Bundesministerium der Justiz - Partner Zeitraum Wert - 18 Monate zzgl. USt. A. Aufgabenstellung B. Erfahrungen des Instituts...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesministerium der Justiz - Partner Zeitraum Wert - 18 Monate 149.235 zzgl. USt. A. Aufgabenstellung... 2. B. Erfahrungen des Instituts..."

Transkript

1 Angebot Donnerstag, 8. August 2013 Thema: Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 Träger: Bundesministerium der Justiz - Kontakt Partner Zeitraum Wert - 18 Monate zzgl. USt. Bearbeiter Michael Knobloch (Rechtsanwalt) Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Wilfried Laatz Schlagwörter Pfändungsschutz-Konto (P-Konto), empirische Untersuchung, Rechtstatsachenforschung, Gesetzesevaluation Inhaltsübersicht A. Aufgabenstellung... 2 B. Erfahrungen des Instituts... 4 C. Methodik... 5 I. Vorstudie Norm- und Rechtsprechungsanalyse Offene leitfadengestützte Interviews Vorhandene Statistiken Exemplarische Sichtung von Kontoauszügen Weitere Quellen Risiken II. Hauptstudie Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatung und Leistungsverwaltung Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei Gerichten (Q1/2010 Q1/2013) Befragung der Kreditinstitute Risiken D. Arbeitsplan und Zeitrahmen E. Kosten Anlage: Eidesstattliche Versicherung... 23

2 Anlage: Nachweise Anlage: Team A. Aufgabenstellung Das Bundesministerium der Justiz will das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 extern evaluieren lassen und hat dafür die Erstellung einer Studie ausgeschrieben. Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes erreicht wurden, welche Nebenwirkungen aufgetreten sind, inwieweit die dadurch entstandenen Kosten im Verhältnis zu den erzielten Erfolgen stehen und wo noch Anpassungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Die Aufgabe ist damit eine klassische ex-post-evaluation der Situation nach Gesetzesänderung. Die Fragestellung betrifft die - Effektivität (Befolgung und Nutzung), - Wirksamkeit (zielkonforme Wirkungen) und - Effizienz (Verhältnis von Kosten und Nutzen) des neuen Kontopfändungsschutzrechts im Vergleich zur alten Rechtslage. Inhalt der Studie ist damit der Vergleich der gesellschaftlichen Bedarfslage und der Probleme, die den Gesetzgeber bewogen haben, das überkommene Kontopfändungsrecht abzuschaffen und durch die neuen Regelungen zu ersetzen, mit der aktuellen Lage unter der Herrschaft der geänderten Normen. Bei der Wirksamkeitsanalyse sind die gesetzgeberischen Ziele mit den durch die Vollzugsaktivitäten ( Output ) ausgelösten Verhaltensänderungen ( Impact ) und den gesellschaftlichen Wirkungen ( Outcome ) in Beziehung zu setzen: 1 Ziele Output Impact Outcome Die entsprechenden, hieraus abzuleitenden Fragestellungen sind vom Ministerium in der Ausschreibung zum Teil bereits detailliert vorgegeben worden und umfassen jeweils qualitative und quantitative Aspekte. Konkret wurden durch den Auftraggeber bereits folgende in der Studie zu bearbeitende Fragestellungen benannt: 1) Ist die mit der Einführung des P-Kontos intendierte Entlastung der Vollstreckungsgerichte eingetreten? Welche zusätzlichen Belastungen sind auf die Gerichte zugekommen? Hier ist vor allem an den erhöhten Beratungsbedarf der Schuldner außerhalb anhängiger Verfahren zu denken. Es sind jeweils der Umfang der Entlastung 1 Zur Theorie der Gesetzesevaluation Bussmann, LeGes 1997/3, S. 109 (116), Download unter

3 bzw. der zusätzlichen Belastung sowie die Gründe für eine eventuelle Mehrbelastung zu ermitteln. Insbesondere ist auch der Umfang des Tätigwerdens der Vollstreckungsgerichte bei Anträgen nach 850k Absatz 4 und 5 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen. 2) In welchem Umfang bestehen Probleme bei der Ausstellung, Anerkennung und Geltungsdauer der nach 850k Absatz 5 Satz 2 ZPO erforderlichen Bescheinigungen? In diesem Zusammenhang ist auch die Erhebung von Daten zur Häufigkeit der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsstellen erforderlich, insbesondere für die Fälle, in denen keine weiteren Beratungsangebote der Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. 3) Welche Schwierigkeiten haben sich aus der Nachzahlung von Sozialleistungen ergeben? 4) Im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit von Guthaben auf den Folgemonat nach 850k Absatz 1 Satz 3 ZPO ist der Zusammenhang zwischen den zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Sozialrechts zu untersuchen, auch im Hinblick auf eine eventuelle Harmonisierung der Vorschriften des gesetzlich geregelten Ansparens für Sozialleistungen mit 850k Absatz 1 Satz 3 ZPO. Das für Sozialleistungen zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist in die Untersuchung einzubeziehen. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Übertragung von Guthaben auf den Folgemonat bestehenden Probleme sind ebenfalls zu evaluieren. 5) Ist es in einem statistisch bedeutsamen Umfang zu einem Missbrauch des P-Kontos dadurch gekommen, dass der Schuldner mehrere P-Konten eingerichtet hat, und wodurch fiel dies wem auf? 6) Wie wird die vom Gesetzgeber vertretene und vom Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) bestätigte Auffassung, dass ein gesondertes Entgelt für die Führung eines P-Kontos nicht zulässig ist, von den Kreditinstituten in die Praxis umgesetzt? 7) In welcher Größenordnung und in welchen Zusammenhängen werden als P-Konten geführte Girokonten gekündigt? 8) Die Einschränkung von Kontoführungsfunktionen bei der Führung eines Girokontos als P-Konto ist in die Untersuchung einzubeziehen. Hier sind vor allem Fragestellungen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts betroffen. 9) Welche Rolle spielt die Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto in der Praxis? In wie vielen Fällen bestand Interesse des Kontoinhabers und in wie vielen Fällen wurde ihm dies aus welchen Gründen durch das Kreditinstitut verweigert? Entsprechende statistische Erhebungen sind bedeutsam für die Frage, ob ein Bedarf für die gesetzliche Regelung eines Anspruchs auf Rückumwandlung besteht. 10) Von der Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem P-Konto nach 850l ZPO wird nach Mitteilung der meisten Landesjustizverwaltungen und der Verbände kaum Gebrauch gemacht. Ursachen und Abhilfemöglichkeiten sollte im Rahmen der Evaluierung vertieft nachgegangen werden, denn die vorgenannte Vorschrift ist geeignet, die Einkünfte von Schuldnern, deren Gutschriften längerfristig unter dem Grundfreibetrag liegen, angemessen zu schützen. 3 Da nicht die Einführung des Kontopfändungsschutzes an sich, sondern seine Neuregelung zu evaluieren ist, wurde insbesondere die Frage der Effizienz der neuen Regelung als eigenständiges Ziel definiert und gefragt, in welchem Umfang es bei den einzelnen beteiligten Parteien durch das Gesetz zu Entlas-

