Das örtliche Entwicklungskonzept Der Fahrplan der Siedlungsentwicklung für die nächsten 20 Jahre

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1 Das örtliche Entwicklungskonzept Der Fahrplan der Siedlungsentwicklung für die nächsten 20 Jahre Entwicklungsplanung Flächenwidmungsplanung Das Verhältnis des Entwicklungskonzeptes zur Flächenwidmungsplan ist wie folgt zu beschreiben: Das Entwicklungskonzept stellt die künftig möglichen (aber nicht zwingend vorgeschriebenen) Entwicklungen der Gemeinde dar. Basierend auf einer eingehenden Untersuchung des Gemeindegebietes in Plan und Bericht werden den Ortschaften des Gemeindegebietes Funktionen zugewiesen, die für ihre Voraussetzungen am geeignetsten sind. Wichtig: Das Entwicklungskonzept ist nicht der Flächenwidmungsplan! Ausweisungen als künftig mögliches Erweiterungsgebiet sind kein zwangsläufiges Muss. Das Entwicklungskonzept zeigt vielmehr die Möglichkeiten auf, unter denen diverse Flächen neu- oder umgenutzt werden können. Der Gesamtumfang aller Erweiterungsgebiete ist somit größer als der tatsächlich künftige Flächenverbrauch.

2 Dabei wurden die Ortschaften folgendermaßen definiert: St. Peter: Arbeits-, Wohn-, Versorgungs- und zentrale Funktion St. Johann: Wohn- und zentrale Funktion An der Bahn: Zentrale und Arbeitsfunktion St. Michael: Zentrale und Wohnfunktion Kürnberg: Zentrale und Wohnfunktion Kleinraming: Zentrale und Wohnfunktion Auf der Basis der Untersuchung des Gemeindegebietes werden (allgemeine) Ziele definiert, die als Maßnahmen in Entwicklungsplan ihren Niederschlag finden. Als Überziele wurden definiert: Sicherung der Lebensqualität und Nachhaltigkeit der räumlichen Entwicklung Vielfalt und Qualität des Lebensraumes, insbesondere des natürlichen Umfeldes St. Peter weiterhin als attraktiver Wohnstandort mit guter technischer und sozialer Infrastruktur Förderung der Nutzungsmischung, Verhinderung der funktionellen und sozialen Entmischung Stärkung von St. Peter als wirtschaftlicher Standort in der Region St. Peter als Standort hochwertiger landwirtschaftlicher Produktion Verkehrsreduzierung durch Verkehrsvermeidung innerhalb des Gemeindegebietes Auf der Grundlage der Ziele werden Maßnahmen definiert. Diese münden in örtliche Festlegungen von zünftig möglichen Wohnarealen Kern- und Zentralbereichen Verkehrsflächen Grünräumen Siedlungsgrenzen Entwässerungsbereichen Betriebsarealen Die Situation im Detail: St. Peter weist als Hauptort der Gemeinde das Gros der Erweiterungsflächen für Siedlungen und Betriebe auf. Hier herrschen die besten Standortfaktoren: Neben den zentralen Einrichtungen und dem Zugang zu höherrangigen Verkehrssystemen sind hier die wesentlichen Versorgungseinrichtungen und Betriebe beheimatet. Diese Standortfaktoren werden bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete in den Focus rücken: Hochwertige Ausstattung im näheren Umfeld soll qualitative Siedlungsentwicklung ermöglichen. Die künftigen Einwohner sollen aufgrund dieser Festlegungen optimale Bedingungen vorfinden und bei vielen täglichen Wegen möglichst wenig auf den Pkw angewiesen sein. (Die Schraffur zeigt die künftig möglichen Erweiterungen)

3 Welche Entwicklungsüberlegungen bestehen in St. Peter? Abbildung 1: St. Peter Nord/Inzinghof Eine Erweiterung der Inzinghofsiedlung Richtung Süden (10) ist zu überlegen, allerdings nur, wenn die natürliche Achse des Pfarrerbaches als mikroklimatisches Element (E) im Hauptort erhalten wird. Bei einer Erweiterung sollen Fußwege die Anbindung der Siedlung an den Hauptort verbessern (rote Punktierung). Nördlich der Inzinghofsiedlung sollen die bestehenden Häuser in ihrem Bestand gesichert werden und eine Bauplatztiefe Bauland bei Bedarf und technischer Machbarkeit gewidmet werden (9). Abbildung 2: St. Peter Zentrum Für das Zentrum ist die Ausweisung der Kernfunktion (K) angedacht. Dies dient der Ermöglichung des Nutzungsmixes und der möglichen Umnutzung von ortskernnahen Arealen, die monofunktional sind (Betriebsgebiet, Agrargebiet). Für den westlichen Teil wird aufgrund der Nähe zum Zentrum die Möglichkeit der Siedlungserweiterung ebenfalls eingeräumt (15, 16).

