig feucht > 20 % Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt, Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten. Ja Ja Nein Nein Ja Ausdrücklich wird der bauliche Holzschutz gemäß gegenüber dem vorbeugend chemischen Holzschutz vorgezogen. In Aufenthaltsräumen wird der Einsatz von vorbeugend wirksamen Holzschutzmitteln gänzlich untersagt. Unter Abschnitt heißt es In Räumen die als Aufenthaltsräume genutzt werden sollen, ist auf die Verwendung von vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln oder von mit vorbeugenden Holzschutzmitteln behandelten Bauteilen zu verzichten. Für Arbeitsstätten und Ähnliches gilt dies nur, soweit dies technisch möglich ist. Holz zerstörende Pilze DIN Teil 1, Absatz geht von einer Pilzentwicklung ab etwa Holzfasersättigung aus. Bei der Bewertung der Notwendigkeit eines Einsatzes vorbeugender Holzschutzmittel gegen Pilze entsprechend den Gebrauchsklassen wird allerdings eine max. HF von 20 % gefordert. Insekten Unter in Teil 1 steht Für Bauteile aus BSH und BSP ist in den GK 1 und 2 erfahrungsgemäß die Gefahr eines Bauschadens durch Holz zerstörende Insekten nicht zu erwarten, bei anderen bei Temperaturen > 55 C technisch getrockneten Hölzern als unbedeutend einzustufen. Die konstruktiven Produkte KVH-1plus und QLH-Duo/Trio-plus werden in Trockenkammern prozessgesteuert mit Temperaturen über 55 C über einen Zeitraum von weit über 48h technisch getrocknet. Diese Produkte sind somit in den GK 0 und 1 ohne vorbeugende Holzschutzmittel gegen Insekten einsetzbar. Seite 20

21 Konstruktiver Holzschutz mit Zunftholz (neue DIN ) Holzschutz Teil 2 DIN , Feuchte im Gebrauchszustand, besondere bauliche Maßnahmen gegen Insektenbefall, besondere bauliche Maßnahmen gegen Pilzbefall In Teil 2 der DIN werden konstruktiv baulichen Maßnahmen dem Einsatz vorbeugender Holzschutzmittel gegenüber bevorzugt. Diese unterscheiden sich in grundsätzliche bauliche Maßnahmen, sowie in besondere bauliche Maßnahmen. Grundsätzliche bauliche Maßnahmen umfassen eine sorgfältige Planung um bspw. eine unzuträgliche Feuchteänderung während Transport, Lagerung und Montage zu verhindern. Ebenso muss gewährleistet sein, dass im Falle von Niederschlägen während der Montage die Feuchtigkeit umgehend abgeleitet werden kann, oder die Einwirkung von Baufeuchte keine unzuträgliche Feuchterhöhung im Bauteil zur Folge hat. Bildung von Tauwasser in der Konstruktion ist natürlich ebenso grundsätzlich zu vermeiden, wie die Reduzierung von Quellen und Schwinden durch den Einsatz von Holzprodukten, die der Gebrauchsfeuchte während der Nutzung sehr nahe kommen. Tabelle 2: Zuordnung Zunftholz zu den Gebrauchsklassen ohne vorbeugend wirksamen HS Nutzungsklasse 1 und 2 3 Gebrauchsklasse 0 1 2* 3.1 Keilgezinktes Zunftholz QLH Duo/Trio-plus Verwendung ohne HS Verwendung ohne HS Nicht erlaubt Nicht erlaubt Nicht keilgezinktes Zunftholz Verwendung ohne HS Douglasien oder Lärchenkernholz *) Die Gebrauchsklasse 2 zeichnet sich durch eine gelegentliche Überschreitung der HF von max. 20 % aus. Durch besondere bauliche Maßnahmen (bspw. ausreichende Dachüberstände) kann das Erreichen der GK 1 sichergestellt werden und damit der Einsatz von KVH-1plus oder QLH-Duo/Trio-plus ermöglicht werden. Besondere bauliche Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze ist unter anderem ausreichender Dachüberstand zur Vermeidung einer Bewitterung. Damit wird die Holzfeuchtigkeit bei Einsatz entsprechender Produkte dauerhaft unter 20 % gehalten und damit die Einstufung von Bauteilen in die GK 1 erreicht. Hier gilt grundsätzlich Trockene Produkte trocken halten. Besondere bauliche Maßnahmen gegen Insekten in GK 1 wäre zum einen eine offene, kontrollierbare Anordnung der Bauteile oder die Wahl von technisch getrockneten Zunftholzprodukten. Seite 21