4 tungen oder zusätzlichen Belastungen gekommen ist (Frage 1). In der Ausschreibung sind dazu bereits verschiedene Gruppen benannt, bei denen der Impact der Neuregelung zu untersuchen ist. Dazu gehören die Vollstreckungsgerichte, die Anbieter von Girokonten, die Schuldnerberatungsstellen, staatliche Behörden, die Sozialleistungen auszahlen, und die von Pfändungen betroffenen Verbraucher. Der Frage der Effizienz vorgelagert ist jedoch die Effektivität und Wirksamkeit des Pfändungsschutzes auf Girokonten aus der Sicht der Zielgruppe des Pfändungsschutzes, der Verbraucher. Auch hierzu werden eine ganze Reihe von Aspekten in der Ausschreibung konkret benannt, wie die Praxis der Umsetzung von Pfändungsschutzkonten ( P-Konten ) im Sinne des 850k ZPO bei den Kreditinstituten oder Probleme bei der Umwandlung von P-Konten einschließlich der Rückumwandlung, Einschränkungen beim Leistungsangebot von P-Konten, Kündigungen von als P-Konto geführten Girokonten, Fälle von Bagatellforderungen öffentlicher Gläubiger und Missbrauch von P-Konten durch Verbraucher. Die Themenauswahl der Ausschreibung ist nicht abschließend gemeint, so dass nach der Zielanalyse weitere Aspekte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind. Diese Themen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Referat R A 4 des Bundesministeriums der Justiz erörtert werden. Wo Abweichungen zwischen dem gesetzgeberischen Ziel und dem kausal durch die Neuregulierung verursachten Outcome festgestellt werden, soll die Studie schließlich Anpassungs- und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. 4 B. Erfahrungen des Instituts Das institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) ist ein unabhängiger, international ausgerichteter gemeinnütziger Verein, der im Bereich nachhaltiger Finanzdienstleistungen forscht und berät. Es hat zahlreiche Studien und Rechtsgutachten für Bundesministerien und die Europäische Kommission im Bereich Finanzdienstleistungen erstellt und Erfahrung mit der Befragung von Kreditinstituten, Verbrauchern, Verbänden und Experten. Seit dem Jahr 2007 erstellt es einen jährlichen empirischen Bericht zur Situation Überschuldeter, in welchem unter anderem auf die Thematik von P-Kontos eingegangen wird und der auf Daten von ca Haushalten beruht. Der iff-überschuldungsreport wird von der Bundesregierung in ihrem Bericht entsprechend zitiert. Das iff hat 20 Mitarbeiter, davon neun wissenschaftliche Mitarbeiter und 4 wissenschaftliche Hilfskräfte mit den Schwerpunktdisziplinen Jura, Ökonomie (VWL, BWL), Pädagogik, Politische Wissenschaften und Soziologie sowie 7 Mitarbeiter im Bereich Service und Administration. Mit seinen drei Forschungsdirektoren und einem Netzwerk von nationalen und internationalen Wissenschaftlern in verschiedenen Disziplinen deckt das iff die Bereiche Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz sowohl rechtlich als auch soziologisch und ökonomisch ab. Seine Tätigkeiten reichen von Rechtsgutachten über empirische Studien, Datenauswertung, ökonomische Analysen und Feldtests (mystery shopping) bis hin zur Befragung von Verbrauchern. Eine Liste aktueller Projekte und Publikationen findet sich im Anhang.

5 5 C. Methodik Die Gesetzesevaluation soll die Auswirkungen, die die Einführung des P-Kontos mit sich gebracht hat, so bearbeiten, dass die wesentlichen rechtlichen wie faktischen Auswirkungen deutlich werden. Auswirkungen bei folgenden Gruppen sind zu erfassen: - Gerichte - Banken - Verbraucher - Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen - Staatliche Leistungsverwaltung wie ARGE und Job-Center - Arbeitgeber über Verbände und Stichproben Dazu sollen Erhebungen bei den Gruppen selbst bzw. bei ihren Interessensvertretungen durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen dabei zwei Instrumentarien zur Verfügung: ein möglichst flächendeckende repräsentative Erhebung, die die Meinung der Betroffenen erfasst gegenüber einer Erhebung die Indikatoren für faktische und rechtliche Entwicklungen über und bei den Betroffenen feststellt. Grundsätzlich könnten sich beide ergänzen. Allerdings machen die finanziellen Restriktionen des Projekts einen Kompromiss erforderlich. Danach sollen Methoden gewählt werden, die durch die Auswahl besonders kompetenter und erfahrener Gruppen gewährleistet, dass solche Fakten, die eindeutig sind, nicht bei einer Vielzahl von Personen in gleicher Weise abgefragt werden. Von daher wird die Auswirkung auf die Verbraucher nicht bei den Verbrauchern selbst, sondern über die Schuldnerberatungsstellen erfasst, die die speziell betroffene Klientel betreuen, sie befragen können und ein Interesse an Objektivität haben. Ebenso ist davon auszugehen, dass die zu erfassenden Reaktionen und Verfahren im Bankenbereich so strukturiert sind, dass sie ein relativ einheitliches Profil etwa in den Filialen einer Großbank zeigen, die auch über die nötigen Informationen verfügt. An die Stelle flächendeckender Interviews wird daher eine begrenzte Zahl von Fragebögen treten, die jedoch von ihrer Anzahl her gewährleisten, dass Plausibilitätskontrollen effektiv möglich sind. Dieses Vorgehen, das sich an Fakten orientiert, erfordert eine verstärkte inhaltliche Durchdringung der Materie, so dass ausreichend geklärt ist, welche verschiedenen Ergebnisse zu erwarten sind. Hierzu sind allgemein zugängliche Quellen auszuwerten. Das ausreichend aus langjähriger Beschäftigung mit der Materie vorhandene Expertenwissen im Institut wird gewährleisten, dass das gesamte Spektrum der Auswirkungen erfasst werden kann. Entsprechend wird hinsichtlich der verschiedenen Gruppen eine angepasste Methodik vorgeschlagen, wobei es (wie aus nachfolgendem Schema ersichtlich) jeweils Überschneidungen bei den einzelnen Gruppen gibt, die wo möglich im Sinne einer wechselseitigen Ergebnisprüfung genutzt werden sollen.

