Wahlprüfstein DIE LINKE

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1 Wahlprüfstein DIE LINKE Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände Caroline-Michaelis-Str Berlin Schuldnerberatung und Verbraucherschutz Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) fordert die Politik auf, sich für die Belange überschuldeter Haushalte einzusetzen und stellt folgende Forderungen auf: 1. Schuldnerberatung für alle Menschen in einer schuldenbedingten Notlage Kernaufgabe der Schuldnerberatung ist die Hilfe für alle natürlichen Personen, die sich in einer schuldenbedingten Notlage befinden oder denen diese droht. Die aktuell vorherrschende Differenzierung im Zugang zu gemeinnützigen Angeboten der Schuldnerberatung darf es nicht geben. Vielmehr muss die Schuldnerberatung für alle Hilfesuchenden angeboten werden und kostenfrei sowie zeitnah zugänglich sein. Ein schneller und offener Zugang muss aus präventiver Sicht auch für Überschuldete gelten, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über ein eigenes Einkommen verfügen. Frage: Wird Ihre Fraktion sich dafür einsetzen, dass alle Personen, die in einer schuldenbedingten Notlage sind, einen offenen Zugang zur Schuldnerberatung erhalten? Der Weg in die Überschuldung ist schnell beschritten. Schicksalhafte und alltägliche Ereignisse, die jede und jeden treffen können, lassen die gesamte finanzielle Grundlage schnell wegbrechen: Krankheit, Arbeitslosigkeit und Scheidung oder Trennung sind die Hauptgründe für Überschuldung. Im vergangen Jahr war jede/r zehnte Erwachsene in Deutschland überschuldet. Tendenz steigend. Sorge macht dabei besonders die Zahl der jungen Menschen, die Schulden haben: Ein Drittel der überschuldeten Bundesbürgerinnen und -bürger ist jünger als 31 Jahre. Trotz dieser Entwicklung müssen immer mehr Beratungsstellen schließen. Für uns ist klar, dass angesichts der steigenden Zahlen von Schuldnerinnen und Schuldnern in Deutschland massiv in Angebote zur Schuldnerberatung investiert werden muss. Es gibt zu wenige Angebote und die, dies es gibt, sind zu schlecht finanziert. Hier muss dringend aufstockt werden. Schon lange sprechen wir uns für eine unabhängige, flächendeckende und kostenfreie Verbraucher- und Schuldnerberatung aus. Von der Bundesregierung ist insgesamt wenig zu erwarten. Immer wieder hat DIE LINKE im Bundestag Anträge vorgelegt, um überschuldeten Menschen zu helfen oder um Schuldenfallen auszuschließen. Im März 2010 brachte die Fraktion einen Antrag mit dem Titel Finanziellen Verbraucherschutz stärken Finanzmärkte verbrauchergerecht regulieren ein, in dem wir unter anderem forderten, die unabhängige Beratung und die Unterstützung durch Schuldnerberatungsstellen personell und finanziell ausreichend auszubauen.

