Prostitutionspolitik: aktueller Stand

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1 Medienkonferenz vom 26. November 2012 VZ Werd Programm Prostitutionspolitik des Stadtrats: Strategie mit mehreren Säulen Prostitutionsgewerbeverordnung Strassenstrich und Strichplatz Fazit Stadtrat Martin Waser, Vorsteher Sozialdepartement Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Polizeidepartement Stadtrat Martin Waser, Vorsteher Sozialdepartement Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Polizeidepartement Fragen 26. November 2012, Seite 2

2 Die Prostitutionspolitik des Stadtrats: Eine Strategie mit mehreren Säulen Ausgangslage für die Prostitutionspolitik Prostitutionsgewerbe in Zürich: Zentrumsfunktion Folgen der Zunahme der Prostituierten aus dem Osten der EU in den letzten fünf Jahren: Kampf um Kundschaft und Preiszerfall Verdrängung der bereits in der Schweiz niedergelassenen Prostituierten Verschärfung der sozialen Probleme von Prostituierten Mehr Belästigung und Gewalt durch Freier und Passanten Steigende Anzahl Menschenhandelsfälle inakzeptable Immissionen für Bevölkerung Zunahme der sexuell übertragbaren Krankheiten 26. November 2012, Seite 4

3 Grundsätze der Prostitutionspolitik Prostitution ist eine legale Erwerbstätigkeit, die keine störenden Einflüsse auf das Stadtleben hat, bei deren Ausübung Gesundheit und Menschenwürde aller Beteiligten gewahrt sind, bei deren Ausübung das Selbstbestimmungsrecht der sich Prostituierenden gewahrt bleibt. 26. November 2012, Seite 5 Eine Strategie mit mehreren Säulen Enges Zusammenspiel der verschiedenen polizeilichen, sozialen, ausländerrechtlichen und gesundheitsfördernden Massnahmen Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich Prostitutionsgewerbeverordnung zur Regulierung von Strassen-, Fenster- und Salonprostitution Reduktion der Strichzonen, Überführung des Strassenstrichs in den kontrollierten Rahmen eines Strichplatzes Niederschwellige Gesundheits- und Sozialberatung für Prostituierte (Sozialdepartement, Gesundheits- und Umweltdepartement, Nichtregierungsorganisationen) Ermittlungen gegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution Sofortmassnahmen am Sihlquai und im Niederdorf 26. November 2012, Seite 6

4 Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) Gemeinderatsbeschluss vom (111 : 8 Stimmen) Teilinkraftsetzung per , mit u.a. - Fachkommission Prostitutionsgewerbe - Freierverzeigungen Ausführungsbestimmungen PGVO durch Stadtrat genehmigt am Vollständige Inkraftsetzung PGVO per November 2012, Seite 8

5 Fachkommission Prostitutionsgewerbe 16-köpfige Fachkommission mit Vertretungen aus Quartiervereinen Sozialen Institutionen Vertretung der Salonbetreiber Kantonalen und städtischen Stellen Vorsitz: Vorsteher des Polizeidepartements Aufgaben der Fachkommission Beratung des Stadtrats Koordinierende und begleitende Aufgaben bei der Umsetzung der PGVO 26. November 2012, Seite 9 Freierverzeigungen Verzeigungen von Freiern ausserhalb der Strichzonen erfolgen nach Art. 17 Abs. 1 lit. a PGVO aufgrund von Beobachtungen der Stadtpolizei unaufgefordertem Ansprechen von Polizistinnen in Zivil Die meisten Übertretungen werden im Langstrassenquartier festgestellt 26. November 2012, Seite 10

6 26. November 2012, Seite 11 Bewilligungsverfahren Ab 1. Januar 2013 sind sowohl Salons als auch die Strassenprostitution bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist in beiden Fällen die Stadtpolizei. Schutz von Minderjährigen: Prostitution erst ab 18 Jahren 26. November 2012, Seite 12