6 6 Tabelle 1: Gruppenspezifische und gruppenübergreifende Untersuchungsmethodik. Banken Verbraucher Gerichte Schuldnerberatung Leistungsverwaltung Vorstudie Norm- und Rechtsprechungsanalyse, offene leitfadengestützte Experteninterviews, Ermittlung und Auswertung vorhandener Statistiken, exemplarische Kontensichtung, Auswertung weiterer Quellen Fragebogen, vor- Erhebung bei Quartalstatistik in 5 Regionen Hauptstudie handene Praxis und Vertragsanalyse Schuldnerberatungen über Probleme von Verbrauchern Vor-Ort-Aktenanalyse in zwei Gerichten Die an die einzelnen Gruppen gerichtete Fragestellung wird damit auch immer dann, wenn entsprechende Erkenntnisse zu vermuten sind, die jeweils anderen Gruppen mitumfassen. Dabei wird zu Beginn des Projekts zunächst eine qualitative Vorstudie durchgeführt werden, um die Fragestellungen zu verfeinern und die Dimensionen des Untersuchungsgegenstandes festzulegen. Die Vorstudie wird dem Auftraggeber in Form eines Zwischenberichts präsentiert werden. Unter Nutzung der Erkenntnisse der Vorstudie wird sodann in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Hauptstudie vorbereitet und durchgeführt werden, deren Ergebnisse im Projektabschlussbericht festgehalten werden. I. Vorstudie Die Vorstudie soll die Problem- und Bedarfslage anhand der Fragestellung in qualitativer Hinsicht beleuchten, wo möglich bereits Antworten formulieren und zudem eventuell vorhandene Lücken im Untersuchungsgegenstand füllen. Mittel der Vorstudie werden eine rechtliche Analyse juristischer Literatur und Rechtsprechung bezüglich des Kontopfändungsschutzes, offene leitfadengestützte Telefoninterviews, die Auswertung von frei verfügbaren Statistiken, die exemplarische Sichtung von Kontoauszügen und die Analyse weiterer Quellen wie Internet-Diskussionsforen sein. 1. Norm- und Rechtsprechungsanalyse Ausgangspunkt der Vorstudie ist eine fundierte juristische Analyse des zu evaluierenden Kontopfändungsschutzes. Neben einem Vergleich der alten mit der neuen Rechtslage wird auch die Rechtspraxis, das heißt die Entscheidungstätigkeit der Gerichte, untersucht werden. Hierzu werden über die großen juristischen Datenbanken (JURIS / Beck-Online) und die iff-eigene Datenbank (fis-money-advice) verfügbare einschlägige Urteile und die juristische Literatur recherchiert und themenbezogen aufbereitet werden. Die Analyse wird durch Prof. Dr. Kohte unter Mitarbeit von RA Michael Knobloch erfolgen. Der Bearbeiter ist durch eine Vielzahl von Publikationen als Experte des Rechts der Kontopfändung ausgewiesen.

7 7 2. Offene leitfadengestützte Interviews Aus den Erfahrungen in verschiedenen empirischen Projekten, wie der Studie zu Dispozinsen und Ratenkrediten, die das iff zusammen mit dem ZEW für das BMELV erstellt hat, wird innerhalb der Vorstudie die Durchführung offener leitfadengestützter Interviews bei Verbänden und einzelnen Experten vorgeschlagen. Sie dienen der Erkundung der Problemlagen und Bedarfe der einzelnen Gruppen, der Information über die durch die Einführung des P-Kontos erreichten Wirkungen und über vorhandenes Datenmaterial. a) Mögliche Experten Die Fragestellungen lassen sich nach verschiedenen Quellen einteilen: (1) Verbände der genannten Organisationen und Einzel-Experten, (2) Vollstreckungsgerichte, (3) Anbieter von P-Konten, (4) Schlichtungsstellen, (5) Schuldnerberatungsstellen, (6) Verbraucherzentralen, (7) Sonstige betroffene Stellen wie ARGE und Jobcenter, Zu den Verbänden gehören die Anbieterverbände der Geschäftsbanken (BdB), der Sparkassen (DSGV) und Raiffeisen- und Volksbanken (BRV), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB), der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.v. (BDIU) sowie weitere Verbände von Anbietern und staatlichen Einrichtungen, die typischerweise Forderungsausfälle durch Verbraucher erleiden und für Kontopfändungen bekannt sind, außerdem staatliche Einrichtungen, die P-Konto-Bescheinigungen ausstellen, wie z.b. die Arbeitsagentur. Daneben sollen auf Seiten der Gerichte Rechtspfleger und Verwaltungsangestellte, auf Seiten der Schuldnerberatung Berater selbst befragt werden. Befragt werden sollen auch einzelne Experten, die über die Praxis der P-Konten und Kontopfändungen bei Verbrauchern Auskunft geben können bzw. sich mit rechtlichen Fragestellungen zum P-Konto in der Vergangenheit beschäftigt haben. Auch die Schlichtungsstellen, die üblicherweise zu den einzelnen Verbänden gehören, werden mit einbezogen, da hier Erkenntnisse über Probleme mit P-Konten zu erwarten sind, die teilweise nicht in den Jahresberichten der Schlichtungsstellen dokumentiert sind. Die Interviews werden durch einen Telefonleitfaden vorbereitet. Die Ergebnisse der ca. 16 telefonischen Interviews mit Verbandsvertretern und Einzelexperten von jeweils Minuten sollen Aufschluss über erreichte Erfolge und bestehende Probleme bei der Einführung des P-Kontos aus unterschiedlicher Perspektive geben und zur Vorbereitung der standardisierten Fragebögen dienen sowie bereits vorhandenes statistisches Material zum Thema erfassen.