22 Verkaufs- und Lieferungbedingungen Zubehör der für Rettenmeier Sichtschutz/Zaunelemente Holzindustrie Wilburgstetten GmbH ( Verkäufer ) 1. Allgemeines Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen ( 14 BGB), juristischen Personen und juristischen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Ergänzend gelten - sofern Sie diesen Bedingungen nicht widersprechen - die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die Tegernseer Gebräuche in der am Tage des Vertragsschlusses gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang. Auf Verlangen kann eine Kopie der Tegernseer Gebräuche zur Verfügung gestellt werden. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer bestätigt sind. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers. Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. 2. Angebote sind freibleibend. Vertragsangebote kann der Verkäufer binnen vier Wochen annehmen. Die richtige und vollständige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sämtliche mündlichen Vereinbarungen, die Mitarbeiter oder Handelsvertreter des Verkäufers abgeschlossen haben, bedürfen unverzüglich der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. 3. Preise verstehen sich, mangels abweichender individueller Vereinbarung, ab Lager- bzw. Versandort des Verkäufers ausschließlich Verpackung, Schutzbretter und Bretter zum Durchlegen (Unterlagshölzer), Fracht, Abladen und einer möglicherweise vereinbarten Montage. Diese Posten werden gesondert berechnet. Es gilt die am Tag des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Lieferung in das Ausland haftet der Verkäufer nicht für dort anfallende Steuern oder Abgaben. 4. Lieferzeiten sind gesondert zu vereinbaren. Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstige höhere Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bis zur Aufhebung des Hinderungsgrundes hinauszuschieben oder, wenn die Lieferung endgültig unmöglich wird, ganz davon Abstand zu nehmen. Der Verkäufer haftet bei der Lieferung in das Ausland nicht für unvorhersehbare behördliche Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus Gesetz und diesen AGB, insbesondere Ziff Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers bzw. nach dessen Wahl der Versandort, für Zahlung der Sitz des Verkäufers. Bei Lieferung frei Empfangsort oder frei Verwendungsstelle wird eine für Schwerlastzüge befahrene Straße vorausgesetzt. Das Abladen hat stets unverzüglich vom Käufer und auf dessen Kosten zu erfolgen. Der Versand erfolgt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Versicherung des Transportes erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers. Bei Lieferung frei Empfangsort ist die Fracht auf Wunsch des Verkäufers vom Käufer bzw. Empfänger skontofrei vorzulegen. 6. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, steht es dem Verkäufer frei, nach geeigneter Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten, oder Deckungsverkauf vorzunehmen oder auf Erfüllung zu bestehen. 7. Gewährleistung wird für die Leistungen des Verkäufers nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übernommen. Der Verkäufer haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen, soweit eine Vertragspflicht durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist oder der Verkäufer eine Garantie übernommen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit gegen den Verkäufer als Lieferanten Rückgriffsansprüche gemäß 478 BGB geltend gemacht werden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Kein Mangel stellt der unvermeidliche und natürliche Brettschwund durch Trocknung dar. 8. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich nach Ihrem Erkennen erfolgen. Hierzu ist die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel erst später, so hat die Beanstandung unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen. Wird die unverzügliche Beanstandung beim Verkäufer unterlassen, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war nicht zu erkennen. Sofern bei Ankunft der Ware Schäden festgestellt werden, die auf dem Transport entstanden sind, ist vor der Entladung eine Bescheinigung des Spediteurs einzuholen als Unterlage für einen an die Spedition zu stellenden Schadenersatzanspruch. Gleiches gilt bei Schiffs- und Waggontransport. 9. Zahlungen haben binnen 30 Tagen ab Verfügungsstellung am Lagerort ohne Abzug in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Verzugsfolgen treten ohne Mahnung mit dem Tage ein, der sich aus dem Rechnungsdatum und dem Zahlungsziel ergibt. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank an, es sei denn, der Verkäufer weist nach, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche auch aus anderen Geschäften des Käufers oder die Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ist nicht statthaft, es sei denn der Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom Verkäufer nicht bestritten. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Vorauszahlungen einzubehalten, soweit diese zu dem Satz verzinst werden, zu dem der Verkäufer sich refinanziert. Weiterhin ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Auftrag fällig zu stellen. Nach erfolgloser Fristsetzung und bei Versandbereitschaft der in Rechnung gestellten Ware lagert die verkaufte Ware für Rechnung des Käufers. Einlagerungskosten, Lagermiete und Feuerversicherungskosten können dem Käufer berechnet werden. Eine Pflicht zur Versicherung besteht für den Verkäufer nicht. Der Käufer ist berechtigt dem Verkäufer nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird die in Rechnung gestellte, versandbereite Ware trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht bezahlt, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Soweit Ware des Verkäufers aus der Vertragsverbindung noch vorhanden ist, kann diese sofort zurückverlangt bzw. auf Kosten des Käufers vom Verkäufer oder seinem Beauftragten abgeholt werden. 