2 Weil das Thema Überschuldung für Betroffene oft schambehaftet ist und sie häufig in sehr unterschiedlichen Lebenslagen sind, müssen aus unserer Sicht zielgruppenorientierte Angebote geschaffen werden. In einem Antrag im Herbst 2010 forderten wir daher ein Modellprojekt zur Schuldner- und Insolvenzberatung speziell für Rentnerinnen und Rentner, die anders mit dem Thema Überschuldung umgehen als Jüngere. Ältere Menschen werden öfter als Jüngere Opfer krimineller Machenschaften wie zum Beispiel durch untergeschobene Verträge. Zudem scheuen sie sich häufig, in sozialen Notlagen Hilfe zu suchen. In den letzten Monaten und Jahren forderten wir darüber hinaus unter anderem ein Verbot von Stromsperren, ein kostenloses Girokonto für alle oder auch einen effektiven Schutz vor untergeschobenen Verträgen im Internet. Getan hat sich bisher wenig. Unsere Vorschläge und Anträge wurden von den anderen Fraktionen in der Regel abgelehnt. Die Bundesregierung weist die Verantwortung zurück an die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher oder auch an die Länder, weil sie für die Beratung zuständig sind. 2. Schuldnerberatung sichern Seit Jahren liegt die Zahl der überschuldeten Privatpersonen über 6 Millionen2. Der Beratungsbedarf der Betroffenen ist hoch und inhaltlich breit gefächert. Die vorhandenen Schuldnerberatungsstellen und die dort tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können diesen Bedarf kaum decken. Die Schuldnerberatung muss ausgebaut werden, um eine zeitnahe qualifizierte und kostenfreie Beratung für die Betroffenen anzubieten. Statt der vielfach defizitären Patchworkfinanzierung muss endlich eine ausreichende und zukunftssichernde Finanzierung der Schuldnerberatung gewährleistet werden. Frage: Wie wird sich Ihre Fraktion dafür einsetzen, die Beratungsleistungen zu sichern und die Beratungskapazität zu erhöhen? Wer überschuldet ist, findet bei Schuldnerberatungen professionelle und kostenfreie Unterstützung. DIE LINKE fordert deshalb seit langem ein flächendeckendes Angebot unabhängiger und für alle Menschen zugänglicher Schuldnerberatung en. Dementsprechend müssen deutlich mehr öffentliche Mittel für Schuldnerberatungsstellen bereit gestellt werden. Denn nicht zuletzt das Sozialstaatsgebot verlangt, dass allen überschuldeten Menschen effektiv geholfen wird. 3. Girokonto für alle Bürgerinnen und Bürger Um die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle sicherzustellen, muss ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis verankert werden. Dieses Basiskonto muss die essentiellen Kontofunktionen gewährleisten und zu angemessenen Konditionen angeboten werden. Die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann ist gescheitert, die Ergebnisse der derzeitigen Arbeit der EU an einem Richtlinienentwurf sind noch nicht absehbar. Frage: Wie wird sich Ihre Fraktion für ein Recht auf ein Basiskonto, welches die essentiellen Kontofunktionen gewährleistet, einsetzen? Ein Girokonto ist eine grundlegende Voraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben und für DIE LINKE Teil der Daseinsvorsorge. Laut Bundesregierung haben in Deutschland 2,6 Millionen Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto.

3 Die Bundesregierung hat sich bisher auf unverbindliche Selbstverpflichtungen der Kreditwirtschaft verlassen. Die Kontopfändungsreform, die seit Juli 2010 in Kraft ist, garantiert keinen Zugang zum Girokonto. Möglich ist lediglich, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsgeschützes Girokonto umzuwandeln. Von Verbraucherzentralen werden immer wieder Fälle geschildert, die darauf hinweisen, dass Kreditinstitute versuchen, finanzschwache Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwehren oder loszuwerden. Bei bestehenden Kundinnen und Kunden wird zum Beispiel der Preis der Kontoführung angehoben oder der Leistungsumfang des Kontos eingeschränkt. In unserem Antrag Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich zu verankern fordern wir einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto auf Guthabenbasis. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ein Girokonto wirklich nutzen können, muss es alle Basisfunktionen umfassen. Dazu gehören eine Geldkarte zum Abheben und Bezahlen sowie die Möglichkeit, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Onlinebanking zu tätigen. Pro Person muss ein Girokonto automatisch pfändungsgeschützt sein. Diese Basisfunktionen müssen gesetzlich verankert werden. In diesem Sinne werden wir auch in der kommenden Legislaturperiode weiter für ein kostenloses Girokonto für Alle streiten. 4. Verantwortliche Kreditvergabe, vor allem beim Dispokredit Die Pflicht zu einer bedarfsgerechten und verantwortungsvollen Kreditberatung muss gesetzlich verankert werden. Die Bank muss ihre Kreditberatung dokumentieren und für Schäden aus einer nicht bedarfsgerechten Beratung haften. Besondere Regelungen sind für den Dispokredit erforderlich. Dieser stellt mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 11 % das teuerste Kreditprodukt dar. Um zu hohen Zinssätzen Einhalt zu gebieten, muss der Zinssatz an einen gesetzlich festzulegenden Refinanzierungszinssatz gekoppelt werden und in seiner maximalen Höhe beschränkt werden (z.b. Refinanzierungszinssatz + x-prozent). Leitlinien für den Umgang mit überschuldeten Kunden sind aufzustellen und zwingend von der Kreditwirtschaft einzuhalten: So muss der eingeräumte Kreditrahmen noch stärker an der Höhe des monatlichen Einkommens orientiert werden. Überschuldeten Kunden muss ein Gespräch angeboten werden, Wege der Rückzahlung oder Umschuldung sind aufzuzeigen. Die Betroffenen müssen frühzeitig auf die Angebote der Schuldnerberatung hingewiesen werden. Frage: Wie wird Ihre Fraktion die Banken im Hinblick auf eine verantwortliche Kreditvergabe in die Pflicht nehmen? Seit Jahren passen Kreditinstitute ihre Kreditzinssätze nur teilweise und stark verzögert oder gar nicht an sinkende Leitzinssätze an. Das gilt besonders für die ohnehin vergleichsweise teuren Dispo- und Überziehungskredite. Hohe Dispositions- und Überziehungszinsen sind besonders problematisch, weil viele Menschen diesen Kleinkredit dauerhaft nutzen. Damit versuchen sie Einkommenseinbußen auszugleichen, die etwa durch Arbeitslosigkeit entstehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind finanziell nicht der Lage, zügig aus dem Dispositionskredit heraus zu kommen. Seitdem das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 in Kraft trat, müssen Kreditinstitute einen Vergleichszins angeben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher geänderte Zinssätze nachvollziehen können. Eine klare Obergrenze fehlt jedoch weiterhin. Somit besteht die Gefahr, dass Kreditinstitute die Verbraucherkreditrichtlinie dazu