8 8 b) Test der Teilnahmebereitschaft In Vorbereitung dieses Antrags wurden zur Aufklärung der generellen Bereitschaft zur Teilnahme bereits einzelne Kurzinterviews mit verschiedenen Experten geführt beziehungsweise Daten per abgefragt. Auf Seiten der Gerichte wurden am insgesamt 17 Amtsgerichte (darunter alle mit den Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts befassten) angeschrieben, von denen sieben bis zum antworteten (entsprechend 41 Prozent, auf einmalige Anfrage). Bei drei Gerichten erfolgte eine Nachbefragung per Kurzinterview. Aufgrund der Erfahrung des relativ hohen Feedbacks auf eine einfache, nicht durch Begleitschreiben oder weitere Incentives gestützte Anfrage ist daher bei den Gerichten von einer generellen Kooperationsbereitschaft auszugehen. Tabelle 2: Antragsbezogene Kurzevaluation bei Amtsgerichten. Nr. Land Gericht Antwort 1 Baden-Württemberg Amtsgericht Karlsruhe X 2 Bayern Amtsgericht Hof 3 Berlin Amtsgericht Mitte X 4 Brandenburg Amtsgericht Nauen 5 Bremen Amtsgericht Bremen X 6 Bremen Amtsgericht Bremerhaven X 7 Hamburg Amtsgericht Hamburg - Mitte X 8 Hessen Amtsgericht Hünfeld 9 Mecklenburg-Vorpommern Amtsgericht Neubrandenburg X 10 Niedersachsen Amtsgericht Goslar 11 Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Hagen X 12 Rheinland-Pfalz Amtsgericht Kaiserslautern 13 Saarland Amtsgericht Saarbrücken 14 Sachsen Amtsgericht Zwickau 15 Sachsen-Anhalt Amtsgericht Dessau-Roßlau 16 Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig 17 Thüringen Amtsgericht Meiningen Ähnlich wie bei den Gerichten wurde Kontakt zu Schuldnerberatungsstellen aufgenommen. Der Zugang des iff ist hier traditionell gut; insbesondere zu Beratungsstellen, die die institutseigene Beratungssoftware CAWIN nutzen, und zu den Stellen, die sich am jährlich erscheinenden iff- Überschuldungsreport beteiligen. Letztere Gruppe besteht aus zurzeit 20 Stellen. Für diesen Antrag wurden drei Berater kontaktiert, die alle für Interviews zur Verfügung standen. In ersten Gesprächen wurden beispielsweise folgende Problemen im Zusammenhang mit dem P-Konto neben bekannten und in der Wissenschaft und Rechtsprechung diskutierten Problemen wie der Monatsanfangsproblematik berichtet, deren Bedeutung durch weitere Experteninterviews und quantitative Erhebungen evaluiert werden müsste: - Anbieter verlangen Neubescheinigungen in immer kürzeren Intervallen,

9 9 - Verlangen von Nachweisen trotz ausreichender Informationen beim Anbieter, - Verlust von Nachweisen beim Anbieter und häufiges Nachfordern von Nachweisen, - Kündigungen des Girokontos statt Angebot auf Umstellung in ein P-Konto, - Wegschicken von Verbrauchern bei Bitte um Ausstellung einer Bescheinigung durch ARGE, Jobcenter, Arbeitgeber und teilweise auch durch Gerichte. Auch werden die Expertengespräche dazu genutzt, mögliche Schwachstellen der gesetzlichen Regelung herauszuarbeiten. 2 Hier wurden in ersten Gesprächen mit der Schuldnerberatungsseite beispielsweise die Regelungen zur Frequenz der Bescheinigungen, die Bezahlung des zusätzlichen Aufwands für die Beratungsstellen und die fehlende Statistik zur Anzahl der Bescheinigungen als verbesserungswürdig bezeichnet. 3. Vorhandene Statistiken Daten zur Anzahl und Verbreitung von P-Konten gibt es bisher nur vereinzelt. Für die Studie werden bestehende, öffentlich zugängliche Daten, insbesondere die des Statistischen Bundesamts, 3 der Bundesbank. 4, der SCHUFA und des iff-überschuldungsreports 5 ausgewertet werden. Letztere liegen dem iff als Primärdaten vor; nachfolgende Tabelle ist aus den aktuellen Daten von etwa Fällen, bei denen Beratungsbeginn 2010 bis 2013 war und bei denen durch die Berater Angaben zum P-Konto gemacht wurden, erstellt worden Weitere Experten, die sich mit den Problemen von P-Konten auseinandergesetzt haben, sind z.b. Dr. Claus Richter, Jurist bei der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v.; siehe: Gem. 5 Abs. 2 Nr. 24 Überschuldungsstatistikgesetz (ÜschuldStatG) erhebt das Statistische Bundesamt bei gemeinnützigen und gewerblichen Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen das Bestehen eines Pfändungsschutzkontos bei Schuldnerberatungsstellen. Auswertungen des Statistischen Bundesamts liegen derzeit noch nicht vor, sind aber im laufenden Jahr erstmals für das Kalenderjahr 2011 zu erwarten. Die Bundesbank erhebt z.b. Daten zur Anzahl von Girokonten 95,171 Mio. Girokonten bei monetären Finanzinstituten (MFI; ohne Deutsche Bundesbank) in Deutschland, Stand 2011, siehe: Deutsche Bundesbank: Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistiken in Deutschland , S. 4 abrufbar unter: Zahlungsverkehr/zahlungsverkehr.html. Der iff-überschuldungsreport enthält Daten zur Nutzung von P-Konten von Verbrauchern, die in Schuldnerberatungsstellen kommen, und zur Funktionalität der P-Konten, siehe: Knobloch/Reifner/ Laatz/Nizkich: iff-überschuldungsreport 2012, S. 61 ff.

10 10 Tabelle 3: Verbreitung von P-Konten bei Ratsuchenden in der Schuldnerberatung, Quelle: iff- Überschuldungsreport Pfändungsschutzfunktion Keine P-Konto Funktionalität Anzahl Anteil 46,0 % 28,3 % 30,3 % Bestehende P-Konto Funktionalität Anzahl Anteil 45,8 % 63,1 % 64,1 % P-Kontofunktionalität nach Beraterintervention Anzahl Anteil 8,2 % 8,6 % 5,5 % Eröffnung abgelehnt Anzahl Anteil 0,0 % 0,0 % 0,0 % Summe Anzahl Anteil 100,0 % 100,0 % 100,0 % Im Hinblick auf die Tätigkeiten der einzelnen Beteiligten ist die Datenlage recht uneinheitlich. Die Anfragen bei den Gerichten ergaben, dass im Zusammenhang mit P-Konten keine einheitliche Gerichtsstatistik geführt wird.

11 11 Zur Tätigkeit der Schuldnerberatungsstellen liegen für einzelne Bundesländer teilweise bereits Daten vor. Beispiel hierfür ist die durch die Hamburgische Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erstellte Statistik zur Bescheinigungstätigkeit der in Hamburg ansässigen Schuldnerberatungsstellen (nachstehende Tabelle). Tabelle 4. Bescheinigungstätigkeit Hamburger Schuldnerberatungsstellen, Statistik mit freundlicher Genehmigung der Hamburgischen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAS- FI). 3. Quartal Quartal 2012 Träger aus laufender Beratung aus Notfallberatung Erstbescheinigung Folgebescheinigung aus laufender Beratung aus Notfallberatung Erstbescheinigung Folgebescheinigung HAB H.S.I DW DRK VZ afg Summe Daneben ist die Verbraucherzentrale NRW im Sinne eines Marktbeobachters tätig geworden und hat im Land Nordrhein-Westfalen bei insgesamt 20 Beratungsstellen Erhebungen anhand eines eigenen Fragebogens durchgeführt, deren Ergebnisse dem iff vorliegen und die innerhalb der Vorstudie ausgewertet werden können. 8 Im Fokus standen hier vor allem Probleme im Zusammenhang mit dem P- Konto aus Sicht des Ratsuchenden. Nachstehende Tabelle zeigt ein Beispiel der Ergebnisse in Bezug auf die Gerichte. 8 Die Erhebung ist zudem auf die Länder Hessen und Baden-Württemberg ausgeweitet worden.