10.a) Die Lieferung der Ware erfolgt gem. 449 BGB unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. b) Die sämtlichen, dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer auch aus anderen Geschäften, also auch eines evtl. Kontokorrentsaldos, soweit dieser vom Käufer anerkannt ist, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und ihm die abgetretenen Forderungen zustehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, bzw. zu verwenden. Dies setzt voraus, dass die Forderungen (Rechnungsbetrag einschl. Umsatzsteuer) des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten werden, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne Verarbeitung oder nach der Verarbeitung und ob sie verbunden oder vermischt und ob sie an einem oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Die Abtretung ist nur ausgeschlossen bei Weiterverkauf im eigentlichen Kontokorrentverkehr. d) Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Umbildung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die Gegenstand dieses Kaufvertrages sind. Auf Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer Vorbehaltsware gesondert zu lagern und nur gesondert von anderen Waren zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. e) Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Tritt Zahlungsverzug beim Käufer ein oder wird ein Insolvenzverfahren über ihn eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet, so hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und sie zur ausschließlichen Zahlung an den Verkäufer anzuweisen. f) Der Käufer tritt dem Verkäufer auch seine ihm evtl. gegenüber seinen Auftraggebern zustehenden Rechte und Ansprüche aus einem Unternehmerpfandrecht gemäß 647 BGB oder einer Sicherungshypothek gemäß 648 BGB ab und ermächtigt ihn, diese Ansprüche und Rechte im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Höhe der nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen aufgetretenen Forderung geltend zu machen. g) Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ursprünglichen oder umgebildeten Zustand an einen Dritten abzutreten oder zu verpfänden. h) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren erfolgt stets für den Verkäufer. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der gelieferten Sache, setzt sich an der umgebildeten oder verarbeiteten Sache fort. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen z. Z. der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Entsprechendes gilt für die Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen. i) Eigentumsvorbehaltsware im ursprünglichen oder umgebildeten Zustand darf nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb veräußert werden. Sie darf ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. j) Sollte der Käufer sein Warenlager ganz oder teilweise zur Sicherung eines anderen übereignet haben oder künftig übereignen, so bezieht sich sein Wille, dem anderen Eigentum zu übertragen, nicht auf die Eigentumsvorbehaltsware im ursprünglichen oder umgebildeten Zustand. k) Der Käufer hat Eigentumsvorbehaltsware auch im umgebildeten Zustand gegen Feuer und Diebstahl als fremde Sache zu versichern und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln. Er tritt bereits hierdurch seine gesamten ihm aus diesen Versicherungen zustehenden Ansprüche unwiderruflich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts in der sich aus diesen Eigentumsvorbehaltsbestimmungen ergebenden Höhe an den Verkäufer ab. l) Zugriffe Dritter auf die Eigentumsvorbehalte im ursprünglichen oder umgebildeten Zustand oder die abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Dritten mitzuteilen. m) Sobald Zahlungsschwierigkeiten irgendwelcher Art beim Käufer auftreten, darf er über Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers verfügen. 11. Auf diesen Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand Ansbach. 12. Diese Regelungen stellen die vollständigen Vereinbarungen dar. Zusätzliche mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen existieren nicht. Der Gegenbeweis ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, die entstehende Lücke mit einer Regelung zu füllen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Stand 12/2012 Seite 22

23 Notizen Seite 23

24 Holz mit Wert. Ihre Vorteile bei Rettenmeier Holzbauprodukten: ssicherheit durch interne und externe Kontrollen Bester Kundenservice mit umfassender Beratung und Information Natürliches Wohnen und Nachhaltigkeit für gesundes Wohnklima Innovative Weiterentwicklung in Design und Funktionalität durch Know-how und Erfahrung Unser Sortiment im Internet Mehr zu unserem Produktsortiment und den vielfachen Vorteilen erfahren Sie unter Rettenmeier Holzindustrie Wilburgstetten GmbH Industriestraße 1 D Wilburgstetten Tel Fax Premium of Wood Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH Ullersreuth 61 D Hirschberg Tel / Fax / @rettenmeier.com

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