Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst

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1 Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen

2 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank = 1306 Datensätze von 2006 Anfang 2012 durch eine Online-Befragung (lohnspiegel.de) Zentrale Ergebnisse Durchschnittlicher Verdienst: brutto auf der Basis einer 38- Stunden-Woche Mit zunehmender Betriebsgröße steigt das Einkommen leicht an. Ohne Tarifvertrag = im Durchschnitt - mit Tarifvertrag = im Durchschnitt 37 % im Datensatz haben eine befristetet Beschäftigung; ihr Durchschnittseinkommen beträgt nur Das Einkommen der Sozialpädagoginnen (63 %) beträgt durchschnittlich , das der Sozialpädagogen 3080, also mehr (= 13,4 %) gerechnet auf eine 38-Stunden-Woche. Bei 21 % der Befragen werden Überstunden NICHT vergütet.

3 Grundlagen Entgelt und Eingruppierung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ( ohne Leitungsfunktion) Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD-Kommune) = Arbeitsvertragsrichtlinien Caritas (AVR Caritas) Bundesangestelltentarifvertrag Kirchlicher Fassung (BAT-KF) für Ev. Kirche und Diakonie in Rheinland/Westfalen/Lippe

4 TVöD/AVR Caritas ab brutto EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 1 Jahr 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 5 Jahre S S S S S

5 S 11 Eingruppierung in Entgeltgruppen TVöD/AVR Caritas Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit S 12 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit mit schwierigen Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten sind z. B. (Aufzählung nicht abschließend) - Beratung von Suchtmittel-Abhängigen - Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen - Begleitende Fürsorge für Strafgefangene und Heimbewohner

6 S 14 Eingruppierung in Entgeltgruppen TVöD/AVR Caritas Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.b. Sozialpsychiatrischer Dienst)

7 Anforderungen der Entgeltgruppe S 14 sind im Allgemeinen Sozialen Dienst bei Tätigkeiten im Rahmen der Fallverantwortung bei - Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII, - der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII, - die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42 SGB VIII), - der Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten ( 50 SGB VIII) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erfüllt. Tätigkeiten wie Erziehungsbeistandschaft, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Vormundschaft, Pflegschaft werden nur nach S 14 bezahlt, wenn innerhalb dieser Bereiche auch Entscheidungen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung oder o. g. Aufgaben zu erfüllen sind (Tätigkeits/Aufgabenbeschreibung)

8 S 14 Eingruppierung in Entgeltgruppen TVöD/AVR Caritas Es hat sich eindeutig um eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer konkreten Gefährdungslage und zur Gefahrenabwehr zu handeln. Dabei müssen die anstehenden Entscheidungen so schwerwiegend sein, dass diese von den Sozialarbeitern bzw. von den Sozialpädagogen nur in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht getroffen werden dürfen. Arbeitsgerichte zur Auslegung von Entgeltgruppe S 14

9 Eingruppierung in Entgeltgruppen TVöD/AVR Caritas - S 15 / S 17 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit deren Tätigkeit sich - mindestens zu einem Drittel (S 15) - mind. zur Hälfte (S 17) - durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.

10 Eingruppierung in Entgeltgruppen TVöD/AVR Caritas - S 15 / S 17 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung = - Schwierigkeit = beträchtliche, gewichtige Heraushebung bei den fachlichen Anforderungen gegenüber S 12 - Bedeutung = Auswirkungen der Tätigkeit, Art oder der Größe des Aufgabengebietes,Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit Zitat Bundesarbeitsgericht Die Arbeit mit Menschen, die gleichzeitig mehreren Problemgruppen angehören oder gleichzeitig mehrere Probleme mitbringen, führt nicht grundsätzlich dazu, dass sich die Tätigkeit des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen, der mit der Betreuung dieser Menschen betraut ist, durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung hervorhebt.

11 Eingruppierung in Entgeltgruppen Ev. Kirche/Diakonie RWL Sozialpädagoginnen / Sozialarbeiterinnen in - in der Erziehungshilfe - als Internatserzieherinnen - im Sozialdienst - in Werkstätten für behinderte Menschen - in der Behindertenhilfe - in der Gefährdetenhilfe werden bei entsprechender Tätigkeit eingruppiert in SD 12 mit besonders schwieriger Tätigkeit in SD 15 - wenn für diese eine zusätzliche Spezialausbildung mit mind. 500 Stunden theoretischem Unterricht (ohne Supervision) absolviert wurde

12 Ev. Kirche/Diakonie RWL- ab Entgelt- Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 gruppe 2 Jahre 4 Jahre 6 Jahre SD SD

13 Stufenlaufzeiten während der Beschäftigung Grundsatz Die Beschäftigten erreichen die nächste Stufe nach ununterbrochener Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber - im öffentlichen Dienst/Caritas nach 17 Jahren in Endstufe 6 - bei Diakonie nach 12 Jahren in Endstufe 4 Ab Stufe 3 (TVöD) leistungsabhängige Aufstiege - Bei durchschnittlicher Leistung: Aufstieg nach Tabellenwerten - (Kann)Verkürzung bei überdurchschnittlicher Leistung - (Kann)Verlängerung bei unterdurchschnittlicher Leistung (bzw. Verbleib); jährliche Überprüfung; betriebliche paritätisch besetzte Beschwerdekommission (TVöD)

14 TVöD/AVR Caritas ab brutto EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 1 Jahr 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 5 Jahre S S S S S

15 Zuordnung zu Stufen Neueinstellung Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung TVöD/Caritas - Ev. Kirche/Diakonie Einschlägige TVöD/Caritas Diakonie Berufserfahrung Keine Stufe 1 Stufe 1 1 Jahr Stufe 2 Stufe 1 2 Jahre Stufe 2 Stufe 2 4 Jahre Stufe 3 Stufe 2 6 Jahre Stufe 3 Stufe 3

16 Zuordnung zu Stufen bei Neueinstellung Anrechnung bisheriger Berufserfahrung Einschlägige Berufserfahrung: Definition im TVöD: Eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit 1. Fortsetzung der bisher ausgeübten Tätigkeit auf einer anderen Stelle identische Tätigkeit 2. Wechsel in gleichartige Tätigkeit Korrespondieren das bisher in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit erworbene Wissen und Können mit dem Profil der neuen Tätigkeit, d. h. ist es erforderlich bzw. verwendbar? Hat die Beschäftigte bereits fachspezifisches Wissen und methodische Kompetenzen so angewendet, sodass sie ein höheres Leistungsniveau aufweist als neu eingestellte Personen ohne Berufserfahrung, also im Vergleich einen Vorsprung hat? Kann sie ihr bisher erworbenes Wissen und Können in ihrem neuen Arbeitsbereich so anwenden, dass sie sich schnell und selbständig in das neue Aufgabengebiet einarbeiten kann? Praktika in vergleichbaren Aufgabenbereichen zählen!

17 Ausnahmen Zuordnung zu Stufen bei Neueinstellung TVöD/Caritas - Ev. Kirche/Diakonie Zur Deckung des Personalbedarfs können Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Bei Neueinstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst/bei Caritas/bei Diakonie oder einem Arbeitgeber, der einen vergleichbaren Tarifvertrag anwendet (AWO, DRK) kann die dort erworbene Stufe berücksichtigt werden.

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