12 12 Tabelle 5: Probleme mit dem Gericht/mit der vollstreckenden Stelle, Statistik mit freundlicher Genehmigung der Verbraucher-Zentrale NRW (Stand: ). Keine Anpassung des Freibetrages an Lohnpfändungstabelle/Niveau der Lohnpfändung (n 20) Keine Erhöhung/Anpassung des Freibetrages wegen zusätzlicher Zahlungen (z.b. Weihnachtsgeld, ) (n 20) Kein Blankettbeschluss bei wechselnden Einkünften (d.h. Freigabe des jeweils eingehenden Einkommens, laut BGH zulässig) (n 20) Keine/unzureichende Freistellung von Nachzahlungen (z.b. Sozialleistungen, deren Bewilligung mehrere Monate gedauert hat) (n 20) Komplette Kontofreigabe durch Anordnung der Unpfändbarkeit gemäß 850l ZPO Klienten stellen den Antrag gar nicht (n 20) Inhaltlich unverständliche Ablehnung durch d. Gericht (n 17) Grundsätzliche Ablehnung durch das Gericht (n 17) Häufig Gelegentlich Nie/ kein Problem Weiß nicht Im Hinblick auf die Tätigkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter waren die im Vorfeld dieses Antrags durchgeführten Anfragen nicht ertragreich. Zwar erließ der Geschäftsbereichs SP II bereits im Jahr 2011 unter dem Aktenzeichen II-2001, II-5205, II-6001 eine an alle Agenturen, Generaldirektionen und Jobcenter gerichtete Weisung, wonach unter anderem bestimmt ist: Wenn bei betroffenen Leistungsempfängern im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Freibeträge vorliegen, sollte ihnen eine (unbefristete) Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO zur Vorlage bei ihrem Kreditinstitut ausgehändigt werden. 9 Damit einhergehend scheint aber keine statistische Erfassung solcher Vorgänge erfolgt zu sein. Die telefonische Antwort aus dem statistischen Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit erbrachte die (unverbindliche) Auskunft, dass dort keine Statistik zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit P-Konten bekannt ist, so dass für die Vorstudie auch dort keine quantitativen Ergebnisse zu erwarten sind. Das iff hat über seine jährliche Konferenz zu Finanzdienstleistungen gute Kontakte zu einzelnen Anbietern. Für den Antrag wurde im Juni eine große Sparkasse angefragt, Daten zu P-Konten zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage ergab, dass lediglich die Anzahl der P-Konten dokumentiert ist und auch weitergegeben werden könnte. Ähnlich hatte sich ein Vertreter des Sparkassen- und Giroverbandes im Mai gegenüber dem iff auf der genannten Konferenz geäußert. Darüber hinausgehende Auswertungen, etwa zu sozio-ökonomischen Merkmalen der Nutzer von P-Konten beziehungsweise der Praxis der 9 Download der Weisung unter

13 13 Kontoverläufe, würden dort nicht erhoben und selbst wenn, könnten sie aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden. 4. Exemplarische Sichtung von Kontoauszügen Eine Sichtung von Kontoauszügen und nähere Analyse von P-Konten über Banken ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, wie eine Anfrage bei einer großen Sparkasse bestätigte. Für die Vorstudie wird daher vorgeschlagen, über die mit dem iff im Rahmen des iff-überschuldungsreports regelmäßig kooperierende Schuldnerberatungsstellen Kontakte zu etwa fünf Verbrauchern herzustellen, die bereit sind, ihre Kontoauszüge für eine Sichtung zur Verfügung zu stellen. Die Analyse soll die bereits bekannten Probleme verifizieren und zudem die Praxis der Kontopfändung exemplarisch beleuchten. Ergänzt werden soll die Analyse durch persönliche Interviews mit den Betroffenen in Hamburg. 5. Weitere Quellen Darüber hinaus werden für die Vorstudie öffentlich zugängliche Quellen als Erkenntnisquellen für die Vorbereitung von Fragebögen genutzt, um bestehende Probleme in Bezug auf P-Konten zu ermitteln. Dazu gehören neben Stellungnahmen und Berichten der Anbieter-, 10 Verbraucher- 11 und Schuldnerberaterverbände, der Parteien und der Regierung 12 insbesondere auch einschlägige Internet-Foren von Rechtspflegern, 13 Betroffenen 14 und Anbietern, 15 die sich mit Kontopfändungen und Problemen in Zusammenhang mit der Kontopfändung auseinandersetzen. 10 Hier sind vor allem die Tätigkeitsberichte der Schlichtungsstellen seit der Einführung des P-Kontos heranzuziehen. Siehe z.b. den Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2011 des BdB, abrufbar unter: Konto_Anregungen_VZ_NRW_ pdf. 12 Z.B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom , BT-Ds. 17/5411; abrufbar unter: Nachzahlungen 14 Bescheinigung-z.-Erh%F6hung-des-Freibetrages. und zum Thema Erwerbslosigkeit speziell:

14 14 6. Risiken Tabelle 6: Risiken der Methodik der Vorstudie. Methodik Risiken Stimulus Juristische Analyse Explorative Interviews Vorhandene Statistiken Exemplarische Kontensichtung Weitere Internetquellen niedrig (Datenquellen zugänglich) niedrig (Erfahrungen des Pre-Tests mit Schuldnerberatung und Gerichten) mittel (Leistungsverwaltung und Anbieter) niedrig (Schuldnerberatung) hoch (Leistungsverwaltung, Anbieter und Gerichte) mittel-hoch (personenbezogene Daten, Kontoauszüge nicht vorhanden) niedrig (Datenquellen zugänglich) Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände, alternative Interviewpartner Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände Ansprache von Verbrauchern über Schuldnerberater, Anonymisierung der Auszüge, geringe Fallzahl bei großer potentieller Gruppe II. Hauptstudie Auf der Grundlage der überwiegend qualitativen Ergebnisse der Vorstudie und der hierdurch gewonnenen und vertieften Kenntnisse wird bei den einzelnen Gruppen eine empirische Erhebung durchgeführt werden. Zentrales Mittel der Hauptstudie wird die Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatungen, Arbeitsagenturen und Jobcentern innerhalb von 5 Regionen mit dem Ziel sein, Aktivitäten im Zusammenhang mit dem P-Konto binnen dieses Zeitraums möglichst umfassend zu erfassen und zu dokumentieren. Ziel ist es, mit Hilfe der erhobenen Daten ein möglichst genaues Bild des status quo der Tätigkeiten zu erfassen. Zudem sollen Schuldnerberatungsstellen auch dazu genutzt werden, mehr über die Situation von Verbrauchern in Zusammenhang mit dem P-Konto zu erfahren. Um schließlich auch die Belastung der Gerichte unter der Geltung des alten Kontopfändungsschutzrechts im Vergleich zu beurteilen, soll zudem bei zwei ausgewählten Gerichten eine ausführliche Ak-