4 Abbildung 3: St. Peter Süd Im Anschluss an das bestehende Betriebsgebiet im Süden können weitere Betriebserweiterungen möglich sein (BB2, BB3, BB4, BB5), weist dieses Areal mit der B122 einen direkten Anschluss an einen leistungsfähigen Verkehrsträger auf. Darüber hinaus besteht eine Trennung zum Wohngebiet. Kommt es nördlich der Bundesstraße zu einer Betreibsentwicklung, dann werden diese Areale als emissionsarm definiert, damit die Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird (BB6). Die Michaelnersiedlung weist ebenfalls Erweiterungspotenzial auf (14), bei Erweiterung zu berücksichtigen ist ebenfalls eine schnelle Anbindung für Fußgänger an das Ortszentrum. (rote Punktierung) Entlang der Landesstraße LH86 ist aufgrund der Geländeneigung und der geringen Sichtweiten Erweiterungen nicht mehr günstig. Somit wir eine Siedlungsgrenze definiert (17). Das relativ großzügig gewidmete Areal des Sportplatzes ist in seiner Dimension zu überdenken: Die Widmung entspricht bei weitem nicht der Nutzung. Aufgrund der Lage nahe des Siedlungsgebietes ist eine Erweiterung Richtung Süden möglich (SP). Die Ortschaften St. Johann, St. Michael und Kürnberg weisen als Hauptorte der Katastralgemeinden z.t. Einrichtungen des täglichen Bedarfs auf. Neben der reinen Wohnnutzung dienen diese auch der Versorgung/Bildung. In diesen Ortschaften werden ebenfalls Siedlungserweiterungen ausgewiesen, allerdings in geringerem Ausmaß. Nach Möglichkeit sollen die Erweiterungen in diesen Nebenzentren an schon errichteter Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal) erfolgen, sodass die Gemeinde (und somit die Gemeindebürger) nicht für die Infrastrukturerrichtung aufkommen müssen.

5 Abbildung 4: St. Johann/Engstetten Geringe potenzielle Erweiterungen an der bestehenden Infrastruktur (1,2) sowie der potenzielle Lückenschluss (3, 4) der Bebauung prägt St. Johann. Die Lage an der Westbahn bedeutet einerseits Lärm, andererseits aber auch besten Zugang zum hochrangige Verkehrsträger. Abbildung 5: St. Michael/Bruckbach St. Michael ist ein Beispiel für Abrundungen an der bestehenden Infrastruktur. Geringe Wohnbaulanderweiterungen sind möglich. Der Vorteil liegt dabei in den geringen Erweiterungskosten für die Gemeinde.

6 Abbildung 6: Kürnberg Kürnberg weist einiges an Erweiterungspotenzial auf: So können am Südhang potenzielle Erweiterungsflächen (22, 23) gerade für Bauwillige, die mit der Sonne bauen wollen, interessant sein. Erweiterungen in Norden (24) waren so wie 22 und 23 Gegenstand eines vorgelagerten Konzeptes. Eine Siedlungsgrenze im Westen dient der Wahrung Kürnbergs als Kirchdorf (keine Verbauung des Kirchenareals im Westen). Außerdem ist aufgrund der Hangneigung eine entsprechende Kanalanbindung nur schwer möglich. An der L6259 im Ortszentrum sind Erweiterungen für Kernnutzungen ebenfalls möglich. Abbildung 7: Kleinraming Kleinraming weist einen ähnlichen Charakter mit ähnlichen Einrichtungen auf, allerdings bestehen in diesem Nebenzentrum aufgrund des Geländes und der damit verbundenen Rutschgefährdungen keine Erweiterungsmöglichkeiten.

7 Der Ortsteil an der Bahn stellt eine Kombination aus den Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bewirtschaften und am Verkehr teilnehmen dar. Die heutige Widmung spiegelt diesen Umstand wider: So sind dort Bauland-Wohngebiet, -Agrargebiet, - Betriebsgebiet, und -Kerngebiet gewidmet. Eine Anpassung an die Kernnutzung ist für die Zukunft anzudenken (6). Das größere Betriebsgebiet wird aufgrund seines Charakters und seiner Dimension weiterhin ein solches bleiben (BB1). Erweiterungen von Grünland auf Bauland sind in diesem Areal gegenwärtig nicht möglich, weil die Hochwasseruntersuchung (HW) dieses Areal als gefährdet definiert. Das Grünland ist größtenteils agrarisch geprägt. Für dieses Streusiedlungsgebiet gilt der Vorrang der Landwirtschaft. Baulandtendenzen im Streusiedlungsraum sind hintanzuhalten, sind diese doch oft in der Vergangenheit konfliktträchtig gewesen (Interessenskonflikt zwischen der Ruhe am Land und der Bewirtschaftung). In diesem Areal ist der Vorrang der Land- und Forstwirtschaft zu geben. Zeigt ein Grundeigentümer Interesse an einer Siedlungsentwicklung (Umwidmung auf Bauland) auf seinem Grundstück, so wird er sich im Sinne der Verfügbarkeit verpflichten müssen, diese Flächen auch an Bauwillige zu verkaufen. Die Erweiterungen beschreiben das Potenzial der Siedlungsentwicklung. Es ist keinesfalls ein Muss. Welche Flächen letztlich wirklich erweitert werden, hängt von Verfügbarkeit, Erschließung, Kosten, Bedarf, Reserven ab. Ein Rechtsanspruch auf Umwidmung besteht nicht. Jeder Gemeindebürger ist eingeladen, Bericht und Pläne am Gemeindeamt einzusehen und Stellung zu nehmen.

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