7 Bewilligungsverfahren Salons Voraussetzungen: gültige Baubewilligung, Erwerbsberechtigung in der Schweiz, Betriebskonzept Rechte: Führen eines Salons in der Pflichten: getreue Geschäftsführung, Einhalten der öffentlichen Ordnung, der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, faire Preise und Arbeitsbedingungen für Prostituierte, Mindeststandards für Gewaltprävention, unentgeltliches Präventionsmaterial, Bereitstellung von Informationsmaterial über Hilfe und Unterstützung für Prostituierte 26. November 2012, Seite 13 Bewilligungsverfahren Strassenstrich (1) Voraussetzungen: Volljährigkeit, Handlungsfähigkeit, Erwerbsberechtigung in der Schweiz, Krankenversicherung Rechte: Ausüben der Prostitution auf dem Stadtgebiet, Benutzen der zur Verfügung gestellten Infrastruktur und sozialmedizinischen Dienstleistungen Pflichten: Einhalten des Strichzonenplans, der öffentlichen Ordnung sowie der gesetzlichen Regelungen, obligatorisches Informations- und Beratungsgespräch bei der Frauenberatung Flora Dora 26. November 2012, Seite 14

8 Bewilligungsverfahren Strassenstrich (2) Bezahlung einer Gebühr von fünf Franken pro Arbeitstag an einem Ticketautomaten 26. November 2012, Seite November 2012, Seite 16

9 Strassenstrich und Strichplatz Ein aktueller Vorfall vom Strassenstrich am Sihlquai 26. November 2012, Seite 18

10 Den Strassenstrich in einen kontrollierten Rahmen überführen Auf dem Strassenstrich am Sihlquai sind Frauen Gewalt durch Freier, durch Gaffer und durch Zuhälter ausgesetzt. Weil der Sihlquai öffentlicher Grund ist, lassen sich die Immissionen auf die Anwohner kaum kontrollieren. Der Strichplatz ist abgeschirmt und betreut, die Stadt erlässt die Platzordnung, die Infrastruktur sowie Betreuung und Beratung der Prostituierten sind umfangreicher als am Sihlquai. 26. November 2012, Seite 19 Luftansicht des Areals 26. November 2012, Seite 20

11 Aktueller Terminplan Strichplatz Submissionsverfahren Dezember 2012 bis Februar 2013 Baubeginn Mai 2013 Eröffnung Strichplatz August November 2012, Seite 21 Begleitende Massnahmen zum Schutz der Anrainer Die Stadt erarbeitet mit den Anrainern ein Sicherheitsdispositiv für die jeweilige Liegenschaft. Die Kontrolltätigkeit der Stadtpolizei in der Umgebung des Strichplatzes wird ausgebaut. In einer Begleitgruppe können Anrainer und QuartiervertreterInnen Anliegen an die Betriebsführung des Strichplatzes direkt einbringen. Sanktionsinstrumente bei Verstössen gegen die Platzordnung und bei Anschaffen ausserhalb des Platzes: Entzug der Prostitutionsgewerbebewilligung, Platzverbot, Wegweisung gemäss kantonalem Polizeigesetz, Verzeigung und Busse. 26. November 2012, Seite 22

12 Koordiniertes Vorgehen Die folgenden Massnahmen werden am gleichen Tag umgesetzt: Eröffnung des Strichplatzes Inkraftsetzung des neuen Strichplans: Verkürzung der Strichzonen, insbesondere Schliessung des Sihlquais Verkürzung der Strichzeiten im Niederdorf (Ausschreibung) 26. November 2012, Seite 23 Fazit

13 Die Mehrsäulenstrategie macht Fortschritte In der Prostitutionspolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Nur im Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente von Polizei, Sozialwesen und Gesundheitsbereich können ein stadtverträgliches Prostitutionsgewerbe und der Schutz der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten gewährleistet werden. Mit dem neuen Bewilligungsverfahren und der Eröffnung des Strichplatzes stehen wichtige Meilensteine der Mehrsäulenstrategie des Stadtrats vor der Umsetzung. 26. November 2012, Seite 25

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