15 15 tenanalyse durchgeführt werden, wobei jeweils ein Quartal der Tätigkeiten unter dem alten Kontopfändungsschutzrecht und ein aktuelles Quartal verglichen werden sollen. 1. Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatung und Leistungsverwaltung Es wird eine Erhebung vorgeschlagen, bei der in 5 Regionen für die Dauer von drei Monaten ein Monitoring bei den Gerichten, Schuldnerberatungsstellen, der ARGE bzw. den Jobcentern, die im Zusammenhang mit dem P-Konto tätig werden, erfolgen soll. Die Dokumentation soll standardisiert über noch mit den Stellen abzustimmende Erfassungsmittel (Strichlisten, Onlineerhebung, elektronische Erfassungslisten) erfolgen. Die Benennung und Klassifikation der erfassten Tätigkeiten wird aus den Ergebnissen der Vorstudie resultieren und die dort gefundenen Tätigkeitskategorien enthalten. Zur Bestimmung der Regionen wird eine geschichtete Klumpen-Auswahl vorgeschlagen, die nach Stadt/Land und Regionen im Bundesgebiet (Nord, Süd, Ost, West, Mitte) gebildet wird. Innerhalb der Auswahl werden die unterschiedlichen Stellen mit einbezogen, die Personen mit Überschuldungsrisiken beraten bzw. P-Konto-Bescheinigungen ausstellen. Abhängig von der Größe der Region wird entweder eine Einbeziehung aller infrage kommenden Stellen angestrebt oder bei größeren Regionen eine zufallsgesteuerte Auswahl innerhalb gleichartiger Stellen getroffen. Die gewonnenen Daten sollen dann regional und übergreifend ausgewertet werden, um die Tätigkeitsbelastung der einzelnen Beteiligten insbesondere quantitativ aufzuzeigen. 2. Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen Innerhalb der Hauptstudie sollen Schuldnerberater zur Akzeptanz und zur Nutzung eines P-Kontos durch Verbraucher und bestehende Probleme zum P-Konto befragt werden, da diese einen besonderen Einblick in die Probleme betroffener Verbraucher haben. Von Interesse sind dabei insbesondere die Voraussetzungen der Gewährung eines P-Kontos, eventuelle Einschränkungen bei Kontoführungsfunktionen, Preise, mögliche Probleme bei Einrichtung eines P-Kontos sowie bei erfolgten Pfändungen inklusive Bagatellpfändungen. Zunächst wurde eine repräsentative Verbraucherbefragung über die SCHUFA Holding AG im Folgenden SCHUFA genannt erwogen, da der SCHUFA durch die Kreditinstitute P-Konten gemeldet werden und die SCHUFA über Daten fast aller volljährigen Personen in Deutschland verfügt. 16 Die Nachfrage bei der SCHUFA ergab, dass aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe 850k Abs. 8 ZPO) eine Befragung von Verbrauchern mit Unterstützung der SCHUFA grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine repräsentative Erhebung bei Verbrauchern ohne Kenntnis darüber, ob die Verbrau- 16 Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 655 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Privatpersonen und 4 Millionen Unternehmen. Zitiert nach SCHUFA: Kreditkompass 2013, S. 4; abrufbar unter: _Web.pdf.

16 16 cher über ein P-Konto verfügen, wurde aus Kostengründen verworfen. Denn mit etwa 1,5 Mio. P- Konten 17 bei 67,1 Mio. volljährigen Personen 18 verfügen derzeit nur 2,2 % über ein P-Konto. Auch wenn man das Potential für P-Konten aufgrund der im Jahr 2010 bestehenden 2,6 Mio. Konten auf Guthabenbasis 19 sowie geschätzter 7,7 % überschuldeter Haushalte 20 bzw. 6,41 Mio. überschuldeter Privatpersonen 21 mitbedenkt, müssten für eine repräsentative Befragung ca Telefoninterviews mit einer Dauer von jeweils Minuten geführt werden, um Aussagen zum schwierigen Thema Pfändung von Girokonten und Problemen mit P-Konten zu erhalten. infas schätzt den Preis für eine derartige Untersuchung allein auf Euro. Das Institut verfügt über eine Datenbank von Schuldnerberatungsstellen, die für die Untersuchung aktualisiert wird. Die Befragung erfolgt regional verteilt im gesamten Bundesgebiet. Die Schuldnerberaterverbände werden vorab gebeten, die Befragung zu unterstützen. Vorgesehen ist ein kurzer und präziser Fragebogen mit bis zu 30 Fragen zum P-Konto, um die wesentlichen Probleme von Verbrauchern und die Praxis bei P-Konten klären zu können. Besonderer Wert wird dabei auch auf offene Fragen gelegt, die erfahrungsgemäß zu Zusatzinformationen führen, die das theoretische Konzept der Erklärung erweitern und im Einzelfall nachrecherchiert werden können. Die Befragung selbst richtet sich an die Schuldnerberater vor Ort. Erwartet wird ein Rücklauf zwischen 50 und 100 Fragebögen. Die Auswertung der iff-überschuldungsreports, die von ursprünglich 300 Datensätzen aus ca. 5 Schuldnerberatungsstellen inzwischen auf Datensätze ausgeweitet wurde, hat gezeigt, dass auf Grund der relativen Gleichheit von Arbeitsweise, Zielgruppe und Organisation schon bei wenigen Schuldnerberatungsstellen das Wissen vorhanden ist, was insgesamt als typisch angesehen werden kann. Durch die Fragebogen soll die in den Experteninterviews ermittelte Praxis bei P-Konten von Seiten der Schuldnerberatungsstellen dargestellt werden. 3. Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei Gerichten (Q1/2010 Q1/2013) Um die Veränderungen der Arbeitsbelastung bei den Gerichten zu erfassen, wird eine vergleichende Aktenanalyse bei zwei ausgewählten Gerichten vorgeschlagen. Zu vergleichen wäre die Gerichtstätig P-Konten, Stand Anfang März 2013, mitgeteilt durch den DSGV auf Basis der Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft. 18 Angaben nach Mikrozensus 2011: Bevölkerung Bundesrepublik Deutschland am 9. Mai 2011, veröffentlicht am 31. Mai 2013, siehe: elkerungsstand.html;jsessionid=e85479e8278e9748e5455b0d89140f63.cae4 19 Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann vom , BT-Ds. 17/8312, S. 8, Angaben zum Jahr ,12 Millionen Haushalte gelten nach Angaben von Creditreform als überschuldet, zitiert nach: iff- Überschuldungsreport 2012, S. 25, abrufbar unter: gegenüber 40,4 Millionen Haushalte, Stand 2011, siehe: llzensus.html. 21 Siehe Überschuldungsreport 2012, S. 25, Fn. 20.