4 nutzen, den aktuellen Rekordabstand zum Vergleichszins dauerhaft festzuschreiben. Die hohen Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite sind für DIE LINKE ein eindeutiges Zeichen für ein Versagen des Marktes. Wir fordern in unserem Antrag Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite, dass der Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite bei maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gedeckelt wird. Für geduldete Überziehungskredite muss der Zinssatz auf maximal 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgelegt werden. 5. Unseriöse Kreditvermittlung stoppen In finanzieller Not wenden sich viele Schuldner an vermeintliche Kreditvermittler. Geschickt stellen diese Vermittler einen angeblichen Kredit in Aussicht. Nicht selten muss der Betroffene aber zuvor hohe Aufwandsentgelte an den Vermittler bezahlen oder Zusatzverträge unterschreiben, die mit dem Kredit in keinem Zusammenhang stehen. Eine Vermittlerprovision ist nach geltendem Recht aber erst nach Abschluss des Kreditvertrages zu bezahlen. Die Praxis zeigt jedoch, dass das geltende Recht nicht ausreichend ist, um die unseriösen Praktiken der vermeintlichen Kreditvermittler einzudämmen. Für die Tätigkeit als Kreditvermittler reicht eine einfache Gewerbeerlaubnis aus. Damit wird unseriösen Anbietern Tür und Tor geöffnet. Um den Zugang zur Kreditvermittlung zu erschweren, ist diese Tätigkeit In finanzieller Not wenden sich viele Schuldner an vermeintliche Kreditvermittler. Geschickt stellen diese Vermittler einen angeblichen Kredit in Aussicht. Nicht selten muss der Betroffene aber zuvor hohe Aufwandsentgelte an den Vermittler bezahlen oder Zusatzverträge unterschreiben, die mit dem Kredit in keinem Zusammenhang stehen. Eine Vermittlerprovision ist nach geltendem Recht aber erst nach Abschluss des Kreditvertrages zu bezahlen. Die Praxis zeigt jedoch, dass das geltende Recht nicht ausreichend ist, um die unseriösen Praktiken der vermeintlichen Kreditvermittler einzudämmen. Für die Tätigkeit als Kreditvermittler reicht eine einfache Gewerbeerlaubnis aus. Damit wird unseriösen Anbietern Tür und Tor geöffnet. Um den Zugang zur Kreditvermittlung zu erschweren, ist diese Tätigkeit gesetzlich zu regulieren: Registrierungs- und Dokumentationspflicht, Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung und Bußgeldvorschriften müssen gesetzlich verankert werden. Frage: Was wird Ihre Fraktion tun um unseriöse Praktiken bei der Kreditvermittlung zu verhindern? Unseriöse Kreditvermittlerinnen und -vermittler präsentieren sich für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher als Rettungsanker. Sie verkünden, dass auch Kreditsuchende mit schlechter Bonität ohne SCHUFA-Auskunft Kredite erhalten. Kredit vermitteln sie tatsächlich in den seltensten Fällen. Vielmehr berechnen sie Kostenpauschalen (Aufwandsentgelte) und lassen zum Beispiel den Bearbeitungsstand unter kostenpflichtigen Rufnummern erfragen. Zusatzverträge wie Restschuldversicherungen oder Beteiligungen an Geschlossenen Fonds zur Finanzierungsabsicherung betrachten wir ebenso kritisch, weil sich dadurch in der Regel die Kreditkosten und Risiken enorm ausweiten. Die Aufsicht von Kreditvermittlern liegt bisher bei den Gewerbeämtern. DIE LINKE hält das für völlig unzureichend und will Kreditvermittler vollumfänglich der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und damit dem Kreditwesengesetz (KWG) unterstellen. Für eine effektive Aufsicht und Regulierung der Märkte fordert DIE LINKE perspektivisch eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde. Zudem fordern wir Registrierungs- und Dokumentationspflichten, Sachkundenachweis und eine

5 Berufshaftpflichtversicherung für Kreditvermittlerinnen und vermittler. Sanktionsvorschriften wie Bußgelder müssen strikt angewandt werden. 6. Prävention und finanzielle Bildung strukturell absichern Maßnahmen der Prävention und der finanziellen Bildung benötigen eine strukturelle Verankerung im schulischen und außerschulischen Bereich. Hier gilt es im schulischen Bereich Finanzkompetenz als Kernbestandteil von Bildungsstandards zu definieren. Auch für den außerschulischen Bereich sollten zur Stärkung der Finanzkompetenz offene Angebote entwickelt werden. In der Umsetzung müssen die Kompetenzen der Beraterinnen und Berater in der Schuldnerberatung Berücksichtigung finden. Frage: Wie wird Ihre Fraktion das Thema Prävention und finanzielle Bildung strukturell absichern? Prävention und finanzielle Bildung sind derzeit kaum Bestandteil des Schulunterrichts. Das ist aber notwendig, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf komplexen Märkten selbstbestimmt verhalten können. Die Verantwortung für die Lehrpläne liegt bei den Bundesländern. DIE LINKE im Bund arbeitet daher gemeinsam mit den Ländern darauf hin, dass Prävention und finanzielle Bildung in den Lehrplänen verankert werden, beziehungsweise ein eigenes Schulfach zu Konsum- und Alltagskompetenzen eingeführt wird. Die Lehrkräfte im schulischen und außerschulischen Bereich müssen dafür in verbindlicher Weise fachlich und didaktisch aus- und fortgebildet werden. Insbesondere bei der Lehrerfortbildung muss die Finanzierung durch die bildungspolitischen Instanzen gewährleistet sein. Prävention und finanzielle Bildung muss milieuspezifisch gestaltet sein und den verschiedenen Zielgruppen gerecht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass sie sich stärker auf Menschen mit geringen Einkommen, auf Kinder und Jugendliche und auf ältere Menschen konzentriert. Wir fordern für alle Menschen Zugang zu einem institutionell abgesicherten Angebot an schulischer und außerschulischer Prävention und finanzieller Bildung, in denen die für ihr Leben notwendigen Entscheidungs- und Konsumkompetenzen vermittelt werden. 7. Ministerielle Zuständigkeit für das Thema Überschuldung Überschuldung ist ein Querschnittsthema, das den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ministerien betrifft. Die federführende Koordination eines Ministeriums ist erforderlich, um die vielfältigen und notwendigen Einzelaktivitäten zu einem politischen Gesamtansatz zu bündeln. Unter Einbeziehung von Politik, Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden, Wissenschaft und Kreditwirtschaft ist ein nationaler Aktionsplan gegen Überschuldung zu entwickeln. Darüber hinaus sollten regelmäßige Runde Tische mit Interessenvertretern einberufen werden, um den fachlichen Austausch zu fördern. Frage: Wie wird Ihre Fraktion im Falle einer Regierungsbildung das Thema Überschuldung organisatorisch aufgreifen und wo federführend ansiedeln? Überschuldung ist ein klassisches Querschnittsthema, das verschiedene Politikbereiche wie Sozialpolitik und finanziellen Verbraucherschutz, aber auch Recht und Finanzen tangiert. Welches Ministerium die koordinierende Rolle übernehmen sollte, wäre im Zuge von Koalitionsgesprächen zu entscheiden. Im Falle einer Regierungsbeteiligung würde DIE LINKE auf ein starkes und mit mehr federführenden Kompetenzen ausgestattetes Verbraucherministerium hinwirken. Dort wäre im

6 Sinne des finanziellen Verbraucherschutzes auch das Thema Überschuldung anzusiedeln und gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen ein nationaler Aktionsplan gegen Überschuldung zu entwickeln. Das künftige Ministerium für Arbeit und Soziales wiederum muss sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergreifen, damit in der Konsequenz weniger Menschen im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen, Trennung und Scheidung oder aufgrund von zu geringen Löhnen in Armut und in Überschuldungssituationen geraten. Denn immer mehr Menschen sind arm trotz Arbeit. Viele sind trotz Beschäftigung in Hartz IV. Immer mehr Menschen bekommen nur noch befristete Arbeitsverträge. Der älteren Generation droht Altersarmut. Auch diese Faktoren sind ein Nährboden für Überschuldung. Daher sind die von der LINKEN geforderten Maßnahmen wie Mindestlöhne, Mindestrenten und der Ausbau der Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige Mittel, um Verarmung und Überschuldung entgegen zu wirken.

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