17 17 keit eines Quartals vor Inkrafttreten des Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes am mit einem Quartal nach dem Auslaufen der Übergangsregelung am Der Datenbestand dieses Zeitraums liegt nach Informationen mehrerer Gerichte, die im Rahmen des Antrags angefragt wurden, vor, da die Aufbewahrungsdauer der Akten 5 Jahre beträgt. Denkbar wäre etwa der Vergleich des ersten Quartals 2010 mit dem ersten Quartal Ähnlich wie bereits bei der Quartalsstatistik sollen die Akten auf die Tätigkeiten der Gerichte im Zusammenhang mit Forderungspfändungen auf Girokonten untersucht werden. Darüber hinaus wird es möglich sein, bestimmte inhaltliche Problemlagen bei der Aktensichtung zu erfassen. Für die Vorstudie wurde die Bereitschaft angefragt, eine solche Aktenanalyse zu ermöglichen. Die Aktenanalyse würde vor Ort durch eigene Mitarbeiter des Bieters durchgeführt werden. Hierzu würde eine förmliche Verschwiegenheitsverpflichtung im Sinne des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes Voraussetzung sein. Da die Rückfragen bei Gerichten ergaben, dass eine Vorsortierung der Akten für sie wegen des Aufwands nicht durchführbar ist, wäre also ein sehr großer Aktenbestand zu sichten. Dabei dürften Kopien nur unter strikter Anonymisierung gefertigt werden, also Schwärzung jeglicher Namen und personenbezogener Merkmale. Die Auskunft des AG Neubrandenburg ergab, dass dort im ersten Quartal 2010 insgesamt 376 Akten im Zusammenhang mit Forderungspfändungen im Bestand sind. Dort wäre zumindest eine Vorauswahl der Akten anhand der Registratur möglich. Da die Gerichte keine einheitliche Aktenverwaltung anwenden, kann der Aufwand, die jeweiligen einschlägigen Akten aufzufinden, bei anderen Gerichten höher sein. Letztlich müsste zu Beginn sorgfältig geprüft werden, ob die Aktenvorgänge hinreichend aussagekräftig sind; insoweit würde vorab eine Probesichtung durchgeführt werden. 4. Befragung der Kreditinstitute Bei den Banken soll eine durch die Einführung des P-Kontos bedingte Be- oder Entlastung, der Umfang des Missbrauchs, die Praxis der Gewährung und Rückumwandlung von P-Konten, die Bepreisung und Konditionen, der Funktionsumfang und die Pfändungspraxis insbesondere in Bezug auf Bagatellforderungen erfasst werden. Im Zuge einer Befragung sollen zudem Informationen über die angebotenen Kontomodelle erhoben und insbesondere die Bedingungen von P-Konten abgefragt werden. Es ist eine Befragung von Kreditinstituten durch Versenden von Fragebögen unter den Anbietern von P-Konten geplant. Hierbei wird nach Bankengruppen vorgegangen, da auf Ähnlichkeiten innerhalb einer Bankengruppe geschlossen werden kann. Die Grundgesamtheit für die repräsentative Erhebung unter Kreditinstituten bilden damit die Großbanken, die Geschäfts- und Regionalbanken, Ratenkreditbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Bei der Befragung wird in zweifacher Weise vorge-

18 18 gangen. Zunächst werden die jeweiligen Spitzen befragt. Anschließend werden per Zufallsstichprobe je nach Bedeutung und Verteilung aus dieser Datenbasis einzelne Unternehmen ermittelt. Das iff geht aufgrund der Studie für das BMELV von folgender Anzahl 22 von Anbietern für Girokonten für natürliche Personen aus: Tabelle 7: Anbieter von Girokonten. Geschäftsbanken Volks- und Raiffeisenbanken Sparkassen Vorgesehen ist ein kurzer und präziser Fragebogen mit bis zu 30 Fragen zum P-Konto und den bestehenden Kontenmodellen, um die wesentlichen Fragen bezüglich der Praxis der Kreditinstitute klären zu können. Die Anbieterverbände werden vorab über die Befragung informiert und um Mithilfe gebeten. Nach den Erfahrungen mit dem bezeichneten Projekt, wird ein ähnlicher Rücklauf erwartet, wobei ein mehrstufiges Verfahren durch telefonisches Nachhaken bei den Anbietern nach Versenden des Fragebogens vorgesehen ist und auch hier offene Fragen das Bild ergänzen. Durch die Fragebogen soll die in den Experteninterviews ermittelte Praxis bei P-Konten von Seiten der Kreditinstitute bestätigt bzw. revidiert werden und, soweit möglich, statistisches Material zur Nutzung von P-Konten erfasst werden. 22 Stand: 2011; Angaben der Verbände. Die Zahlen werden zu Beginn des Projekts mit den neusten Angaben der Verbände aktualisiert.

19 19 5. Risiken Tabelle 8: Risiken der Methodik der Hauptstudie. Methode Risiken Stimulus Quartalsstatistik Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen Aktenanalyse bei Gerichten Fragebogengestützte Bankenbefragung mittel (Arbeitsaufwand für Beteiligte - aber Eigeninteresse) niedrig-mittel (Arbeitsaufwand der Beteiligten aber Eigeninteresse) niedrig-mittel (ein Gericht hat bereits Bereitschaft signalisiert) mittel Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände, Alternativregionen bei regionaler Blockadehaltung Vorhandene Kontakte zu SB-Stellen, Begleitschreiben. Hilfe von SB-Verbänden, des Bundesministeriums und der Landesministerien Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Vor-Ort-Analyse durch Forscherteam, Vermeidung zeitlicher Mehrbelastung bei Gerichten Vorhandene Kontakte zu Anbietern, Mehrstufiges Verfahren, Follow-up- Betreuung

20 20 D. Arbeitsplan und Zeitrahmen laufender Monat Auftaktgespräch mit BMJ Vorstudie Norm- und Rechtsprechungsanalyse Offene, leitfadengestützte Experteninterviews Auswertung vorhandener Statistiken Exemplarische Kontensichtung Auswertung weiterer Quellen Abfassung Zwischenbericht (Ergebnisse der Vorstudie) Abgabe Zwischenbericht / Gespräch mit BMJ Hauptstudie Erhebung der Quartalsstatistik in 5 Regionen Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungen Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei zwei Gerichten Fragebogenbasierte Erhebung bei Kreditinstituten Abfassung des Abschlussberichts Abgabe Abschlussbericht Projektmanagement (laufend)

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Workshop II: Das neue Pfändungsschutzkonto und 850i ZPO Dipl. Rechtspfleger Ulrich Adam, Amtsgericht

Mehr

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 9. Mai 2011 (BGBl. I S. 825) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen tabellarisch

Mehr

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis

Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Auswirkungen des Pfändungsschutzkontos auf die Vollstreckungspraxis Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach Amtsgericht Frankfurt am Main rainer.goldbach@web.de 17.05.2010 1 Übersicht 1. Pfändungsschutz bei Kontopfändung

Mehr

P-Konto. Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum P-Konto, die sich in meiner Arbeit ergeben haben:

P-Konto. Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum P-Konto, die sich in meiner Arbeit ergeben haben: Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum, die sich in meiner Arbeit ergeben haben: Die erste Frage betrifft den Übertrag von Guthaben in den Folgemonat. Ich verstehe nicht,

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Das Ombudsmannverfahren

Das Ombudsmannverfahren Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Im 1. Halbjahr 2009 meldeten insgesamt 61.517 Bundesbürger Privatinsolvenz an allein im 2. Quartal waren es 31.026 was einen Anstieg um 1,75 Prozent im Vergleich zum

Mehr

1. Deutscher Privatinsolvenztag

1. Deutscher Privatinsolvenztag 1. Deutscher Privatinsolvenztag Privatinsolvenz in Deutschland als 2. Chance - ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Gläubigern, Schuldnerberatern und Insolvenzverwaltern/ Treuhändern 5. November 2010

Mehr

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01

Mehr

Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt

Mehr

Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen

Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen Fragestellungen Wie ist die geltende Rechtslage seit dem 1.1.2012? Wer kann ein Pfändungsschutzkonto unter welchen Voraussetzungen einrichten? Welche Auswirkungen

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/899 22.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Schuldnerberatung

Mehr

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Fachverband der Kommunalkassenverwalter Bundesarbeitstagung 2011 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Referent: Dipl.-Rpfl. Stefan Geihofer Workshop-Themen Änderung der Rechtslage in der ZPO ( 833a, 850k)

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

PSI-Berlin Schuldner- & Insolvenzberatung

PSI-Berlin Schuldner- & Insolvenzberatung Pfändungsschutzkonto Achtung! Seit dem 01.01.2012 nur noch Pfändungsschutz über ein P-Konto Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bis zum

Mehr

Die Klimaforscher sind sich längst nicht sicher. Hans Mathias Kepplinger Senja Post

Die Klimaforscher sind sich längst nicht sicher. Hans Mathias Kepplinger Senja Post 1 Die Klimaforscher sind sich längst nicht sicher Hans Mathias Kepplinger Senja Post In: Die Welt, 25. September 2007 - Dokumentation der verwandten Daten - 2 Tabelle 1: Gefährlichkeit des Klimawandels

Mehr

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Gesundheitsbarometer 2009. Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Gesundheitsbarometer 2009. Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland Gesundheitsbarometer 2009 Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland Das Design der Studie Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut (Valid Research,

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Ergebnisrückmeldung zur Onlinebefragung Kontakt: Dipl.-Psych. Helen Hertzsch, Universität Koblenz-Landau, IKMS, Xylanderstraße 1, 76829 Landau

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Akzeptanz von Studiengebühren

Akzeptanz von Studiengebühren Akzeptanz von Studiengebühren Ergebnisse einer forsa-umfrage in der Bevölkerung und bei Studierenden Im November 2003, im Juni 2000 und im Februar 1998 hat die Gesellschaft für Sozialforschung und statistische

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

SEPA-Anleitung zum Release 3.09 Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor

Mehr

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%...

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%... Seite 1 von 5 Umfrage langfristiger Heilmittelbedarf/Praxisbesonderheiten Umfrage zur Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten Die

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

F R A G E B O G E N. Anlage zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handelskammer Bremen

F R A G E B O G E N. Anlage zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handelskammer Bremen F R A G E B O G E N Anlage zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handelskammer Bremen Name, Vorname: Beantragtes Sachgebiet: 1. Sind Sie schon einmal von

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %.

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %. Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. Studie zum Fachtag Trotz Arbeit pleite Prekäre Beschäftigung und Überschuldung am 18.6.2015 Trotz Arbeit pleite?! 18. Juni 2015 Dramatische

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

HR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os

HR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os HREntscheiderbefragung Weiterbildung Tabellenband 22. nuar 2014 Q3728/29453 Kr/Os MaxBeerStraße 2/4 19 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 820 Telefax: (0 30) 6 28 824 00 EMail: info@forsa.de DATEN ZUR UNTERSUCHUNG

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Für Fragen aus den Redaktionen steht Ihnen die Pressestelle der Börse Stuttgart gerne zur Verfügung.

Für Fragen aus den Redaktionen steht Ihnen die Pressestelle der Börse Stuttgart gerne zur Verfügung. Tabellenband Stuttgart, 29. November 2011 Daten zur Untersuchung Titel der Untersuchung: Untersuchungszeitraum: 5. bis 7. September 2011 Grundgesamtheit: Die in Privathaushalten lebenden deutschsprachigen

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Fragebogen ISONORM 9241/110-S Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Qualitätsbericht der IKK Südwest

Qualitätsbericht der IKK Südwest Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007

Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Juli 2007 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung und allgemeine Hinweise

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Das neue Pfändungsschutzkonto FAQ (Frequently Asked Questions) Stand: 3. Februar 2011

Das neue Pfändungsschutzkonto FAQ (Frequently Asked Questions) Stand: 3. Februar 2011 Das neue Pfändungsschutzkonto FAQ (Frequently Asked Questions) Stand: 3. Februar 2011 1. Was bedeutet P-Konto eigentlich? P-Konto ist die Abkürzung für Pfändungsschutzkonto. Es handelt sich um ein normales

Mehr

Reform des Kontopfändungsschutzes

Reform des Kontopfändungsschutzes Reform des Kontopfändungsschutzes Der Deutsche Bundestag hat am 23.04.2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Das Bundesjustizministerium hat in seiner

Mehr

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand

Mehr

Die Deutschen im Frühjahr 2008

Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2008 März 2008 Die Beurteilung der aktuellen Lage eins Die gegenwärtige persönliche Lage wird besser eingeschätzt als die gegenwärtige

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Franchise-Bewerberbogen

Franchise-Bewerberbogen Bitte senden Sie den Fragebogen an: United Food Company Ltd. Neuberstraße 7 22087 Hamburg Franchise-Bewerberbogen Vorname: Nachname: Anlage: Nur mit aktuellem Lichtbild (betreffendes bitte ankreuzen) 1.

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2013

SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Überschuldung stagniert in Deutschland Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. Im Vorjahr lag die Zahl geringfügig höher

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin Diese Studie ist im Rahmen des Projektes Netzwerk ethnische Ökonomie entstanden.

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr